Wer in der Schweiz bei der Registrierung eine Gratiswette bekommt – und was sie wirklich wert ist

Updated Oktober 2026
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Ein leeres Wettschein-Papier und ein Kugelschreiber liegen auf einem Gartentisch auf einer Terrasse, daneben steht ein Windlicht.

Stand: Oktober 29, 2026 – geprüft gegen die Bewilligungs- und Spielregel-Angaben von Swisslos und der Loterie Romande sowie gegen die Vorgaben der Gespa.

Gewinne bis CHF 1'000 netto werden bei der Loterie Romande direkt dem Wallet gutgeschrieben, Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10'000 pro 30 Tage begrenzt.

Wer heute in der Schweiz ein Wettkonto eröffnen will und dafür eine Gratiswette erwartet, trifft auf eine eigentümliche Landschaft. Auf der einen Seite zwei Veranstalter, die das Recht haben, überhaupt Sportwetten anzubieten – und die mit Gratisaktionen knausrig sind, weil sie es sein müssen. Auf der anderen Seite eine Schar ausländischer Marken, die mit üppigen Neukundenangeboten werben, für die hierzulande niemand eine Bewilligung erteilt hat.

Zwischen diesen beiden Welten liegt die eigentliche Entscheidung, vor der ein Wettender steht. Nicht «welche Marke zahlt am meisten», sondern «welchen Weg will ich gehen, und was kostet mich jeder davon». Das ist die Frage, um die es auf dieser Seite geht, und sie lässt sich nicht mit einem Aktionsbetrag beantworten.

Spielerschutz: was eine Gratiswette mit dem eigenen Konto zu tun hat

Die meisten Ratgeber zum Thema Gratiswette erzählen zuerst, wo es Geld geschenkt gibt. Das ist die falsche Reihenfolge, und zwar nicht aus pädagogischen Gründen. Wer sein Konto eröffnet und später feststellt, dass er die Limiten nicht so verschieben kann, wie er sie brauchen würde, hat das Angebot längst angenommen. Die Regeln, die dann gelten, sind älter als die Aktion.

Deshalb steht der Spielerschutz hier am Anfang: nicht als Warnhinweis, sondern weil die Limitenmechanik bei jedem Schweizer Veranstalter der Startpunkt jeder Kontoeröffnung ist.

Verlustlimiten zuerst, dann alles andere

SPIELERISCHEN Sicherheitsnetzen im Schweizer Sportwetten liegt eine Logik zugrunde, die manchem Wettenden erst beim ersten Klick auffällt: Die Limite setzt er selbst, bevor er überhaupt eine Wette platzieren darf. Bei Swisslos und seinem Produkt Sporttip sind vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für einen, sieben und dreissig Tage zu hinterlegen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 – und für Personen unter einundzwanzig Jahren von CHF 1’000. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils dreissig Tage einrichten.

Der Mechanismus dahinter ist die eigentliche Pointe. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung wird erst nach 72 Stunden wirksam. Das ist keine Schikane, sondern eine Bremse gegen den Impuls, den jeder kennt, der schon einmal eine Serie verloren hat: die Grenze im Moment des Ärgers hochzusetzen. Wer die 72 Stunden als Hindernis liest, hat die Funktion missverstanden – sie ist genau dann relevant, wenn ein Wettender sie am wenigsten braucht.

Für die Praxis der Gratiswette heisst das: Die Verlustlimite rahmt jede Aktion von Anfang an. Ein Wettender mit einer niedrigen Dreissig-Tage-Limite erlebt ein CHF-10-Guthaben anders als jemand, der bis zur Oberlimite geht. Das Guthaben ist in beiden Fällen derselbe Betrag. Die Bewegung, die es im Konto auslöst, ist es nicht.

Spielsperre und Sperrregister

Wer Abstand braucht, dem steht mehr zur Verfügung als eine Limite. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für einen bis 180 Tage sperren – ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird dagegen in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt dann nicht nur für Sportwetten und Lotterien, sondern auch für Casinos einschliesslich der Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein.

Diese Unterscheidung ist praktisch bedeutsam, und sie wird selten so erklärt. Die befristete Zugangssperre ist eine Auszeit auf dem eigenen Sporttip-Konto. Das schweizweite Register ist eine andere Grössenordnung: Es gilt auch für Schweizer Spielbanken. Wer eine befristete Sperre zu setzen glaubt, während er eine unbefristete auslöst, merkt den Unterschied erst, wenn er ihn nicht mehr ändern kann. Die genauen Bedingungen stehen in den Teilnahmebedingungen, und wer sie vor der Sperre liest statt danach, spart sich ein Gespräch mit der Aufsicht.

Warum das vor jeder Gratiswette steht

Es gibt einen naheliegenden Einwand: Wer nur eine Registrierungsaktion mitnehmen will, braucht keine Limitenberatung. Das stimmt, wenn man die Sache als einmalige Transaktion betrachtet. Nur ist die Registrierung keine Transaktion, sondern ein Konto – und ein Konto bleibt. Die Limiten, die bei der Eröffnung gesetzt werden, sind der Vorgabewert für alles, was danach kommt: für das Gratisguthaben, für die erste Einzahlung und für die hundertste Wette drei Monate später.

Wer sich beim Schweizer Veranstalter registriert, bekommt also nicht nur eine mehr oder weniger kleine Aktion, sondern ein Konto mit einer eingebauten Bremse. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung anheuert, bekommt eine Aktionsseite und ein Konto ohne Anbindung an das Schweizer Sperrregister. Beides ist eine Wahl. Nur ist sie selten eine bewusste, weil die Marketingkommunikation über die zweite Hälfte dieses Satzes schweigt.

Neukundenangebot und Gratisguthaben: was eine Aktion am Ende hergibt

Der Begriff «Gratiswette» führt in die Irre, bevor man überhaupt zu den Bedingungen kommt. Denn was bei einer Registrierungsaktion gutgeschrieben wird, ist in der Regel kein Geld, sondern Spielguthaben mit Auflagen. Der Unterschied ist nicht semantisch, er entscheidet darüber, ob die Aktion fünf Franken oder fünfzig wert war.

Der Einsatz kommt nicht zurück

Die Regel, die jede Erwartung an eine Gratiswette zurechtstutzt, lautet: Der Einsatz einer Gratiswette wird bei einem Gewinn nicht mitbezahlt. Anders als bei einer Wette aus eigenem Guthaben, die bei einer Quote von 2.00 den doppelten Einsatz zurückgibt, zahlt eine Gratiswette bei derselben Quote nur den Gewinn aus – der Einsatzbestandteil fällt weg, weil er nie gestellt wurde.

Ein Zahlenbeispiel macht das greifbar. Wer eigenes Guthaben zu Quote 2.00 setzt, erhält bei einem Treffer das Doppelte zurück. Wer Gratisguthaben zu derselben Quote setzt, erhält nur den Gewinnteil, also den einfachen Betrag über dem fiktiven Einsatz. Die Hälfte des scheinbaren Werts ist damit schon vor dem ersten Anpfiff verschwunden, und sie ist keineswegs versteckt – sie steht in den Bedingungen, nur nicht in der Werbung.

Hinzu kommt eine zweite Bedingung, die den Wert weiter staffelt: Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen grundsätzlich nicht auszahlbar. Es kann im Konto eingesetzt werden, aber es wird nie zu Geld. Auch die Aktion der Loterie Romande schreibt ihr Spielguthaben ausdrücklich als nicht auszahlbar fest. Ein Wettender, der eine solche Aktion mit einer Einzahlung vergleicht, vergleicht also zwei verschiedene Dinge: einmal echtes Guthaben, das er abheben kann, einmal einen Einsatzgutschein für die Wettschlitten selbst.

Die Aktionsbedingungen im Kleingedruckten

Wer auf einer Aktionsseite landet und dort kein Datum, keine Gültigkeitsdauer und keinen Verfallsmechanismus findet, sollte das als Information lesen, nicht als Lücke im Textmarketing. Die Bedingungen sind der Inhalt der Aktion; die Summe ist nur ihre Überschrift.

Vier Dinge lohnen die Prüfung vor dem Klick, und zwar alle vier vor dem Klick:

Wer diese vier Punkte vor der Registrierung klärt, weiss vorher, was er bekommt. Wer sie danach klärt, hat ein Konto – und die Aktion meist schon verspielt.

Was die Aktion im Durchschnitt wert ist

Rechnen lässt sich das durchaus, und das Ergebnis ist ernüchternd genug, um einen zu beschleunigen. Als Grundlage dient eine Aktionsgutschrift von CHF 10 unter den Bedingungen, wie sie bei der Loterie Romande dokumentiert sind: Das Guthaben ist nicht auszahlbar, und der Einsatz wird bei einem Gewinn nicht mitbezahlt. Dazu ein illustrativer Zwei-Weg-Markt mit Quoten von je 1.90 – ein Beispiel, kein quotierter Preis.

Aus diesen beiden Angaben folgen zwei Grössen. Die Auszahlungsquote des Marktes ergibt sich aus eins geteilt durch die Summe der Kehrwerte der beiden Quoten und liegt bei 95 Prozent; die Marge des Veranstalters ist die Differenz zu hundert, also 5 Prozent. Der durchschnittliche Wert der Gratisgutschrift für den Wettenden ergibt sich, wenn man den Aktionsbetrag mit dem Gewinnanteil (Quote minus eins, geteilt durch die Quote) multipliziert und das Ergebnis mit der Auszahlungsquote des Marktes gewichtet.

Für CHF 10 zu Quote 1.90 auf einem Markt mit 95 Prozent Auszahlungsquote liegt dieser Wert bei etwa CHF 4.26 bis CHF 4.50, je nachdem, ob ein halber Rappen, ein Rappen oder der volle theoretische Anteil unterstellt wird. Der Betrag, den die Aktion im Durchschnitt wert ist, liegt damit bei rund vier bis fünfeinhalb Franken, und die Zahl ist eine statistische Schätzung über viele Wetten gleicher Art – kein Ergebnis, das ein einzelner Wettender erwarten darf, und kein Versprechen auf einen Gewinn. Der springende Punkt ist der Bruch zwischen nominellem Guthaben und realem Gegenwert: Rund die Hälfte des geschenkten Betrags verbrennt in den zwei Bedingungen, die jede Gratiswette trägt – fehlender Einsatzrückbezug und die Marge des Marktes.

Wer diesen Wert gegen die Zeit aufrechnet, die das Lesen der Bedingungen kostet, kommt bei kleinen Aktionen zu einem Punkt, den die Anbieter selten machen: Die Aktionsgutschrift ist oft nicht der Grund, das Konto zu eröffnen.

Vergleich der Anbieter: worauf es bei den Limiten und Zahlungswegen ankommt

Ein Vergleich, der nach Aktionshöhe sortiert, sortiert nach der unwichtigsten Zahl. Was ein Wettender tatsächlich bekommt, steht in vier Zeilen, die kein Marketingtext prominent zeigt: Mindest- und Höchsteinsatz, Limiten des Kontos, Auszahlungsregeln und das Wettprogramm. Ein hoher Aktionsbetrag, der auf einer dieser vier Zeilen scheitert, ist ein hoher Aktionsbetrag auf dem Papier.

Mindesteinsatz, Höchsteinsatz, Systemwette

Bei Sporttip beginnt der Mindesteinsatz bei CHF 1 – eine Schwelle, die tief genug ist, dass ein Aktionsguthaben von CHF 10 nicht in einer einzigen Wette verpufft. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos behält sich vor, diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern; eine Wette über der Limite werde nicht angenommen.

Diese Flexibilität ist ein doppeltes Schwert, und man darf das ruhig so sagen. Einerseits erlaubt sie einem verantwortungsvollen Anbieter, auffällige Muster im Spielverhalten eines Kontos abzufangen. Andererseits bedeutet sie, dass die Limite, auf die sich ein Wettender eingerichtet hat, keine Zusage ist. Wer auf Rechenbarkeit angewiesen ist – und das ist letztlich jeder, der sich eine Verlustlimite setzt –, sollte die Höchsteinsätze als das lesen, was sie sind: ein aktueller Wert, kein Vertrag.

Die Spanne zwischen CHF 1 und CHF 1’000 Einzelwette sagt zudem etwas über die Modellierung des Angebots aus. Ein Anbieter, der einen Mindesteinsatz von einem Franken führt, rechnet mit vielen kleinen Wetten; das ist die Architektur eines Publikumswettangebots, nicht eines Hochlimitports.

Wettschein, Livewette und Cash-Out

Das Wettprogramm entscheidet darüber, ob ein Guthaben überhaupt nutzbar ist. Ein Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, allerdings nur online und nur als vollständiges Cash-Out – eine Teilauszahlung ist nicht vorgesehen. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt gibt es nicht.

Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn ohne vorzeitigen Ausstieg und hängt vom Stand der Sportereignisse ab. Er kann jederzeit geändert werden. Wer das als Ausstiegsrecht versteht, versteht es falsch: Es ist ein Angebot, das der Anbieter machen kann oder nicht, zu Preisen, die er selbst bestimmt. So unromantisch ist die Mechanik – und wer sie kennt, setzt Cash-Out nicht mehr mit einem Sicherheitsnetz gleich.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Wer live auf einen Elfmeter setzt, während der Schiedsrichter noch überlegt, spielt also nicht gegen den Anbieter, sondern gegen eine Regel, die er nachlesen kann.

Zur regulären Spielzeit gehören die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei einem Fussballspiel, das in die Verlängerung geht, entscheidet dieser Satz über Gewinn und Verlust – und er steht in den Spielregeln, nicht auf dem Bildschirm des Livewettangebots.

Steuer und Auszahlung als Vergleichsgrösse

Zwei Zahlen fehlen in jedem Aktionsvergleich, und sie wiegen mehr als viele Aktionsbeträge. Die erste betrifft die Steuer. Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind bis zu einem Freibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Vorjahr lag er bei CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht davon ab – sie ist je nach Kanton verschieden, und ein einzelner Kantonswert hat auf dieser Seite nichts zu suchen. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein.

Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Schwelle. Für ihn ist der Gewinn einkommenssteuerfrei und ohne Verrechnungssteuer, und das ist gegenüber manchen ausländischen Konstellationen ein echter Vorteil – dazu mehr im Abschnitt zur Rechtslage. Wer grössere Beträge spielt, stellt vor der Registrierung eine Frage an eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung, nicht an die Aktionsseite.

Die zweite Zahl ist die Auszahlung selbst. Bei Swisslos wird der Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, und die Überweisung dauert fünf bis zehn Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist davon ausgenommen, weil es nicht auszahlbar ist.

Wer diese Zeile in einen Vergleich aufnimmt, sieht plötzlich, was die Aktionsdiskussion verschweigt: Der Weg vom Guthaben zum Geld ist bei einem Schweizer Veranstalter klar geregelt und über einen Ausweis an den Namen gebunden.

Die Vergleichstabelle

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Sportwetten unter dem Namen Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS Société de la Loterie de la Suisse Romande; Westschweizer Kantone
PowBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt
20Bet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt
myBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt
ZotaBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt
Bettilt keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt
Unibet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt
Sportuna keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt
Wettigo keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt

Zwei Zeilen tragen eine Bewilligung, acht tragen keine. Das ist die ganze Spannung dieser Tabelle, und sie lässt sich nicht durch eine dritte Spalte auflösen.

Bemerkenswert ist nicht die Zahl acht, sondern ihre Gleichförmigkeit. Acht ausländische Marken, und bei keiner lässt sich eine Bewilligung feststellen, die in der Schweiz Geltung hätte. Das ist kein Zufall und auch keine Recherchelücke, sondern die logische Folge einer Marktordnung, die im nächsten Abschnitt beschrieben wird: Es gibt schlicht keine weiteren Schweizer Bewilligungen zu verteilen, weil der Gesetzgeber die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt hat. Wer also in einer Vergleichstabelle nach der zehnten bewilligten Zeile sucht, sucht nach etwas, das nicht existiert.

Ein zweiter Blick verdient die Spalte mit den Veranstaltern. Bei den beiden Schweizer Zeilen steht ein Unternehmen mit Sitz und einer Aufsicht, die man anrufen kann. Bei den acht anderen steht eine Fussnote – und zwar die ehrlichste Fussnote, die diese Tabelle hergibt.

Die Grundlagen: wie eine Gratiswette, ein Wettschein und eine Quote zusammenspielen

Wer noch nie eine Sportwette platziert hat, dem hilft die beste Aktionsanalyse nichts, solange unklar bleibt, wovon eigentlich die Rede ist. Der nächste Abschnitt gehört deshalb dem Handwerk. Er ist nicht für den gedacht, der schon zwanzig Wetten platziert hat – der kann weiterblättern –, sondern für den, der verstehen will, was er da eigentlich klickt.

Ein Basketball liegt bei Sonnenuntergang auf einem leeren Aussenplatz, lange Schatten fallen über den Boden.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Gratisspielguthaben und die Wege zum Konto

Ein Wettkonto entsteht im Schweizer Sportwetten nicht als Nebeneffekt einer Anmeldung, sondern über ein Verfahren mit Identitätsprüfung. Voraussetzung für die Online-Registrierung bei Swisslos sind mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer ausserhalb dieser Kantone wohnt, kommt bei Swisslos nicht durch die Registrierung, egal wie gross die angebotene Aktion ist. Bei der Loterie Romande gilt das Gegenstück: Sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Für einen Wettenden mit Wohnsitz in Genf ist damit der Schweizer Anbieter gesetzt. Für einen mit Wohnsitz in Zürich ebenfalls – nur ist es ein anderer. Diese Zweiheit ist die erste echte Einschränkung der Wahlfreiheit, und sie hat nichts mit einer Aktionshöhe zu tun.

Guthaben kommt auf zwei Wegen ins Konto. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, mindestens für CHF 20; in dreissig Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei den Online-Zahlungsarten führt Swisslos unter anderem PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Der andere Weg ist die Aktionsgutschrift – und nur sie verdient den Namen, den die Werbung so gern verwendet.

Was eine Wette auszahlt, wenn sie gewinnt

Die Auszahlungslogik ist einfacher, als sie auf den ersten Blick wirkt. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote – bei Kombinationen mal der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zunächst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf fünf Rappen genau abgerundet. Die letzte Rundungsstufe geht zulasten des Wettenden; sie ist klein genug, um in der Werbung nicht aufzutauchen, und gross genug, um über viele Wetten zusammenzulaufen.

Für Kombinationen heisst das konkret: Die Quoten der einzelnen Voraussagen multiplizieren sich zu einem Preis. Vier Voraussagen mit einer Quote von je 1.50 ergeben eine Gesamtquote von 5.0625, und ein Einsatz von CHF 10 darauf würde bei einem Treffer gut fünfzig Franken einbringen. Was dieses Ergebnis verschweigt, ist die Eintrittswahrscheinlichkeit: Mit jeder zusätzlichen Voraussage sinkt die Chance, alle zu treffen. Die Gesamtquote wächst multiplikativ, die Trefferchance schrumpft ebenso multiplikativ, und in der Summe ist die Kombiwette für den Anbieter die rentabelste Wette, die er anbieten kann.

Ein Sonderfall lohnt die Erwähnung, weil er in jedem Anfängerkonto einmal vorkommt. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung dürfen bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann es die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer also einen Spieler und gleichzeitig das Endergebnis desselben Spiels kombiniert, betreibt damit keine ausgeklügelte Strategie, sondern legt sich mit einer Softwareregel an.

Auch die abgesagte Partie hat ihre Regel: Wird ein Wetterereignis nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig; Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Der letzte Teil ist der, den man erst merkt, wenn drei von vier Voraussagen getroffen haben.

Wer das Guthaben schliesslich im Konto liegen lässt, sollte eine letzte Frist kennen: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Wette ist kein Sparbuch.

Wo die Aktionsanschläge herkommen

Zum Schluss der Grundlagen gehört die Unterscheidung, die den ganzen Begriff erst erklärt. Das Gesetz spricht von Gratisspielguthaben. Die Werbung spricht von Gratiswette oder Freiwette. Die Marktsprache nennt Boosts, bei denen der mögliche Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöht wird. Drei Namen, und keiner davon ist ein Bargeschenk.

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Kombiboost wiederum gilt nur online – Prematch, Live und Systemwetten – und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; auf den Nettogewinn gibt es 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind auch hier limitiert.

Die Staffelung verrät die Absicht: Ein Kunde, der auf einen Zuschlag von 5 Prozent kommt, wird ermutigt, noch drei Voraussagen anzuhängen. Der Weg zu den 100 Prozent führt über fünfzehn Voraussagen in einer einzigen Kombination. Das ist kein Bonus, den ein Gelegenheitswettender abholt – es ist eine Aufforderung, die eigene Auswahl zu verlängern.

Rechtslage: warum es diese zwei Anbieter gibt und nicht zwanzig

Die entscheidende Einsicht für jeden, der in der Schweiz auf der Suche nach einer Gratiswette ist, liegt nicht in einem Aktionsvergleich, sondern in einem Wort: Grossspiel. Online-Sportwetten sind ein solches unter dem Geldspielgesetz in der Fassung, die am 1. Januar 2019 in Kraft trat. Die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; die Kommission, die die Casinos beaufsichtigt, ist nicht zuständig.

Ein Steinbrunnen auf einem stillen Dorfplatz im ersten Morgenlicht, Wasser fliesst ruhig in das Becken.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Zwei Veranstalter, nicht mehr

Der springende Punkt ist, dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt, und dass die Kantone die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt haben: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Swisslos sitzt in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Eine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter gibt es nicht, weil es keine gibt; die Aufsicht publiziert lediglich die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Für die Frage nach der Gratiswette bei Registrierung heisst das: Es gibt in der Schweiz genau zwei Adressen, an denen eine solche Aktion überhaupt legal angeboten werden darf. Alles andere ist Bühnenbild.

Und deshalb fallen die Aktionen klein aus

Die dürftige Grösse der Aktionen ist kein Zeichen von Geiz, sondern die Folge einer Genehmigungspflicht. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist ein enges Nadelöhr, und die Auswirkung auf den Markt ist unmittelbar: Wer jede Aktion vorab genehmigen lassen muss, baut keine Kampagnen, die günstig aussehen sollen, sondern hält sie klein, sauber und überprüfbar.

Das ist die ehrliche Antwort auf die Frage, warum die Schweizer Aktionen im internationalen Vergleich bescheiden wirken. Es ist derselbe Mechanismus, der den Schweizer Markt für Wettende berechenbar macht. Die beiden Dinge hängen zusammen, und es wäre unseriös, nur eines davon zu erwähnen.

Was auf dem Wettschein stehen darf – und was nicht

Die Bewilligung beschränkt nicht nur, wer Wetten anbieten darf, sondern auch worauf. Erlaubt sind ausschliesslich Sportwetten – Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Das erlaubte Angebot folgt einer geschlossenen Liste: der Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten der Gespa (Version vom 10. September 2026). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie gelistet sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Die Liste weist keine Corner- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion aus; Esport kommt in der Liste schlicht nicht vor. Events, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.

Wer aus einem internationalen Wettangebot kommt, stutzt hier zuerst. Es fehlt die halbe Palette, an die man sich gewöhnt hat, und die fehlenden Teile sind nicht harmlos, sondern die margenträchtigen. Genau darin liegt der Preis der Bewilligung: Der Schweizer Markt ist nicht derselbe Markt mit einem anderen Logo, sondern ein schmalerer.

Livewetten sind zulässig – vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte gibt es nicht. Cash-Out ist dagegen nicht geregelt; es ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters, mit den Bedingungen, die dieser selbst setzt.

Wenn das Ereignis ausfällt oder die Frist läuft

Zwei weitere Regeln betreffen den Geldbeutel direkter, als es die Aktionsdiskussion nahelegt. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt; anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht. Ein Kredit an Spielende ist nicht erlaubt. Bei Swisslos wird ein Gewinn bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Bei der Loterie Romande liegt die Grenze ebenfalls bei CHF 1’000 netto: bis dahin geht der Gewinn direkt ins Wallet, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN.

Die zweite Regel ist die Schweigepflicht des Steuerrechts – oder vielmehr ihr genaues Gegenteil, die Pflicht zur Deklaration. Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Freibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei und werden nur darüber besteuert; konkret sind das CHF 1’071’000 ab dem 1. Januar 2026 gegenüber CHF 1’070’400 im Vorjahr, und die kantonale Schwelle weicht je nach Kanton ab. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer – die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen dagegen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.

Was aus dem Ausland kommt

Bleibt der zweite Weg, und über ihn ist in der Werbung wenig zu lesen. Eine ausländische Bewilligung – ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Geltung. Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Was fehlt, sind nicht die Prozente, sondern die Anbindungen: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg. Dazu kommt der Netzwerkeffekt: Die Gespa publiziert eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren; die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt – ein Wechselspiel, das die Aufsicht selbst mit einem eigenen Begriff beschreibt.

Und die Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist ihrerseits strafbar: Bis zu CHF 500’000 Busse drohen dafür. Deshalb steht auf dieser Seite keine Aufforderung, irgendwo ein Konto zu eröffnen, und deshalb sind die acht ausländischen Marken im Abschnitt ## Die Anbieter im Einzelnen Gegenstand einer Beschreibung, nicht einer Empfehlung.

Wie die beiden Wege zu vergleichen sind

Eine ehrliche Gegenüberstellung sieht so aus: Der bewilligte Weg bietet vollen Schweizer Spielerschutz, aber nur zwei Anbieter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Wettarten, eine Wohnsitzvoraussetzung und eine Identitätsprüfung. Der ausländische Weg bietet ein breiteres Programm, aber keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und – je nach Kanton – eine Steuerfolge auf den Gewinn. Keiner der beiden Wege ist per se der sichere. Der eine verlangt Verzicht, der andere verlangt Vorsicht, und wer das eine wie das andere als reine Geschmacksfrage verkauft, verkauft etwas.

Die Anbieter im Einzelnen

Die Reihenfolge ist keine Rangfolge und keine Empfehlung. Zuerst stehen die beiden Veranstalter, denen die interkantonale Ordnung das Sportwetten in der Schweiz überlässt; danach die ausländischen Marken, die Schweizer Wettende antreffen, jede ausdrücklich ohne Schweizer Bewilligung. Die zehn Marken werden nach denselben Kriterien beschrieben, und keinesfalls werden die beiden Gruppen vermischt.

Swisslos Sporttip: die zwei Franken, die im Kleingedruckten stehen

Der Veranstalter ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie betreibt Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; das Sportwettprodukt heisst Sporttip. Bewilligungsrechtlich handelt es sich um eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz – nicht um eine «Lizenz», auch wenn das Wort bequemer ist. Ein Online-Konto erhält nur, wer im Vertragsgebiet wohnt: in den deutschsprachigen Kantonen, im Tessin oder im Fürstentum Liechtenstein.

Das Angebot ist auf ein Publikum zugeschnitten, nicht auf ein Hochlimitpublikum. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Die Einzahlung ins Wallet startet bei CHF 20; in dreissig Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Der Zugang lässt sich produktbezogen für ein bis 180 Tage sperren, eine unbefristete Spielsperre landet im schweizweiten Register, das auch für Casinos und für Liechtenstein gilt.

Einordnung: Die entscheidende Zahl dieses Angebots ist nicht die Aktionshöhe, sondern die 72-Stunden-Regel bei Limitenänderungen und der Umstand, dass Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar ist. Ein Konto bei Sporttip ist damit kein Aktionskanal, sondern ein langfristiges Wettkonto mit eingebauter Trägheit – und wer diese Trägheit als Einschränkung empfindet, ist hier falsch. Wer sie als Preis für Produktkenntnis, geregelte Auszahlung in fünf bis zehn Arbeitstagen und einen klaren Rechtsweg akzeptiert, findet eine Plattform, die genau das liefert, was sie verspricht, und keine Überraschungen im Kleingedruckten.

Loterie Romande Jouez Sport: zehn Franken an sieben Tagen im Stadion

Veranstalterin ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit dem Sportwettprodukt Jouez Sport, zugelassen für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne, führt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Bewilligungsrechtlich gilt dasselbe Doppel aus Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter der Aufsicht der Gespa; ein Online-Konto gibt es nur für Personen mit Wohnsitz in ihrem Gebiet.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» ist das beste Beispiel dafür, wie eine Schweizer Gratisaktion aussieht, wenn sie durch das Nadelöhr der vorgängigen Gespa-Zustimmung gegangen ist. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben; insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, das Guthaben war dreissig Tage gültig und nicht auszahlbar.

Am Konto selbst gelten Limiten, die den Rahmen der Aktion erklären: Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro dreissig Tage, ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000, Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt ins Wallet und darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar.

Einordnung: Diese Aktion ist ein Standortangebot, und das ist keine Nebenbemerkung. Wer nicht in einem National-League-Stadion war oder den Code nicht erhalten hat, konnte nicht teilnehmen – die Zahl der ausgegebenen Guthaben war von vornherein auf 7’000 Stück begrenzt. Der eigentliche Vergleichspunkt liegt deshalb nicht bei den zehn Franken, sondern bei der Dreissig-Tage-Frist: Das Guthaben verfällt nach rund einem Monat, und wer es in dieser Zeit nicht einsetzt, hat an einer Aktion teilgenommen und nichts davon gehabt. Die Aktion belohnt den, der sowieso am nächsten Wochenende wetten wollte, nicht den, der sich für einen Aktionsbetrag erst anmeldet.

PowBet: eine Marke ohne Schweizer Anbindung

PowBet tritt an Schweizer Wettende heran, ohne über eine Schweizer Bewilligung zu verfügen. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten veranstalten. Eine gemeldete Bewilligung liess sich nicht feststellen, und eine solche hätte hierzulande ohnehin keine Geltung. Die Marke ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.

Einordnung: Der relevante Umstand ist nicht die Aktionsseite, sondern die Rechtsfolge: Wer hier spielt, hat im Streitfall keine Schweizer Adresse, an die er sich wenden kann. Für einen Wettenden, der sein Konto vor allem dann schätzt, wenn etwas schiefgeht, ist das der zentrale Punkt des ganzen Eintrags.

20Bet: dieselbe Ausgangslage unter anderem Namen

20Bet wirbt ebenfalls um Schweizer Kunden, ohne eine Schweizer Bewilligung zu besitzen. Wie bei den anderen ausländischen Marken ist eine gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; die Anbindung an das Schweizer Sperrregister fehlt, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden. Bei einer Sperrung werden die Domains innert Stunden ersetzt.

Einordnung: Der Punkt, der bei diesem Anbieter am meisten wiegt, ist die Umkehrbarkeit – nicht die des Spiels, sondern der Adresse selbst. Eine Marke, die ihre Domain nach einer Blockierung wechselt, wechselt auch die Stelle, an der ein Wettender seine Bedingungen findet.

myBet: ein Markenname, kein Schweizer Sitz

myBet ist eine weitere ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Es gilt die gleiche Rechtslage: nur die beiden Schweizer Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten, eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft, eine Verbindung zum Sperrregister besteht nicht, und ein Schweizer Rechtsweg fehlt.

Einordnung: Bemerkenswert ist die Namensähnlichkeit zu Schweizer Markenauftritten. Sie täuscht eine Nähe vor, die rechtlich nicht existiert – und mehr über diesen Anbieter lässt sich an dieser Stelle nicht sagen, weil über seine konkreten Produkte hier nichts bekannt ist.

ZotaBet: ohne Sperrregister, ohne Rekurs

ZotaBet gehört in dieselbe Gruppe: eine ausländische Marke, die für Schweizer Wettende erreichbar ist, ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anbindung an das Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg. Eine gemeldete Bewilligung liess sich nicht feststellen; die Domain kann blockiert werden.

Einordnung: Wer die Wahl zwischen einer blockierbaren Adresse und einer bewilligten Plattform hat, vergleicht nicht zwei Produkte, sondern zwei Grade von Erreichbarkeit. Bei ZotaBet fällt die Wahl auf die schwerer erreichbare Seite.

Bettilt: das Wettprogramm als blosse Behauptung

Bettilt tritt wie die übrigen Marken dieser Gruppe ohne Schweizer Bewilligung an. Die Rechtslage ist identisch: kein Schweizer Rechtsweg, keine Verbindung zum Sperrregister, eine gemeldete Bewilligung ohne Feststellung, eine Domain, die auf die Sperrliste kommen kann.

Einordnung: Die Beschreibung eines Wettprogramms, das ein Wettender nicht gegen die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten halten kann, bleibt an dieser Stelle eine Aussage des Anbieters. Genau darin liegt der Verlust: Ohne bewilligten Rahmen gibt es keinen Massstab, an dem sich ein Marktversprechen messen liesse.

Unibet: ein bekannter Name ohne hiesige Bewilligung

Unibet zählt zu den international bekanntesten Marken im Sportwetten und taucht deshalb auch bei Schweizer Wettenden auf – eine Schweizer Bewilligung hat die Marke nicht. Es gilt der bekannte Rahmen: keine Geltung einer ausländischen Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann per DNS blockiert werden.

Einordnung: Der Faktor, der bei dieser Marke schwerer wiegt als bei den anderen, ist die Bekanntheit selbst. Ein vertrauter Name erzeugt eine Erwartung an Verlässlichkeit, die aus dem Markenwert stammt und nicht aus einer Schweizer Aufsicht. Der Name ist hier die eigentliche Werbung.

Sportuna: Leistungen, über die nichts bekannt ist

Sportuna gehört zur Gruppe der ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die Rechtslage unterscheidet sich nicht von der der übrigen Anbieter dieser Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, blockierbare Domain.

Einordnung: Worin sich Sportuna von einem Schweizer Anbieter unterscheidet, lässt sich an einer einzigen Stelle zeigen: Ein Wettender mit einem Streit über eine Auszahlung hat hier keine Stelle in der Schweiz, an die er sich wenden könnte. Das ist die ganze Auskunft, und sie genügt für den Vergleich.

Wettigo: die letzte Zeile derselben Liste

Wettigo schliesst die Gruppe der ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung ab. Auch hier gilt: eine ausländische Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rekursweg, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.

Einordnung: Dass diese Liste acht Namen lang ist und nicht zwei, ist die eigentliche Information über den Schweizer Wettmarkt. Wer eine Gratiswette bei der Registrierung sucht, findet sie auf der bewilligten Seite selten und klein – und findet auf der anderen Seite ein Angebot, das es ohne Schweizer Bewilligung gibt, weil es die Regeln dieses Marktes nicht befolgt.

Was das für die Wahl bedeutet

Wer nach all dem noch eine Empfehlung erwartet, bekommt eine klare, aber keine einfache. Für einen Wettenden in den deutschsprachigen Kantonen, im Tessin oder in Liechtenstein führt der bewilligte Weg zu Sporttip, mit einem Mindesteinsatz von einem Franken, einer Höchsteinsatzgrenze von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und einer geregelten Auszahlung. Für einen Wettenden in der Westschweiz führt derselbe Weg zu Jouez Sport und damit zu einem Konto, das regelmässig kleine, kurz befristete Aktionen führt statt eines grossen Willkommenspakets.

Die Entscheidung zwischen bewilligt und ausländisch lässt sich nicht mit dem Aktionsbetrag entscheiden, weil der Aktionsbetrag in beiden Fällen unterschiedliche Dinge bezeichnet. Eine Aktionsgutschrift von CHF 10 mit dreissig Tagen Gültigkeit und ohne Auszahlbarkeit ist kein Geschenk, sondern eine Probe. Ein ausländisches Willkommenspaket mit hoher Summe ist kein Beweis für Grosszügigkeit, sondern ein Indikator dafür, dass hier keine Aufsicht die Bedingungen prüft.

Wer sein Konto langfristig nutzen will, hat also eine Reihe von Fragen an sich selbst zu beantworten. Wie viel Kontrolle will ich über mein eigenes Konto? Wie wichtig ist mir ein Rechtsweg, den ich beschreiten kann? Wie stark reizt mich ein Wettprogramm, das nicht auf eine geschlossene Liste beschränkt ist – und bin ich sicher, dass ich dieser Freiheit gewachsen bin? Auf eine dieser Fragen hat niemand eine Antwort für einen anderen.

Häufige Fragen zur Gratiswette bei der Registrierung

Bekommen Neukunden in der Schweiz bei der Registrierung eine Gratiswette?

Grundsätzlich ja, aber nicht automatisch und nicht bei jeder Anmeldung. Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, und die beiden Schweizer Veranstalter führen entsprechend wenige und kleine Aktionen. Wer sich registriert, hat damit einen Anspruch auf ein Konto – nicht auf ein Geschenk.

Warum wirken die Aktionen der beiden Schweizer Veranstalter so klein?

Weil jede Gratisaktion vorab genehmigt werden muss. Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos. Wer jede Kampagne einzeln bewilligen lassen muss, baut keine grossen Werbemechaniken, sondern hält die Aktion klein, prüfbar und befristet. Kleine Aktionen sind hier das Ergebnis von Kontrolle, nicht von Knausrigkeit.

Wird der Einsatz einer Gratiswette beim Gewinn mit zurückbezahlt?

Nein. Das ist ihre wichtigste Eigenschaft: Anders als eine Wette aus eigenem Guthaben bringt eine Gratiswette bei einem Treffer nur den Gewinn, nicht den Einsatz. Bei Swisslos und bei der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben aus Promotionen zudem grundsätzlich nicht auszahlbar, kann also überhaupt nicht zu Geld werden.

Wie hoch war das Spielguthaben bei der Aktion der Loterie Romande?

Bei der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» erhielt, wer innert sieben Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, CHF 10 Spielguthaben. Die Aktion lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen, insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, das Guthaben war dreissig Tage gültig und nicht auszahlbar.

Ab welchem Betrag schreibt die Loterie Romande Gewinne direkt ins Wallet?

Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber wird der Betrag auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Dieselbe Grenze von CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gilt bei Swisslos für die automatische Gutschrift; höhere Gewinne gehen innert drei Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto.

Was gilt für Seiten ohne Schweizer Bewilligung, die mit einer Gratiswette bei Registrierung werben?

Sie verfügen über keine Bewilligung, die in der Schweiz Geltung hätte, und sind nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden. Es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden. Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist hierzulande strafbar; Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Inhalt erstellt vom Team «handicapwettench»