Gratiswette ohne Einzahlung 2026 – der nüchterne Blick auf ein knappes Angebot

Updated Oktober 2026
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Zwei Kaffeetassen und eine Zuckerdose stehen auf einem runden Marmortisch in einem leeren Café am Morgen.

Wer in der Schweiz nach einer Gratiswette ohne Einzahlung sucht, stösst auf ein Land mit genau zwei Veranstaltern und einer Aufsichtsbehörde, die Gratisspielguthaben vorgängig bewilligen muss. Das ist kein Zufall und auch keine vorübergehende Sparsamkeit der Anbieter, sondern die Folge eines Systems, das Sportwetten als Grossspiel behandelt und den Kreis der Veranstalter auf zwei begrenzt hat. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport dürfen hier Wetten annehmen, jeder in seinem eigenen Gebiet, und beide fahren ihre Aktionen mit einer Zurückhaltung, die einen deutschen oder österreichischen Besucher zunächst ratlos macht. Auf der anderen Seite stehen Dutzende ausländische Marken, die mit Gratiswetten ohne Einzahlung werben und in der Schweiz keine Bewilligung haben.

Wer bei der Aktion der Loterie Romande innert 7 Tagen den Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben.

Der Befund vorweg, damit niemand ihn erst am Ende findet: In der Schweiz gibt es die Gratiswette ohne Einzahlung, aber nur als Gratisspielguthaben mit Bedingungen. Der Einsatz wird mit dem Gewinn nicht zurückbezahlt, und niemand kommt an ein solches Guthaben ohne verifiziertes Konto.

Stand: Oktober 29, 2026, geprüft anhand der Bewilligungs- und Aufsichtsinformationen der Gespa sowie der veröffentlichten Teilnahmebedingungen von Swisslos und der Loterie Romande.

Spielerschutz zuerst: warum das Guthaben nicht der Anfang ist

Die Reihenfolge dieses Textes ist Absicht. Wer sich für eine Gratiswette interessiert, will zuerst wissen, welche Bedingungen sie trägt — und in der Schweiz trägt sie eine, die älter ist als jede Aktion: das verifizierte Spielerkonto. Ein Guthaben, egal ob gekauft oder geschenkt, landet auf einem Konto, das vorher einer Person zugeordnet wurde.

Eine Steintreppe führt zu einer schweren Eichentür in einer hellen Fassade, die Stufen liegen im Morgenschatten.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Konto, Ausweis, Altersgrenze – die drei Schranken vor jedem Franken

Bei Swisslos braucht es zur Online-Registrierung mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet und eine saubere Vergangenheit ohne bestehende Spielsperre. Jede Person darf sich nur einmal registrieren, und die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Dokument ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist keine lästige Formalie am Rand, sondern die Voraussetzung dafür, dass ein Gratisspielguthaben überhaupt ausgegeben werden darf. Die Zulassung als Wettereignis ist im Übrigen nicht von der Zahlungsfähigkeit abhängig, wohl aber die Teilnahme an Wetten: Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Genau hier liegt der Punkt, an dem sich das Angebot der Marken ohne Schweizer Bewilligung von dem der beiden Veranstalter schon äusserlich unterscheidet. Dort ist das Konto oft in fünf Minuten eröffnet, weil niemand gegen ein Adressregister prüft. Das ist kein Vorteil, sondern der fehlende Teil.

Limiten und Spielsperre: die Regeln, die auch ein Geschenk nicht aushebeln

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Diese Fristen sind kein Formfehler, sondern der eingebaute Widerstand gegen den Impuls, an einem schlechten Abend nachzuladen. Ein Anbieter, bei dem die Limite in zwei Minuten nach oben geht, hat genau diesen Widerstand nicht.

Wer den Zugang ganz schliessen will, kann ihn bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist die praktisch wichtigste Konsequenz für jede Gratiswette: Wer im Register steht, bekommt auch ein Gratisspielguthaben nirgends freigeschaltet, weder beim einen noch beim anderen Veranstalter. Die Spielsperre gilt für alle Wetten des Veranstalters — und sie ist ein einziges, gemeinsames Register, nicht eine Liste pro Haus.

Wer sein Verhalten bremsen möchte, ohne ganz aufzuhören, setzt die Limiten vor der ersten Wette und nicht in der Halbzeitpause. Die Zahl, die man dort einträgt, ist die einzige auf dieser Seite, die der Betreiber nicht nachträglich zu seinen Gunsten drehen kann.

Sucht jemand Informationen zu Spielsucht oder möchte sich mit dem eigenen Konsum auseinandersetzen, sind die Fachstellen des Wohnkantons sowie die Spielerschutz-Seiten der beiden Veranstalter die ersten Anlaufstellen. Steuer- und Rechtsfragen gehören zur Steuerberatung oder zur kantonalen Steuerverwaltung; was hier steht, ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung.

Was «Gratiswette» in der Schweiz tatsächlich bedeutet – und was sie kostet

Gratisspielguthaben statt Freiwette: die Begriffe und was daran hängt

Die Sprache verrät das System. Das Gesetz kennt das Gratisspielguthaben, der Markt redet von der Gratiswette oder Freiwette. Gemeint ist beides Mal Gutschrift, die ans Konto gebunden bleibt. Und die Bindung ist nicht nur eine technische Frage des Auszahlungswegs: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei Swisslos nicht auszahlbar, bei der Loterie Romande ebenfalls nicht. Wer CHF 10 geschenkt bekommt, hat CHF 10 zum Wetten, aber keinen Franken davon zum Abheben.

Der entscheidende Satz für jede Kalkulation ist der über den Einsatz. Der Einsatz einer Gratiswette wird mit dem Gewinn nicht zurückbezahlt. Wer also CHF 10 Gratisspielguthaben auf eine Quote von 2.00 setzt und gewinnt, bekommt nicht CHF 20, sondern den Nettogewinn von CHF 10. Das ist das Modell, und es ist bei beiden Schweizer Veranstaltern dasselbe.

Was das Gratisspielguthaben beim Umsetzen wert ist: die Rechnung

Um zu zeigen, was ein solches Guthaben im Durchschnitt einbringt, genügt ein Beispiel — kein quotierter Preis, sondern ein handelsüblicher Zwei-Weg-Markt mit Quoten von je 1.90: Die Summe der Kehrwerte ergibt 1/1.90 + 1/1.90, also einen Quotenschlüssel von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.95. Von jedem Franken, der in diesem Markt umgesetzt wird, fliessen 95 Prozent als Auszahlung zurück, und die Marge des Veranstalters beträgt die restlichen 5 Prozent. Ein Gratisspielguthaben von CHF 10, dessen Einsatz nicht zurückbezahlt wird, ist auf einem solchen Markt je nach Quote durchschnittlich zwischen CHF 3.15 und CHF 6.30 wert.

Diese Zahl beschreibt den Erwartungswert über viele Fälle, nicht das Ergebnis einer einzelnen Wette. Jemand, der einmal CHF 10 geschenkt bekommt und auf eine Quote von 1.90 setzt, gewinnt CHF 9 oder verliert das Guthaben — für ihn ist das kein Mittelwert, sondern einer von zwei Ausgängen. Der Wert von rund CHF 4.50 gilt dann, wenn die ganze Gutschrift auf einen Markt dieser Marge gesetzt wird; auf einem Markt mit höherer Marge fällt er tiefer aus, auf einem mit geringerer höher. Bei einer Quote von 1.50 sinkt der Erwartungswert auf rund CHF 3.15, bei einer Quote von 3.00 steigt er auf rund CHF 6.30.

Der praktische Schluss aus der Bandbreite: Bei einem eingesetzten Gratisspielguthaben ist die Quote keine Kleinigkeit, sondern der Hebel. Geschenkte CHF 10, die auf eine Quote von 1.50 gesetzt werden, sind fast ein Drittel weniger wert als dieselben CHF 10 auf eine Quote von 3.00. Wer das Wort «geschenkt» hört, sollte also die Quote im Kopf haben, nicht die Gutschrift.

Was die Bedingungen kosten: Frist, Mindestquote, Umsatzvorgabe, Auszahlbarkeit

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande, die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 lief, ist das beste ausführliche Beispiel, das sich in der Schweiz finden lässt. An sieben Aktionstagen wurde in den National-League-Stadien ein Code verbreitet. Wer diesen Code innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Rechnen wir die Reichweite nach, ohne sie zu überhöhen: 7’000 Gutschriften zu je CHF 10 ergeben ein Aktionsvolumen von CHF 70’000. Verteilt auf zwei Veranstalter, ein Land und eine Saison ist das ein Betrag, für den kein ausländischer Anbieter eine Werbeseite aufsetzt. Wer das verstanden hat, versteht auch, weshalb die Suche nach der Gratiswette ohne Einzahlung in der Schweiz so schnell an ihre Grenzen kommt.

Die Bedingungen dieser Aktion sind zugleich eine Liste dessen, worauf bei jeder anderen zu achten ist. Da ist die Frist: 7 Tage für die Eingabe des Codes, 30 Tage für die Gültigkeit des Guthabens. Da ist der Verifikationszwang: das Guthaben landet nur im verifizierten Konto. Da ist die fehlende Auszahlbarkeit. Und da ist die Nachweispflicht — ohne Fund eines Codes in einem Stadion kein Guthaben, weshalb die Aktion für einen Zuschauer vor dem Bildschirm von vornherein nicht erreichbar war. Wer heute eine Gratiswette ohne Einzahlung auslöst, prüft also vier Punkte, bevor er etwas anklickt: Wie lange ist die Frist, welche Mindestquote verlangt die Aktion, wie oft muss das Guthaben umgesetzt werden, und ist der Gewinn daraus auszahlbar.

Umsatz, Mindestquote, und der Gewinn, der liegen bleibt

Umsatzvorgaben sind der teuerste Bestandteil einer Gratiswette. Verlangt eine Aktion, dass das Guthaben mehrfach umgesetzt wird, und gilt das nur auf Wetten ab einer Mindestquote, dann verschiebt sich der Erwartungswert nicht nur, er kann kippen: Bei ungünstiger Kombination aus Umsatzhöhe, Mindestquote und Marktmarge wendet sich die Rechnung gegen den Wettenden. Wer die Zahlen nicht kennt, sollte das Guthaben als Gelegenheit zu einem Abend Unterhaltung sehen und nicht als Wert, den man einlöst.

Der zweite liegen bleibende Posten ist die Auszahlbarkeit des Gewinns. Bei Swisslos wird Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist von dieser Möglichkeit ausgenommen — nicht auszahlbar. Bei der Loterie Romande liegt es gleich: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Der Gewinn, den man aus einem solchen Guthaben erzielt, ist dagegen gewöhnliches Spielguthaben und geht diesen Weg mit. Der Unterschied zwischen Guthaben und Gewinn ist für den Leser also keine Haarspalterei, sondern die Frage, ob am Ende Geld auf dem Konto liegt oder eine Gutschrift, die zum Wetten da ist.

Die Rangliste: zehn Anbieter, zwei Gruppen, ein Vergleichsmassstab

Jede Rangliste nach der Höhe des Guthabens führt in die Irre — und in der Schweiz besonders schnell, weil der Vergleich hier kein Preisvergleich ist. Faire Kriterien sind die Bewilligung, die Aktionsbedingungen selbst, die Limiten, die Auszahlungswege und die Frage, ob ein Konto überhaupt für die eigene Wohnregion geöffnet werden kann. Wer mit einem Gratisguthaben wirbt, aber im eigenen Kanton nicht zugelassen ist, hat für den Leser keinen Vorteil.

Vergleichstabelle: Bewilligungsstatus der Anbieter

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalter oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande
bet-at-home keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
1xBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Jackbit keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
MyStake keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
1Bet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
MrXbet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
HornetBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Donbet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die Tabelle liest sich auf den ersten Blick monoton, und genau das ist die Aussage. Von zehn gelisteten Marken tragen zwei eine Schweizer Bewilligung, und acht führen eine ausländische, die hier keine Wirkung entfaltet. Die Spalte mit dem gemeldeten Veranstalter sieht bei diesen acht identisch aus, weil sie es ist: eine Bewilligung, die im Ausland existieren mag, hat in der Schweiz keine Geltung. Dass die ausländischen Marken überhaupt auftauchen, hat einen einfachen Grund — Schweizer Spielende begegnen ihnen beim Suchen, und wer sie erwähnt, sollte sie mit demselben Massstab messen wie die beiden einheimischen. Gemessen an der Zulassung endet dieser Vergleich allerdings sehr kurz. In welchen Kantonen welcher der beiden Veranstalter ein Konto öffnet, steht im Abschnitt zum Schweizer Alleingang.

Grundlagen: was eine Gratiswette ist und wie eine Wette abgerechnet wird

Der Weg vom Auffinden bis zur Auszahlung

Wer eine Gratisspielguthaben-Aktion findet, geht denselben Weg wie bei jedem anderen Sporttip-Ticket. Zuerst entscheidet die Wohnregion: Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durch; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Nur wer hier wohnt oder sich gewöhnlich aufhält, kommt durch die Kontoeröffnung. Danach folgt die Verifikation, dann das Setzen der Verlustlimiten, dann das Guthaben — und nicht umgekehrt. Wird es umgekehrt versucht, steht am Ende ein Guthaben, das nicht genutzt werden kann.

Skispuren im frischen Schnee an einem sonnigen Hang vor blauem Himmel.
Die Loterie Romande zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone.

Für die Westschweiz heisst das Produkt Jouez Sport und der Veranstalter Loterie Romande, zuständig für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Fällt der Wohnort ausserhalb des einen wie des anderen Gebiets, gibt es in der Schweiz keine Bewilligungsadresse — das ist der nüchterne Kern der Sache.

Wie eine Wette abgerechnet wird, ist hier deshalb erwähnenswert, weil es den Wert eines Gratisspielguthabens unmittelbar bestimmt. Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Der Rundungsschritt ist klein, aber er läuft in beide Richtungen zur selben Stelle: Man gewinnt nie ein halbes Rappen mehr, als die Regel zulässt.

Einzelwette, Kombiwette, Systemwette: die Grenzen, die für jedes Guthaben gelten

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für die Frage, was jemand mit CHF 10 Gratisspielguthaben anzetteln kann, ist das keine echte Beschränkung — wohl aber für den Vergleich mit Anbietern, die Einsatzgrenzen als Marketingabwesenheit behandeln. Eine klare Obergrenze ist im Übrigen der billigere Teil des Spielerschutzes: Sie schützt den Anbieter vor dem grossen Einzelverlust und den Wettenden vor dem eigenen Impuls, beide gleich gut.

Beim Kombiboost gibt es einen Zusatz auf den Nettogewinn, der nur bei Online-Wetten greift — Prematch, Live und Systemwetten — und mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 verlangt. Der Bonus beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten dagegen nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz, beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfallen sie.

Diese Boost-Regeln sind für den Wert eines Gratisspielguthabens nicht neutral. Wer CHF 10 Gratisspielguthaben mit dem Kombiboost und fünfzehn Voraussagen kombiniert, erhöht den möglichen Nettogewinn beträchtlich — und das Risiko, dass eine der fünfzehn Voraussagen falsch ist, ebenfalls. Der Boost verschiebt die Auszahlung im Gewinnfall, nicht die Wahrscheinlichkeit.

Kleine Differenzen, die den Wert entscheiden: Cash-Out, Livewetten, Bet Builder

Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Wer Gratisspielguthaben einsetzt und dabei den Boost aktiviert hat, sollte wissen, dass ein Cash-Out die Erhöhung streicht. Beide Instrumente zusammen gibt es nicht.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Für einen Wettenden mit Gratisspielguthaben ist das die unangenehmste Regel des ganzen Regelwerks: Die Wette ist angenommen, das Guthaben ist weg, und die Quote beträgt 1.00, weil der Ausgang schon eingetroffen war. Kleine Gutschriften verzeihen solche Fälle schlechter als grosse.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden ausschliesslich über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Ein zurückerstatteter Einsatz ist bei einem Gratisspielguthaben kein Trost, sondern der beste erreichbare Fall: Das Guthaben ist wieder da.

Und dann die Regeln, die niemand liest, bis es zu spät ist. Bei der regulären Spielzeit zählt die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00 — was eine Kombiwette empfindlich zurechtstutzt. Und schliesslich die Frist, die am meisten Geld kostet: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Bei der Loterie Romande ist der Zahlungsweg etwas anders aufgebaut. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind bis höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage möglich, das Wallet-Guthaben ist ebenfalls auf CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Swisslos schreibt Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gut und überweist Gewinne über CHF 1’000 bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Die beiden Schwellen liegen an derselben Marke, die anschliessenden Wege unterscheiden sich — für den Leser ein Detail, das erst bei einem grösseren Gewinn spürbar wird.

Der Schweizer Alleingang: zwei Veranstalter, ein Gesetz, klare Kantonsgrenzen

Warum es hier nur zwei Adressen gibt

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern — nicht von der ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport.

Diese Zahl ist die wichtigste Angabe dieses ganzen Abschnitts. Sie erklärt, weshalb die Suche nach der Gratiswette ohne Einzahlung in der Schweiz so schnell endet, und weshalb auf der Liste der Bewilligten zehn Namen stehen, von denen zwei eine Schweizer Bewilligung tragen. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt; die Gespa publiziert nur die Sperrliste der gesperrten ausländischen Domains. Die Nettoerlöse gehen an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.

Swisslos sitzt in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Zwei Zahlen, die man sich merken kann: 2’350 Verkaufsstellen im einen Landesteil und eine Handvoll Aktionstage pro Saison sind die reale Grösse dieser beiden Häuser. Die Aktion aus dem vorigen Abschnitt, sieben Tage mit insgesamt 7’000 Gutschriften, passt genau in dieses Bild.

Für die Kontoeröffnung braucht es Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis einen Wohnort im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Ein deutscher Leser, der auf die Schweizer Seiten zugreift, wird also nicht durchgelassen — nicht aus Unfreundlichkeit, sondern weil das Gebiet die Grenze ist.

Der Inhalt der Bewilligung: was hier überhaupt gewettet werden darf

Die bewilligte Angebotspalette ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, Fassung vom 10. September 2026. Darin stehen Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, und Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet — nie Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste weist keine Corner- und keine Kartenmärkte aus, und eine Esport-Sektion gibt es darin nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.

Für einen Leser, der aus einem Umfeld mit Dutzenden Buchmachern und Hunderten Märkten kommt, ist das die grösste Überraschung. Wer auf Eckbälle setzen will, findet bei den bewilligten Schweizer Veranstaltern nichts. Wer Livewetten sucht, wird fündig: Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt; das Gesetz beschränkt die Livewetten nicht auf bestimmte Märkte. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind dagegen nicht zulässig; Sportwetten sind auf Sportereignisse beschränkt.

Wo die Bewilligung endet und was daneben noch gilt

Wer keine Schweizer Bewilligung hat, darf hier kein Sportwetten-Grossspiel veranstalten. Ein ausländisches Bewilligungsdokument — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Geltung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle.

Die Werbung hat ihre eigenen Regeln. Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein. Werbung für Spiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten und mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bedroht. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa — 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Diese Zahlen sind die ruhigste Antwort auf die Ausgangsfrage: Die beiden Veranstalter haben im ganzen Jahr 32 Mal die Erlaubnis für ein Gratisangebot erhalten. Wer nach der grosszügigen Gratiswette sucht, sucht nach etwas, das es in dieser Dichte schlicht nicht gibt.

Und die Sperrliste: Die Gespa publiziert eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — Domain-Hopping. Für den Steuerpunkt: Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), der kantonale Freibetrag weicht davon ab — je nach Kanton. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die mit der Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Eine typische Sportwette liegt weit unter dieser Grenze, weshalb auf dem Gewinn in der Regel weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer anfällt. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer; die kantonale Praxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch unabhängig von der Höhe als volles steuerbares Einkommen. Es gibt in der Schweiz keine Wettsteuer auf den Einsatz. Für die eigene Situation sind Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung zuständig.

Die zehn Anbieter im Einzelnen

Die Reihenfolge der folgenden Abschnitte folgt keiner Rangfolge der Grösse, sondern dem Aufbau des Schweizer Marktes: zuerst die beiden Veranstalter mit Bewilligung, dann die ausländischen Marken ohne. Jede Marke ist mit demselben Massstab gemessen — Zulassung, Bedingungen, Limiten, Auszahlungswege. Wo dieser Massstab für eine Marke nicht greift, endet die Beschreibung an dieser Stelle und nicht mit einer Bewertung.

Swisslos Sporttip: die einzige Adresse mit Konto für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein

Swisslos ist einer von zwei Veranstaltern, welche die interkantonale Regelung zulässt, und führt Sporttip im Gebiet der deutschsprachigen Kantone, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Die Bewilligung umfasst die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, die Aufsicht liegt bei der Gespa. Wer in diesem Gebiet wohnt, hat mit Sporttip die einzige bewilligte Schweizer Adresse für ein Wettkonto — eine Monopolsituation, die keinen Wettbewerbsdruck erzeugt und den Wert der angebotenen Aktionen entsprechend klein hält.

Die konkreten Bedingungen: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind vor der ersten Teilnahme Pflicht, Oberlimite CHF 9’999, für unter 21-Jährige CHF 1’000, Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten bei CHF 1’000, für Systemwetten bei CHF 10’000. Auszahlungen von Spielguthaben sind innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein Konto auf den eigenen Namen, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist von der Auszahlung ausgeschlossen. Aufgeladen wird per PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird, oder per Einzahlungsschein; der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Das Zusammenspiel dieser Zahlen ist der eigentliche Befund. Das Aktionsguthaben ist nicht auszahlbar, das daraus erzielte Guthaben schon — aber erst nach der Hürde eines verifizierten Kontos und innerhalb eines Fensters von 365 Tagen, in dem zwei kostenlose Auszahlungen möglich sind. Wer CHF 10 Gratisspielguthaben erhält, muss also sehr wenig tun, um daraus auszahlbares Geld zu machen, wenn die Wette gewinnt. Wer CHF 10 dazu kauft, um die Sache zu strecken, zahlt CHF 20 ein. Und wer über die zwei kostenlosen Auszahlungen hinausgeht, sieht 3 Prozent abgehen.

Das Preisregime im Überblick: Gratisguthaben ist zum Wetten da, nicht zum Abheben. Wer bei Sporttip ohnehin regelmässig wettet, kann ein solches Guthaben wertschätzen; wer nur die Gratiswette mitnehmen und das Geld abheben will, wird an der Auszahlbarkeitssperre scheitern, und zwar an einer Bedingung und nicht an einem Missverständnis. Für Wetter mit Wohnsitz in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein bleibt Sporttip mangels Alternative die Adresse der Wahl — nicht weil alles günstig wäre, sondern weil jede andere Adresse hier keine Bewilligung hat.

Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Veranstalterin mit dem ausführlichsten Aktionsbeispiel

Die Loterie Romande ist der zweite von zwei Veranstaltern und betreibt Jouez Sport für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, und ihre Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 ist das konkreteste Beispiel dafür, wie eine Schweizer Gratiswette aussieht: CHF 10 Spielguthaben für einen Code, der innert 7 Tagen im verifizierten Konto einzugeben war, 7’000 Stück insgesamt, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Das Vertriebsmodell erklärt die Aktion. Wer 2’350 Verkaufsstellen betreibt, verteilt Gratisguthaben über den physischen Weg — über Stadien und Verkaufsstellen — und nicht über eine Werbeseite im Netz. Für einen Anbieter mit dieser Struktur sind Gratisspielguthaben ein Instrument der Kundenbindung am Ort, nicht ein Köder für Klicks. Für den Leser heisst das: Die Chance auf eine Gratiswette steigt nicht durch häufigeres Suchen, sondern durch Aufmerksamkeit an den Orten, an denen die Veranstalterin ihre Codes verteilt.

Die Zahlungsregeln sind grosszügiger bemessen als bei Swisslos: Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen auf das Spielerkonto bis höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage erlaubt, das Wallet-Guthaben ist ebenfalls auf CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar. Die Grenze, an der ein Gewinn automatisch im Wallet landet, liegt bei CHF 1’000 — eine Marke, die für ein aus einem Gratisspielguthaben erzieltes Ergebnis in der Regel irrelevant ist.

Die abschliessende Einordnung: Diese Aktion war an sieben Aktionstagen und auf 7’000 Stück begrenzt, und sie ist damit ihrem Wesen nach ein Ortsgeschäft. Zufriedene Teilnehmer waren die, die ohnehin ein Stadion besucht haben; Leidtragende gab es keine, nur viele, die von der Aktion nie erfahren haben. Wer in der Westschweiz wohnt und regelmässig Spiele besucht, hat hier die einzige bewilligte Schweizer Adresse mit einer realistisch erreichbaren Gratisaktion. Wer im Frühling 2026 nach einer Gratiswette sucht, findet nur die Bedingungen — die Aktion ist am 10. März 2026 abgelaufen.

bet-at-home: eine Marke ohne Schweizer Bewilligung

bet-at-home gehört zur Gruppe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Nach dem Gesetz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten in der Schweiz veranstalten. Eine Bewilligung des Anbieters ist nicht erweisbar und hätte in der Schweiz ohnehin keine Geltung. Das bedeutet konkret: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von Schweizer Telekommunikationsanbietern per DNS blockiert werden; die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home namentlich im Umfeld des Domain-Hoppings und führt bet365 als auf der Liste stehend.

Für den Leser heisst das nicht, dass diese Marke schlecht arbeitet. Es heisst, dass die Bewilligung, das Sperrregister und der Rechtsweg, die in der Schweiz den Unterschied machen, hier fehlen. Wer im Ausland wohnt und dort Zugang hat, beurteilt die Sache nach den Regeln seines Landes; für die Schweiz gelten die schweizerischen. Diese Marke wurde in der Schweiz durch ihr Werben für Spielangebote sichtbar, die hier nicht bewilligt sind, und das ist die einzige Feststellung, die sich ohne Spekulation treffen lässt. Sie wird hier nicht beworben, und wer über sie stolpert, sollte den Bewilligungsstatus im Kopf behalten.

1xBet: beworben, aber im Kanton nicht zugelassen

1xBet gehört zur selben Gruppe. Der Bewilligungsstatus in der Schweiz ist nicht erweisbar, und eine ausländische Bewilligung hätte hier keine Geltung. Keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrlistung der Domain möglich.

Wer diese Marke aus der Werbung kennt, hat den Unterschied zwischen Sichtbarkeit und Zulassung vor sich. Ein Anbieter kann in der ganzen Schweiz mit seinen Angeboten erscheinen, ohne je eine Bewilligung zu besitzen; die Sichtbarkeit ist keine Erlaubnis. Das ist die einzige Einordnung, die ohne Spekulation über das Geschäftsgebaren der Marke auskommt, und für die Entscheidung ist sie ausreichend: Wo Schweizer Recht nicht gilt, gibt es keinen Schweizer Rechtsweg. Die Nennung erfolgt hier zur Einordnung, nicht als Empfehlung.

Jackbit: kein Schweizer Rechtsweg, keine Registerverbindung

Jackbit ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Bewilligungslage ist nicht erweisbar, die ausländische Bewilligung ohne Geltung hier. Die Folgen sind die nämlichen: keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlistung der Domain möglich.

Auf der Habenseite einer solchen Marke steht allenfalls ein Marketingaufwand, den die beiden Schweizer Veranstalter nicht betreiben, und eine Kontoführung, die ohne Prüfung der Wohnregion auskommt. Genau diese Bequemlichkeit ist der Punkt, an dem sie sich von den bewilligten Adressen unterscheidet, und sie ist in der Schweiz bezahlt mit dem Verlust des Schutzes, den das Bewilligungsregime sonst mitliefert. Eine Marke ohne Zulassung ist kein Rundum-sorglos-Angebot mit anderem Etikett, sondern ein anderes Rechtsverhältnis.

MyStake: bei Schweizer Spielenden bekannt, in der Schweiz nicht zugelassen

MyStake hat wie die vorgenannten Marken keine Schweizer Bewilligung; eine Bewilligung des Anbieters ist nicht erweisbar und hätte in der Schweiz keine Geltung. Keine Registerverbindung, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlistung möglich.

Marken dieser Gruppe tauchen in Schweizer Suchergebnissen auf, weil sie mit Gratiswetten und Boni um Aufmerksamkeit werben. Das ist Werbung für ein Spielangebot, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, und die Werbung selbst ist mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bedroht. Für den Leser heisst das: Das Angebot einer solchen Marke ist nicht per se betrügerisch, aber es steht ausserhalb des Schweizer Systems, und die Schweizer Aufsicht nimmt darauf nur über die Sperrliste Einfluss.

1Bet: nur über die Sperrliste erreichbar, wenn überhaupt

1Bet gehört in dieselbe Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, keine erweisbare Bewilligung des Anbieters, keine Geltung einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz. Keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlistung der Domain möglich.

Interessant ist an diesem Fall weniger die Marke als der Mechanismus. Die Gespa kann eine ausländische Domain auf die Sperrliste setzen; Schweizer Telekommunikationsanbieter blockieren sie per DNS; die Blöcke werden innert Stunden durch neue Domains ersetzt — Domain-Hopping. Wer eine solche Marke erreicht, erreicht sie meist über eine Ersatz-Domain, und wer einen Link aus dem Netz ausprobiert, weiss nicht immer, ob er auf der Originaladresse landet. Das ist der praktische Preis der Nichtzulassung. Wer sich überhaupt nicht mit diesem Mechanismus beschäftigen will, hat in der Schweiz genau zwei Adressen zur Auswahl.

MrXbet: der Bewilligungsstatus entscheidet vor der Produktfrage

MrXbet ist eine weitere Marke ohne Schweizer Bewilligung. Bewilligung des Anbieters nicht erweisbar, Geltung in der Schweiz null. Keine Registerverbindung, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlistung möglich.

Häufige Fragen zu Gratiswetten ohne Einzahlung

Gibt es in der Schweiz überhaupt eine Gratiswette ohne Einzahlung?

Ja, aber als Gratisspielguthaben mit Bedingungen. Swisslos und die Loterie Romande dürfen Gratisguthaben nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa ausgeben und tun es selten und klein — 2025 insgesamt 32 Zustimmungen. Ein Beispiel bleibt die Aktion der Loterie Romande mit CHF 10, 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Warum verlangen die Veranstalter ein verifiziertes Konto, bevor ein Guthaben genutzt werden kann?

Weil die Bewilligung an die Person gebunden ist. Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet und den Eintrag keiner bestehenden Spielsperre; die Ausweisdaten werden gegen Adressdatenbanken geprüft. Ohne diesen Schritt liesse sich ein Guthaben an jeden weiterreichen — genau das schliesst die Verifikation aus.

Wird der Einsatz einer Gratiswette mit dem Gewinn ausbezahlt?

Nein. Bei einem Gratisspielguthaben wird der Einsatz mit dem Gewinn nicht zurückbezahlt, und das Guthaben selbst ist nicht auszahlbar. Wer CHF 10 auf Quote 2.00 setzt und gewinnt, erhält CHF 10 Nettogewinn und nicht CHF 20. Der Gewinn aus dem Guthaben ist dagegen gewöhnliches Spielguthaben und geht den normalen Zahlungsweg.

Worauf ist bei den Aktionsbedingungen besonders zu achten?

Auf vier Punkte: die Frist, die Mindestquote, die Umsatzvorgabe und die Auszahlbarkeit des Guthabens. Bei der Aktion der Loterie Romande war der Code innert 7 Tagen im verifizierten Konto einzugeben, das Guthaben 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Steht zusätzlich eine Mindestquote, dann entscheidet sie mit über den Wert des Guthabens.

Was passiert mit Gratisguthaben, wenn eine Spielsperre besteht oder Limiten erreicht sind?

Wer im Register der gesperrten Personen steht, erhält kein Guthaben freigeschaltet. Die unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Erreichte Verlustlimiten lassen sich nicht vorgängig erhöhen — eine Erhöhung wirkt erst nach 72 Stunden, wenn die Wette gewinnen soll.

Was geschieht mit Gratisguthaben, wenn eine Wette abgesagt oder nachträglich mit Quote 1.00 gewertet wird?

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei Livewetten können nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platzierte Wetten mit Quote 1.00 gewertet werden. Das Guthaben bleibt verbraucht.

Wie unterscheiden sich bewilligte Veranstalter von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung?

Bewilligte Veranstalter unterstehen dem Geldspielgesetz, dem Sperrregister und dem Schweizer Rechtsweg und zahlen nur auf ein Konto auf den Namen des Inhabers aus. Anbieter ohne Bewilligung haben hier keine Geltung, keine Registerverbindung und keinen Schweizer Rechtsweg; ihre Domains können per DNS blockiert werden. Steuerlich gelten ausländische Gewinne nach kantonaler Praxis als Einkommen.

Inhalt erstellt vom Team «handicapwettench»