Datenschutzerklärung – handicapwettench

Wer auf handicapwettench über Handicap-Wetten liest, gibt dabei nur die Daten preis, die ein Informationsangebot technisch benötigt. Massgebend ist das Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG, SR 235.1) mit der zugehörigen Verordnung, in Kraft in der heutigen Fassung seit dem 1. September 2023. Die Erklärung dient der Informationspflicht nach Art. 19 revDSG.

Verantwortlichkeit

Die Betreiberin von handicapwettench trägt die Verantwortung für die Datenbearbeitung. Ihre Firma, Adresse und E-Mail-Adresse stehen im Impressum auf handicapwettench.com, und dorthin lassen sich auch Fragen zum Datenschutz richten.

Bearbeitete Daten

Der Webserver führt zu jedem Aufruf ein Protokoll mit IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, aufgerufener Adresse, Datenmenge, verweisender Seite und Browsertyp. Es sichert den Betrieb und hilft bei der Abwehr von Angriffen; spätestens nach 90 Tagen wird es gelöscht oder so gekürzt, dass kein Personenbezug bleibt. Schreibt jemand per E-Mail oder Formular, kommen Name, Adresse und Nachricht dazu, die allein der Antwort dienen. Weil es auf handicapwettench weder Kundenkonten noch Einzahlungen oder Wetten gibt, entstehen keine Zahlungs- oder Ausweisdaten.

Grundsätze

Die Bearbeitung geschieht rechtmässig, nach Treu und Glauben und verhältnismässig. Sie folgt dem bei der Beschaffung erkennbaren Zweck, und Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie es dafür nötig ist (Art. 6 revDSG). Technische und organisatorische Massnahmen sichern die Daten. Profiling und automatisierte Einzelentscheidungen finden nicht statt.

Cookies und Reichweite

Cookies, die nicht notwendig sind, und die Messung der Reichweite hängen von der Auswahl im Cookie-Banner ab. Die Cookie-Richtlinie enthält die Einzelheiten; die Auswahl kann jederzeit angepasst werden.

Empfänger und Ausland

Verkauft werden Personendaten nicht. Sie gehen an Auftragsbearbeiter, die für Hosting, Auslieferung und E-Mail vertraglich verpflichtet sind (Art. 9 revDSG), und an Behörden, wenn ein Gesetz es verlangt. Eine Weitergabe ins Ausland erfolgt nur in Staaten mit angemessenem Datenschutz oder mit geeigneten Garantien wie Standarddatenschutzklauseln (Art. 16 revDSG).

Rechte betroffener Personen

Jede Person darf wissen, ob und welche Daten über sie bearbeitet werden (Art. 25 revDSG); die Auskunft erfolgt in der Regel innert 30 Tagen und kostenlos. Hinzu kommen das Recht auf Berichtigung und Löschung, auf Herausgabe oder Übertragung der Daten (Art. 28 revDSG) und das Recht, der Bearbeitung zu widersprechen. Für Personen in der Europäischen Union gelten die Rechte der DSGVO, soweit sie anwendbar ist.

Aufsicht

Aufsichtsbehörde ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) in Bern. Eine Anzeige bei ihm ist möglich, wenn eine Bearbeitung gegen Datenschutzvorschriften verstösst.

Stand: Oktober 29, 2026.

Inhalt erstellt vom Team «handicapwettench»