Sportwetten in der Schweiz: zwei Veranstalter, zehn Namen im Vergleich
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Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Veranstaltern wurden gegen das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), die interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 und die von der Gespa veröffentlichten Informationen geprüft.
Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) mit Sitz in Basel veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Das Sportwettprodukt heisst Sporttip.
Wer in der Schweiz eine Sportwette platzieren will, stösst auf eine Landschaft, die es so nur hier gibt. Auf der einen Seite steht eine Handvoll ausländischer Namen mit schillernden Boni, auf der anderen zwei Veranstalter, die seit Jahren dieselben Produkte unter denselben Bedingungen führen. Zwischen diesen beiden Welten liegt keine Geschmacksfrage, sondern eine Bewilligung. Der wichtigste Satz dieses Themas passt in eine Zeile: Wer in der Schweiz Sportwetten veranstalten darf, ist nicht eine Frage des Marketings, sondern des Gesetzes, und der Kreis ist geschlossen.
Zwei Wege, ein Land: wie der Schweizer Wettmarkt aufgebaut ist
Diese Seite beschreibt das bewilligte Angebot, das einem Wettenden in der Schweiz offensteht. Sie sagt für jeden Weg, was er kostet, welche Rechte er einräumt und wem er passt.
Rechtlicher Rahmen des Schweizer Wettmarkts
Die Schweiz hat den Sportwettenmarkt nicht geöffnet, sondern aufgeteilt. Geldspiele sind seit dem 1. Januar 2019 im Geldspielgesetz geregelt, und Online-Sportwetten fallen dort unter die Grossspiele. Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; die Spielkonkordanz trat am 1. Januar 2021 in Kraft. Nicht zuständig ist die ESBK, die ausschliesslich Casinos überwacht. Wer aus der Casino-Welt kommt, sucht die falsche Behörde.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Deshalb gibt es keine Liste weiterer bewilligter Anbieter, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht in diesem Bereich nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains — die Aufzählung dessen, was nicht erlaubt ist, nicht dessen, was erlaubt wäre.
Für die Veranstalterbewilligung braucht es zwei Papiere, eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und die Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Das ist kein Nebensatz, sondern der Angelpunkt der ganzen Einordnung: Eine maltesische oder curaçaosche Konzession hat hier keine Kraft, und eine Schweizer Bewilligung hat draussen keine.
Der Reingewinn fliesst in gemeinnützige Zwecke der Kantone. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Wer in der Schweiz auf ein Fussballspiel setzt, finanziert also über die Marge ein Stück Breitensport mit — und zahlt dafür ein Angebot, das schmaler ist als alles, was eine internationale Plattform auf den Bildschirm bringt. Das ist der Handel, den dieses Land eingegangen ist, und man kann ihn eng finden, ohne ihn für falsch zu halten.
Bewilligung, Gesetz und die Grenzen des Erlaubten
Wer die Bewilligung hält und wofür
Zwei Namen tragen den Schweizer Sportwettmarkt, und beide tun das über eine Genossenschaft oder Gesellschaft, nicht über ein anonymes Portal.
Swisslos veranstaltet Lotterien und Sportwetten gemäss der interkantonalen Vereinbarung vom 20. Mai 2019. Das Sportwettprodukt heisst Sporttip.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Zwei Zahlen, die mehr über diesen Anbieter sagen als jede Werbeseite: Das Geschäft läuft zu einem grossen Teil über Papier, Theke und persönlichen Kontakt, nicht über ein Pop-up.
Beide halten eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS und stehen unter der Aufsicht der Gespa. Ein Konto lässt sich online nur eröffnen, wenn der Wohnsitz im jeweiligen Gebiet liegt. Wer in Zürich lebt, kommt an Jouez Sport nicht heran; wer in Genf lebt, nicht an Sporttip.
Steuern: wann eine Wette in der Steuererklärung auftaucht
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 und lag 2025 bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, weshalb «je nach Kanton» die einzige korrekte Formulierung ist und keine einzelne kantonale Zahl auf diese Seite gehört.
Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein; zurückgeholt wird sie, indem der Gewinn in der Steuererklärung deklariert wird. Ein typischer Wettender gewinnt weit unter dieser Grenze und zahlt auf den Gewinn weder Einkommens- noch Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht — wer von einer Schweizer Sportwettensteuer auf Einsätze liest, liest etwas Falsches.
Anders liegt es bei ausländischen Anbietern. Deren Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen aber als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Ein Gewinn, der bei einem Schweizer Anbieter steuerfrei wäre, kann also über die Kantonsgrenze hinweg steuerpflichtig werden. Das ist allgemeine Information, keine Steuerberatung: Für den eigenen Fall ist die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse.
Was überhaupt gewettet werden darf
Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in einer Liste, in der Fassung vom 10. September 2026, gestützt auf das Gesetz. Nur Sportereignisse sind zugelassen — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind es nicht.
Die Liste ist eng geführt: Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet; Trainingsläufe nie. Corner- und Kartenmärkte sucht man in der Liste vergebens, eine Esport-Sektion gibt es dort nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, wo der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hält; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Gesetz nicht. Cash-Out dagegen ist nicht reguliert, und das heisst: Er ist eine Eigenschaft des jeweiligen Veranstalters und seiner Bedingungen, kein Recht des Wettenden. Wer wissen will, was er beim vorzeitigen Ausstieg bekommt, liest die Spielregeln des Anbieters und nicht das Gesetz.
Die Sperrliste und was sie für Auslandseiten heisst
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre blockieren. Die erste Liste stammte vom 3. September 2019; Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Aufsicht nennt dafür Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 als gelistet. Wer heute eine Seite erreicht, die gestern gesperrt war, hat nicht die Aufsicht ausgetrickst, sondern ein Domain-Hopping beobachtet.
Der praktische Kern der Sache liegt tiefer als die Sperre. Eine ausländische Bewilligung — curaçaosch, maltesisch, deutsch oder aus irgendeinem anderen Land — hat in der Schweiz keine Kraft. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden — und wer sein Geld auf eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung trägt, steht ausserhalb des Schweizer Spielerschutzes, ohne Verbindung zum Sperrregister und ohne hiesigen Rechtsweg.
Das ist die ehrliche Formulierung. Ausland heisst: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, steuerliche Behandlung nach kantonaler Praxis. Bewilligt heisst: voller Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzbedingung und eine Identitätsprüfung. Keiner der beiden Wege ist von sich aus «die sichere Wahl».
Spielerschutz: was vor der ersten Wette festgelegt wird
Limiten, die man selbst setzt
In der Schweiz setzt nicht der Staat die Einsatzgrenze, sondern der Wettende — nur muss er sie setzen, bevor er zum ersten Mal spielt. Der Veranstalter ist verpflichtet, einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste zu verlangen. Eine Senkung wirkt sofort. Eine Erhöhung darf erst nach 24 Stunden greifen, gesetzlich geregelt; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.
Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Die Senkung gilt sofort, die Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten. Ein staatlich festgeschriebener Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht — was wie einer aussieht, ist immer eine selbst gewählte Zahl oder eine Bedingung des Anbieters.
Die 72 Stunden sind keine Formalie. Wer im Frust über eine verlorene Kombiwette die Limite hochsetzen will, sitzt drei Tage mit seiner Entscheidung. Das ist die einzige Bremse auf dieser Seite, die schon dann wirkt, wenn man sie noch nicht braucht.
Pausen, Sperre und das gemeinsame Register
Swisslos erlaubt, den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst zu sperren; vor Ablauf dieser Frist lässt sich die Sperre nicht aufheben. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich also bei Swisslos dauerhaft sperrt, kommt auch im Casino nicht mehr an den Tisch — dieselbe Tür schliesst mehrere Räume.
Ein freiwilliger Ausschluss lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss das Angebot vorsehen. Ausgeschlossene und minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne — wer gegen die Sperre spielt, verliert nicht nur, sondern verliert ohne Anspruch.
Ein Punkt, der ungern erzählt wird: Die Aufsicht hat 2025 Testkäufe durchgeführt, und an Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Papierweg, den die Loterie Romande mit 2’350 Verkaufsstellen so stark nutzt, ist also nicht automatisch der kontrollierte. Wer sein Kind an die Theke schickt, hat keine Garantie, dass es abgewiesen wird.
Für Online-Konten gilt: ein Konto pro Person mit geprüfter Identität. Minderjährige sind online nicht zugelassen, Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen.
Bonuspolitik: warum die Schweiz keine Bonusjagd kennt
Gratisguthaben braucht die Zustimmung der Aufsicht
Freispiele oder Gratisguthaben benötigen die vorherige Zustimmung der Gespa. 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Acht Zustimmungen für einen ganzen Veranstalter in einem ganzen Jahr — daraus wird keine Bonusjagd. Wer aus einem anderen Markt kommt, wo jede Woche eine neue Aktion wartet, muss sich umstellen: Hier ist die Aktion die Ausnahme, und die Ausnahme ist genehmigungspflichtig.
Dazu kommt, dass Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar ist. Wer ein solches Guthaben gewinnt, gewinnt Spielmaterial, kein Geld.
Boosts und Kombiboost bei Sporttip
Die laufenden Aktionen bei Sporttip sind Produktfunktionen, keine Werbegeschenke, und sie tragen Bedingungen, die man lesen sollte.
Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Quotenboosts gelten nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro wettende Person nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Der Kombiboost ist der interessanteste Posten dieses Abschnitts, und zugleich der, der am ehesten enttäuscht. Vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 sind vier Gelegenheiten, danebenzuliegen; fünfzehn solcher Voraussagen sind eine Wette, die kaum jemand trifft, und der versprochene Verdoppler liegt dann auf einem Nettogewinn, der ohnehin nicht entsteht. Die Prozente sind echt. Die Wahrscheinlichkeit, sie zu erreichen, ist es auch — nur nicht zu Gunsten des Wettenden.
Bei aller Skepsis gegenüber dem Wort «Boost»: Die 5 % auf die kleinste Stufe sind immerhin ehrlich gerechnet, nämlich auf den Nettogewinn und nicht auf den Einsatz. Man kann das nüchtern finden und trotzdem anerkennen, dass hier nicht mit Fantasiezahlen jongliert wird.
Wie eine Auszahlung entsteht
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote; bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einer Einzelwette von CHF 20 auf eine Quote von 2.10 sind das CHF 42,00 vor der Rundung — die Rundung selbst bewegt sich im Rappenbereich und ist kein Kostenfaktor.
Quote, Auszahlungsquote und Marge: die Zahl im Preis
Jede Quote trägt zwei Informationen: eine Einschätzung des Ereignisses und den Anteil, den der Veranstalter für sich behält. Der zweite Teil ist der interessante, weil er nicht beworben wird.
Zur Illustration ein Zwei-Weg-Markt mit den Quoten 1.90 und 1.90. Das ist ein Rechenbeispiel, kein quotierter Preis und kein Markt dieses oder jenes Anbieters. Die Auszahlungsquote eines Marktes ist der Kehrwert der Summe der Kehrwerte aller Quoten: 1 geteilt durch (1/1,90 + 1/1,90), also 1 geteilt durch 1,0526. Das ergibt eine Auszahlungsquote von rund 95 %. Die Marge ist die Differenz zu 100 %, in diesem Fall also etwa 5 %.
Was diese Zahl bedeutet: Von jedem Franken, der auf diesen Markt fliesst, zahlt der Veranstalter im Durchschnitt rund 95 Rappen zurück und behält rund 5 Rappen. Das ist der Preis des Produkts, und er steht in keiner Werbung.
Zwei Bedingungen gehören zu dieser Zahl, und beide verändern sie. Erstens gilt sie für einen Markt mit zwei Ausgängen und symmetrischen Quoten; jeder zusätzliche Ausgang und jede Schieflage verschieben die Rechnung. Zweitens sind 1.90 und 1.90 gerundete Werte — der tatsächliche Wert liegt zwischen ungefähr 4 % und 6 % Marge, je nachdem, ob der Buchmacher 1,90 oder 1,95 meint und wie er rundet. Als Band gesprochen: rund 4 bis 6 % bei einem Zwei-Weg-Markt dieser Bauart, unter der Annahme, dass beide Seiten gleich bepreist sind.
Die Marge eines Marktes ist nicht die Marge eines anderen. Ein anderes Modell, ein anderer Sport, eine Kombination und eine Livewette haben ihre eigenen Werte, und aus einem gerechneten Beispiel wird keine Aussage über das konkrete Wettprogramm eines Veranstalters. Wer die Effektivkosten einer bestimmten Wette wissen will, rechnet die Quoten des eigenen Wettscheins nach — die Formel oben braucht dafür nur die Ausgänge des Marktes, den man wirklich spielt.
Und wer über viele Wetten spielt, zahlt diese Marge viele Male. Bei einer Wette ist sie ein Detail. Bei hundert Wetten ist sie der Unterschied zwischen einem Hobby mit Kosten und einem Hobby ohne.
Grundlagen: Konto, Identität und was die Registrierung voraussetzt
Wer überhaupt ein Konto eröffnen darf
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Swisslos veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019. Das Sportwettprodukt heisst Sporttip.
Das Verfahren ist strenger als bei den meisten internationalen Plattformen und lockt niemanden mit Tempo. Ein Selfie, ein Klick und ein sofortiges Konto gibt es hier nicht. Wer seinen Ausweis nicht hochladen will, findet auf diesem Weg kein Konto — und das ist die Bewilligungsbedingung, nicht ein schlechter Service.
Ein Grundsatz gilt für das ganze bewilligte System: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht, und Kredite an Spielende sind verboten. Der Spielerkreis ist damit zwangsläufig identifiziert, in jedem Fall und ohne Ausnahme.
Einzahlung, Guthaben und Auszahlung
Beim Aufladen des Swisslos-Spielkontos gibt es mehrere Wege. Erwähnenswert ist PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird — für Kundinnen und Kunden der PostFinance ein kurzer Weg, für alle anderen irrelevant.
Das Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die beiden Zahlen zusammengenommen — ein Monatsdach von CHF 10’000 und eine Guthabenobergrenze von CHF 9’999 — sind das, was einem Einzahlungsdeckel am nächsten kommt. Ein gesetzlicher Deckel ist es nicht, und man sollte ihn nicht mit einer Verlustlimite verwechseln.
Bei den Käufen begrenzt, bei den Auszahlungen ebenso: Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Drei Prozent auf eine Auszahlung sind kein Drama, aber sie sind eine Zahl, die man kennen sollte, bevor man in kleinen Raten abhebt. Wer sein Guthaben in vielen kleinen Beträgen abzieht, zahlt ab dem dritten Mal — und zwar nicht für die Arbeit, sondern für die Häufigkeit. Wer seltener und grösser abhebt, fährt günstiger. Das ist die einzige Stelle in diesem Regelwerk, an der die Bequemlichkeit des Wettenden direkt bepreist wird.
Bei den Gewinnen wird es einfacher: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Wer also mit einem Wettschein über die Tausenderschwelle kommt, wartet nicht auf eine Auszahlung, sondern auf eine Überweisung.
Smartphone, Browser, Verkaufsstelle: welcher Weg zu wem passt
Swisslos löst das Kanalproblem nicht, indem es einen Weg abschafft, sondern indem es sie verbindet. Wetten lassen sich online über Swisslos oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können zusätzlich per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Wer mag, füllt also den Wettschein im Zug aus und gibt ihn an der Theke ab — mit der Warteschlange davor und dem Gespräch am Schalter, falls man das sucht.
Die drei Wege unterscheiden sich weniger im Sortiment als in dem, was sie vom Wettenden verlangen.
Die App und der Browser verlangen das registrierte Konto: Ausweis, Adressprüfung, ein Konto pro Person, Wohnsitz im Vertragsgebiet. Dafür sind Einsatz und Auszahlung papierlos, das Guthaben steht sofort, und die Limiten sind dort hinterlegt, wo man sie gesetzt hat.
Die Verkaufsstelle verlangt kein Konto und keine Registrierung, dafür Papier und Präsenz. Sie ist der einzige Weg für alle, die kein Konto wollen oder dürfen — und der einzige Weg, an dem die Aufsicht 2025 im Testkauf Minderjährige 47,5 % der Fälle durchgehen liess.
Der QR-Code aus der App ist die Brücke: dasselbe Angebot, derselbe Wettschein, nur der Ort der Abgabe wechselt.
Für die Wahl zwischen App und Browser gibt es ein sachliches Argument, das mit Technik nichts zu tun hat. Der Kombiboost, die Quoten- und Profitboosts gelten ausschliesslich online. Wer an der Verkaufsstelle spielt, spielt ohne sie — nicht weil die Theke weniger kann, sondern weil die Bedingungen die Aktion auf den Online-Kanal begrenzen. Auch das Cash-Out gibt es nur bei Online-Wetten. Wer diese Funktionen nutzen will, ist an App oder Browser gebunden, so einfach ist das.
Und ein Hinweis, der bei Livewetten oft fehlt: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Ob ein Stream läuft, ändert am Vertrag nichts.
Sportarten und Turniere: was auf der Liste steht
Fussball und Eishockey tragen das Schweizer Wettprogramm, Tennis steht daneben, und Turniere geben dem Ganzen den Takt. Was tatsächlich angeboten werden darf, entscheidet aber nicht der Kalender, sondern die Liste der Aufsicht.
Fussball, Eishockey, Tennis und die Turniere
Bei den Turnieren ist die Lage unaufgeregt und trotzdem erklärungsbedürftig. Eine Wette auf ein grosses Turnier ist keine andere Art von Wette als eine Wette auf ein Ligaspiel; sie fällt unter dieselbe geschlossene Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. Was zusätzlich dazukommt, ist die Frage der Wertung.
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer — im Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf ein K.o.-Spiel setzt und die Verlängerung mitzählt, ohne dass sie Teil der Wette ist, hat auf einen anderen Ausgang gesetzt als den, den er im Kopf hatte. Das ist die häufigste Verwechslung im Turnierwettgeschäft, und sie kostet keinem Anbieter etwas.
Bei Livewetten gilt ein Mechanismus, den man kennen sollte: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Ein Tor, das während des Absendens fällt, wird also nicht zum Streitfall, sondern zur Wette mit Quote 1.00. Für Livewettende ist das die wichtigste Regel des Produkts: Sie schützt vor dem Zufall, sie belohnt ihn nicht.
Wer ein Ereignis über den vollen Zeitraum hält, braucht Geduld statt Nervenkitzel. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Das ist sauber gelöst, und die 48-Stunden-Frist ist die Zahl, die man sich merkt.
Ein weiterer Punkt aus dem Regelwerk, der in der Praxis selten auffällt und dann ärgert: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Ein halbes Jahr klingt grosszügig, bis man einen Wettschein im Handschuhfach findet. Und wer gegen eine verweigerte Auszahlung Einsprache erheben will, muss das innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief tun. Zehn Tage, eingeschrieben — daran scheitert mehr, als an der Begründung.
Cash-Out und Kombinationen: zwei Funktionen mit Kleingedrucktem
Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Wer halb aussteigen will, kann das nicht; wer sich verklickt, kann das nicht zurücknehmen.
Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Der Ausstieg ist also kein Recht, sondern eine Kulanz mit einem Preis, und der Preis wird vom Anbieter gesetzt. Wer ihn nutzt, tauscht einen Teil des möglichen Gewinns gegen Sicherheit — ein Tausch, der bei einer Wette mit klarer Führung teuer und bei einer Wette mit offenem Ausgang billig erscheint. Umsonst ist er nie.
Bei Kombinationen gibt es eine Regel, die mehr Gewicht hat, als ihre Länge vermuten lässt. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer also «Tor von X» und «Sieg von Y» selbst zusammenklickt, obwohl die beiden voneinander abhängen, hat keine gültige Wette auf einen korrelierten Ausgang, sondern einen Rückerstattungsanspruch. Das ist keine Schweizer Eigenheit, sondern ein Aufreger in jedem Markt — hier steht er in den Regeln, und das ist besser als die Variante, in der er im Kleingedruckten verschwindet.
Rangliste: die zwei Veranstalter im Vergleich
Wer nach Anbietern sucht, findet zwei bewilligte und eine Reihe ausländischer Namen. Diese Gegenüberstellung ordnet sie so, wie ein Wettender ihnen begegnet: zuerst die bewilligten Veranstalter, dann die ausländischen Plattformen, die ohne Schweizer Bewilligung arbeiten.
Die Vergleichstabelle
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. gemeldete Konzession |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne |
| FortuneJack | ohne Schweizer Bewilligung | keine Konzession festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz |
| IviBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Konzession festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz |
| BC.Game | ohne Schweizer Bewilligung | keine Konzession festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz |
| X3Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Tobique (Kanada), ohne Kraft in der Schweiz |
| Wettigo | ohne Schweizer Bewilligung | keine Konzession festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz |
| Betwinner | ohne Schweizer Bewilligung | keine Konzession festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz |
| Donbet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Konzession festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz |
| Rabona | ohne Schweizer Bewilligung | keine Konzession festgestellt, ohne Kraft in der Schweiz |
Die Spalte zur Konzession ist bei den acht ausländischen Namen fast durchgehend leer, und das ist selbst die Information. Wer keine Konzession nennt, auf die sich in der Schweiz irgendetwas stützen liesse, nennt entweder keine oder eine, die hier nichts gilt. Der einzige Auslandseintrag mit einem konkreten Namen ist X3Bet, und die gemeldete Konzession aus Tobique, Kanada, hat vor einem Schweizer Gericht dieselbe Wirkung wie gar keine.
Was die Tabelle nicht zeigen kann: Die acht Auslandsnamen sind in diesem Markt nicht gleich. Unterschiede gibt es — in der Breite des Wettprogramms, in den Zahlungswegen, in der Art der Kommunikation — nur eben nicht in dem Punkt, der hier zählt. In der einzigen Frage, die für einen Schweizer Wettenden rechtlich und beim Spielerschutz relevant ist, sind sie identisch: keine Bewilligung, kein Sperrregister, kein Rechtsschutz in diesem Land.
Eine Bewilligung nur in der Schweiz, versteht sich. Die beiden Veranstalter dürfen ausserhalb dieses Landes nichts. Das ist keine Feinheit, sondern erklärt, warum die Loterie Romande ihre 2’350 Verkaufsstellen im eigenen Kantonsgebiet betreibt und nicht darüber hinaus.
Die bewilligten Veranstalter im Einzelnen
Swisslos Sporttip: der Veranstalter für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein
Swisslos mit Sitz in Basel veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019. Das Sportwettprodukt heisst Sporttip.
Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Das ist der grösste Teil der Deutschschweiz plus ein italienischsprachiger Kanton plus ein Nachbarland — und die Grenze, an der ein Konto endet.
Die Teilnahme steht Personen ab 18 Jahren offen; unter 18-Jährige sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer selbst an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Die Mindesteinsätze liegen bei CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten; der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Diese CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette sind die Zahl, die im Alltag am ehesten spürbar wird, und sie erklärt, weshalb Sporttip in erster Linie ein Massenprodukt ist. Wer mit vierstelligen Beträgen arbeiten will, landet bei der Systemwette mit CHF 10’000 Obergrenze — und damit in einer Wettform, die Kenntnis der Kombinatorik verlangt. Der Anbieter zwingt niemanden ins Kleine, aber er macht das Grosse zur Fachaufgabe.
Was die Oberfläche des Produkts ausmacht: Cash-Out, Livewetten, Kombiboost, Quoten- und Profitboosts, alles online und alles mit den Bedingungen, die weiter vorn nachzulesen sind. Auf der Auszahlungsseite zwei gratis Auszahlungen pro Jahr, danach eine mögliche Kommission von 3 %, automatische Gutschrift bis CHF 1’000 und Überweisung innert 3 Arbeitstagen darüber. Auf der Einzahlungsseite ein Mindestbetrag von CHF 20, ein Monatsdach von CHF 10’000 und eine Guthabenobergrenze von CHF 9’999.
Seine 2025 verteilten Reingewinne — CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds, CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz — machen aus dem Anbieter kein besseres Produkt, aber sie erklären, warum er sich ein schmales Wettprogramm und eine geschlossene Marktliste leisten kann. Was hier nicht angeboten wird, wird nicht vermisst, weil es nicht gebraucht wird.
Das Urteil für dieses Angebot: Der begrenzende Faktor ist die Bewilligung mit ihrer geschlossenen Marktliste und der Wohnsitzbedingung. Wer im Vertragsgebiet lebt und ein identifiziertes Konto akzeptabel findet, bekommt Swiss-Schutz, selbst gesetzte Limiten und ein Produkt, das sich über Jahre nicht neu erfinden muss.
Loterie Romande Jouez Sport: der Veranstalter für die sechs Westschweizer Kantone
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Das Vertragsgebiet kennt hier keine Grauzone: Sechs Kantone, kein weiterer, dazu kein Nachbarland wie im Fall von Liechtenstein bei Swisslos. Ein Konto setzt den Wohnsitz in diesem Gebiet voraus, und wer einmal in die Deutschschweiz zieht, verliert den Zugang — dieselbe Regel, die in die andere Richtung für Swisslos gilt.
Die Grösse dieses Netzes ist die eigentliche Besonderheit dieser Organisation. 2’350 Verkaufsstellen in sechs Kantonen bedeuten eine Präsenz bis in kleine Ortschaften und einen Zugang, der ohne Konto, ohne App und ohne Ausweisprüfung funktioniert. Der Regelbetrieb läuft über Papier, Theke und persönliche Beratung — ein Vertriebsmodell, das in der übrigen Wettbranche praktisch ausgestorben ist. Für Personen, die keinen Online-Kanal nutzen können oder wollen, ist das kein nostalgisches Detail, sondern der einzige Zugang zu einer bewilligten Schweizer Sportwette überhaupt.
Diesem Vorteil steht die Aufsicht gegenüber, und die Zahlen sind unbequem: Bei Testkäufen der Aufsicht im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Ein Netz, das allen offensteht, steht auch denen offen, die es nicht dürfen. Der QR-Code-Weg — die in der App zusammengestellte Wette, die an der Verkaufsstelle gespielt wird — verbindet beide Zugänge, ändert aber nichts an der Kontrolle am Schalter.
Das Urteil für dieses Angebot: Der Vorzug liegt im Netz aus 2’350 Verkaufsstellen, das Zugang auch ohne Konto und ohne Smartphone schafft — und genau dieses Netz ist der Punkt, an dem die Alterskontrolle laut den Testkäufen am häufigsten versagt.
Ausländische Plattformen ohne Schweizer Bewilligung
Diese acht Namen stehen hier, weil Schweizer Wettende ihnen begegnen, nicht weil sie zum hiesigen Markt gehören. Sie sind nach denselben Massstäben eingeordnet wie die bewilligten Veranstalter. Für jeden gilt derselbe Rahmen, und die Wiederholung ist Absicht: Eine ausländische Bewilligung — curaçaosch, maltesisch, deutsch oder aus einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Kraft. Die Plattformen sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, bieten keinen hiesigen Rechtsschutz, und ihre Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden. Bewilligt ist keiner von ihnen.
FortuneJack: die bekannte Marke ohne Schweizer Konzession
FortuneJack ist eine international bekannte Plattform, die in der Schweiz ohne Bewilligung arbeitet. Eine anwendbare Konzession lässt sich nicht feststellen, und was nicht feststellbar ist, hat hier auch keine Wirkung. Wer bei diesem Namen ein Konto eröffnet, eröffnet es in einem Rechtsraum, der mit diesem Land nichts zu tun hat: kein Sperrregister, kein Rechtsschutz, keine Schweizer Aufsicht über die Auszahlung.
Was damit für den Wettenden verschwindet, ist nicht das Produkt, sondern die Rückseite des Produkts — die Möglichkeit, sich sperren zu lassen und dass die Sperre überall greift, die Gewissheit, dass eine Auszahlung auf ein Konto auf eigenen Namen läuft, und die Aussicht, einen Streit vor einer hiesigen Stelle auszutragen. Wer diese Rückseite für das Geschäft eines Anbieters hält, wird sie bei einem internationalen Namen nicht finden.
FortuneJack ist zwar international präsent, doch fehlt jegliche Anknüpfung an das Schweizer Rechtssystem. Im Streitfall gibt es hier keine Stelle, die für einen Nutzer in diesem Land zuständig wäre.
IviBet: ein Casino zuerst, Sportwetten aus zweiter Hand
IviBet gehört zu den internationalen Plattformen, die über ein Casino-Angebot gewachsen sind und Sportwetten mitführen. In der Schweiz existiert keine Bewilligung, und eine in diesem Land anwendbare Konzession ist nicht feststellbar. Damit gilt auch hier: keine Verbindung zum Sperrregister, kein Rechtsschutz, Sperrliste möglich.
Der Charakter des Angebots hat eine Nebenwirkung, die in einem Land mit funktionierendem Sperrsystem mehr wiegt als anderswo. Eine Spielsperre bei Swisslos erfasst auch Casinos einschliesslich Online-Casinos und reicht bis Liechtenstein — ein Schutz, der bewusst mehrere Produktarten abdeckt. Ein ausländisches Portal kennt diese Verbindung nicht; wer dort spielt, hält sich seine Aktivität ausserhalb des Systems offen, und das gilt für den Sportwettenteil genauso wie für den Rest.
Die Verknüpfung von Casino und Sportwetten ist für Schweizer Nutzer ein Sicherheitsrisiko. Da sie vollständig ausserhalb des hiesigen Schutzmechanismus operiert, lässt sich der hierzulande obligatorische Spielerschutz nicht nachrüsten.
BC.Game: grosse Reichweite, kein Schweizer Ansprechpartner
BC.Game ist eine Plattform mit erheblicher internationaler Reichweite im Krypto- und Casino-Bereich. In der Schweiz verfügt sie über keine Bewilligung, eine anwendbare Konzession ist nicht feststellbar. Der Rest folgt dem Muster: kein Sperrregister, kein hiesiger Rechtsweg, Sperrliste möglich.
Bemerkenswert ist der Kontrast zur Auszahlungsregel des bewilligten Systems. Dort gehen Gewinne und Guthaben ausschliesslich auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers, und Kredite an Spielende sind verboten. Diese Bedingung ist der Grund, warum anonyme Auszahlungswege im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht vorkommen — und warum eine Plattform, deren Anziehungskraft genau in der Anonymität liegt, in dieses System nicht passt.
Die hohe Reichweite der Plattform darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es keinen Schweizer Ansprechpartner gibt. Wer hier auf Schwierigkeiten stösst, steht rechtlich auf verlorenem Posten.
X3Bet: die gemeldete Konzession, die hier nichts bedeutet
X3Bet ist unter den acht der einzige Name mit einer konkret gemeldeten Konzession: Tobique, Kanada. Diese Angabe stammt von Drittquellen. In der Schweiz hat sie keine Kraft — eine ausländische Bewilligung wirkt hier nicht, unabhängig davon, in welchem Land sie erteilt wurde.
Das ist der lehrreichste Eintrag der ganzen Liste, weil er die häufigste Verwechslung vorführt. Eine gemeldete Konzession klingt nach Ordnung, nach geprüfter Aufsicht, nach einem Ansprechpartner — und liefert nichts davon, sobald ein Schweizer Wohnsitz im Spiel ist. Die Frage ist nicht, ob ein Anbieter lizenziert ist, sondern wo die Lizenz gilt. Eine kanadische Aufsicht prüft kanadische Angelegenheiten.
Eine ausländische Lizenz aus Tobique ist für die Schweizer Rechtsordnung wirkungslos. Sie suggeriert eine staatliche Prüfung durch eine Aufsicht, die faktisch gar nicht stattfindet.
Wettigo: deutschsprachige Ansprache ohne Bewilligung
Wettigo tritt mit deutschsprachiger Ansprache auf, die auf Wettende in der Schweiz und in Deutschland zielt. Eine Schweizer Bewilligung besitzt die Plattform nicht, eine hier anwendbare Konzession ist nicht feststellbar. Es bleibt bei fehlendem Sperrregister, fehlendem Rechtsschutz und der Möglichkeit der Aufnahme in die Sperrliste.
Vertrautheit der Sprache ist kein Kriterium. Eine deutschsprachige Oberfläche sagt nichts darüber, welcher Aufsicht ein Anbieter untersteht, und nichts darüber, welches Recht in einem Streit zur Anwendung käme. Die Sprache ist Marketing, die Bewilligung ist Recht, und nur eines von beiden entscheidet, wer im Konfliktfall zuständig ist.
Der deutschsprachige Auftritt ist ein reines Marketinginstrument. Wer sich von der vertrauten Sprache zum Spielen bewegen lässt, übersieht die rechtliche Absicherungslücke, die im Konfliktfall klafft.
Betwinner: ein Name, der regelmässig auf der Sperrliste landet
Betwinner ist eine der Plattformen, deren Domains in der Schweiz regelmässig blockiert werden. Eine Schweizer Bewilligung hat der Anbieter nicht, eine hier anwendbare Konzession ist nicht feststellbar, entsprechend gilt der ganze Rahmen: kein Sperrregister, kein Rechtsschutz, Sperrliste möglich.
Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt; die Aufsicht nennt dafür Interwetten und Bet-at-Home. Wer eine bekannte Adresse nicht mehr erreicht und unter neuer Endung landet, hat keine technische Störung erlebt, sondern eine Sperre, die umgangen werden sollte. Der Umweg existiert, das Ziel bleibt dasselbe: eine Plattform ohne Bewilligung in diesem Land.
Wer sich auf die ständige Erreichbarkeit unter wechselnden Domains verlässt, ignoriert den Kern des Problems: Diese Praxis ist kein Beweis für eine legale Basis, sondern ein Zeichen für die Umgehung von Sperren.
Donbet: Werbeversprechen ohne Schweizer Grundlage
Donbet gehört zur Gruppe internationaler Plattformen, die mit klassischen Wettangeboten um Kunden werben. Eine Schweizer Bewilligung hat der Anbieter nicht, eine hier anwendbare Konzession ist nicht feststellbar. Kein Sperrregister, kein Rechtsschutz, Sperrliste möglich.
Der Teil, der in diesem Markt zählt, liegt ausserhalb des Angebots. Das bewilligte Schweizer System verlangt Identitätsprüfung, ein Konto pro Person und ausgehende Zahlungen nur auf ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers. Wer den bequemeren Weg sucht, findet ihn bei einer Plattform ohne diese Prüfung — er verliert dabei aber genau den Mechanismus, der verhindert, dass ein Spielerkonto ohne Verbindung zur eigenen Identität existiert.
Da die Plattform auf eine Identitätsprüfung verzichtet, fehlt ihr genau jener Mechanismus, der bei lizenzierten Anbietern den Spielerschutz in kritischen Situationen sicherstellt.
Rabona: Sportwetten mit Casino-Rahmenprogramm
Rabona kombiniert ein Sportwettangebot mit einem Casino-Bereich und richtet sich an ein internationales Publikum. In der Schweiz besteht keine Bewilligung, eine hier anwendbare Konzession ist nicht feststellbar. Damit gilt auch hier: keine Verbindung zum Sperrregister, kein Rechtsschutz, Sperrliste möglich.
Der Casino-Teil hat für einen Schweizer Leser eine konkrete Bedeutung. Die unbefristete Spielsperre bei Swisslos wird in einem schweizerweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer seine Sperre bei einer ausländischen Plattform umgeht, hebelt nicht eine Regelung dieses Anbieters aus, sondern den einen Mechanismus, der im bewilligten System bewusst produktübergreifend gebaut ist.
Das Urteil für dieses Angebot: Die sportliche Farbpalette ist hier nicht die Frage — die Sperre, die anderswo für alle Produkte steht, kommt bei diesem Weg gar nicht erst vor.
Was die Wahl entscheidet: vier Punkte, die zählen
Wer zwischen den Wegen abwägt, sollte die Kriterien nicht aus der Werbung übernehmen, sondern aus dem eigenen Spielverhalten.
Der Wohnsitz entscheidet vor allem anderen. Er legt fest, welcher der beiden bewilligten Veranstalter überhaupt in Frage kommt — oder ob keiner es tut. Er legt auch fest, ob ein ausländischer Anbieter der einzige technisch erreichbare Weg wäre, was an der fehlenden Bewilligung und am fehlenden Rechtsschutz nichts ändert. Diese Frage steht am Anfang, nicht am Ende.
Die Marktauswahl entscheidet über das, was der Wettende tatsächlich spielt. Wer Corner, Karten und Esport sucht, sucht sie auf der Liste der Aufsicht vergebens. Wer dagegen Fussball, Eishockey und Tennis über die gängigen Wettarten spielt, findet im bewilligten Angebot, was er braucht — und nicht mehr.
Die Limiten entscheiden über das Konto, sobald es existiert. Beim bewilligten Veranstalter sind sie selbst gesetzt und werden mit 72 Stunden Verzögerung erhöht, beim ausländischen Anbieter nur nach dessen Bedingungen. Wer glaubt, der bequemere Weg sei der, an dem er schneller mehr spielen kann, hat die Rechnung richtig gerechnet und nur den falschen Vorzeichen gegeben.
Die steuerliche Lage entscheidet über den Gewinn, nicht über die Wette. Ein Treffer bei einem bewilligten Schweizer Grossspiel bleibt unterhalb des Freibetrags steuerfrei, mit der genannten Verrechnungssteuer von 35 % erst oberhalb der Schwelle und je nach Kanton unterschiedlich. Bei ausländischen Anbietern gilt das nicht — und die Steuerpraxis eines Kantons kann dort einen Gewinn voll erfassen, der hier steuerfrei geblieben wäre. Wer im Gewinnfall nichts tun will, sollte auch diesen Punkt vorher kennen.
Häufige Fragen zu Schweizer Sportwetten
Welche Anbieter und welche Wettarten sind in der Schweiz bewilligt?
Veranstalten dürfen nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, beide mit Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa. Erlaubt sind ausschliesslich Sportereignisse, und zwar gemäss der geschlossenen Liste der Aufsicht zu Sportarten, Wettkämpfen und Wettarten. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen.
Welcher Veranstalter gilt für welche Kantone?
Swisslos bedient die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz im jeweiligen Gebiet voraus.
Warum gibt es nicht mehr bewilligte Anbieter?
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten in der interkantonalen Vereinbarung auf zwei begrenzt. Deshalb führt die Aufsicht keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher; sie veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Der Reingewinn der beiden Veranstalter fliesst in gemeinnützige Zwecke der Kantone.
Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Wettseiten?
Die Gespa führt ausländische Domains auf einer Sperrliste, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Ende 2025 standen 671 Domains darauf, die ersetzten innerhalb von Stunden. Blockierte Seiten arbeiten ohne Schweizer Bewilligung, ohne Verbindung zum Sperrregister und ohne hiesigen Rechtsschutz; Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Welche Limiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?
Veranstalter müssen Höchstwerte für Verluste oder Einsätze über Tag, Woche oder Monat verlangen, und der Spielende legt sie selbst fest. Bei Sporttip sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren von CHF 1’000. Senkungen wirken sofort, Erhöhungen bei den beiden Veranstaltern nach 72 Stunden.
Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote, und was ist die Marge?
Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten; gerundet wird auf zwei Nachkommastellen und danach auf 5 Rappen. Die Auszahlungsquote eines Marktes ist 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten, die Marge ist die Differenz zu 100 % — bei einem Zwei-Wege-Markt mit 1,90 und 1,90 sind das rund 95 % zu rund 5 %.
Wer in der Schweiz auf Sport setzt, wählt in Wahrheit zwischen einem Kontrolldichte-Modell und einem Modell ohne Kontrolle. Beides hat seinen Preis, und nur einer der beiden Wege lässt sich in diesem Land einklagen.
Vergleich – handicapwettench
Inhalt erstellt vom Team «handicapwettench»
