Startguthaben bei Schweizer Wettanbietern — was dahinter steckt
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Es gibt ein Bild, das die Werbung gern zeichnet: ein Konto, ein Guthaben, ein freier Start. In der Schweiz stösst dieses Bild auf einen Paragrafen. Artikel 75 Absatz 2 des Geldspielgesetzes verlangt für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa, und diese Zustimmung ist keine Formsache. Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist der gesamte Aktionsraum eines Landes für ein ganzes Jahr.
Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu den Bewilligungen und zur Aufsicht wurden gegen die Publikationen der Gespa und gegen die Teilnahmebedingungen der beiden Schweizer Veranstalter geprüft.
Wer also ein Startguthaben für Online-Wetten sucht, findet in der Schweiz keine offene Tür, sondern eine schmale Pforte. Und die führt zu einem Angebot, das man erst versteht, wenn man die Bedingungen liest: CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist der Betrag, den die Loterie Romande in ihrer Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» an 7 Aktionstagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 in den National-League-Stadien verteilte — 7’000 Stück insgesamt. Wer darin ein Geschenk sieht, hat die erste Hälfte gelesen. Wer darin eine Marketingmassnahme mit Verfallsdatum sieht, die zweite.
Verantwortungsvoll spielen: Warum das Geschenk seinen Preis hat
Ein Gratisguthaben ersetzt keine Disziplin beim Einsatz, und es senkt die Marge in den Quoten nicht. Das ist der unbequeme Satz, mit dem jede Betrachtung von Startguthaben beginnen sollte. Wer CHF 10 Spielguthaben bekommt, hat nicht plötzlich einen Vorteil gegenüber dem Buchhalter — er hat nur ein zeitlich begrenztes Recht erworben, gegen diesen Buchhalter zu spielen. Die Marge bleibt, wo sie war.
Die attraktivste Zahl auf einer Wettseite ist selten die, auf die es ankommt. «CHF 10 Spielguthaben» klingt nach einem Zehner, der da liegt. Tatsächlich liegt dort ein Zehner, der nur auf eine Weise ausgegeben werden kann, und der Erwartungswert dieses Zehners ist kleiner als zehn.
Die Frage, ob ein Gratisguthaben Menschen zum Wetten verleitet, die sonst nicht wetten würden, ist empirisch nicht abschliessend geklärt. Die Schweizer Regulierung behandelt sie als ernst genug für eine Zustimmungspflicht — was für sich genommen schon eine Aussage ist. Wer ein Gratisguthaben annimmt, tut gut daran, sich zu fragen, aus welchem Grund: aus Freude am Spiel oder aus dem Wunsch, die Zahl auf dem Konto wachsen zu sehen. Die Grenze dazwischen ist fliessend, und man merkt sie erst, wenn sie überschritten ist.
Grundlagen: Was ein Startguthaben ist
Ein Startguthaben ist kein Geschenk ohne Gegenleistung. Es ist eine Marketingmassnahme mit Bedingungen, und die Bedingungen sind der eigentliche Inhalt. Sie folgen in der Schweiz einem wiederkehrenden Muster: Registrierung, oft Identitätsprüfung, begrenzte Gültigkeitsdauer, und der ausdrückliche Ausschluss der Auszahlung des Guthabens selbst.

Swisslos sagt es in seinen Bedingungen für die Online-Teilnahme, gültig ab 13. Januar 2025, klar: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Man kann damit wetten. Man kann sich das Guthaben nicht auf ein Bankkonto überweisen. Was daraus an Gewinn entsteht, folgt eigenen Regeln — Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, darüber hinaus wird innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto des Teilnehmers überwiesen.
Die Loterie Romande handhabt es gleich: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, alles darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Beide Veranstalter erlauben Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000 — Swisslos lässt einen Guthabenkauf nur zu, solange das Wallet CHF 9’999 nicht übersteigt, mit einem Mindestbetrag von CHF 20.
Der Unterschied zwischen einem Gratisguthaben und einer Gratiswette ist dabei keine Wortklauberei. Eine Gratiswette ist ein Einsatz, den man nicht selbst bezahlt hat. Ein Gratisguthaben ist ein Guthaben, das man nicht auszahlen kann. In beiden Fällen fehlt genau das, was ein Geschenk zum Geschenk macht: die freie Verfügung.
Wenn ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung mit einem «100 % Bonus» wirbt, steht dort eine andere Konstruktion. Der Bonus ist fast immer an eine Umsatzbedingung geknüpft und oft zusätzlich an eine Mindestquote für die Einsätze. Wer den Bonus in Echtgeld verwandeln will, muss ihn mehrfach umsetzen. Ein Bonus ist damit kein Guthaben, sondern eine Aufgabe.
Was ein Gratisguthaben wirklich wert ist
Nehmen wir den konkreten Fall: CHF 10 Spielguthaben, nicht auszahlbar, 30 Tage gültig. Was ist das wert?
Für die Rechnung braucht es einen Markt. Die Quoten 1.90 und 1.90 auf zwei gleich wahrscheinliche Ausgänge sind ein illustratives Beispiel, kein quotiertes Angebot. Der Quotenschlüssel ergibt sich aus 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte — hier 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), gerundet 95 %. Die Marge des Buchmachers ist der Rest auf 100 %, also etwa 5 %.
Setzt man die CHF 10 auf einen dieser Ausgänge und gewinnt, zahlt der Veranstalter CHF 19 zurück. Weil ein Gratisguthaben nicht rückvergütet wird, ist der Nettogewinn CHF 9. Der durchschnittliche Wert dieser Wette liegt beim Quotenschlüssel multipliziert mit diesem möglichen Nettogewinn, also bei rund CHF 8.55. Anders gerechnet: Der Einsatz von CHF 10 wird im Erwartungswert zu einem Gegenwert von etwa CHF 8.55.
Das ist die Zahl, die in keiner Werbung steht. Aus CHF 10 werden etwa CHF 8.55, und das nur unter der Annahme, dass der Markt wirklich zwei gleich wahrscheinliche Ausgänge hat und man die Wette überhaupt platziert. Bei einem Markt mit höherer Marge sinkt der Wert weiter; bei einer Quote auf einen Aussenseiter ändert sich das Bild noch einmal. Der Wert liegt in keinem Fall über dem Nennbetrag.
Die Bandbreite lässt sich damit sauber benennen: Der Wert eines Gratisguthabens von CHF 10 liegt bei einem Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90 in der Grössenordnung von CHF 8 bis CHF 9 — unter der Bedingung, dass das Guthaben vollständig auf einen einzigen Markt gesetzt wird und keine weiteren Beschränkungen greifen. Wird das Guthaben auf mehrere Wetten verteilt, sinkt der Wert mit jeder zusätzlichen Marge, die man bezahlt.
Was macht man mit dieser Zahl? Zunächst einmal: Man erwartet keine CHF 10. Man erwartet rund CHF 8.55, und man weiss, dass diese Zahl ein Durchschnitt über viele Wetten ist, kein Ergebnis einer einzelnen. Wer das Guthaben auf eine Wette mit Quote 1.20 setzt, hat nach einem Gewinn CHF 12, aber der durchschnittliche Wert dieser Wette liegt nochmals tiefer, weil die Marge bei kurzen Quoten anteilig schwerer wiegt. Wer es auf eine Quote 5.00 setzt, gewinnt im Glücksfall CHF 50, aber die Wahrscheinlichkeit dieses Falls ist so viel kleiner, dass der Erwartungswert wieder bei derselben Grössenordnung landet.
Der Vergleich mit einem Auszahlungsbetrag aus echtem Geld drängt sich auf. Wer CHF 10 einzahlt und auf denselben Markt setzt, hat ebenfalls einen Erwartungswert von rund CHF 9.50 — also mehr als beim Gratisguthaben, weil der Einsatz im Gewinnfall zurückfliesst. Das ist der zweite Preis, den ein Gratisguthaben kostet: den Einsatz, der bei einer Echtgeldwette erstattet würde und hier verloren geht.
Der Kombiboost: Wo die 5 % herkommen
Der Kombiboost bei Sporttip ist kein Gratisguthaben, sondern eine Erhöhung des Nettogewinns — und er ist die interessanteste Konstruktion im Schweizer Angebot, weil er an Bedingungen hängt, die den Spieler zu einer bestimmten Wettweise führen.
Er gilt nur online, und zwar für Prematch-, Live- und Systemwetten. Er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Der Sprung von vier auf fünfzehn Voraussagen bringt die Erhöhung von 5 % auf 100 % — aber mit jeder zusätzlichen Voraussage sinkt die Trefferwahrscheinlichkeit der Kombination, und die Mindestquote von 1.50 pro Voraussage schliesst die kurzen, sicheren Favoritenquoten aus.
Rechnen wir das einmal durch. Bei vier Voraussagen mit je Quote 1.50 beträgt die Gesamtquote 5.06, das ist das Produkt der Einzelquoten. Aus CHF 100 Einsatz würden bei einem Treffer also CHF 506 — der Nettogewinn wäre CHF 406, und der Boost von 5 % darauf ergäbe CHF 20.30 zusätzlich. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass alle vier Voraussagen aufgehen, ist bei Quoten von 1.50 alles andere als selbstverständlich, und genau das ist der Punkt: Der Boost wird nach dem Gewinn berechnet, nicht vorher. Man erhält ihn nur, wenn die Kombination steht.
Bei fünfzehn Voraussagen mit je Quote 1.50 liegt die Gesamtquote bei rund 437. Der Nettogewinn aus CHF 100 wäre damit rein rechnerisch enorm — und genauso enorm klein ist die Wahrscheinlichkeit, dass fünfzehn Voraussagen in Serie aufgehen. Der Boost von 100 % verdoppelt einen Gewinn, der sehr wahrscheinlich nicht entsteht. Das ist keine Kritik an der Konstruktion, aber es ist die Perspektive, die in der Beschreibung fehlt, wenn nur die Prozentsätze nebeneinanderstehen.
Interessant ist der Boost für Spieler, die ohnehin Kombinationen mit vier bis sieben Voraussagen platzieren. Dort ist der Zusatz ein echter Zuschlag auf einen Gewinn, den man ohne ihn ebenfalls erzielt hätte. Wer erst anfängt, Kombinationen zu bauen, um den Boost zu bekommen, baut eine Wette, die er ohne den Boost nicht gebaut hätte — und das ist genau die Bewegung, die eine Marketingmassnahme erreichen will.
Quotenboosts bei Sporttip folgen einer anderen Logik. Sie gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer den Cash-Out als Absicherung einkalkuliert, verliert also den Zusatz, der ihn überhaupt interessant machte.
Die Bewilligung als Rechtsrahmen
In der Schweiz dürfen Sportwetten nur von zwei Veranstaltern angeboten werden, und dieses Monopol ist kein Zufall, sondern eine Entscheidung des Gesetzgebers. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport sind die beiden Veranstalter. Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip.
Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durch. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie die Avenue de Provence 14 in Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Die Registrierung und ihre Hürden
Der Zugang zu einem Schweizer Wettkonto setzt mehr voraus als eine E-Mail-Adresse. Bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Wer in Zürich wohnt, kann also bei Swisslos ein Konto eröffnen. Wer in Genf wohnt, bei der Loterie Romande. Wer in Basel wohnt, nicht bei der Loterie Romande — und wer in der Schweiz wohnt und ein Konto bei einem der in dieser Übersicht führenden ausländischen Anbieter sucht, fällt in ein anderes Regelwerk. Die Wohnsitzanforderung ist keine Erschwernis, die man umgehen könnte: Artikel 47 Absatz 3 der Verordnung über Geldspiele setzt sie voraus.
Die Prüfung der Ausweisdaten gegen Adressdatenbanken hat einen Nebeneffekt, den man kennen sollte: Wer unter falscher Adresse registriert, riskiert die Schliessung des Kontos. Und weil Swisslos und die Loterie Romande nur eine Registrierung pro Person zulassen, ist ein Doppelkonto kein Kavaliersdelikt, sondern ein Verstoss gegen die Teilnahmebedingungen.
Warum die Rechtslage die Aktionen klein hält
Die enge Begrenzung auf zwei Veranstalter und die Zustimmungspflicht der Gespa für Gratisspiele und Gratisguthaben greifen ineinander. Es gibt in der Schweiz schlicht keinen Wettbewerb um den höchsten Bonus, weil es nur zwei Anbieter gibt und beide dieselbe Aufsicht haben. Kein Anbieter kann den anderen mit einem grösseren Gratisbetrag überbieten — die Grenzen werden von der Aufsicht gezogen, nicht vom Markt.

Daraus folgt etwas, das bei der Suche nach einem Startguthaben oft übersehen wird: In der Schweiz ist der Weg über die Aktion eines bewilligten Veranstalters kurz, aber eng. Der Weg über einen ausländischen Anbieter ist breit, aber ohne lokalen Schutz. Wer beides will, findet keines von beiden.
Was gewettet werden darf
Die bewilligte Angebotspalette ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die autorisierten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in einer Liste (Version 10.09.2026). Qualifikationsrunden sind nur aufgeführt, wenn sie auf der Liste stehen. Frauenwettbewerbe sind nur aufgeführt, wenn sie dort stehen. Ranglistenwetten sind nur erlaubt, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind nie erlaubt. Die Liste enthält keine Eck- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Bereich. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.
Nur Sportereignisse dürfen Gegenstand einer Wette sein. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen existieren im bewilligten Schweizer Angebot nicht. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung besitzt; das Geldspielgesetz enthält keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Der Cash-Out ist nicht reguliert und bleibt eine Funktion des jeweiligen Veranstalters.
Limiten, Pausen, Sperren: Die Schutzinstrumente
Die Schweiz kennt keine staatlich festgelegte Einzahlungsobergrenze für Sportwetten. Diese Feststellung überrascht viele, die ein strenges Regime erwarten. Die Begrenzung liegt beim Spieler — aber der Veranstalter muss ihn dabei unterstützen, und das Gesetz schreibt vor, wie.
Verlustlimiten als Pflicht
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Von Gesetzes wegen sieht Artikel 87 der Verordnung über Geldspiele eine Erhöhung nach 24 Stunden vor; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.
Die 72-Stunden-Regel ist die interessanteste Einzelheit im ganzen Schutzsystem. Sie unterstellt, dass der Wunsch, mehr zu setzen, genau in dem Moment am stärksten ist, in dem er am schädlichsten sein könnte — unmittelbar nach einer Niederlage. Wer die Limite erhöhen will, muss drei Tage warten und in dieser Zeit mit der alten Limite auskommen. Das ist eine kluge Sperre gegen den eigenen Impuls.
Die Höhe der Limiten ist eine andere Frage. CHF 9’999 Verlust in 30 Tagen ist für einen Gelegenheitswetter keine Limite, sondern eine Zahl ohne Berührungspunkt. CHF 1’000 für unter 21-Jährige sind niedriger, aber immer noch deutlich mehr, als ein junger Mensch in einem Monat verlieren sollte. Die Limite ist in beiden Fällen ein Angebot, sie zu nutzen — kein Schutzwall, der sich von selbst aufstellt.
Spielsperren und das Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, wobei eine Fachstelle beteiligt wird. Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Gesperrte oder minderjährige Spieler haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Die Reichweite dieses Registers ist der stärkste Vorzug des Schweizer Systems — und zugleich der Punkt, an dem die beiden Wege am weitesten auseinanderliegen. Wer sich in der Schweiz sperren lässt, hat eine Sperre, die über den Veranstalter hinaus gilt. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung existiert kein Anschluss an dieses Register. Ob eine dort gespielte Sperre respektiert wird, hängt allein von dessen Hausregeln ab.
Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl steht im Raum, wenn von der Zuverlässigkeit des Schutzes die Rede ist. Sie betrifft Verkaufsstellen, nicht das Online-Geschäft, aber sie erinnert daran, dass ein Schutzrahmen nicht dasselbe ist wie ein lückenloser Schutz.
Zahlungen und ihre Grenzen
Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht, und ein Kredit an Spieler ist untersagt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Ein Guthaben lässt sich auch per Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20.
Bei Swisslos zahlt der Veranstalter Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist von dieser Regelung ausgenommen, weil es gar nicht auszahlbar ist.
Die Schweiz kennt kein Instrument zur Blockierung von Zahlungen an unbewilligte Wettanbieter. Banken und Kartensysteme unterbinden solche Transaktionen nicht. Wer annimmt, eine Zahlung an einen Anbieter auf der Sperrliste werde automatisch abgelehnt, irrt. Blockiert wird der Zugang zur Seite, nicht die Zahlung.
Steuern: Die Grenze liegt hoch, aber «je nach Kanton»
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die Eidgenössische Steuerverwaltung nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt «je nach Kanton».
Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Ein typischer Wetter gewinnt weit unter dieser Grenze und zahlt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht.
Bei Gewinnen aus dem Ausland sieht es anders aus. Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer regelmässig bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, sollte diese Frage nicht dem Zufall überlassen. Für die eigene Situation fragt man einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung — diese Seite ersetzt das nicht.
Der steuerliche Unterschied zwischen den beiden Wegen ist damit weniger eine Frage der Steuerlast als eine der Vorhersehbarkeit. Beim bewilligten Veranstalter existiert eine klare Grenze, unterhalb derer nichts passiert. Beim ausländischen Anbieter hängt die Behandlung vom Wohnkanton ab, und mindestens ein Kanton zieht die volle Steuerpflicht heran.
Die zwei bewilligten Veranstalter im Vergleich
Wer in der Schweiz online wetten will, wählt zwischen zwei Anbietern — oder verlässt das System. Die folgenden Abschnitte ordnen die beiden bewilligten Veranstalter und die acht ausländischen Anbieter nach denselben Fragen ein: Was ist ihre Bewilligung, was kostet die Teilnahme, was bekommt man dafür.
| Anbieter | Bewilligungsstatus | Veranstalter oder gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel | Loterie Romande, Kontaktadresse Lausanne |
| Coolzino | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine in der Schweiz geltende Lizenz gemeldet |
| MrXbet | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine in der Schweiz geltende Lizenz gemeldet |
| Sportuna | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine in der Schweiz geltende Lizenz gemeldet |
| 20Bet | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine in der Schweiz geltende Lizenz gemeldet |
| Rollbit | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine in der Schweiz geltende Lizenz gemeldet |
| Wettigo | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine in der Schweiz geltende Lizenz gemeldet |
| BetLabel | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine in der Schweiz geltende Lizenz gemeldet |
| Funbet | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine in der Schweiz geltende Lizenz gemeldet |
Die Spalte mit dem Veranstalter ist bei den acht ausländischen Anbietern bewusst gleichförmig — und genau das ist ihre Aussage. Es gibt in der Schweiz kein öffentliches Register, in dem eine ausländische Lizenz aufgeführt wäre, weil eine ausländische Lizenz hier keine Wirkung entfaltet. Artikel 4 des Geldspielgesetzes sagt, dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt, und der Umkehrschluss gilt ebenso: Eine Bewilligung aus einem anderen Land gilt hier nicht. Wer die Tabelle liest, sieht eine Zweiteilung, die sich nicht durch eine dritte Zeile auflösen lässt.
Swisslos Sporttip: Die verlässliche Basis
Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, und die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Das Wettangebot deckt Einzel-, Kombinations- und Systemwetten ab, vor dem Spiel und live. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das ist eine Hausregel, die man kennen sollte: Die Zahl, die gestern galt, kann morgen eine andere sein.
Für Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer live setzt, während eine strittige Szene geprüft wird, spielt mit dieser Regel, nicht gegen sie.
Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die gesamte Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, werden Einzelwetten zurückbezahlt, und in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos.
Der Cash-Out ist eine Funktion, deren Grenzen man kennen muss. Er steht für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten zur Verfügung, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss den Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Einschätzung. Die Stärke von Sporttip liegt in der Vorhersagbarkeit. Limiten, Auszahlungswege und Fristen sind in den Teilnahmebedingungen nachlesbar, und die Aufsicht sorgt dafür, dass sie eingehalten werden. Wer einen Ort sucht, an dem die Regeln nicht während des Spiels neu geschrieben werden, findet ihn hier. Die Kehrseite ist die Enge: ein geschlossenes Wettprogramm, Aktionen nur mit Zustimmung der Aufsicht, und eine Limite, die der Veranstalter ohne Begründung verschieben kann. Wer regelmässig Kombinationen mit vier bis sieben Voraussagen spielt, holt aus dem Kombiboost einen Vorteil, den er bei keinem anderen Schweizer Anbieter findet — es gibt keinen zweiten.
Loterie Romande Jouez Sport: Die Westschweizer Lösung
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen sowie 221 Mitarbeitende. Das Netz an Verkaufsstellen ist die Besonderheit dieses Anbieters: Wer den persönlichen Kontakt beim Kauf eines Wettscheins sucht, findet ihn in der Westschweiz deutlich dichter als im Rest des Landes.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» ist das beste Beispiel für die Logik dieses Veranstalters. Vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 erhielten Nutzer an 7 Aktionstagen, die einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingaben, CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt standen 7’000 Stück zur Verfügung, gültig für 30 Tage und nicht auszahlbar. Die Aktion verband ein physisches Erlebnis — den Stadionbesuch — mit einem digitalen Guthaben. Effektiv war damit eine doppelte Hürde eingebaut: Man musste im Stadion sein und den Code innert einer Woche einlösen.
Die Regeln zur Kontoführung sind klar. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind bis höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage möglich, und das Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nicht übersteigen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Beträge darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Einschätzung. Die Zahlen, die bei Jouez Sport auffallen, sind nicht die Quoten, sondern die Hürden vor dem Guthaben. Ein Code, der nur im Stadion erhältlich ist, und ein Fenster von sieben Tagen für die Eingabe machen aus einem Gratisguthaben eine Aktion für Menschen, die ohnehin im Stadion sind. Das ist konsequent: Die Loterie Romande betreibt kein Bonusgeschäft, sie betreibt Verkaufsförderung im Rahmen des Erlaubten. Wer in einem der sechs Kantone wohnt und das Verkaufsstellennetz nutzt, hat hier seinen Platz. Wer ausserhalb wohnt, kommt ohnehin nicht in Frage.
Coolzino
Coolzino hat keine Schweizer Bewilligung. Da Artikel 4 des Geldspielgesetzes ausschliesslich Swisslos und die Loterie Romande bewilligt, ist die vom Anbieter angegebene Lizenz hier rechtlich ohne Belang. Es gibt weder einen Anschluss an das Schweizer Sperrregister noch einen hiesigen Rechtsschutz.
Einschätzung. Für Nutzer, die ein Casino-nahes Angebot suchen und den Schweizer Schutzrahmen nicht benötigen, ist Coolzino eine der Optionen, die in dieser Übersicht geführt werden. Der entscheidende Nachteil steht in der Bewilligungsspalte: keine Schweizer Aufsicht, kein Rechtsweg in der Schweiz.
MrXbet
MrXbet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz ist in der Schweiz bedeutungslos, da ausschliesslich die beiden konzessionierten Veranstalter Sportwetten anbieten dürfen. Als nicht bewilligter Anbieter unterliegt MrXbet keiner Schweizer Aufsicht.
Einschätzung. MrXbet wählt die Strategie des breiten Angebots. Wer die Schweizer Limiten als Einengung empfindet, findet hier einen weiteren Rahmen — und bezahlt dafür mit dem Verlust der Instrumente, die Schweizer Veranstalter vorschreiben müssen.
Sportuna
Sportuna besitzt keine Schweizer Bewilligung. Schweizer Nutzer sollten beachten, dass ausländische Lizenzen hier keine rechtliche Gültigkeit besitzen und keine Anbindung an das Schweizer Sperrsystem vorliegt.
Einschätzung. Wer bei Sportuna spielt, trifft die Entscheidung bewusst gegen den Schweizer Rahmen. Das kann eine bewusste Wahl sein, ist aber eine Wahl ohne Rückfahrticket: Bei einem Streit gibt es keine Schweizer Stelle, die man anrufen kann.
20Bet
20Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Lizenz, die der Anbieter angibt, hat in der Schweiz keine Geltung.
Einschätzung. 20Bet ist ein weiterer Name in der Gruppe ohne Schweizer Bewilligung. Wer den Vergleich mit den beiden bewilligten Veranstaltern ernst nimmt, wird feststellen, dass sich die acht ausländischen Anbieter in dieser Übersicht in ihrem Bewilligungsstatus nicht unterscheiden — und dass dieser Status das einzige ist, was für einen Schweizer Nutzer zählt.
Rollbit
Rollbit hat keine Schweizer Bewilligung. Die Lizenz, die der Anbieter angibt, hat in der Schweiz keine Geltung.
Einschätzung. Rollbit positioniert sich mit einem Angebot, das über klassische Sportwetten hinausgeht. Für einen Nutzer in der Schweiz ändert das nichts an der Ausgangslage: keine Bewilligung, keine Aufsicht, kein Rechtsschutz.
Wettigo
Wettigo operiert ohne Schweizer Bewilligung. Die vom Anbieter geltend gemachte Lizenz entfaltet im schweizerischen Geldspielrecht keine Wirkung. In der Konsequenz fehlt jede Anbindung an die Schweizer Spielsperre, und es besteht kein Anspruch auf hiesigen Rechtsschutz.
Einschätzung. Wettigo richten sich wie die anderen Anbieter dieser Gruppe an Nutzer, die ausserhalb des Schweizer Systems spielen. Der Zugang kann jederzeit über die Sperrliste blockiert werden und ist dann innert Stunden unter einer anderen Domain erreichbar — ein Hinweis darauf, wie fragil dieser Zugangsweg ist.
BetLabel
BetLabel hat keine Schweizer Bewilligung. Da nur die beiden konzessionierten Schweizer Veranstalter für den hiesigen Markt zugelassen sind, ist das angeführte Lizenzmodell für Schweizer Kunden rechtlich ohne Bedeutung.
Einschätzung. Der Name BetLabel legt nahe, dass der Anbieter sich über sein Label-Profil verkaufen will. Für einen Schweizer Nutzer bleibt die Bewilligungsspalte die entscheidende Information, und in dieser Spalte steht nichts.
Funbet
Funbet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz aus dem Ausland schützt den Spieler in der Schweiz nicht, da das Geldspielgesetz keine ausländischen Bewilligungen anerkennt.
Einschätzung. Funbet schliesst die Gruppe der acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ab. Wer diese Gruppe mit der Gruppe der beiden bewilligten Veranstalter vergleicht, sieht eine klare Trennlinie: Auf der einen Seite ein Rechtsrahmen, auf der anderen eine Domain, die von einem Tag auf den anderen blockiert sein kann.
Werbung, Sperrliste und der Preis der Offshore-Option
Wer ein Gratisguthaben bewirbt, bewegt sich in einem engen Feld. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und darf sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Eine Sperrstunde für Werbung gibt es nicht — dafür eine klare Grenze bei der Zielgruppe und beim Inhalt.
Gratisspiele oder Gratisguthaben benötigen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Die 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und die 8 an Swisslos aus dem Jahr 2025 sind die ganze Liste. Es ist bemerkenswert, wie klein diese Zahlen sind. Ein Land mit zwei Veranstaltern und einer Aufsicht hat in einem Jahr 32 Gratisaktionen genehmigt. Wer in der Schweiz nach einem Startguthaben sucht, sucht in einem Bestand, der sich in einem guten Jahr auf einige Dutzend Aktionen beläuft.
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Swiss-Provider über DNS blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt. Die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele und führt bet365 auf der Liste. Für den Nutzer bedeutet das zweierlei: Der Zugang zu einem blockierten Anbieter ist unzuverlässig, und die Blockierung schützt nicht vor Verlust, weil sie die Zahlung nicht unterbindet.
Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat. Bestraft wird der Veranstalter, nicht der Spieler, mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren. Der Spieler bleibt straffrei, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle.
Die ehrliche Einordnung am Ende: Offshore bedeutet keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsschutz und eine mögliche Steuerpflicht nach kantonalem Recht. Bewilligt bedeutet vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzanforderung und eine Verifizierung. Keine der beiden Optionen ist von sich aus die sichere Wahl — die Wahl entscheidet, welchen Preis man zu zahlen bereit ist.
Wen diese Wege wohin führen
Die Wahl zwischen den beiden Wegen lässt sich nicht generell beantworten, weil sie von der Person abhängt. Ein paar Konstellationen machen sie greifbar.
Wer in Zürich wohnt und zweimal im Monat ein Fussballspiel tippt, gehört zu Swisslos. Der Kombiboost aus vier Voraussagen mit je Quote 1.50 und mehr gibt ihm bei jeder gewonnenen Kombination 5 % auf den Nettogewinn dazu, und der Verlustlimitenrahmen sorgt dafür, dass er nicht mehr setzt, als er sich vorgenommen hat. Wer zwischen 18 und 21 Jahre alt ist, sieht seine Verlustlimite automatisch bei CHF 1’000 für 30 Tage — eine Zahl, die man nicht als Einschränkung lesen muss, sondern als Voreinstellung des Gesetzgebers.
Wer in Lausanne wohnt und das Stadion ohnehin besucht, profitiert vom Verkaufsstellennetz der Loterie Romande. Die Aktion mit dem Code war genau für ihn gebaut. Wer den persönlichen Kontakt beim Kauf eines Wettscheins schätzt, findet ihn dort dichter als irgendwo sonst im Land.
Wer im Ausland wohnt und den Schweizer Anbietern aus diesem Grund nicht beitreten kann, hat mit Swisslos und der Loterie Romande keine Option — ein Konto setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet voraus. Für ihn bleibt nur die Gruppe der ausländischen Anbieter, und der Verzicht auf den Schweizer Rahmen ist dann keine Wahl, sondern eine Folge des Wohnsitzes.
Wer in der Schweiz wohnt und mehr Märkte sucht, als die Gespa-Liste hergibt — Eck- und Kartenmärkte, Esport-Bereiche, ein breiteres Live-Programm — muss dafür das System verlassen. Der Preis dafür ist konkret: kein Anschluss an das Sperrregister, kein Rechtsweg in der Schweiz, keine Schweizer Aufsicht, und die Unsicherheit bei der Besteuerung je nach Kanton.
Wer die grösste Auszahlung sucht, sucht in der falschen Kategorie. Die Limiten der Schweizer Veranstalter sind Hausregeln und können sich ändern. Wer sechsstellige Gewinne plant, stösst bei beiden an Grenzen, die Kleinspieler nie bemerken.
Häufige Fragen zum Startguthaben
Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande ein Startguthaben für neue Spielerkonten?
Ein generelles Startguthaben für neue Konten führen beide nicht. Sie veranstalten nur selten und kleine Aktionen, und jede braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Die Loterie Romande bot in der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» CHF 10 Spielguthaben an, Swisslos setzt auf den Kombiboost und einzelne Quoten- und Profitboosts.
Warum brauchen Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa?
Artikel 75 Absatz 2 des Geldspielgesetzes verlangt für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Die Gespa prüft jede Aktion auf ihre Vereinbarkeit mit dem Spielerschutz. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos — ein Massstab dafür, wie zurückhaltend die Schweiz hier vorgeht.
Wie funktionierte die Aktion der Loterie Romande mit CHF 10 Spielguthaben in den National-League-Stadien?
Zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 erhielten Nutzer an 7 Aktionstagen CHF 10 Spielguthaben, wenn sie den in den National-League-Stadien verbreiteten Code innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingaben. Insgesamt standen 7’000 Stück zur Verfügung, gültig für 30 Tage und nicht auszahlbar.
Lässt sich Promotionsguthaben auszahlen, oder nur ein daraus erzielter Gewinn?
Das Promotionsguthaben selbst ist nicht auszahlbar — bei Swisslos und bei der Loterie Romande gleichermassen. Ein daraus erzielter Gewinn kann ausgezahlt werden: Bei Swisslos gehen Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch ins Wallet, darüber hinaus innert 3 Arbeitstagen auf ein Konto im eigenen Namen.
Was verlangt der Sporttip-Kombiboost, und ab wie vielen Voraussagen gilt er?
Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn liegt bei 5 % für vier, 20 % für sieben, 40 % für zehn und 100 % für fünfzehn Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Welche Risiken bestehen bei Gratis-Startguthaben von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung, und warum fehlt dort der Schweizer Rechtsschutz?
Anbieter ohne Schweizer Bewilligung unterstehen nicht der Aufsicht der Gespa, sind nicht an das Sperrregister angeschlossen und bieten keinen Schweizer Rechtsweg. Eine ausländische Lizenz gilt hier nicht. Hinzu kommt: Stakes und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und die kantonale Steuerpraxis kann ausländische Gewinne anders behandeln.
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Inhalt erstellt vom Team «handicapwettench»
