Wettanbieter mit Bonus ohne Einzahlung 2026 – der Gratisgedanke und seine Schweizer Grenzen
Ladevorgang...
Genau eine konkrete Gratisaktion lässt sich für die Schweizer Sportwetten belegen, mit Betrag, Frist und Gültigkeitsdauer: 7’000 Stück Spielguthaben zu je CHF 10, vergeben an sieben Aktionstagen, nicht auszahlbar. Das ist die ganze Landschaft. Wer im deutschsprachigen Raum nach einem Wettbonus sucht, für den er nichts einzahlen muss, stösst auf Dutzende Angebote mit dreistelligen Beträgen – und keines davon hat eine Bewilligung für die Schweiz.
*Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen richten sich gegen die Bewilligungen und Aufsichtsinformationen der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) sowie gegen die veröffentlichten Spielregeln und Teilnahmebedingungen der beiden bewilligten Veranstalter.*
Spielerschutz zuerst: was ein Gratisguthaben nicht abschafft
Die Reihenfolge dieses Textes ist ungewöhnlich. Normalerweise steht beim Thema Gratiswette ganz oben, wie viel Geld es gibt. Hier steht zuerst, warum fast nichts davon existiert – und was ein Guthaben, wenn man es denn bekommt, nicht ausser Kraft setzt.
Wer bei Swisslos ein Spielerkonto eröffnet, kommt an der Limitenfrage nicht vorbei. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage festlegen.
Der Mechanismus dahinter ist der Punkt, an dem die meisten Gratisgeschichten scheitern. Ein Aktionsguthaben ist Guthaben. Es wird mit echter Quote gesetzt, es erzeugt echte Verluste, und es zählt gegen dieselbe Limite wie eine Einzahlung aus der eigenen Tasche. Wer CHF 10 Gratisspielguthaben erhält und die Limite für 30 Tage auf CHF 20 gesetzt hat, hat damit zwei Drittel seines Monatsbudgets in einem einzigen Aktionscode verbraucht. Die Limite fragt nicht, woher das Geld kam.
Die Spielsperre kennt kein Aktionsguthaben
Die zweite Schranke ist die Sperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen – und dieses Register gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Ein gesperrter Zugang ist gesperrt. Es gibt keinen Aktionscode, der ihn wieder öffnet, und keinen Kundendienst, der für ein Gratisguthaben eine Ausnahme macht. Vor der Aufhebung einer freiwilligen Sperre steht eine Frist von drei Monaten, und eine Fachstelle ist daran beteiligt. Wer gerade gesperrt ist und trotzdem ein Gratisguthaben erspäht, sollte die Sperre als das lesen, was sie ist: eine Entscheidung gegen genau dieses Angebot, zu einem Zeitpunkt getroffen, an dem der Kopf klarer war.
Bei der Loterie Romande spielt der Schutz über den Geldfluss. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto landen direkt im Wallet; alles darüber geht auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar.
Wenn die Limite automatisch hilft
Es lohnt sich, den Nutzen der eigenen Limite an einem kalten Beispiel zu rechnen. Angenommen, jemand setzt seine Verlustlimite für 30 Tage auf CHF 50 und erhält CHF 10 Aktionsguthaben. Verliert er diese CHF 10, sind die verbleibenden CHF 40 des Monats nicht etwa zusätzliches Spielgeld – sie sind das ganze Restbudget. Der Puffer, den die Limite bietet, ist genau um das Gratisguthaben kleiner geworden.
Daraus folgt eine Empfehlung, die nichts mit Marketing zu tun hat: wer eine Limite setzt, sollte sie setzen, als gäbe es kein Aktionsguthaben. Ein Betrag, der nur deshalb vertretbar wirkt, weil CHF 10 davon geschenkt sind, ist kein vertretbarer Betrag.
Neukundenangebote ohne Einzahlung: was «Gratisguthaben» rechtlich und praktisch heisst
Wer nach dem Aktionsangebot für Neukunden sucht, sucht in der Schweiz fast immer nach etwas, das gerade nicht stattfindet. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen vorab die Zustimmung der Aufsicht. Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. 32 Zustimmungen für ein ganzes Land, die meisten davon für Lotterieprodukte und Kleinstaktionen – das ist die Grössenordnung, aus der die Schweizer Gratislandschaft besteht.
Ein Gratisguthaben ohne Zustimmung wäre kein Kavaliersdelikt, sondern eine Aufsichtsverletzung. Deshalb werden die Beträge klein gehalten und die Auflagen eng gefasst. Wer einen vierstelligen Gratisbetrag sieht, sieht entweder kein Schweizer Angebot oder keine Bewilligung.
Die Aktion, die es gab: sieben Aktionstage mit CHF 10
Die «JouezSport – Patinoires et Stades»-Aktion der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Jede Zahl in diesem Absatz ist eine Einschränkung. 7’000 Stück für die ganze Westschweiz, über sechs Kantone mit 2’350 Verkaufsstellen. CHF 10 pro Person. 30 Tage Gültigkeit, danach verfällt das Guthaben. Und der Code lag in einem Stadion – wer nicht an einem der Aktionstage in einem National-League-Stadion war, hatte keinen. Das ist kein Bonusprogramm, das ist eine Werbeaktion mit einer Spielwiese: der Gegenwert beträgt ungefähr zwei Kaffee, und die Bedingung ist ein Stadionbesuch.
Der Vergleich mit dem, was ausländische Seiten in derselben Zeit bewerben, ist so unpassend, dass er fast komisch wirkt. Dort stehen dreistellige Beträge ohne Gegenleistung. Hier stehen CHF 10, und man muss sie sich vorher abholen.
Wo die Bedingungen sitzen, die kein Marketing erwähnt
Zwei Mechaniken wiederholen sich und tauchen in der Werbung praktisch nie auf. Die erste: der Einsatz einer Gratiswette wird mit dem Gewinn nicht zurückgezahlt. Wer CHF 10 Gratisguthaben zu Quote 2.00 setzt und gewinnt, erhält CHF 10 Gewinn – nicht CHF 20. Die zweiten CHF 10 waren nie sein Geld und sind es auch nach dem Gewinn nicht. Die zweite: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Es lässt sich zum Wetten einsetzen, aber nicht abheben. Ein Guthaben, das man nicht abheben kann, ist eine Wette, die noch nicht platziert wurde.
Beides ist nicht versteckt – es steht in den Teilnahmebedingungen. Nur liest die niemand, der in einer Werbeanzeige «CHF 10 Gratisguthaben» sieht.
Was von einem Gratisguthaben übrig bleibt
Für die Frage, was ein solches Angebot durchschnittlich wert ist, hilft eine Beispielrechnung. Angenommen, jemand erhält CHF 10 Spielguthaben und setzt es vollständig auf einen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 / 1.90 – eine Illustration, kein notierter Preis der beiden Veranstalter. Bei dieser Quotenstellung gehen 1/1.90 plus 1/1.90 auf, das ergibt eine Auszahlungsquote von rund 95 % und eine Marge von rund 5 %. Der Einsatz wird im Gewinnfall nicht zurückgezahlt. Der durchschnittliche Gegenwert des Gratisguthabens liegt damit irgendwo zwischen ungefähr CHF 5 und ungefähr CHF 9.50 – die Spanne hängt davon ab, wie hoch die Trefferquote des einzelnen Tipps liegt.
Bleiben die CHF 10 hingegen einfach liegen, sind sie nichts. Das Guthaben verfällt nach 30 Tagen, und abheben lässt es sich nicht. Der Vergleich, den beide Zahlen nahelegen: das Gratisguthaben ist nur dann etwas wert, wenn es bis zum Ablauf sinnvoll eingesetzt wird, und selbst dann bleibt weniger als die Hälfte bis fast alles – ein Fünftel der Wert, den die Überschrift der Aktion nahelegt, bis ungefähr nichts. Für den einzelnen Betrag ist das ein statistischer Schätzwert, kein Ergebnis einer konkreten Wette. Wer die CHF 10 verliert, verliert nichts, was er nicht hätte; wer damit gewinnt, gewinnt weniger, als auf dem Wettschein steht.
Die drei Wege zu einem Gratisguthaben – und wen jeder trägt
Wer in der Schweiz mit einem Aktionsguthaben in Berührung kommen will, hat drei Möglichkeiten, und sie unterscheiden sich nicht im Betrag, sondern in der Verpflichtung.
Der erste Weg führt zur Loterie Romande, mit Wohnsitz in einem der sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura. Es ist der einzige Weg, auf dem eine echte Gratisaktion dokumentiert ist – mit CHF 10, sieben Aktionstagen, 30 Tagen Gültigkeit.
Der zweite Weg führt zu Swisslos, genauer zu Sporttip, mit Wohnsitz in einem der deutschsprachigen Kantone, in Tessin oder im Fürstentum Liechtenstein. Dort ist kein Gratisguthaben dokumentiert, dafür laufen andere Mechaniken: Quotenboosts und ein Kombiboost, die den möglichen Nettogewinn erhöhen und ebenfalls nur online gelten, pro Wettenden einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert.
Der dritte Weg führt zu einem ausländischen Anbieter. Er ist der einzige, auf dem der beworbene Betrag gross ist – und der einzige, auf dem nichts vom Schweizer Schutzsystem greift. Dazu später mehr.
Die Top 10 im Vergleich: Permits, Bewilligungen und was Swisslos mit Spielguthaben macht
Zehn Anbieter stehen hier zur Einordnung. Zwei von ihnen haben eine Schweizer Bewilligung, acht nicht. Die Zusammenstellung misst die Aktionen nicht nach dem beworbenen Betrag – das ist die einzige Grösse, die sich beliebig hinschreiben lässt –, sondern nach der Frage, ob hinter dem Angebot eine Bewilligung, eine Aufsicht und eine Beschwerdemöglichkeit stehen.
| Anbieter | Bewilligung für Schweizer Sportwetten | Veranstalter oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| 20Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Bewilligung |
| myBet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Bewilligung |
| BC.Game | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Bewilligung |
| BassBet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Bewilligung |
| Unibet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Bewilligung |
| 22Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Bewilligung |
| bet-at-home | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Bewilligung |
| 1Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Bewilligung |
Die Spalte, die den Unterschied macht, ist die erste. Sie ist keine Formalie. Eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz gilt nur in der Schweiz – sie ist die Voraussetzung dafür, dass eine Schweizer Aufsicht überhaupt hinschauen kann, dass das Sperrregister greift und dass eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief an eine Schweizer Adresse geht.
Wichtiger als die Bewilligungsspalte ist für den Gratiskontext eine andere Regel. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Und am Ende des Satzes steht die Einschränkung, um die sich hier alles dreht: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Man kann das als Härte lesen oder als Ehrlichkeit. Wer CHF 200 einzahlt und gewinnt, kommt zweimal im Jahr kostenlos an sein Geld – das ist ein fairer Umgang, den viele ausländische Anbieter nicht bieten. Wer ein Gratisguthaben erhält, kommt gar nicht daran, weil es nie sein Geld war. Die Regel ist konsistent: ausgezahlt wird, was eingezahlt wurde, plus Gewinn. Geschenktes bleibt im System.
Die dritte Beobachtung betrifft den Namen der Organisation. Swisslos firmiert als Genossenschaft mit Sitz in Basel, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Das ist keine Marketingkonstruktion, das ist ein Gemeinwesen, das Wetten veranstaltet – die Nettoerträge gehen an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Wer dort ein Guthaben nicht abheben kann, verliert es nicht an einen Konzern in einem Steuerparadies.
Die Tabelle und die Auszahlungsregel sagen zusammen etwas Unbequemes für die ganze Kategorie: die zwei Schweizer Anbieter sind auf der Achse «Guthaben und Gewinn» die transparentesten des Feldes, und genau deshalb die unattraktivsten für einen Menschen, der auf ein Geschenk hofft.
Einordnung: was Bonus ohne eigene Einzahlung eigentlich bezeichnet
Wer die Suche nach einem Wettanbieter ohne Einzahlung startet, hat meist ein konkretes Bild im Kopf: anmelden, nichts bezahlen, mit fremdem Geld wetten, gewinnen, auszahlen. In der Schweiz bricht dieses Bild an mehreren Stellen gleichzeitig.
Das beginnt beim Begriff. Der Markt nennt die Sache Gratiswette oder Freiwette; das Gesetz nennt sie Gratisspiel oder Gratisguthaben und knüpft sie an eine vorherige Zustimmung. Ein Gratisspielguthaben, das aus einer Promotion stammt, ist nicht auszahlbar, und der Einsatz einer Gratiswette wird mit dem Gewinn nicht zurückgezahlt. Zwischen «ich bekomme CHF 10» und «ich habe CHF 10» liegt also ein ganzer Regelapparat, und zwischen «ich habe CHF 10» und «ich kann CHF 10 abheben» liegt ein zweiter.
Der typische Aufbau solcher Aktionen, soweit sie in der Schweiz stattfinden, besteht aus Spielguthaben, das sich nicht auszahlen lässt und Bedingungen unterliegt. Das ist keine Erfindung misstrauischer Aufsichtsbehörden, sondern eine Folge davon, dass Sportwetten hier ein Grossspiel sind – ein öffentlich konzessioniertes Geschäft mit gemeinnützigem Zweck, kein Wettbewerbsmarkt, in dem sich Anbieter mit geschenktem Geld überbieten.
Warum das Gesetz das Geschenk nicht mag
Dahinter steht eine Überlegung, die man teilen kann oder nicht, die aber nachvollziehbar ist: ein Geschenk, das zum Wetten verpflichtet, ist Werbung. Wer nichts einzahlt, hat nichts zu verlieren und probiert aus – genau das will der Gesetzgeber bei einem Produkt nicht, das für einen Teil der Bevölkerung ein Suchtrisiko trägt. Deshalb braucht jedes Gratisspiel und jedes Gratisguthaben die vorherige Zustimmung der Aufsicht, und deshalb sind die Beträge so klein.
Die Zahlen zu den Limiten erklären, wie ernst das gemeint ist. Der Mindesteinsatz bei Sporttip beträgt CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, der Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein Guthaben zu CHF 10 liegt innerhalb dieser Grenzen und wird von ihnen gleichzeitig eingehegt: es lässt sich nicht in eine einzige grosse Wette verwandeln, und es verschwindet nicht in einem Systemwettenkonstrukt mit CHF 10’000 Einsatz.
Der ehrliche Blick auf den beworbenen Betrag
Ein Anbieter, der mit einem Bonus ohne Einzahlung wirbt, wirbt mit dem grössten Betrag, den er ungestraft nennen kann. Der Betrag selbst sagt nichts über den Wert des Angebots. Er sagt nur, wie hoch die Frist, die Quote, die Umsatzbedingung und die Auszahlungssperre gestapelt werden können, ohne dass es auffällt.
Drei Grössen entscheiden über den tatsächlichen Wert: die Auszahlbarkeit des Guthabens, die Bedingungen für Gewinne daraus und die Dauer der Aktion. Genau danach ist die Top 10 oben geordnet. Eine vierte Grösse kommt hinzu, die in keiner Werbung steht – die Frage, ob jemand im Streitfall überhaupt ein Gegenüber hat. Bei den zwei bewilligten Veranstaltern ist das Gegenüber eine Schweizer Adresse mit Schweizer Aufsicht dahinter. Bei einem Anbieter, der in der Schweiz keine Bewilligung hat, ist es ein Support-Formular, das in einem anderen Land beantwortet wird.
Der Grundlagenkasten, den die Werbung weglässt
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Diese Staffelung ist ehrlicher als jeder Gratisbonus. Sie sagt: wir geben dir umso mehr zurück, je schwerer die Aufgabe ist. Vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 treffen – das ist machbar und bringt 5 %. Fünfzehn treffen, in einem Boost, mit Mindestquote, ist ein Ereignis, für das der 100-%-Aufschlag eine faire Bezahlung für ein sehr seltenes Ergebnis ist. Die Voraussetzung, dass alle fünfzehn Voraussagen mindestens Quote 1.50 haben, verhindert den naheliegenden Trick, den Boost mit einer Reihe von Praktisch-Sicherheiten zu füllen. Der Boost ist damit kein Geschenk, sondern ein Seriousitätsfilter.
Dasselbe Muster bei den Quoten- und Profitboosts: sie gelten nur online, für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer eine quotenerhöhte Wette platziert und dann vor dem Ende der Partie nervös wird, tauscht den Boost gegen die Möglichkeit ein, einen Teil des möglichen Gewinns zu sichern – der Cash-Out-Betrag liegt ohnehin tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn.
Daraus ergibt sich die Frage, die einen ganzen Absatz des Marketings entwertet: gibt es den Bonus auch dann, wenn ich ihn wirklich brauche? Bei den Boost-Angeboten lautet die Antwort ja, mit Bedingungen, die dazu passen. Bei einem Gratisguthaben lautet sie in der Schweiz: es gibt eines, es heisst 7’000 mal CHF 10, und man musste in einem Stadion sein.
Was ein Gratisguthaben über den Anbieter sagt
Die Aktionsdichte ist eine Charaktereigenschaft. Ein Veranstalter, der 24 beziehungsweise 8 Zustimmungen im Jahr erhält, verteilt seine Aktionen sparsam, weil er sie verteilen muss, nicht weil er sie versteckt. Wie viele und wie kleine Aktionen es sind, folgt aus dem, was die Aufsicht genehmigt, nicht aus dem Willen, möglichst wenigen Anreiz zu geben.
Wer im Wettschein nach einer Alternative zum Gratisguthaben sucht, findet sie in derselben Mechanikfamilie. Ein Kombiboost ist ein Bonus ohne Einzahlung im weiteren Sinn: kein Geld kommt hinein, aber ein Aufschlag auf den Gewinn. Der Unterschied ist, dass der Aufschlag an ein Ergebnis gebunden ist und nicht an eine Anmeldung.
Rechtslage: warum es in der Schweiz keine Auswahl an Bonus-Veranstaltern gibt
Die Frage «warum bieten nur zwei Anbieter an, was alle anderen anbieten?» hat eine kurze Antwort: es gibt nur zwei Anbieter. Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, und stehen unter der Aufsicht der Gespa in Bern. Eine Bewilligung braucht zwei Teile – eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung – und gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt.

Es gibt deshalb keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher. Es gibt keine, weil es keine gibt. Wer mehr Anbieter will, will etwas, das die Gesetzgebung nicht hergibt.
Zwei Veranstalter, zwei Gebiete
Swisslos betreibt Sportwetten unter dem Namen Sporttip und ist im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich tätig, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Für ein Onlinekonto braucht es Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis im Gebiet des jeweiligen Unternehmens. Ein Grenzgänger aus dem Wallis kann also kein Sporttip-Konto eröffnen, und wer von Zürich nach Genf zieht, wechselt nicht den Anbieter, sondern verliert ihn. Das ist eine harte Konsequenz einer Gebietslogik, und sie ist der Grund, warum die Frage nach dem Bonus auch eine Wohnsitzfrage ist.
Was überhaupt bewettet werden darf
Die bewilligte Angebotsvielfalt ist eine geschlossene Liste: die von der Gespa geführte Liste der autorisierten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 10.09.2026. Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind. Ranking-Wetten nur, wenn das Ranking den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Nie Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste zeigt keine Corner- und Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.
Wetten sind also auf Sportereignisse beschränkt – auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen lässt sich nicht setzen. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt. Cash-Out ist nicht reguliert und bleibt eine Funktion des jeweiligen Anbieters.
Wer aus einem Nachbarland kommt und es gewohnt ist, auf eine Quizshow, eine Wahl oder ein Ranking ohne Konsequenz zu setzen, findet hier eine schmalere Welt vor. Die Schmalheit ist gewollt. Sie verhindert, dass Sportwetten zu einem Allzweckprodukt für jede Neugierde werden.
Alter, Identität, ein Konto
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten – die Regel betrifft mehr Menschen, als man denkt: Junioren, Amateurspieler und Funktionäre.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Diese Registrierung ist die Stelle, an der ausländische Angebote im Kopf vieler Nutzer attraktiv werden: keine Ausweiskopie, kein Adressabgleich, kein Sperrregister. Und sie ist gleichzeitig die Stelle, an der der Gratisgedanke auseinanderfällt. Ein verifiziertes Konto ist die Voraussetzung für die CHF 10 aus der Westschweizer Aktion – wer sich nicht verifizieren will, bekommt sie nicht. Der Preis der Anonymität ist das Geschenk.
Was für ein Fremdanbieter aus der Schweiz heraus bedeutet
Ein ausländisches Angebot hat in der Schweiz keine Kraft. Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta oder Deutschland gilt hier nicht. Ohne Schweizer Bewilligung ist der Betrieb von Sportwetten strafbar – bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle.
Dazu kommt die technische Seite. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren – die erste Liste datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Ein Anbieter, der heute funktioniert, kann morgen unerreichbar sein, und mit ihm das Kontoguthaben. Wer den Weg über eine Fremdseite geht, sollte das als Risiko einpreisen und nicht als Nebensache.
Eine Schweizer Besonderheit fehlt hier ganz: es gibt kein Zahlungsblockierungsinstrument gegen unerlaubte Wettseiten. Weder Banken noch Kartennetzwerke blockieren solche Zahlungen. Wer sich also darauf verlässt, dass die eigene Bank den Fehler schon verhindern würde, verlässt sich auf nichts.
Die Steuerfrage, die niemand in der Werbung stellt
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen – Sportwetten ausdrücklich eingeschlossen – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab; er ist je nach Kanton verschieden. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird.
Für praktisch alle Wettenden ist das eine Nullnummer. Ein typischer Betrag liegt weit unter der Schwelle, es fallen weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an. Eine Steuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht – wer das Gegenteil liest, liest etwas Falsches.
Anders bei ausländischen Anbietern: deren Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis etwa von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Der Gratisbonus, für den man nichts eingezahlt hat, kann also zur steuerbaren Einnahme werden. Das ist der Teil, den die Werbung nie erwähnt.
Für die eigene Situation bleibt nur der Verweis auf die zuständige Stelle: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.
Die geprüften Anbieter im Einzelnen
Zehn Plattformen, zwei Gruppen. Die Reihenfolge folgt der Bewilligungsfrage, nicht der Grösse des beworbenen Betrags. Bei den zwei bewilligten Veranstaltern stehen die Fakten des Geschäftsbetriebs; bei den acht fremden steht, was in der Schweiz fehlt. Ein Bonus ohne Einzahlung lässt sich für keinen der acht aus Schweizer Sicht belegen; beschrieben werden sie auf ihren übrigen Eigenschaften.
Swisslos Sporttip – der Kombiboost als Antwort auf den Gratisbonus
Der Anbieter mit dem vollständigsten Schutzapparat, und der mit dem langweiligsten Gratisangebot.
Swisslos betreibt seine Wetten unter dem Namen Sporttip und stützt sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Bewilligung besteht aus einer Veranstalter- und einer Spielbewilligung nach dem BGS, die Aufsicht liegt bei der Gespa. Das Konto steht Menschen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet offen; die Registrierung verlangt Ausweis, Adressabgleich und den Ausschluss einer bestehenden Spielsperre.
Vor der ersten Teilnahme stehen drei Verlustlimiten – für 1, 7 und 30 Tage – und optional eine Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Einzahlungen ins Spielkonto lassen sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein vornehmen, Mindestbetrag CHF 20, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000, und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart nennt Swisslos unter anderem PostFinance Pay, bestätigt direkt in der PostFinance App. Ausgezahlt wird innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung landen automatisch im Wallet, Beträge darüber gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Statt eines Gratisguthabens gibt es zwei Gewinnmechaniken. Der Kombiboost gilt nur online – Prematch, Live, Systemwetten – und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Aufschlag auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Dazu kommen Quoten- und Profitboosts, ebenfalls nur online, nur auf Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, einmal pro Wettenden nutzbar; ein Cash-Out lässt den Boost verfallen.
Das Wettangebot selbst ist breiter, als der Gratisbefund vermuten lässt. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000, für Systemwetten bei CHF 10’000. Livewetten gelten unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoentscheid kann Swisslos mit Quote 1.00 werten. Voneinander abhängige Ereignisse derselben Veranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten, aufgerundet auf zwei Nachkommastellen und dann auf 5 Rappen abgerundet. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig – als Einzelwette zurückbezahlt, in der Kombination mit Quote 1.00 gewertet. Nicht innerhalb von 26 Wochen geltend gemachte Gewinne verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos.
Ein Blick auf das Verfallsdatum der Boost-Staffel lohnt sich, weil es die Frage nach dem Wert beantwortet. Die 5 % bei vier Voraussagen sind erreichbar und ändern an einem Abend kaum etwas. Die 100 % bei fünfzehn Voraussagen sind ein Aufschlag auf ein Ergebnis, das die meisten Wettenden nie erleben werden. Dazwischen liegen die 20 % und die 40 %, und dort liegt der ehrliche Nutzen des Angebots: mittlere Kombinationen, mittlere Aufschläge.
Fazit: Das Angebot verdient seinen Namen nicht als Geschenk, sondern als Rechnung – wer regelmässig Kombinationen mit fünf bis zehn Begegnungen spielt und die Mindestquote einhält, holt über den Kombiboost mehr heraus als über jedes Gratisguthaben, das er in der Schweiz erhalten könnte, und muss dafür nichts tun ausser richtig tippen. Wer dagegen auf der Suche nach einem Risikofreien Erstversuch ohne eigenen Einsatz ist, findet hier nichts, weil es nach Schweizer Aufsichtsrecht nichts zu finden gibt.
Loterie Romande Jouez Sport – CHF 10, die es wirklich gab
Der einzige Anbieter der Liste, für den eine Gratisaktion mit Datum, Betrag und Bedingung belegbar ist.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Bewilligungsstruktur ist dieselbe wie bei Swisslos: Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS, Aufsicht durch die Gespa. Die Organisation nennt Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne als Kontaktadresse, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Auf der Geldseite gilt: Einzahlungen auf das Spielerkonto bis höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, Wallet-Guthaben bis höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Das dokumentierte Gratisangebot lief unter dem Namen «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Der Mechanismus: wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Sieben Aktionstage in drei Monaten heisst: an ungefähr jedem zwölften Tag gab es etwas zu holen, und nur, wenn man im richtigen Stadion war. Die 30 Tage Gültigkeit sind knapp genug, dass ein Guthaben verfallen kann, ohne dass je eine Wette daraus wurde. Die fehlende Auszahlbarkeit bedeutet, dass selbst ein Gewinn daraus im Spielerkonto bleibt.
Fazit: Die Aktion war ein Anreiz für Stadionbesucher, nicht ein Einstiegsangebot – wer ohnehin regelmässig an einem National-League-Spiel war, konnte CHF 10 abholen, und wer nicht, erfuhr es gar nicht. Als Vergleichsmassstab ist sie trotz allem nützlich, weil sie zeigt, in welcher Grössenordnung die Aufsicht Gratisguthaben in der Schweiz zulässt.
20Bet – ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Sperrregister
Ein ausländisches Angebot ohne Bewilligung für die Schweiz. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten; eine ausländische Bewilligung gilt nicht, und eine in der Schweiz anerkannte Bewilligung ist für 20Bet nicht etabliert. In der Schweiz hat eine solche Bewilligung ohnehin keine Kraft.
Praktisch heisst das: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Aufsicht. Die Domains des Anbieters können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden.
Fazit: Wer hier ein Konto führt, führt es ausserhalb jeder Schweizer Zuständigkeit – und ein Anbieter, dessen Erreichbarkeit von einer Blockliste abhängt, ist eine schlechte Heimat für ein Guthaben.
myBet – beworben wie ein Bonus, bewilligt wie keiner
Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, geführt in der Schweiz unter den Bedingungen, die für alle nicht zugelassenen Buchmacher gelten: ohne inländische Genehmigung, ohne Schutz durch das Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg bei Auszahlungsproblemen.
Fazit: Die Bewilligungsfrage ist hier nicht eine von vielen Angaben, sondern die einzige, die im Streitfall zählt – und sie fällt gegen den Anbieter aus.
BC.Game – ein fremdes Konto ohne Schweizer Gegenüber
Auch hier keine Schweizer Bewilligung. Betreiber eines solchen Angebots begehen in der Schweiz eine Straftat; der Spielende wird nicht bestraft, trägt aber das Risiko, dass Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Fazit: Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gewinnt, hat einen Anspruch, den er in der Schweiz nicht durchsetzen kann – das ist der ganze Unterschied zu einem Anbieter mit Bewilligung.
BassBet – fremdes Angebot, keine Schweizer Aufsicht
Keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Risiko. Eine im Ausland gemeldete Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung, und eine in der Schweiz anerkannte ist nicht etabliert.
Fazit: Das Angebot mag auf dem Papier grosszügig aussehen; gemessen an der Frage, wer bei einem Auszahlungsstreit anrufbar ist, bleibt nichts übrig, was den Schweizer Veranstaltern standhält.
Unibet – grosser Name, keine Schweizer Bewilligung
Ein international bekannter Buchmacher, in der Schweiz ohne Bewilligung. Damit gelten dieselben Folgen: keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Risiko.
Fazit: Ein bekannter Markenname ersetzt keine Bewilligung – im Streitfall zählt die Zuständigkeit, und die liegt nicht in der Schweiz.
22Bet – nur mit Wohnsitz ausserhalb des Vertragsgebiets interessant
Ohne Schweizer Bewilligung. Für Wettende mit Wohnsitz im Swisslos- oder Loterie-Romande-Gebiet ist schon der Zugang zu einem bewilligten Schweizer Konto an eine Verifizierung gebunden; ein fremder Anbieter umgeht diese Prüfung und damit auch den Schutz, der an ihr hängt.
Fazit: Der Anbieter ist eine Option für Menschen, die keine Schweizer Verifizierung wollen – und genau diese Gruppe verliert mit der Verifizierung auch das Sperrregister, die Aufsicht und den Rechtsweg.
bet-at-home – ein Name, der auf der Sperrliste steht
Keine Schweizer Bewilligung. Die Gespa nennt bet-at-home namentlich im Zusammenhang mit dem Domain-Hopping: blockierte Domains werden innerhalb von Stunden durch neue ersetzt. Der Anbieter ist damit der klarste Fall eines Geschäfts, dessen Erreichbarkeit in der Schweiz technisch umkämpft ist.
Fazit: Wenn ein Anbieter regelmässig neue Domains braucht, um in der Schweiz erreichbar zu sein, ist die Frage nicht, wie hoch sein Bonus ist, sondern wie lange das Konto erreichbar bleibt.
1Bet – ohne Bewilligung, ohne Schweizer Ansprechstelle
Keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Risiko. Eine ausländische Bewilligung bleibt ohne Kraft in der Schweiz.
Fazit: Bleibt der Anbieter erreichbar, bleibt er trotzdem ohne Schweizer Gegenüber – wer das in Kauf nimmt, nimmt es bewusst in Kauf, und ein Gratisbonus ist dafür kein Ausgleich.
Häufige Fragen zum Wettbonus ohne Einzahlung
Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande einen Wettbonus ohne eigene Einzahlung?
Bei der Loterie Romande gab es einen: CHF 10 Spielguthaben aus der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades», 7’000 Stück, an 7 Aktionstagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Bei Sporttip ist kein Gratisguthaben dokumentiert; dort gibt es Kombi-, Quoten- und Profitboosts.
Warum bieten die beiden bewilligten Veranstalter nur wenige und kleine Aktionen an?
Weil Gratisspiele und Gratisguthaben die vorherige Zustimmung der Gespa brauchen. 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Ohne Zustimmung wäre eine solche Aktion eine Aufsichtsverletzung, deshalb bleiben Beträge klein und Auflagen eng.
Kann ein Aktionsguthaben ohne Einzahlung direkt ausbezahlt werden, oder bleibt es an Bedingungen gebunden?
Es bleibt gebunden. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei beiden Veranstaltern nicht auszahlbar – es lässt sich zum Wetten einsetzen, aber nicht abheben. Beim Westschweizer Angebot kam eine Gültigkeit von 30 Tagen hinzu, nach der das Guthaben verfällt.
Wird der Einsatz einer Gratiswette bei einem Gewinn mit zurückgezahlt?
Nein. Der Einsatz einer Gratiswette wird mit dem Gewinn nicht zurückgezahlt. Wer CHF 10 Gratisguthaben zu Quote 2.00 setzt und gewinnt, erhält CHF 10 Gewinn, nicht CHF 20 – die ursprünglichen CHF 10 waren nie eigenes Geld. Gerechnet mit einem Zwei-Weg-Markt zu 1.90 / 1.90 liegt der durchschnittliche Gegenwert des Guthabens ungefähr zwischen CHF 5 und CHF 9.50, je nach Trefferquote des Tipps.
Was bedeutet es für Wettende, wenn ausländische Seiten einen Bonus ohne Einzahlung ausloben?
Dass die Bewilligung fehlt. Eine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht; ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine Verbindung zum Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und keine Fairplay-Kontrolle. Ausserdem können Domains auf die Sperrliste kommen und per DNS blockiert werden.
Wie werden Gewinne aus einem Aktionsguthaben besteuert, und was bedeutet der Steuerfreibetrag je nach Kanton?
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000. Der kantonale Freibetrag weicht ab, er ist je nach Kanton verschieden. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein. Eine Steuer auf den Einsatz gibt es nicht.
Was am Ende vom Gratisbonus übrig bleibt
Wer diesen Text bis hier gelesen hat, hat eine unbequeme Antwort bekommen. In der Schweiz gibt es keinen Wettanbieter, der einem Neukunden ohne Einzahlung einen nennenswerten Betrag schenkt, und das ist keine Marktlücke, sondern die Folge einer Bewilligungsordnung mit zwei Veranstaltern und einer Aufsicht, die Gratisguthaben einzeln genehmigt. Die einzige belegte Aktion dieser Art brachte CHF 10, an sieben Tagen, für Menschen, die zufällig im richtigen Stadion waren.
Das ist wenig. Aber die drei Wege, die daraus folgen, sind klar unterscheidbar. Wer in der Westschweiz wohnt, kann bei der Loterie Romande ein Konto eröffnen und die nächste Aktion abwarten – mit dem Wissen, dass sie klein sein wird und das Guthaben nicht auszahlbar ist. Wer in einem deutschsprachigen Kanton, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, findet bei Sporttip kein Gratisguthaben, dafür Boosts, die den Gewinn erhöhen und denjenigen belohnen, der ohnehin Kombinationen spielt. Wer den grossen Betrag will, muss zu einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung – und bezahlt ihn mit dem Sperrregister, der Aufsicht und dem Rechtsweg.
Die Entscheidung hängt an einer Frage, die nichts mit dem Bonusbetrag zu tun hat: will ich im Streitfall jemanden anrufen können? Wer ja sagt, wählt zwischen zwei Anbietern, und keiner davon schenkt ihm etwas. Wer nein sagt, wählt aus einer langen Liste, und keiner davon ist in der Schweiz verantwortlich. Ein Gratisguthaben ist in dieser Rechnung keine Ausnahme, sondern nur eine Zeile mehr, die auf der falschen Seite der Bilanz steht.
Bonus – handicapwettench
Inhalt erstellt vom Team «handicapwettench»
