Gratis Wettguthaben, 2026: zwei Veranstalter, wenig Gratis – und eine Rechtslage, die alles erklärt
Ladevorgang...
Wer in der Schweiz nach einem Gratis-Wettguthaben sucht, stösst auf zwei Welten, die nichts miteinander zu tun haben. Die eine besteht aus zwei Veranstaltern mit eidgenössisch-kantonaler Bewilligung, die Gratisspielguthaben nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa ausschütten dürfen – und das entsprechend selten, klein und kurzlebig tun. Die andere besteht aus einer Handvoll ausländischer Marken, die mit «5 Euro»-Guthaben werben, obwohl Schweizer Spielerkonten in Franken geführt werden und ihr Guthaben in der Schweiz nicht auszahlbar wäre.
Zwischen diesen Welten liegt die eigentliche Frage des Themas. Nicht: Wie hoch ist das Guthaben? Sondern: Welchen Weg kann ich überhaupt gehen, und was kostet mich jeder davon? Der eine Weg führt über Sporttip und Jouez Sport, mit Wohnsitznachweis, verifiziertem Konto, Limiten und einem geschlossenen Wettprogramm. Der andere führt über eine Marke ohne Schweizer Bewilligung, ohne Sperrregister-Anbindung und ohne Schweizer Rechtsschutz, dafür mit einem grösseren Sortiment und einem Euro-Zeichen, das mit dem Frankenkonto nicht zusammenpasst.
Stand: Oktober 29, 2026; die Bewilligungsangaben wurden gegen die Angaben der interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa und die Teilnahmebedingungen der beiden bewilligten Veranstalter geprüft.
Was ein Gratisguthaben überhaupt ist – und woran seine Höhe zerbricht
Gratisspielguthaben ist Spielguthaben auf dem Spielerkonto, kein Bargeld in der Hand. Es entsteht entweder, weil ein Veranstalter im Rahmen einer bewilligten Aktion einen Betrag gutschreibt, oder weil ein Spielender Guthaben selbst kauft und dieses anschliessend zum Wetten einsetzt. Die zweite Form wird oft übersehen, obwohl sie den Alltag der meisten Wetten ausmacht: Auf dem Swisslos-Wallet lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20.

Der Unterschied zwischen gekauftem Guthaben und Aktionsguthaben entscheidet über die Frage, die tatsächlich zählt: Kann ich es auszahlen lassen? Ja, und zwar bei gekauftem Guthaben – Swisslos überweist Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Nein, und zwar bei Gratisspielguthaben aus Promotionen: Es ist nicht auszahlbar.
Diese eine Regel erklärt mehr über das schweizerische Gratis-Wettguthaben als jede Aktionsbeschreibung. Die Loterie Romande handhabt es identisch: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, wie sie in ihrem Reglement festhält. Ein Guthaben von CHF 10 aus einer Aktion ist also nur so viel wert, wie sich daraus an Gewinnen lösen lässt, und der Weg zurück in die eigene Tasche führt immer über einen Gewinn, nie über das Guthaben selbst.
Die Beträge, um die es in der Schweiz geht, sind entsprechend bescheiden. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande, die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen lief, verteilte CHF 10 Spielguthaben an alle, die innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingaben – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Wer in derselben Zeit auf einer ausländischen Seite ein «5 Euro Wettguthaben» gesehen hat, sah eine andere Rechtsordnung, eine andere Währung und eine ganz andere Verlässlichkeitsfrage.
Verlustlimiten kommen vor der ersten Wette, nicht danach
Das Schweizer Recht stellt das Gratisguthaben nicht neben das Spielerschutzkonzept, sondern mitten hinein. Bevor jemand zum ersten Mal an Sporttip teilnimmt, muss er Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort; eine Erhöhung wird erst nach 72 Stunden wirksam. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten.
Wer die Reihenfolge kennt, liest die Aktion danach anders: Man lädt nicht erst einen Bonus und entscheidet dann über Limiten. Das Einrichten der Limiten ist der Schritt vor der ersten Wette. Bei einem Gratisguthaben von CHF 10 klingt die Oberlimite von mehreren Tausend Franken grotesk – sie steht dort nicht für den Gratisbetrag, sondern für den Tag, an dem derselbe Spielende nach einer schlechten Woche seine Karte erneut hervorzieht. Genau dafür ist sie gedacht, und wer sie bei CHF 50 setzt, merkt am nächsten Sonntag, dass er sich selbst gebremst hat. Das ist der Punkt.
Ein wichtiger Zusammenhang, der in der Aufregung um Bonusbeträge untergeht: Die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat. Es gibt in der Schweiz keine gesetzliche feste Einzahlungsobergrenze. Was es gibt, ist die Pflicht des Veranstalters, überhaupt Höchstwerte zu verlangen – für Einsätze oder Verluste, täglich, wöchentlich oder monatlich. Die Zahl, die ein Spielender dort einträgt, ist damit seine eigene Entscheidung, und die einzige Instanz dazwischen ist die Frist, die eine Erhöhung verzögert. Wer sein Konto kurzfristig «frei macht», wartet danach drei Tage.
Von der Pause bis zur Sperre – was ein Klick auslöst
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Die Formulierung ist schärfer, als sie klingt: Es gibt kein Zurück innerhalb der Frist, keinen Anruf beim Kundendienst, keine Ausnahme. Die Sperre gilt für das gewählte Produkt, also etwa für die Sportwetten, während andere Teilbereiche unberührt bleiben.
Dahinter steht eine zweite Stufe. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Hier liegt der entscheidende Unterschied für die Praxis: Eine befristete Produktsperre ist eine Selbstbremsung, ein Eintrag im Register ist eine Tür, die landesweit zugeht. Verwechslungsgefahr besteht, weil beide in derselben Maske beginnen. Wer nur eine schlechte Woche hinter sich hat, wählt die erste und bleibt handlungsfähig; wer weiss, dass er nach einem befristeten Ablauf wiederkommen wird, wählt die zweite und gibt die Entscheidung aus der Hand.
Für das Thema Gratisguthaben ist das kein Nebenschauplatz. Ein Guthaben, das 30 Tage gültig ist, drängt genau in das Zeitfenster, in dem ein Spielender mit seinem eigenen Verhalten noch nicht im Reinen ist. Die drei Turnusfristen – 30 Tage Gültigkeit des Aktionsguthabens, 30 Tage Einzahlungslimite, bis 180 Tage Zugangssperre – arbeiten aufeinander zu. Wer eine Woche Pause braucht, findet bei Swisslos einen Mechanismus dafür; bei einer ausländischen Marke ist die Sperre ein Kundenkonto-Vorgang in einem Rechtsraum, an dem die Schweiz nicht beteiligt ist.
Ein weiteres Detail aus dem Register des Schweizer Systems, das bei keiner ausländischen Marke eine Entsprechung hat: Die Aktion oder Nicht-Aktion des einen Veranstalters ist im Register des anderen sichtbar. Die eigene Sperre ist nicht lokal.
Gratis Wettguthaben 2026: was die Aktion kostet, bevor sie etwas einbringt
Eine Wette kostet mehr, als die Aktionsbeschreibung zeigt. Der Buchmacher behält einen Teil jedes eingezahlten Betrags, unabhängig davon, ob die einzelne Wette gewinnt oder verliert – das ist die Marge, und sie sitzt im Preis. Wer ein Gratisguthaben als «kostenlos» einordnet, übersieht, dass der Preis eines Gratisprodukts nicht Null ist, sondern in der Quote steckt.
Der zweite Kostenposten ist der Einsatz selbst. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Voraussagen zum Gesamtpreis; bei einer Sporttip-Wette ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote, der Wert wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wer Gratisspielguthaben einsetzt, spielt also mit einem Betrag, dessen Rückweg versperrt ist, in einem Produkt, dessen Rand dauerhaft im Preis steckt.
Der dritte Kostenposten ist die Frist. Das Aktionsguthaben aus der Westschweizer Stadion-Aktion war 30 Tage gültig. Wer in dieser Zeit nicht zu einer Wette kommt, verliert das Guthaben vollständig – nicht anteilig, nicht auszahlbar als Rest, sondern ganz. Dieselbe Logik gilt für die Aktionstage selbst: Sieben Aktionstage, ein Code, sieben Tage Zeit, ihn im verifizierten Konto einzugeben. Die Frist beginnt nicht bei der Entdeckung der Aktion, sondern bei ihrer Veröffentlichung.
Neukundenangebote mit Wettguthaben: die Typen, und welcher zu wem passt
Wer die Schweizer Neukundenangebote mit Wettguthaben prüft, stösst auf eine Struktur, die sich in vier Typen auflösen lässt – und auf die Frage, welcher zu einem passt, der gerade erst beginnt.
Aktionsguthaben (Gratisspielguthaben). Der Veranstalter schreibt einen festen Betrag auf dem Spielerkonto gut. Bei Swisslos und Loterie Romande setzt das die vorgängige Zustimmung der Gespa voraus, und die Beträge bleiben klein. Der Vorteil: kein Einsatzrisiko, weil das Guthaben nicht aus der eigenen Tasche kommt. Der Nachteil liegt in der Auszahlbarkeitsregel – was als Gratisspielguthaben hereinkommt, geht als Gratisspielguthaben nicht hinaus. Dieses Produkt passt zu jemandem, der testen will, wie Sporttip sich bedienen lässt, ohne eigenes Geld aufs Spiel zu setzen.
Kombiboost. Kein Guthaben, sondern ein Zuschlag auf den Nettogewinn. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, im Prematch, live und in Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Der Mechanismus ist eine Belohnung für die Bereitschaft, mehrere Risiken in einer Wette zu bündeln – und er steigt steil, weil die Zahl der zu treffenden Voraussagen steigt. Vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 sind eine Fünffach-Kombination; fünfzehn sind es nicht mehr zu erklären, sondern zu erhoffen. Dieser Typus passt zu jemandem, der ohnehin Kombiwetten spielt und die Stufenleiter als Zusatz mitnimmt, nicht als Ziel.
Quoten- und Profitboost. Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist der Typus für Gelegenheitsspieler: klein, einmalig, an eine konkrete Begegnung gebunden.
Willkommenspakete ausländischer Marken. Sie sehen auf dem Bildschirm grosszügig aus, gehören aber einem anderen Rechtsrahmen. Wer dort einzahlt, um ein Paket zu aktivieren, geht eine Beziehung ohne Schweizer Aufsicht ein. Dazu mehr im Abschnitt «Die Rechtslage in der Schweiz: Bewilligung, Gebiet und Sperrliste».
Für wen sich welcher Weg lohnt, hängt davon ab, was der Spielende mitbringt. Wer sein Spielverhalten noch nicht einschätzen kann, ist mit dem Gratisspielguthaben oder dem einmaligen Boost besser bedient als mit jeder einzahlungsgebundenen Aktion – nicht weil diese weniger bringt, sondern weil sie weniger verlangt.
Was ein Gratisguthaben wirklich wert ist: die Rechnung zum Thema
Nehmen wir die CHF 10 Gratisspielguthaben aus der Westschweizer Aktion und die Regel, die dazugehört: nicht auszahlbar. Was ist der Betrag dann wert? Ein Wert lässt sich nicht aus dem Nominalbetrag ablesen, sondern nur aus dem, was daraus wird, wenn man es in einem realen Markt einsetzt.
Hier kommt der Markt ins Spiel. Ein zweiseitiger Markt mit den Quoten 1.90 und 1.90 ist ein Rechenbeispiel, kein zitiertes Angebot. Die Auszahlungsquote dieses Marktes ist 1 geteilt durch die Summe von 1/1.90 und 1/1.90, was knapp über 95 % liegt; die Marge – der Anteil, den der Buchmacher von jedem eingesetzten Franken behält – beträgt entsprechend knapp unter 5 %.
Setzt man die CHF 10 Gratisspielguthaben in diesem Markt bei Quote 1.90 ein, dann liegt der durchschnittliche Wert des Gratisbetrags bei rund CHF 4.50. Er bewegt sich je nach Markt und Quotenlage in einem Band von etwa CHF 4.25 bis CHF 4.75, und die Bedingung ist immer dieselbe: Die Rechnung gilt unter der Annahme, dass nur das Guthaben eingesetzt wird und sein Nennwert nicht zurückfliesst. Der Rest des Nennwerts – rund die Hälfte – verschwindet im Zusammenspiel von Quotenschlüssel und der Tatsache, dass der Einsatz nicht ausgezahlt wird.
Das ist die Zahl, die über dem ganzen Thema steht. Ein «10 Franken Gratisguthaben» ist keine 10 Franken. Es ist im beschriebenen Fall etwa 4.50 Franken an erwartetem Wert. Und weil das Guthaben nicht auszahlbar ist, ist auch dieses Ergebnis nur dann Realität, wenn das Guthaben tatsächlich in einer Wette landet.
Die Rechnung ist ein statistischer Durchschnitt über viele Wetten unter der genannten Annahme, kein Ergebnis für eine einzelne Wette. Wer einmal CHF 10 einsetzt, gewinnt entweder CHF 9 netto oder verliert das Guthaben. Der erwartete Wert von rund CHF 4.50 beschreibt, was die Aktion über viele vergleichbare Fälle hinweg zuschiebt – nichts anderes.
An dieser Stelle liegt auch die Antwort auf die häufigste Frage zur Auszahlbarkeit. Die Grenze verläuft nicht zwischen Aktion und Kauf, sondern zwischen Guthaben und Gewinn. Ein Gewinn aus einer Wette mit Aktionsguthaben ist kein Aktionsguthaben mehr – Swisslos schreibt Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gut, Beträge darüber überweist sie bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Die Loterie Romande behandelt es identisch, mit einer anderen Grenze: Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, Beträge darüber auf die IBAN des Spielenden.
Dasselbe Prinzip hat eine harte Kante. Wer sein Guthaben einsetzt, aber unter der Mindestquote bleibt, sammelt keinen Zuschlag; wer einen Cash-Out ausführt, verliert einen laufenden Boost. Bei Sporttip ist der Cash-Out-Betrag tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Cash-Out ist damit keine Versicherung, sondern ein Rückzugspreis – und ein Rückzugspreis ist immer schlechter als der Preis, den man sich vorher ausgemalt hat.
Das alles erklärt, weshalb die Antwort auf die Frage nach dem Gratis-Wettguthaben in der Schweiz nicht lautet: «Es gibt keines.» Sie lautet: «Es gibt wenig, es ist nicht auszahlbar, es ist einen Bruchteil des Nennwerts wert – und die Bedingungen sind dort am ehrlichsten, wo die Aktion am kleinsten ist.»
Zehn Marken unter denselben Kriterien: die Vergleichstabelle
Beim Vergleich zählt nicht die Höhe eines Guthabens. Es zählen der Bewilligungsstatus, das Produkt, die Servicegebiete, die Limiten, die Zahlungswege und die Auszahlungsregeln. Genau in dieser Reihenfolge sind Swisslos und die Loterie Romande von den acht ausländischen Marken getrennt, die Schweizer Spielende antreffen – nicht, um sie gleichzustellen, sondern um zu zeigen, worin der Unterschied besteht.
| Marke | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalter oder gemeldete Bewilligung | Produkt |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS); Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel | Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS); Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande | Jouez Sport |
| Pribet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht belegt und in der Schweiz ohne Wirkung | — |
| Interwetten | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht belegt und in der Schweiz ohne Wirkung | — |
| BDMBet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht belegt und in der Schweiz ohne Wirkung | — |
| 22Bet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht belegt und in der Schweiz ohne Wirkung | — |
| Betwinner | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht belegt und in der Schweiz ohne Wirkung | — |
| HornetBet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht belegt und in der Schweiz ohne Wirkung | — |
| Boomerang Bet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht belegt und in der Schweiz ohne Wirkung | — |
| BetLabel | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht belegt und in der Schweiz ohne Wirkung | — |
Zwei Zeilen tragen den Status «Bewilligung», acht tragen «ohne». Die Spalte «Produkt» füllt sich nur für die beiden bewilligten Veranstalter, weil nur bei ihnen ein Produktname eine Bedeutung hat: Der eine führt Sporttip, die andere Jouez Sport. Bei den ausländischen Marken ist mit dem Bewilligungsstatus bereits alles gesagt, was für die Einordnung zählt.
Der Bewilligungsstatus ist keine Formalität, sondern die Weiche, an der sich alles Weitere entscheidet. Eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz bedeutet: Aufsicht durch die Gespa, Anbindung an das Sperrregister, verifizierte Identität, Auszahlung nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers. Der Status «ohne Schweizer Bewilligung» bedeutet: keine dieser vier Sachen – und eine ausländische Bewilligung, welcher Herkunft auch immer, hat in der Schweiz keine Wirkung.
Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Angaben der interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa und die Teilnahmebedingungen der beiden Veranstalter geprüft. Was nicht belegt ist, steht als «nicht belegt» in der Tabelle; wo es keine Angabe gibt, steht ein Gedankenstrich, und die Zelle bleibt geschlossen.
Wer die Tabelle liest, tut gut daran, die Spaltenbreite zu beachten. Die Spalte, die den Unterschied ausmacht – der Bewilligungsstatus – ist die kürzeste. Die längste Spalte gibt einen Firmensitz wieder. In der Werbung wäre das umgekehrt.
Gratisguthaben im Schweizer Markt: was es gibt, was es nicht gibt
Die schweizerische Sportwettlandschaft ist klein, und der Grund liegt in der Struktur. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Die eine ist Swisslos mit dem Produkt Sporttip, die andere die Loterie Romande mit Jouez Sport. Das ist keine Marktphase, sondern der Rahmen, und er erklärt, weshalb die Suche nach Alternativen in der Schweiz in eine Sackgasse läuft.
Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Der Markenname ist also nicht der Veranstalter; wer in einer Beschwerde den richtigen Adressaten sucht, braucht die Genossenschaft, nicht die Wettplattform.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Wer die Grössenordnung dieser beiden Häuser nebeneinanderlegt, sieht: Hier teilen sich zwei Organisationen mit Verkaufsstellennetzen und Personal einen Markt, den anderswo ein halbes Dutzend internationaler Plattformen bedient.
Wo Sporttip offensteht, und wo Jouez Sport
Der Zugang hängt nicht an der Sprache, sondern am Wohnsitz. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Jouez Sport steht den sechs Westschweizer Kantonen offen.
Die Aufteilung ist schärfer, als Auswärtige vermuten. Ein Spielender in Neuenburg kann kein Sporttip-Konto eröffnen; ein Spielender in Zürich kein Jouez-Sport-Konto. Wer umzieht, wechselt die Seite. Und wer in einem Kanton wohnt, der in keiner der beiden Listen steht, findet bei keinem der beiden Häuser ein Online-Konto – nicht wegen einer Sprachbarriere, sondern wegen der Gebietslogik des Konkordats.
Für die Registrierung braucht es zusätzlich mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wer die Verifikation als Formsache abtut, merkt spätestens bei der Auszahlung, dass der Name auf dem Konto und der Name auf dem Ausweis identisch sein müssen.
Und wer denkt, die Regeln des einen Veranstalters liessen sich auf den anderen übertragen, weil beide unter demselben Gesetz arbeiten, wird an den Details scheitern. Ein Kauf von Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet ist per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein möglich, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Die Loterie Romande setzt andere Zahlen: Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000.
Die beiden Systeme gleichen sich in der Grössenordnung und unterscheiden sich im Detail. Wer die Limiten des einen kennt, kennt die des anderen nicht – und wer sein Konto nach einem Umzug neu aufsetzen muss, beginnt die Prüfung von vorn.
Was das Gratisguthaben ausserhalb der Schweiz bedeutet
Das «5 Euro Wettguthaben» ist in der Schweiz kein Zufall der Übersetzung, sondern eine Fussnote mit Folgen. Schweizer Spielerkonten bei den bewilligten Veranstaltern werden in Franken geführt, nicht in Euro. Ein auf einer ausländischen Seite angezeigtes Euro-Guthaben trifft damit auf ein Konto, dessen Währung eine andere ist.
Der wichtigere Punkt liegt aber nicht in der Währung, sondern in der Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung – ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Wirkung. Das heisst konkret: Wer auf einer solchen Seite einzahlt, handelt nicht in einem Schweizer Aufsichtsverhältnis. Das ist der Kern der Sache, und er lässt sich nicht durch einen grösseren Willkommensbetrag ausgleichen.
Dazu kommen drei weitere Punkte, die alle an derselben Stelle hängen: Diese Marken sind nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, es gibt für Schweizer Spielende keinen Schweizer Rechtsschutz, und ihre Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre umsetzen. Die Sperrliste besteht seit dem 3. September 2019 und umfasste Ende 2025 insgesamt 671 Domains.
Das Domain-Hopping gehört zum Bild. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home sowie bet365 als auf der Liste stehend; gesperrte Domains tauchten innerhalb von Stunden unter neuer Adresse wieder auf. Für einen Spielenden bedeutet das: Die Adresse, unter der er sich anmeldet, ist kein stabiles Merkmal einer Marke – und der Zugang kann morgen weg sein, während ein Guthaben darauf noch offensteht.
Wer trotzdem eine ausländische Seite nutzt, sollte die Unterschiede in der Reihenfolge prüfen, in der sie ihn treffen. Der Verlustlimiten-Mechanismus fehlt, weil das Schweizer Recht ihn nur für die bewilligten Veranstalter vorschreibt. Die Selbstsperre führt nicht in ein Register, das auch für Casinos und das Fürstentum Liechtenstein gilt. Und die Währung des Kontos passt nicht zu den Frankenbeträgen, mit denen ein Schweizer Haushalt rechnet.
Für die Steuerfrage ergibt sich daraus ein weiterer Unterschied. Gewinne von Schweizer Grossspielen sind bis zu einem Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerbar, wobei der Freibetrag auf Bundesebene ab dem 1. Januar 2026 CHF 1’071’000 beträgt. Bei Gewinnen von ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, aber die kantonale Steuerpraxis kann solche Gewinne als vollständig steuerbares Einkommen behandeln – Thurgau tut das unabhängig von der Höhe. Wer eine ausländische Seite nutzt, sollte das mit der eigenen kantonalen Steuerverwaltung klären, bevor er es merkt.
Fairerweise: Auch der bewilligte Weg ist kein «sicherer Weg» per Voreinstellung. Er verlangt einen Wohnsitznachweis, eine Verifikation, eine Registrierung pro Person und ein Wettprogramm aus einer geschlossenen Liste. Und er hat nur zwei Anbieter. Die Wahl ist nicht die zwischen befugt und unbefugt, sondern die zwischen zwei Unannehmlichkeiten, die unterschiedlich teuer werden.
Die Rechtslage in der Schweiz: Bewilligung, Gebiet und Sperrliste
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist die falsche Adresse für Fragen zum Sportwettangebot: Sie beaufsichtigt Casinos, und nur die.

Eine Bewilligung zerfällt in zwei Teile – eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel – und gilt nur in der Schweiz. Das ist der Satz, an dem sich das ganze Kapitel entscheidet. Eine ausländische Bewilligung ist kein grenzüberschreitendes Ticket; sie gilt im Land, das sie ausgestellt hat, und in der Schweiz hat sie keine Wirkung.
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Deshalb gibt es keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher: Es gibt keine. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der gesperrten ausländischen Domains. Ein Online-Konto erfordert einen Wohnsitz in der Schweiz und faktisch einen im Gebiet des jeweiligen Unternehmens. Der Reinertrag geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.
Welche Wetten in der Schweiz überhaupt zulässig sind
Das bewilligte Angebot ist eine geschlossene Liste. Zulässig sind ausschliesslich Sportwetten – Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Massgeblich ist die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Version vom 10. September 2026. Qualifikationsrunden sind nur dann erfasst, wenn sie in der Liste stehen; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Die Liste enthält keine Ecken- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nicht zulässig.
Livewetten sind erlaubt, sowohl vor dem Spiel als auch live, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt. Das BGS enthält keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht reguliert und ist deshalb als Funktion eines einzelnen Veranstalters zu beschreiben, nicht als Marktstandard.
Ein Detail, das Livewetten praktisch prägt: Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer live wettet und dabei den Fernseher als Sekundenuhr benutzt, hat den Zugang schon halb verloren.
Wenn die Wette nicht läuft: Absagen, Fristen und Rückzahlung
Sporttip zieht die Grenzen klar. Bei einer Wette umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt –, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.
Zwei Fristen sollte jeder kennen, der ein Gratisguthaben einsetzt. Gewinne aus Sporttip-Wetten, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Und eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer ein Guthaben setzt und die Auswertung nicht verfolgt, kann beides verpassen – eine Frist von einem halben Jahr klingt lang, bis man sie mit einem Umzug oder einem Auslandaufenthalt zusammenbringt.
Wo die Grenze zwischen zwei Veranstaltern verläuft
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer Kombiwetten baut und dabei denselben Spieler zweimal einbaut – einmal für ein Tor, einmal für das Ergebnis – bewegt sich in genau diesem Bereich. Die Bet-Builder-Funktion ist die erlaubte Verbindung, und wer sie umgeht, riskiert den ganzen Wettschein, nicht nur die eine Voraussage.
Wer die Regeln kontrolliert – und wer sie bezahlt
Die Aufsichtssituation in der Schweiz ist eng, aber nicht lückenlos in der Wirkung. Die Gespa testet die Verkaufsstellen, und die Ergebnisse sind unbequem: Bei Testkäufen im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Schweizer Verkaufsstellen für streng kontrolliert hält, sollte diese Zahl kennen. Sie ändert nichts an der Regel – Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, unter 18-Jährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen –, aber sie zeigt, wie weit die Regel von der Kasse entfernt sein kann.
Ein Punkt, der bei jedem Angebot über bewilligte und nicht bewilligte Betreiber hinweg gilt: Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Es ist die Regel, die den Insiderfall abdeckt und die kaum jemand liest, weil sie niemanden betrifft, der sie liest.
Auf der Auszahlungsseite ist die Grenze scharf gezogen. Gewinne und Guthaben gehen nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers; anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwettangebot nicht. Kredite an Spielende sind nicht erlaubt. Bei Swisslos und der Loterie Romande kommen die konkreten Auszahlungswege hinzu: Nur die beiden ersten Auszahlungen innerhalb von 365 Tagen sind bei Swisslos kostenlos, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist davon ausgenommen, weil es gar nicht auszahlbar ist.
Zur Werbung gibt es einen Rahmen, der für dieses Thema zentral ist. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Gratisspiele oder Gratisguthaben benötigen die vorgängige Zustimmung der Gespa – im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und -bedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen der einzelnen Veranstalter. Eine Tageszeit-Beschränkung für Werbung existiert nicht.
Aus dieser Zustimmungspflicht folgt die ehrlichste Erklärung für die dünne Aktionslandschaft in der Schweiz. Acht Zustimmungen für Sportwetten-Gratisguthaben in einem ganzen Jahr, verteilt auf das Haus mit dem kleineren Wettgeschäft – wer daraus ein üppiges Bonusprogramm erwartet, hat die Zahl nicht gelesen. Die Aktion mit den CHF 10 aus der Westschweiz passt in genau dieses Bild: klein, befristet, kontingentiert.
Was es für Spielende kostet, wenn ein Anbieter keine Bewilligung hat
Für Spielende ist die wichtigste Konsequenz einer fehlenden Schweizer Bewilligung, dass der gesamte Schutzapparat fehlt. Kein Verlustlimiten-Zwang, keine Registeranbindung, kein Schweizer Rechtsschutz. Und in extremis: Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Bestraft wird der Spielende nicht – aber sein Guthaben ist deswegen nicht geschützt.
Die sperrtechnische Seite ist praktisch relevant und wird oft als Formalie missverstanden. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – Domain-Hopping. Für einen Spielenden heisst das: Der Zugang ist unsicher, nicht nur die Regeln. Wer sein Guthaben über eine Adresse auflädt, die morgen gesperrt ist, hat keine Gewähr, dass er die Seite über dieselbe Adresse wieder erreicht.
Wer eine ausländische Marke nutzt, sollte drei Dinge im Voraus prüfen. Erstens die Bedingungen zur Auszahlung: auf welches Konto, in welcher Währung, unter welchem Namen. Zweitens die Frage, welcher Rechtsschutz im Streitfall besteht – bei einer Schweizer Bewilligung ist die Antwort eine Aufsichtsbehörde mit Sitz in Bern; ohne Bewilligung ist sie ein Gerichtsstand, den man selbst suchen muss. Drittens, ob die Marke auf der Sperrliste steht. Das lässt sich vor der Einzahlung nachsehen, nicht danach.
Die zehn Marken im Einzelnen
Die folgenden Einordnungen halten sich an dieselbe Reihenfolge: zuerst die beiden bewilligten Veranstalter, dann die acht ausländischen Marken. Wer die Bewertung sucht, findet sie am Ende jedes Abschnitts.
Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit dem dichtesten Regelwerk der beiden
Sporttip ist eines der beiden Produkte, die nach interkantonalem Recht in der Schweiz überhaupt veranstaltet werden dürfen. Hinter ihm steht die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, und die Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung samt Spielbewilligung nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa.
Das Zugangsfenster ist der Punkt, an dem die meisten Bewertungen zuerst hängen bleiben. Ein Online-Konto bekommt nur, wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt: in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Wer ausserhalb wohnt, hat hier keine Option – unabhängig davon, wie viel Guthaben lockt.
Die Limiten sind eng und werden nicht von der Nachfrage gesetzt. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine einzelne oder kombinierte Wette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Obergrenze von CHF 1’000 für eine Einzelwette ist dabei nicht nur eine Zahl: Sie begrenzt den effektiven Nutzen eines grossen Willkommensbetrags, selbst wenn es ihn gäbe. Ein Guthaben, das man nicht in einer Wette unterbringen kann, muss verteilt werden – und bei einem Gratisspielguthaben läuft dabei die Gültigkeitsfrist.
Bei den Wetten selbst liefert Sporttip das vollständigste Regularium der Vergleichsgruppe. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote; bei Kombinationen werden die Einzelquoten zum Gesamtpreis multipliziert, gerundet wird auf zwei Nachkommastellen und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei Absagen greifen die 48-Stunden-Regel und die Rückzahlungslogik. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiger Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen.
Die Verdict-Frage für diesen Abschnitt ist nicht, ob Sporttip grosszügig ist. Er ist es nicht, und die Acht-Zustimmungen-Zahl aus dem Vorjahr sagt warum. Die Frage ist, ob die Fesseln den Wert übersteigen. Wer sein Spielverhalten ohnehin begrenzen will und bereit ist, sich an die Fristen zu halten, bekommt hier das einzige Angebot der Schweiz, das in einem vollständigen Schutzsystem steht: Limiten, Register, Auszahlung nur auf das eigene Konto, ordentliche Beschwerdewege. Für jemanden mit einem Gratisguthaben auf dem Konto verschiebt die Auszahlungsregel das Bild deutlicher als jede Aktionsbeschreibung – das Guthaben ist nicht auszahlbar, der daraus gelöste Gewinn aber überweist Swisslos bei bekannten Zahlungsverbindungen innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto, sobald er CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung übersteigt.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe System, andere Zahlen
Jouez Sport ist das zweite bewilligte Produkt, getragen von der Loterie Romande, die für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura veranstaltet. Die Bewilligungslage entspricht der von Swisslos: Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS, Aufsicht durch die Gespa.
Der Zugang beschränkt sich auf die sechs Kantone. Jouez Sport steht damit einem Zürcher genauso wenig offen wie Sporttip einem Genfer. Die Loterie Romande nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Wer sich für die Grössenordnung einer Schweizer Bewilligung interessiert, findet hier die genauere Vorstellung: Das ist ein Verteilnetz mit Personal, nicht eine Domain mit Kundenbereich.
Die Limiten setzt das Reglement der Loterie Romande, und sie unterscheiden sich von denen bei Swisslos. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Beträge darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Auch hier steht mehr als eine Zahl auf dem Spiel. Die Westschweizer Aktion mit den CHF 10 ist das konkreteste Gratisguthaben, das in der Schweiz in diesem Zeitraum überhaupt ausgeschüttet wurde, und ihr Reglement verrät die Bauart: 7’000 Stück im Vorrat, sieben Aktionstage, ein Code aus den Stadien, sieben Tage Zeit für die Eingabe, 30 Tage Gültigkeit, keine Auszahlbarkeit. Wer die fünf Zahlen nebeneinanderlegt, sieht ein Produkt, das aus einem Vorrat knapp bemessen ist und ausschliesslich an die Frist glaubt. Dass die Aktionszeit im Winter lag und an Eishockeystadien gebunden war, verrät, an wen sich die Aktion richtete: an ein Publikum, das ohnehin schon da war.
Bemerkenswert ist, was die Aktion gerade nicht verlangt. Keine Einzahlung, kein Mindestumsatz, kein Mindestquoten-Nachweis – die Bedingung ist der Code im verifizierten Konto, gefolgt von der Frist. Für einen Spielenden, der noch nie ein Konto bei der Loterie Romande hatte, ist genau dieser Ablauf das Gegenstück zum grossen Willkommenspaket: Der Einstieg verlangt eine Verifikation, aber kein Geld. Was er nicht verlangt, nämlich den Einsatz eigener Mittel, ist die ehrlichste Eigenschaft der ganzen Aktion – und der Grund, weshalb sie klein ausfällt. Wer in der Westschweiz wohnt und den ersten Schritt ohne Einzahlung gehen will, hat hier den saubersten Weg. Wer eine Saisonkarte für die National League ohnehin hat, ist der direkte Adressat.
Pribet: ohne Schweizer Bewilligung
Pribet firmiert unter einer Domain, die Schweizer Spielende antreffen, und gehört damit in die Kategorie der ausländischen Marken. Eine Schweizer Bewilligung besteht nicht, und eine gemeldete Bewilligung ist nicht belegt; ein ausländischer Bewilligungsstatus hat ohnehin keine Wirkung in der Schweiz.
Für Schweizer Spielende bedeutet das: keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Die Domains der Marke können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre umsetzen. Wer über eine Domain ohne Schweizer Bewilligung ein Guthaben auf ein Konto in Euro auflädt und dieses Guthaben nicht auszahlen kann, hat weder eine Behörde noch ein Register, an die er sich wenden könnte.
Der Ablauf, den ein Spielender durchläuft, ist bei einer solchen Marke ein anderer als bei den beiden bewilligten Veranstaltern. Es gibt keine Verlustlimiten-Einrichtung vor der ersten Wette. Es gibt keine Kennzahl wie das Sperrregister, die über einen Anbieterwechsel hinweg bestehen bleibt. Es gibt keinen Schweizer Gerichtsstand für Streitigkeiten. Und es gibt keine Währung, die zum Frankenkonto passt.
Der praktische Massstab für diese Kategorie ist deshalb nicht die Aktionshöhe, sondern die Einzahlung. Bei den zwei bewilligten Veranstaltern ist die Einzahlung in ein bewilligtes System eingebettet; hier ist sie der Punkt, an dem man ohne Aufsicht steht. Wer am Ende trotzdem die grosse Aktion sucht, sollte sich vor der Einzahlung über die Auszahlungsbedingungen informieren.
Interwetten: ohne Schweizer Bewilligung
Interwetten ist eine der Marken, die Schweizer Spieler kennen, auch weil die Gespa Domain-Hopping bei ihr beschrieben hat: Die Marke erscheint im Zusammenhang mit dem Wechsel gesperrter Domains innerhalb von Stunden. Ein Schweizer Bewilligungsstatus fehlt; eine gemeldete Bewilligung ist nicht belegt und hätte in der Schweiz ohnehin keine Wirkung.
Der Sprung zwischen den Sitzungen ist damit genauso relevant wie die Quotenlage. Wer sich bei einer Marke anmeldet, deren Domain wechseln kann, muss damit rechnen, dass sein Zugang neu zu finden ist. Kundenbereiche sind regelmässig an die Domain gebunden; wer sich eine Adresse gemerkt hat, ist gut beraten, sich eine zweite zu merken.
Die Konsequenzen für das Gratisguthaben-Thema bleiben dieselben wie bei jeder Marke ohne Schweizer Bewilligung. Ein Euro-Guthaben steht einem Konto gegenüber, das in der Schweiz in Franken geführt wird, und kein Schweizer Register kennt den Spielenden, wenn er sein Spielverhalten begrenzen will. Die Limiten, die die Marke selbst vorsieht, sind ihre eigenen Hausregeln – nicht der Standard des BGS, der für bewilligte Veranstalter gilt.
Für Spielende, die eine breitere Abdeckung suchen als die, welche die beiden Schweizer Veranstalter bieten können, hat die Grösse der Marke einen echten Vorteil: der Umfang des Wettangebots. Was sie nicht mitbringt, ist irgendeine dieser Merkmale in einem Schweizer Verfahren ansprechbar zu machen.
BDMBet: ohne Schweizer Bewilligung
BDMBet gehört in dieselbe Gruppe: eine Domain, die Schweizer Spielende sehen, ohne Bewilligung für die Schweiz. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht belegt, und selbst wenn eine ausländische Bewilligung vorhanden wäre, hätte sie in der Schweiz keine Wirkung – Bewilligungen sind nach Art. 4 BGS nur in der Schweiz gültig.
Der Unterschied zu den beiden bewilligten Veranstaltern lässt sich in einem Punkt zusammenfassen: Was bei Swisslos und der Loterie Romande gesetzlich geregelt ist, ist hier eine Frage der Nutzungsbedingungen. Wann ausgezahlt wird, auf welches Konto, unter welchem Namen – das steht in Vertragsdokumenten, nicht in einem eidgenössischen Gesetz. Wer ein Gratisguthaben einsetzt, ohne diese Dokumente zu lesen, setzt ein Guthaben ein, dessen Auszahlungsregeln er nicht kennt.
Dazu kommt die Registerfrage. Wer sein Spielverhalten einschränken will, kann das bei den Schweizer Veranstaltern über eine Sperre regeln, die in einem schweizweiten Register landet und auch für Casinos und das Fürstentum Liechtenstein gilt. Bei einer Marke ohne Bewilligung bleibt davon eine Sperre bestehen, die nur dieses eine Konto stilllegt. Für die Selbstbegrenzung ist das der schwächste Teil des Angebots – nicht weil die Marke es schlecht macht, sondern weil die Struktur sie nicht einbindet.
22Bet: ohne Schweizer Bewilligung
22Bet ist eine weitere Marke ohne Schweizer Bewilligung und damit ohne Sperrregister-Anbindung und ohne Schweizer Rechtsschutz. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht belegt.
Für das Thema dieses Artikels ist die entscheidende Zahl nicht der Willkommensbetrag, sondern die Währung des Kontos. Wer in der Schweiz in Franken einzahlt und eine Aktion in Euro sieht, hat es mit einem Kontoführungssystem zu tun, das nicht auf den Schweizer Markt ausgerichtet ist. Bei einer Auszahlung in Euro auf ein Schweizer Konto kommen Wechselkursfragen hinzu, die bei keinem der beiden bewilligten Veranstalter anfallen – deren Auszahlungen gehen in Franken an ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto.
Der zweite prüfbare Punkt ist die Sperrliste. Die Gespa veröffentlicht die gesperrten Domains, und der Zugang kann sich innerhalb von Stunden unter neuer Adresse wieder öffnen. Wer dort einzahlt, sollte den Verlauf der Domains im Kopf behalten.
Für Spielende, die einen grossen Willkommensbetrag suchen, ist das der ehrlichste Vergleich: Der Betrag ist grösser als alles, was in der Schweiz möglich ist. Der Preis dafür ist die Bewilligungslücke und alles, was daran hängt.
Betwinner: ohne Schweizer Bewilligung
Bei Betwinner wiederholt sich das Muster der vorigen Abschnitte: keine Schweizer Bewilligung, keine gemeldete Bewilligung mit Beleg, keine Registeranbindung, kein Schweizer Rechtsschutz. Erwähnenswert ist an dieser Stelle nicht die Marke selbst, sondern was an ihr fehlt, ohne dass es auf einer Aktionsseite stünde.
Was an ihr fehlt, sind die sichtbaren Schutzmechanismen: keine Verlustlimiten, weil das BGS sie nur von bewilligten Veranstaltern verlangt; keine Sperre mit Wirkung über ein einzelnes Konto hinaus; keine Überweisung in Franken von einem Schweizer oder Liechtensteiner Konto als Standard; keine Gespa als Beschwerdeinstanz.
Wer sich für diese Marke entscheidet, entscheidet sich damit zugleich gegen die Währungseinheit des eigenen Bankkontos und gegen die Aufsicht. Wer sich gegen beides entscheidet und trotzdem ein Guthaben einsetzen will, sollte zumindest die Bedingungen zur Auszahlung vor der Einzahlung lesen. Ein Guthaben, das man nicht auszahlen kann, und ein Guthaben, das man nicht auszahlen darf, sind zwei verschiedene Dinge – bei Marken ohne Schweizer Bewilligung ist nicht klar, welches davon gilt.
HornetBet: ohne Schweizer Bewilligung
HornetBet ist eine der kleineren Marken der Gruppe und trägt denselben Status: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsschutz. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht belegt und wäre in der Schweiz ohne Wirkung.
Für die Bewertung bietet die Domainendung keinen Anhaltspunkt. Ein Domainname ist kein Prüfmerkmal – entscheidend ist, ob eine Bewilligung nach dem BGS vorliegt, und die hat nur, wer in der Gespa-Aufsicht steht.
Bei kleinen Marken kommt ein weiterer Punkt hinzu, der nichts mit Regeln zu tun hat: die Frage, wie die Auszahlung läuft, wenn ein Gewinn einmal höher ausfällt als erwartet. Wer ein Gratisguthaben einsetzt und daraus einen Gewinn löst, braucht einen bekannten Weg von der Plattform zu seinem Konto. Bei den bewilligten Veranstaltern ist dieser Weg gesetzlich auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers festgelegt; hier ist er das, was in den Nutzungsbedingungen steht.
Boomerang Bet: ohne Schweizer Bewilligung
Boomerang Bet trägt denselben Status wie die übrigen Marken der Gruppe: keine Schweizer Bewilligung. Es gibt keine Registeranbindung, keinen Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Der Name verspricht eine Rückkehr, und das ist bei dieser Kategorie die unpassendste Metapher, die eine Marke wählen kann. Was zurückkommt, ist in dieser Konstellation nicht der Einsatz, sondern die Domain unter neuer Adresse. Wer das als Kunde eines Schweizer Anbieters nie erlebt hat, sollte es als das einordnen, was es ist: ein Zugangsrisiko, das bei jedem Guthaben auf dem Konto mitspielt.
Die Marke zählt dieselben Kriterien mit wie die übrigen acht. Der Bewilligungsstatus lautet ohne Schweizer Bewilligung; das ist die Angabe, die im Vergleich vor allen anderen steht.
BetLabel: ohne Schweizer Bewilligung
BetLabel beschliesst die Gruppe der ausländischen Marken mit demselben Befund: keine Schweizer Bewilligung, keine gemeldete Bewilligung mit Beleg, kein Schweizer Rechtsschutz, keine Registeranbindung.
An der letzten Position der Liste lohnt der Blick auf das Ganze statt auf die einzelne Marke: Neun Marken ohne Schweizer Bewilligung – die acht ausländischen und die beiden bewilligten Veranstalter an den ersten zwei Stellen. Entsprechend wird jede Anfrage an eine Schweizer Behörde zur Bewilligung dieser Marken ohne Ergebnis bleiben, weil die Frage nicht bei ihnen entschieden wird, sondern bei der Gespa, und deren öffentliche Liste nur die gesperrten Domains enthält.
Wer die Liste bis hierher gelesen hat, hat bereits die entscheidende Einordnung: Was den Unterschied ausmacht, ist nicht die Aktionshöhe, sondern die Zeile darüber.
Was ausländische Marken für Schweizer Spielende konkret bedeuten
Für die Praxis lassen sich die Unterschiede zwischen den achtzehn Zeilen des bringt – nein, halten wir es beim Konkreten. Wer eine Marke ohne Bewilligung nutzt, verliert sechs Dinge, die bei einem bewilligten Veranstalter selbstverständlich sind.
Die Limiten, die ein Spielender bei Swisslos und der Loterie Romande zwingend setzen muss, fehlen. Die Selbstsperre, die in ein schweizweites Register führt, fehlt. Die Verpflichtung, Gewinne ausschliesslich auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers zu überweisen, fehlt. Der Verzicht auf Kredite an Spielende fehlt als gesetzliche Vorgabe. Der Steuerfreibetrag und die Verrechnungssteuerlogik, die für Schweizer Grossspiele gelten, gelten für ausländische Anbieter nicht. Und der Zugang ist nicht stabil: Die Sperrliste und das Domain-Hopping machen ihn zu einer beweglichen Grösse.
Der faire Gegenpunkt verdient einen Satz. Bei einer ausländischen Marke kann das Wettprogramm grösser sein, und es gibt Wettarten, die in der Schweiz nur zulässig sind, wenn sie in der Gespa-Liste stehen. Wer Ecken- oder Kartenmärkte sucht, findet sie im bewilligten Angebot nicht, weil sie dort nicht erfasst sind. Wer genau das sucht, muss diese Abwägung treffen – und sie sollte auf der Hand liegen: Die zusätzlichen Märkte kosten den Schutzapparat.
Für die Mehrheit der Spielenden fällt die Entscheidung damit einfacher, als die Werbung suggeriert. Wer Limiten will, wer eine Sperre will, die über ein einzelnes Konto hinausreicht, und wer nicht über die Währung seines eigenen Kontos nachdenken möchte, hat in der Schweiz genau zwei Adressen – und beide verlangen einen Wohnsitz im jeweiligen Gebiet.
Viel Guthaben oder viel Schutz: die Entscheidung, die der Leser trifft
Wer bis hierher gelesen hat, sieht zwei Wege, die sich nicht versöhnen lassen. Der erste führt über Swisslos oder die Loterie Romande: eine Bewilligung, eine Aufsicht, ein Register, eine Währung, ein Wohnsitznachweis – und Gratisguthaben in der Grössenordnung von CHF 10, mit 30 Tagen Gültigkeit, nicht auszahlbar, rund CHF 4.50 an erwartetem Wert. Der zweite führt über eine der ausländischen Marken: ein grösseres Angebot, ein Euro-Guthaben, ein grösserer Willkommensbetrag – und keine der vier Sachen davor.
Die Rechnung über den erwarteten Wert ist dabei die unbestechlichste Zahl des Themas, weil sie keine Meinung braucht. Sie zeigt, dass ein Gratisguthaben von CHF 10 nur dann ein Gratisguthaben von CHF 10 ist, wenn man den Quotenschlüssel ignoriert, und dass die Hälfte seines Nennwerts im Markt verschwindet, bevor die erste Wette überhaupt gewonnen hat.
Der Rest ist eine Frage des Zuschnitts. Wer sein Spielverhalten selbst bremsen will und eine ordentliche Aufsicht schätzt, hat in der Schweiz alles, was er braucht – für wenig Guthaben und mit einem Wohnsitznachweis. Wer das grössere Angebot höher gewichtet, findet es, aber nicht in Franken und nicht mit einem Schweizer Ansprechpartner. Der eine Weg verlangt eine Verifikation, der andere verlangt Vertrauen in Dokumente, die man im Streitfall selbst durchsetzen müsste.
Was nicht zusammenpasst, sind die beiden Beträge. Ein «5 Euro Wettguthaben» hat auf einem Schweizer Konto nichts zu suchen. Es steht für einen Markt, in dem Schweizer Spielende nicht über die Limiten entscheiden, die über sie entscheiden.
Häufige Fragen zum Gratis-Wettguthaben in der Schweiz
Gibt es Gratis-Wettguthaben in der Schweiz, und wer darf sie anbieten?
Ja, aber nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa – und nur die beiden bewilligten Veranstalter dürfen Sportwetten überhaupt anbieten: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Die Beträge bleiben entsprechend klein und befristet.
Kann Aktionsguthaben ausbezahlt werden, und auf welches Konto?
Nein. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei Swisslos und der Loterie Romande nicht auszahlbar. Auszahlbar sind gekaufte Guthaben und Gewinne – bei Swisslos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, wobei nur die beiden ersten Auszahlungen innerhalb von 365 Tagen kostenlos sind. Ausländische Marken regeln das selbst.
Was bedeutet ein Euro-Guthaben bei ausländischen Seiten für Schweizer Spielende?
Schweizer Konten bei den bewilligten Veranstaltern werden in Franken geführt. Ein Euro-Guthaben bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung gehört damit einem anderen Währungs- und Rechtssystem; die Auszahlung würde über ein Konto laufen, dessen Währung nicht die des Schweizer Haushalts ist. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung.
Braucht man für Gratis-Wettguthaben eine Einzahlung oder nur ein verifiziertes Konto?
Die Westschweizer Aktion mit den CHF 10 verlangte keine Einzahlung: Der Code musste innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingegeben werden. Das Konto selbst setzt mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet voraus, eine Spielsperre darf nicht bestehen, und pro Person ist nur eine Registrierung möglich.
Wie wirkt sich der Kombiboost von Sporttip auf den Nettogewinn aus?
Er gilt nur online im Prematch, live und für Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Zuschlag auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Wie viele Auszahlungen vom Wallet sind gratis, und ab wann fällt eine Kommission an?
Bei Swisslos sind innerhalb von 365 Tagen die ersten zwei Auszahlungen gratis. Ab der dritten kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist generell nicht auszahlbar.
Bonus – handicapwettench
Inhalt erstellt vom Team «handicapwettench»
