Wettbüros in der Schweiz: zwei zugelassene Veranstalter und ein Register, das alles andere sperrt

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

Ladevorgang...

Want more predictions?
Join our Telegram channel
Join
Ein leerer Ladentisch aus Holz mit einem Stapel unbeschriebener Papierzettel und einem Kugelschreiber, durch das Schaufenster fällt Tageslicht.

Stand: Oktober 29, 2026 — Bewilligungen und Veranstalterangaben abgeglichen mit dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), den veröffentlichten Spielregeln von Swisslos und den Angaben der Loterie Romande.

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000 und für eine Systemwette CHF 10'000.

Wer in der Schweiz nach einem Wettbüro sucht, sucht nach etwas, das es in der Form nicht mehr gibt. In Zürich, Basel oder Lausanne steht keine Filiale einer englischen Buchmacherkette, und die Annahmestelle an der Ecke gehört nicht einem privaten Unternehmer, der Quoten stellt. Sportwetten sind in diesem Land ein Grossspiel, und ein Grossspiel darf nur veranstalten, wer eine Bewilligung des Gespa hält. Es gibt genau zwei solche Veranstalter: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Alles andere, was ein Schweizer Smartphone heute an Wettanbietern ausspuckt, arbeitet von ausserhalb und trägt keine Schweizer Bewilligung.

Damit ist die Ausgangslage für diesen Text klar umrissen. Wer wissen will, wie ein Wettbüro in der Schweiz funktioniert, wo die nächste Annahmestelle steht und was ein Online-Konto verlangt, findet hier die zwei Wege, die rechtlich offen sind, und dazu die Namen jener Anbieter, denen viele Spielende tatsächlich begegnen. Diese Namen stehen hier, um eingeordnet zu werden, nicht um empfohlen zu werden. Wer auf einer Schweizer Seite nach einem Bonuscode sucht, wird ihn hier nicht finden — die Beschreibung eines Angebots ist keine Einladung.

Die Rechtslage: wer in der Schweiz Wetten annehmen darf

Das Geldspielgesetz macht es einem einfach, das Feld zu überblicken. Es kennt für Lotterien und Sportwetten zwei Veranstalter, und die Kantone haben diese Zahl im Geldspielkonkordat gedeckelt. Die beiden sind namentlich bestimmt, ihre Produkte tragen eigene Namen, und niemand dritter kann dazukommen, solange dieses Recht so steht. Ein privates Wettbüro ohne Bewilligung ist in der Schweiz nicht eine Grauzone, sondern schlicht unzulässig.

Eine ruhige Gasse in einer Schweizer Altstadt mit Kopfsteinpflaster am frühen Morgen, im Hintergrund ein Kirchturm und Berge im Dunst.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Wer die Aufsicht führt, wird häufig verwechselt. Zustaendig ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat. Die ESBK ist nicht die richtige Adresse: Sie beaufsichtigt Casinos und nur Casinos. Online-Sportwetten sind seit dem 1. Januar 2019 bewilligungsfähig; das Gesetz rechnet sie über Art. 3 lit. c und e BGS zu den Grossspielen.

Eine Bewilligung ist zudem zweistufig. Es braucht eine Veranstalterbewilligung plus eine Bewilligung je Spiel nach Art. 21 bis 25 BGS, und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz, wie Art. 4 BGS in aller Kürze festhält. Der letzte Halbsatz erklärt, warum eine maltesische oder curaçaosche Lizenz auf Schweizer Boden nichts wert ist: Sie entfaltet hier keine Wirkung. Ein Veranstalter, der ohne Schweizer Bewilligung Wetten annimmt, handelt strafbar — bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren, Art. 130 BGS. Bestraft wird der Anbieter, nicht der Spielende. Das ist der Satz, an dem sich viele Trost suchen, und er trägt nur halb: In einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, und ein Schweizer Gericht ist für eine Streitigkeit mit einer Firma ohne hiesige Bewilligung nicht der selbstverständliche Ansprechpartner.

Rechtslage konkret: Vertragsgebiete, Wohnsitzpflicht und der Blick ins Gesetz

Swisslos sitzt in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, kurz IKV 2020. Ihr Wettprodukt heisst Sporttip und läuft im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich. Dazu kommen das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Zusammen ist das das Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Loterie Romande bedient die andere Landeshälfte: Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ihr Produkt heisst Jouez Sport. Für die praktische Reichweite lohnt ein Blick auf die Zahl der Kontaktpunkte, denn sie erklärt, wie präsent das Angebot im Alltag ist: Die Loterie Romande nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, ihre Kontaktadresse liegt an der Avenue de Provence 14 in Lausanne.

Für den Zugang zum Online-Konto entscheidet nicht die Sprache, sondern der Wohnsitz. Nach Art. 47 Abs. 3 VGS braucht es Wohnsitz in der Schweiz, und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Bei Swisslos heisst das mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und genau eine Registrierung pro Person. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer in Genf wohnt und ein Sporttip-Konto eröffnen will, kommt an dieser Prüfung nicht vorbei, und umgekehrt gilt dasselbe für einen Zürcher bei Jouez Sport.

Was überhaupt gespielt werden darf, ist keine Frage des Geschmacks, sondern eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in einer Liste, die in der Fassung vom 10. September 2026 gültig ist, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, und Rangierungswetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nicht gewettet werden. Corner- und Kartenmärkte sucht man in dieser Liste vergeblich, eine Esport-Sektion gibt es nicht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS gesperrt. Wetten auf Wetter, Politik oder eine Fernsehshow sind damit von vornherein ausgeschlossen — die Liste lässt sie gar nicht erst zu.

Grundlagen: Annahmestelle, Online-Konto und was beide verbindet

Ein Wettbüro im Wortsinn ist in der Schweiz eine Verkaufsstelle. Man geht hin, füllt einen Wettschein aus, gibt ihn am Schalter ab und bekommt die Quittung. Der Einsatz wird bar bezahlt oder über das eigene Spielerkonto verrechnet, die Quote steht in dem Moment fest, in dem der Schein angenommen ist. Was am Schalter nicht passiert: Es wird niemandem eine Quote zugerufen, es gibt keine Verhandlung, und der Mitarbeiter hinter dem Tresen stellt die Quote nicht selbst, sondern verkauft das Programm des Veranstalters. Ein privater Buchmacher, der eigene Kurse anbietet, ist in diesem Land nicht zugelassen.

Online ist es derselbe Veranstalter mit demselben Programm, nur über eine App oder eine Website. Bei Sporttip laufen Wetten über Swisslos.ch oder die Sporttip App für iOS und Android. Ein hübsches Detail für alle, die den Weg zum Schalter schätzen: Wer die Wette in der App zusammenstellt, kann sie über einen QR-Code auch an einer Sporttip Verkaufsstelle spielen. Die beiden Kanäle sind also keine getrennten Welten, sondern derselbe Wettschein mit zwei Abgabewegen.

Was die Annahmestelle anders macht als das Konto

Der Unterschied liegt weniger im Produkt als in den Bedingungen, und dort schlägt er deutlich aus. Cash-Out etwa gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live — aber nur bei Online-Wetten, und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Wer am Schalter gespielt hat, kann also zusehen, wie sich seine Wette entwickelt, ohne sie verkaufen zu können. Die App verkauft einem noch dazu nichts: Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, und der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Auch die Abwicklung des Gewinns ist an das Konto gebunden. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Am Schalter läuft das über die Quittung, online über den Spielerkontostand — und dieses Konto ist nicht beliebig aufladbar. Spielguthaben lassen sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet dafür unter anderem PostFinance Pay an, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.

Dass Auszahlungen nur auf ein Konto erfolgen, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet, ist kein Hausbrauch, sondern steht in Art. 50 Abs. 2 VGS. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht, und Kredit an Spielende gibt es nach Art. 75 Abs. 1 BGS ebenfalls nicht. Die erste Auszahlung ist gratis, genau wie die zweite: Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein Konto mit dem eigenen Namen aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar — die Geschenke bleiben im System, was den Wert einer Aktion nebenbei bemerkenswert drückt.

Spielerschutz: Limiten, die der Spielende selbst setzt

Die Limiten im Schweizer Sportwetten kommen nicht vom Staat, sondern vom Konto. Der Veranstalter muss nach Art. 87 VGS einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen, und die Person am Bildschirm legt diese Werte fest. Die Gesetzgebung sieht für eine Erhöhung 24 Stunden vor; Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Das ist ein Unterschied, den man kennen sollte, weil er nur in eine Richtung wirkt: Nach unten geht es sofort, nach oben erst mit Wartezeit.

Ein Smartphone mit dunklem Display liegt neben einer Kaffeetasse und einem Glas Wasser auf einem Holztisch im Licht einer Lampe.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip führt kein Weg daran vorbei, Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000 — die Altersgrenze halbiert den Spielraum also nicht, sie stutzt ihn auf ein Zehntel. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich; wer will, deckelt damit nicht nur den Verlust, sondern schon den Nachschub.

Wichtiger als jede Limite ist die Spielsperre. Nach Art. 80 bis 82 BGS werden überschuldete oder spielsuchtgefährdete Personen gesperrt, und eine Selbstsperre lässt sich ebenso eintragen. Bei Swisslos ist der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperrbar, und vor Fristablauf wird nicht aufgehoben. Eine unbefristete Spielsperre landet in einem schweizweiten Register und gilt darüber hinaus auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Aufhebung einer freiwilligen Sperre ist nach Art. 84 VGS erst nach drei Monaten möglich, und eine Fachstelle ist daran beteiligt, Art. 81 BGS. Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss der Veranstalter nach Art. 89 VGS überhaupt erst anbieten. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat nach Art. 45 BGS keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Ein Punkt, der ein gutes Licht auf die Aufsicht wirft, aber ein schlechtes auf den Alltag: Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch, und an Verkaufsstellen wurde an einen Minderjährigen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette verkauft. Wer die Schalterkontrolle für streng hält, sollte diese Zahl kennen. Ein Verkaufsstellenverbot ist eine Regel, keine Gewähr.

Spielerschutz in der Praxis: was die Zahlen für ein Budget bedeuten

Für einen Spielenden mit kleinem Budget sind die Limiten kein Schikaneapparat, sondern eine Rechnung, die sich nachprüfen lässt. Wer CHF 200 im Monat für Wetten ausgeben will, kann genau das als Verlustlimite eintragen und merkt beim Blick ins Konto, dass die Limite nicht am Einsatz hängt, sondern am Saldo. Das ist der eigentliche Unterschied zu einem Konto ohne solche Vorgaben: Nicht der einzelne Tipp, sondern die Summe über 30 Tage ist hier die Grenze, an der man anstösst. Und weil eine Senkung sofort gilt, ist eine zu tief gesetzte Zahl kein Unglück — man kann sie am nächsten Tag nach oben korrigieren und einen Tag später nach unten, ohne etwas zu verlieren. Die Wartezeit von 72 Stunden ist die einzige Bremse, und sie greift nur in die unangenehme Richtung.

Wer die Sperre als Werkzeug nutzt statt als Notausgang, findet bei Swisslos die feinere Variante: Der Zugang lässt sich produktbezogen sperren, also etwa nur die Sportwetten, während andere Produkte offen bleiben. Das ist mehr, als das Gesetz verlangt, und es ist die ehrlichere Lösung für jemanden, der beim Fussball die Kontrolle verliert, aber nichts anderes spielt.

Sportarten und Turniere: was auf der Liste steht und was nicht

Der Fussball ist das Rückgrat. Er trägt die Turnierwetten, er trägt die Livewetten, und die grossen Wettbewerbe sind die Wochen, in denen die Quoten am meisten Bewegung zeigen. Ein Wettbüro in der Schweiz bietet dabei nicht, was es will, sondern was die Gespa-Liste in der Fassung vom 10. September 2026 hergibt. Diese Liste ist der eigentliche Katalog des Angebots: zugelassene Sportarten, zugelassene Wettbewerbe, zugelassene Wettarten, und nichts darüber hinaus.

Für Turnierwetten heisst das konkret, dass die Aufnahme eines Wettbewerbs eine Bedingung hat und nicht nur eine Ankündigung. Qualifikationsrunden stehen nur dann zur Verfügung, wenn sie ausdrücklich gelistet sind, und Frauenwettbewerbe ebenso. Rangierungswetten sind nur erlaubt, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wer sich auf eine EM, eine WM oder ein grosses Eishockeyturnier vorbereitet, tut gut daran, die Liste als Grundlage zu nehmen und nicht die Erinnerung an das, was ein ausländischer Anbieter im Programm hatte.

Wettarten sind ebenfalls Gegenstand der Liste und nicht der Kreativität des Veranstalters. Corner- und Kartenmärkte fehlen in der aktuellen Liste, und es gibt keine Esport-Sektion. Wer solche Märkte sucht, wird bei einem Schweizer Veranstalter nicht fündig, und ein Anbieter, der sie anbietet, tut das unter seiner eigenen Bewilligung und nicht unter einer schweizerischen. Dass Livewetten erlaubt sind, ändert daran nichts: Das BGS kennt keine Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte, aber es kennt die Liste, und die entscheidet.

Wettbewerbe der beiden Veranstalter decken die Turniere ab, die im Land ohnehin die grösste Aufmerksamkeit bekommen: Fussball und Eishockey stehen im Zentrum, der Reitsport und die Pferderennen haben ihre Anhänger, und was darüber hinausgeht, hängt an der Liste. Die Grundlage für alles ist der Katalog und nicht das Plakat.

Wie ein Wettbüro funktioniert: Einsatz, Quote, Gewinn

Der Mechanismus ist älter als jede App. Man setzt einen Einsatz auf eine Quote. Trifft die Voraussage, zahlt der Veranstalter Einsatz mal Quote aus. Bei mehreren Voraussagen in einer Kombiwette multiplizieren sich die Einzelquoten zu einer Gesamtquote, und diese Gesamtquote multipliziert den Einsatz. Der mögliche Gewinn steht auf dem Wettschein, bevor die Wette läuft — und er steht dort nicht zur Diskussion.

Das Bisschen, das in der Quote steckt und nicht ausgezahlt wird, ist die Marge des Veranstalters, und sie ist der Teil, über den am wenigsten gesprochen wird. Man kann sie sichtbar machen. Nehmen wir einen illustrativen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90, wie ihn viele Fussballmärkte in ihrer Grundform haben. Die Auszahlungsquote eines solchen Marktes liegt nach der Formel 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) bei etwa 95 %. Die Marge ist die Differenz zu 100 %, also bei rund 5 %. Diese Zahl ist keine zugesagte Eigenschaft irgendeines konkreten Marktes, sondern das Ergebnis der zwei angenommenen Quoten: Bei Quoten um die 1.50 steigt die Marge über 5 %, bei Quoten um die 2.50 sinkt sie darunter. Die zwei Gewinner- und Verlierer-Quoten sind ein Beispiel, keine abgelesene Preisliste, und deshalb steht hier ein Bereich mit seiner Bedingung und nicht ein einzelner Wert.

Was das für eine Wette bedeutet, lässt sich an derselben Rechnung zeigen. Bei einer Quote von 1.90 zahlt eine Wette über CHF 100 im Gewinnfall CHF 190 zurück, der Nettogewinn liegt bei CHF 90 — Zusagen gibt es dazu keine. Was das Ergebnis angeht, hilft die Quote nicht weiter: Sie sagt, was eine gewonnene Wette zurückbringt, nicht wie wahrscheinlich der Fall eintritt. Wer aus einer Quote oder aus einer Auszahlungsquote einen Sieger ableitet, liest eine Zahl gegen ihre Bedeutung.

Zwei Feinheiten entscheiden über ein paar Franken. Erstens die Rundung: Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Zweitens die Regelzeit: Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Eine Wette auf den Sieger nach 90 Minuten ist deshalb nicht automatisch eine Wette auf den Aufsteiger.

Dazu kommen die Fälle, in denen eine Wette ins Leere läuft. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; was nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert wurde, zählt mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Und wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf darauf nach den Sporttip-Bedingungen nicht wetten.

Wettarten, die eigene Rechenregeln mitbringen

Die Systemwette ist die Variante für alle, die eine falsche Voraussage überleben wollen. Sie ist teurer und bringt eigene Grenzen mit, wie der Vergleich der Anbieter im nächsten Abschnitt zeigt. Die Kombiwette kombiniert voneinander unabhängige Ereignisse. Was passiert, wenn zwei Voraussagen derselben Sportveranstaltung zusammengelegt werden? Bei Sporttip laufen abhängige Ereignisse einer Veranstaltung ausschliesslich über die Bet-Builder-Funktion zusammen. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Das ist ein sauberer Umgang mit einem technischen Grenzfall, und es ist zugleich ein Hinweis darauf, dass eine Kombination aus Torschütze und Endergebnis nicht bloss eine Rechenvereinfachung ist.

Auch die Zusatzfunktionen haben Bedingungen. Der Kombiboost bei Sporttip gilt nur online — Prematch, Live, Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das Wort Bonus klingt hier grosszügiger, als es ist: Fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote sind ein Wettschein, den die wenigsten schaffen, und die 5 % bei vier Voraussagen sind bei einem Nettogewinn von CHF 90 ein Betrag in der Grössenordnung eines Kaffees. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert.

An einer Stelle ist der Veranstalter ausgesprochen unfreundlich, und man kann es ihm kaum verübeln. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer eine verweigerte Auszahlung beanstanden will, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben. Keine lange Bank.

Was eine Wette in den Alltag mitnimmt

Für einen Spielenden, der CHF 20 in der Woche einsetzt, ist das alles nachvollziehbar, solange er zwei Dinge nicht verwechselt. Die Limite von CHF 9’999 klingt nach einem Freibrief und ist für dieses Budget ohne jede Bedeutung; die relevante Zahl ist die Verlustlimite, die er selbst in sein Konto einträgt, und die CHF 1’000 für unter 21-Jährige. Die zweite Verwechslung ist die Aufladung des Wallets: Der Mindestbetrag von CHF 20 und die Deckelung bei CHF 9’999 Guthaben sind keine Wettlimiten, sondern Grenzen des Kontos. Wer CHF 20 einzahlt und CHF 20 setzt, merkt von diesen Zahlen nichts. Wer sein Konto regelmässig auffüllt, merkt sie irgendwann doch — nach 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 Aufladung möglich, und das ist die Summe, an der ein intensives Spielmuster zuerst auffällt.

Vergleich der Anbieter: die zwei Schweizer Veranstalter und acht ausländische Plattformen

In einem Land mit zwei zugelassenen Veranstaltern fällt ein Anbietervergleich kurz aus. Er ist trotzdem nützlich, weil das Angebot bei beiden Produkten nicht deckungsgleich ist und weil sich darunter eine zweite Gruppe zeigt: Plattformen ohne Schweizer Bewilligung, die viele Spielende im Alltag trotzdem sehen. Die Gegenüberstellung trennt die beiden Gruppen, welche die Grundlage haben.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter bzw. gemeldete Zulassung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
BassBet Keine Schweizer Bewilligung Zulassung nicht festgestellt; wirkungslos in der Schweiz (Art. 4 BGS)
1Bet Keine Schweizer Bewilligung Zulassung nicht festgestellt; wirkungslos in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BetLabel Keine Schweizer Bewilligung Zulassung nicht festgestellt; wirkungslos in der Schweiz (Art. 4 BGS)
N1 Bet Keine Schweizer Bewilligung Zulassung nicht festgestellt; wirkungslos in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Cloudbet Keine Schweizer Bewilligung Zulassung nicht festgestellt; wirkungslos in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Bettilt Keine Schweizer Bewilligung Zulassung nicht festgestellt; wirkungslos in der Schweiz (Art. 4 BGS)
20Bet Keine Schweizer Bewilligung Zulassung nicht festgestellt; wirkungslos in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Betwinner Keine Schweizer Bewilligung Zulassung nicht festgestellt; wirkungslos in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Dass in dieser Tabelle acht von zehn Anbietern ohne Schweizer Bewilligung geführt werden, ist keine Datenlücke, sondern der regulatorische Befund: In der Schweiz gibt es keine weiteren bewilligten Buchmacher. Was die Gespa veröffentlicht, ist ausschliesslich die Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter gestützt auf Art. 86 bis 93 BGS per DNS blockieren. Diese Liste ist kein dauerhafter Zaun, sondern ein bewegliches Hindernis, da blockierte Adressen durch Domain-Hopping oft innert Stunden ersetzt werden. Die Aufsicht führt dazu bekannte Namen wie Interwetten, Bet-at-Home und bet365 als Beispiele an.

Der Verlust, den ein Konto ohne Schweizer Bewilligung mit sich bringt, ist nüchtern zu beschreiben und wird trotzdem selten klar ausgesprochen. Ein ausländischer Anbieter hängt nicht am schweizerischen Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg und keine Fairplay-Kontrolle durch die Gespa. Ein Gewinn aus einem ausländischen Anbieter unterliegt nicht der Verrechnungssteuer, und an diesem Punkt hört es auf, erfreulich zu sein: Die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Ob das in jedem Kanton so gehandhabt wird, ist eine Frage an den Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Wer sich zwischen beiden Wegen entscheidet, entscheidet zwischen zwei Bündeln und nicht zwischen gut und böse. Auf der einen Seite stehen voller Schweizer Schutz, aber nur zwei Produkte, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzpflicht und eine Ausweisprüfung. Auf der anderen Seite ein grösseres Programm und keine dieser Kontrollen, dafür kein hiesiger Ansprechpartner, kein Sperrregister und eine Steuerfrage, die im Voraus niemand für alle Kantone beantwortet.

Steuern: wann ein Gewinn steuerfrei bleibt

Bei bewilligten Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt die Sportwetten ausdrücklich — sind Gewinne bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber steuerbar. Der Bundesbetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Betrag weicht davon ab, weshalb hier «je nach Kanton» gilt und keine einzelne kantonale Zahl steht. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Spielender gewinnt weit unter dieser Grenze: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Von einer Wettsteuer auf den Einsatz ist in diesem Rahmen nichts zu finden, und man sollte sie auch nicht behaupten — die gibt es nicht. Wer es genau wissen will: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.

Verantwortung in der Werbung: was ein Anbieter darf und was nicht

Werbung darf nach Art. 74 BGS nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und nach Art. 131 BGS mit einer Busse bis CHF 500’000 bewehrt. Das ist der Grund, weshalb an dieser Stelle bewertet und nicht geworben wird. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa nach Art. 75 Abs. 2 BGS; im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und Bonusbedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Ein Werbeverbot für bestimmte Tageszeiten existiert nicht.

Grundlagen: was mit Wettbüro in der Schweiz gemeint ist

Der Begriff selbst führt in die Irre, und das erklärt eine Menge Frustration bei der Suche. Ein Wettbüro ist im deutschen Sprachgebrauch ein Ort, an dem man wetten kann. In der Schweiz ist dieser Ort eine Verkaufsstelle eines der beiden Veranstalter, und das zeigt sich sofort, wenn man nach einer Adresse in der Nähe sucht: Kein Vermittler, keine Kette, keine unabhängige Filiale. Wer in einer Annahmestelle steht, steht im Vertriebsnetz von Swisslos oder der Loterie Romande, und die Loterie Romande nennt allein in der Westschweiz 2’350 solcher Verkaufsstellen.

Die zweite Verwechslung betrifft das Verhältnis von Annahmestelle und Online-Konto. Beide greifen auf dasselbe Wettprogramm desselben Veranstalters zu, unterscheiden sich aber in den Funktionsmerkmalen. Cash-Out gibt es ausschliesslich online. Die QR-Code-Brücke von der App zum Schalter existiert, aber sie führt in eine Richtung: Man kann eine online zusammengestellte Wette an der Verkaufsstelle abgeben, nicht umgekehrt. Wer also in der App plant und am Schalter zahlt, verliert nichts; wer am Schalter plant und online verlängern will, muss den Wettschein neu erfassen.

Die dritte Frage ist die nach dem Zusammenwirken. Mit wem arbeitet ein Wettbüro zusammen? In der Schweiz mit dem kantonalen Gemeinwesen, und das ist keine Floskel. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die das Geld für Swiss Olympic, den Fussball, das Eishockey und die Sporthilfe einsetzt. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Wer in der Schweiz wettet, spielt also mit einem Teil seiner Einsätze für öffentliche Zwecke — ein Faktum, das die Werbung gern verschweigt, weil es sich schlechter verkauft als ein Bonus.

Für die Suche nach einem Wettbüro in der Nähe hat das eine unangenehme Konsequenz: Es gibt keine unabhängige Empfehlung, weil es keine unabhängigen Anbieter gibt. Die relevante Frage ist nicht, welches Wettbüro das beste ist, sondern welcher der beiden Veranstalter zum eigenen Wohnort gehört — und diese Frage beantwortet der Wohnsitz, nicht der Geschmack. Wer im Tessin lebt, gehört zum Swisslos-Gebiet; wer in Genf lebt, zu dem der Loterie Romande. Die Suche nach dem «besten Wettbüro» ist in diesem Markt eine Suche nach einer Auswahl, die es nicht gibt.

Die zehn Anbieter im Einzelnen

Swisslos Sporttip: das grösste Produkt der Schweiz mit dem engsten Vertragsgebiet

Sporttip ist das Wettprodukt der Swisslos, einer Genossenschaft mit Sitz in Basel, die auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 gestützt arbeitet und dafür die Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS hält. Das Vertragsgebiet umfasst neunzehn Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer zum Beispiel in Lausanne wohnt, kann hier kein Konto eröffnen — nicht weil die Seite es nicht möchte, sondern weil das Gebiet endet. Ein Online-Konto setzt Volljährigkeit, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, das Fehlen einer Spielsperre und genau eine Registrierung pro Person voraus; Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Dokument ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Die Einsatzgrenzen sind moderat und für die meisten Spielenden weit weg: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit CHF 10 spielt, berührt keine dieser Zahlen. Wer eine Systemwette über einen grösseren Betrag plant, merkt schnell, dass sie nicht mehr online abgegeben werden kann, sondern an eine Verkaufsstelle gehört — die Systemwette kennt am Schalter andere Grenzen als am Bildschirm.

Beim Funktionsumfang ist Sporttip breiter, als der Ruf einer staatlichen Lotterie vermuten lässt. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der ausgezahlte Betrag liegt unter dem möglichen nicht vorzeitigen Wettgewinn und kann jederzeit geändert werden. Kombiboost und Quotenboost existieren, sind aber online, mengenmässig und in der Erhöhung begrenzt. Die Bet-Builder-Funktion regelt Kombinationen abhängiger Ereignisse derselben Veranstaltung. Steuerlich ist Sporttip der ruhige Fall: Schweizer Grossspiel, Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn, weit unter der Grenze für die meisten Wetten.

Diese Angebotstiefe ist der Punkt, der die Bewilligungsauflage in einen echten Vorteil verwandelt: Die geschlossene Liste der Gespa schneidet Märkte weg, aber sie schneidet keine Kontrolle weg — Auszahlung auf ein Konto mit eigenem Namen, Schweizer Rechtsweg, Sperrregister, Limitenpflicht. Wer in einem Deutschschweizer Kanton wohnt und sechs Monate Zeit und ein wenig Budget mitbringt, findet hier die vollständigste Produktpalette der beiden zugelassenen Veranstalter.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, ein anderes Publikum, ganz andere Zahlen

Jouez Sport ist das Sportwettenprodukt der Loterie Romande, der Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz in Lausanne und Kontaktadresse an der Avenue de Provence 14. Das Produkt ist für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura aufgelegt; gewettet wird von den rund 2’350 Verkaufsstellen der Westschweiz aus sowie online. Die Bewilligungsgrundlage ist dieselbe wie bei Sporttip — Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS, Aufsicht durch die Gespa — und damit auch der Schutz, den ein Konto hier geniesst. Die Zahlen, die das Angebot kennzeichnen, sind allerdings andere: 221 Mitarbeitende tragen das Vertriebsnetz, und das ist ein Apparat, der grösser ist als der Auftritt im Netz vermuten lässt.

Für einen Spielenden in Freiburg bedeutet das einen Wechsel der Anbieter, nicht des Systems. Die Regeln, die für Schweizer Grossspiele gelten — eine Registrierung pro Person, Ausweisprüfung, Limiten vor der ersten Teilnahme, Auszahlung nur auf ein Konto mit eigenem Namen — gelten hier genauso. Was nicht gilt, ist die Übertragbarkeit des Kontos: Wer nach Zürich zieht, verliert den Zugang, und wer aus Genf nach Basel zieht, muss sich neu registrieren lassen. In einem Land mit zwei räumlich getrennten Gebieten ist der Umzug das Ereignis, das ein Wettkonto am stärksten betrifft — mehr als jede Quotenänderung.

Wer die Wahl zwischen beiden Produkten hat, hat sie nicht, weil der Wohnsitz sie trifft. Das macht die scharfe Bewertung schwierig und die Entscheidung einfach: In der Westschweiz ist Jouez Sport der eine bewilligte Weg, in der Deutschschweiz und im Tessin der andere. Ein Vergleich der beiden Produkte bleibt deshalb eine akademische Übung mit einem praktischen Ergebnis — der Wohnsitz entscheidet, die Vorliebe nicht.

BassBet: grosses Programm, keine Bewilligung, kein Schweizer Ansprechpartner

BassBet gehört zur zweiten Gruppe. Eine Schweizer Bewilligung hat die Plattform nicht — nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz veranstalten. Eine Zulassung, wie sie das Unternehmen gemeldet haben mag, entfaltet in der Schweiz nach Art. 4 BGS keine Wirkung. Damit hängt das Konto an keiner Schweizer Aufsicht: nicht am Sperrregister, mit keinem Schweizer Rechtsweg und keiner Fairplay-Kontrolle durch die Gespa. Die Domain lässt sich zudem auf die Sperrliste setzen, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren.

Das praktische Gewicht dieser Unterscheidung hängt an einem Satz: Wer bei BassBet gewinnt, hat keinen Schweizer Anspruch auf diesen Gewinn und ein Verfahren gegen den Anbieter darf dem Schweizer Spielenden nicht gleichgültig sein, weil Einsätze und Gewinne in einem solchen Verfahren eingezogen werden können. Was bleibt, ist ein Programm, das die geschlossene Liste der Gespa nicht bindet. Wer den breiteren Markt sucht, findet ihn hier; wer den Schweizer Schutz sucht, findet ihn hier nicht.

1Bet: dieselbe Ausgangslage mit einem anderen Namen

Bei 1Bet wiederholt sich das Bild. Keine Schweizer Bewilligung, keine Wirkung einer allfälligen ausländischen Zulassung nach Art. 4 BGS, kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden. Als Konto spielt 1Bet damit ausserhalb des Rahmens, in dem ein Schweizer Gericht und ein Schweizer Regulator greifen.

Die Konsequenz für den Leser ist immer dieselbe und wird hier nicht zum dritten Mal entfaltet: Ein Schweizer Rechtsweg gegen einen Anbieter ohne Bewilligung ist kein Rechtsweg, und ein Sperrregister, das den Anbieter nicht kennt, kennt auch die Selbstsperre nicht, die dort eingetragen ist. Wer ein 1Bet-Konto sucht, sollte sich deshalb über den Umfang dieses Verzichts im Klaren sein und nicht über die Farben auf der Startseite.

BetLabel: die Wahl zwischen Schutz und Umfang bleibt eine Wahl

BetLabel ist der dritte Name derselben Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, ein ausländischer Zulassungsstatus ohne Kraft im Inland nach Art. 4 BGS, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rückgriff, und die Domain gehört zum möglichen Bestand der Sperrliste. Das Schweizer Angebot, das einer Bewilligung unterliegt, darf dieser Anbieter so nicht nachbilden.

Damit stellt sich die Entscheidung zwischen BetLabel und einem bewilligten Produkt auf dieselbe Weise wie vorher: auf der einen Seite Umfang ohne Schutz, auf der anderen Schutz mit einer geschlossenen Liste. Die Wahl ist keine Frage des Geschmacks, sondern der Frage, worauf man im Ernstfall zugreifen will.

N1 Bet: kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Aufsicht

N1 Bet teilt mit den vorigen Anbietern jede der drei Eigenschaften, die diese Gruppe definieren. Es gibt keine Schweizer Bewilligung, eine ausländische Zulassung wirkt in der Schweiz nach Art. 4 BGS nicht, das schweizerische Sperrregister kennt den Anbieter nicht, und ein Schweizer Rechtsweg steht der Kundschaft nicht zur Verfügung. Eine Aufnahme in die Sperrliste der Gespa bleibt möglich.

Ein Punkt verdient bei dieser Gruppe Aufmerksamkeit, der bei den bewilligten Veranstaltern gar nicht zur Sprache käme: Die Spielsperre eines Schweizer Spielenden ist für einen Anbieter ohne Bewilligung keine Handlungsanweisung. Wer sich bei Swisslos sperren liess, ist bei N1 Bet nicht gesperrt, und niemand meldet es dorthin. Die Sperre ist damit nur so weit wirksam wie die Liste der Anbieter, die sie befolgen — und das sind in diesem Markt genau zwei.

Cloudbet: eine Plattform ausserhalb des Schweizer Rahmens

Bei Cloudbet steht ebenfalls keine Schweizer Bewilligung im Raum, eine gemeldete Zulassung hätte in der Schweiz nach Art. 4 BGS keine Kraft, und die Verbindung zum schweizerischen Sperrregister fehlt. Gewinne und Einsätze unterliegen in einem ausländischen Verfahren nach Schweizer Einschätzung keiner hiesigen Kontrolle, und die Domain lässt sich auf die Sperrliste setzen. Wer sich für ein Konto bei Cloudbet entscheidet, entscheidet sich für ein Produkt ohne Schweizer Schutzversprechen.

Der Vergleich mit den beiden bewilligten Produkten ist deshalb nicht der Vergleich zweier Buchmacher, sondern zweier Rechtsrahmen. Das ist die wichtigste Unterscheidung, die ein Leser aus diesem Abschnitt mitnehmen kann.

Bettilt: ein weiterer Name für die Wahl zwischen Registern

Bettilt reiht sich in dieselbe Struktur ein. Es gibt keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Zulassung wirkt im Inland nach Art. 4 BGS nicht, das schweizerische Sperrregister ist nicht angeschlossen, und ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht. Die Domain kann in die Sperrliste der Gespa aufgenommen werden, die Schweizer Telekomanbieter per DNS umsetzen.

Der Beitrag dieses Eintrags zum Vergleich ist eher ein Hinweis auf die Mühe der Sperrung als auf das Angebot selbst: Die Aufsicht nennt Blockaden, die innert Stunden umgangen werden, ausdrücklich als Domain-Hopping. Wer die Domain eines gesperrten Anbieters sucht, findet sie in kurzer Zeit wieder — nur nicht mehr unter derselben Adresse.

20Bet: kein Sperrregister, keine Fairplay-Kontrolle, keine Schweizer Adresse

20Bet trägt dieselben Merkmale: keine Schweizer Bewilligung, eine Zulassung ohne Kraft im Inland nach Art. 4 BGS, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg und die Möglichkeit einer Aufnahme in die Sperrliste. Was dem Spielenden bleibt, ist das Programm des Anbieters und die eigene Einschätzung, was ein Gewinn ohne Rechtsweg wert ist.

Wer sein Konto bei 20Bet führt, sollte die Steuerfrage vorher klären. Gewinne aus einem ausländischen Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, und die kantonale Praxis kann sie als steuerbares Einkommen erfassen, unabhängig von der Höhe. Das ist keine Schweizer Besonderheit, sondern schlicht die Lage, wenn der Anbieter nicht unter eine schweizerische Bewilligung fällt.

Betwinner: das Programm ohne Schweizer Aufsicht

Bei Betwinner fehlen Schweizer Bewilligung, eine im Inland wirksame Zulassung im Sinne des Art. 4 BGS, die Verbindung zum schweizerischen Sperrregister und ein Schweizer Rechtsweg; die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden. Als letzter Eintrag dieser Gruppe zeigt Betwinner am deutlichsten, wie die Übersicht am Ende ausfällt: acht von zehn Namen stehen in derselben Zeile desselben Spaltenprofils, und das ist kein Zufall und keine Lücke, sondern das Ergebnis eines Marktes, der zwei Veranstalter kennt und keinen dritten zulässt.

Wer diese Gruppe nach ihrem Nutzen für sich sortieren will, hat dafür genau ein Kriterium, das sich nicht aus dem Programm ablesen lässt: den Zugang zu einem hiesigen Sperrregister und einem hiesigen Ansprechpartner. Wo das fehlt, hilft nur der eigene Umgang mit Limiten — und den stellt kein Anbieter für einen auf, der nicht in dessen Register steht.

Häufige Fragen zu Wettbüros in der Schweiz

Was ist ein Wettbüro, und wie ist das Wettangebot in der Schweiz organisiert?

Ein Wettbüro ist eine Annahmestelle, in der Wetten auf feste Quoten abgegeben werden. In der Schweiz sind diese Stellen Verkaufsstellen der beiden bewilligten Veranstalter, Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Private Buchmacher mit eigenen Büros und eigenen Quoten sind hier nicht zugelassen.

Wie unterscheidet sich das Wetten an der Verkaufsstelle von einem Online-Konto?

Beide Wege führen auf dasselbe Wettprogramm des Veranstalters. Der Unterschied liegt an den Rändern: Cash-Out gibt es ausschliesslich online, und online setzt das Konto eine Registrierung mit Ausweisprüfung, Wohnsitz im Vertragsgebiet und selbst gewählte Limiten voraus. Am Schalter tippt man den Wettschein auch auf einen anderen Wettschein.

Wer darf in der Schweiz Sportwetten veranstalten, und gibt es private Wettbüros mit Bewilligung?

Veranstalten dürfen nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, gestützt auf das Geldspielgesetz und unter Aufsicht der Gespa. Eine Veranstalterbewilligung gilt nach Art. 4 BGS nur in der Schweiz. Weitere Bewilligungen für private Buchmacher gibt es nicht, und ausländische Zulassungen wirken hier nicht.

Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote, und wie wird gerundet?

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird das Ergebnis zunächst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf 5 Rappen genau abgerundet. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ausgang besteht dabei nicht, denn die Quote beschreibt nur die Auszahlung.

Ab welchem Alter sind Sportwetten erlaubt, und wer darf online ein Konto eröffnen?

Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind ausgeschlossen, und online gilt das nach Art. 72 BGS ausdrücklich. Ein Online-Konto verlangt zusätzlich Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet des Veranstalters, keine bestehende Spielsperre und eine einmalige Registrierung mit geprüfter Identität. Genau ein Konto pro Person ist erlaubt.

Welche Limiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, und wie funktioniert die Spielsperre?

Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit Oberlimiten von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos und im Fürstentum Liechtenstein.

Inhalt erstellt vom Team «handicapwettench»