Wetten auf Favoriten 2026 – die tiefe Quote, die Marge und die zwei erlaubten Wege
Ladevorgang...
Oktober 29, 2026 — Bewilligungen und Veranstalterangaben geprüft gegen die Gespa und die Spielregeln der beiden konzessionierten Veranstalter.
Ein Favorit ist keine Abkürzung zum Geld. Wer 1.20 auf eine Mannschaft setzt, kauft eine hohe geschätzte Wahrscheinlichkeit und bezahlt dafür mit einem Gewinn, der kaum über dem Einsatz liegt — und mit einer Marge, die schon im Preis steckt, bevor der erste Ball rollt. Das ist der ganze Handel. Die Quote sagt nicht, was passieren wird. Sie sagt, was die Buchmacher für wahrscheinlich halten und was sie sich für diese Einschätzung nehmen.
In der Schweiz gibt es für Sportwetten genau zwei erlaubte Wege: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Alles andere, was ein Schweizer Handy anzeigt, steht ohne Schweizer Bewilligung da. Wie Favoritenquoten zustande kommen, was ein Einsatz von CHF 20 auf 1.50 tatsächlich einbringt, wie Kombinationsboni niedrige Quoten ausschliessen, welche Turniere überhaupt auf der Liste stehen — und wann ein Verlustlimit wichtiger ist als jede Quote: Das ist der Kern einer informierten Favoritenwette. Wie viel jemand verlieren kann, entscheidet nicht die Quote, sondern die Limite, die vorher gesetzt wurde. Wer das verinnerlicht hat, kann jede Wette ruhig prüfen; wer es überliest, findet den Favoriten plötzlich teuer.
Verlustlimiten: der Teil, der vor der ersten Wette kommt
Kein Tipp, keine Statistik und keine Quote schützt so zuverlässig wie eine Zahl, die man vorher selbst festgelegt hat. Bei Swisslos lässt sich gar keine erste Teilnahme starten, bevor Verlustlimiten für einen, sieben und dreissig Tage gesetzt sind. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Wer später merkt, dass die Grenze zu hoch oder zu tief sitzt, kann sie senken — das wirkt sofort. Eine Erhöhung dagegen greift erst nach 72 Stunden. Diese Asymmetrie ist Absicht: Der schnelle Entschluss geht immer in die vorsichtige Richtung. Dazu kommt eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage, unabhängig von der Verlustlimite.

Der Gesetzgeber verlangt von den Veranstaltern, dass sie Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen. Die Zahl selbst kommt nicht vom Staat, sondern vom Spielenden. In der Schweiz gibt es keine feste gesetzliche Einzahlungsgrenze, wie sie manche Länder kennen. Wer eine Limite sucht, die für ihn passt, muss sich also selbst eine Zahl geben — und die tiefste, die sich noch vernünftig anfühlt, ist meist die richtige. Wichtig ist, was «senken» heisst: eine bereits aktive tiefere Limite lässt sich nicht durch Ungeduld aushebeln.
Ist eine Grenze erreicht, hilft auch keine Kombination mehr weiter. Die Sperre lässt sich bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst setzen, und sie wird vor Ablauf der Frist nicht aufgehoben. Eine unbefristete Spielsperre dagegen wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt dann auch für Casinos einschliesslich der Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine vom Spielenden gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden; eine freiwillige Sperre wird erst nach drei Monaten wieder gelöst, und das unter Beteiligung einer Fachstelle. Der Weg dorthin führt nicht über die Servicenummer, sondern über die Limitenverwaltung im Spielerkonto.
Wie ernst diese Kontrollen im Alltag sind, zeigt ein Punkt, der unbequem ist: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen bei 200 Fällen in 47,5 % eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. An Sporttip-Wetten dürfen nur Personen ab 18 Jahren teilnehmen; wer jünger ist, ist ausgeschlossen, und im Online-Bereich gilt dieselbe Altersgrenze nach Art. 72 BGS. Wer sich darauf verlässt, dass an der Theke oder an der App schon alles geordnet ist, verlässt sich auf eine Quote, die die Realität nicht hergibt.
Warum die Quote auf einen Favoriten so tief ist
Zwei Dinge stecken in jeder Quote, und beide drücken sie nach unten. Das erste ist die geschätzte Wahrscheinlichkeit: Je wahrscheinlicher ein Ausgang nach Einschätzung des Veranstalters ist, desto kleiner fällt die Zahl in Klammern aus. Das zweite ist die Marge, die der Veranstalter auf das gesamte Feld eines Marktes aufschlägt. Sie ist auf keinem Wettschein sichtbar, und genau deshalb wird sie übersehen.

Die Rechnung dahinter ist die Quotenschlüssel- oder Auszahlungsquote eines Marktes: Man nimmt die Kehrwerte aller Quoten dieses einen Marktes, addiert sie und bildet davon den Kehrwert. In einem illustrativen Zwei-Weg-Markt mit je 1.90 auf beiden Seiten — ausdrücklich ein Beispiel, kein angebotener Preis — liegt die Auszahlungsquote bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 95 %. Die Marge beträgt also rund 5 %. Das ist keine Angabe zu einem konkreten Veranstalter, konkreten Markt oder konkreten Ereignis, sondern der Bereich, in dem sich ein normaler Zwei-Weg-Markt bewegt: Der Buchmacher behält grob fünf Rappen von jedem Franken, der auf beide Seiten zusammen fliesst. Was das für den einzelnen Favoriten bedeutet, hängt davon ab, wie der Markt aufgeteilt ist: Ein Markt mit drei Ausgängen und einem klaren Favoriten kann dieselbe Marge tragen und dennoch anders in den einzelnen Quoten liegen.
Hier liegt der Denkfehler, den viele Spielende machen. Wer 1.20 auf einen Favoriten setzt, sieht eine Quote, die nach einem sicheren Verlauf aussieht. Er sieht aber zwei Dinge nicht: die Schätzfehler der Buchmacher, die sehr wohl vorkommen, und die Marge, die beim Favoriten prozentual stärker ins Gewicht fällt als beim Aussenseiter. Rund 5 % von einem Gewinn, der bei einem Einsatz von CHF 20 gerade CHF 4 Nettogewinn beträgt, ist mehr Relativgewicht als dieselbe Marge auf eine Quote von 3.50. Je niedriger die Quote, desto enger der Spielraum und desto kleiner der Puffer, den der Favorit gegen einen Schätzfehler hat. Deshalb ist eine tiefe Quote kein Sicherheitsversprechen, sondern ein enger Markt. Die Marge wächst mit jeder niedrigeren Quote nicht im Frankenbetrag, aber im Anteil dessen, was man für sie aufgibt.
Statistik, Form und die Grenze der Einschätzung
Form, Direktduelle und Verletzungen fliessen in die Einschätzung eines Favoriten ein — aber nicht erst beim Spielenden. Sie stecken bereits in der Quote, und zwar bevor der Wettschein gedruckt ist. Das ist der Kern der Sache: Wer ein Spiel analysiert, um «den» Favoriten zu finden, wiederholt Arbeit, die der Veranstalter schon gemacht und in eine Zahl gegossen hat.
Trotzdem lohnt die Analyse — nur mit anderem Ziel. Es geht nicht darum, den wahrscheinlichsten Ausgang zu erraten; das gibt die Quote bereits vor. Es geht darum zu schätzen, ob der Veranstalter mit seiner Zahl daneben liegt, und das setzt voraus, dass man mehr oder genauer weiss als die Masse im Markt. Wer die Quote nur als Bestätigung seines Bauchgefühls verwendet, hat nichts hinzugefügt. Wer eine Statistik liest, die noch nicht im Preis steckt — eine kurzfristige Aufstellung, eine Sperre, eine Reisestrapaze — bewegt sich in dem schmalen Bereich, in dem Favoritenwetten überhaupt interessant sind. Die Marge bleibt in jedem Fall da. Sie ist der Preis dafür, dass man überhaupt eine Meinung platzieren darf.
Bei Kombinationen verschiebt sich die Fehlerempfindlichkeit deutlich. Die Gesamtquote eines Multiples ist das Produkt der Einzelquoten. Wer drei Favoriten zu je 1.50 verbindet, kommt auf 3’375 — ein hübsches Ergebnis auf dem Papier. Zugleich stecken drei Unsicherheiten in dieser einen Wette, und die kleinste Überraschung in einem der drei Spiele setzt die gesamte Kombination auf 1.00 oder entfernt sie ganz. Bei einer Kombiwette mit 2 bis 10 Voraussagen, wie sie Jouez Sport zulässt, kann die Gesamtquote konstruktiv selten einen Ausrutscher verkraften. Deshalb ist die Aussage «Kombiwetten mit Favoriten sind sicherer, weil jeder Tipp wahrscheinlich ist» falsch: Die Wahrscheinlichkeiten multiplizieren sich mit den Quoten, und aus drei sehr wahrscheinlichen Ausgängen wird ein weniger wahrscheinliches Ganzes als jeder einzelne davon.
Turniere und Märkte: was auf der Liste steht
Ein wichtiger Punkt zur Strategieuntauglichkeit mancher Turniere: Die Gespa listet in ihrer Liste der bewilligten Sportwetten, Auslosungen, Wettarten und Wettartenkombinationen (Version vom 10.09.2026) eine geschlossene Aufstellung. Qualifikationsrunden stehen nur darin, wenn sie einzeln aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten sind nur zulässig, wenn die Rangierung den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsdurchgänge gibt es nicht, Corner- und Kartenmärkte finden sich auf der Liste nicht, und einen Esport-Bereich weist sie nicht aus. Wer auf einem ausländischen Portal einen Markt findet, den die Liste in der Schweiz nicht kennt, hat dort auch keine Schweizer Bewilligung im Hintergrund.
Ein Landesturnier, an dem ein Favorit gesetzt ist und deshalb regelmässig auf dem Fragezettel steht, ist das sportliche Grossereignis, das international ausgetragen wird. In der Schweiz heisst das: Das Ereignis muss den Weg auf die Gespa-Liste gefunden haben, und nur die dort aufgeführten Wettarten dürfen gespielt werden. Ein Vergleich der Turniere, wie er in Suchanfragen auftaucht, führt in die Irre, solange die bewilligten Märkte je Turnier nicht mitgeliefert werden. Rennen in nicht gelisteten Wettbewerben, Livewetten hingegen sind in der Schweiz erlaubt, sowohl vor Beginn als auch während des Ereignisses, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt. Das BGS beschränkt Livewetten nicht auf bestimmte Märkte.
Bei den Veranstaltern selbst ist die Liste der möglichen Turniere kürzer, als man meint. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt — zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Aus jedem dieser Gebiete kommt man nur in «seine» Veranstaltung hinein. Ein Genfer kann also nicht bei Sporttip ankommen, eine Zürcherin nicht bei Jouez Sport. Auch hier steht nicht die Form des Favoriten im Weg, sondern die eigene Postadresse.
Die Rangliste: zwei Wege mit Schweizer Bewilligung, acht ohne
Die Rangliste: zwei Wege mit Schweizer Bewilligung, acht ohne stellt keine Quoten und keine Tipps zusammen. Sie ordnet, was überhaupt zur Verfügung steht: die beiden konzessionierten Veranstalter nach Umfang und Schutzmechanismen, die ausländischen Portale nach dem, was sie überhaupt über sich sagen lassen. Wer die Tabelle liest, sucht nicht «den besten Favoriten-Buchmacher», sondern die Antwort auf die Frage, welcher Weg zu welchem Spielenden passt.
Bei den beiden Schweizer Veranstaltern hängt die Wahl nicht an der Qualität, sondern am Wohnort. Das ist die eigentliche Entscheidung, und sie wird einem nicht abgenommen. Ein Swisslos-Spielerkonto steht nur Personen offen, die im Swisslos-Vertragsgebiet wohnen; für Jouez Sport gilt entsprechendes in den sechs Westschweizer Kantonen. Zusätzlich verlangt das Recht Wohnsitz in der Schweiz nach Art. 47 Abs. 3 VGS, und in der Praxis eben den Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| GG.BET | keine Schweizer Bewilligung | keine nachgewiesene, in der Schweiz ohne Wirkung |
| 1Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine nachgewiesene, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Playzilla | keine Schweizer Bewilligung | keine nachgewiesene, in der Schweiz ohne Wirkung |
| ZotaBet | keine Schweizer Bewilligung | keine nachgewiesene, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Betify | keine Schweizer Bewilligung | keine nachgewiesene, in der Schweiz ohne Wirkung |
| HornetBet | keine Schweizer Bewilligung | keine nachgewiesene, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Coolzino | keine Schweizer Bewilligung | keine nachgewiesene, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Wettigo | keine Schweizer Bewilligung | keine nachgewiesene, in der Schweiz ohne Wirkung |
Die Spalte zur Bewilligung ist die einzige, die über die ausländischen Anbieter wirklich etwas sagt — und sie sagt bei allen acht dasselbe. Das ist keine Wiederholung, sondern das Ergebnis: Mehr ist über sie in der Schweiz nicht festzustellen. Wer eine Schweizer Bewilligung hat, muss eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel vorweisen, und diese Bewilligung gilt nach Art. 4 BGS nur in der Schweiz. Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendeinem anderen Land hat auf Schweizer Boden keine Wirkung. Für die acht Portale ohne Schweizer Bewilligung heisst das: keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Und weil der Veranstalter ohne Bewilligung Sportwetten organisiert, ist das nach Art. 130 BGS strafbar — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende selbst wird nicht bestraft. Seine Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter aber eingezogen werden.
Der zweite Weg ist der genauere Blick auf die beiden Schweizer Veranstalter.
Swisslos Sporttip: die breiteste Abdeckung und der strengste Rahmen
Swisslos sitzt in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Sportwettengeschäft läuft unter dem Namen Sporttip. Wer im Vertragsgebiet wohnt, kommt über die Webseite oder die App für iOS und Android hinein; eine in der App zusammengestellte Wette lässt sich per QR-Code auch an einer Sporttip-Verkaufsstelle spielen. Das ist praktisch für alle, die zwischen Bildschirm und Theke hin und her wechseln.
Die Limiten sind der Punkt, an dem sich entscheidet, ob der Weg passt. Der Mindesteinsatz beträgt für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Grenzen jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer einen Favoriten mit einem vierstelligen Betrag spielen will, stösst hier auf eine Wand, die nicht verhandelbar ist.
Der Gewinn einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einem Einsatz von CHF 20 auf Quote 1.50 liegt der mögliche Rückfluss bei CHF 30, der Nettogewinn also bei CHF 10 — vorbehaltlich der Rundung, die den Betrag nur nach unten korrigieren kann. Diese Rechnung ist ein Beispiel mit einer erfundenen Quote, kein angebotener Preis.
Der Kombiboost gilt nur online, in Prematch, Live und bei Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Genau hier liegt die Grenze für Favoritenwetten: Ein Favorit mit Quote 1.35 erfüllt die Mindestquote von 1.50 nicht einmal, und eine Kombination aus lauter solchen Favoriten löst den Boost gar nicht aus. Der Bonus belohnt also die riskanteren Beine, nicht die vermeintlich sichereren. Wer sich wegen des Boosts zu höheren Quoten zwingen lässt, tauscht einen kleinen Zusatzgewinn gegen eine grössere Unsicherheit — ein schlechter Handel.
Quotenboosts gelten ebenfalls nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; wer cash-out nutzt, verliert den Boost. Das Wort «Boost» klingt nach Geschenk. Tatsächlich ist es ein Rabatt mit Ablaufdatum und Bedingungen, und wer vor dem Cash-out nicht daran denkt, hat ihn bereits verschenkt.
Cash-out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber ausschliesslich bei Online-Wetten und nur als vollständiger Ausstieg ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Wer den Ausstieg als Sicherheitsnetz versteht, versteht ihn falsch: Es ist ein Angebot des Veranstalters, und der Preis dafür wird von ihm festgelegt.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das erklärt, warum ein Live-Tipp auf einen Favoriten in den Sekunden vor dem Tor wertlos werden kann: platzieren und zuschauen sind zwei verschiedene Vorgänge, und die Reihenfolge entscheidet über den ganzen Schein.
Die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer — im Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei voneinander abhängigen Wettereignissen derselben Sportveranstaltung erlaubt Swisslos Kombinationen ausschliesslich über die Bet-Builder-Funktion; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Eine gute Regel, und eine unbequeme: Sie rettet den Einsatz, aber nicht die Kombination.
Beim Geld gibt es klare Wege. Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos bietet Swisslos PostFinance Pay an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Ausgezahlt wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Konto überwiesen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Verpasste Gewinne haben ein Verfallsdatum: Wer sie nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend macht, verliert sie zugunsten des Zwecks der Swisslos. Gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache zu erheben. Das sind keine Fristen, die man nachschlagen möchte, wenn es schon zu spät ist.
Das Gesamtbild: Sporttip ist der Weg für Spielende, die im Vertragsgebiet wohnen, den QR-Code an der Verkaufsstelle nutzen wollen und mit Einsätzen bis CHF 1’000 pro Wette zufrieden sind. Wer auf einen Kombiboost spekuliert, muss wissen, dass sein Favorit mit 1.35 dort nicht mitmacht. Wer dagegen geschützte Limiten, eine Einzahlungslimite und einen Cash-out ohne Rückwärtsgang sucht, findet hier den vollständigsten Apparat der beiden Schweizer Wege.
Loterie Romande Jouez Sport: sechs Kantone, harte Deckel
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Für die Westschweiz ist das ein dichtes Netz, und wer ohnehin regelmässig an einer Verkaufsstelle vorbeikommt, findet hier den kurzen Weg.
Der Höchstgewinn ist die härteste Angabe des Hauses: CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 1’000’000 für alle Gewinne eines Multiples zusammen. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen. Die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Für Favoritenwetten ist die Obergrenze der Gesamtquote kaum ein Problem — bei niedrigen Einzelquoten addiert sich das Produkt nur langsam nach oben. Die Untergrenze von 1.10 dagegen ist nicht trivial: Eine Quote von 1.08 fällt durch, und sehr klare Favoriten liegen tatsächlich in dieser Nähe. Ein Tieffavorit kann also an einer formalen Grenze scheitern, noch bevor er gespielt wird.
Wer eine Kombination aus mehreren Favoriten mit je 1.50 spielt, hat bei Jouez Sport bis zu 10 Beine zur Verfügung — aber dasselbe Risiko wie bei jedem anderen Multiple: Das Produkt der Quoten sieht grosszügig aus, die Wahrscheinlichkeit aller Ausgänge zusammen ist kleiner als die jedes einzelnen Beins. Ein Deckel von CHF 1’000’000 über alle Multiples hinweg ist für die meisten Spielenden theoretisch; praktisch wird niemand ihn erreichen, und er ist auch kein Kriterium für die Wahl dieses Veranstalters. Was zählt, ist das Netz aus 2’350 Verkaufsstellen und der Umstand, dass nur hier die Westschweizer spielen dürfen.
Die beiden Schweizer Wege unterscheiden sich damit weniger in der Philosophie als im Detail: Sporttip deckelt den Einsatz pro Wette, Jouez Sport denkelt den Gewinn. Wer sein Risiko pro Wette im Griff behalten will, arbeitet bei Sporttip mit einer klaren Obergrenze; wer eine Kombination mit hoher Gesamtquote im Auge hat, stösst bei Jouez Sport früher an die Decke.
GG.BET: ohne Schweizer Bewilligung, im Ausland beheimatet
GG.BET gehört zu den acht Portalen, die ohne Schweizer Bewilligung auftreten. Eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach BGS liegen nicht vor, und eine gemeldete ausländische Bewilligung wäre in der Schweiz ohne Wirkung. Die Kehrseite dieser Konstellation ist die praktische: keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, kein Rechtsweg gegen den Anbieter auf Schweizer Boden. Die Gespa kann Domains solcher Anbieter auf ihre Sperrliste setzen und über DNS durch Schweizer Telekommunikationsanbieter blockieren lassen. Die Sperrliste wurde am 3. September 2019 erstmals veröffentlicht und umfasste Ende 2025 insgesamt 671 Domains.
Zum Produkt selbst — Quoten, Märkte und der Umgang mit Favoriten — sagt die Schweizer Seite dieser Frage nichts, weil das Portal hier keine Bewilligung hat und deshalb auch nicht in der bewilligten Liste erscheint. Wer dort spielen möchte, prüft die Bedingungen direkt beim Anbieter, in einer Sprache und einem Recht, die nicht die schweizerischen sind. Ein weiteres Detail: Die Gespa stellt fest, dass geblockte Domains innert Stunden ersetzt werden, das sogenannte Domain-Hopping, und nennt dabei Interwetten und Bet-at-Home; bet365 führt sie auf der Liste. Das ist der Mechanismus, mit dem ein blockiertes Portal schnell wieder erreichbar wird, und es ist kein Zeichen dafür, dass etwas an der Bewilligungslage anders wäre.
Wer hier spielt, wählt bewusst den Weg ohne Schweizer Netz: keine Limitenobergrenzen aus Schweizer Regulierung, kein Sperrregister, keine Schweizer Stelle für eine Beschwerde. Für einen Spielenden, dem genau dieser Rahmen wichtig ist, endet die Prüfung an dieser Stelle. Wer ihn trotzdem geht, sollte die Limiten im eigenen Kopf setzen, weil sie sonst von niemandem gefordert werden.
1Bet: kein Schweizer Sitz, keine Schweizer Aufsicht
Bei 1Bet liegt dieselbe Ausgangslage vor: keine Veranstalterbewilligung und keine Spielbewilligung nach BGS, eine dem Umfang nach nicht erhobene Bewilligung, die in der Schweiz ohnehin keine Wirkung entfalten würde. Damit einher gehen fehlende Anbindung an das Sperrregister und das Fehlen eines Schweizer Rechtsschutzes. Schweizer Telekommunikationsanbieter können die Domain auf Grundlage der Gespa-Sperrliste blockieren.
Was das für Favoritenwetten konkret bedeutet, hat nichts mit Quoten zu tun. Es bedeutet, dass die Regeln, die für Schweizer Wetten gelten — die Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten, das Verbot bestimmter Märkte, die Pflicht zu verifizierter Identität und zu Limiten — hier nicht durchgesetzt werden. Ein Spielerkonto ist in der Schweiz nur mit verifizierter Identität zulässig und eine Person darf sich nur einmal registrieren; ob und wie ein ausländisches Portal das handhabt, steht in dessen eigenen Bedingungen.
Ein verlockendes Angebot auf einer solchen Seite ist kein Indiz für eine bessere Bewilligungslage. Für einen Spielenden, der Wettmärkte vergleicht, kann das interessant sein — solange ihm klar ist, dass sein Geld in einem Rechtsrahmen liegt, den er nicht kennt und in dem er im Streitfall keine Schweizer Stelle anrufen kann.
Playzilla: Konto ohne Schweizer Rückhalt
Playzilla tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Es fehlt eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, und eine ausländische Bewilligung entfaltet hier nach Art. 4 BGS keine Geltung. Wer dort ein Konto hält, hat damit keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister, und es existiert keine Schweizer Aufsicht über den Geschäftsbetrieb.
Praktisch heisst das: Der ganze Apparat, der bei den beiden Schweizer Veranstaltern im Hintergrund läuft — verpflichtende Verlustlimiten vor der ersten Teilnahme, der Widerruf von Erhöhungen erst nach Ablauf einer Frist, die Sperre mit Wirkung über Casinos und Liechtenstein hinweg — ist hier nicht garantiert. Wer gewohnt ist, sich auf solche Mechanismen zu verlassen, verliert sie mit dem Wechsel des Anbieters.
Eine Domain lässt sich blockieren, und das ist der einzige Mechanismus, den die Schweizer Seite gegenüber solchen Portalen wirklich besitzt. Wer darüber hinwegkommt, sollte das tun, weil er die Bedingungen des Anbieters tatsächlich gelesen und für annehmbar befunden hat — nicht, weil das Angebot verlockend aussieht.
ZotaBet: ausländische Bewilligung, keine Schweizer Wirkung
ZotaBet gehört in dieselbe Gruppe. Es liegt keine Schweizer Bewilligung vor, und die für die Schweiz massgebliche Bewilligung ist an eine ausländische Behörde gebunden, nicht an die Gespa. Damit fehlen Anbindung an das Sperrregister und Schweizer Rechtsschutz, und eine Gespa-Sperrliste kann die Domain erfassen.
Ein wesentlicher Punkt für Favoritenwetten: Die Beschränkung auf genehmigte Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, die der Veranstalter in der Schweiz einhalten muss, gilt für ausländische Portale nicht. Ein Markt, den die Liste der bewilligten Sportwetten in der Schweiz nicht kennt, kann dort ein ganz normales Angebot sein. Das ist weder ein Vorteil noch ein Nachteil der Quote — es ist ein anderer rechtlicher Rahmen, und wer ihn wählt, sollte ihn bewusst wählen.
Wer Wert auf die Schweizer Kombination aus Sperrregister, Limitenpflicht und Liste der erlaubten Märkte legt, hat bei diesem Anbieter nichts davon. Für Spielende, die diese Kontrolle nicht suchen, gilt zumindest: die eigenen Limiten selbst setzen, weil es sonst niemand tut.
Betify: Favoritenmärkte ohne Schweizer Aufsicht
Betify tritt ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach BGS sind nicht vorhanden, und eine Bewilligung aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen; Schweizer Telekommunikationsanbieter blockieren sie dann über DNS.
Der wichtigste Punkt für einen Spielenden ist nicht die einzelne Quote, sondern die Frage nach dem Rechtsweg. Bei einem Schweizer Veranstalter ist der Weg über die SuisseLotto-Gesetzgebung und die Aufsicht vorgezeichnet; bei einem Portal ohne Bewilligung gibt es keine Schweizer Stelle, an die man sich wenden könnte. Im Streitfall bleibt nur der Rechtsweg im Sitzland des Anbieters.
Wer die Auswahl nach Angebot und Oberfläche trifft, wird hier vielleicht fündig. Wer sie nach dem Rahmen trifft, der seine Verlustlimiten und seine Identität regelt, wählt einen der beiden Schweizer Wege.
HornetBet: weltweit erreichbar, in der Schweiz nicht zugelassen
Auch HornetBet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf, mit den gleichen Folgen: keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Gespa kann die Domain blockieren lassen.
Die Fähigkeit, die Domains schnell zu wechseln, ist hier ausdrücklich festgestellt: Innerhalb von Stunden werden geblockte Adressen ersetzt, wie die Gespa festhält. Wer also glaubt, eine blockierte Seite sei damit endgültig vom Netz, irrt. Der Block trifft den Zugang, nicht die Organisation. Das ändert nichts daran, dass der Zugang über Schweizer Anbieter tatsächlich unterbrochen wird.
Für Spielende mit Schweizer Wohnsitz ist der entscheidende Punkt weiterhin die Aufsicht: Bei einem bewilligten Veranstalter kontrolliert die Gespa, bei diesem Anbieter nicht. Wer den Weg über ein Offshore-Portal nimmt, sollte vorher prüfen, welche Bedingungen dort gelten — und ob das eigene Bankinstitut Zahlungen in diese Richtung überhaupt zulässt.
Coolzino: ein Casino-Profil mit Sportwettenseite
Coolzino steht in der Liste ohne Schweizer Bewilligung. Die Bewilligungslage ist auch hier nicht durch die Gespa abgedeckt, und ein ausländischer Entscheid entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Anbindung an das Sperrregister und Schweizer Rechtsschutz fehlen damit ebenfalls.
Ein Unterschied in der Kategorie ist hier sichtbar: Wer als Casino-Auftritt mit Sportbereich antritt, hat oft eine andere Schwerpunktsetzung als ein reiner Sportwettenanbieter. Für Favoritenwetten zählt das insofern, als die Bandbreite der Sportarten und Märkte und damit auch die Auswahl an Favoritenmärkten eine andere sein kann. Vergleichen lässt sich das nur vor Ort in der Liste des Anbieters, nicht anhand der Schweizer Bewilligungsangaben.
Wer Sportwetten als Teil eines breiteren Spielangebots nutzt, findet dort vielleicht den passenden Rahmen. Wer die Schweizer Limiten- und Sperrmechanik als Voraussetzung sieht, bleibt bei den zwei konzessionierten Veranstaltern.
Wettigo: ohne Bewilligung im Schweizer Markt unterwegs
Wettigo führt keine Schweizer Bewilligung. Es fehlt die Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, ein ausländischer Entscheid wirkt in der Schweiz nicht, und die Domain kann auf die Sperrliste kommen und blockiert werden.
Für Favoritenwetten sind damit alle Regelungen ausser Kraft, die der schweizerische Rahmen kennt: die Pflicht zu verifizierter Identität, die Pflicht zu Limitenhöchstwerten und die zulässige Liste der Sportarten und Wettarten. Die Steuerfolge ist dabei ein eigener Punkt. Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag steuerfrei und werden nur darüber mit der Verrechnungssteuer erfasst; bei ausländischen Anbietern gilt die Verrechnungssteuer nicht, dafür behandelt etwa die kantonale Praxis im Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das ist kein Randdetail, sondern ein Grund mehr, die Steuerfrage vorher mit der kantonalen Steuerverwaltung zu klären.
Wer die Schweizer Regeln sucht, findet bei diesem Anbieter keine. Wer den Weg trotzdem wählt, sollte wenigstens die eigene Verlustlimite selbst setzen und die Steuerfolge kennen.
Was ein Einsatz wirklich zurückbringt
Ein Beispiel, das viele missverstehen: CHF 20 auf die Quote 1.50. Der mögliche Rückfluss beträgt Einsatz mal Quote, also CHF 30; der Nettogewinn liegt bei CHF 10. Die Quote 1.50 entspricht demnach einer impliziten Wahrscheinlichkeit von rund zwei Dritteln, bevor die Marge berücksichtigt wird. Der Gewinn ist mager, weil die Wette den grössten Teil ihres Ergebnisses schon vorwegnimmt.
Der Vergleich macht das deutlicher. CHF 20 auf eine Quote von 3.00 bringen bei einem Treffer CHF 60 zurück, also CHF 40 Nettogewinn. Dieselben CHF 20 auf 1.50 bringen CHF 10. Der Unterschied liegt nicht darin, dass die erste Wette besser wäre — sie ist nur schwerer zu treffen. Die Quote spiegelt beides zugleich: die Wahrscheinlichkeit und den Preis. Wer eine Auswahl nach dem höchsten Gewinn pro Franken trifft, landet zuverlässig bei den unwahrscheinlichsten Ausgängen, und das ist keine Strategie, sondern eine Umkehrung des Ziels.
Bei Kombinationen verschärft sich das. Sporttip rechnet mit der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten, und rundet das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen ab. Bei einem Einsatz von CHF 20 und einer Gesamtquote von 3’375 liegt der mögliche Rückfluss bei CHF 67.50. Der Nettogewinn beträgt CHF 47.50. Der Schein sieht damit deutlich attraktiver aus als die drei Einzelwetten, aus denen er besteht — obwohl jede einzelne davon plausibel war. Was auf dem Schein nicht steht, ist die Tatsache, dass alle drei Ausgänge zusammen eintreffen müssen. Das ist die eigentliche Kostenposition einer Kombination aus Favoriten, und sie lässt sich nicht in Franken ausdrücken, sondern nur in der Häufigkeit, mit der solche Scheine scheitern.
Wer das Casino-Roulette zum Vergleich heranzieht, merkt schnell, worin der Unterschied liegt: Beim Roulette ist die Marge im Spiel selbst verankert, bei der Sportwette steckt sie im Preis und wird über den Markt verdient. Bei einem Tischgewinn von 95 % sind 5 % fest kalkuliert; bei einer Favoritenquote schwankt der Anteil je nach Markt. Deshalb ist es irreführend, die Sportwette nach der Roulette-Logik zu beurteilen, und genauso irreführend, die Roulette-Logik auf eine Favoritenquote zu übertragen.
Wichtig bleibt der Steuerrahmen. Gewinne aus Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei und werden nur oberhalb davon besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 und lag 2025 bei CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht ab, weshalb hier «je nach Kanton» gilt und keine einzelne Zahl stehen kann. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Wer mit Favoriten auf ein paar Franken Gewinn spielt, bleibt weit unter dieser Grenze — keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Eine Steuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Die Auskunft bleibt allgemein: Für die eigene Situation ist die Steuerverwaltung des Kantons oder eine Steuerberatung zu fragen.
Rundung, Auszahlung und der Weg des Geldes
Wer Favoritenwetten mit kleinen Quoten spielt, sollte die Auszahlungsmechanik kennen, weil sie bei knappen Gewinnen sichtbar wird. Sporttip rundet nach der Multiplikation auf zwei Nachkommastellen auf und danach auf 5 Rappen ab. Bei einem Nettogewinn von wenigen Franken kann die Abrundung einen fühlbaren Anteil der Marge ausmachen — sie ist klein, aber sie kommt zum ohnehin schon eingerechneten Buchmacheranteil hinzu. Das ist kein Skandal, sondern eine Eigenschaft des Systems, die man kennen sollte, bevor man Favoriten mit Quoten spielt, die den Gewinn pro Franken ohnehin klein machen.
Auszahlungen laufen bei Swisslos über das Wallet. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch gutgeschrieben, grössere Beträge innert 3 Arbeitstagen überwiesen, sofern eine Zahlungsverbindung bekannt ist. Die Auszahlung auf ein Bank- oder Postkonto ist innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Wer sein Guthaben häufig verschiebt, zahlt für die Bequemlichkeit. Wer nur einmal im Jahr auszahlt, merkt davon nichts.
Regeln, die für alle gelten
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, und sie werden von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, beaufsichtigt. Nicht die ESBK ist hier zuständig; sie beaufsichtigt nur die Casinos. Für den Betrieb braucht es eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel, und diese Bewilligung gilt nach Art. 4 BGS nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Weil es keine weitere Bewilligung gibt, existiert auch keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Die Nettoerträge fliessen in der Schweiz gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu (Art. 125 BGS).
Wettbar sind ausschliesslich Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Erlaubt ist eine geschlossene Liste — die Liste der bewilligten Sportwetten, Auslosungen und Wettarten der Gespa in der Version vom 10.09.2026. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS ausgeschlossen. Cash-out ist nicht gesetzlich geregelt, sondern eine Funktion des jeweiligen Veranstalters; bei Sporttip umfasst sie Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, nur als vollständiger Ausstieg und nicht für jeden Markt garantiert. Zu virtuellen Sportarten ist nichts festgehalten; Esport kommt in der Gespa-Liste nicht vor.
Der Spielerschutz baut auf drei Pfeilern auf. Erstens das Alter: Sportwetten sind Personen ab 18 Jahren zugänglich, Minderjährige sind online nicht zugelassen (Art. 72 BGS), und ein Konto pro Person mit verifizierter Identität ist Pflicht (Art. 47-52 VGS). Zweitens die Limiten, die nicht der Staat setzt, sondern der Spielende — der Veranstalter muss Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen (Art. 87 VGS), und während das Senken sofort greift, ist das Erhöhen nach Gesetz erst nach 24 Stunden möglich; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden an. Eine gesetzlich festgelegte Einzahlungsgrenze kennt die Schweiz nicht. Drittens die Spielsperre nach Art. 80-82 BGS: eine Sperre für überschuldete oder spielsuchtgefährdete Personen und eine Selbstsperre, die in einem gemeinsamen Register erfasst wird. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Ausgeschlossene und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Bei den Zahlungen ist die Regel streng: Gewinne und Guthaben werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto lauten auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es bei bewilligten Schweizer Wetten nicht, und eine Kreditvergabe an Spielende ist untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist seine eigene Sache. Ein Instrument zur Blockierung von Zahlungen an unerlaubte Wettseiten gibt es in der Schweiz nicht.
Bei Werbung und Gratisspielguthaben setzt das Gesetz enge Grenzen. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder ausgeschlossene Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und Bedingungen stehen ausschliesslich in den eigenen Bedingungen der Veranstalter. Ein Werbeverbot zu bestimmten Tageszeiten gibt es nicht.
Der entscheidende Satz für die Wahl des Weges steht in Art. 4 BGS: Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Umgekehrt heisst das, dass eine ausländische Bewilligung hier keine Kraft hat und ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Stelle im Rücken hat. Die Sperrliste nach Art. 86-93 BGS ist der einzige rechtliche Hebel gegen solche Domains; sie erscheint seit dem 3. September 2019 und enthielt Ende 2025 insgesamt 671 Domains. Für eine Favoritenwette ist die Rechtslage damit einfach zu lesen: Entweder man spielt bei einem der beiden konzessionierten Veranstalter innerhalb seines Gebiets, oder man spielt nach den Bedingungen eines Anbieters, dessen Recht man vorher selbst prüfen muss. Einen bequemen dritten Weg gibt es nicht.
Häufig gestellte Fragen
Warum ist die Quote auf einen Favoriten so tief, und was verrät sie über die Wahrscheinlichkeit?
Eine tiefe Quote steht für eine hohe geschätzte Wahrscheinlichkeit, aber nicht für Sicherheit. Der Veranstalter schätzt das Ereignis ein und legt die Wahrscheinlichkeit in die Quote. Die Schätzung kann falsch sein, und die Marge steckt bereits im Preis. Die Quote ist der Preis einer Einschätzung, nicht ihr Beweis.
Wie wirkt sich die Marge des Veranstalters auf Wetten auf Favoriten aus?
Sie steckt unsichtbar in jedem Preis. In einem illustrativen Zwei-Weg-Markt mit je 1.90 auf beiden Seiten liegt die Auszahlungsquote bei rund 95 %, die Marge also bei etwa 5 %. Bei niedrigen Quoten wiegt dieser Anteil prozentual schwerer als bei hohen, weil der Nettogewinn pro Franken kleiner ist. Je tiefer die Quote, desto enger der Markt.
Wie berechnet sich der Gewinn einer Einzelwette mit CHF 20 Einsatz und Quote 1.50?
Der Rückfluss ergibt sich aus Einsatz mal Quote, also CHF 20 mal 1.50, was CHF 30 macht. Der Nettogewinn liegt damit bei CHF 10. Die 1.50 steht für eine implizite Wahrscheinlichkeit von rund zwei Dritteln vor Berücksichtigung der Marge — ein Treffer bringt also wenig, ein Fehlschlag kostet den ganzen Einsatz.
Warum zählen Favoriten mit sehr niedriger Quote oft nicht für den Kombiboost?
Der Kombiboost von Sporttip gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Ein Favorit mit 1.35 fällt durch, und eine Kombination aus lauter solchen Favoriten löst gar nichts aus. Der Bonus belohnt also die riskanteren Beine, nicht die vermeintlich sichereren.
Welche Turniere und Wettarten für Favoritenwetten sind in der Schweiz bewilligt?
Die Gespa führt eine geschlossene Liste der bewilligten Sportwetten, Auslosungen und Wettarten in der Version vom 10.09.2026. Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe stehen nur darin, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur bei Rangierung für einen internationalen Wettbewerb oder das Podest. Corner-, Karten- und Esport-Märkte fehlen.
Wie lassen sich Verlustlimiten setzen, damit Favoritenwetten nicht zu grossen Verlusten führen?
Bei Swisslos sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Teilnahme verpflichtend, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, für unter 21-Jährige von CHF 1’000. Senken wirkt sofort, Erhöhen erst nach 72 Stunden. Dazu ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Strategie – handicapwettench
Inhalt erstellt vom Team «handicapwettench»
