PayPal-Wetten in der Schweiz: für die meisten ist die Zahlungsart nicht das Problem
Ladevorgang...
Stand: Oktober 29, 2026. Geprüft gegen die Bewilligungs- und Aufsichtsangaben der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) sowie gegen die Teilnahmebedingungen von Swisslos und der Loterie Romande.
Wer «Wetten mit PayPal» sucht, landet fast immer auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung. Das ist keine Nebenbemerkung, sondern der Kern der Sache. In der Schweiz dürfen Sportwetten nur zwei Veranstalter anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Von diesen beiden nennt keine der beiden Teilnahmebedingungen PayPal als Zahlungsweg für das Spielerkonto. Wer also bei einem Anbieter mit PayPal einzahlen kann, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit bei einem Veranstalter, der hier gar nicht veranstalten darf.
Das ist die unangenehme Nachricht, die eine Seite über PayPal bei Schweizer Sportwetten zuerst aussprechen muss. Sie macht die Frage aber nicht uninteressant. Sie verschiebt sie: vom Bezahldienst zur Bewilligung. Denn PayPal selbst ist kein zwielichtiger Zahlungsweg. Das Unternehmen ist in Europa eine Bank, und die Marge, die der Wettanbieter in jede Quote einbaut, ist ein viel grösserer Posten als jede Zahlungsgebühr, über die ein Wettender nachdenkt. Wer zwischen zwei Wegen wählt — dem bewilligten Schweizer Weg und dem ausländischen mit PayPal —, wählt in Wahrheit zwischen zwei Paketen aus Rechten, Limiten und Kontrollen.
Dieser Text sortiert beides. Zuerst die Rechtslage, dann der Spielerschutz, dann Bonuskonditionen, dann die Zahlungsabwicklung mit ihren zwei grossen Reibungspunkten, dann die Kriterien, nach denen sich Wettanbieter vergleichen lassen. Am Ende stehen die zwei bewilligten Veranstalter und die ausländischen Marken, die Schweizer Spielende antreffen — beschrieben, bewertet, nicht beworben.
Warum PayPal kaum zu einer Schweizer Bewilligung passt
Ein Schweizer Sportwettenanbieter darf nicht irgendeine Zahlungsart einbauen, die ihm gefällt. Gewinne und Guthaben dürfen nur auf ein Zahlungskonto ausbezahlt werden, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Ein anonymes Auszahlungsziel gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht, Kredit an Spielende ebenfalls nicht. Wo kein personalisiertes Konto auf denselben Namen existiert, endet die Auszahlung.

Bei PayPal ist genau dieses Merkmal vorhanden — die Auszahlung geht auf ein Konto, das auf den Namen des Inhabers lautet. Genau darum hat PayPal in der Schweiz bei Sportwetten trotzdem keine Rolle, und zwar aus einem schlichteren Grund: Kein bewilligter Veranstalter muss einen weiteren Zahlungsweg anbieten, wenn schon die Aufladung des Spielerkontos geregelt ist. Die Aufladung läuft bei den zwei bewilligten Anbietern über eigene Wege, und die Kette vom Einzahlen bis zum Auszahlen ist darauf ausgerichtet.
Bemerkenswert ist, was PayPal als Unternehmen ist. Die europäische Betreibergesellschaft PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A. sitzt in Luxemburg; die Muttergesellschaft PayPal Holdings, Inc. hat ihren Hauptsitz in San José in Kalifornien. Die luxemburgische Finanzaufsicht CSSF hat PayPal am 2. Juli 2007 eine Banklizenz erteilt, die nach EU-Richtlinien in der gesamten EU gilt. Ein Bezahldienst mit Banklizenz ist etwas anderes als ein Bezahldienst ohne. Das Geld, das dort liegt, unterliegt einer EU-weit geltenden Bankenaufsicht.
Was das für eine Wette in der Schweiz bedeutet, ist damit noch nicht geklärt. Eine Banklizenz schützt das Guthaben beim Bezahldienst. Sie schützt nicht davor, dass Wetteinsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen einen nicht bewilligten Veranstalter eingezogen werden. Die Bewilligungsfrage und die Zahlungsfrage sind zwei verschiedene Fragen, und die Bewilligungsfrage ist die wichtigere. Wer sie verwechselt, hält die sichere Zahlungsseite für die sichere Wettseite.
Dazwischen liegt ein praktischer Punkt, den viele übersehen: Der Spielende bei einem ausländischen Anbieter zahlt in Fremdwährung ein, lässt sich in Fremdwährung auszahlen und trägt die Umrechnung. Steuerlich führt dieser Weg ins Ausland. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen zwar nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Ob das eigene Kanton gleich verfährt, klärt man bei der kantonalen Steuerverwaltung, nicht in einem Wettforum.
Was die Bewilligung konkret mit sich bringt
Eine Schweizer Bewilligung ist kein Gütesiegel für ein hübsches Produkt. Sie zieht einen Rahmen um das Angebot, und dieser Rahmen ist eng. Das Wettangebot ist eine geschlossene Liste: die von der Gespa geführte Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 10. September 2026. Qualifikationsrunden stehen darauf nur, wenn sie genannt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie genannt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe fehlen. Corner- und Kartenmärkte fehlen ebenso wie ein Esport-Bereich. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.

Wetten auf das Wetter, auf Politik oder auf Fernsehsendungen sind damit ebenfalls erledigt. In der Schweiz wird auf Sport gewettet, und auf nichts anderes.
Das ist die eine Seite der Rechnung. Die andere Seite ist der Rechtsschutz. Wer bei einem bewilligten Veranstalter wettet, hat einen Ansprechpartner im Land, eine Aufsicht über dem Anbieter und ein Verfahren, wenn etwas schiefgeht. Wer bei einer ausländischen Seite wettet, hat das nicht. Eine ausländische Bewilligung — ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendwo sonst — hat in der Schweiz keine Geltung.
Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar und kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nach der Praxis des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Seine Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden. Dieser Unterschied zwischen Anbieterrisiko und Spielerrisiko wird in der Werbung regelmässig zu einem Satz verschmolzen, der so nicht stimmt.
Die Sperrliste und was sie nicht leistet
Die Gespa führt eine Sperrliste mit ausländischen Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019; Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home sowie bet365 als auf der Liste stehend. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — das Domain-Hopping ist der Grund, warum eine solche Liste immer hinterherläuft.
Man sollte daraus die richtige Lehre ziehen. Die Sperrliste ist kein Verbraucherschutzinstrument, sie ist ein Zugangshindernis. Sie verhindert nicht, dass jemand einen ausländischen Wettanbieter findet; sie verteuert es für den Anbieter, gefunden zu werden. Wer sich auf die Liste verlässt, verlässt sich auf ein bewegliches Ziel.
Ein zweiter Punkt, an dem in der Schweiz gern eine falsche Geschichte erzählt wird: Es gibt hierzulande kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten blockieren. Wer schreibt, die eigene Bank stoppe solche Transaktionen, beschreibt eine Welt, die es nicht gibt. Es gibt die Sperrliste auf DNS-Ebene und sonst nichts.
Warum die Limiten beim Spielenden liegen, nicht beim Staat
Eine Besonderheit des Schweizer Systems: Es gibt keine staatlich festgelegte Einzahlungsobergrenze für Sportwetten. Die Limiten setzt der Spielende selbst. Der Veranstalter muss von ihm einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Bei Swisslos bedeutet das konkret: Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Nach Statut wirkt eine Erhöhung nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer die Limite also im Spielmoment anheben möchte, wartet drei Tage. Das ist die eigentliche Funktion dieser Frist, und sie ist gut gewählt.
Der springende Punkt: Ein Bezahldienst begrenzt die eigenen Ausgaben nicht. PayPal sieht eine Überweisung an einen Wettanbieter, nicht das Konto, von dem sie kommt, und nicht die Verluste, die auf der Wettseite auflaufen. Ein Kontostand bei PayPal ist keine Verlustlimite. Wer sein Wettbudget über den Bezahldienst steuern will, steuert es über ein Instrument, das die dafür nötige Information nicht hat.
Wer Sportwetten aus dem Ausland spielt, fällt aus diesem System komplett heraus. Es gibt dort keine Schweizer Verlustlimite, keine Schweizer Frist für eine Erhöhung und keinen Eintrag im Schweizer Sperrregister. Das ist keine Warnung, sondern eine Beschreibung der Mechanik.
Wie eine Spielsperre wirkt und warum sie zwei Formen hat
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Von dieser befristeten Selbstsperre zu unterscheiden ist die unbefristete Spielsperre: Sie wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt dann auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich nach Statut erst nach drei Monaten wieder aufheben, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Wer eine Pause von bis zu sechs Monaten wünscht, muss sie angeboten bekommen.
Der Unterschied zwischen den beiden Wegen ist praktisch relevant. Die kurze Selbstsperre ist ein Werkzeug für einen schlechten Monat. Die Registereintragung ist eine Tür, die man zuzieht. Für wen welche passt, hängt davon ab, ob man sich selbst noch traut, die Limite zu halten — eine Frage, die niemand für einen anderen beantworten kann.
Ausgeschlossene und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Das klingt wie eine Formalität, hat aber Konsequenzen: Wer gesperrt ist und trotzdem einen Zugang findet, verliert nicht nur, sondern verliert seinen Anspruch mit.
Ein Hinweis zur Aufsichtspraxis, der nicht in eine Erfolgsmeldung gehört: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Schutz an der Verkaufsstelle ist also nicht streng. Wer Jugendliche im Haushalt hat, sollte die Online-Konten nicht als abstraktes Risiko behandeln.
Bei der Loterie Romande kommt eine zweite Zugangshürde hinzu. Für ein Online-Spielerkonto sind Volljährigkeit sowie Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem der sechs Westschweizer Kantone nötig, und pro Person ist nur ein Konto erlaubt. Verlangt wird eine Ausweiskopie beider Seiten, in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als vier Monate ist.
Was eine Gratiswette wert ist, wenn sie keine ist
Kommen wir zum unangenehmsten Kapitel: den Boni. Wer nach einem PayPal-Wettbonus sucht, sucht meist ein Gratisguthaben. In der Schweiz ist der Begriff rechtlich besetzt. Freispiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Von einem freien Markt für Willkommensprämien kann also keine Rede sein.
Wichtiger als die Zahl der Zustimmungen ist, was ein Bonus mit Umsatzbedingungen ist. Er ist ein Kredit auf die eigene Aktivität. Der Betrag ist nicht das Geschenk, sondern die Wette; geschenkt wird erst, was nach dem Umsatz übrig bleibt. Und bei einer Gratiswette kommt die zweite Einschränkung: Der Einsatz der Gratiswette wird bei einem Gewinn nicht mit ausgezahlt. Der Gewinn aus einer Gratiswette ist also kleiner, als der erste Blick auf die Quote verspricht, weil der Einsatz darin nicht zurückfliesst.
Am lebendigsten lässt sich das an der einen Aktion sehen, die Swisslos-nahe und Westschweizer Seite betreffend, die in den Unterlagen steht: Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code in sein verifiziertes Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben; insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Liest man diese Konditionen nackt, sieht man, was ein Gratisguthaben wirklich ist. Gutschrift ja, Auszahlung nein. Ein Monat Haltbarkeit. Eine Code-Eingabe im verifizierten Konto, also ein voll verifizierter Zugang als Voraussetzung. Und ein Verteilvolumen von 7’000 Stück für eine ganze Aktion. Das ist ein Marketingbudget, kein Willkommensgeschenk, und der Wert für den einzelnen Empfänger ist bescheiden.
Was aus Playern wirklich wird
Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Diese Regel steht in den Bedingungen beider bewilligter Anbieter und ist der wichtigste Satz für jeden, der ein Angebot bewertet. Sie bedeutet: Das Guthaben muss gespielt werden, der Weg führt über den Wettschein, und nur der daraus entstehende Gewinn ist echtes Geld.
Bei einem ausländischen Anbieter mit PayPal-Einzahlung ist die Mechanik dieselbe oder härter — mit einem Unterschied: Es gibt keine Schweizer Aufsicht, die eine Zustimmung zu Gratisguthaben erteilt oder verweigert. «100 % Bonus» mit den zugehörigen Bedingungen bleibt dort eine Angabe des Anbieters.
Bonuskonditionen, Mindestquoten und Deadlines sind also keine Fussnoten. Sie sind der Preis des Angebots. Wer einen Bonus ohne Mindestquote annimmt, hat entweder einen besonders grosszügigen Anbieter gefunden oder die Bedingungen nicht gelesen; in der Praxis ist es meist das Zweite.
Zahlungsabwicklung: Einzahlung, Gebühren, Umrechnung
Die Konten, über die bei Swisslos Geld hineinkommt, sind geregelt. Spielguthaben im Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei der Loterie Romande liegt die Einzahlungsgrenze bei höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, und das Wallet-Guthaben darf ebenfalls CHF 10’000 nicht übersteigen.
Wie Swisslos Einzahlungen konkret abwickelt, ist an einer Stelle beschrieben: Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Für die Westschweiz gibt es zusätzlich ein analgetisches Pendant, nämlich die Prepaid-Tickets «Prepaid-Tickets der Loterie Romande» zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200. Sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden.
Was diese Wege voneinander unterscheidet, ist weniger das Zahlen als das Zurückkommen. Prepaid-Tickets sind anonym erhältlich, aber sie sind verlorene Knete, wenn die Karte verlegt wird, und sie lassen sich nicht in Teilbeträgen einzahlen. Ein App-Weg wie PostFinance Pay ist bequem, verlangt aber ein PostFinance-Konto und damit wieder eine personalisierte Beziehung.
Bei PayPal selbst ist die Kostenstruktur von der Seite des Bezahldienstes her bekannt. Die Auszahlung eines PayPal-Guthabens auf ein Bankkonto ist bei PayPal kostenlos, wenn keine Währungsumrechnung nötig ist. Die Auszahlung auf eine Debit- oder Kreditkarte kostet 1,00 % des Betrags, mindestens 0,25 € und höchstens 10,00 €.
Bemerkenswert daran ist, wo die Kosten entstehen. Nicht beim Hineinlegen, sondern beim Herausnehmen. Wer sein Wettguthaben regelmässig auf eine Karte hebt und dabei CHF in eine Fremdwährung und zurück rechnet, zahlt zweimal: einmal die Gebühr, einmal den Umrechnungskurs. Die genannte Gebühr gilt zudem für die Auszahlung von PayPal-Guthaben, nicht für die Überweisung an einen Wettanbieter. Es sind zwei verschiedene Vorgänge, und nur einer davon steht hier mit einer Zahl.
Für die Einzahlung an einen ausländischen Anbieter heisst das in der Praxis: Der Weg ist einfach, und die Reibung kommt am Ende. Genau das ist die Reihenfolge, die kein Bonus-Text erwähnt.
Wie das Geld zurückkommt: Fristen und Hürden
Bei den bewilligten Anbietern ist der Rückweg des Geldes klar geregelt, und die Regeln sind strenger, als der Begriff «Auszahlung» vermuten lässt.
Bei Swisslos gilt: Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Für Gewinne gilt eine feinere Staffelung. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut — ein Vorgang, den der Wettende nicht anstossen muss. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.
Und dann ist da die Falle auf der Rückseite. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wird die Auszahlung verweigert, ist eine Einsprache innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Sechs Monate für das Geltendmachen klingt grosszügig; zehn Tage für die Einsprache klingt nach gar nichts. Wer einen Streit verlieren will, lässt ihn liegen.
Bei der Loterie Romande liegt die Grenze der automatischen Gutschrift an derselben Zahl: Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar.
Wer nicht online auszahlen lassen will, hat einen zweiten Weg. Jouez-Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatzrückerstattung bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen. Das ist der Papierweg, und er hat einen Vorteil, den die App nicht hat: Man geht mit einem Schein hinaus, und der Betrag ist begrenzt. Ob das ein Schutz oder eine Bequemlichkeit ist, hängt davon ab, wie man mit Geld umgeht.
Der wichtigste Satz zum ganzen Rückweg betrifft den Namen. Eine Auszahlung auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto, das auf den eigenen Namen lautet, ist die Bedingung. Wer ein PayPal-Konto auf den Namen eines Haushaltsmitglieds nutzt, hat in einem Streitfall nichts in der Hand. Deshalb verlangen Anbieter die Namensgleichheit: nicht aus Pedanterie, sondern um Geldwäsche und Fremdspiel auszuschliessen — und als Nebeneffekt um sicherzustellen, dass der, der verliert, auch der ist, der gewinnt.
Wie eine Auszahlung technisch aussieht, wenn man in einer anderen Währung einzahlt
Diese Frage bringt die meisten Nachfragen. Die Antwort ist unspektakulär und unbefriedigend: Bei den bewilligten Anbietern läuft der Weg über ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto, also in Franken. Wo Fremdwährung im Spiel ist, liegt sie auf der Seite des Bezahldienstes, nicht auf der Seite des Wettanbieters. Der Wettanbieter zahlt in Franken aus; der Bezahldienst rechnet um, und die Umrechnung ist die Stelle, an der der Kurs und nicht die Gebühr über die Kosten entscheidet.
Wie sich Anbieter tatsächlich vergleichen lassen
Es gibt keinen Mangel an Ratgebern, die «die besten Wettanbieter» küren. Fast alle vergleichen eine Sache: den Bonusbetrag. Das ist der falsche Griff am falschen Griffstück.
Die Kriterien, die hier zählen, sind nüchterner. Zuerst die Bewilligung: Darf der Anbieter überhaupt veranstalten, und wo? Danach das Angebot: Sportarten, Märkte, Livewetten und Cash-Out, soweit vorhanden. Dann der Zahlungsweg und die Auszahlungsfrist — nicht wie schnell eingezahlt wird, sondern wie langsam ausgezahlt wird. Dann die Limiten und der Spielerschutz. Und schliesslich das, was auf keiner Bonus-Seite steht: die Marge in der Quote.
Zur Sporttip-Marge steht in den Unterlagen keine Zahl, und eine erfundene wäre schlimmer als eine fehlende. Rechnen lässt sie sich ohnehin nicht, weil dazu die vollständigen Quoten aller Ausgänge eines Marktes gehören. Wer sie prüfen will, kann das selbst tun. Die Rechnung ist keine Hexerei: Man nimmt alle Quoten eines Marktes — bei einer 1X2-Wette also die drei Quoten für Heimsieg, Unentschieden und Auswärtssieg —, bildet für jede den Kehrwert, zählt die drei Kehrwerte zusammen und teilt 1 durch diese Summe. Das Ergebnis ist der Quotenschlüssel des Marktes, der Anteil aller Einsätze, der über diesen Markt zurückgezahlt wird. Die Marge ist 100 % minus Quotenschlüssel.
Ein Beispiel, mit Zahlen aus einem beliebigen Markt: Quoten von 2.10, 3.40 und 3.60. Die Kehrwerte sind 0,4762, 0,2941 und 0,2778, zusammen 1,0481. Der Kehrwert davon ergibt einen Quotenschlüssel von 95,4 %, die Marge beträgt damit 4,6 % der Einsätze. Bei 200 CHF Einsatz über den Markt behält der Anbieter im Schnitt also rund 9,10 CHF — die 200 CHF multipliziert mit der Marge von 0,046. So verschwindet Geld, und zwar unsichtbar: nicht als Gebühr auf einer Abrechnung, sondern in der Höhe jeder Quote.
Das ist die Zahl, mit der jede Bonus-Rechnung beginnen sollte. Die Marge schlägt sich je Wette auf den Einsatz durch, und sie wirkt auf jeden einzelnen Wettschein.
Nachprüfbare Angaben und was auf der Seite des Zahlungsdienstes nicht steht
Bevor es zu den Anbietern geht, bleibt eine unangenehme Lücke festzuhalten, und man kann sie nur als Lücke festhalten: Nichts in den Bedingungen der beiden bewilligten Veranstalter nennt PayPal als Zahlungsart für Wetten. Bei Swisslos ist der Auflade-Weg mit Mindestbetrag und Limiten beschrieben; PostFinance Pay und der Einzahlungsschein sind es ebenfalls. Ein Wettkonto, das man mit dem eigenen PayPal-Konto füllt, steht dort nicht.
Für einen Teil der Leserschaft ist das die Enttäuschung dieses Textes. Sprachlich ist es kein Zufall: Die Anbieter haben keinen Grund, eine Zahlungsart anzupreisen, an der sie nichts verdienen. Wer die Zahlungsart zum Auswahlkriterium Nummer eins macht, macht sie zu einem Kriterium für einen Markt, den er eigentlich gar nicht sucht.
Die zweite Lücke betrifft die ausländischen Marken. Über deren Bonuskonditionen, Limiten und Auszahlungszeiten steht in den Unterlagen nichts, und nichts davon wird hier ergänzt. Wer dort spielt, liest die Bedingungen des Anbieters selbst, bevor er Geld einzahlt — und wenn dort eine Umsatzbedingung mit einer Mindestquote von 2.00 und einer Frist von 30 Tagen steht, hat man das Angebot verstanden. Bis dahin ist der Bonusbetrag eine Zahl ohne Bedeutung.
Wenn dir ein Anbieter keine klaren Bedingungen zeigt, ist das die Antwort auf deine Frage.
Geprüfte Anbieter im Vergleich
Die folgende Übersicht ordnet die Veranstalter danach ein, ob sie überhaupt eine Bewilligung für Schweizer Sportwetten haben und wer als Veranstalter dahintersteht. Das ist die erste Frage, und die meisten Vergleiche übergehen sie.
| Anbieter | Bewilligung nach BGS | Veranstalterin |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | ja – Veranstalterbewilligung | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | ja – Veranstalterbewilligung | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne |
Zwei Zeilen, und doch steckt darin die ganze Schweizer Besonderheit. Es gibt keinen dritten bewilligten Sportwettenanbieter, den man in diese Tabelle aufnehmen könnte. Beide Bewilligungen stehen unter der Aufsicht der Gespa, beide gelten nur in der Schweiz, und beide sind an ein Gebiet gebunden: Swisslos für die deutschsprachigen Kantone, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone.
Für einen Spielenden heisst das: Die Auswahl ist kantonal, nicht geschmacklich. Wer in Genf wohnt, kann kein Sporttip-Konto eröffnen; wer im Kanton Zürich wohnt, kann kein Jouez-Sport-Konto eröffnen. Die beiden Anbieter stehen deshalb nicht in einem Wettbewerb um dieselben Kunden, und kein Vergleich der beiden als «bessere Wahl» ergibt Sinn.
Alle weiteren Marken, die in der Schweiz mit Sportwetten werben, stehen ohne Schweizer Bewilligung da. Das ist keine Vermutung, sondern die logische Folge einer Bewilligungsordnung, die zwei Veranstalter kennt. Ein Platz in der folgenden Übersicht ist kein Prädikat; er beschreibt, was Schweizer Spielende antreffen.
Swisslos Sporttip: der bewilligte Veranstalter für die Deutschschweiz
Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Der Nettogewinn geht nach dem Geldspielgesetz gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu.
Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto gibt es nur für Personen mit Wohnsitz in diesem Gebiet. Wer ausserhalb wohnt und trotzdem ein Konto möchte, wird es nicht bekommen; das ist keine Kulanzfrage, sondern der Zuschnitt der Bewilligung.
Zu den Einsätzen: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit dem Gedanken spielt, eine Systemwette als Vehikel für einen grösseren Einsatz zu nutzen, sollte diese Grenze kennen; sie liegt beim Zehnfachen der Einzelwette und ist damit die interessantere Zahl für alle, die mit Kombinationen arbeiten.
Bei den Limiten für den Spielerschutz stehen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage im Vordergrund, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren; Erhöhungen wirken erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wer will, kann sich den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren lassen.
Zum Produkt gehört Cash-Out. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Man kann sich also nicht darauf verlassen, dass ein laufender Wettschein jederzeit verkauft werden kann — genau das ist die Information, die im Cash-Out-Marketing fehlt.
Bei Livewetten ist ein Detail wichtig, das gern überlesen wird: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die Wette wird also zurückgegeben, nicht gewonnen. Wer im entscheidenden Moment auf den Knopf drückt, hat möglicherweise gar nicht gewettet.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf nicht auf dieses Ereignis wetten.
Die Marge bleibt hier die zentrale Grösse. Bei Einsätzen bis CHF 1’000 pro Wette ist eine Sporttip-Wette ein kleiner Vorgang; die Marge in der Quote entscheidet über das Ergebnis, nicht eine Kontoführungsgebühr. Wer den Cash-Out als Ausweg einplant, sollte sich die Regel mit der Quote 1.00 in spielentscheidenden Situationen zweimal durchlesen.
Loterie Romande Jouez Sport: der bewilligte Veranstalter für die Westschweiz
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Der Zugang zum Online-Konto ist an dieselbe Gebietslogik gebunden: Volljährigkeit und Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem der sechs Kantone, ein Konto pro Person, eine Ausweiskopie beider Seiten und in besonderen Fällen ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als vier Monate ist. Wer in Lausanne wohnt und ein Konto bei der Loterie Romande hält, kann nicht zusätzlich eines bei Swisslos eröffnen — jedenfalls nicht mit demselben Wohnsitz.
Bei den Einzahlungen liegt die Grenze bei höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, und das Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nicht übersteigen. Für Bargeld in der Westschweiz gibt es die Prepaid-Tickets «Prepaid-Tickets der Loterie Romande» zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200, ein Jahr gültig und in einem Betrag gutzuschreiben. Das ist der Weg für alle, die kein Kartenkonto mit dem Spielkonto verknüpfen wollen.
Bei den Auszahlungen: Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wer nicht online auszahlen lassen will, löst Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatzrückerstattung bis CHF 200 in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle ein, wobei eine Verkaufsstelle bei genügend Bargeld bis höchstens CHF 2’000 auszahlen darf. Man kann sich also im Laden bis zu dieser Grenze bedienen — aber nur mit genügend Bargeld in der Kasse.
Die Promotionsmechanik ist am Beispiel «JouezSport – Patinoires et Stades» sichtbar: 7 Aktionstage zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026, eine Woche Zeit für die Code-Eingabe im verifizierten Konto, CHF 10 Spielguthaben, 7’000 Stück insgesamt, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die Auflage, dass das Konto verifiziert sein muss, ist der eigentliche Filter: Ohne abgeschlossene Identitätsprüfung gibt es das Guthaben nicht.
Der Unterschied zu Sporttip liegt nicht im Produkt, sondern im Vertrieb. 2’350 Verkaufsstellen und ein Papierweg über den Wettschein machen den Westschweizer Weg physischer; wer sportlich in einem National-League-Stadion steht, hat eine Aktion, die genau dort ansetzt. Für alle, die ihr Wetten ohnehin in Franken und über ein Konto auf den eigenen Namen abwickeln, ist der Weg damit eine Frage des Wohnsitzes und nicht des Geschmacks.
Marken ohne Schweizer Bewilligung, die Schweizer Spielende antreffen
Dieser Abschnitt beschreibt Marken, die Schweizer Spielende im Netz antreffen und die in der Schweiz nicht veranstalten dürfen. Ein ausländischer Anbieter hat hier keine Bewilligung, und damit gibt es keinen Schweizer Rechtsschutz, keinen Eintrag im Schweizer Sperrregister und keine Schweizer Verlustlimite. Nur so viel über die dortigen Bedingungen: Nichts davon steht in den Schweizer Unterlagen, und ergänzt wird hier nichts.
In der Reihenfolge der häufigsten Begegnungen — nicht in der Reihenfolge einer Empfehlung.
Interwetten: Marke mit umstrittenem Zugang
Interwetten wird von der Gespa im Zusammenhang mit der Sperrliste genannt und steht damit auf der Liste der ausländischen Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Das ist die belastbarste Angabe, die in den Unterlagen zu dieser Marke steht, und sie ist eine Angabe über die Domain, nicht über den Anbieter.
Was heisst das für einen Wettenden? Dass die Domain in der Schweiz nicht erreichbar ist und dass sie innerhalb von Stunden durch eine andere ersetzt wird. Ein Spieler, der Interwetten sucht, findet eine Domain, die heute funktioniert. Ein Schweizer Ansprechpartner ist daran nicht angeschlossen; eine allfällige Auseinandersetzung läuft nach dem Recht des Sitzlandes und in dessen Sprache. Wer ein Konto dort hält, sollte das Papier selbst lesen, das ihm beim Vertragsabschluss gezeigt wird.
Für einen erfahrenen Nutzer, der die Domainlage ohnehin kennt, ändert die Sperrliste nichts; für jemanden, der zum ersten Mal auf einen Stadion-Werbespot reagiert, ändert sie alles. Hier hört die Bewertung auf: Ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine Einschätzung, die ich verantworten würde.
Bet-at-Home: Marke, die mit der Sperrliste lebt
Bet-at-Home erscheint in denselben Unterlagen in einem Atemzug mit Interwetten, im Zusammenhang mit dem Domain-Hopping. Auch hier ist die Aussage eine über die Domain, nicht über das Produkt.
Praktisch bedeutet Domain-Hopping: Eine DNS-Sperre ist ein grober Filter. Sie trifft Hostnamen, und ein Anbieter, der den Hostnamen ändert, umgeht sie. Für den Anbieter ist das ein Marketingaufwand, für den Spieler eine Unsicherheit über den richtigen Einstiegspunkt. Wer bei einem solchen Anbieter Geld halten will, sollte weder Links noch E-Mails trauen, sondern selbst den Weg über die eigene Eingabe suchen.
Ein Bonuskonto ist hier keine Empfehlung. Wo keine Schweizer Bewilligung steht, fehlt das Instrument, mit dem sich ein Angebot gegen Schweizer Recht prüfen liesse.
bet365: eine grosse Marke auf derselben Liste
bet365 wird in den Unterlagen als auf der Sperrliste stehend geführt. Es ist eine der international bekanntesten Marken überhaupt, und das macht die Sache für viele gerade unübersichtlich: Bekanntheitsgrad und Bewilligung sind zwei verschiedene Dinge.
Für einen Schweizer Spielenden ist die Bekanntheit der Marke irrelevant. Relevant ist, dass es hier keine Bewilligung gibt, also keinen Schweizer Anspruch, kein Sperrregister und keine Verlustlimite nach Schweizer Muster. Was es gibt, ist ein umfangreiches Produkt mit eigenen Bedingungen. Wer es trotzdem nutzt, schliesst einen Vertrag nach fremdem Recht und trägt die Steuerfolge im eigenen Kanton; die kantonale Praxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen.
Wer sich für die zehn Sekunden Aufwand nicht zu schade ist: Die Sperrliste der Gespa ist öffentlich einsehbar, und ein Blick darauf beantwortet die Bewilligungsfrage schneller als jede Testseite.
Weitere Marken und was über sie in den Schweizer Unterlagen steht
Marken wie Tipico, Bwin, Unibet oder Betano begegnen Schweizer Spielenden ebenfalls, und über ihr Schweizer Verhältnis steht hier nichts Belastbares; jede von ihnen ohne Schweizer Bewilligung zu führen wäre eine Annahme und keine Nachricht. Wer eine davon prüfen will, fragt bei der Gespa nach der Sperrliste oder liest die Bewilligungsangabe auf der Seite selbst und vergleicht sie mit der Liste der Gespa.
Der Punkt, der über all diese Marken hinausgeht, ist ohnehin allgemein: Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Geltung. Der Satz gilt für jede der genannten Marken gleich, weil er über das Recht gilt und nicht über das Produkt.
Wer trotzdem bei einer ausländischen Marke spielt, sollte zwei Dinge klären, bevor Geld fliesst. Erstens, ob eine Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen geht — das ist bei PayPal der Fall und bei anonymen Wegen nicht. Zweitens, unter welchem Recht der Vertrag steht. Mehr lässt sich nicht prüfen, und weniger ist nicht genug.
Wer eine Zahlungsart sucht, die die Identität umgeht, ist in dieser Übersicht an der falschen Adresse. Für alles andere gilt: Der Weg über einen der zwei bewilligten Veranstalter ist der einzige, der mit Schweizer Rechtsschutz, Schweizer Limiten und einem Schweizer Ansprechpartner kommt.
Was von den zehn grössten Anbietern bleibt, wenn man die Bewilligung fragt
Diese Frage ist eine Stolperfalle, und man kann sie nicht beantworten: Es gibt in der Schweiz keine zehn grössten Wettanbieter. Es gibt zwei bewilligte. Wer aus einer Suchanfrage heraus eine Liste erwartet, muss mit einer kürzeren Liste leben.
Was sich stattdessen sinnvoll beantworten lässt: Welche zwei Wege existieren und für wen jeder taugt. Der bewilligte Schweizer Weg kommt mit einer Bewilligung, einem Gebietsvorbehalt, Limiten, die der Spielende selbst setzt, einem Sperrregister, Auszahlungen nur auf ein Konto auf den eigenen Namen, Steuerfreiheit unterhalb des Freibetrags und gemeinnütziger Verwendung des Nettoertrags. Er kostet die Auswahl: zwei Veranstalter, ein Zuschnitt nach Wohnsitz, eine geschlossene Liste an Sportarten und Wettarten, keine PayPal-Einzahlung und eine Identitätsprüfung, die vor der ersten Wette stattfindet.
Der ausländische Weg kommt mit einem grösseren Angebot, mehr Zahlungsarten und einem Wettbewerb um Boni. Er kostet den Rechtsschutz, das Sperrregister, die Schweizer Limiten, die Schweizer Auszahlungsregeln auf ein Konto auf den eigenen Namen und im Fall von Gewinnen die steuerliche Behandlung nach kantonaler Praxis.
Beides sind reale Wahlmöglichkeiten, und keiner davon ist per se die vernünftige. Wer in der Deutschschweiz oder im Tessin wohnt und sein Wetten in kleinem Rahmen in Franken abwickeln will, für den ist der bewilligte Weg der schlichte. Wer Wert auf Zahlungsarten legt und die fremde Rechtsordnung als Teil des Preises akzeptiert, wählt den anderen. Eine Wahl ohne Preis gibt es nicht.
Der ehrliche Vergleich endet mit dieser Frage und nicht mit einem Sieger.
Häufige Fragen zu PayPal und Sportwetten in der Schweiz
Ist PayPal bei den beiden bewilligten Schweizer Veranstaltern eine Zahlungsart für Wetten?
Nach den Teilnahmebedingungen der beiden bewilligten Anbieter ist PayPal kein Zahlungsweg für Wetten. Bei Swisslos läuft das Aufladen des Spielkontos über andere Wege, darunter PostFinance Pay und der Einzahlungsschein mit einem Mindestbetrag von CHF 20. Wer bei einem Wettanbieter mit PayPal einzahlen kann, wettet deshalb bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.
Muss das PayPal-Konto auf denselben Namen lauten wie das Spielerkonto, und warum?
Eine Auszahlung erfolgt im bewilligten Schweizer Sportwetten nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Der Grund ist die Verhinderung von Geldwäsche und Fremdspiel; im Streitfall wäre sonst unklar, wem der Gewinn gehört. Ein Konto auf den Namen eines Haushaltsmitglieds ist daher wertlos, wenn es darauf ankommt.
Wie lange dauert die Auszahlung von Gewinnen bei den beiden Anbietern?
Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne innert drei Arbeitstagen überwiesen; eine normale Auszahlung dauert fünf bis zehn Arbeitstage. Bei der Loterie Romande gehen Gewinne bis CHF 1’000 netto ins Wallet, höhere auf die angegebene IBAN. Zwei Auszahlungen pro Jahr sind bei Swisslos gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen.
Wie wird aus Einsatz und Quote die Auszahlung berechnet?
Die Auszahlung ergibt sich aus dem Einsatz multipliziert mit der Quote. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Wetten zu einer Gesamtquote. Bei 100 CHF Einsatz und einer Quote von 2.10 zahlt eine Einzelwette 210 CHF zurück, der Nettogewinn liegt bei 110 CHF. Für Sporttip steht keine Quotenangabe zur Verfügung; prüfbar ist der Wert selbst.
Was bedeutet eine Banklizenz des Zahlungsdienstes für den Schutz gegenüber einem nicht bewilligten Anbieter?
Die CSSF hat PayPal am 2. Juli 2007 eine Banklizenz erteilt, die EU-weit gilt. Das schützt das Guthaben beim Bezahldienst. Es schützt nicht vor dem Verlust von Einsätzen und Gewinnen, wenn ein Verfahren gegen einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung läuft. Bewilligung und Zahlungsweg bleiben getrennte Fragen.
Wie kann ich mich für einen bestimmten Zeitraum selbst von Sportwetten ausschliessen?
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos sowie in Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre ist nach Statut erst nach drei Monaten aufhebbar, wobei eine Fachstelle beteiligt ist.
Warum gibt es in der Schweiz keine Liste von zehn grossen Wettanbietern?
Weil das Geldspielgesetz die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt hat: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz, und jede ist an ein Gebiet gebunden. Jeder weitere Anbieter mit Schweizer Sportwetten steht ohne Bewilligung da, und eine solche Liste hat deshalb nur zwei Einträge.
Wie steht es um die Verifizierung?
Die Rechtslage in der Schweiz ist schnell erzählt und für viele unbequem: Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz und stehen unter der Aufsicht der Gespa. Wer veranstalten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel. Eine solche Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt — Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter existiert nicht, weil es keine gibt.
Daraus folgt etwas, das in Suchanfragen gern umgangen wird: «Sportwetten ohne Verifizierung mit PayPal» beschreibt in der Schweiz keinen Anbieter, sondern zwei Dinge, die zusammen nicht vorkommen. Ein Online-Spielerkonto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Zur Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Wer eine Zahlungsart sucht, die die Identität umgeht, sucht in Wahrheit einen Anbieter, der die Schweizer Bewilligung nicht hat. Das gelingt. Es kostet nur genau das, was die Bewilligung wert ist.
Zahlungen – handicapwettench
Inhalt erstellt vom Team «handicapwettench»
