Wer in der Schweiz auf Wimbledon wetten darf – und was jede der beiden Bewilligungen mit sich bringt
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Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Aufsicht sind gegen die Veröffentlichungen der Gespa und des Bundesgesetzes über Geldspiele (BGS, SR 935.51) abgeglichen.
Wer aus Zürich oder Basel auf ein Rasenturnier setzen will, hat genau zwei Adressen zur Auswahl. Nicht zwei empfohlene, nicht zwei gut bewertete – zwei erlaubte. Wer aus Genf oder Lausanne kommt, hat ebenfalls zwei, aber es sind andere. Das ist der eigentliche Skandal dieser Seite und gleichzeitig ihr ganzer Inhalt: Die Schweiz hat das Angebot auf zwei Veranstalter gedeckelt, und welcher der beiden für einen Spielenden überhaupt in Frage kommt, entscheidet die Wohnadresse, nicht die Quote.
Warum es in der Schweiz nur zwei Veranstalter gibt und was die Bewilligung wert ist
Sportwetten sind hier ein Grossspiel. Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) regelt sie seit dem 1. Januar 2019, und die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, die auf dem Geldspielkonkordat seit dem 1. Januar 2021 arbeitet. Nicht bei der ESBK. Die eidgenössische Spielbankenkommission beaufsichtigt Casinos, kein Tennis. Wer sich über Sportwetten beschweren will und bei der falschen Behörde anruft, verliert nur Zeit.

Eine Bewilligung ist zweistufig: eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung für jedes einzelne Spiel. Und die Veranstalterbewilligung trägt einen Satz, den man beim Lesen zweimal lesen muss – sie gilt nur in der Schweiz. Ein Anbieter mit maltesischer oder Curaçaoer Lizenz hat hier nichts, was ihm irgendeinen Anspruch gäbe. Das ist keine Wertung, das ist Art. 4 BGS.
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Das ist die ganze Auswahl. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine gibt; die Gespa publiziert nur eine Sperrliste ausländischer Domains, die von den Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden – seit dem 3. September 2019, Ende 2025 mit 671 Domains darauf.
Und beide Veranstalter haben ein Gebiet, nicht ein Publikum. Swisslos arbeitet in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zusammen ist das das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande bedient Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, also die sechs Westschweizer Kantone, mit 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden. Ein Onlinekonto braucht Wohnsitz in der Schweiz, und in der Praxis im Gebiet des jeweiligen Veranstalters.
Der Reinertrag geht an gemeinnützige Zwecke, so will es Art. 125 BGS. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. gingen an die kantonalen Fonds, CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten allein stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Man kann diese Zahl als Argument für das System lesen – der Verlust des Spielenden wird zum Teil zur Sportförderung. Man kann sie auch als Beschreibung eines Modells lesen, in dem der Spielende finanziert, was der Kanton ausgibt, ohne dass er bei der Auswahl des Anbieters mitreden darf.
Was auf der Gespa-Liste steht und was nicht darauf steht
Erlaubt sind Sportwetten auf Sportveranstaltungen. Sonst nichts. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind ausgeschlossen – ein Detail, das in ausländischen Wettprogrammen oft anders aussieht und für einen Schweizer Spielenden schlicht nicht existiert.

Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, in der Fassung vom 10. September 2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie dort stehen. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe geht gar nichts. Die Liste führt keine Corner- und keine Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS gesperrt.
Für Tennis heisst das: Die Turnierarten und Wettarten, die tatsächlich spielbar sind, kommen nicht aus der Marketingseite eines Buchmachers, sondern aus dieser Liste. Wer wissen will, ob ein bestimmter Markt erlaubt ist, schaut dort nach und nicht in einer Ankündigung.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, wenn der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Cash-Out ist dagegen überhaupt nicht reguliert – es ist eine Funktion jedes Veranstalters nach dessen eigenen Bedingungen, und nichts weiter. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden; anbieten muss er ihn nicht für alle Wetten.
Zu virtuellen Sportarten ist auf dieser Rechtsgrundlage nichts festzustellen – und wer dort etwas Gegenteiliges liest, liest eine Behauptung des Anbieters, keine Bewilligung.
Warum eine ausländische Lizenz hier nichts wert ist – und was sie trotzdem kostet
Eine Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder sonst irgendwo hat in der Schweiz keine Geltung. Das ist wieder Art. 4 BGS, kein Standpunkt. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar: bis drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht, und sie ist kürzer als die schlechte: In Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, und es gibt keinerlei Schutz oder Fair-Play-Kontrolle für den Spielenden.
Die Sperrliste der Gespa ist kein Zaun, sondern eine Drehtür. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt – die Aufsicht nennt das Domain-Hopping und führt Anbieter wie Interwetten oder Bet-at-Home als Beispiele für Domains, die auf der Liste stehen. Wer heute eine gesperrte Adresse findet, findet morgen eine neue. Und wer die neue nutzt, ist genauso wenig im Schweizer System: kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg.
Ehrlich ist der Vergleich nur, wenn beide Seiten ihre Kosten tragen. Der bewilligte Veranstalter liefert den vollen Schweizer Schutz, aber auch nur zwei Anbieter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzpflicht und eine Identitätsprüfung. Der ausländische liefert mehr Auswahl und keine dieser Kontrollen – und keine dieser Schutzmechanismen. Wer das als Freiheit liest, liest richtig. Es ist Freiheit ohne Netz.
Spielerschutz: Limiten, Pausen und die Spielsperre
Sportwetten sind ab 18. Minderjährige sind online nicht zugelassen (Art. 72 BGS), und ein Konto pro Person mit geprüfter Identität ist die Regel (Art. 47–52 VGS). Bei Swisslos braucht es für die Online-Registrierung mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das ist eine Hürde, und sie ist der Preis dafür, dass ein gesperrter Spielender nicht einfach unter neuem Namen zurückkommt.
Limiten setzt hier nicht der Staat, sondern der Spielende selbst. Die Veranstalter müssen einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und unter 21 Jahren von CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Das Statut verlangt für die Erhöhung 24 Stunden; die beiden Veranstalter wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Ein gesetzlich festgeschriebener Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht – wer von einem «staatlichen Limit» liest, liest etwas, das es nicht gibt.
Der 72-Stunden-Block ist die einzige Regel im ganzen System, die zuverlässig gegen den Spielenden selbst wirkt. Genau das ist ihre Aufgabe. Wer am Samstagabend nach zwei verlorenen Sätzen seine Limite verdoppeln will, wird von einer Frist gebremst, die keine Laune überwindet. Man kann sich über die Wartezeit ärgern; sie ist der einzige Moment im Ablauf, in dem jemand anderes als die eigene Stimmung entscheidet.
Die Spielsperre ist zweistufig und in ihrer zweiten Stufe unangenehm konsequent. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 und 84 VGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Ein Satz zum Kontrollniveau, weil die Zahl unangenehm ist: Bei Testkäufen der Gespa wurden 2025 an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen Sportwetten an eine minderjährige Person verkauft. Die Kontrolle am Schalter ist also alles andere als streng. Am Bildschirm mit Ausweisdaten und Registerschnitt sieht es anders aus – aber wer Annahmestellen für die sichere Variante hält, sollte diese Zahl kennen.
Während zweiwöchiger Turnierwochen entsteht ein Muster, das mit einzelnen Matchwetten nicht zu tun hat. Viele Spiele, viele Live-Märkte, ein Verlauf, der sich stündlich ändert. Wer in diesen 14 Tagen leverage-artig nachlegt, sprengt seine 30-Tage-Limite nicht durch einen grossen Einsatz, sondern durch zwölf kleine. Eine feste Tagesobergrenze schützt genau dort, wo die Tageszahl entscheidet und nicht die Höhe des einzelnen Scheins.
Wettarten und Quoten: was eine Quote wirklich sagt
Der Turniersieger, das einzelne Match, der Satz, das Game – die Märkte staffeln sich nach der Frage, wie lang der Zeitraum ist, auf den man sich festlegt. Eine Langzeitwette auf den Sieger bindet Geld für die Dauer des Turniers. Eine Matchwette bindet es für zwei bis fünf Sätze. Eine Satz- oder Gamewette bindet es für Minuten. Dasselbe Budget, drei völlig unterschiedliche Liquiditätsbedürfnisse – und ein nicht unerheblicher Teil der Fehler, die Spielende machen, ist in Wahrheit ein Liquiditätsfehler und kein Prognosefehler.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Der Veranstalter kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer den Turniersieger mit einem hohen Betrag besetzen will, merkt dort zuerst, dass Langzeitwetten dieselbe Deckelung treffen wie alles andere. Die Hausregeln sind nicht Teil der Bewilligung, sondern Bedingungen des Veranstalters – sie können sich ändern, ohne dass sich das Gesetz ändert.
Der Quotenschlüssel eines Zwei-Weg-Marktes
Quotenschlüssel und Auszahlungsquote sind Marktbegriffe, keine Gesetzesbegriffe. Sie bezeichnen den Anteil aller Einsätze, den ein Markt zurückzahlt. Bei einem Zwei-Weg-Markt mit je Quote 1.90 auf beide Seiten beträgt der Auszahlungsschlüssel 1 ÷ (1 ÷ 1.90 + 1 ÷ 1.90), also rund 95 %. Die Marge des Anbieters ist der Rest: etwa 5 %. Das ist ein Rechenbeispiel mit angenommenen Quoten, kein quotierter Preis und kein Marktwert für ein konkretes Tennisprogramm. Bei zwei Ausgängen liegt der Schlüssel je nach Quote und Anbieter typischerweise im Bereich von etwa 90 % bis 96 %, und die Marge entsprechend zwischen rund 4 % und 10 %. Je weniger Ausgänge ein Markt hat, desto schwerer lässt sich die Marge verstecken; je mehr Kombinationen im Spiel sind, desto grösser wird sie – und eine Kombiwette mit fünf Beinen trägt die Marge fünfmal.
Der Unterschied zwischen 4 % und 10 % klingt nach Zahlenkosmetik, bis man ihn auf den Umsatz legt. Wer über ein Turnier hinweg CHF 1’000 in Zwei-Weg-Märkten umsetzt, zahlt bei der schmaleren Marge rund CHF 40, bei der breiteren rund CHF 100 – nicht als Rechnung, sondern als eingebauter Abzug in jedem einzelnen Preis. Diese Marge sieht niemand auf dem Wettschein. Sie steckt in der Quote, und deshalb ist die Quote das einzige Merkmal eines Anbieters, das der Spielende wirklich prüfen kann. Limiten, Bedingungen und Cash-Out-Regeln stehen in den Bedingungen; die Marge steht nirgends und ist in jedem Preis.
Wie der Gewinn aus Einsatz und Quote entsteht
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Gerundet wird zuerst auf zwei Nachkommastellen auf, dann auf 5 Rappen genau ab. Ein Einsatz von CHF 100 auf Quote 1.90 ergibt CHF 190 Rückzahlung, also CHF 90 Nettogewinn. Bei einer Kombination aus drei Beinen mit 1.90, 1.80 und 1.70 ergibt sich eine Gesamtquote von 5’814, und CHF 50 Einsatz werden zu CHF 290.70. Diese Rechnung sagt, was eine gewonnene Wette zurückzahlt. Sie sagt nichts darüber, wie wahrscheinlich der Gewinn ist. Eine Quote ist kein Versprechen, sondern ein Preis für ein Risiko, das der Anbieter taxiert hat – und er taxiert es mit seiner Marge im Rücken.
Bei den Quotenboosts von Sporttip ist der Mechanismus derselbe, nur mit einem Zusatz. Sie gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer also live aussteigt, verliert die Erhöhung – eine Regel, die den Vorteil des Boosts an das Aushalten bindet.
Der Kombiboost folgt einer Staffel: mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50, und der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und die Sache gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten. Vier Tennis-Matchwetten über 1.50 zu finden, ist an einem Turniertag kein Problem. Fünfzehn zu finden, die alle aufgehen, ist eine ganz andere Aufgabe – und der Sprung auf 100 % belohnt nicht bessere Voraussagen, sondern mehr Beine.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt der Veranstalter irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann er die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Für Tennis heisst das: Sieger und Satzergebnis desselben Matches gehören in die dafür vorgesehene Funktion, nicht in eine frei zusammengestellte Kombi.
Livewetten auf Tennis: warum die Quote schneller ist als der Daumen
Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Das ist wichtig für ein Turnier, das nicht in jedem Markt und nicht bei jedem Anbieter mit Bild läuft. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann der Veranstalter Wetten mit Quote 1.00 werten. Beim Tennis sind das die Momente, in denen der Ballwechsel schon entschieden ist, während der Klick unterwegs ist.
Genau dort liegt das strukturelle Problem der Livewette auf Tennis. Ein Punkt dauert Sekunden, ein Satz zwanzig Minuten, ein Match zwei Stunden – und die Quote bewegt sich mit jedem Break. Wer zwischen zwei Punkten setzt, handelt in einem Fenster, das kürzer ist als die Bestätigung eines Einsatzes. Die Quote-1.00-Regel ist keine Härte des Anbieters, sondern die logische Folge daraus, dass der Ausgang bereits eingetreten war, als die Wette ankam. Wer live setzt, geht also nicht nur ein Prognoserisiko ein, sondern ein Ausführungsrisiko – und letzteres entscheidet man nicht mit Tenniswissen.
Rasenturnier, Runden und Satzformate
Gesetzt wird auf ein Turnier mit einem sehr festen Rhythmus. Die Wimbledon Championships finden im Londoner Stadtteil Wimbledon statt und werden vom All England Lawn Tennis and Croquet Club ausgerichtet; es ist das einzige Grand-Slam-Turnier auf Rasen. Sie sind das dritte Grand-Slam-Turnier des Jahres und dauern jährlich zwei Wochen ab Ende Juni. Die 139. Austragung lief vom 29. Juni bis 12. Juli 2026 in London auf Rasen. Wer auf die nächste Ausgabe setzen will, setzt auf ein Turnier, das 2027 folgt – und Langzeitmärkte darauf öffnen lange, bevor die Auslosung steht.
Die erste Ausgabe begann am 9. Juli 1877 an der Worple Road. 149 Jahre später ist der Rasen immer noch der kürzeste Teil der Saison und der einzige, auf dem die Ballbewegung so flach und so schnell bleibt. Das ist keine Nostalgie, sondern der Grund, warum Quoten auf Rasen sich anders verhalten: Aufschlagstarke Spieler gewinnen hier mehr Punkte gratis, und ein einzelnes Break kann ein ganzes Match entscheiden.
Turnierdirektor ist seit 2020 Jamie Baker. Das ist keine sportliche Information, aber es erinnert daran, wer die Regeln des Wettbewerbs setzt: der Ausrichter, nicht der Buchmacher. Ein Veranstalter in der Schweiz bietet Wetten auf dieses Ereignis an, er gestaltet es nicht.
Wichtiger für jeden Wettschein ist das Format. Bei den Wimbledon Championships spielen die Herren auf drei Gewinnsätze und die Damen auf zwei. Bei 6:6 gibt es einen Tiebreak bis 7 Punkte, im Entscheidungssatz seit März 2022 einen Match-Tiebreak bis 10 Punkte mit zwei Punkten Vorsprung.
Daraus folgt fast alles, was bei Tenniswetten schiefgeht. Ein Herrenmatch kann fünf Sätze haben, ein Damenmatch höchstens drei. Eine Matchwette auf den Sieger trifft in beiden Fällen dieselbe Frage, aber mit unterschiedlich viel Gelegenheit zur Korrektur. Eine 2-Satz-für-Herren-Wette ist in der Praxis eine Wette darauf, dass ein Spieler sehr dominant auftritt – gegen einen Gegner, der zwei Sätze lang einen Aufschlag halten muss, um die Sache zu drehen. Umgekehrt kann eine Dame einen Satz verlieren und das Match gewinnen, während ein Herr zwei Sätze abgibt und trotzdem siegreich bleibt. Satzwetten auf der Damentour leben also von einer kleineren Zahl möglicher Ergebnisse, was sie berechenbarer und gleichzeitig weniger auszahlungsstark macht. Wer dasselbe Ergebnis auf beiden Touren sucht, sucht zwei verschiedene Dinge.
Der 10-Punkte-Match-Tiebreak im Entscheidungssatz ist ein eigenes Risiko. Ein Match, das zwei Stunden lang kontrolliert wurde, kann in zehn Minuten kippen. Wer kurz vor Schluss live auf den Favoriten setzt, setzt in einem Zeitfenster, in dem die Quote am stärksten schwankt – und in dem ein einziger Doppelfehler den Ausgang dreht.
Sporttip und die reguläre Spielzeit
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Diese Formulierung ist auf Fussball gemünzt und für Tennis nicht die entscheidende Regel – dort zählt, wann ein Match als beendet gewertet wird (Aufgabe, Abbruch, Walkover). Wer auf ein Tennismatch setzt und die Matchbeendigung mitdenkt, sollte diese Frage vor dem Einsatz in den Bedingungen nachlesen, weil sie über Annullierung oder Auszahlung entscheidet. Bei einer Aufgabe mitten im dritten Satz zeigt sich, wie gut man die eigenen Regeln kennt.
Die Rangliste: zwei bewilligte Veranstalter und acht ausländische Adressen
Die Schweiz bietet zwei bewilligte Veranstalter, und das ist die ganze Liste. Alles andere, was ein Schweizer Spielender im Netz findet, ist ausländisch und ohne Schweizer Bewilligung unterwegs. Die folgenden zehn Adressen werden nach denselben Kriterien beschrieben: ob eine Schweizer Bewilligung besteht, an wen sich das Angebot richtet und was aus den Bedingungen des jeweiligen Anbieters hervorgeht. Die ausländischen Adressen sind zur Orientierung aufgeführt, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist strafbar (Art. 74 Abs. 3 und Art. 131 BGS) – hier wird beschrieben und bewertet, nicht geworben.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos (Sporttip) | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande (Jouez Sport) | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| ZotaBet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz |
| Unibet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz |
| Betscore | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz |
| WirWetten | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz |
| BetFury | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz |
| Rollbit | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz |
| Rabona | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz |
| Bruce Bet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz |
Die Tabelle zeigt eine Zweiteilung, die keine Bewertungsskala ist. Die beiden Schweizer Zeilen unterscheiden sich nicht in der Bewilligungsart, sondern nur im Gebiet und im Namen des Veranstalters. Die acht ausländischen Zeilen unterscheiden sich untereinander in der Bewilligungsfrage überhaupt nicht: keine von ihnen hat eine, die in der Schweiz Wirkung hätte (Art. 4 BGS). Wer dort eine Rangfolge sucht, sucht eine Unterscheidung, die die Rechtslage nicht hergibt.
Was der Vergleich trotzdem leisten kann, liegt in den vier Kriterien, die für einen Spielenden wirklich zählen: die Höhe der Limiten, die Auszahlungsregeln, das Live-Angebot und die Transparenz der Quoten. Bei den beiden Schweizer Veranstaltern sind die Limiten aus den Bedingungen bekannt und werden oben beschrieben. Bei den ausländischen Adressen ist jeder dieser vier Punkte an die Bedingungen des jeweiligen Anbieters gebunden und kann sich jederzeit ändern – wer dort spielt, sollte die Zahl vor dem Einsatz im eigenen Konto prüfen, nicht in einer Beschreibung.
Der Nachteil der bewilligten Seite ist genauso konkret wie ihr Vorteil. Ein Limit mitten im Turnier zu erhöhen, dauert 72 Stunden. Man kann das als Bevormundung lesen. Man kann es auch als den Grund lesen, warum es das Limit überhaupt gibt.
Die Veranstalter im Einzelnen
Swisslos mit Sporttip: die Bewilligung für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein
Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS unter Aufsicht der Gespa.
Zugang: Wer im Vertragsgebiet wohnt. Das sind die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Eine Person aus Genf bekommt hier kein Konto – nicht aus Ablehnung, sondern weil das Gebiet dort endet.
Was in den Bedingungen steht: Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Teilnahme, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000, Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden. Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, online, vollständig, nicht für jeden Markt zugesichert. Quoten- und Profitboosts nur online für Prematch-Einzelwetten, einmal pro Wettendem nutzbar, bei Cash-Out verfallend. Kombiboost ab vier Voraussagen mit je mindestens 1.50, gestaffelt bis 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Das Urteil: Das Sporttip-Angebot ist kein schnelles Produkt. Die Limiten sind gesetzlich unterlegt, die Wartezeit bei der Erhöhung ist lang, und die Boosts hängen an Bedingungen, die man vor dem Setzen lesen muss. Wer ein Konto mit einer klaren Obergrenze sucht, an die er sich selbst gebunden hat, findet hier die vollständigste Ausstattung des Schweizer Marktes. Wer während eines Turniers spontan mehr riskieren will, findet hier den wirksamsten Bremsklotz.
Loterie Romande mit Jouez Sport: dasselbe Recht, ein anderes Gebiet
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschutz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung entspricht der von Swisslos: Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa.
Für einen Spielenden aus Genf oder Neuenburg ist das die einzige Adresse, an der er seine Wohnadresse und sein Konto in Übereinstimmung bringen kann. Das Vertragsgebiet ist keine Bequemlichkeit des Anbieters, sondern der Rahmen, innerhalb dessen die Bewilligung wirkt. Wer sich als Romand bei Swisslos registrieren will, scheitert an derselben Grenze, an der ein Zürcher bei Jouez Sport scheitert.
Die Limitenmechanik, die Spielsperre mit Registereintrag und die Steuerfreistellung innerhalb des Freibetrags gelten hier wie dort, weil sie Gesetzes- und Verordnungslage sind, nicht Hausregel. Was die beiden Veranstalter unterscheidet, ist der Vertrieb: 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz bedeuten, dass Jouez Sport vor allem ein Netz ist, das online endet. Wer sein Konto über eine Annahmestelle eröffnet hat, hat dort eine Ansprechperson; wer online registriert ist, hat ein Formular.
Das Urteil: Der westliche Veranstalter ist für die Westschweiz das vollständige Schweizer Angebot, nicht die zweite Wahl. Wer aus einem der sechs Kantone kommt, hat hier nichts abzuwägen, was die Bewilligung betrifft – nur, ob ihm die Bedienung über das Verkaufsstellennetz lieber ist als ein reines Onlinekonto.
ZotaBet: ausländische Adresse ohne Schweizer Bewilligung
ZotaBet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine gemeldete Lizenz ist nicht festgestellt, und selbst wenn eine bestünde, hätte sie in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt werden, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren.
Für einen Schweizer Spielenden bedeutet das: volles Ausführungsrisiko ohne Schweizer Schutz. Beschrieben ist hier, was gilt, nicht was zu empfehlen ist.
Das Urteil: Wer ZotaBet auswählt, wählt Auswahl statt Absicherung – und die Auswahl ist nicht Teil der Schweizer Regeln.
Unibet: internationale Marke, keine Schweizer Geltung
Unibet ist eine international bekannte Marke, aber in der Schweiz ohne Bewilligung. Es gilt die allgemeine Regel für ausländische Anbieter: nur die Schweizer Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten, eine gemeldete Lizenz hat in der Schweiz keine Geltung, und die regulatorischen Schutzmechanismen fehlen.
Ein bekannter Name ist kein Bewilligungsersatz. Wer bei Unibet spielt, spielt nach den Bedingungen eines Anbieters, über den die Gespa nur als Blockadestelle spricht.
Das Urteil: Die Markenbekanntheit ändert die Rechtsstellung. Sie verschiebt nur, wem man bei einem Streit schreibt.
Betscore: ohne Bewilligung, ohne Schweizer Register
Betscore ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, mit einer gemeldeten Lizenz, die nicht festgestellt ist und in der Schweiz keine Wirkung hätte. Hier fehlt jeder Schweizer Schutz.
Wer hier ein Konto eröffnet, klärt alle Fragen – Limiten, Auszahlung, Laufzeiten – mit dem Anbieter selbst. Die Schweizer Regeln reichen über die Grenze nicht hinaus.
Das Urteil: Werden die Bedingungen des Anbieters geändert, ist die Änderung eine Mitteilung und kein Rechtsstreit, den man hier führen kann.
WirWetten: deutschsprachiges Angebot, kein Schweizer Veranstalter
WirWetten spricht deutsch, ist aber kein Schweizer Veranstalter. Es besteht keine Schweizer Bewilligung, eine gemeldete Lizenz ist nicht festgestellt, und in der Schweiz hätte sie keine Geltung. Es besteht kein Schweizer Schutzanspruch.
Die Sprache eines Angebots ist kein Kriterium der Aufsicht. Ein deutschsprachiges Wettprogramm kann aus einem Rechtsraum stammen, in dem Schweizer Spielende keinen Anspruch haben.
Das Urteil: Vertrautheit mit der Sprache ersetzt nicht die Herkunft der Bewilligung.
BetFury: ohne Schweizer Bewilligung
BetFury ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, mit einer gemeldeten Lizenz, die nicht festgestellt ist und hier keine Wirkung hat. Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich.
Ein grösseres Produktangebot ist in der Schweiz kein Vorteil, der sich rechtlich absichern lässt.
Das Urteil: Wer hier spielt, trägt den Teil des Risikos, den das Schweizer System gerade abnimmt.
Rollbit: ausländische Adresse, keine Schweizer Bewilligung
Rollbit ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Es gilt die bekannte Lage: gemeldete Lizenz nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Geltung. Schweizer Schutzmechanismen wie das Sperrregister greifen hier nicht.
Auszahlungen und Limiten hängen hier vollständig an den Bedingungen des Anbieters.
Das Urteil: Die Bedingungen sind die einzige Rechtsgrundlage – und der Anbieter schreibt sie selbst.
Rabona: ohne Schweizer Bewilligung
Rabona ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, mit einer gemeldeten Lizenz, die nicht festgestellt ist und in der Schweiz keine Wirkung hätte.
Für Schweizer Spielende heisst das: keine Aufsicht, keine Schiedsstelle, kein Register, das einen ausgeschlossenen Spielenden hält.
Das Urteil: Wer sein Konto bei Rabona führt, führt es ausserhalb jeder Schweizer Prüfung.
Bruce Bet: ohne Schweizer Bewilligung
Bruce Bet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Eine gemeldete Lizenz ist nicht festgestellt und hätte in der Schweiz keine Geltung.
Ein solcher Anbieter ist in der Schweiz nicht verboten zu nutzen – der Spielende wird nicht bestraft –, aber er ist auch nicht geschützt. Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Das Urteil: Nutzung ohne Verbot, Beteiligung ohne Anspruch – mehr lässt sich über diese Zeile nicht sagen.
Was Wette und Einsatz kosten: das Rechenbeispiel
Die Marge ist der einzige Kostenposten, der in jeden Preis eingebaut ist und in keinem Wettschein auftaucht. Bei dem angenommenen Zwei-Weg-Markt mit je 1.90 beträgt der Auszahlungsschlüssel rund 95 % und die Marge rund 5 %. Der Betrag, den ein Spielender über ein Turnier verliert, ohne eine einzige falsche Voraussage zu treffen, ist genau dieser Anteil des Umsatzes. Bei CHF 2’000 Umsatz in Zwei-Weg-Märkten mit 5 % Marge sind das rund CHF 100; bei 10 % Marge rund CHF 200. Das ist kein Verlust, den jemand bemerkt – es ist die Summe aus hundert kleinen Abschlägen, die in jedem Preis schon steckten, als die Wette platziert wurde. Wer Kombiwetten mit vielen Beinen spielt, multipliziert diesen Abzug, statt ihn zu mindern.
Der Vergleich zwischen den beiden bewilligten Veranstaltern und den acht ausländischen Adressen verläuft an dieser Stelle nicht über die Marge – dafür liegen hier keine Quoten vor –, sondern über den Schutz: der bewilligte Anbieter trägt das Limit, die Aufsicht und das Register, der ausländische trägt davon nichts. Wer die Marge senken will, kann das nur über die Wahl des Marktes und der Zahl der Beine, nicht über die Wahl des Veranstalters.
Steuern auf Gewinne: der Freibetrag entscheidet
Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht ab, je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein; zurückgeholt wird sie über die Deklaration in der Steuererklärung.
Für einen typischen Spielenden heisst das: kein Steuerbetrag, kein Verrechnungssteuerabzug, keine Meldung. Ein Gewinn von ein paar hundert Franken auf eine Matchwette bleibt, was er ist. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze existiert nicht – wer eine behauptet, hat sie erfunden. Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, aber die kantonale Praxis kann solche Gewinne als volles Einkommen behandeln, unabhängig von der Höhe; die Steuerpraxis des Kantons Thurgau tut das bei Gewinnen aus ausländischen Grossspielen. Das ist allgemeine Information und keine Steuerberatung – Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.
Interessant ist der Freibetrag als Grösse. Eine Million Franken pro Einzelgewinn ist keine Grenze, die eine Tenniswette erreicht. Das Schweizer System hat für Sportwetten schlicht keine Steuer vorgesehen, die den Spielenden trifft – und das ist der zweite grosse Vorteil der beiden bewilligten Adressen neben dem Schutz.
Werbung, Gratisspielguthaben und was davon ankommt
Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen zielen (Art. 74 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bedroht (Art. 131 BGS). Ein zeitliches Werbeverbot über den Tag kennt die Schweiz nicht.
Gratisspiele oder Gratisspielguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und -bedingungen kommen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Die Zahl 24 gegen 8 sagt mehr über die Grösse der beiden Häuser als über ihre Grosszügigkeit: Ein Veranstalter mit einem Verkaufsstellennetz hat mehr Anlässe, für die er eine Zustimmung braucht.
Was hier nicht steht, ist der Schlüssel zu einer ganzen Kategorie von Angeboten: Wie ein Guthaben oder eine Gratiswette aktiviert wird – über einen Code, ein Formular oder ein Konto – beschreibt diese Seite nicht. Entscheidend ist ohnehin nicht der Weg zum Angebot, sondern was es nach der Aktivierung verlangt: Einsatzhöhe, Mindestquote, Frist und Deckelung der Erhöhung. Diese vier Punkte entscheiden, ob aus einem Guthaben ein Vorteil oder eine Verpflichtung wird.
Der grösste Irrtum über Gratisangebote ist die Annahme, ein Guthaben sei Geld. Bei Swisslos gibt es keine anonymen oder Krypto-Auszahlungen: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS), und ein Kredit an Spielende ist ausgeschlossen (Art. 75 Abs. 1 BGS). Wer sein Konto nicht verifiziert hat, bekommt nichts ausgezahlt – der Ausweis ist die Bedingung, nicht die Formalität. Und Schweizer Banken oder Kartensysteme sperren Zahlungen an ausländische Wettanbieter nicht; ein solches Blocking gibt es hier nicht.
Welcher Weg zu wem passt
Die Lage ist entschieden, und die Entscheidung nimmt dem Spielenden die Wahl des Anbieters, nicht die Wahl des Verhaltens. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, hat Swisslos mit Sporttip. Wer in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnt, hat die Loterie Romande mit Jouez Sport. Das ist keine Empfehlung, sondern eine Folge der Wohnadresse.
Der zweite Weg ist ausländisch und in der Schweiz ohne Bewilligung. Er bietet mehr Auswahl, mehr Märkte und in der Regel schnellere Konten – und er bietet keinen Anschluss an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und keine Schweizer Aufsicht. Wer ihn geht, sollte die Bedingungen des Anbieters als das lesen, was sie sind: die einzige Rechtsgrundlage, die es gibt. Wer den Schweizer Weg geht, sollte die Limiten als das lesen, was sie sind: die einzige Bremse, die nicht von der eigenen Stimmung abhängt.
Für die meisten Spielenden, die auf ein Rasenturnier setzen wollen, ist der bewilligte Weg die bessere Wahl – nicht weil er bequemer wäre, sondern weil er die Fragen, die nach einem Streit auftauchen, überhaupt beantwortbar macht. Der ausländische Weg ist die richtige Wahl für jemanden, der genau weiss, welches Risiko er trägt, und der es bewusst trägt.
Wer sich für den bewilligten Weg entscheidet, sollte vor der ersten Wette zwei Einstellungen vornehmen, die nichts mit Tennis zu tun haben: die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage und, falls gewünscht, eine Einzahlungslimite für 30 Tage. Beide sind später nur schwer nach oben zu korrigieren. Wer sich für den ausländischen Weg entscheidet, sollte vor der ersten Einzahlung dasselbe tun – und zusätzlich prüfen, ob der Anbieter überhaupt Limiten anbietet, die er selbst einhalten kann.
Häufige Fragen zu Wimbledon-Wetten in der Schweiz
Wann fanden die Wimbledon Championships 2026 statt, und auf welchem Belag wurde gespielt?
Die 139. Austragung lief vom 29. Juni bis 12. Juli 2026 in London auf Rasen. Das Turnier wird vom All England Lawn Tennis and Croquet Club ausgerichtet und ist das einzige Grand-Slam-Turnier auf Rasen; es ist das dritte Grand-Slam-Turnier des Jahres und dauert jährlich zwei Wochen ab Ende Juni.
Wer darf in der Schweiz Wetten auf Tennis anbieten, und welche Wettarten sind erlaubt?
Nur zwei Veranstalter: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide brauchen eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach BGS unter Aufsicht der Gespa. Erlaubt ist ausschliesslich, was auf der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten steht – keine Corner- und Kartenmärkte, keine Esport-Sektion.
Wie unterscheiden sich Herren- und Damenturnier bei der Satzzahl, und was folgt daraus für Satz- und Matchwetten?
Die Herren spielen auf drei Gewinnsätze, die Damen auf zwei. Eine Matchwette trifft beide Male dieselbe Frage, aber mit unterschiedlich viel Gelegenheit zur Korrektur. Satzwetten auf der Damentour haben weniger mögliche Ergebnisse und damit andere Quotenstrukturen. Im Entscheidungssatz gilt seit März 2022 ein Match-Tiebreak bis 10 Punkte.
Wie wird die Auszahlung einer Tenniswette berechnet, und was ist die Marge des Anbieters?
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten; Swisslos rundet zuerst auf zwei Nachkommastellen auf, dann auf 5 Rappen ab. Bei einem angenommenen Zwei-Weg-Markt mit je 1.90 liegt der Auszahlungsschlüssel bei rund 95 % und die Marge bei rund 5 %.
Was gilt bei Livewetten auf Tennis, und wie schnell ändern sich die Quoten?
Livewetten sind erlaubt, und die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen kann der Veranstalter ebenso mit 1.00 werten. Bei Tennis verschiebt sich die Quote mit jedem Break.
Wie wirken sich Verlustlimiten und die Spielsperre auf Wetten während der Turnierwochen aus?
Vor der ersten Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen; eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine Spielsperre ist von 1 bis 180 Tagen möglich; eine unbefristete Sperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos.
Tennis – handicapwettench
Inhalt erstellt vom Team «handicapwettench»
