Sportwetten-Apps in der Schweiz: Wer darf, wer nicht – und was die zwei Erlaubten kosten

Updated Oktober 2026
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Ein Smartphone mit dunklem Display liegt auf einer Parkbank, daneben ein Kaffeebecher, im Hintergrund ein Spielplatz.

*Stand: Oktober 29, 2026 — abgeglichen mit den Bewilligungs- und Registerangaben der Gespa und der Organisatorinnen Swisslos und Loterie Romande.*

Wer nach der besten Sportwetten-App der Schweiz sucht, landet schnell bei einer Liste mit zehn oder zwanzig Namen. Nur zwei davon dürfen hierzulande überhaupt Sportwetten anbieten. Das ist die ganze Ausgangslage, und sie entscheidet jede weitere Frage — vom Bonus über die Limiten bis zur Auszahlung. Wer das einmal verstanden hat, liest jede App-Bewertung anders.

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier und 20 % bei sieben.

Zuerst die Grenzen: wie viel Freiheit bleibt beim Wetten

Bevor irgendjemand über Quoten, Boni oder Cash-Out redet, steht die unangenehme Frage im Raum: Wie viel davon lässt sich überhaupt kontrollieren? Bei einer Sportwette in der Schweiz ist die Antwort erstaunlich klar — und sie hat nichts mit Selbstdisziplin zu tun, sondern mit Regeln, die vor der ersten Wette greifen.

Verlustlimiten: der Wert, der vor dem ersten Tipp feststeht

Wer bei Swisslos ein Spielerkonto eröffnet, muss vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten setzen — für einen, für sieben und für 30 Tage. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Das ist keine Empfehlung, das ist eine Bedingung: Ohne diese Werte läuft nichts. Wer die Limite senken will, kann das sofort tun. Wer sie erhöhen will, wartet 72 Stunden.

Eine breite Steintreppe führt zu einem Gebäude mit Säulen, die Morgensonne scheint, niemand ist zu sehen.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Diese Asymmetrie ist der eigentliche Mechanismus, und sie ist gut gemacht. Ein schlechter Abend lässt sich nicht mit einem Klick zurücknehmen. Die 72 Stunden sind keine Schikane, sondern der Puffer zwischen einem Impuls und einer Entscheidung, die man später bereut.

Dazu kommt eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Sie betrifft das Geld, das auf das Konto fliesst, nicht das, was verloren geht — die beiden Zahlen sind nicht dasselbe, und wer nur eine setzt, deckt nur die Hälfte ab. Für einen Spielenden mit CHF 200 monatlichem Budget ist die Verlustlimite die härtere Bremse; für jemanden, der sein Konto gern auffüllt, ist es die Einzahlungslimite.

Sperren: was ein Klick für die nächsten 180 Tage bedeutet

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren. Vor Ablauf der Frist gibt es keine Aufhebung. Wer 90 Tage einträgt, hat 90 Tage. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Ein Rucksack und Turnschuhe stehen an einer Haustür, daneben ein Regenschirm, durch das Glas fällt Morgenlicht.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Das ist der Punkt, an dem die App aufhört, ein Freizeitwerkzeug zu sein, und ein Vertrag wird. Ein gesperrtes Konto ist keine Pause im Menü, sondern eine Eintragung, die über den einzelnen Anbieter hinaus wirkt. Ausgeschlossene und minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne — das ist eine der wenigen Stellen im Schweizer Recht, an der eine Regel bewusst hart formuliert ist.

Ehrlich dazu gehört der Befund der Gespa-Testkäufe 2025: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Schutz am Schalter ist also nicht wasserdicht. In der App ist er strenger, weil dort die Identität vorher verifiziert wird — aber wer glaubt, jede Kontrolle greife überall, irrt.

Wo die Grenze zwischen Schutz und Gängelung verläuft

Es gibt in der Schweiz keine staatlich festgelegte Einzahlungsobergrenze. Die Limiten setzt der Spielende selbst; der Veranstalter muss lediglich einen oder mehrere Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste verlangen. Diese Konstruktion gefällt mir besser, als sie klingt: Sie zwingt niemanden in ein Korsett, das nicht zu seinem Budget passt, und sie nimmt den Anbieter aus der Verantwortung für eine Zahl, die er nicht kennt.

Ein weiterer Punkt, der in App-Bewertungen gern untergeht: Ein Spielerkonto pro Person mit verifizierter Identität ist keine Formalie. Wer zwei Konten führt, um Limiten zu umgehen, verstösst gegen die Bedingungen — und die Prüfung läuft automatisch gegen Adress-Datenbanken. Innerhalb der Schweizer Anbieter gibt es dafür keine Lücke.

Was eine Wette in der App wirklich auszahlt

Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten. Das klingt banal, hat aber eine Konsequenz, die viele übersehen: Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die zweite Rundung geht immer nach unten, und zwar auf Kosten des Spielenden.

Ein einzelner Rappen ist kein Drama. Bei einer Kombination mit fünf Voraussagen, die um 6 Uhr morgens am Küchentisch zusammengeklickt wurde, auch nicht. Interessant wird es, wenn man die Gewinnreduktion über hunderte Wetten denkt: Dann ist dieser halbe Prozentpunkt Teil des Geschäftsmodells. Nicht versteckt, aber auch nicht erklärt.

Eine Wette, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert wird, zählt mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Das ist die technische Antwort auf eine Frage, die jeder Live-Wetter irgendwann stellt: Was passiert, wenn mein Tipp zwischen Klick und Bestätigung kippt? Der Einsatz zurück, sonst nichts.

Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist. Wer im Pokal auf den Sieger nach 90 Minuten setzt und dann im Elfmeterschiessen verliert, hat korrekt getippt — und je nach Markt trotzdem nichts gewonnen. Das ist keine Trickbetrügerei, sondern die Definition des Marktes, und sie steht in den Teilnahmebedingungen.

Livewetten und Cash-Out: die Optionen, die im Werbetext jeder App fehlen

Livewetten bei Sporttip gelten unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Kein Stream, keine Ausrede — die Wette läuft, sobald das Wettprogramm sie anbietet. Wer Livewetten mit dem Gefühl verbindet, einen Stream nebenher laufen zu lassen, verwechselt zwei Dinge.

Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und hängt vom Stand der Sportveranstaltungen ab.

Das ist die ehrlichste Beschreibung eines Ausstiegs, die man bekommen kann. Ein vollständiges Cash-Out heisst: alles oder nichts auf einen Klick. Die Teilauszahlung, die man von manchen Anbietern kennt, fehlt hier komplett. Wer eine Kombination mit vier sicheren Beinen hat und nur eines davon absichern möchte, kann das nicht — er kann nur die ganze Wette schliessen.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Veranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Fehler liegt beim Anbieter, die Konsequenz beim Spielenden: keine Wette, kein Gewinn, Einsatz zurück. Nicht unfair — aber wer darauf spekuliert, dass ein Systemfehler ihm eine Kombination durchgehen lässt, sollte nicht darauf bauen.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Die 48 Stunden sind die Frist, die den Unterschied zwischen Pech und Buchung macht.

Der Sporttip-Kombiboost: Was hinter dem Prozentzeichen steckt

Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Diese Staffelung liest sich wie eine Einladung und funktioniert wie ein Filter. Vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 sind machbar. Sieben sind eine andere Liga. Fünfzehn sind kein Tipp mehr, sondern ein Vollzeitprojekt — und wer sie zusammenbringt, darf sich fragen, wie oft das pro Saison gelingt.

Der Bonus greift auf den Nettogewinn, nicht auf den Einsatz. 20 % klingen nach viel; bei einem Nettogewinn von CHF 50 sind es CHF 10. Das ist kein Skandal, aber es ist auch kein Grund, eine siebte Voraussage anzuhängen, die man ohne den Boost nicht getippt hätte. Genau dazu verleitet die Staffelung aber.

Quotenboosts und Profitboosts folgen derselben Logik: nur online, nur Prematch-Einzelwetten beziehungsweise ein definiertes Sportereignis, pro Wettendem einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer den Ausstieg wählt, verliert die Erhöhung — das ist eine saubere Regel, aber man sollte sie kennen, bevor man den Knopf drückt.

Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Zwei Fristen, zwei völlig verschiedene Fristenlogiken: 26 Wochen für das Geld, 10 Tage für den Widerspruch. Die zweite ist die, die man übersieht.

Spielguthaben, Auszahlung und die Kosten des Abhebens

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Die Zahlen stehen in einem merkwürdigen Verhältnis zueinander: CHF 20 minimum, CHF 10’000 monatlich, CHF 9’999 als Obergrenze des Guthabens. Wer sein Konto konsequent auffüllt, stösst irgendwann an eine Wand aus den eigenen Einzahlungen. Das ist keine Schikane, sondern eine Bremse, die genau dort greift, wo ein Konto sonst zum Vorratslager würde.

Auszahlungen sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis, auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Drei Auszahlungen im Jahr, drei Prozent — wer sein Guthaben häufig hin- und herbewegt, zahlt für eine Bequemlichkeit, die bei manchen Anbietern selbstverständlich ist. Die dritte Auszahlung kostet bei CHF 500 dann CHF 15. Der Betrag ist klein, die Struktur dahinter sagt aber etwas über den Charakter des Kontos: Es ist nicht als Girokonto gedacht, sondern als Spielkonto, aus dem man gelegentlich etwas herausnimmt.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Die CHF 1’000 sind die Grenze zwischen automatisch und manuell, und sie erklärt, warum ein grosser Gewinn nicht sofort im Wallet erscheint. Das ist kein verschwundener Betrag, sondern ein anderer Weg.

Wichtig für alle, die eine App-Anmeldung mit einem Auszahlungsweg verwechseln: Auszahlungen laufen nur auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht.

Steuern: wann der Gewinn ein Thema wird

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — Sportwetten gehören dazu — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000; 2025 waren es CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht ab, deshalb gilt «je nach Kanton» und nicht eine einzelne Zahl.

Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Grösse: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Die Zahl ist so hoch, dass sie für praktisch jeden Leser dieses Textes irrelevant ist — und genau deshalb steht sie hier, damit niemand künstlich nervös wird.

Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch unabhängig vom Betrag als voll steuerbares Einkommen. Das ist die steuerliche Seite der Offshore-Frage, und sie ist asymmetrisch: Beim bewilligten Anbieter ist der Gewinn steuerfrei, beim ausländischen kann er es nicht sein. Wer sich für eine ausländische App entscheidet, sollte das wissen — nicht als Drohung, sondern als Rechnung, die er selbst aufstellen muss.

Es gibt in der Schweiz keine Wettsteuer auf Einsätze. Für die eigene Situation hilft der Gang zur Steuerberatung oder zur kantonalen Steuerverwaltung; das hier ist eine Einordnung, keine Steuerberatung.

App oder Webseite: was auf dem Touchscreen anders ist

Wer auf ein Telefon schaut statt auf einen Bildschirm, tippt anders — und die Anbieter haben darauf unterschiedlich reagiert. Genau dort entscheidet sich, welche App zu welchem Leser passt.

Sporttip: die App mit dem QR-Code zur Verkaufsstelle

Sporttip-Wetten lassen sich online über Swisslos.ch oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Das ist das eine Merkmal, das keine andere App in dieser Liste mitbringt, und es ist mehr als eine Kuriosität: Wer die Wette zu Hause vorbereitet und unterwegs am Schalter bezahlt, verbindet zwei Welten, die sonst getrennt sind.

Das Konto ist dabei dasselbe wie im Web, mit denselben Verlustlimiten, derselben Identitätsprüfung und derselben Spielsperre. Wer erwartet, dass die App eine eigene, lockere Welt ist, wird enttäuscht. Das ist als Ordnung gedacht, nicht als Begrenzung.

Die Anforderungen, die vor dem ersten Wisch stehen

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt oder Wallis wohnt, fällt nicht darunter — dort ist die Loterie Romande zuständig. Das ist keine Härte, sondern die Aufteilung des Landes unter zwei Organisationen, und sie bestimmt die Wahl der App stärker als jedes Bonusangebot.

Die Verifizierung per hochgeladenem Ausweis ist keine Formalität, die man umgeht. Ein Konto, das mit dem Ausweis einer anderen Person läuft, wird bei der Auszahlung auffallen — spätestens, weil die Auszahlung nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers läuft.

Was die Oberfläche hergibt und was nicht

Die App von Sporttip verbindet Livewetten, Cash-Out, Kombi- und Systemwetten mit dem Konto, das auch im Web gilt. Wer den Wechsel zwischen den Geräten gewohnt ist, findet hier keine Überraschung. Wer den gesamten Funktionsumfang in jeder App-Version erwartet, sollte vor dem ersten Tipp prüfen, welche Funktionen in der installierten Version tatsächlich sichtbar sind — das Wettprogramm und die Anordnung der Märkte können zwischen App und Web abweichen.

Push-Meldungen sind der Punkt, an dem eine App hilft oder nervt. Ob und wie Sporttip sie einsetzt, lässt sich in den Einstellungen des Geräts steuern, und wer sein Wettverhalten unterwegs im Griff behalten will, sollte diese Einstellung bewusst wählen. Eine App, die über jede Quote informiert, ist bequem und teuer zugleich.

Wettereignisse unterwegs verwalten: die Fristen, die im Mobilmodus gefährlich werden

Wer unterwegs über das Telefon wettet, handelt schneller — und stösst auf Fristen, die auf einem kleinen Bildschirm leicht verschwinden. Die 72 Stunden, die eine Erhöhung der Verlustlimite braucht, sind im Büro eine Zahl und auf dem Weg zur Arbeit eine Entscheidung. Die 26 Wochen für die Geltendmachung eines Gewinns sind grosszügig. Die 10 Tage für eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung sind es nicht, und sie sind in einer App-Benachrichtigung leichter zu übersehen als in einem Brief.

Für das Spielverhalten unterwegs hat Swisslos die Sperre von 1 bis 180 Tagen produktbezogen vorgesehen, und sie greift ohne Aufhebung vor Fristablauf. Aus der Hand heraus gesetzt, ist das ein ernster Schritt, den man nicht mehr zurücknehmen kann. Ich würde diese Funktion nicht im Wartezimmer benutzen.

Die Vergleichstabelle: bewilligt oder nur erreichbar

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin oder gemeldete Rechtsgrundlage Was das für die Wahl heisst
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa Swisslos, Sitz Basel eine der beiden Apps, mit der die Wahl endet
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande, Sitz Lausanne die App für die sechs Westschweizer Kantone
Sportaza ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht belegt, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) ausserhalb des Schweizer Rechtswegs
Bruce Bet ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht belegt, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) ausserhalb des Schweizer Rechtswegs
Coolzino ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht belegt, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) ausserhalb des Schweizer Rechtswegs
WirWetten ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht belegt, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) ausserhalb des Schweizer Rechtswegs
20Bet ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht belegt, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) ausserhalb des Schweizer Rechtswegs
BetFury ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht belegt, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) ausserhalb des Schweizer Rechtswegs
HornetBet ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht belegt, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) ausserhalb des Schweizer Rechtswegs
N1 Bet ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht belegt, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) ausserhalb des Schweizer Rechtswegs

Zehn Namen, zwei Bewilligungen. Die Spalte mit der Bewilligung entscheidet mehr als jede andere in dieser Tabelle, und sie entscheidet schneller als jede Bewertung: Wo «ohne Schweizer Bewilligung» steht, gilt Schweizer Spielerschutzrecht nicht. Die Limiten, die Spielsperre und das Register der gesperrten Personen enden an dieser Grenze. Wer dort spielt, hat keine Schweizer Aufsicht hinter sich, dafür aber auch keine Schweizer Limiten vor sich — was für manche wie Freiheit aussieht und für andere wie ein fehlendes Geländer.

Die dritte Spalte ist aus einem anderen Grund wichtig: Bei den beiden bewilligten Organisatorinnen nennt sie eine überprüfbare Grundlage, bei den übrigen steht eine gemeldete Rechtsgrundlage, die in der Schweiz keine Kraft hat. Eine ausländische Bewilligung gilt hierzulande nicht, gleich aus welchem Land sie stammt.

Die vierte Spalte habe ich absichtlich dupliziert. Sie klingt bei allen ausländischen Anbietern gleich, und das ist der Punkt: Sie unterscheiden sich in dieser Frage nicht. Deshalb wäre eine Bewertung, die sie nach Quoten oder Bonus staffelt und die Bewilligungsfrage in eine Fussnote schiebt, eine Bewertung an der falschen Stelle.

Die geprüfte Liste: zehn Apps und was sie jeweils ausmacht

Jede der folgenden Einschätzungen bezieht sich auf das, was über den Anbieter und seine Bewilligung nachvollziehbar ist. Bei den beiden Schweizer Organisatorinnen kommen die Bedingungen ihrer eigenen Teilnahmebedingungen hinzu; bei den ausländischen Anbietern endet die Prüfung dort, wo die Schweizer Aufsicht endet.

1. Swisslos Sporttip: die einzige App mit Zugang zur Verkaufsstelle

Die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS, die Aufsicht liegt bei der Gespa.

Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Gebiet möglich.

Was den Anbieter von allen anderen in dieser Liste unterscheidet, ist die Verzahnung mit dem stationären Netz: In der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Für Leser, die den Weg am Kiosk ohnehin gehen, ist das die einzige App auf dieser Seite, bei der sich der digitale Zettel in einen physischen verwandeln lässt.

Auf der Schutzseite ist Sporttip die Referenz: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Wette, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000, Senkungen sofort, Erhöhungen nach 72 Stunden. Dazu die freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage, die produktbezogene Selbstsperre von 1 bis 180 Tagen und die unbefristete Sperre mit Eintrag im schweizweiten Register.

Beim Wettangebot ist die Liste enger, als viele erwarten: Einzel-, Kombi- und Systemwetten, Livewetten, Cash-Out als vollständiger Ausstieg, Kombiboost ab vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50, Quoten- und Profitboosts nur online und nur einmal pro Wettendem. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000, bei Systemwetten CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Für 2025 verteilte Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio. — CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.).

Einordnung: Wer im Vertragsgebiet wohnt und Wert auf einen kurzen Weg zwischen App und Verkaufsstelle legt, hat hier die einzige Option mit dieser Verbindung. Der Preis dafür ist ein enges Wettprogramm mit Höchsteinsätzen von CHF 1’000, ein vollständiger Cash-Out ohne Teilauszahlung und eine Auszahlungsstruktur, die nach der zweiten Gratisabhebung im Jahr 3 % verlangt. Die rückläufigen Wettabgaben — CHF 122 Mio. im Vorjahr, CHF 109 Mio. für 2025 — erzählen ihre eigene Geschichte über die Konkurrenz durch ausländische Apps, und sie erzählen sie leiser als jeder Werbetext.

2. Loterie Romande Jouez Sport: die App für die sechs Westschweizer Kantone

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungsgrundlage ist dieselbe wie bei Swisslos: eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS unter der Aufsicht der Gespa.

Die praktische Konsequenz ist eine harte Wohnsitzregel. Wer in Genf oder Waadt lebt, kann kein Sporttip-Konto eröffnen, und wer in Zürich oder Bern lebt, kein Jouez-Sport-Konto. Die Wahl der App folgt damit dem Wohnkanton, nicht dem Funktionsumfang. Ein Vergleich, der beide Anbieter in eine Rangliste presst und nach Quoten staffelt, verkennt, dass es für den einzelnen Leser in den meisten Fällen gar keine Wahl zwischen ihnen gibt.

Mit 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz ist das Netz für einen Landesteil mit sechs Kantonen beachtlich dicht. Wer auf Bargeld und persönliche Bedienung setzt, findet dort eine Infrastruktur, die keine App ersetzt.

Einordnung: Diese App ist weder besser noch schlechter als Sporttip, sondern schlicht die zuständige. Der entscheidende Satz über sie ist kein Bewertungssatz, sondern ein Satz über den Wohnort. Wer in einem der sechs Kantone lebt und trotzdem bei Swisslos spielt, hat entweder falsch verstanden, wie das Vertragsgebiet funktioniert, oder einen Wohnsitz angegeben, der nicht seiner ist — und das fällt bei der Auszahlung auf.

3. Sportaza: erreichbar, aber ohne Schweizer Bewilligung

Sportaza hat keine Schweizer Bewilligung. Nach dem BGS dürfen in der Schweiz nur die Loterie Romande und Swisslos Sportwetten anbieten. Eine ausländische Bewilligung gilt hierzulande nicht und hat nach Art. 4 BGS keine Kraft. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren.

Einordnung: Wer hier ein Konto führt, hat eine Plattform gewählt, deren Bewilligungsfrage in der Schweiz nicht geregelt ist — und damit auch keinen Anspruch auf die Limiten, die Spielsperre und die Schlichtungswege, die für die beiden Schweizer Anbieter gelten. Das ist eine Entscheidung, die man treffen kann, aber man trifft sie ohne Geländer.

4. Bruce Bet: ein Name auf der Liste, sonst nichts Nachprüfbares

Bruce Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Da nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten in der Schweiz veranstalten dürfen, hat eine ausländische Bewilligung nach Art. 4 BGS hier keine Kraft. Der Anbieter ist weder an das Schweizer Sperrregister angebunden, noch gibt es einen Schweizer Rechtsweg; eine Sperrung durch die Gespa ist möglich.

Einordnung: Bei diesem Anbieter ist der Name das Einzige, was sich in der Schweiz sicher festhalten lässt. Wer ihn in eine Rangliste aufnimmt, sollte die Bewilligungsfrage vor allen Quotenangaben nennen — sonst liest sich die Liste wie eine Empfehlung, die sie nicht sein darf.

5. Coolzino: hier zählt nur, was fehlt

Coolzino hat keine Schweizer Bewilligung. Damit gilt: keine Veranstaltungserlaubnis nach BGS, keine Aufsicht durch die Gespa, keine Einbindung in das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Die Sperrliste der Gespa kann die Domain des Anbieters führen.

Einordnung: Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist in dieser Liste kein Kandidat für den ersten Platz, sondern eine Fussnote. Die einzige Frage, die sich bei ihm lohnt, ist die nach der Rechtsgrundlage — und sie ist in der Schweiz nicht beantwortet.

6. WirWetten: kein Schweizer Veranstalter

WirWetten hat keine Schweizer Bewilligung. Die Veranstaltung von Sportwetten ist in der Schweiz den bewilligten Organisatorinnen vorbehalten; eine ausländische Erlaubnis gilt hier nicht (Art. 4 BGS). Da kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister besteht und kein Schweizer Rechtsweg existiert, droht die Aufnahme auf die Sperrliste der Gespa.

Einordnung: Der Name klingt nach einem lokalen Angebot. Die Bewilligungslage sagt etwas anderes. Wer nach einer Schweizer App sucht, sollte sich von einem deutschsprachigen Namen nicht täuschen lassen — die Sprache der Oberfläche sagt nichts über die Aufsicht.

7. 20Bet: ausserhalb des Schweizer Rahmens

20Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Es gilt die Aufteilung des Schweizer Marktes auf zwei Veranstalterinnen; eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Kraft in der Schweiz. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme in die Sperrliste.

Einordnung: Dieser Anbieter gehört in dieselbe Kategorie wie alle anderen ausländischen Namen auf dieser Seite. Was ihn unterscheidet, ist nichts, was in der Schweiz nachprüfbar wäre. Wer ihn dennoch nutzt, sollte die steuerliche Seite kennen: Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, können nach der kantonalen Praxis von Thurgau aber voll steuerbar sein.

8. BetFury: eine Domain-Endung ist keine Bewilligung

BetFury hat keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur die beiden bewilligten Organisatorinnen Sportwetten anbieten, ausländische Lizenzen haben nach Art. 4 BGS keine Kraft. Eine Einbindung in das Schweizer Sperrregister oder ein Schweizer Rechtsweg fehlen; die Sperrliste der Gespa ist eine mögliche Konsequenz.

Einordnung: Dass eine Plattform unter einer bestimmten Top-Level-Domain erreichbar ist, sagt nichts über ihre Zulassung in der Schweiz. Diese Verwechslung ist der häufigste Denkfehler beim Vergleich von Wett-Apps. Die Bewilligung eines Landes gilt in einem anderen nicht.

9. HornetBet: erreichbar heisst nicht zugelassen

HornetBet hat keine Schweizer Bewilligung. Es bleiben die Loterie Romande und Swisslos als Veranstalterinnen; eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Kraft. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain potenziell auf der Sperrliste.

Einordnung: Die technische Erreichbarkeit einer App ist kein Zulassungskriterium. Dass eine Domain aus der Schweiz aufrufbar ist, bedeutet nur, dass sie noch nicht auf der Sperrliste steht — die Liste wird laufend ergänzt.

10. N1 Bet: der letzte Name mit derselben Lücke

N1 Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Da nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten in der Schweiz anbieten dürfen, hat eine ausländische Lizenz hier keine Gültigkeit (Art. 4 BGS). Der Anbieter untersteht nicht dem Schweizer Sperrregister und bietet keinen Schweizer Rechtsweg; die Sperrung der Domain durch Schweizer Telekom-Anbieter ist jederzeit möglich.

Einordnung: Diesen Anbieter trifft dieselbe Bewilligungslücke wie die acht Namen vor ihm. Wer ausländische Apps vergleichen will, sollte das als eigenen Vergleich tun — und die Schweizer Bewilligungsfrage nicht als Detail behandeln, das man in einer Fussnote nachreicht.

Wer darf in der Schweiz überhaupt eine Sportwette anbieten

Die Schweiz hat ein Geldspielgesetz, das die Zahl der Anbieter begrenzt, statt sie zu öffnen. Diese Konstruktion erklärt fast jede Eigenheit der verfügbaren Apps — warum es so wenige sind, warum ihr Angebot enger ist als das ausländischer Plattformen und warum die Aufsicht anders aussieht als in vielen Nachbarländern.

Die auf zwei Veranstalterinnen begrenzte Organisation

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, beaufsichtigt. Das Geldspielkonkordat ist seit dem 1.1.2021 in Kraft. Die Aufsicht liegt nicht bei der ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt — eine Unterscheidung, die bei Verwechslungen zu falschen Schlüssen führt.

Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21 bis 25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Anbieter existiert nicht, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht lediglich die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Für ein Online-Konto braucht es Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis einen Wohnsitz im jeweiligen Gebiet der Organisatorin. Der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS) — daraus erklären sich die CHF 506 Mio., die Swisslos für 2025 an die kantonalen Fonds ausschüttete.

Was in der Schweiz gewettet werden darf und was nicht

Die Sportwetten beschränken sich auf Sportveranstaltungen. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Das bewilligte Angebot ist eine geschlossene Liste: die Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten der Gespa, in der Version vom 10.09.2026 (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS).

Die Details dieser Liste sind strenger, als man denkt. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe zählen nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten sind nur zulässig, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind nie möglich. Die Liste führt keine Eckball- und Kartenmärkte und keine Esports-Sektion. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Livewetten sind erlaubt, sowohl vor dem Spiel als auch live, sofern die Veranstalterin über eine entsprechende Entscheidung verfügt. Das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht geregelt und bleibt eine Funktion des jeweiligen Anbieters — bei Sporttip als vollständiger Ausstieg ohne Teilauszahlung und ohne Garantie für jeden Markt.

Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Bei Swisslos gelten die Limiten von CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette als Bedingungen des Anbieters, nicht als gesetzliche Vorgabe.

Wo die Schweizer Bewilligung aufhört: der ausländische Markt

Ein ausländischer Anbieter mit einer Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Zulassung. Die Veranstaltung von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat — bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Die spielende Person wird nach Angaben des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Das ist die eine Hälfte der Wahrheit.

Die andere: Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es existiert keine Aufsicht über die Einhaltung von Spielregeln. Wer bei einem nicht bewilligten Anbieter spielt, hat keinen Anspruch auf die Schutzmechanismen, die im Schweizer Recht für Spielende vorgesehen sind — keine Verlustlimiten, keine Spielsperre im Register, keine Schlichtungsstelle. Der Weg über eine ausländische App ist nicht kürzer, sondern unbeaufsichtigt.

Und was die Werbung betrifft: Werbung für ein Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Das erklärt, warum eine seriöse Beschreibung dieser Anbieter immer eine Beschreibung bleibt.

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste der ausländischen Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86 bis 93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Gespa nennt das Domain-Hopping und nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele, bet365 ebenfalls auf der Liste. Diese Liste ist keine Momentaufnahme, sondern ein Wettlauf. Wer sich auf eine erreichbare Domain verlässt, verlässt sich auf einen Zwischenstand.

Die ehrliche Gegenüberstellung lautet: Ein ausländischer Anbieter bedeutet keine Schweizer Bewilligung, keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und steuerlich die kantonale Praxis — die bewilligte Variante bedeutet vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Anbieterinnen, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzbedingung und eine Identitätsprüfung. Keine der beiden Seiten ist per se «die sichere Wahl».

Häufige Fragen zur Sportwetten-App in der Schweiz

Woran erkennt man, ob eine Sportwetten-App in der Schweiz gut ist?

Am schnellsten an der Bewilligung. Eine App darf hier nur von Swisslos oder der Loterie Romande betrieben werden; alles andere ist ohne Schweizer Zulassung. Erst danach lohnen Funktionsumfang, Livewetten, Cash-out und Stabilität einen Vergleich — Bewilligung, Verlustlimiten, Auszahlungsweg und Fristen gehören vor jede Bewertung der Oberfläche.

Welche Apps dürfen in der Schweiz für Sportwetten genutzt werden?

Nur die beiden bewilligten Angebote: Sporttip von Swisslos und Jouez Sport von der Loterie Romande. Beide verfügen über eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa. Eine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht, gleich aus welchem Land sie stammt.

Welche Voraussetzungen gelten für ein Konto in der App?

Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Gebiet der jeweiligen Organisatorin, keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wer in einem Kanton der anderen Organisatorin wohnt, erhält kein Konto.

Wie wirken Verlustlimiten und Spielsperre in der App?

Vor der ersten Wette müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Senkungen greifen sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden. Eine Selbstsperre ist produktbezogen für 1 bis 180 Tage möglich; die unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos.

Gibt es in der App Livewetten und Cash-out?

Bei Sporttip ja. Livewetten gelten unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, nur online, nur als vollständiger Ausstieg ohne Teilauszahlung und ohne Garantie für jeden Markt. Ausgeführt bleibt ausgeführt.

Wie läuft die Auszahlung aus der App ab?

Auszahlungen laufen ausschliesslich auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet — Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Bei Swisslos sind die ersten zwei Auszahlungen pro Jahr gratis, danach kann eine Kommission von 3 % anfallen; die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Inhalt erstellt vom Team «handicapwettench»