Skrill bei Schweizer Wettanbietern: zwei Wege, zwei völlig verschiedene Risiken

Updated Oktober 2026
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Ein Tablet mit schwarzem Display liegt auf einem Sofakissen, daneben ein Becher mit Tee, vom Fenster her fällt Abendlicht.

Stand: Oktober 29, 2026 — geprüft gegen das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), die Bewilligungsangaben der interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa und die publizierte Sperrliste blockierter ausländischer Domains.

Skrill berechnet für die Auszahlung auf ein Bankkonto 2,80 % des Betrags, mindestens 3,50 €.

Wer «Wetten mit Skrill» sucht, sucht in der Schweiz meistens etwas, das es so nicht gibt. Das ist keine Spitzfindigkeit, sondern der Kern der Sache: Sportwetten sind hier ein Grossspiel, und für Grossspiele hat der Gesetzgeber die Zahl der Veranstalter gedeckelt. Es sind zwei. Swisslos mit dem Produkt Sporttip, Loterie Romande mit Jouez Sport. Jeder der beiden hat sein eigenes Gebiet, und ein Spielerkonto bekommt nur, wer darin wohnt.

Damit zerfällt die Frage «welcher Wettanbieter mit Skrill ist der beste?» in zwei Fragen, die nichts miteinander zu tun haben. Erstens: Welchen bewilligten Weg gibt es für mich, und wie weit trägt er? Zweitens: Was tue ich, wenn ich unbedingt mit einer E-Wallet einzahlen will — und was kostet mich diese Wahl? Skrill ist eine britische E-Geld-Institution, 2001 in London als Moneybookers gegründet, seit 2010 unter dem heutigen Namen, seit 2015 vollständig in der Paysafe-Gruppe. Eine Schweizer Sportwetten-Bewilligung hat sie nicht, und sie braucht auch keine. Sie ist ein Zahlungsdienst, kein Veranstalter. Nur: an den zwei Schweizer Veranstaltern führt beim Thema E-Wallet kein gerader Weg vorbei am Kleingedruckten. Swisslos bietet PostFinance Pay an, keine Skrill-Einzahlung. Wer trotzdem mit Skrill wetten will, landet auf einer ausländischen Seite — und bezahlt dafür mit etwas, das sich nicht in Prozenten ausdrücken lässt.

Der Artikel geht beide Wege ab. Erst die Rechtslage, weil sie die Grenze zieht, an der sich alles andere entscheidet. Dann der Spielerschutz, der bei den beiden Bewilligten gesetzlich verankert ist und ausländischen Seiten fehlt. Danach, was Boni und Gratiswetten hier kosten dürfen. Dann die Zahlungsabwicklung mit ihren Gebühren. Dann die Vergleichskriterien und die Marge, die in jeder Quote steckt. Zum Schluss die zwei Veranstalter im Einzelnen und eine kurze Liste ausländischer Marken, die Schweizer Spielende antreffen — bewertet nach denselben Kriterien, aber ausdrücklich ohne Schweizer Bewilligung.

Die Rechtslage in der Schweiz: warum «ohne Verifizierung» ein leeres Versprechen ist

Online-Sportwetten sind seit dem 1. Januar 2019 ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, und beaufsichtigt werden sie von der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Nicht von der ESBK — die ist für Casinos zuständig, und dieser Unterschied wird in der Alltagssprache ständig verwischt. Wer eine Bewilligung will, braucht nach den Artikeln 21 bis 25 BGS zweierlei: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel. Und dann steht da ein Satz, den man zweimal lesen sollte: Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz.

Ein Wanderweg schlängelt sich durch einen goldgelben Lärchenwald, in der Ferne sind schneebedeckte Berge zu sehen.
Seit August 2015 gehört die Skrill Group zu 100 % der Optimal Payments Group, die im November 2015 in Paysafe Group umbenannt wurde.

Aus dieser Kombination folgt die Zahl zwei. Die Kantone haben die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Der eine ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip betreibt; ihre Grundlage ist die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, die IKV 2020. Der andere ist die Loterie Romande, die in der Westschweiz Jouez Sport veranstaltet.

Zwei Gebiete, ein Wohnsitzkriterium

Sporttip läuft im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Diese Kantone bilden zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande bedient Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura — sechs Kantone, von denen jeder weiss, wohin er gehört. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende.

Ein Eishockeypuck liegt auf der Eisfläche neben dem Blatt eines Schlägers, die Bande dahinter ist im Dunkeln nur schwach zu erkennen.
Bei Skrill-Währungsumrechnungen fällt eine Gebühr von 4,49 % an.

Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und praktisch zusätzlich Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Für ein Konto bei der Loterie Romande heisst das: Volljährigkeit, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem der sechs Westschweizer Kantone, eine Ausweiskopie von Vorder- und Rückseite, in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist. Pro Person ist genau ein Konto erlaubt. Bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und auch hier gilt: eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Wer in Genf wohnt, kann also nicht einfach auf Sporttip ausweichen, und wer in Zürich wohnt, nicht auf Jouez Sport. Das ist der erste Punkt, an dem die Auswahl für viele Leserinnen und Leser auf einen einzigen Namen zusammenschrumpft. Nicht aus Vorliebe, sondern weil das Gesetz es so will.

Nichts darüber hinaus, und die Liste ist geschlossen

Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt — dieser Satz ist unbequem und trotzdem die ganze Antwort. Die Gespa publiziert keine Übersicht weiterer Anbieter; sie publiziert eine Sperrliste. Darauf stehen ausländische Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste erschien am 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — Domain-Hopping nennt die Aufsicht das — und nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home; auch bet365 führt sie auf der Liste.

Was im bewilligten Angebot überhaupt gewettet werden darf, ist ebenfalls ein geschlossener Katalog: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Version vom 10.09.2026. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Corner- und Kartenmärkte sucht man auf der Liste vergeblich, eine Esport-Sektion ebenso. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter die entsprechende Entscheidung hat; das BGS beschränkt Livewetten nicht auf bestimmte Märkte. Und Cash-Out? Das ist gesetzlich nicht geregelt. Es ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters, nichts weiter.

Was eine ausländische Bewilligung hier wert ist

Nichts. Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendwo sonst hat in der Schweiz keine Geltung, und das folgt schon aus dem Satz, dass eine Schweizer Bewilligung nur hier gilt. Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten ist eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der einzelne Spielende wird nicht bestraft. Genau das ist die unangenehme Nachricht, denn in einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Dazu kommen keine Schweizer Aufsicht, kein Fairplay-Kontrollsystem, keine Schiedsinstanz.

Die andere Seite derselben Medaille ist ebenso ehrlich zu benennen: Das bewilligte Angebot ist eng. Zwei Veranstalter, ein geschlossener Katalog an Sportarten und Märkten, ein Wohnsitzerfordernis, eine Identitätsprüfung. Wer nach «Sportwetten ohne Verifizierung mit Skrill» sucht, sucht an genau dieser Prüfung vorbei. In einem bewilligten Schweizer Wettangebot gibt es sie nicht, und auf einer ausländischen Seite gibt es die Prüfung zwar vielleicht später, aber dann zu Bedingungen, die niemand in der Schweiz kontrolliert. Gewinne und Guthaben werden bei den Bewilligten ausschliesslich auf ein Zahlungskonto ausgezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht, Kredite an Spielende ebenso wenig. Wer mit Skrill einzahlt und anonym bleiben möchte, findet am Ende genau das Gegenteil: eine Prüfung, keinen Schutz.

Die Sperrliste liest sich wie ein Preisvergleich

Bemerkenswert ist, wie sich die Rechtslage für die Leser anfühlt. Wer im Netz nach Skrill-Wettseiten sucht, findet Dutzende Namen, alle mit Bewilligung, alle mit Siegel. Auf der Schweizer Sperrliste steht keiner davon als bewilligt. Sie stehen dort, weil sie hier nicht veranstalten dürfen. Ausländische Betreiber reagieren mit neuen Domains, die Aufsicht mit neuen Einträgen, und für den Spielenden entsteht daraus ein Wettlauf, bei dem er nicht mitrennen kann. Ein Anbieter, den man heute findet, kann nächsten Monat hinter einer Zugangssperre liegen. Das ist der teuerste Nebeneffekt einer Entscheidung gegen den bewilligten Weg, und er steht in keiner Bonusbedingung.

Spielerschutz: die eine Leistung, die keine Quote zeigt

Limiten nach Schweizer Regeln setzt nicht der Staat, sondern der Spielende selbst. Der Veranstalter muss verlangen, dass beim Konto Höchstwerte für Einsätze oder Verluste festgelegt werden — für Tage, Wochen oder Monate. Das ist in der Verordnung zum Geldspielgesetz so vorgesehen, und es macht einen Unterschied ums Ganze: Es gibt in der Schweiz keine gesetzlich fixierte Einzahlungsobergrenze. Wer keine Limite will, bekommt auch keine aufgezwungen. Wer eine will, bekommt sie sofort wirksam — beim Senken.

Bei Sporttip sieht das konkret so aus: Vor der ersten Teilnahme muss man Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich gibt es die freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage.

Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen auf das Spielerkonto auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben liegt ebenfalls bei höchstens CHF 10’000. Bei Swisslos werden Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und kaufen lässt sich nur, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Zwei Wege, ähnliche Zahlen, unterschiedliche Herkunft: Bei der Loterie Romande stehen sie im Reglement als Kontogrenze, bei Swisslos als Wallet-Regel.

Der Unterschied zwischen einer Pause und einer Sperre

Eine Auszeit ist etwas anderes als eine Spielsperre, und die Verwechslung ist teuer. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Wer diesen Schritt wählt, kommt vorher nicht zurück. Eine unbefristete Spielsperre wird dagegen in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Gesetzlich muss ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten angeboten werden, eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Wer gesperrt ist oder minderjährig, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Diese Registerwirkung ist der stärkste Schutzmechanismus, den die Schweiz zu bieten hat, und zugleich derjenige, den eine ausländische Wettseite nicht bedienen kann. Eine Schweizer Spielsperre entfaltet dort keine Wirkung, weil sie an das hiesige Register gebunden ist. Für jemanden, der gerade eine Grenze ziehen will, ist das kein Detail — es ist der ganze Punkt.

Zur Ehrlichkeit gehört ein Gegenstück aus der Aufsichtspraxis. Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Aus dem Verkaufsstellennetz lässt sich also keine lückenlose Kontrolle ableiten. Wer sein Konto unter Kontrolle halten will, tut das am zuverlässigsten über die eigenen Limiten im Spielerkonto, nicht über die Annahme, dass schon jemand anders hinschaut.

Wo die Fachstellen stehen

Wer merkt, dass die Limiten nicht mehr reichen, findet Beratung bei den kantonalen Suchtprägestellen und den Fachstellen für Glücksspielsucht; die Spielsperre selbst ist der administrative Weg, die Beratung der persönliche. Beides ist gratis und beides läuft ohne Umweg über den Anbieter, bei dem das Konto liegt. Bei den beiden bewilligten Veranstaltern kommt hinzu, dass eine unbefristete Sperre im Register auch die anderen Zugänge schliesst — ein Vorteil, den nur ein System mit zentralem Register liefern kann.

Boni und Gratiswetten: was hier erlaubt ist und was es kostet

Kommen wir zum Thema, wegen dem die meisten Leserinnen und Leser überhaupt nach Skrill suchen: dem Bonus. Die ernüchternde Nachricht zuerst. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande erteilt und 8 an Swisslos. Das sind 32 Aktionen im ganzen Land, in einem ganzen Jahr, für zwei Veranstalter. Wer aus einem deutschen Bonusvergleich kommt, wo jede Woche neue Aktionen von einem Dutzend Buchmachern auflaufen, wird diese Zahl zweimal lesen müssen. Sie ist der ehrlichste Ausdruck dessen, was der Schweizer Rechtsrahmen mit Werbung und Gratisleistungen macht.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande zeigt, wie so etwas aussieht, wenn es stattfindet. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Grösse, Form und Herkunft sind hier das Entscheidende: ein Zehner, ein Monat Gültigkeit, kein Franken davon auszahlbar.

Warum der Zahlungsweg über den Bonus entscheidet

Jetzt zum Mechanismus, der viele überrascht. Bestimmte Zahlungsarten können von Aktionen ausgeschlossen sein. Das ist keine Schweizer Eigenheit, sondern eine Rechnung, die jede Buchmacherin anstellt: Eine Einzahlung per E-Wallet lässt sich nachträglich schwer zurückholen, und ein Betreiber, der einen Bonus an eine Einzahlung knüpft, will im Streitfall die Einzahlung selbst anfassen können. Skrill-Einzahlungen fallen deshalb bei ausländischen Anbietern überdurchschnittlich oft aus dem Kreis der bonusfähigen Einzahlungen heraus, während Kartenzahlungen oder Banküberweisungen zugelassen bleiben.

Für den Leser heisst das: Die Einzahlungsmethode, die er wegen der Bequemlichkeit wählt, kann ihn die Aktion kosten, wegen der er die Seite überhaupt geöffnet hat. Wer einen Bonus will, prüft die Bedingungen der Aktion zuerst und wählt die Zahlungsart danach. Bei den beiden bewilligten Veranstaltern ist Skrill ohnehin keine Option; Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an, bestätigt direkt in der PostFinance App.

Gratisspielguthaben ist nicht Geld

Was aus einer Aktion kommt, bleibt in der Regel Spielguthaben und nicht Geld — das ist bei der Loterie Romande genauso geregelt wie bei Swisslos, wo Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar ist. Der Unterschied zwischen einem Gratisguthaben und einer Gratiswette ist dabei kleiner, als die Wörter vermuten lassen. Bei einer Freiwette, deren Einsatz nicht zurückgezahlt wird, gibt es im Gewinnfall den Reingewinn, nicht den Einsatz. Der Leser sollte die beiden Begriffe deshalb nicht als dasselbe behandeln: Ein Gratisspielguthaben von CHF 10 mit 30 Tagen Laufzeit und ohne Auszahlbarkeit ist ein Zeitfenster, kein Geschenk.

Und das Werberecht? Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Genau deshalb stehen ausländische Marken auf dieser Seite als Vergleich, nicht als Empfehlung. Beschreiben ist erlaubt, anpreisen nicht. Ein Zeitfenster, in dem Werbung verboten wäre, gibt es übrigens nicht.

Zahlungsabwicklung mit Skrill: Gebühren, Umrechnung und der Name auf dem Konto

Hier wird es praktisch. Wer mit Skrill hantiert, zahlt an zwei oder drei Stellen, und die wenigsten davon liegen beim Wettanbieter. Skrill berechnet für die Auszahlung auf ein Bankkonto 2,80 % des Betrags, mindestens 3,50 €. Bei Währungsumrechnungen fällt eine Gebühr von 4,49 % an. Und für die Privatnutzung entfällt die Servicegebühr nur dann, wenn mindestens alle 6 Monate ein Login oder eine Transaktion erfolgt; sonst werden monatlich 5,00 € vom Guthaben abgezogen. Das ist die Gebührenstruktur einer E-Wallet, die von der Bequemlichkeit lebt und sie in Rechnung stellt.

Rechnen wir den Weg vom Gewinn zum Konto einmal durch, weil genau hier die versteckten Kosten sitzen. Wer 500 € über Skrill auszahlen lässt, gibt davon 2,80 % ab — das sind 14 € — und bekommt 486 €. Kommt die Auszahlung in CHF an, während das Wallet in Euro geführt wird, greift die Umrechnung mit 4,49 %, bezogen auf denselben Betrag: nochmals 22,45 €. Aus 500 € werden dann 463,55 €. Beide Werte sind Prozentangaben auf den Betrag, nicht auf den Gewinn, und wer diesen Weg zweimal im Jahr geht, hat die Servicegebühr längst nicht mehr im Blick.

Warum die Schweiz den eigenen Namen erzwingt

Interessanter als die Prozentwerte ist eine Regel, die im Schweizer Recht steht und in den AGB der Wettanbieter meist nur als Nebensatz auftaucht: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto ausgezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Der Konto-auf-eigenen-Namen-Grundsatz ist keine Marotte der Veranstalter, sondern das Gegenstück zu einem System, das keine anonymen Auszahlungen kennt.

Bei Swisslos sieht das so aus, dass Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausgezahlt werden; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Konto überwiesen.

Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Beträge auf das Konto der angegebenen IBAN. Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000, und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Papiergebunden gibt es zusätzlich die Prepaid-Tickets «Pre-pay Loro.ch» zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200, ein Jahr gültig, die in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden müssen. Jouez Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 lassen sich in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle einlösen; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen.

Auszahlungsdauer: 3 Arbeitstage gegen «irgendwann»

Der Vergleich der Auszahlungswege lohnt sich, weil er zeigt, was eine Bewilligung praktisch wert ist. Bei Swisslos sind es 3 Arbeitstage für Gewinne über CHF 1’000 bei bekannter Zahlungsverbindung, bei wiederkehrenden Auszahlungen aufs eigene Bankkonto 5 bis 10 Arbeitstage. Bei der Loterie Romande geht alles über die angegebene IBAN. Wer mit einer E-Wallet einzahlt, hat dagegen eine Zwischenstation mehr im Weg: erst vom Wettkonto ins Wallet, dann vom Wallet aufs Bankkonto — zwei Vorgänge, die jeweils Zeit brauchen, und beim zweiten wird die Gebühr von 2,80 % fällig.

Dazu kommt ein Punkt, den die Veranstalter nicht aus Nettigkeit betonen: Verfallfristen. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer eine Auszahlung verweigert bekommt, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben. Solche Fristen sind formal, sie sind aber die einzige Stelle, an der ein Gewinn tatsächlich verloren gehen kann, obwohl die Wette gewonnen wurde.

Ein Blick auf die Steuer, weil sie bei der Auslandsseite kippt

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerbar. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Kantonale Schwellen weichen davon ab, deshalb gilt hier «je nach Kanton» und nicht eine einzelne Zahl. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückholt. Eine übliche Wette liegt weit unter dieser Grösse: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht.

Bei ausländischen Anbietern gilt die Verrechnungssteuer nicht — dafür behandelt die kantonale Praxis, etwa im Thurgau, Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Der Steuervorteil, der bei Schweizer Gewinnen so gross aussieht, verschwindet also genau dann, wenn man den ausländischen Weg wählt. Das ist eine Überlegung, die kein Bonusprospekt erwähnt. Für konkrete Fälle bleibt nur der Gang zur Steuerberatung oder zur kantonalen Steuerverwaltung; eine pauschale Antwort wäre hier unseriös.

Vergleichskriterien und die Marge in jeder Quote

Wie vergleicht man zwei bewilligte Veranstalter, die unterschiedliche Kantone bedienen, und dazu eine Handvoll ausländischer Marken, die hier nicht veranstalten dürfen? Die erste Antwort ist unangenehm für jeden, der eine Rangliste mit zehn Namen erwartet: Der Vergleich beginnt nicht bei den Boni, sondern bei der Frage, welcher Anbieter überhaupt in Frage kommt. Wohnsitz, Alter, bestehende Spielsperre — das sind keine Feinheiten, sie sind der Filter, der die Liste auf einen oder zwei Namen reduziert.

Danach folgen die Kriterien, die sich wirklich vergleichen lassen: das Wettprogramm im Rahmen der bewilligten Liste, die Limiten, die der Veranstalter seinen Wetten setzt, die Auszahlungswege, der Spielerschutz und schliesslich der Preis einer Wette, also die Marge. Bei Sporttip etwa beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wem CHF 1’000 pro Einzelwette zu wenig ist, für den ist das ein Ausschlusskriterium, und zwar ein härteres als jede Bonusbedingung.

Die Quote als Preis der Wette

Der Quotenschlüssel, auch Auszahlungsquote genannt, ist der Anteil aller Einsätze eines Marktes, der zurückfliesst. Man rechnet ihn als 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte der Quoten aller Ausgänge eines Marktes, und die Marge ist 100 % minus dieser Auszahlungsquote. Ein Markt mit drei Quoten von 2.10, 3.50 und 3.60 zahlt also 1/2.10 + 1/3.50 + 1/3.60, und daraus ergibt sich 0,4762 + 0,2857 + 0,2778 = 1,0397. Der Kehrwert davon ist 0,9618, die Auszahlungsquote beträgt 96,18 % und die Marge 3,82 %. Die Quote ist damit kein Geschenk, sondern ein Preis, in dem die Buchmacherin bereits steht.

Diese Zahl erklärt mehr als jede Bonusbeschreibung. Ein Unterschied von einem Prozentpunkt Marge entspricht auf lange Sicht einem Prozentpunkt des Einsatzes, den man abgibt, und keine Aktion holt das zurück. Wer nur einmal im Monat einen Zehner setzt, wird davon nichts merken; wer regelmässig setzt, merkt es zuerst. Genau deshalb steht die Marge hier und nicht die Werbebotschaft. Wie hoch sie bei den bewilligten Märkten im Einzelnen liegt, hängt von Markt und Wettart ab und lässt sich am einfachsten selbst nachrechnen, indem man die drei oder vier Quoten einer Partie in die Formel einsetzt.

Der Anbietervergleich auf einen Blick

Für die Frage, welcher Weg überhaupt offensteht, hilft eine Übersicht mehr als jede Erzählung. Die Tabelle ordnet den vier Namen ihren Bewilligungsstatus und ihre gesetzliche Grundlage zu.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter bzw. berichtete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Grundlage IKV 2020
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne; sechs Westschweizer Kantone
Ausländische Wettmarken mit Skrill-Akzeptanz keine Schweizer Bewilligung berichtet wird eine ausländische E-Geld- oder Glücksspielregulierung, etwa die britische Aufsicht über Skrill Limited
Skrill selbst keine Bewilligung als Wettveranstalter, keine Schweizer Glücksspielbewilligung Skrill Limited mit Sitz in London, ein britisch reguliertes E-Geld-Institut; seit 2015 vollständig in der Paysafe-Gruppe

Diese Übersicht ist der nüchterne Kern der ganzen Frage. Zwei Zeilen tragen eine Schweizer Bewilligung, die übrigen tragen sie nicht, und Skrill ist in keiner Zeile ein Veranstalter — sie bewegt nur Geld. Wer die Tabelle liest und das Tablet danebenlegt, sieht sofort, dass «Wettanbieter mit Skrill» in der Schweiz nie «bewilligter Wettanbieter mit Skrill» bedeutet.

Die zwei bewilligten Veranstalter im Detail

Die beiden kommen zuerst, weil sie die einzigen sind, bei denen dieser Artikel von einer Schweizer Bewilligung sprechen kann. Sie zu vergleichen heisst, zwei ähnliche Häuser mit zwei unterschiedlichen Gebieten und zwei unterschiedlichen Kulturen nebeneinanderzustellen.

Swisslos Sporttip: der einzige Veranstalter für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein

Sporttip ist das Sportwettenprodukt der SWISSLOS Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Die Genossenschaft veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; das Wettangebot läuft unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung zusammen mit einer Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS, beaufsichtigt von der Gespa. Damit ist Sporttip einer der zwei Veranstalter, die das interkantonale Recht für Sportwetten überhaupt zulässt.

Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Für die Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Gebiet, keine bestehende Spielsperre und die Bereitschaft, sich nur einmal zu registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Die Limiten sind der Punkt, an dem sich Sporttip am schnellsten zeigt. Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren; senken wirkt sofort, erhöhen erst nach 72 Stunden. Dazu kommt die freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Auf der Wettseite liegt der Mindesteinsatz bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000, jederzeit änderbar und ohne Annahme einer Wette über der Limite.

Ein Feature, das in der Deutschschweiz oft nachgefragt wird, ist Cash-Out. Sporttip bietet es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten an, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Bezahlt wird bei Swisslos über PostFinance Pay, bestätigt direkt in der PostFinance App, oder per Einzahlungsschein, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. Spielguthaben lassen sich innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auszahlen; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert dann 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung landen automatisch im Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen auf dem Konto, sofern die Zahlungsverbindung bekannt ist.

Das Urteil: Sporttip ist der breiteste bewilligte Zugang im Land, und die entscheidende Grösse ist nicht der Komfort, sondern die Zahl CHF 1’000. Sie steht als Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette im Reglement, und sie ist das, was einen ambitionierten Spieler zuerst trifft. Wer im Rahmen dieser Limite setzt, bekommt dafür Wohnsitzprüfung, Wallet-Obergrenze von CHF 9’999 und ein schweizweites Sperrregister — Schutz, den keine ausländische Seite in dieser Form liefert. Das Tablet auf dem Sofa ist hier Nebensache; die Limite ist die Nachricht.

Loterie Romande Jouez Sport: der Westschweizer Weg mit der IBAN als Ziel

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Auch sie hält eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS unter der Aufsicht der Gespa und ist damit der zweite der beiden erlaubten Veranstalter.

Ein Online-Konto setzt Volljährigkeit sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem der sechs Kantone voraus, pro Person ist nur ein Konto erlaubt. Verlangt wird eine Ausweiskopie von Vorder- und Rückseite, in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist. Wer in Zürich sitzt, kommt hier nicht hinein — dieselbe Grenze wie bei Sporttip, nur andersherum gezogen.

Beim Geld führt die Loterie Romande eine klare Linie: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Beträge auf das Konto der angegebenen IBAN, Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Für den Bargeld-Weg gibt es die Prepaid-Tickets «Pre-pay Loro.ch» zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200, ein Jahr gültig und in einem Betrag dem Wallet gutzuschreiben, sowie Wettscheine bis CHF 200, die in jeder Verkaufsstelle eingelöst werden können, bei genügend Bargeld bis höchstens CHF 2’000 pro Verkaufsstelle.

Die Promotion, die den Charakter dieses Wegs am besten zeigt, war «JouezSport – Patinoires et Stades»: vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen, mit einem in den National-League-Stadien verbreiteten Code, CHF 10 Spielguthaben für die Eingabe innert 7 Tagen im verifizierten Konto, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Das Urteil: Die Westschweizer Konstruktion verlegt die Auszahlung konsequent auf die IBAN und macht damit jeden Umweg über eine E-Wallet unnötig. Wer in Genf oder Lausanne wohnt und ohnehin per Banküberweisung denkt, findet hier den glatteren Weg — Einzahlung per Prepaid-Ticket oder Karte, Gewinn ab CHF 1’000 direkt aufs Konto. Der Preis dafür ist eine Kantonsgrenze, die keine Kulanz kennt, und ein Programm, das genauso dem Gespa-Katalog folgt wie das der Deutschschweizer Konkurrenz.

Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung im Vergleich

Jetzt zu den Namen, die man beim Suchen tatsächlich antrifft. Diese Marken stehen hier, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen, und sie werden nach denselben Kriterien bewertet wie die beiden Bewilligten. Sie tragen alle den Status «ohne Schweizer Bewilligung». Eine Bewilligung aus einem anderen Land entfaltet in der Schweiz keinerlei Geltung; beschrieben werden sie als Vergleich, nicht als Empfehlung.

Wer eine dieser Seiten über Skrill nutzt, wählt damit einen Weg ohne Schweizer Aufsicht, ohne Anbindung an das Schweizer Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsschutz. Das ist keine abstrakte Warnung, sondern ein Bündel konkreter Nachteile: Eine Schweizer Spielsperre wirkt dort nicht, Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind nach kantonaler Praxis voll steuerbares Einkommen. Hinzu kommt die Sperrliste als bewegliches Ziel — 671 Domains waren es Ende 2025, und blockierte Adressen werden binnen Stunden durch neue ersetzt.

Was diese Seiten trotzdem interessant macht — und das ist die ehrliche Kehrseite des engen Schweizer Angebots — sind Wettprogramm und Limiten. Der Gespa-Katalog lässt keine Corner- und Kartenmärkte zu, führt keine Esport-Sektion und erlaubt Ranglistenwetten nur unter Bedingungen; Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen sind gesperrt. Wer Märkte sucht, die hier schlicht nicht verzeichnet sind, findet sie nur dort. Das ist der Punkt, an dem die Entscheidung wirklich fällt: reichweitenstarkes Programm gegen Schweizer Schutz, und nicht beides zusammen.

Ein zweites Unterscheidungsmerkmal ist die Einzahlung selbst. Bei den Bewilligten läuft der Zahlungsverkehr über PostFinance Pay, Einzahlungsschein oder Prepaid-Ticket; eine E-Wallet-Einzahlung ist nicht vorgesehen. Bei ausländischen Marken ist Skrill dagegen oft ausdrücklich willkommen — und dort schlägt dann die volle Gebührenstruktur zu, die im Abschnitt «Zahlungsabwicklung mit Skrill» dargelegt ist, dazu die 2,80 % bei der Auszahlung aufs Bankkonto. Die Bequemlichkeit, die eine E-Wallet verspricht, wird also mit dem Verlust an Aufsicht und mit Gebühren an beiden Enden des Transfers bezahlt.

Das Urteil zu dieser Gruppe fällt entsprechend schmal aus: Wer Märkte jenseits des Schweizer Katalogs oder ein Sportwettenangebot mit E-Wallet-Einzahlung sucht, findet es dort und nur dort — aber die Prüfung erfolgt ausserhalb jeder Schweizer Kontrolle, und die Steuerbehandlung ist die ungünstigste der ganzen Auswahl. Für einen einmaligen, kleinen Betrag auf einen seltenen Markt ist das eine nachvollziehbare Entscheidung. Für jemanden, der regelmässig setzt und Auszahlungen plant, ist es die falsche Richtung, weil jeder verlorene Betrag doppelt weh tut, wenn die Sperrliste am nächsten Tag eine neue Domain verlangt.

Wann der Franken auf dem Konto landet statt im Wallet

Der Blick auf die Auszahlungswege ist der Moment, in dem sich die Wahl zwischen den Wegen bezahlt macht. Zwei Schweizer Veranstalter zahlen auf Schweizer oder Liechtensteiner Bank- und Postkonten und auf angegebene IBAN aus, mit Verfallfristen von 26 Wochen bei Sporttip und einer Einsprachefrist von 10 Tagen bei verweigerter Auszahlung. Wer bei einem ausländischen Anbieter über Skrill spielt, verschiebt den Franken erst in ein Wallet, zahlt dort für die Auszahlung 2,80 % und bei Bedarf für die Umrechnung 4,49 % und kommt erst dann auf seinem Konto an. Der Unterschied zwischen den beiden Wegen liegt nicht in der Höhe der Beträge, sondern in der Zahl der Zwischenschritte, an denen jemand mitverdient.

Diese Zahl zählt man am besten selbst, bevor man sich entscheidet. Ein Beispiel mit 500 € macht die Grössenordnung sichtbar: 14 € für die Auszahlung und 22,45 € für die Umrechnung, zusammen 36,45 €, sodass aus 500 € rund 463,55 € werden. Wer das einmal rechnet, sieht auch, was die 3 % Kommission ab der dritten Swisslos-Auszahlung bedeutet — dieselbe Idee, nur ein anderer Prozentsatz und ein anderer Empfänger.

Häufig gestellte Fragen

Nehmen Swisslos oder Loterie Romande Skrill an, oder bleibt die E-Wallet den ausländischen Seiten vorbehalten?

Bei den beiden bewilligten Veranstaltern ist Skrill keine angebotene Zahlungsart. Swisslos setzt auf PostFinance Pay und Einzahlungsschein, die Loterie Romande auf IBAN, Karte und das Prepaid-Ticket «Pre-pay Loro.ch». Eine Wette in Schweizer Franken mit Skrill-Einzahlung läuft deshalb in der Praxis über eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung.

Was kostet die Nutzung einer E-Wallet bei Auszahlung und Währungsumrechnung?

Skrill berechnet für die Auszahlung auf ein Bankkonto 2,80 % des Betrags, mindestens 3,50 €. Bei Währungsumrechnungen kommen 4,49 % hinzu. Für die Privatnutzung entfällt die Servicegebühr nur, wenn mindestens alle 6 Monate ein Login oder eine Transaktion erfolgt; andernfalls werden monatlich 5,00 € vom Guthaben abgezogen.

Wie hängt die Identitätsprüfung mit der Auszahlung von Gewinnen zusammen?

Enger, als vielen lieb ist. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto ausgezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Bei Swisslos und der Loterie Romande wird die Identität schon bei der Registrierung aus dem Ausweis gelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft; ein Konto auf fremden Namen ist nirgends vorgesehen.

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag, und was gilt je nach Kanton?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei; der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000. Kantonale Schwellen weichen ab — deshalb «je nach Kanton» und keine einzelne Zahl. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein.

Welche Wirkung hat die Quote, und wie lässt sich die Marge erkennen?

Die Auszahlungsquote eines Marktes ist 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten dieses Marktes; die Marge ist 100 % minus dieser Quote. Bei Quoten von 2.10, 3.50 und 3.60 ergibt das eine Auszahlungsquote von 96,18 % und eine Marge von 3,82 %. Die Marge steckt also in jedem Preis und ist der eigentliche Preis der Wette.

Wie lange gilt eine Spielsperre, und wann lässt sich eine freiwillige Sperre aufheben?

Bei Swisslos sperrt man den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Sperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Gesetzlich ist eine Aufhebung frühestens nach drei Monaten möglich.

Inhalt erstellt vom Team «handicapwettench»