Wettanbieter Wettbonus 2026 – kleine Aktionen, harte Bedingungen
Ladevorgang...
Datenstand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Aufsicht wurden gegen die Informationen der interkantonalen Geldspielaufsicht und der beiden bewilligten Veranstalter geprüft.
Wettboni, die niemand einlöst, sind das beste Geschäft der Branche. Sie stehen plakativ in einer Werbeanzeige, sie sind an eine Frist von sieben Tagen gebunden, und wer die Frist verpasst, hat den Anbieter trotzdem kennengelernt. Wer in der Schweiz nach einem Wettbonus sucht, findet deshalb zwei völlig verschiedene Welten: auf der einen Seite zwei Veranstalter, die Gratisguthaben nur mit Zustimmung der Aufsicht verteilen dürfen, auf der anderen Seite eine lange Reihe ausländischer Seiten mit prallen Zahlen und ohne jede Bewilligung für die Schweiz.
Die Wahl zwischen diesen Wegen ist der Kern dieses Vergleichs. Nicht «welcher Bonus ist der grösste» – das wäre die falsche Frage, weil der grösste beworbene Betrag am wenigsten über den Wert einer Aktion sagt. Sondern: welcher Weg passt zu welchem Spielenden. Wer in der Schweiz wohnt, regulär einzahlt und im Streitfall jemanden anrufen will, landet bei einer Handvoll Angebote mit engen Regeln. Wer ausserhalb des Vertragsgebiets eines Veranstalters lebt oder ein Konto mit Krypto-Bezug sucht, findet nur Seiten ohne Schweizer Bewilligung – mit allen Folgen, die das für Auszahlung, Spielerschutz und Steuer hat.
Bevor der Bonus kommt: die Limiten, die ein Konto zuerst verlangt
Es gibt eine Reihenfolge, die kaum jemand auf dem Schirm hat. Bei Swisslos muss vor der ersten Teilnahme an Sporttip jeder Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage hinterlegen. Der Bonus kommt also später als die Selbstbeschränkung. Das ist ungewöhnlich, wenn man die Werbeseiten ausländischer Anbieter kennt, und es ist der ehrlichste Teil des Schweizer Modells.
Wer schon einmal versucht hat, in einer Minute ein Wettkonto zu eröffnen und sofort zu setzen, weiss, was das praktisch bedeutet. Die Einrichtung des Kontos ist bei einem bewilligten Veranstalter kein Nebenschritt zum Bonus, sondern der Vorgang, an dem der Bonus hängt. Die Zahlen, die man dort einträgt, gelten danach – bei jeder Wette, auch bei einer, die aus einer Aktion stammt.
Limiten sind nicht Statistik. Sie sind der Punkt, an dem ein Spielender die Kontrolle behält, und sie sind der einzige Teil des Angebots, den kein Marketingtext schönreden kann.
Dazu kommt die Sperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre landet in einem schweizweiten Register und gilt dann auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine solche Sperre ist keine Auszeit mit Rückfahrkarte am nächsten Morgen. Sie greift über den einzelnen Anbieter hinaus, und genau das ist ihre Funktion.
Für ausländische Seiten gilt nichts davon. Wer dort spielt, hat kein schweizerisches Sperrregister im Rücken, keine Stelle, die eine Sperre aufhebt oder durchsetzt, und keinen Anspruch auf ein Verfahren. Das ist der teuerste Teil eines Kontos ohne Bewilligung, und er fällt erst auf, wenn etwas schiefgeht.
Spielerschutz ist zudem keine Frage des Bonus, sondern des Wetten-Betragens überhaupt. Jede Wette kann Geld kosten, ob aus einer Aktion oder aus der eigenen Tasche. Ein Guthaben, das nicht auszahlbar ist, fühlt sich nicht wie Geld an und wird deshalb leichter gesetzt – eine Eigenschaft, die jede Werbung für Gratisspielguthaben für sich behält.
Neukundenangebot und Verlustlimite stehen in einem Verhältnis
Das Neukundenangebot ist das, was die Werbung zeigt. Die Verlustlimite ist das, was danach bleibt. Bei einem bewilligten Veranstalter sind beide Teile desselben Kontos, und die zweiten Zahlen sind die, die länger gelten. Wer ein Konto mit einem tiefen Limit anlegt und dann ein Startguthaben erhält, hat nicht zwei verschiedene Spielerfahrungen, sondern eine – mit einer Obergrenze.
Aus diesem Verhältnis folgt etwas Praktisches für jeden, der ein Konto eröffnen will: die Limite sollte man auf den Betrag setzen, den man in einem schlechten Monat verlieren kann, nicht auf den Betrag, den man in einem guten Monat setzen möchte. Nachträglich hochsetzen dauert drei Tage. Nachträglich runtersetzen geht sofort, was die Richtung verrät, in die die Regeln drücken.
Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung existiert diese Mechanik in dieser Form nicht. Es gibt dort eine Kontoeinstellung, aber kein Register, das über den Anbieter hinaus wirkt. Wer sich dort sperren lässt und später ein zweites Konto auf einer anderen Adresse desselben Anbieters eröffnet, hat nichts gebrochen ausser einer Hausregel.
Was ein Wettbonus in der Schweiz sein darf – und was nur Boost ist
Zwei Töpfe, zwei Regeln. Gratisaktionen im Sinn von Gratisspielguthaben und Freispielen brauchen die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Für bewilligte Veranstalter bleiben deshalb vor allem zwei Formen übrig: Erhöhungen auf einen Gewinn, den es erst noch zu erzielen gilt, und Aktionsguthaben, das nicht auszahlbar ist.
Der Sporttip-Kombiboost gehört in den ersten Topf. Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Zahl der Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Das ist der wichtigste Satz für jeden, der die Aktion durchrechnet: Es gibt eine Obergrenze, und sie steht im Kleingedruckten, nicht in der Ankündigung.
Die zweite Form sind die Quoten- und Profitboosts. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer nach dem Setzen in Versuchung gerät, die Wette mit Cash-Out zu schliessen, verliert die Erhöhung mit. Das ist keine böswillige Regel, aber es ist eine, die man vor dem Klick kennen sollte.
Was der Kombiboost auf eine durchgerechnete Kombination auflegt
Die Aktion bewirbt einen Aufschlag auf den Gewinn. Was sie tatsächlich auf die Kombination legt, hängt an der Zahl der Voraussagen – der Aufschlag wächst nicht linear, sondern in Stufen, und die Stufen sind weit gespreizt.
Eine illustrative Kombination aus vier Voraussagen mit Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 ergibt bei einem Einsatz von CHF 10 eine Gesamtquote von 9’792 und damit 97.92 Franken zurück, also 87.92 Franken Nettogewinn, wenn alle vier aufgehen. Vier Voraussagen ab Quote 1.50 sind die Untergrenze der Aktion, und auf dieser Stufe beträgt der Bonus 5 % des Nettogewinns, also rund 4.40 Franken (4.3960) auf diesem Einsatz. Der Betrag für den Gesamtrückfluss liegt damit in der Grössenordnung von 102.32 Franken, das ist die Rückzahlung inklusive Bonus auf diesem Einsatz und unter diesen fiktiven Quoten.
Der aufsteigende Teil derselben Rechnung, sieben Voraussagen mit derselben Quotenleiter 1.60, 1.70, 1.80, 2.00 und drei weiteren angenommenen Quoten derselben Höhe, ändert die Bezugsgrösse: Der Bonus wird auf den Nettogewinn einer grösseren Kombination gerechnet, und 20 % dieser Basis sind ein Vielfaches der 4.40 Franken auf der Vier-Stufen.
Die Bandbreite von 5 % auf der Untergrenze bis 100 % bei fünfzehn Voraussagen klingt nach einem Geschenk. Sie ist keines. Die oberste Stufe verlangt fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50, und jede einzelne ist eine Wette, die verloren werden kann; die Wahrscheinlichkeit, alle fünfzehn zu treffen, ist das Produkt der Einzelwahrscheinlichkeiten und damit verschwindend klein. Die dreissig Prozentpunkte Unterschied zwischen der Vier- und der Fünfzehn-Stufe werden nicht durch ein besseres Angebot finanziert, sondern durch ein unwahrscheinlicheres Ereignis.
Dazu die Limitierung. Weil Einsatz und Gewinnerhöhung gedeckelt sind, läuft der Prozentwert nach oben ins Leere. Wer mit einem grossen Einsatz auf die obere Stufe zielt, bekommt den Aufschlag nur bis zur Limite, und der Rest bleibt unerhört. Der effektive Aufschlag ist also auf jeder Stufe kleiner als die beworbene Zahl, und auf den oberen Stufen am deutlichsten.
Wer die Aktion nutzen will, nimmt sie als kleinen Zuschlag auf eine Kombination, die er ohnehin spielen wollte, und nicht als Grund, fünfzehn Voraussagen zusammenzuführen, die er sonst einzeln gesetzt hätte. Die wichtige Zahl ist nicht die Prozentangabe, sondern die Limite daneben. Ohne sie ist die Aktion nur ein Satz mit einem Prozentzeichen.
Statt Gratiswette in der Westschweiz: ein Guthaben mit Nummer auf der Stirn
Die Loterie Romande fährt eine andere Mechanik. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Das ist die ganze Aktion: kein Prozent des Einsatzes, kein Umsatzmodell, sondern ein kleiner Betrag mit Ablaufdatum und ohne Auszahlungsweg. Kein Bonus, der sich multiplizieren lässt. Rechne die CHF 10 gegen einen Monat Gültigkeit, dann weisst du, wie viel Zeit bleibt, bevor das Guthaben verschwindet.
Nach deutschem Massstab wäre das eine Aktionszeile auf Seite drei eines Werbeprospekts. In der Schweiz ist es die konkrete Ausgestaltung dessen, was die Aufsicht genehmigt hat, und sie sieht so aus, weil man den Bonus nur mit Zustimmung vergeben darf. Der Code liegt zudem in den Stadien aus und nicht in einer Online-Anzeige: Das Angebot ist an einen Ort gebunden, und wer an diesem Ort war, weiss es.
Wichtig für die Bewertung: In der Schweiz gibt es keinen Steuerfreibetrag, der ein Gratisguthaben interessanter macht, und das Guthaben ist nicht auszahlbar. Der einzige Weg, aus dem Guthaben Geld zu machen, führt über eine Wette, die aufgeht, und über die normale Auszahlung des Gewinns. Das nennt man nicht mehr Gratiswette, sondern Einsatz mit Startkapital von jemand anderem.
Was Neukundenangebote bei ausländischen Seiten versprechen und was daran nicht stimmt
Auf den Seiten ohne Schweizer Bewilligung stehen Beträge mit vier oder fünf Stellen, Umsatzbedingungen im Zehnfachen des Bonus und Fristen, die man nachlesen muss, weil sie sonst nirgends stehen. Drei Dinge sind an diesen Versprechen bemerkenswert, und keines davon steht im Werbetext.
Erstens die Typbezeichnung. Ein «Gratisgut» oder eine «Freiwette» bedeutet: Der Einsatz ist Teil des Bonus und zahlt sich mit dem Gewinn nicht automatisch aus. Eine Freiwette über CHF 50, die mit Quote 2.00 aufgeht, liefert einen Nettogewinn von CHF 50, nicht CHF 100, weil der Einsatz nicht zurückfliesst. Eine «risikofreie» Wette, die bei Verlust als Freiwette erstattet wird, ist dementsprechend keine Geldrückgabe, sondern eine Wette auf die nächste Wette. Die beiden Formen klingen gleich und sind es nicht.
Zweitens die Frist. Ein Bonus mit Umsatzbedingungen bleibt ein Bonus für ein Konto mit Umsatz, und ein Guthaben mit 30 Tagen Gültigkeit ist am 31. Tag weg. Wer nur am Wochenende spielt, merkt das nicht beim Lesen, sondern beim Auszahlen.
Drittens die Bedingungen für den Bonuskauf an sich. Eine Aktion kann an eine Einzahlung, an eine Zahlungsart oder an ein Mindestvolumen gebunden sein. Das sind alles Angaben in den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters, und dort – nicht im Werbebanner – steht die Zahl, die den Wert bestimmt.
Zehn Anbieter im Vergleich: Aktionsformen und ihre Bedingungen
Die Rangfolge gewichtet Aktionen nicht nach dem beworbenen Betrag, sondern nach der Transparenz ihrer Bedingungen und nach der Dauer, über die sie gelten. Ein hoher Betrag mit neun Kleingedruckten landet hinter einem kleinen Betrag mit drei klaren Zeilen, und in der Schweiz ist diese Reihenfolge ohnehin kurz: Der eigentliche Vergleich findet zwischen zwei Bewilligungsträgern und einer Reihe von Seiten ohne Bewilligung statt.
| Anbieter | Bewilligungsstatus | Veranstalter oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (Grossspiel, BGS; Aufsicht: Gespa) | Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (Grossspiel, BGS; Aufsicht: Gespa) | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Bettilt | keine Schweizer Bewilligung | ohne Schweizer Wirkung |
| FortuneJack | keine Schweizer Bewilligung | ohne Schweizer Wirkung |
| Cloudbet | keine Schweizer Bewilligung | ohne Schweizer Wirkung |
| MrXbet | keine Schweizer Bewilligung | ohne Schweizer Wirkung |
| HornetBet | keine Schweizer Bewilligung | ohne Schweizer Wirkung |
| Sportuna | keine Schweizer Bewilligung | ohne Schweizer Wirkung |
| BDMBet | keine Schweizer Bewilligung | ohne Schweizer Wirkung |
| Interwetten | keine Schweizer Bewilligung | ohne Schweizer Wirkung |
Was die Tabelle nicht zeigt, ist der Teil, der die Wahl tatsächlich entscheidet. Die erste Spalte trennt nicht starke von schwachen Anbietern, sondern zwei Rechtsräume. Bei den ersten zwei Zeilen greift das Geldspielgesetz mit Limiten, Sperrregister und einem Verfahren, bei den anderen acht nicht. Ein ausländisches Angebot ist deshalb nicht «schlechter bewertet», sondern schlicht ausserhalb des Schweizer Rahmens: keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Sperrliste, keine Schweizer Adresse für eine Beschwerde. Der Unterschied ist nicht eine Note, sondern eine Zuständigkeit.
Auf der zweiten Seite steht der Preis, den die Bewilligung kostet: Der bewilligte Rahmen bietet ein geschlossenes Angebot. Nur Sportereignisse sind zugelassen, und was im Einzelnen gesetzt werden darf, steht auf der Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten der Aufsicht. Qualifikationsrunden nur, wenn sie dort stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie dort stehen, Rangwetten nur, wenn die Rangierung den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet, Trainingsläufe nie. Corner- und Kartenmärkte fehlen ganz, Esport ebenso. Wer gerne Kuriositäten spielt, findet in der Schweiz keine Heimat dafür. Wer Fussball, Eishockey und die üblichen Kernmärkte spielt, verliert nichts.
Für die acht Seiten ohne Bewilligung gilt: Eine ausländische Bewilligung, sei es aus Curaçao, Malta oder Deutschland, hat in der Schweiz keine Kraft, weil die Bewilligung nach dem Gesetz nur für die Schweiz gilt. Das ist der Satz, der die ganze Gruppe zusammenfasst. Er ist keine Wertung, aber er ist auch keine Formalität.
Die Grundlagen: klein, befristet, bedingt
In der Schweiz ist «Wettbonus» ein Sammelwort für Dinge, die unterschiedlich heissen und unterschiedlich funktionieren. Es gibt das Gratisspielguthaben, es gibt den Boost auf einen Gewinn, es gibt die Erhöhung auf ein einzelnes Ereignis. Was diese Formen teilen, sind drei Eigenschaften: Sie sind klein, sie sind befristet, und sie sind an Bedingungen gebunden.

Klein heisst hier nicht knausrig, sondern verhältnismässig. Die Aktion der Loterie Romande im Dezember 2025 und Januar 2026 betrug CHF 10 Spielguthaben, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar, in 7’000 Exemplaren. Der Kombiboost verlangt vier Voraussagen mit mindestens 1.50 und beginnt bei 5 % des Nettogewinns. Das sind die Grössenordnungen des Schweizer Marktes, und sie erklären, warum ein Spielender, der von den Werbeseiten kommt, zunächst ratlos ist.
Befristet heisst, dass Zeit eine Rolle spielt. Beim Kombiboost ist es die Laufzeit der Wette, beim Guthaben sind es 30 Tage, bei der Aktion sind es 7 Tage zwischen Eingabe des Codes und Einlösung. Wer eine solche Frist misst, erkennt sie als Teil der Konstruktion und nicht als Verwaltungsdetail.
Bedingt heisst, dass der Bonus an etwas hängt: an die Zahl der Voraussagen, an eine Mindestquote, an ein verifiziertes Konto, an einen Ort. Eine Wette ohne Mindestquote gibt es nur, wenn die Aktion keine nennt. Der Kombiboost nennt eine, und sie bestimmt, wie die Wette gebaut werden muss, damit die Aktion greift.
Das ist die Einordnung, aus der die Wahl folgt. Wer einen Bonus als Rabatt auf sein Wettverhalten liest, kommt mit bewilligten Angeboten zurecht. Wer einen Bonus als Einstiegsgeschenk ohne Bedingungen sucht, wird ihn in der Schweiz nicht finden. Nicht weil der Markt es nicht wollte, sondern weil er es nicht darf.
Warum der Filialbesuch nicht sicherer ist, als er aussieht
Es gibt eine stillschweigende Annahme im Schweizer Diskurs: Online braucht es Prüfung, im Laden sieht man sich ja. Die Aufsicht hat diese Annahme gemessen. Bei Testkäufen im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer Annahmen überprüft, bekommt manchmal eine Zahl, die die Annahme umdreht.
Für die Bewertung von Wettboni lässt sich daraus eine einfache Regel ableiten: Die Alterskontrolle beim Verkauf und die Alterskontrolle beim Konto sind zwei verschiedene Vorgänge, und keiner von beiden ist automatisch zuverlässig. Beim Online-Konto gibt es einen registrierten Ausweis und geprüfte Adressdaten, dafür keine Person an der Kasse, die einen Blick riskiert. Am Schalter gibt es eine Person, dafür keine Datenbank, die nachfragt.
Für Aktionen heisst das: Ein Guthaben, das im Laden ausgegeben oder im Stadion verteilt wird, fällt nicht unter die Kontrolldichte, die ein Online-Konto erzwingt. Die Low-Tech-Ausgabe eines Gratisguthabens ist also nicht automatisch die sicherere Variante.
Die Rechtslage: eine Bewilligung, die nur in der Schweiz gilt, und eine Liste, die kein Weg mehr hat
Der Rahmen steht. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, und sie werden von der interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern beaufsichtigt – nicht von der eidgenössischen Spielbankenkommission, die nur die Casinos prüft. Es braucht eine Veranstalterbewilligung und je eine Bewilligung pro Spiel, und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine gibt; veröffentlicht wird nur eine Sperrliste blockierter ausländischer Domains. Der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.

Zwei Punkte, die in der Diskussion regelmässig falsch zusammengezogen werden. Erstens ist der Zugang zu einem Online-Konto an einen Wohnsitz in der Schweiz gebunden und in der Praxis zusätzlich an das Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer in Zürich wohnt, öffnet kein Konto bei Jouez Sport, und wer in Genf wohnt, keines bei Sporttip. Das ist kein Zufall der Anmeldemaske, sondern der Aufteilung der Gebiete geschuldet. Zweitens hat eine ausländische Bewilligung hier keine Kraft. Das heisst nicht, dass die Seite nicht erreichbar ist; es heisst, dass die Bewilligung für das Schweizer Publikum nichts bewirkt.
Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Spielerschutz und keine Fair-Play-Kontrolle. Das ist der handfeste Teil: Der Verlust trifft nicht den Veranstalter, sondern den, der vorher gesetzt hat.
Gegen unerlaubte Seiten greift eine Sperrliste: ausländische Domains werden von den Schweizer Telekom-Anbietern per Namensauflösung blockiert. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Interwetten und Bet-at-Home werden als Seiten genannt, die mit wechselnden Adressen arbeiten; auch bet365 steht auf der Liste.
Wer gegen die Sperrliste verstösst, wird nicht verurteilt, aber er ist auch nicht geschützt. Der Nutzen dieser Liste liegt also nicht beim Anbieter, sondern bei der Frage, welche Domain beim nächsten Mal korrekt ist. Blockierte Domains werden je nach Anbieter durch andere Adressen ersetzt. Wer sich merkt, welche Adresse gestern funktioniert hat, hat morgen vielleicht keine.
Was überhaupt gesetzt werden darf, regelt keine Werbung, sondern eine Liste: die Zusammenstellung der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten der Aufsicht, in der Fassung vom 10. September 2026. Sie ist der einzige verbindliche Katalog, und wer wissen will, ob ein bestimmter Markt in der Schweiz angeboten werden darf, liest sie und nicht die Sportwetten-Seite.
Ein letzter Punkt zur Werbung, der den ganzen Bereich betrifft: Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und darf sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und wird mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft. Boni dürfen nicht mit einem Gutschein oder Code beschrieben werden, der sie einlöst, und über einen Bonus entscheidet ohnehin nur das, was in den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters steht.
Warum es in der Schweiz weniger Aktionen gibt als bei ausländischen Seiten
Die kurze Antwort ist eine Vorschrift. Gratisaktionen sind nicht frei, sondern brauchen die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Im Jahr 2025 gab es nach deren Zählung 24 Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Zwei Zahlen, aus denen alles folgt, was diesen Markt von einem ausländischen unterscheidet.
Die längere Antwort ist eine andere Geschäftslogik. Ein ausländischer Anbieter bekommt einen Neukunden und bezahlt die Neukundengewinnung über den Bonus. In der Schweiz bekommt ein Veranstalter Neukunden, aber einen Steuerungsrahmen obendrauf: Er darf nicht jeden Bonustyp anbieten, er darf nicht beliebig damit werben, und er muss jeden Gratisbonus vorher absegnen lassen. Ein Nebeneffekt dieser Ordnung ist, dass ein Bonus in der Schweiz kein Wettbewerbsinstrument ist. Wer im Vertragsgebiet von Swisslos wohnt, hat bei Sporttip ohnehin keine Alternative mit Schweizer Bewilligung, und der Bonus muss niemanden überzeugen.
Der zweite Nebeneffekt ist der unbequeme: Das Verhältnis von Verbot und Vertrauen. Eine Aktionsform, die nicht erlaubt ist, wandert nicht weg, sie wandert ins Ausland – dorthin, wo niemand die Bedingungen prüft und wo der Spielende im Streitfall keine Adresse hat. Der Regulierungsvorteil der Schweiz ist für den, der drinnen bleibt. Für den, der wegen eines Gratisangebots nach draussen geht, kehrt er sich ins Gegenteil.
Der dritte Effekt betrifft die Form. Wo nur ein begrenztes Kontingent an Gratisaktionen erlaubt ist, wächst das Angebot am Rand: Boosts, Erhöhungen, Aktionen mit Bindung an einen Ort oder an einen Tag. Eine Aktion wie «JouezSport – Patinoires et Stades» mit ihrem Stadioncode ist genau so eine Form – sichtbar, räumlich gebunden und leicht zu überprüfen. Man kann das als Einschränkung lesen oder als ehrliche Rechnung für etwas, das tatsächlich stattfindet.
Was ein ausländisches Konto den Spielenden kostet
Es gibt zwei Arten, diese Frage zu beantworten, und die wertlose ist die moralische. Die brauchbare ist die technische. Was hat der Spielende, wenn er bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt?
Er hat keine Schweizer Aufsicht. Er hat kein schweizerisches Sperrregister im Hintergrund. Er hat keinen Schweizer Rechtsweg, weil ein Rechtsstreit vor einem Gericht landet, das nicht zuständig sein wird. Er hat keine Spielerschutz-Stelle, die sein Konto sperren kann. Er hat eine Domain, die auf einer Blockliste stehen kann und dann innerhalb von Stunden nicht mehr erreichbar sein muss.
Und er hat Steuerfolgen, die niemand erwähnt, weil sie erst am Ende zählen. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis in Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Der geneigte Leser erkennt, dass daraus keine Schweizer Idylle wird, sondern eine Frage an einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Bei den beiden bewilligten Veranstaltern sieht die Rechnung anders aus. Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Freibetrag des Bundes liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag ist unterschiedlich, deshalb heisst es hier richtig «je nach Kanton», und eine einzelne kantonale Zahl gehört nicht in den Text. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die mit der Steuererklärung zurückgeholt wird. Für die gewöhnlichen Fälle, in denen ein Wettenden einen Vierfach-Kombi gewinnt, spielt die ganze Frage keine Rolle: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf diesem Gewinn.
Der Vergleich der beiden Wege ist damit kein Vergleich der Angebote, sondern der Risikoverteilung. Bei einem bewilligten Veranstalter ist der Rahmen eng und die Anlaufstelle existiert. Bei einem ausländischen Anbieter ist der Rahmen weit und die Anlaufstelle fehlt. Wer den grösseren Bonus sucht, wählt den weiteren Rahmen. Wer im Problemfall jemanden erreichen will, wählt den engeren.
Die zwei bewilligten Veranstalter und acht Seiten ohne Bewilligung
Zehn Anbieter, zwei Gruppen, und die Kritik an der Zusammenstellung sei gleich hier gesagt: Zwei bewilligte Veranstalter und acht ausländische Seiten nebeneinanderzustellen, ist kein Kräftemessen. Es ist eine Gegenüberstellung zweier Rechtsräume, und die acht Einträge sind aufgeführt, weil Schweizer Spielende sie tatsächlich antreffen – nicht als Vorschlag. Der Rest dieser Reihe beschreibt jeden Eintrag so, wie er sich in seinem eigenen Umfeld verhält.
Swisslos Sporttip – Sportwetten mit Limiten vor der Anmeldung
Sporttip ist das Sportwettenprodukt der Swisslos Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet auf der Grundlage der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Das Produkt läuft im Vertragsgebiet: in den Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Ein Konto steht nur Personen offen, die in diesem Gebiet wohnen oder sich gewöhnlich dort aufhalten.
Die Kontoeröffnung ist der erste Filter. Es braucht mindestens 18 Jahre, keinen bestehenden Eintrag in einer Spielsperre und es ist nur eine Registrierung pro Person möglich. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer hier ein Konto will, legt sich fest.
Die Aktionsformen sind die zwei, die die Bewilligung zulässt: der Kombiboost auf den Nettogewinn einer Kombination ab vier Voraussagen mit je mindestens 1.50, gestaffelt von 5 % bis 100 % bei fünfzehn Voraussagen, und die Quoten- und Profitboosts für Prematch-Einzelwetten auf definierte Ereignisse. Beide sind in Einsatz und Erhöhung limitiert, beide nur einmal pro Wettenden, und beide verfallen bei einem Cash-Out.
Einzelheiten zum Cash-Out, die man vor dem ersten Mal kennen sollte: Er wird für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten angeboten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiger Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und für den Abschluss gibt es keine garantierte Zahl. Der Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn einer nicht vorzeitig beendeten Wette und hängt vom Stand des Ereignisses ab. Es gibt also keinen Grund, den Cash-Out als Teil des Bonushorizonts zu behandeln: Wer den Boost nutzt und dann aussteigt, verliert die Erhöhung.
Für Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann der Veranstalter Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Ereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert der Veranstalter nur über die Bet-Builder-Funktion; klappt das irrtümlich ohne sie, kann die ganze Kombination ungültig erklärt und der Einsatz erstattet werden.
Beim Geld gibt es klare Regeln. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette; Swisslos kann die Limiten jederzeit ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, und wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf 5 Rappen abgerundet – die Rundung, die man erst bemerkt, wenn man es nachgerechnet hat. Ein abgesagtes Ereignis, das nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt wird, macht die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos; eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer nach der Auszahlung sucht: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch ins Wallet, höhere Beträge werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen.
Das Fazit fällt hier nicht über das Angebot, sondern über die Reihenfolge. Wer sich anmeldet, trifft die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage (Oberlimite CHF 9’999; unter 21 Jahren CHF 1’000), und eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden – die enge Einstiegstreppe ist der eigentliche Kern dieses Kontos, nicht der Kombiboost, der sie nur garniert.
Loterie Romande Jouez Sport – Westschweizer Wetten mit Handbetrag und Stadioncode
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; die Kontaktadresse liegt an der Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Das ist ein Netzmodell, und es prägt die Angebote: Aktionen mit einem Code im Stadion passen zu einem Haus mit Tausenden von Schaltern.
Die Gratisaktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Bemerkenswert ist nicht der Betrag, sondern die Bindung: Wer das Guthaben haben wollte, musste im Stadion sein und das Konto vorher verifiziert haben.
Die Rechtslage beim Geld auf dem Spielerkonto
Ein Konto bringt Grenzen mit, die im Alltag selten auffallen. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar – die Regel, die den ganzen Bonusbereich zusammenfasst und diejenige ist, die einen Bonusbetrag zu einem Betrag auf dem Spielfeld abstuft.
Wer diese Obergrenzen liest, erkennt sie nicht als Misstrauen, sondern als Begrenzung des Vorrats, den ein einzelnes Konto halten kann. Sie sind die Bedingung, unter der die Aktionen stattfinden, und sie begrenzen, wie viel Aktionsguthaben überhaupt auflaufen kann. Der praktische Stake-Effekt kleiner.
Zum Vergleich: Bei Swisslos werden Spielguthaben auf dem Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Der Weg zur PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos läuft direkt über die Bestätigung in der PostFinance App.
Auszahlungen sind zweimal im Jahr gratis. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wer im Kontostand ein Gratisguthaben sieht, sieht also kein Geld, sondern einen Zähler, der nur beim Setzen zählt.
Bettilt – keine Schweizer Bewilligung
Bettilt erscheint auf dem Schweizer Markt, hat aber keine Bewilligung für die Schweiz. Nach dem Geldspielgesetz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten anbieten; eine ausländische Bewilligung, wie immer sie lauten mag, hat in der Schweiz keine Kraft. Das Konto ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg.
Wer die Seite trotzdem öffnet, sollte wissen, dass die Domain auf einer Sperrliste der Aufsicht für ausländische Domains landen kann, die Schweizer Telekom-Anbieter per Namensauflösung blockieren. Der Status ist dann kein Bonus mehr, sondern ein Erreichbarkeitsproblem.
Das Fazit für dieses Angebot betrifft nicht die Aktionsbausteine, über die auf der Seite eine ganze Menge steht, sondern die Frage, welcher Schweizer Spielende überhaupt in dieses Konto gehört: keiner mit einem Vertragsgebiet bei Swisslos oder der Loterie Romande, und keiner, dem es wichtig ist, dass jemand im Streitfall zuständig ist.
FortuneJack – keine Schweizer Bewilligung
Auch FortuneJack ist eine Seite ohne Schweizer Bewilligung, mit den gleichen Folgen: keine Schweizer Aufsicht, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit, dass die Domain auf der Sperrliste landet.
Die wiederkehrende Formulierung ist hier bewusst regelmässig: Bei dieser Gruppe unterscheiden sich die Angebote, nicht der Rahmen. Wer wissen will, ob die Seite in der Schweiz erlaubt ist, braucht dafür keine zweite Prüfung.
Der Punkt, an dem FortuneJack für einen bestimmten Spielenden interessant wird, ist ein anderer: die Verfügbarkeit für Personen, die im Vertragsgebiet eines der beiden bewilligten Veranstalter keinen Zugang haben. Für diese Gruppe – wer will, mag sie als Krypto- und Auslandscommunity bezeichnen – ist der Weg ohne Bewilligung der einzige Weg, und dann ist die Bewertung eine Frage der Bedingungen und nicht der Bewilligung.
Cloudbet – keine Schweizer Bewilligung
Cloudbet gehört ebenfalls in die Gruppe der Seiten ohne Schweizer Bewilligung, mit denselben Folgen wie besprochen: keine Schweizer Aufsicht, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Risiko für die Domain.
Die relevanteste Information über eine solche Seite liegt nicht in ihren Aktionsseiten, sondern in einem Verfahren, das in der Schweiz nicht existiert. Wer sein Konto dort als safe einschätzt, weil die Seite professionell aussieht, verwechselt Oberfläche mit Zuständigkeit.
Wer sich dennoch dafür entscheidet, sollte seine Kontoseite vor jedem Einzahlen prüfen, die Bedingungen der jeweiligen Aktion nachlesen und die Steuerfolge über den eigenen Kanton klären – hier entscheidet keine Schweizer Stelle, sondern das kantonale Steueramt.
MrXbet – keine Schweizer Bewilligung
MrXbet ist ein weiterer Name ohne Schweizer Bewilligung. Kein Schweizer Sportwetten-Anbieter darf ohne Veranstalter- und Spielbewilligung auftreten; MrXbet hat keine, und das ist der ganze Befund.
Auffällig ist bei dieser Gruppe etwas anderes, das sich nicht in der Bewilligung erschöpft: die Anzahl der Domains. Wer mehrere Namen für eine Plattform findet, weiss, wie schwer es ist, die Adresse für morgen zu kennen. Genau deshalb steht am nächsten Morgen vielleicht eine andere Adresse.
Als Eintrag in dieser Übersicht ist MrXbet damit ein Platzhalter für das Risiko, das sich nicht in Bedingungen ausdrücken lässt: Wer sich an eine Adresse bindet, bindet sich an etwas Bewegliches.
HornetBet – keine Schweizer Bewilligung
HornetBet hat keine Bewilligung für die Schweiz. Damit fehlen die Elemente, die ein Konto bei einem bewilligten Veranstalter ausmachen: Anbindung an das Sperrregister, ein Wohnsitzkriterium, eine Aufsicht mit einem Verfahren.
Ein Angebot ohne Bewilligung ist nicht dasselbe wie ein verbotenes Angebot – es ist ein Angebot, für das die Schweiz keine Verantwortung übernimmt. Der Unterschied ist rechtlich genau und praktisch folgenreich.
Das Fazit hier richtet sich an einen sehr spezifischen Leser: Wer in der Schweiz lebt und ein Konto mit Schweizer Weiterbehandlung sucht, findet an dieser Adresse nichts, was das erfüllt.
Sportuna – keine Schweizer Bewilligung
Sportuna tritt ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung an. Kein Punkt in seiner Beschreibung ändert die gesetzliche Ausgangslage, und kein Ablauf auf der Seite holt fehlende Aufsicht nach.
Wer sich hier anmeldet, meldet sich bei einem Anbieter an, dessen Verhältnis zur Schweiz darin besteht, dass er hier keine hat. Das ist die ganze Auskunft, und sie ist ausreichend, um die Wahl zu treffen.
Wichtiger als die Bewertung dieses Namens ist die Verallgemeinerung: Eine Reihe von Namen ohne Bewilligung ist für den Vergleich nur dann informativ, wenn man weiss, dass die Bewilligungszeile bei allen gleich ausfällt. Genau so ist es hier.
BDMBet – keine Schweizer Bewilligung
BDMBet führt die Gruppe an, ohne dass sich an ihrem Status etwas ändert: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg.
Was bei solchen Seiten stets zu prüfen ist, bevor man einzahlt, ist die Frage nach dem Zahlungsweg. Zahlungen an einen Anbieter ausserhalb des Schweizer Rahmens sind für den Spielenden nicht mit einem Schweizer Schutzmechanismus verbunden; die Schweizer Seite des Geschäfts endet beim Konto.
Ein Anbieter, dessen Beziehung zur Schweiz eine reine Erreichbarkeitsbeziehung ist, verlangt vom Spielenden, dass er selbst die Rolle übernimmt, die in der Schweiz eine Aufsicht hat.
Interwetten – keine Schweizer Bewilligung
Interwetten ist bekannt und trotzdem ohne Schweizer Bewilligung. Die Aufsicht nennt den Anbieter im Zusammenhang mit wechselnden Domains; bet365 steht auf der Sperrliste, und beide Fälle sind Beispiele dafür, dass Bekanntheit kein Bewilligungsmerkmal ist.
Ein deutscher oder österreichischer Bekanntheitsgrad sagt nichts über die Schweizer Zuständigkeit. Ein Anbieter kann in einem Nachbarland völlig korrekt arbeiten und in der Schweiz trotzdem ausserhalb des Rahmens stehen.
Der Vergleichswert dieses Eintrags liegt genau darin: Er zeigt, dass die Gruppe der acht nicht aus zwielichtigen Namen besteht, sondern aus Seiten mit ausländischen Schwerpunkten, für die die Schweiz ein zusätzlicher Markt ohne eigenen Rechtsstatus ist.
Wie sich Gewinne, Limiten und Steuern gegenseitig bedingen
Die Zahlen stehen oben einzeln; was fehlt, sind die Abhängigkeiten. Ein fester Betrag ohne Handlungsspielraum, ein Prozentsatz mit einer Obergrenze und ein Freibetrag, der in der Praxis fast nie erreicht wird – drei Mechanismen, die zusammen bestimmen, was ein Bonus netto wert ist.
Der erste Mechanismus ist die Quote. Jeder Preis enthält den Anteil, der nicht ausgezahlt wird. Der Quotenschlüssel beschreibt, welchen Teil aller Einsätze ein Markt über alle Ergebnisse hinweg zurückzahlt, berechnet als Kehrwert der Summe der Kehrwerte der Quoten; die Marge ist der Rest. Für den Einzelnen heisst das: Ein Aufschlag von 5 % auf einen Gewinn wiegt weniger als die Marge, die in der Quote steckt, mit der er ihn gewinnt. Der Bonus steht auf dem Gewinn, die Marge steht im Preis, und die Marge wirkt auf jeden Einsatz – auch auf den mit Bonus.
Der zweite Mechanismus ist die Obergrenze. Beim Kombiboost sind Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert. Das bedeutet praktisch, dass die Prozentstaffel nur bis zu einer bestimmten Einsatzhöhe greift und darüber kein Vorteil mehr entsteht. Wer mit CHF 10 spielt, für den ist die Limite weit weg; wer mit CHF 500 spielt, kann sie treffen. Die Staffelung von 5 % bis 100 % ist für den zweiten Spieler also nicht 5 % bis 100 %, sondern 5 % bis Limite. Wer den effektiven Aufschlag berechnen will, muss nicht in die Prozenttabelle schauen, sondern in den Satz mit der Limite.
Der dritte Mechanismus ist die Steuer. Der Steuerfreibetrag des Bundes liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn, davor bei CHF 1’070’400. Ein gewöhnlicher Bonusgewinn bleibt weit darunter. Der Freibetrag hilft also nicht dem Bonus, er ist nur die Grenze, unterhalb derer die ganze Steuerfrage verschwindet. Die praktische Folge: Die Steuer ist kein Argument für oder gegen einen Bonus in der Schweiz, sie ist ein Grund, bei einem ausländischen Anbieter den eigenen Kanton zu fragen.
Zusammengenommen ergibt das eine Rangfolge der Faktoren, die den Wert eines Bonus bestimmen. Zuerst die Frage, ob er auszahlbar ist oder nur zum Setzen dient. Dann die Obergrenze der Erhöhung. Dann die Mindestquote der Voraussagen. Dann die Frist. Erst danach der beworbene Prozentsatz, der ohne die anderen vier nichts bedeutet.
Häufige Fragen zu Wettboni in der Schweiz
Welche Aktionen bieten Swisslos und die Loterie Romande an?
Swisslos fährt den Kombiboost auf den Nettogewinn von Kombinationen ab vier Voraussagen mit je mindestens 1.50, gestaffelt von 5 % bei vier bis 100 % bei fünfzehn Voraussagen, sowie Quoten- und Profitboosts auf Prematch-Einzelwetten. Die Loterie Romande gab in der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» CHF 10 nicht auszahlbares Spielguthaben, 30 Tage gültig, in 7’000 Exemplaren.
Wie funktioniert der Kombiboost bei Sporttip, und ab welcher Mindestquote greift er?
Der Boost gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Er erhöht den Nettogewinn um 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Erhöhung limitiert sind und der Boost bei einem Cash-Out verfällt.
Warum gibt es in der Schweiz weniger und kleinere Wettboni als bei ausländischen Seiten?
Gratisaktionen brauchen die vorgängige Zustimmung der Aufsicht; 2025 wurden 24 Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Für die zwei bewilligten Veranstalter bleiben deshalb vor allem Erhöhungen und nicht auszahlbares Aktionsguthaben. Ein Neukundenbonus muss in dieser Ordnung niemanden überzeugen, weil es innerhalb des Vertragsgebiets keine Alternative mit Schweizer Bewilligung gibt.
Wird der Einsatz einer Gratiswette mit dem Gewinn ausbezahlt?
Nein. Bei einer Gratis- oder Freiwette wird der Einsatz nicht zusammen mit dem Gewinn zurückgezahlt; eine Freiwette über CHF 50 mit Quote 2.00 bringt also einen Nettogewinn von CHF 50, nicht CHF 100. In der Schweiz kommt hinzu, dass Gratisspielguthaben aus Aktionen nicht auszahlbar ist und nur über eine aufgehende Wette zu Geld werden kann.
Verändert ein Bonus die Marge, die in jeder Quote steckt?
Nein. Die Marge steckt im Preis und bleibt dort, ob mit Bonus gespielt wird oder nicht. Der Quotenschlüssel beschreibt, welchen Teil aller Einsätze ein Markt über alle Ergebnisse zurückzahlt, die Marge ist der Rest. Ein Bonus auf den Gewinn wirkt nach der Quote, nicht auf sie – er verschiebt den Ertrag einer aufgehenden Wette, nie den Preis.
Sind Gewinne aus einer Bonuswette steuerpflichtig, und was gilt je nach Kanton?
Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; ab dem 1. Januar 2026 liegt der Bundesfreibetrag bei CHF 1’071’000, 2025 bei CHF 1’070’400. Oberhalb behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein. Der kantonale Freibetrag ist je nach Kanton verschieden; für ausländische Anbieter gilt die kantonale Praxis. Verbindlich ist eine Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung.
Bonus – handicapwettench
Inhalt erstellt vom Team «handicapwettench»
