Aktuelle Wettgutscheine: kleine Guthaben, strenge Regeln
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Aktualisiert am Oktober 29, 2026 — Bewilligungen und Angaben geprüft gegen die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, und gegen die Teilnahmebedingungen der beiden Schweizer Veranstalter.
Wer in der Schweiz nach einem Wettgutschein sucht, stösst auf eine eigentümliche Landschaft. Da sind Anbieter mit dreistelligen Bonusbeträgen, grellen Bannern und einem Kleingedruckten, das man zweimal lesen muss. Und da sind die beiden Veranstalter, die hierzulande überhaupt Sportwetten anbieten dürfen — Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport —, deren Werbeaktionen sich in einem Korridor zwischen zehn Franken und einem Prozentpunkt auf eine Kombiwette abspielen.
Das ist keine Zurückhaltung aus Bescheidenheit. Es ist die Folge eines Bewilligungssystems, das Gratisspiele und Gutschriften nicht als Marketing betrachtet, sondern als bewilligungspflichtige Veranstaltung. Wer das einmal verstanden hat, liest jede Bonuswerbung anders. Der folgende Überblick sortiert die Wege, die einem Wettenden in der Schweiz tatsächlich offenstehen, und sagt bei jedem, für wen er taugt.
Spielerschutz: warum eine Aktion zuerst eine Limite trifft
Gutscheine und Gratisspielguthaben sind der freundlichste Teil des Geldspielmarkts. Sie sind auch der Teil, der am engsten an die Schutzmechanismen gekoppelt ist — und zwar nicht aus Kulanz, sondern weil das Gesetz eine Aktion gar nicht erst zulässt, wo eine Sperre greift.
Verlustlimiten gelten, bevor die erste Wette läuft
Bei Swisslos muss man seine Verlustlimiten setzen, bevor man überhaupt an einer Sporttip-Wette teilnimmt. Das System kennt keine Ausnahme für die erste Wette, und es kennt auch keine Ausnahme dafür, dass diese Wette mit einem Guthaben aus einer Aktion bezahlt wird. Gefordert sind Werte für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999; wer unter 21 Jahre alt ist, setzt höchstens CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Dazu kommt die Möglichkeit einer freiwilligen Einzahlungslimite über jeweils 30 Tage.
Diese 72 Stunden sind die eigentliche Information. Ein Wettender kann sich in einem Moment des Ärgers innerhalb von Sekunden kleiner stellen und muss drei Tage warten, wenn er sich wieder grösser stellen will. Die Bremse funktioniert also nur in die Richtung, in die man sie braucht.
Die Loterie Romande zieht die Grenze an einer anderen Stelle: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Guthaben im Wallet darf CHF 10’000 nicht übersteigen. Das ist keine Verlustlimite, sondern eine Einzahlungs- und Depotgrenze. Für einen Gelegenheitswetter ist sie ohne praktische Bedeutung. Für jemanden, der sein Spielerkonto als Aufbewahrungsort behandelt, ist sie die Grenze, an der das Geld liegen bleibt.
Die Spielsperre nimmt das Konto aus jeder Aktion
Der zweite Mechanismus ist unnachgiebiger. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen — und dieses Register gilt auch für Casinos einschliesslich der Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Für die Frage nach Gutscheinen heisst das: Eine Spielsperre schliesst das Konto von jeder Aktion aus. Nicht von dieser einen, nicht während einer Wartezeit, sondern von allen. Wer gesperrt ist, hat auch keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Ein Gutschein ist damit kein Schlupfloch, sondern das Gegenteil davon: Er hängt an demselben Konto, das die Sperre trifft. Wer eine Sperre als Denkpause nutzt, sollte wissen, dass sie genau das tut und nichts anderes.
Was bei alldem häufiger aus dem Blick gerät: Die Gespa hat 2025 bei Testkäufen an Verkaufsstellen in 200 Fällen in 47,5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Schutz am Schalter ist also nicht der Schutz, den man erwartet. Die Limiten im Online-Konto sind die verlässlichere Seite derselben Sache — nicht weil sie strenger sind, sondern weil sie nicht von der Tagesform einer Person hinter einem Tresen abhängen.
Wer sich mit fremden Lockangeboten vergleicht
Ein wettender Mensch in der Schweiz trifft im Netz auf zwei völlig verschiedene Sorten von Anbieter, und die Schutzfrage entscheidet sich an der Bewilligung, nicht am Bonusbetrag. Bei einem konzessionierten Veranstalter ist man im Sperrregister geführt, hat Limiten erzwungen, kann sich selbst für Monate ausschliessen und weiss, wer die Aufsicht führt. Bei einem ausländischen Anbieter mit Sitz anderswo gilt nichts davon: keine Verbindung zum Schweizer Register, kein Schweizer Rechtsschutz. Die Sperrliste der Aufsicht ist ein Domainfilter, mehr nicht. Was das für die einzelnen Marken heisst, steht im Abschnitt «Die Rangliste: woran sich ein Gutschein messen lassen muss» bei jedem Namen einzeln.
Neukundenangebote und Aktionsbedingungen: Gültigkeit, Mindestquote, Auszahlungssperre
Bei einem Gutschein zählt nicht die Zahl auf dem Banner. Sie zählt zuerst, weil sie am grössten ist. Gelesen wird ein Angebot an drei anderen Stellen: wann es abläuft, welche Quote eine Wette mindestens haben muss, damit sie angerechnet wird, und ob das Guthaben überhaupt auszahlbar ist.
Wie lange ein Gutschein lebt
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innerhalb von 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt gab es 7’000 Stück, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Drei Fristen in einem einzigen Angebot. Die Aktionsdauer bestimmt, ob man überhaupt hineinkommt. Die 7 Tage nach dem Code sind die Frist, die den Wettenden bindet, denn wer den Code liegen lässt, verliert ihn. Und die 30 Tage Gültigkeit sind länger, als die meisten Freizeitwetter brauchen, um zehn Franken zu verwetten.
Der Vergleich mit dem Sporttip-Kombiboost zeigt, dass die beiden Häuser unterschiedliche Werkzeuge einsetzen. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind begrenzt. Hier ist die Mindestquote das eigentliche Nadelöhr. Eine Quote von 1.50 klingt nach einer Formalie, bis man bedenkt, dass ein Kombinationswetter gerne eine sichere Bank bei 1.20 einbaut, um die Kombination zu öffnen — und genau diese Voraussage zählt für den Boost nicht. Vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 sind vier Entscheidungen, die man mit dem Boost im Kopf trifft.
Quotenboosts bei Sporttip funktionieren anders: Sie gelten nur online, nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem oder Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Wird die Wette per Cash-Out beendet, verfällt der Boost.
Gratisspielguthaben ist Echtgeld, das nicht herauskommt
Die sperrigste Bedingung steht in vielen Angeboten gar nicht als Bedingung. Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar. Bei der Loterie Romande gilt dasselbe. Der Mechanismus ist einfach und trotzdem die häufigste Enttäuschung: Man gewinnt mit einem Guthaben von CHF 10 eine Wette zu Quote 3.00, freut sich über CHF 30 auf dem Konto — und die CHF 30 sind auszahlbar, weil sie aus einem Gewinn stammen, während das eingesetzte Guthaben selbst nie den Weg zu einem Bankkonto findet.
Auf der Auszahlungsseite ist das Bild sonst nämlich ordentlich. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen.
Diese 3 % sind ein Beitrag, den man in einem Vergleich selten sieht, weil er nicht beworben wird. Wer zweimal im Jahr auszahlt, zahlt nichts. Wer sein Konto wie ein Girokonto behandelt, zahlt auf jede weitere Überweisung. Die Gebühr ist klein, aber sie lenkt das Verhalten — und Verhaltenslenkung ist der eigentliche Zweck solcher Staffeln.
Die Quotenlogik hinter jedem Guthaben
Der Reiz eines Gutscheins lässt sich nüchtern zerlegen. Bei Swisslos liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Ein Guthaben von CHF 10 deckt also zehn Wetten zum Mindesteinsatz. Es deckt nicht eine halbe Wette am Höchsteinsatz. Wer die zehn Franken in einer Wette zu Quote 1.90 durchlaufen lässt, hat im Erfolgsfall CHF 19 auf dem Konto und davon CHF 9 auszahlbar — die Rechnung dafür steht im Abschnitt «Was ein Gratisguthaben im Durchschnitt trägt», zusammen mit der Frage, was ein solches Guthaben im Durchschnitt wert ist. Wer sie in zehn Wetten zu CHF 1 zerlegt, hat zehn Geschichten statt eines Ergebnisses. Beides ist legitim. Nur die Erwartung, aus zehn Franken zwanzig auszahlen zu lassen, hält keiner der beiden Varianten stand.
Für das Aufladen des Kontos bietet Swisslos PostFinance Pay als Zahlungsart an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann zudem per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Die Rangliste: woran sich ein Gutschein messen lassen muss
Ein Angebot ohne Vergleichsmassstab ist eine Behauptung. Hier steht deshalb zuerst, was ein Vergleich überhaupt messen kann — und danach, in welcher Reihenfolge die Angebote tatsächlich von einem Schweizer Spielerkonto aus erreichbar sind.
Im Vordergrund stehen die beiden Veranstalter, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Danach folgen ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung. Sie stehen nicht daneben, weil sie gleichwertig wären, sondern weil Schweizer Wettende ihnen begegnen, und weil eine Marke sich erst beurteilen lässt, wenn man sie benennt.
Was ein Gutschein wert ist
Vier Fragen entscheiden über den Wert einer Aktion. Erstens die Höhe: nominal zehn Franken bei der Loterie-Romande-Aktion, ohne Einsatzgrenze bei beiden Boost-Werkzeugen von Swisslos. Zweitens die Frist: 7 Tage ab Code, 30 Tage Guthabengültigkeit, eine Aktion über knapp drei Monate. Drittens die Mindestquote, die über die Anzahl angerechneter Voraussagen entscheidet. Viertens die Auszahlbarkeit: nicht auszahlbar bei beiden Gratisspielguthaben.
Die vierte Frage ist die unbequemste und die am seltensten gestellte. Ein Gutschein, der nur im Spielerkonto lebt, ist kein Geldgeschenk, sondern eine Verlängerung der Spielzeit. Wer das weiss, kann sich darüber freuen — ein Gratisspielguthaben ist eine kostenlose Runde auf Kosten des Veranstalters. Wer es nicht weiss, hält CHF 30 für dreissig Frank.
Wen die Reihenfolge ausschliesst
Die Rangliste hat eine Eigenheit, die kein anderes Bonuspaket hat. Der Zugang zu den beiden bewilligten Veranstaltern hängt am Wohnort. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Jouez Sport gibt es in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Für einen Wohnsitz in Zürich ist der eine Weg offen und der andere zu. Für einen Wohnsitz in Genf ist es umgekehrt. Das ist keine Feindseligkeit, sondern das Ergebnis einer Aufteilung, die beiden Häusern je ein Gebiet zuspricht. Wer umzieht, wechselt damit auch das Wettangebot mit dem Gutschein.
Die überblickende Tabelle: Bewilligung und Veranstalter
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | ja — Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | ja — Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande; Produkt Jouez Sport |
| BetAlright | keine — ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht etabliert, ohne Geltung in der Schweiz |
| Interwetten | keine — ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht etabliert, ohne Geltung in der Schweiz |
| Roobet | keine — ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht etabliert, ohne Geltung in der Schweiz |
| Funbet | keine — ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht etabliert, ohne Geltung in der Schweiz |
| Cloudbet | keine — ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht etabliert, ohne Geltung in der Schweiz |
| AmunRa | keine — ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht etabliert, ohne Geltung in der Schweiz |
| 1xBet | keine — ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht etabliert, ohne Geltung in der Schweiz |
| DirectionBet | keine — ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht etabliert, ohne Geltung in der Schweiz |
Die Spalte mit der Bewilligung ist die einzige, die auf allen zehn Zeilen einen belastbaren Eintrag hat. Genau das ist die Pointe. Bei einer Marke mit Schweizer Bewilligung lässt sich der Veranstalter aus dem Bewilligungsdokument ablesen und man weiss, wer Adressat einer Beschwerde wäre. Bei einer Marke ohne Bewilligung bleibt von der zweiten Spalte nur die Feststellung, dass das Papier, mit dem sie wirbt, hier keine Geltung hat. Wer die Tabelle von links nach rechts liest und links stehen bleibt, wird selten in die Verlegenheit kommen, ein Papier prüfen zu müssen.
Grundlagen: was ein Wettgutschein ist und wie der Gewinn entsteht
Ein Wettgutschein ist der umgangssprachliche Sammelbegriff für alles, was der Veranstalter dem Wettenden zusätzlich zum Einsatz in die Hand gibt: Gratisspielguthaben, eine Erhöhung der Quote, ein Zuschlag auf den Nettogewinn. Die technischeren Namen dieser Dinge heissen Quotenboost und Profitboost, und keines davon ist ein Gutschein im Sinn eines Papiers mit Code — bis auf die Aktion in den National-League-Stadien, bei der tatsächlich ein Code verbreitet wurde. In der Schweiz stammen die Sportwetten von Swisslos, das seinen Sitz in Basel hat und Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 veranstaltet; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Auf der anderen Seite veranstaltet die Loterie Romande Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Die erste Grundlage ist deshalb geografischer Natur: Ein Wettgutschein in der Schweiz ist immer ein Gutschein eines der beiden Häuser für ihr jeweiliges Gebiet. Alles andere, was unter diesem Begriff beworben wird, kommt von einem Anbieter, der hier keine Bewilligung hat.
Wie Quote, Einsatz und Gewinn zusammenhängen
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote; bei Kombinationen ist die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wer eine Einzelwette über CHF 1 zu Quote 2.10 gewinnt, bekommt also mehr als CHF 2.10, aber weniger als CHF 2.15.
Diese Reihenfolge der Rundung ist ein Detail für Leute, die gerne rechnen. Wichtiger sind zwei andere Bestimmungen, die jede Wette berühren. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer — etwa Fussball 90 Minuten — plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Und bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer eine Wette abgibt, während die halbe Halle schreit, kennt diese Regel besser vorher.
Dazu kommt die Bestimmung über voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung. Sie werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Was passiert, wenn das Spiel nicht stattfindet
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.
Diese beiden Sätze sind der Unterschied zwischen einer Kombination, die auf vier Beinen steht, und einer, die auf drei steht. Ein abgesagtes Spiel in einer Kombination löscht nicht die Wette, sondern einen Faktor daraus. Das ist die kulantere von zwei möglichen Lösungen und die einzige, die man vorher kennen sollte.
Bei einer gewonnenen Wette ist die Auszahlung ein eigener Weg. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Die Loterie Romande zieht ihre Grenze bei derselben Zahl: Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber hinaus auf das Konto der angegebenen IBAN.
Ein Automatismus ohne Antrag ist selten und angenehm. Ein Gewinn von CHF 1’200 landet also nicht als Konto Guthaben, das man selbst abbuchen muss, sondern in ein bis drei Werktagen auf dem Konto.
Und dann wäre da noch die Frist, die man einem Guthaben nicht ansieht. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein halbes Jahr ist lang. Ein halbes Jahr ist auch kürzer, als ein Wettschein in einer Schublade überlebt.
Wie eine Wette vorzeitig endet
Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Wer den Cash-Out als Sicherheitsnetz versteht, versteht ihn falsch. Er ist ein zweiter Markt mit eigenem Preis, und der Preis liegt unter dem, was die Wette im Erfolgsfall zahlt. Die Differenz ist der Betrag, den man für die Unsicherheit bezahlt, sie loszuwerden. Für die Boost-Aktionen ist die Regel zusätzlich scharf: Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Wer überhaupt mitspielen darf
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Die Identitätsprüfung ist damit keine Hürde, die man umgeht, sondern der Mechanismus, an dem Limiten, Sperren und die Einmaligkeit des Kontos hängen. Ohne sie wäre keine der drei durchsetzbar. Ein zweites Konto wäre eine zweite Verlustlimite, und die Limite ist der einzige Schutz, den sich der Wettende selbst setzt.
Rechtslage: warum Gutscheine eine Bewilligung brauchen
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Nicht von der ESBK, die nur für Casinos zuständig ist.

Bemerkenswert ist, was aus der Anwendung dieses Rahmens folgt: Ausländischen Marken fehlt die Schweizer Bewilligung, und die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019 und umfasste Ende 2025 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt. Und die kantonale Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe.
Die zwei bewilligten Veranstalter und acht Marken ohne Schweizer Bewilligung
Zehn Namen, und die Auswahl beginnt mit einer Feststellung, die man nicht wegdiskutieren kann: Von den zehn darf nur die Hälfte des ersten Satzes hier überhaupt Schweizer Sportwetten anbieten. Die Reihenfolge der folgenden Abschnitte folgt der Bewilligung und nicht der Attraktivität eines Bonus.
Swisslos Sporttip — das Guthaben, an dem die Limiten hängen
Swisslos betreibt unter dem Namen Sporttip eines der beiden Sportwettenangebote, die in der Schweiz zugelassen sind. Der Veranstalter ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; das Angebot steht im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein zur Verfügung.
Das Aktionswerkzeug dieses Hauses ist kein Gutschein mit Code, sondern eine Reihe von Boost-Werkzeugen. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50 und erhöht den Nettogewinn um 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen — mit begrenztem Einsatz und begrenzter Gewinnerhöhung. Quoten- und Profitboosts gelten nur online und nur für Prematch-Einzelwetten, sind pro Person einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert und verfallen bei einem Cash-Out.
Die Schwellen sind das ganze Geschäft. Ein Wettender, der ohnehin Kombinationen mit drei Voraussagen spielt, bekommt vom Kombiboost nichts. Einer mit einer Neigung zu langen Kombinationen bekommt einen Zuschlag, dessen Höhe erst bei sieben und zehn Voraussagen interessant wird; wer regelmässig fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 zusammenbringt, gehört zu einer kleinen Minderheit, und die 100 % sind für diese Minderheit gerechnet, nicht für den Durchschnitt.
Auf der Auszahlungsseite ist Sporttip der nüchterne von beiden: zweimal im Jahr kostenlos auf ein Konto im eigenen Namen, danach eine Kommission von 3 %, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Dazu PostFinance Pay als Zahlungsart für das Aufladen des Kontos, mit Bestätigung direkt in der PostFinance App.
Der Zugang ist strenger als bei jedem anderen Anbieter, den ein Schweizer Wettender im Netz findet: Registrierung nur mit Ausweisabgleich, nur einmal pro Person, nur mit Wohnsitz im Vertragsgebiet, und Verlustlimiten sind Pflicht vor der ersten Teilnahme. Wer sich freiwillig sperren lässt, ist im schweizweiten Register geführt und für Casinos und Online-Casinos mitgesperrt.
Der Punkt, an dem Sporttip die Rangliste für einen Teil der Leserschaft verliert, ist derselbe, der alles andere erklärt: Ein Gutschein in Form eines Quotenboostes gilt nur online und nur für eine bestimmte Sorte Wette. Ein Kombinationswetter mit einer Voraussage zu Quote 1.35 kann den Boost in einer ganzen Woche nicht auslösen. Wer den Reiz in einem Code sieht, den man irgendwo eingibt, findet ihn in Basel nicht.
Loterie Romande Jouez Sport — ein Code, sieben Tage, zehn Franken
Die Loterie Romande führt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, und sie ist das Haus, das in der jüngeren Vergangenheit am ehesten etwas vorzuweisen hatte, das ein Gutschein im wörtlichen Sinn war.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben; insgesamt gab es 7’000 Stück, die 30 Tage gültig und nicht auszahlbar waren. Der Weg zum Code führte über die Stadien — das ist ein Standortvorteil für Menschen mit Saisonkarte und ein Ausschlusskriterium für alle anderen.
Die Wallet-Regeln setzen den Rahmen: Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt und das Guthaben auf höchstens CHF 10’000; Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber hinaus auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Die zehn Franken sind nominal klein und funktional breit. Zehn Franken lassen sich in zehn Wetten zum Mindesteinsatz aufteilen oder in eine einzige Wette bündeln. Von einer Aktionsserie mit 7’000 Stück ist die Chance, dass mehr als ein Bruchteil der Codes je eingelöst wurde, überschaubar — und wer einen Code in einem Stadion aufschnappt und ihn sieben Tage liegen lässt, hat zehn Franken liegen lassen. Das ist die Bedingung, die man am häufigsten verliert.
Für die Kantone Genf, Waadt und Jura ist Jouez Sport der einzige bewilligte Weg überhaupt.
BetAlright — ohne Schweizer Bewilligung, mit dem üblichen Versprechen
BetAlright betreibt sein Angebot ohne Schweizer Bewilligung. Nach interkantonalem Recht dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten in der Schweiz anbieten; eine ausländische Bewilligung hat hier keine Geltung. Eine gemeldete Bewilligung liesse sich deshalb nicht gegen den Schweizer Rahmen abgleichen. Das Konto hat keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, und es besteht kein Schweizer Rechtsschutz. Die Domain kann auf der Sperrliste der Aufsicht erscheinen und per DNS blockiert werden.
Wer ein Konto bei einer solchen Marke führt, verliert also nicht nur die Bewilligung, sondern jeden Mechanismus, der an ihr hängt. Keine Verlustlimite, die erzwungen wird. Keine Spielsperre, die registerwirksam ist. Kein Adressat für eine Beschwerde, den man mit drei Sätzen benennen könnte.
Eine Aktionsbeschreibung für BetAlright gehört nicht auf diese Seite. Wer sich die Mühe macht, in den Geschäftsbedingungen eine Frist und eine Mindestquote zu suchen, wird dort auf denselben Text stossen, den man bei anderen Marken dieser Gruppe findet. Die Schweizer Aufsicht zählt ausländische Marken nicht mit, und nichts an einer solchen Marke lässt sich gegen die Bedingungen von Swisslos oder der Loterie Romande abgleichen.
Interwetten — eine der Marken, die die Aufsicht ausdrücklich nennt
Interwetten tritt ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung an. Die Rechtslage ist dieselbe wie bei BetAlright, und deshalb wird sie hier nicht erneut aufgerollt; was folgt, gilt für jede der acht Marken ohne Schweizer Bewilligung in gleicher Weise.
Eine Besonderheit bindet sich an den Namen. Das Domain-Hopping — blockierte Domains werden innert Stunden durch neue ersetzt — führt die Aufsicht mit einer Reihe von Beispielen, und Interwetten gehört zu den Marken, die in diesem Zusammenhang genannt werden. Ein Wettender, der die Seite regelmässig erreicht, während die Domain schon mehrfach hätte ersetzt werden müssen, hat also keinen Zugang zu einem Schweizer Angebot gefunden, sondern einen Zugang, der immer wieder neu herstellt werden muss.
Für einen Vergleich verliert eine solche Marke an zwei Stellen gleichzeitig: Ihr Bonuspaket lässt sich nicht an den harten Fristen und Mindestquoten von Swisslos und der Loterie Romande messen, weil es hier keine Bewilligung gibt. Und der Sanktionsmechanismus des Schweizer Rechts trifft den Anbieter, nicht den Wettenden: Organisieren von Sportwetten ohne Bewilligung ist strafbar, der Spieler wird nach der Auffassung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft — aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Roobet — kein Schweizer Rahmen hinter dem Guthaben
Roobet steht ohne Schweizer Bewilligung da, mit den Folgen, die oben beschrieben sind: kein Eintrag in das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, eine Domain, die auf der Sperrliste landen kann.
Der Vergleich, der diesem Eintrag seinen Inhalt gibt, ist der Umgang mit Geld. Bei den beiden bewilligten Häusern ist die Auszahlung an ein Konto im eigenen Namen gebunden, Guthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar, und bei Swisslos ist die Kommission ab der dritten Auszahlung in den Bedingungen nachlesbar. Bei einer Marke ohne Bewilligung gibt es keinen Schweizer Adressaten für eine Auszahlungsbeschwerde — die Frist von 26 Wochen und die Einsprache innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief existieren dort nicht als durchsetzbare Ansprüche.
Für eine Marke ohne Bewilligung gilt dieselbe nüchterne Feststellung wie für die anderen: Beschreibungen von Aktionsmechanismen gehören nicht auf diese Seite, und der Vergleich mit den Schweizer Veranstaltern fehlt nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil die Vergleichsgrundlage fehlt.
Funbet — die Sperrliste als einzige Schweizer Berührung
Funbet tritt ohne Schweizer Bewilligung an. Die Steuerregel ist an diesem Punkt die praktischste Folge: Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Ein Gewinn bei einer solchen Marke ist also im Steuerrecht nicht mit einem Gewinn bei Sporttip gleichgestellt.
Das ist der Punkt, an dem ein Bonus von aussen seinen Glanz verliert: Ein zusätzlicher Franken bei einer Marke ohne Bewilligung kann teurer sein als der Verzicht auf eine Aktion bei einem bewilligten Haus. Wer im Kanton Thurgau wohnt, sollte diese Zeile zweimal lesen. Wer in einem anderen Kanton wohnt, sollte in Erfahrung bringen, wie sein Kanton es handhabt — eine allgemeine Aussage lässt sich hier nicht treffen, und die kantonale Steuerverwaltung ist dafür die richtige Adresse.
Cloudbet — kein Schweizer Adressat für eine Beschwerde
Cloudbet steht ohne Schweizer Bewilligung da. Von den acht Marken dieser Gruppe unterscheidet sie in der Sache nichts — die Rechtslage ist für alle dieselbe.
Wer den Vergleich in der Sache sucht, landet bei der Gegenseite. Ein Schweizer Sportwettangebot ist heute eine geschlossene Liste von Sportarten, Wettbewerben und Wettarten, und die Liste schliesst etwa Esport nicht ein. Wer sich für ein Angebot mit breiten Randmärkten interessiert, findet bei einer Marke ohne Bewilligung keine Schweizer Instanz, die die Fairness ihres Wettprogramms prüft. Das ist die Kehrseite der Freiheit, die dort angeboten wird.
Gewinne aus einem ausländischen Angebot sind in der Schweiz nicht von der Verrechnungssteuer betroffen. Auf der anderen Seite steht, dass kein Schweizer Schutz existiert und Einsätze sowie Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden können.
AmunRa — ohne Bewilligung, ohne Schweizer Schutz
AmunRa bietet sein Programm ohne Schweizer Bewilligung an. Die Einordnung ist identisch mit der der übrigen Marken dieser Gruppe, und sie wird hier nicht noch einmal in voller Länge entfaltet.
Die praktische Frage lautet bei jeder dieser Marken, was ein Wettender in der Schweiz überhaupt prüfen kann. Bei Swisslos und der Loterie Romande lässt sich die Bewilligung einem Dokument zuordnen, und der Aufsicht ist die Adresse bekannt. Bei einer Marke ohne Bewilligung lässt sich nichts von aussen prüfen: kein Schweizer Register, keine Schweizer Frist, keine Schweizer Beschwerdestelle. Ausländische Bewilligungen, ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land, haben in der Schweiz keine Geltung.
1xBet — ohne Bewilligung und ohne Fristen, die hier gelten
1xBet tritt ohne Schweizer Bewilligung an. Die Domain kann auf der Sperrliste erscheinen; blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt.
Es gibt praktische Details, die bei einer Marke mit Bewilligung den Alltag eines Wettenden ausmachen und bei einer Marke ohne Bewilligung nicht existieren. Bei Swisslos verfällt ein Gewinn, der nicht innerhalb von 26 Wochen geltend gemacht wird, zugunsten des Zwecks von Swisslos — eine harte Frist, aber eine, die in einem einsehbaren Dokument steht. Wer diese Frist nicht kennt, verliert möglicherweise Geld; wer sie kennt, kann sie einhalten. Bei einer Marke ohne Bewilligung gibt es keine entsprechende Schweizer Frist, weil es keine Schweizer Regel gibt, an die sie gebunden wäre.
DirectionBet — kein Bewilligungspapier, das hier zählt
DirectionBet steht ohne Schweizer Bewilligung da, mit allen Folgen, die für diese Gruppe gelten: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, eine Domain, die per DNS blockiert werden kann.
Der Unterschied zwischen den beiden Gruppen lässt sich in einem Satz zusammenfassen, und er wird nicht kleiner, wenn man die Bonusbeträge nebeneinanderlegt. Auf der einen Seite stehen zwei Häuser mit einem genau abgegrenzten Gebiet, einem geschlossenen Wettprogramm, einer Pflicht zu Verlustlimiten, einem Sperrregister und einem Adressaten für Beschwerden. Auf der anderen Seite stehen Marken, die im Schweizer Markt nicht anwesend sein dürfen und deren Aktionswerbung in der Schweiz strafbar wäre, wenn sie hier gezielt verbreitet würde.
Was ein Gratisguthaben im Durchschnitt trägt
Zehn Franken auf dem Spielerkonto fühlen sich nach zehn Franken an. Auf einem Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90 sind sie weniger.
Diese Quoten sind ein Rechenbeispiel, kein quotierter Preis. Die beiden Quoten von 1.90 sind als Beispiel gewählt, weil ihr Quotenschlüssel genau 95 % beträgt. Man kann es nachrechnen: Die Summe aus 1 geteilt durch 1.90 und noch einmal 1 geteilt durch 1.90 ergibt 1.0526…, und der Kehrwert davon liegt bei 95 %. Der Rest ist die Marge, also die 5 %, die der Buchhalter von jedem Einsatz behält. In der Schweiz ist das die Kennzahl, die den Markt beschreibt, nicht das Marketing: der Quotenschlüssel ist der Anteil aller Einsätze, den ein Markt zurückzahlt, und die Marge ist 100 % minus dieser Anteil.
Nun zur Frage, was die zehn Franken wert sind. Sie sind kein Einsatz aus eigener Tasche, und ihr Einsatz wird nicht mit dem Gewinn ausgezahlt. Man kann sich die Sache mit einem fiktiven Einsatz verdeutlichen: Ein Einsatz von CHF 10 multipliziert mit der Quote von 1.90 ergibt einen Rückfluss von CHF 19, und davon sind CHF 9 der Nettogewinn. Ausgezahlt wird bei einem Gratisspielguthaben aber nicht der Einsatz, sondern nur der Nettogewinn. Aus dem Rückfluss fällt also der Betrag heraus, der nicht als Guthaben auszahlbar ist. Der Gewinn fällt nur dann vollständig an, wenn die Wette aufgeht; geht sie verloren, ist nichts verfallen, weil nichts eingezahlt wurde.
Über viele Versuche hinweg, wenn man einen Markt mit 95 % Ausschüttung und eine einzige Wette mit dem gesamten Guthaben unterstellt, liegt der durchschnittliche Wert des Guthabens deshalb nicht bei zehn Franken und auch nicht bei neun Franken. Er liegt darunter. Nimmt man die Ausschüttung von 95 % und den Nettogewinn von CHF 9 bei einer Wette zu 1.90, ergibt sich ein erwarteter Wert von rund CHF 4.30. Der Betrag ist eine Schätzung und kein Versprechen: Er beschreibt, was das Guthaben über viele gleichartige Wetten hinweg im Mittel trägt, und nicht, was eine einzelne Wette zurückbringt.
Wer 15 Wetten derselben Art mit je einer Quote um 1.90 spielt, statt alles auf eine zu setzen, kommt auf einen Wert von ungefähr CHF 5, gibt also rund 1,25-mal so viel an Erwartung ab wie der, der die zehn Franken in einem Zug durchlaufen lässt. Bei 20 Wetten steigt die Summe weiter, und mit jeder zusätzlichen Wette verschiebt sich der Betrag um einen Bruchteil eines Franken. Es lohnt sich, den Rand zu betrachten: Die Differenz zwischen einer Wette und einer Handvoll Wetten entspricht ungefähr dem Gegenwert eines weiteren kleinen Gutscheins.
Man sollte auch die zweite Seite sehen. Wer zu Quote 1.20 spielt statt zu 1.90, bekommt einen noch kleineren Wert, weil die Marge relativ zum möglichen Gewinn hier schwerer wiegt; der Buchhalter behält nicht mehr in absoluten Zahlen, aber das Verhältnis verschiebt sich gegen den Wettenden. Ein hoher Quotenschlüssel auf dem Papier weiss nichts davon, worauf man ihn anwendet. Das Rechenbeispiel mit den zwei Ausgängen zu 1.90 setzt deshalb eine Quote voraus, bei der sich die Erwartung in Grenzen hält.
Und der wichtigste Hinweis zum Schluss: Ein Gratisspielguthaben ist kein verbilligter Einsatz, sondern ein Zuschuss zur Gewinnerwartung. Bei zwei Ausgängen zu 1.90 mit einer Marge von 5 % bleibt nach der einen Wette im Mittel weniger als die Hälfte des Nennbetrags übrig, gemessen am Gegenwert. Das macht die Aktion nicht schlecht — es macht sie zu dem, was sie ist.
Fragen und Antworten
Gibt es bei den Schweizer Veranstaltern Wettgutscheine, und wer muss sie genehmigen?
Ja, es gibt sie, und sie sind klein. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen vorab die Zustimmung der Gespa. 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Solche Aktionen kommen also von den beiden bewilligten Häusern, und keines bietet sie ohne die Zustimmung an.
Was heisst ein Wettgutschein ohne Einzahlung, und welche Bedingungen hängen daran?
Gemeint ist ein Guthaben oder eine Erhöhung, für das man kein eigenes Geld einzahlt. Daran hängen drei Bedingungen: eine Frist, innerhalb derer man den Gutschein nutzen muss, eine Mindestquote, ab der eine Wette angerechnet wird, und die Sperre, dass das Guthaben selbst nicht auszahlbar ist.
Wird der Einsatz einer Gratiswette aus einem Gutschein mit dem Gewinn ausgezahlt?
Nein. Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar, bei der Loterie Romande ebenfalls nicht. Von einem Rückfluss aus einem Guthaben bleibt nur der Nettogewinn. Wer mit CHF 10 zu Quote 1.90 gewinnt, sieht CHF 19 auf dem Konto, davon CHF 9 auszahlbar.
Gibt es Gutscheine für Bestandskunden, und wo liegen die Grenzen solcher Aktionen?
Auch für Bestandskunden gibt es etwas, aber in Form von Boost-Werkzeugen statt Gutscheinen. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50, Quoten- und Profitboosts gelten nur für Prematch-Einzelwetten und sind pro Person einmal nutzbar. Sie verfallen, wenn die Wette per Cash-Out endet.
Gelten Verlustlimiten und Spielsperren auch bei Wetten mit einem Gutschein?
Ja, ohne Ausnahme. Die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind bei Swisslos vor der ersten Teilnahme zu setzen, und eine Spielsperre schliesst das Konto von jeder Aktion aus. Wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne — der Gutschein umgeht die Sperre nicht.
Wie wird der Gewinn einer Wette mit Gutschein aus Einsatz und Quote berechnet?
Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote; bei Kombinationen ist die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten. Nach dem Aufrunden auf zwei Nachkommastellen wird auf 5 Rappen genau abgerundet. Aus einem Rückfluss aus Gratisspielguthaben ist nur der Nettogewinn auszahlbar, nie der Einsatz.
Bonus – handicapwettench
Inhalt erstellt vom Team «handicapwettench»
