Neue Schweizer Sportwettenanbieter im Faktencheck – Bewilligung, Limiten, Marge
Ladevorgang...
Unter dem Lead steht der Stand der Dinge: geprüft am Oktober 29, 2026 gegen das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), die Verzeichnisse und Spielregeln von Swisslos und Loterie Romande sowie die Angaben der Gespa zur Bewilligungslage und zur Sperrliste.
Wer in der Schweiz nach einem neuen Sportwettenanbieter sucht, findet schnell zehn, zwanzig, dreissig Namen. Wer nach einer Bewilligung sucht, findet zwei. Das ist kein Recherchefehler und keine Übergangslage, sondern die Bauart dieses Marktes: Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und beide sind Genossenschaften mit einem öffentlichen Auftrag, keine Privatfirmen mit Wachstumsziel. Swisslos veranstaltet Sporttip, die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport. Fertig ist die Liste. Alles, was daneben als «neu» auftritt, ist entweder ein neues Produkt dieser beiden Häuser oder eine ausländische Seite, die in der Schweiz keine Bewilligung hat und dort auch keine braucht, weil sie sich nicht um sie bewirkt.
Das verändert die Frage. «Welcher neue Anbieter ist gut?» lässt sich in dieser Rechtslage nicht beantworten, weil die Auswahl nicht wächst. Beantwortbar ist eine andere: Was kostet es mich, bei dem einen oder dem anderen zu spielen — in Geld, in Freiheit, in Schutz? Genau darum geht es hier. Ein Anbieter, der neu ist, sagt nichts über seine Bewilligung, nichts über seine Quoten und nichts über seine Auszahlungsregeln. Neuheit ist eine Eigenschaft des Kalenders, keine des Produkts. Das ist die erste Zeile, die ein Werbetext weglässt.
Die Vergleichstabelle: Bewilligung und Veranstalter
Zuerst die nüchterne Einordnung. Die zehn Namen, die in Schweizer Suchergebnissen unter «neue Sportwettenanbieter» auftauchen, stehen hier nebeneinander, mit dem einzigen Merkmal, das im Schweizer Recht über die Zulässigkeit entscheidet: der Bewilligung. Kein Ranking, keine Punkteskala — die finden Sie im Abschnitt «Die Anbieter im Vergleich» und sie ist kurz.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| BetAlright | keine Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Lizenz mit Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Rabona | keine Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Lizenz mit Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 20Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Lizenz mit Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| MyStake | keine Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Lizenz mit Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| MrXbet | keine Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Lizenz mit Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Betscore | keine Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Lizenz mit Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| HornetBet | keine Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Lizenz mit Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BC.Game | keine Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Lizenz mit Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Tabelle ist absichtlich kurz, denn die achte Spalte, die sonst in solchen Vergleichen steht — «Bonus», «Quoten», «Auszahlung» — wäre bei acht der zehn Zeilen leer oder würde eine Zahl erfinden. Bei zwei Zeilen wäre sie gefüllt. Ein Vergleich, der acht leere Zellen mit einer Spalte «keine Angaben» kaschiert, sieht vollständig aus und ist es nicht.
Was stattdessen zählt: Bei einem bewilligten Veranstalter hängt an der Bewilligung ein ganzes Paket. Der Veranstalter muss Limiten verlangen, er ist an ein Sperrregister angeschlossen, er zahlt Gewinne nur auf ein Konto im eigenen Namen aus, und die angebotenen Sportarten und Wettarten stehen in einer geschlossenen Liste der Aufsicht. Bei einer Seite ohne Bewilligung hängt an nichts etwas: keine Schweizer Aufsicht, kein Sperrregister, kein Rechtsschutz, keine Liste. Der Unterschied ist nicht der zwischen gut und schlecht, sondern der zwischen geregelt und ungeregelt — und ungeregelt heisst hier nicht «verboten für dich», sondern «ohne Rückhalt für dich». Der Spielende wird nach Angaben des Bundesamts für Justiz nicht bestraft, wenn er auf einer ausländischen Seite spielt. Sein Einsatz und sein Gewinn können in einem Verfahren gegen den Anbieter aber eingezogen werden. Das ist der Preis, den der Werbesatz «ohne Schweizer Bewilligung» verschweigt.
Grundlagen: was «neu» wirklich bedeutet
Ein Anbieter gilt als neu, wenn er erst kürzlich aufgetreten ist. Mehr steckt in dem Wort nicht. Es ist eine Zeitangabe, und Zeitangaben sind im Wettgeschäft billig: Jede Seite, die heute ihre Domain registriert, ist morgen neu. Ein Markteintritt in der Schweiz dagegen ist ein Rechtsakt, kein Marketingereignis, und er setzt eine interkantonale Bewilligung voraus. Wer diese Bewilligung hat, ist bekannt, weil es nur zwei sind. Wer sie nicht hat, kann trotzdem eine schöne Seite mit einem grossen Willkommensgeschenk betreiben — nur eben nicht als Schweizer Veranstalter.

Daraus folgt die Prüfreihenfolge, und sie ist kürzer als jede Checkliste, die man sonst in Ratgebern findet. Erstens: Nennt die Seite einen Schweizer Veranstalter oder ein ausländisches Unternehmen? Zweitens: Steht der Name auf der Sperrliste der Gespa? Drittens: Verlangt sie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in ihrem Vertragsgebiet? Eine Seite, die alle drei Fragen mit «ausländisch, ja, nein» beantwortet, ist in der Schweiz eine ungeregelte Seite, egal wie modern sie aussieht und egal wie gross die Zahl im Willkommensbanner ist.
Und dann ist da noch die Frage, die am häufigsten gestellt und am seltensten beantwortet wird: Ist neu gleich besser? Nein. Neue Produkte bringen manchmal neue Funktionen, und das kann ein Vorteil sein. Sie bringen aber auch die zwei Dinge mit, die einem etablierten Haus nicht passieren: keine geprüfte Vergangenheit und keine Instanz, bei der man sich beschweren kann. Bei zwei Anbietern im Land ist die Frage nach dem besten ohnehin schnell beantwortet — sie lautet nicht «wer ist der beste», sondern «wer bedient mein Gebiet, und was kostet mich das dort».
Rechtslage: warum die Auswahl zwei Namen gross ist
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft trat. Zuständig ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 gilt. Nicht zuständig ist die ESBK: Sie beaufsichtigt Casinos, und ein Sportwettenbewilligung kommt aus einer anderen Schublade. Wer eine Spielbankenaufsicht als Beweis für die Zulässigkeit einer Wettseite anführt, hat zwei Regimes verwechselt.

Die Bewilligung ist zweistufig — eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel — und sie gilt nur in der Schweiz. Das ist keine Formalie, sondern der Grund, warum eine ausländische Lizenz hier nichts bewegt: Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Sie ist ein Stück Papier, das im Herkunftsland etwas bedeutet und hier nichts. Ein ausländischer Anbieter, der damit wirbt, bewirbt eine Genehmigung, die ihm in dem Land, in dem du gerade sitzt, keine Rechte und dir keine Ansprüche gibt.
Der Rechtsrahmen im Überblick:
| Punkt | Schweiz (bewilligte Veranstalter) | Ausländische Seiten ohne Bewilligung |
|---|---|---|
| Aufsichtsbehörde | Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) | keine Schweizer Aufsicht |
| Bewilligung | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | keine gemeldete Lizenz mit Wirkung in der Schweiz |
| Wohnsitzpflicht | Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet | keine Schweizer Regel |
| Sperrregister | angeschlossen, Spielsperre gilt schweizweit und in Casinos | kein Anschluss |
| Sportarten und Wettarten | geschlossene Liste der Gespa | eigene Regeln |
| Auszahlung | nur auf ein Konto im eigenen Namen | eigene Regeln |
| Rechtsschutz | Schweizer Verfahrensweg | kein Schweizer Rückhalt |
Zwei Veranstalter, mehr nicht: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Swisslos sitzt in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, die unter dem Kürzel IKV 2020 geführt wird. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt Lausanne als Sitz, 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Zwei Häuser, zwei Sprachregionen, ein Rechtsrahmen. Wer eine dritte Bewilligung sucht, sucht eine, die es nicht gibt.
Was die Schweizer Bewilligung an Bedingungen mitbringt
Eine Bewilligung ist kein Gütesiegel, das man auf eine Seite klebt und dann vergisst. Sie bringt Pflichten mit, und diese Pflichten sind genau die Stellen, an denen ein Spieler im Alltag an Grenzen stösst. Ein Sporttip-Konto gibt es nur für Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet, ohne bestehende Spielsperre, und nur eines pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist lästig, und es ist der Grund, warum die Schweizer Anbieter eben keine «Registrierung in zwei Minuten ohne Dokumente» anbieten können. Die Identitätsprüfung ist keine Hürde, die man umgeht, sie ist die Bewilligung selbst in Form eines Formulars.
Das Vertragsgebiet von Swisslos umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Wer in Genf wohnt, kommt dort nicht hinein; wer in Zürich wohnt, nicht zu Jouez Sport. Die Sprachgrenze ist in diesem Markt eine Kontogrenze, und das ist für Zugezogene regelmässig die erste Überraschung.
Die Sportwetten selbst sind ein geschlossener Katalog. Nur Sportereignisse sind überhaupt zulässig — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen gibt es nicht. Erlaubt ist, was in der Liste der Gespa der autorisierten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten steht, in der Fassung vom 10. September 2026. Qualifikationsrunden erscheinen dort nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie aufgeführt sind, und Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe fehlen ganz. Es gibt in der Liste keine Eckball- und Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt; Esport kommt dort schlicht nicht vor. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Diese Liste ist der teuerste Teil der Schweizer Lösung, und man muss es so sagen. Wenn dein Markt nicht auf der Liste steht, bekommst du ihn nicht — nicht bei Swisslos, nicht bei der Loterie Romande, nirgends in der Schweiz. Die ausländische Seite nebenan hat ihn, und das ist ein echter Vorteil, den man nicht kleinreden muss. Er wird nur mit dem bezahlt, was im Abschnitt zur Aufsicht steht: kein Rechtsschutz, kein Sperrregister, keine Schweizer Instanz. Ein Spieler mit einem exotischen Marktgeschmack kauft sich diesen Markt mit seinem Rückhalt. Ein Spieler, der Fussball, Eishockey und die üblichen Kombinationen spielt, verliert durch die Liste fast nichts.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Das Gesetz schränkt sie nicht auf bestimmte Live-Märkte ein. Cash-Out dagegen ist überhaupt nicht geregelt: Es ist eine Funktion jedes Veranstalters und nichts, worauf man einen Anspruch hätte. Was das konkret kostet, steht im Abschnitt zu den Wettarten.
Wo die Bewilligung endet: der Graubereich der Sperrliste
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden binnen Stunden ersetzt — das sogenannte Domain-Hopping. Die Aufsicht nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Für den Leser heisst das eine Sache: Die Sperrliste ist kein Friedhof. Sie ist ein bewegliches Ziel, und die Namen darauf wechseln schneller, als ein Ratgeber sie abschreiben könnte.
Ein Sportwettenangebot ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten ist strafbar — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nach Angaben des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Das ist die Rechtslage, und sie ist unangenehm asymmetrisch: Der Anbieter trägt das Risiko, und der Spieler trägt das Risiko, dass sein Einsatz und sein Gewinn in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Wer glaubt, ohne Schweizer Bewilligung spiele er einfach ohne Aufsicht, hat den Mechanismus falsch verstanden. Er spielt in einem Verfahren mit, in dem er nicht Partei ist.
Werbeanzeigen für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, sind verboten. Dafür sieht das Gesetz eine Busse von bis zu CHF 500’000 vor. Auch die Werbung selbst ist geregelt: Sie darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein. Eine zeitliche Sperre für Werbung zu bestimmten Tageszeiten gibt es nicht. Deshalb schreibt dieser Text über die ausländischen Namen auch nicht, sie seien legal, sicher oder eine gute Wahl. Er beschreibt sie nach denselben Kriterien wie die beiden anderen und lässt die Wertung beim Leser — was in einem Rechtsrahmen, in dem Werbung für die genannten Angebote strafbar ist, die einzige Haltung ist, die man als Redaktor einnehmen kann.
Spielerschutz: die Limiten sind deine, nicht die des Staates
Die Schweiz hat keine gesetzliche starre Einzahlungsgrenze. Das überrascht viele, und der Mechanismus dahinter ist wichtiger als die Zahl, die es nicht gibt: Der Veranstalter muss verlangen, dass der Spielende selbst Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat festlegt. Die Limite ist also ein Vertrag mit dir selbst, den der Anbieter einfordern muss. Bei Sporttip heisst das konkret: Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 pro Periode, für Personen unter 21 Jahren von CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort. Eine Erhöhung wirkt erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Diese 72 Stunden sind die beste Funktion im ganzen Schweizer Wettsystem, weil sie nicht den Spieler bremsen, wenn er vernünftig ist, sondern den Spieler bremsen, wenn er es nicht mehr ist. Das Gesetz verlangt für eine Erhöhung 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Der Unterschied ist eine Selbstverpflichtung, die über das gesetzliche Minimum hinausgeht, und sie ist in ihrem eigenen Reglement nachlesbar.
Die zweite Schraube ist die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist die praktischste Folge des Registers überhaupt: Die Sperre kennt die Sprachgrenze nicht und den Produktwechsel nicht. Wer sich sperrt, sperrt sich nicht aus Sporttip, sondern aus dem geregelten Schweizer Angebot. Eine freiwillige Sperre lässt sich nach gesetzlicher Ordnung erst nach drei Monaten wieder aufheben, und eine Fachstelle ist daran beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Gesperrte oder minderjährige Spieler haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn.
Und dann ist da die Zahl, die man in Werbebroschüren nie findet. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den stationären Verkauf als strenges Schutzschild darstellt, erzählt die Hälfte der Geschichte. Der Schalter kennt dein Alter nicht automatisch, das Online-Konto schon — das ist ein Argument für die App, das mit Datenschutz nichts zu tun hat und trotzdem stimmt.
Was das für ein neues Konto bedeutet
Ein Spieler, der ein Konto bei einem bewilligten Veranstalter eröffnet, bekommt drei Dinge, die er bei einer ausländischen Seite nicht bekommt: eine Sperre, die auch bei den anderen Häusern greift, Limiten, die der Anbieter einfordern muss, und Gewinne, die nur auf ein Konto im eigenen Namen fliessen dürfen. Das ist kein Komfort, sondern eine Rückversicherung. Die Sperre wirkt an dem Tag, an dem man sie am wenigsten steuern kann, und sie kostet nichts.
Was nicht in diesem Paket steckt: eine niedrigere Grenze für das, was du verlieren kannst. Die CHF 9’999 als Oberlimite sind eine Obergrenze für das, was du selbst einstellen darfst, keine Empfehlung. Ein Spieler, der seine Verlustlimite auf das Maximum setzt, weil es das Maximum ist, hat die Mechanik falsch gelesen. Die Verlustlimite ist ein Werkzeug, und Werkzeuge haben keine Meinung.
Boni und Gratiswetten: was am Willkommensgeschenk hängt
Gratisspielguthaben braucht in der Schweiz die vorherige Zustimmung der Gespa. Das ist die zentrale Ziffer in diesem Kapitel, denn sie erklärt, warum die Schweizer Angebote so nüchtern aussehen. Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Zwei Empfänger, zwei Dutzend und ein Dutzend — das ist kein Zufall, das ist das System. Ein Anbieter, der Gratisspielguthaben ausgibt, muss sie sich genehmigen lassen, und die Genehmigung ist der Grund, warum sich das Volumen in Grenzen hält.
Boni und Gratiswetten neuer Anbieter sind an Bedingungen geknüpft. Wer ein Willkommensbanner sieht, sieht einen Preis, und der Preis hat Kleingedrucktes. Die Bedingungen entscheiden, wann das Guthaben wirklich dir gehört, und sie stehen ausnahmslos in den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Anbieters, nicht in der Anzeige. Bei den bewilligten Anbietern kommen sie aus deren eigenen Bedingungen, weil die Aufsicht nur das «ob» genehmigt, nicht das «wie».
Was Swisslos an Bonusmechanik tatsächlich betreibt, liegt nicht im Willkommensbereich, sondern im laufenden Betrieb — und ist deshalb ein besseres Anschauungsobjekt als jede Neukundenprämie. Da ist zunächst der Kombiboost. Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Da sind zum Zweiten die Quoten- und Profitboosts. Quotenboosts gelten nur online, nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist der Satz, der in der Werbung nie steht: Wer den Boost annimmt und dann aussteigt, verliert ihn.
Die vier Stufen des Kombiboosts von 5 auf 100 Prozent lesen sich wie eine Leiter nach oben, und sie führen tatsächlich nach oben — nur nicht dorthin, wohin der erste Blick zeigt. Fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 sind fünfzehn Entscheidungen, und die Bedingung, dass jede Quote die Schwelle reisst, engt die Auswahl bei jeder einzelnen ein. Der Boost multipliziert den Nettogewinn, nicht die Trefferwahrscheinlichkeit. Je länger die Leiter, desto kleiner wird das erwartete Feld, auf dem sie steht. Wer den obersten Spross ansteuert, sollte wissen, dass er dort weniger Wetten zur Auswahl hat als auf dem untersten — und dass die Seite ihm das nicht als Nachteil aufschreibt, sondern als Chance.
Gratiswette, Freiwette oder Cashback — die Typen nicht verwechseln
Ein Guthaben ist nicht das andere, und die Verwechslung kostet echtes Geld. Ein Cashbonus ist Geld, das nach Erfüllung der Bedingungen auszahlbar wird. Eine Gratiswette oder Freiwette ist meist ein Einsatz, den der Anbieter stellt und den du nicht zurückbekommst: Gewinnt die Wette, wird in der Regel nur der Gewinnanteil gutgeschrieben, nicht der Einsatz. Eine «risikofreie» Wette, die als Gratiswette zurückerstattet wird, ist deshalb keine Erstattung in Geld, sondern eine zweite Wette. Eine Quotenerhöhung ist eine Verbesserung des Preises, die an eine bestimmte Wette gebunden ist und mit ihr verfällt. Ein Cashback ist eine Rückvergütung, kein Geschenk. Ein paketgebundenes Angebot, das eine Einzahlung voraussetzt, bleibt ein einzahlungsgebundenes Angebot, auch wenn das Wort «gratis» darüber steht.
Bei Swisslos gibt es einen Punkt, der jede Bonusrechnung verändert und der in keiner Werbung steht: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Ein Guthaben, das man nur verspielen kann, ist kein Guthaben, sondern ein Einsatzgutschein — der volle Wert liegt im Spiel, nicht im Konto. Wer ein solches Guthaben abräumt, hat null Franken gewonnen und null Franken verloren; wer es in eine Quote setzt, hat einen echten Markt mit einem unechten Preis gespielt. Das ist nicht undurchsichtig, es steht in den Bedingungen, und es ist der Grund, warum der Blick auf das Kleingedruckte hier keine Pedanterie ist.
Was ein Bonus wirklich kostet
Der massgebliche Preis eines Bonus ist nicht seine Höhe, sondern die Menge an Umsatz, die er verlangt, und der Markt, auf dem dieser Umsatz stattfinden muss. Die Marge sitzt in jedem dieser Wetten und wird von der Seite einbehalten, egal ob du gewinnst oder verlierst. Ein Bonus von CHF 100 auf einen Markt mit fünf Prozent Marge kostet bei CHF 1’000 Umsatz im Erwartungswert rund CHF 50 — die Hälfte des Geschenks ist schon beim Anbieter, bevor die erste Wette gelesen ist. Wer die Umsatzbedingung, die Mindestquote und die Frist nicht kennt, kennt den Preis nicht. Dabei ist die Rechnung keine Prognose, sondern eine Rechnung auf lange Sicht: über viele Wetten unter den genannten Annahmen, nicht über deine nächste.
Bei einem bewilligten Schweizer Anbieter ist der Spielraum für solche Pakete von vornherein klein, weil Gratisspielguthaben genehmigt werden muss. Bei einer ausländischen Seite ist er eine Frage der dortigen Hausordnung. Das ist ein Kostenargument für die Bewilligung — nicht, weil die Schweizer Boni höher sind, sondern weil der Mechanismus, der sie ausgibt, eine Prüfstelle hinter sich hat. Das Gleiche gilt für die Verbuchung: Bei Swisslos wird der Gewinnbetrag einer Wette zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Das sind Rappen. Über ein Jahr sind Rappen ein Abendessen, und dass die Regel transparent in den Bedingungen steht, macht sie nicht angenehmer, aber überprüfbar.
Zahlungen und Auszahlungen: der eigene Name als Preis
Gewinne und Guthaben werden bei bewilligten Schweizer Anbietern nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Das ist der wichtigste Satz dieses Kapitels, denn er beantwortet eine Suchanfrage, die viele stellen: Auszahlungen an ein anonymes Konto oder in Kryptowährung gibt es bei lizenzierten Schweizer Sportwetten nicht. Es gibt sie nicht, weil das Gesetz sie nicht vorsieht. Eine Seite, die damit wirbt, Krypto-Gewinne ohne Namen auszuzahlen, ist kein moderner Anbieter mit besserer Technik — sie ist eine Seite, die in der Schweiz gar nicht dürfte.
Bei Swisslos läuft das Spielguthaben über ein Wallet. Aufgeladen wird per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Der wichtigste Teil der Regel ist der letzte: Eine Einzahlung knallt nicht aufs Maximum, sie rutscht bis knapp darunter. Wer CHF 9’990 auf dem Wallet hat, kann keine CHF 20 mehr nachlegen. Das ist ein Deckel mit eingebauter Bremse, und wer sein Konto als Ausgabenkonto statt als Sparkonto begreift, merkt ihn kaum.
Bei den Zahlungsarten ist Swisslos schmal aufgestellt: PostFinance Pay wird zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos angeboten, und die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Damit ist die Liste kurz, und sie ist es mit Absicht: Ein bewilligter Veranstalter nimmt nicht Karten, nicht jeden E-Wallet und nicht jede Überweisungsroute, weil an jeder Route eine Sorgfaltspflicht hängt. Der Spielraum, den ein ausländischer Anbieter mit einem Dutzend Zahlungsarten hat, ist kein Kundenservice. Er ist ein Verzicht auf Prüfschritte, und die Frage, die man stellen sollte, lautet nicht «welche Zahlungsarten hast du?», sondern «welche Prüfung sparst du dir dabei?».
Bei den Auszahlungen gibt es die klarsten Zahlen des ganzen Themas. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Die zweimal-gratis-Regel ist ein Budgetposten, den niemand einplant. Zwei Auszahlungen pro Jahr, dann drei Prozent: Bei CHF 500 sind das CHF 15, bei CHF 2’000 sind es CHF 60. Das ist kein Skandal, es ist eine Gebühr — aber es ist eine Gebühr, die man kennt, wenn man sie kennt, und die man nicht kennt, wenn man sie nicht liest. Wer einmal im Monat Gewinne abzieht, zahlt zehnmal im Jahr. Wer sie sammelt, zahlt nichts und wartet länger. Diese Wahl hat nichts mit Glück zu tun, und ein Konto mit zwei Kräften und mehr als einer Auszahlung pro Halbjahr ist bei Swisslos schlicht teurer als die gleiche Spielweise mit einer.
Bei kleineren Gewinnen ist der Weg ein anderer. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Das ist die angenehmere Hälfte der Auszahlungsregeln: Der grosse Gewinn geht schnell, der kleine wartet auf ein Wallet, aus dem er ab und zu für drei Prozent herauskommt.
Und dann ist da noch die Frist, die man nie wieder gutmachen kann. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein halbes Jahr klingt lang. Es ist die Zeitspanne zwischen einem Wettschein in einer Jackentasche und einem Anspruch, der nicht mehr existiert.
Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten: was der Katalog zulässt
Wer wissen will, welche Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten ein Schweizer Anbieter überhaupt anbieten darf, schaut in die Liste der Gespa der autorisierten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten nach Art. 25 BGS und Art. 29 VGS, in der Fassung vom 10. September 2026. Diese Liste ist die Grenze, nicht das Sortiment: Was darauf steht, darf angeboten werden, was nicht darauf steht, darf nicht, und für alles dazwischen entscheidet die Aufsicht. Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe sind nur teilweise enthalten. Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Trainingsläufe stehen nicht darauf. Eckball- und Kartenmärkte fehlen, Esport fehlt als Abschnitt.
Der Katalog ist der zweite grosse Kostenpunkt der Schweizer Lösung, und im Gegensatz zur Sperrliste ist er direkt sichtbar. Ein Spieler, der gerne auf Ecken, Karten oder Esport wettet, findet bei den zwei bewilligten Veranstaltern kein Zuhause. Das ist kein Vorwurf an die Anbieter — sie dürfen nicht —, sondern eine Konsequenz für den Leser. Sie sollte in jedem Vergleich stehen, statt in einer Fussnote zu verschwinden, weil sie die einzige ist, die einen sonst zufriedenen Spieler tatsächlich zum ausländischen Namen treibt.
Bei Swisslos ist die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Das ist die Art von Regel, die man erst im Streitfall liest, und dann zu spät. Ein Wettergebnis, das im Elfmeterschiessen entschieden wird, ist bei einer Wette auf den Ausgang nach 90 Minuten ein Ergebnis nach 90 Minuten. Wer den Unterschied nicht kennt, hält einen Gewinn für einen Verlust.
Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Die Regel ist so eindeutig, wie sie sein muss, und sie ist die Schweizer Antwort auf ein Problem, das kein Bonusprogramm löst.
Kombinieren: Bet-Builder, Systemwette, Kombiboost
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Für den Leser heisst das: Zwei verwandte Voraussagen aus einem Spiel sauber zu verbinden, ist kein Trick, sondern ein Werkzeug, das der Anbieter bereitstellt. Wer es umgeht, riskiert die ganze Wette statt nur einen Teil.
Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Der mechanische Teil ist damit geklärt. Der teure Teil ist die Frage, wie viele Beine eine Kombination tragen soll: Jedes Bein vervielfacht die Quote und multipliziert die Marge mit. Eine Kombination ist kein Instrument, das mehr bezahlt, sondern eines, das seltener zahlt und dafür mehr. Wenn eine Wette mit vielen Beinen gewinnt, ist das ein seltener Fall, nicht ein verdienter.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Diese Quote 1.00 taucht bei zwei weiteren Gelegenheiten auf, und sie ist eine der unauffälligsten Kostenpositionen im Schweizer Wettreglement. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Einsatz kommt zurück, der Gewinn nicht. Eine Quote von 1.00 ist im Ergebnis kein Unentschieden, sondern eine Annullierung, und sie ist der Grund, warum Livewetten in kritischen Sekunden Geduld verlangen statt Schnelligkeit.
Der Kombiboost ist das Gegenstück zu dieser Vorsicht, und er wird im Abschnitt zu den Boni behandelt. Beide Mechanismen betreffen dieselbe Person: den Spieler, der mehrere Voraussagen zu einer Wette bündelt. Der Boost belohnt ihn für die Länge, die Quote 1.00 bestraft ihn für das Pech. Im Erwartungswert ist das keine Aufhebung, sondern eine Umverteilung.
Cash-Out: der Preis der vorzeitigen Kasse
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live — aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Das ist die ehrlichste Beschreibung einer Funktion, die in der Werbung wie ein Sicherheitsnetz aussieht. Der Cash-Out-Betrag liegt strukturell unter dem Gewinn, den die Wette einbringen würde — der Anbieter kauft die Wette zurück, und er kauft sie mit einem Abschlag. Wer aussteigt, tauscht den vollen Gewinn gegen einen kleineren, sicheren Betrag. Das kann richtig sein, wenn die Wette einem entgleitet, und es ist immer ein Geschäft mit einer Gegenseite, die den Preis festlegt. Zusätzlich verfällt ein Boost, wenn man aussteigt: Der Vorteil, den man mühsam zusammengestellt hat, ist mit der Auszahlung weg. Und weil ein Cash-Out nur vollständig möglich ist, gibt es keine Möglichkeit, nur die Hälfte der Wette zu retten. Bei einer Kombination mit vier Beinen heisst das: alles oder nichts.
Quoten vergleichen: was der Quotenschlüssel verschweigt
Die Frage nach den besten Quoten ist die häufigste und die am schlechtesten gestellte. «Beste Quote» ist eine Zahl aus einem Markt, an einem Tag, für ein Ereignis. Vergleichen lässt sich nicht der Preis, sondern der Quotenschlüssel: die Auszahlungsquote eines Marktes, die sich aus 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes ergibt. Die Marge ist 100 Prozent minus dieser Auszahlungsquote. Das ist die einzige Rechnung, die verschiedene Anbieter fair vergleichbar macht, weil sie den ganzen Markt einbezieht und nicht die eine Quote, die das Plakat zeigt.
Der Quotenschlüssel und die Auszahlungsquote sind Marktbegriffe, keine Gesetzesbegriffe. Kein Schweizer Veranstalter ist gesetzlich auf einen Mindestquotenschlüssel verpflichtet, und wer einen solchen Wert behauptet, erfindet eine Vorschrift. Was der Leser tun kann, ist rechnen: Bei einem Markt mit drei Ausgängen nimmt er die drei Quoten, bildet jeweils den Kehrwert, summiert, teilt eins durch die Summe und zieht das Ergebnis von 100 Prozent ab. Ein Quotenschlüssel von 95 Prozent entspricht einer Marge von 5 Prozent — dieselbe Sache von zwei Seiten, und man sollte die Seite nennen, die man gerade meint. Die Rechnung sagt, was der Anbieter von jeder Einheit behält, die auf diesen Markt gesetzt wird. Sie sagt nicht, welche Wette gewinnt, und sie ist kein Verkaufsargument für irgendeinen Anbieter.
Und sie sagt auch nicht, dass ein Anbieter mit einer höheren Marge ein schlechterer Anbieter ist. Eine höhere Marge ist ein höherer Preis, und ob man ihn zahlt, hängt davon ab, ob man den Markt bekommt. Wer einen Markt nur an einer Stelle findet, zahlt den Preis dieser Stelle oder lässt es. Der Vergleich ist ein Werkzeug, keine Rangliste — und bei zwei bewilligten Schweizer Veranstaltern, die unterschiedliche Gebiete bedienen, gibt es ohnehin keinen Spielraum bei der Auswahl: Der Wohnort entscheidet, wer überhaupt in Frage kommt.
Markteintritt: warum dieser Markt nicht wächst
Ein Markteintritt in der Schweiz setzt eine interkantonale Bewilligung voraus, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Wer heute einen dritten bewilligten Schweizer Sportwettenanbieter sucht, sucht nicht lange, sondern vergeblich. Der Reingewinn aus den übrigen Spielen ohne Lose — also auch aus den Sportwetten — wird nach der IKV 2020 zur Hälfte nach ständiger Bevölkerungszahl und zur Hälfte nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt. Die Spielsuchtabgabe beträgt 0.5 Prozent des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten; im Jahr 2025 waren das CHF 3’863’790.
Diese Verteilung ist der Grund, warum der Markt so aussieht, wie er aussieht, und sie ist die eigentliche Antwort auf die Frage nach neuen Anbietern. Der Ertrag geht an die Kantone, nicht an Aktionäre, und er wird nach einem Schlüssel verteilt, den die Kantone selbst vereinbart haben. Ein dritter Anbieter würde diesen Schlüssel verwässern, nicht verbessern. Wer also auf einen frischen Wettbewerber aus der Schweiz wartet, wartet auf einen Beschluss der Kantone, nicht auf einen Unternehmer. Und Beschlüsse dieser Art sind nicht dafür bekannt, kurzfristig zu fallen.
Ein «neuer» Name taucht deshalb meistens in einer von zwei Formen auf. Erstens als neues Produkt innerhalb eines der beiden Häuser: eine neue Funktion, eine neue App, ein neuer Boost, eine neue Verkaufsstellenaktion. Zweitens als ausländische Seite, die sich an Schweizer Spieler richtet, ohne hier bewilligt zu sein. Die erste Form ist die langweilige und die zweite die laute. Ein Blick auf die Domain genügt meistens, um sie zu unterscheiden: Die eine Form endet auf eine der beiden bekannten Veranstalterinnen, die andere nicht.
Zwei Wege, ein Entscheid
Der eine Weg kostet Auswahl und gibt Rückhalt. Du spielst bei einem der zwei bewilligten Veranstalter, in deinem Sprachgebiet, mit einem verifizierten Konto, mit selbst gesetzten Verlustlimiten, mit einer Sperre, die auch im Casino und in Liechtenstein überall gilt, mit einem geschlossenen Sportartenkatalog und mit Auszahlungen auf ein Konto im eigenen Namen — zwei davon pro Jahr gratis, danach allenfalls 3 Prozent Kommission, in der Regel innert 5 bis 10 Arbeitstagen, kleine Gewinne sofort aufs Wallet.
Der andere Weg gibt Auswahl und kostet Rückhalt. Du spielst bei einer ausländischen Seite, findest mehr Sportarten, mehr Wettarten, mehr Zahlungswege und manchmal Krypto, hast aber keine Schweizer Aufsicht, keinen Anschluss an das Sperrregister, keinen Schweizer Verfahrensweg, und deine Gewinne sind nach der Steuerpraxis einzelner Kantone voll steuerbar. Die Sperrliste der Gespa kann die Domain jederzeit treffen, denn Domain-Hopping funktioniert in beide Richtungen.
Es gibt keinen dritten Weg. Ein neuer Anbieter mit Schweizer Bewilligung kommt nicht, und eine ausländische Seite wird durch ein deutsches, maltesisches oder curaçaosches Papier nicht zu einem Schweizer Anbieter. Wer sich für den zweiten Weg entscheidet, trifft keinen verbotenen Entscheid — bestraft wird der Spieler nicht —, aber er trifft einen Entscheid mit einem anderen Preis. Und die Kosten dieses Entscheids sind nicht auf der Seite abgedruckt, die ihn anbietet.
Die Anbieter im Vergleich
Zehn Namen, ein Vergleichsmassstab, und eine Rangfolge, die nicht die erwartete ist. Massgeblich ist zuerst die Bewilligung, dann das, was an der Bewilligung hängt. Wer die Schweizer Bewilligung hat, steht oben; wer sie nicht hat, ist kein Schweizer Anbieter und wird hier als solcher nicht beworben, sondern beschrieben. Die Reihenfolge folgt der Aufstellung der Aufsichtslage: die zwei Veranstalter zuerst, danach die ausländischen Namen in gleichbleibender Reihenfolge. Alle ausländischen Namen tragen denselben Vermerk: keine Schweizer Bewilligung. Mehr ist über sie in diesem Punkt nicht zu sagen, und mehr zu behaupten wäre ein Fehler.
1. Swisslos Sporttip: der Vollsortimenter mit dem längsten Reglement
Sporttip ist das Sportwettenprodukt der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 — die IKV 2020 — und im Besitz einer Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa. Das Vertragsgebiet umfasst die deutschschweizerischen Kantone, den Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Konten gibt es ab 18 Jahren für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Gebiet, ohne Spielsperre, eines pro Person.
Die Limiten sind der eigentliche Charakter dieses Anbieters. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Diese Sätze gehören zusammen wie ein Schloss und ein Riegel: Der Höchsteinsatz ist keine Empfehlung, sondern eine Absage — alles darüber fällt aus dem Wettschein heraus, ohne Diskussion und ohne Kulanz.
Spielerseitig verlangt Sporttip vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren; Senkungen wirken sofort, Erhöhungen nach 72 Stunden. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos und Liechtenstein. Das ist die stärkste Schutzfunktion im Schweizer Markt, und sie ist bei diesem Anbieter nicht eine Funktion unter vielen, sondern der Grund für seine Bewilligung.
Beim Wetten selbst bietet Sporttip Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, online, vor Spielbeginn und live, nur vollständig und ohne Garantie für jeden Markt; bei einem Cash-Out verfällt ein Boost. Livewetten werden in spielentscheidenden Situationen mit Quote 1.00 gewertet, abhängige Ereignisse desselben Spiels laufen über die Bet-Builder-Funktion, und ein abgesagtes Ereignis mit Quote 1.00 in der Kombination nach 48 Stunden ohne Nachholtermin. Der Kombiboost verlangt vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 und staffelt sich von 5 bis 100 Prozent auf den Nettogewinn, online und nur bei einer Erhöhung. Die reguläre Spielzeit endet mit der Nachspielzeit; Verlängerung und Elfmeterschiessen zählen nur bei entsprechendem Hinweis im Wettprogramm.
Bezahlt wird über ein Wallet, aufgeladen per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein ab CHF 20 bis höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen und nur solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay steht als Zahlungsart zur Verfügung, bestätigt in der PostFinance App. Bei den Auszahlungen gibt es zweimal pro Jahr 365 Tage gratis auf ein Konto im eigenen Namen, danach allenfalls 3 Prozent Kommission, in 5 bis 10 Arbeitstagen; Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung gehen automatisch aufs Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto. Nicht abgeholt verfallen Gewinne 26 Wochen nach der Bekanntmachung der Wettauswertung.
Verdikt: Bei Sporttip kostet die Bewilligung nichts in Franken, aber sie kostet in Regeln, und die Regeln sind der eigentliche Anbieter. Wer einen exotischen Markt, eine Teilauszahlung beim Cash-Out oder ein schnelles Auszahlungskonto sucht, wird hier nicht fündig und findet in der Schweiz auch nichts anderes. Wer dagegen Wert auf einen Katalog legt, der nicht verhandelbar ist, und auf einen Sportwettenanbieter, der nicht über Nacht seine Bedingungen ändert, bekommt hier das vollständigste Reglement des Landes — dicht, dokumentiert und in jedem Satz nachlesbar. Teuer wird es nur, wenn die eigene Spielweise ausserhalb des Katalogs liegt.
2. Loterie Romande Jouez Sport: derselbe Rahmen, andere Sprachregion
Jouez Sport ist das Sportwettenprodukt der Loterie Romande, der Société de la Loterie de la Suisse Romande, veranstaltet für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Bewilligungslage ist dieselbe wie bei Sporttip: Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS, Aufsicht durch die Gespa, ein Katalog, der sich nach der Liste der Aufsicht richtet, und ein Konto nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im eigenen Gebiet.
Die Grössenordnung des Apparats ist ein Hinweis darauf, wie ernst dieses Haus die Verteilnetz-Logik nimmt: 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Das ist die Zahl, die den Unterschied zur üblichen Wettseite greifbar macht. Ein Anbieter mit zweitausend Verkaufsstellen ist ein Einzelhandelsnetz mit einem Online-Angebot, nicht eine Website mit einem Kontaktformular. Der Sitz wird mit Lausanne angegeben.
Die Servicefunktionen folgen demselben gesetzlichen Rahmen wie bei Sporttip: Verlustlimiten, Erhöhung erst nach 72 Stunden in den eigenen Bedingungen, Spielsperre mit Eintrag in das schweizweite Register, Auszahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen, Gratisspielguthaben nur mit Zustimmung der Gespa — im Jahr 2025 erhielt die Loterie Romande nach Angaben der Aufsicht 24 solcher Zustimmungen. Die Zahl der Genehmigungen ist der einzige öffentlich fassbare Hinweis darauf, wie aktiv ein Veranstalter Gratisspielguthaben einsetzt. 24 Zustimmungen in einem Jahr sind nicht null und sind auch kein Geschenkprogramm.
Verdikt: In der Westschweiz ist Jouez Sport kein Anbieter unter mehreren, sondern der einzige geregelte Zugang zum Sportwetten — die Alternative heisst ausländische Seite, und das ist ein anderer Weg, nicht derselbe mit besserem Geschmack. Wer in Genf oder Lausanne wohnt, hat bei Swisslos kein Konto und bei Jouez Sport eines, und damit entscheidet die Wohnadresse über das Reglement, das für ihn gilt. Das ist die unromantischste Erkenntnis dieser ganzen Seite: Die Wahl zwischen den beiden Schweizer Anbietern ist keine Wahl, sondern eine Postleitzahl.
3. BetAlright: kein Schweizer Anbieter, keine Schweizer Bewilligung
BetAlright ist ein ausländischer Name, der in Schweizer Suchergebnissen auftaucht. Eine Schweizer Bewilligung hat das Haus nicht: Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten. Eine gemeldete Lizenz mit Wirkung in der Schweiz gibt es nicht, und eine solche Lizenz hätte auch dann keine Kraft, wenn sie in einem anderen Land erteilt wäre — Art. 4 BGS lässt eine Bewilligung nur in der Schweiz gelten. Damit fehlen die vier Dinge, die an einer Schweizer Bewilligung hängen: die Schweizer Aufsicht, der Anschluss an das Sperrregister, der Schweizer Verfahrensweg und die Begrenzung des Angebots durch die Liste der Aufsicht.
Dazu kommt die Sperrliste. Domains ausländischer Anbieter können von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden. Am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains darauf, die erste Liste stammt vom 3. September 2019, und blockierte Domains werden binnen Stunden ersetzt. Für einen Spieler, der einen Namen ins Auge fasst, ist das die praktische Konsequenz: Der Zugang kann sich jederzeit ändern, und der Anbieter kann nicht verhindern, dass seine Domain auf der Liste landet.
Verdikt: Was bei BetAlright auf dem Wettschein steht, steht unter einer Hausordnung, die keine Schweizer Instanz prüft. Der Preis dafür ist nicht auf der Seite abgedruckt, und er wird nicht in Franken abgerechnet, sondern in Rückhalt.
4. Rabona: neuer Name, alte Rechtslage
Rabona tritt wie BetAlright als ausländische Seite auf und teilt dessen Rechtslage in jedem Punkt: keine Schweizer Bewilligung, keine gemeldete Lizenz mit Wirkung in der Schweiz, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden. Ein neuer Name ändert daran nichts — die Bewilligungslage in der Schweiz hängt nicht am Alter einer Marke, sondern daran, ob ein Veranstalter sie hat, und sie haben sie nicht.
Für den Leser ist das die Gelegenheit, die Prüfreihenfolge zu üben: Domain öffnen, nach einem Schweizer Veranstalter suchen, die Sperrliste der Aufsicht im Kopf behalten, nach der Wohnsitzbedingung fragen. Vier Schritte, drei davon beantworten die Seite selbst in ihren eigenen Bedingungen, und der vierte ist der, den man nicht selbst beantworten kann.
Verdikt: Ein Name, der noch neu ist, ist ein unbeschriebenes Blatt, und ein unbeschriebenes Blatt ist bei einer Wettseite kein Versprechen, sondern ein fehlender Beleg.
5. 20Bet: Konto ohne Schweizer Prüfung
20Bet gehört zur selben Gruppe wie die übrigen ausländischen Namen in dieser Aufstellung: keine Schweizer Bewilligung, keine gemeldete Lizenz mit Wirkung in der Schweiz, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister und kein Schweizer Rechtsschutz. Der Zugang kann über die Sperrliste der Gespa blockiert werden, die von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS umgesetzt wird. Was das Haus daneben anbietet — Märkte, Zahlungswege, Bedingungen — gehört zu seiner eigenen Hausordnung und nicht zu einem Schweizer Regelwerk.
Ein Konto ohne Schweizer Prüfung ist genau das: ein Konto ohne Schweizer Prüfung. Es entsteht schneller, und es fehlt ihm die Rückversicherung, die ein verifiziertes Schweizer Konto mit sich bringt — die Spielsperre, die auch bei den anderen Häusern greift, und die Auszahlung, die nur auf ein Konto im eigenen Namen gehen darf. Wer sich für diese Seite entscheidet, tauscht Bequemlichkeit gegen Rückhalt.
Verdikt: Die Registrierung ohne Schweizer Identitätsprüfung ist kein Fortschritt, sondern die eingesparte Schranke. Der Weg zum Konto ist kürzer, der Weg zum eigenen Recht länger.
6. MyStake: mehr Auswahl, kein Schweizer Rückhalt
MyStake ist eine weitere ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung, nicht gemeldet gemäss Art. 4 BGS, ohne Anschluss an das Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsschutz. Die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa landen und von Schweizer Telekom-Anbietern blockiert werden.
Die Attraktion solcher Seiten liegt selten in der Zulässigkeit und fast immer in der Breite: mehr Sportarten, mehr Wettarten, mehr Zahlungswege. Das ist ein realer Vorteil, und man sollte ihn nicht kleinreden, weil die Schweizer Liste genau die Dinge nicht enthält, die ein Teil der Spieler sucht — Eckball- und Kartenmärkte, Esport, Qualifikationsrunden, einzelne Frauenwettbewerbe. Die Breite ist also nicht der Verkaufsgag, sondern der Grund, warum jemand überhaupt dort landet. Nur ist sie nicht mit einer Prüfung hinterlegt: Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Anspruch auf einen fairen Entscheid, wenn ein Ausgang strittig wird.
Verdikt: Der Zugewinn an Märkten wird mit dem Verlust der Instanz bezahlt, an die man sich wendet, wenn ein Markt strittig wird — und dieser Tausch ist eine Geschäftsentscheidung des Spielers, keine Geschäftsentscheidung des Anbieters.
7. MrXbet: die Domain als Wette auf Dauer
MrXbet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, ohne gemeldete Lizenz mit Wirkung in der Schweiz, ohne Verbindung zum Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsschutz. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa kommen und blockiert werden.
Bei einem solchen Namen steht mehr auf dem Spiel als die Spielweise: Es steht der Zugang als solcher auf dem Spiel. Die Gespa nennt im Zusammenhang mit der Sperrliste Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste, und sie hält fest, dass blockierte Domains binnen Stunden ersetzt werden. Für den Spieler heisst das, dass ein Konto auf einer solchen Seite an eine Adresse gebunden ist, die sich ändern kann, und nicht an eine Bewilligung, die Gültigkeit hat. Wer dauerhaft spielen will, baut sein Konto auf etwas, das eine Aufsichtsbehörde bestätigt hat.
Verdikt: Dauerhaft ist hier die Bewilligung oder gar nichts — ein Name ohne sie ist eine Wette auf die Halbwertszeit einer Domain.
8. Betscore: Daten, Punkte, kein Bewilligungsstatus
Betscore ist ein ausländischer Name ohne Schweizer Bewilligung, ohne gemeldete Lizenz mit Wirkung in der Schweiz, ohne Schweizer Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsschutz. Die Domain kann von der Sperrliste erfasst und per DNS blockiert werden. Wenn ein Anbieter mit Statistiken, Live-Daten oder eigenen Punktesystemen wirbt, sagt das über seine Zulässigkeit in der Schweiz nichts — solche Instrumente sind Marketing, und sie ersetzen keine Aufsicht.
Der Massstab bleibt deshalb der gleiche wie bei jedem anderen Namen in dieser Aufstellung, und er ist bewusst der einzige: Bewilligung ja oder nein, und was an ihr hängt. Alles Weitere kann man vergleichen, wenn die erste Frage beantwortet ist. Wer die Reihenfolge umdreht, vergleicht die Ausstattung von Räumen, deren Zugangstür er nicht geprüft hat.
Verdikt: Eine Statistikseite mit Wettangebot ist im Zweifel beides, und für den Schweizer Rechtsrahmen zählt keines von beidem, solange die Bewilligung fehlt.
9. HornetBet: neue Marke, bekannte Mechanik
HornetBet ist eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung. Eine gemeldete Lizenz mit Wirkung in der Schweiz gibt es nicht, ebenso wenig einen Anschluss an das Schweizer Sperrregister oder Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und blockiert werden. Eine neue Marke bringt neue Optik und dieselbe Konsequenz.
Es gibt an diesem Punkt nichts zu vergleichen, was nicht schon verglichen wäre, und das ist keine Schwäche der Aufstellung, sondern ihr Befund. Acht der zehn Namen in dieser Aufstellung stehen aus demselben Grund ohne Schweizer Bewilligung da: Es gibt zwei Bewilligungen für Sportwetten im Land, und die gehören Swisslos und der Loterie Romande. Ein neunter Bewerber müsste sich an die Kantone wenden, nicht an eine Suchmaschine.
Verdikt: Der Name ist neu, die Mechanik ist es nicht — und die Mechanik entscheidet, wer im Streitfall zuständig ist.
10. BC.Game: breites Spielangebot, keine Schweizer Aufsicht
BC.Game ist ein ausländischer Name ohne Schweizer Bewilligung, ohne gemeldete Lizenz mit Wirkung in der Schweiz, ohne Verbindung zum Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsschutz. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden.
Der Name steht am Ende dieser Aufstellung, weil an ihm die Frage am deutlichsten wird, die den ganzen Markt betrifft: Was zählt man eigentlich, wenn man Anbieter vergleicht? Zählt man die Zahl der Spiele, gewinnt die breiteste Seite. Zählt man die Zahl der Instanzen, die im Streitfall angerufen werden können, gewinnt eine der beiden Schweizer Veranstalterinnen, und der Vergleich ist nach zwei Zeilen entschieden. Beide Zählweisen sind legitim — sie beantworten nur verschiedene Fragen. Wer wissen will, welcher Anbieter ihm im Streitfall beisteht, muss die zweite Zählweise nehmen, und dann steht in der Spalte nichts.
Verdikt: Ein grosses Angebot ist eine Eigenschaft der Seite, eine Bewilligung eine der Firma — bei BC.Game ist nur die erste belegt, und für einen Spieler mit Schweizer Wohnsitz zählt am Ende die zweite.
Häufige Fragen zu neuen Sportwettenanbietern in der Schweiz
Gibt es in der Schweiz ganz neue Sportwettenanbieter mit Bewilligung?
Nein. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide sind keine Neugründungen, sondern öffentlich getragene Genossenschaften. Neues entsteht in der Schweiz nur als neues Produkt oder neue Funktion innerhalb dieser beiden Häuser.
Welcher Sportwettenanbieter ist der beste, wenn nur zwei Veranstalter zugelassen sind?
Die Frage entscheidet der Wohnort, nicht der Geschmack. Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Ein Konto gibt es nur mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet. Wer dort wohnt, wo sein Anbieter nicht tätig ist, hat in der Schweiz keine Alternative.
Was bedeutet es, wenn ein neuer Anbieter auf der Sperrliste der Gespa steht?
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren; Ende 2025 standen 671 Domains darauf, und blockierte Adressen werden binnen Stunden ersetzt. Für den Spieler heisst die Sperre, dass der Zugang zur Seite jederzeit verschwinden kann. Für den Anbieter heisst sie, dass er in der Schweiz nicht zugelassen ist.
Welcher Anbieter hat die besten Quoten, und wie lässt sich die Marge vergleichen?
Einzelne Quoten sind nicht vergleichbar, ein Markt schon. Der Vergleichsmassstab ist der Quotenschlüssel: eins geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes. Der Wert ist die Auszahlungsquote dieses Marktes; die Marge ist 100 Prozent minus dieser Quote, also der Anteil, den der Anbieter von jeder gesetzten Einheit behält. Eine gesetzliche Mindestvorgabe gibt es dafür nicht.
Welche Zahlungswege sind bei bewilligten Anbietern möglich, und weshalb nur auf ein Konto im eigenen Namen?
Gewinne und Guthaben gehen nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers, weil Art. 50 Abs. 2 VGS es so vorschreibt — anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es bei lizenzierten Schweizer Sportwetten nicht. Swisslos bietet PostFinance Pay an, dazu den Einzahlungsschein ab CHF 20; das Wallet ist in 30 Tagen auf CHF 10’000 begrenzt und knapp unter CHF 9’999 gedeckelt.
Welche Risiken bestehen bei neuen Seiten ohne Schweizer Bewilligung, etwa solchen, die Bitcoin annehmen?
Eine ausländische Seite hat keine Schweizer Aufsicht, keinen Anschluss ans Sperrregister und keinen Schweizer Verfahrensweg; Einsatz und Gewinn können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Krypto-Wege umgehen die Regel, dass Auszahlungen nur auf ein Konto im eigenen Namen zulässig sind, und Gewinne aus ausländischen Anbietern sind je nach Kanton steuerbar.
Vergleich – handicapwettench
Inhalt erstellt vom Team «handicapwettench»
