Sportwetten Neukundenbonus in der Schweiz: zwei bewilligte Häuser, viele Versprechen ohne Bewilligung

Updated Oktober 2026
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Eine rote Laufbahn in einem leeren Leichtathletikstadion, Morgentau liegt auf dem Rasen in der Mitte

Die Schweiz ist bei Sportwetten ein Sonderfall, und wer nach einem Neukundenbonus sucht, merkt das schnell. Nur zwei Veranstalter dürfen hier Sportwetten anbieten: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide sind bewilligt, beide haben ein festes Gebiet, und beide zahlen ihre Nettoerlöse an öffentliche Zwecke in den Kantonen aus. Was es hierzulande an Neukundenaktionen gibt, ist deshalb bescheiden: Gratisspielguthaben braucht vorab die Zustimmung der Aufsicht, und ein Veranstalter darf nicht einfach mit einem grossen Willkommenspaket um sich werfen, wie es ausländische Seiten tun.

Datenstand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Informationen der Gespa geprüft.

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Das ist die Lage in einem Satz, und sie hat Folgen für jeden, der heute ein Wettkonto eröffnen will. Zwei Wege stehen offen. Der eine führt zu einem bewilligten Veranstalter mit Sitz in der Schweiz, mit Limiten, mit Spielsperre, mit Auszahlung auf ein Konto, das auf den eigenen Namen lautet. Der andere führt zu einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, der mit hohen Bonusbeträgen lockt, den man aber nirgends in der Schweiz belangen kann, wenn die Auszahlung hängt. Der Unterschied liegt nicht im Versprechen, sondern darin, was ein Streitfall kostet.

Wer Sporttip und Jouez Sport vergleicht, vergleicht nicht zwei Marketingabteilungen, sondern zwei Gebietskörperschaften mit unterschiedlichen Produkten. Swisslos deckt die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein ab, die Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Ein Konto lässt sich nur dort eröffnen, wo man wohnt. Das ist keine Formalie, die man umgeht, sondern die erste Entscheidung, die fällt, bevor überhaupt über einen Bonus gesprochen wird.

Der Rest folgt aus dieser Aufteilung. Eine Neukundenaktion ist in der Schweiz kein Geldgeschenk, sondern ein begrenzter Zuschlag auf einen Gewinn, der unter Bedingungen entsteht. Wer das einmal durchgerechnet hat, liest jede Bonuswerbung anders.

Verantwortungsvoll wetten: Limits gehören vor die erste Wette, nicht danach

Ein Neukundenbonus ersetzt keine Verlustlimite. Das ist keine Floskel, sondern die praktischste Regel dieses Themas. Wer sein Budget erst festlegt, wenn der Bonus schon auf dem Konto liegt, hat die Reihenfolge schon falsch.

Warum das Gesetz die Limite dem Spielenden überlässt

Die Schweiz hat keine gesetzlich fixierte Einzahlungsgrenze. Stattdessen verlangt die Verordnung, dass ein Veranstalter von jedem Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste je Tag, Woche oder Monat einholt. Die Zahl setzt man selbst. Das ist ein merkwürdiger Mechanismus, wenn man ihn zum ersten Mal sieht: Der Staat schreibt nicht vor, wie viel zu viel ist; er verlangt, dass der Spielende einen solchen Höchstwert festlegt.

Bei Swisslos heisst das konkret: Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Limiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort. Eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage hinterlegen.

Diese 72 Stunden sind die wichtigste Zahl im ganzen Spielerschutz. Sie sind eine künstliche Bedenkzeit, eingebaut in den Moment, in dem jemand nach einer Verlustnacht die Grenze nach oben schieben will. Der Gesetzgeber gibt 24 Stunden vor, Swisslos und die Loterie Romande wenden 72 an. Wer das weiss, plant anders: Eine Erhöhung, die man an einem Samstagabend beschliesst, wirkt nicht am Samstagabend.

Ein Detail, das an der Limite hängt: Der Mindesteinsatz bei Sporttip beträgt CHF 1 pro Einzel- oder Kombinationswette, der Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann diese Werte jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird gar nicht angenommen. Die Limite, die man selbst setzt, und die Limite des Veranstalters sind zwei verschiedene Dinge. Sie treffen sich erst, wenn eine von beiden tiefer liegt.

Die Spielsperre und was sie wirklich gilt

Bei Swisslos kann der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst gesperrt werden, ohne dass die Sperre vor Fristablauf aufgehoben werden kann. Eine unbefristete Spielsperre wird dagegen in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder löschen, und daran ist eine Fachstelle beteiligt. Ausgeschlossene und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Zwei Dinge gehören dazu, weil sie sonst falsch verstanden werden. Erstens: Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss ein Veranstalter anbieten. Zweitens: Die Kontrolle an den Verkaufsstellen ist nicht lückenlos. Bei Testkäufen der Gespa 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das sind Zahlen der Aufsicht selbst, und sie sagen mehr über die Realität des Altersschutzes als jede Broschüre.

Wer sich sperren lässt, sollte auch wissen, was die Sperre nicht kann. Sie gilt im bewilligten Schweizer System. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung existiert kein Anschluss an dieses Register, und dort greift die Sperre nicht.

Ein Konto pro Person, verifizierte Identität, Auszahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen: Das sind die drei Regeln, an denen sich zeigt, ob ein Anbieter im Schweizer System steht.

Neukundenangebote richtig lesen: Was die Aktion wirklich verlangt

Der Kombiboost von Sporttip und seine vier Bestandteile

Das bekannteste Neukundenangebot im Schweizer Markt ist kein Barmittelbonus, sondern eine Gewinnerhöhung. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Vier Bestandteile stecken in diesem Satz, und jeder einzelne entscheidet darüber, ob die Aktion etwas wert ist. Die Mindestquote von 1.50 ist die erste Hürde. Sie schliesst die sicheren Favoriten aus, auf die viele Anfänger setzen, und drängt den Spielenden in Richtung der weniger wahrscheinlichen Ausgänge. Die Mindestzahl von vier Voraussagen ist die zweite Hürde: Aus einer Wette wird eine Kombination, aus einem Risiko werden vier. Der Prozentsatz steigt mit der Zahl der Voraussagen, aber die Wahrscheinlichkeit, dass alle vier aufgehen, sinkt dabei schneller, als der Bonus wächst. Und die Limitierung von Einsatz und Erhöhung ist die vierte, unsichtbare Grenze: Selbst wenn fünfzehn Voraussagen aufgehen, ist die Erhöhung nicht nach oben offen.

Ein Voraussagefeld, das eine Quote unter 1.50 trägt, zählt für die Stufenzahl nicht. Das ist der Punkt, an dem eine Kombination aus fünfzehn Spielen plötzlich nur als Zehnerkombination gewertet wird.

Die Aktion der Loterie Romande und ihr Verfallsdatum

Die Loterie Romande hat mit «JouezSport – Patinoires et Stades» gezeigt, wie eine Neukundenaktion in der Westschweiz aussieht. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt gab es 7’000 Stück, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Drei Einschränkungen stehen in diesem Angebot, und sie sind typisch für den Schweizer Markt. Die Zahl der Stücke ist begrenzt, das Guthaben verfällt nach 30 Tagen, und es lässt sich nicht auszahlen. Der Code wurde in den Stadien verteilt, nicht im Netz. Wer die Aktion verpasst hat, hat sie verpasst. Das ist der Unterschied zwischen einer Aktion, die ein Produkt erklären soll, und einer, die Neukunden in ein fremdes Land zieht.

Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber hinaus auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar — ein Satz, der für jedes Aktionsguthaben im Schweizer Markt gilt.

Mindestquote, Laufzeit, Umsatzbedingung, Auszahlbarkeit: die vier Fragen

Jedes Neukundenangebot lässt sich mit vier Fragen zerlegen, und die Reihenfolge der Fragen entscheidet darüber, ob man den Wert eines Angebots richtig einschätzt.

Die Mindestquote sagt, welche Wetten für die Aktion überhaupt zählen. Bei Sporttip sind es 1.50 pro Voraussage. Eine Aktion mit einer hohen Mindestquote zwingt zu riskanteren Wetten, auch wenn der Prozentsatz daneben gross aussieht.

Die Laufzeit sagt, wie lange man Zeit hat, die Bedingung zu erfüllen. Bei «JouezSport – Patinoires et Stades» waren es 7 Tage für die Eingabe des Codes und 30 Tage Gültigkeit für das Guthaben. Kurze Fristen sind kein Zufall: Sie sollen verhindern, dass jemand die Aktion sammelt und dann in Ruhe entscheidet.

Die Umsatzbedingung sagt, wie oft das Guthaben oder der Bonus umgesetzt werden muss, bevor eine Auszahlung möglich ist. Sie ist die Zahl, die über den tatsächlichen Wert entscheidet, und sie ist die Zahl, die in der Werbung am kleinsten gedruckt wird.

Die Frage nach der Auszahlbarkeit ist die härteste. Ein Gratisspielguthaben, das nicht auszahlbar ist, kann nur als Einsatz verwendet werden. Ein Gewinn daraus ist etwas anderes als der Bonus selbst, und ob dieser Gewinn ausgezahlt wird, steht in den Bedingungen des Veranstalters, nicht in der Werbung.

Bei einem bewilligten Veranstalter sind diese vier Punkte in den Teilnahmebedingungen nachlesbar, und sie gelten für alle gleich. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung muss man dieselben vier Punkte in dessen eigenen Bedingungen suchen, die nach dessen eigenem Recht geschrieben sind.

Was ein Kombiboost bei zehn Franken Einsatz zurückgibt

Die Rechnung hinter dem Kombiboost lässt sich mit einem Beispiel durchspielen. Angenommen werden vier Voraussagen mit Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00, alle über der Mindestquote von 1.50, bei einem Einsatz von CHF 10. Die Gesamtquote einer Kombination ist das Produkt der Einzelquoten; hier ergibt sie 9’792. Eine Kombinationswette mit diesen vier Voraussagen zahlt bei einem Einsatz von CHF 10 also rund CHF 97.92 zurück, und der Nettogewinn beträgt rund CHF 87.92.

In der Vier-Stufen-Schwelle erhöht der Kombiboost diesen Nettogewinn um 5 Prozent. Aus rund CHF 87.92 werden damit rund CHF 92.32 als Rückzahlung auf den Einsatz von CHF 10. Der Bonus auf den Nettogewinn liegt bei diesem Beispiel also bei rund CHF 4.40.

Mit mehr Voraussagen wird die Rechnung deutlich anders, und genau das ist der Punkt, den ein Blick auf die Prozentzahlen allein nicht zeigt. Bei sieben Voraussagen und denselben vier Quoten fällt die Stufe bei 20 Prozent höher aus; dafür kommen drei weitere Spiele dazu, deren Quoten und Ergebnisse die Rückzahlung bestimmen. Die Verdoppelung und die Vervierfachung des Prozentsatzes erkaufen sich nicht durch grössere Sicherheit, sondern durch mehr Spiele.

Der ehrliche Umgang mit dieser Zahl besteht darin, sie als Beispiel zu kennzeichnen und nicht als Preis. Eine Quote von 2.00 ist schliesslich keine zugesagte Quote, sondern ein Beispielwert. Die Rückzahlung hängt daran, welche Spiele tatsächlich auf dem Wettschein stehen.

Bei Quotenboost und Profitboost gilt eine andere Grenze: Beide sind bei Sporttip pro Wettenden nur einmal nutzbar, beide gelten nur für Online-Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer eine Einzelwette mit Boost vorschnell per Cash-Out glattstellt, verliert den Zuschlag. Das ist die teuerste Form der Ungeduld, die dieses Produkt kennt.

Die bewilligten Veranstalter im Vergleich

Bei zwei bewilligten Veranstaltern von «Top 10» zu sprechen, wäre eine Übertreibung. Die Schweiz hat zwei, und der Vergleich, der hier zählt, stellt sie einander gegenüber und zeigt, wer wo überhaupt ein Konto eröffnen kann.

Kriterium Swisslos (Sporttip) Loterie Romande (Jouez Sport)
Bewilligung Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, Aufsicht Gespa Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, Aufsicht Gespa
Veranstalterin SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel Société de la Loterie de la Suisse Romande
Produkt Sporttip Jouez Sport
Gebiet Deutschschweizer Kantone, Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura
Aktionen Kombiboost, Quotenboost, Profitboost «JouezSport – Patinoires et Stades» an 7 Aktionstagen
Limiten Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000 Einzahlungen und Wallet-Guthaben je höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage
Auszahlung Gewinne bis CHF 1’000 automatisch ins Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen auf das Konto Gewinne bis CHF 1’000 netto ins Wallet, darüber per IBAN

Der Vergleich zeigt zwei Häuser mit demselben rechtlichen Rahmen und sehr unterschiedlicher Kundenführung. Swisslos arbeitet mit einem Produkt namens Sporttip, das sich über Boosts und einen Kombiboost an Kombinationsspieler richtet. Die Loterie Romande fährt seltenere Aktionen mit begrenzten Stückzahlen und einer deutlichen Stadionnähe.

Beim Gebiet gibt es nichts zu verhandeln. Wer in Zürich wohnt, kann kein Konto bei der Loterie Romande eröffnen, und wer in Genf wohnt, keines bei Swisslos. Das ist keine Härte des Anbieters, sondern die Aufteilung, die die Kantone dem System gegeben haben.

Bei den Limiten fällt ein Unterschied auf, der zunächst technisch wirkt und praktisch erheblich ist. Swisslos arbeitet mit Verlustlimiten über 1, 7 und 30 Tage und einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Die Loterie Romande begrenzt die Einzahlung auf das Spielerkonto und das Wallet-Guthaben auf je CHF 10’000 pro 30 Tage. Das eine ist eine Verlustgrenze, das andere eine Einzahlungsgrenze. Wer CHF 5’000 einzahlt und nichts setzt, hat bei der einen Grenze nichts verbraucht, bei der anderen die Hälfte der Monatslimite.

Die Auszahlungswege liegen dicht beieinander. Swisslos schreibt Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gut und überweist höhere Beträge bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Die Loterie Romande schreibt Gewinne bis CHF 1’000 netto dem Wallet gut und überweist darüber hinaus auf die angegebene IBAN. Bei Swisslos kommt hinzu, dass Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto ausgezahlt wird und ab der dritten Auszahlung eine Kommission von 3 Prozent anfallen kann, mit einer Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist in beiden Häusern nicht auszahlbar.

Grundlagen: Wie ein Neukundenangebot im Schweizer Markt entsteht

Ein Willkommensangebot ist im Kern ein Rabatt auf das Risiko der ersten Wetten. Diese Definition hilft, weil sie sofort die Frage aufwirft, wer den Rabatt bezahlt. Ein Anbieter, der Geld verschenkt, muss es über die Margen der späteren Wetten zurückholen. Je grösser die Willkommenssumme in der Werbung, desto grösser der Anteil des Umsatzes, den das Haus über die Zeit behalten muss.

Ein Schachbrett mit Figuren mitten in einer Partie steht auf einem Holztisch, Licht von einem Fenster
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

In der Schweiz hat der Gesetzgeber diese Rechnung teilweise abgeschnitten. Gratisspielguthaben braucht vorab die Zustimmung der Aufsicht. Im Jahr 2025 gingen 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das sind kleine Zahlen, und sie erklären, warum die Schweizer Neukundenangebote so aussehen, wie sie aussehen: ein Zuschlag auf einen Gewinn, ein begrenztes Guthaben, eine Aktion an Aktionstagen.

Wie ein solches Angebot entsteht, folgt einem Ablauf. Zuerst braucht der Veranstalter die Zustimmung für das Gratisspielguthaben. Dann wird die Aktion auf ein Produkt zugeschnitten: eine Zielgruppe, ein Zeitraum, eine Anzahl Stücke. Beim Kombiboost ist das Produkt der Zuschlag auf den Nettogewinn, bei «JouezSport – Patinoires et Stades» das Guthaben für Code-Eingaben. Danach greifen die allgemeinen Bedingungen des Veranstalters, und dort stehen die Grenzen, die die Werbung nicht nennt.

Wer ein Konto eröffnet, durchläuft denselben Weg wie bei jeder anderen Registrierung, nur strenger. Bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Die Altersgrenze ist absolut. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das Verbot richtet sich an eine kleine Gruppe, aber es zeigt, wie der Rahmen gedacht ist: Der Sport soll nicht gegen sich selbst wetten.

Eine weitere Grundlage betrifft das, was überhaupt gewettet werden darf. Die Schweiz kennt kein offenes Wettprogramm, sondern eine geschlossene Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen, ebenso Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen. Die Liste führt keine Corner- und Kartenmärkte und keine Esport-Sektion.

Wer ein Neukundenangebot nutzen will, sollte also zuerst klären, ob das Produkt, auf das sich die Aktion bezieht, auf dieser Liste steht. Ein Kombiboost nützt nichts, wenn die gewünschten Märkte nicht bewilligt sind.

Der Zugang zum Konto läuft über das Wallet. Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart nennt Swisslos unter anderem PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der App bestätigt wird.

Ein Detail zu den Einsätzen der Loterie Romande: Der reguläre Spielbetrieb kennt ein Wallet mit Obergrenze, und Aktionsguthaben wird dort gutgeschrieben, aber nicht auszahlbar. Wer mit Gratisspielguthaben spielt, spielt mit Guthaben, das nur im Spiel existiert.

Rechtslage: Warum es in der Schweiz fast keinen klassischen Neukundenbonus gibt

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft trat und Art. 3 lit. c und e regelt. Die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Nicht zuständig ist die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht es zweifach: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz.

Ein kleines Segelboot auf einem ruhigen Bergsee, Nebel liegt am Ufer, die Berge verschwinden im Dunst
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das sind Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Die vier Bedingungen, die eine Bewilligung mitbringt

Wer bei einem bewilligten Veranstalter ein Konto eröffnet, bekommt vier Dinge, die sich nicht einzeln abwählen lassen.

Erstens: Der Veranstalter untersteht der Schweizer Aufsicht. Eine Bewilligung aus einem anderen Land gilt in der Schweiz nicht. Eine ausländische Bewilligung, sei es aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land, hat hier keine Wirkung.

Zweitens: Der Anschluss an das Sperrregister. Eine im schweizweiten Register eingetragene Spielsperre gilt bei den bewilligten Anbietern und darüber hinaus auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein.

Drittens: Der Rechtsweg. Wer mit einem Schweizer Veranstalter streitig wird, hat einen Ansprechpartner im Land und kann eine Einsprache erheben. Bei Swisslos etwa ist eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Viertens: Die Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto des Kontoinhabers ausbezahlt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht. Kredite an Spielende sind ebenfalls nicht erlaubt.

Diese vier Punkte sind der Preis der Bewilligung, und sie sind der Grund, warum die bewilligten Angebote kleiner aussehen als die ausländischen. Das ist kein Zufall und keine Schwäche: Es ist dieselbe Regelung, die im Streitfall hilft.

Was eine ausländische Bewilligung in der Schweiz bedeutet

Bei den Anbietern ohne Schweizer Bewilligung sieht die Lage anders aus. Eine Bewilligung, die nicht feststeht, hat in der Schweiz keine Wirkung. Diese Anbieter sind nicht an das Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden. Die Liste wird per DNS durch die Schweizer Telekommunikationsanbieter blockiert; die erste Liste stammte vom 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Gespa Domain-Hopping nennt und bei dem sie Interwetten und Bet-at-Home nennt sowie bet365 als auf der Liste geführt.

Ein weiterer Punkt betrifft die Steuer. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 und lag 2025 bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab und ist je nach Kanton verschieden; oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Ein typischer Wettender bleibt weit darunter, zahlt also weder Einkommens- noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Es gibt in der Schweiz keine Wettsteuer auf den Einsatz.

Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Für verbindliche Auskünfte bleibt nur der Gang zur Steuerberatung oder zur kantonalen Steuerverwaltung.

Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft. Trotzdem können Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch Fair-Play-Kontrolle.

Bei der Werbung zieht das Gesetz eine klare Linie. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen vorab die Zustimmung der Gespa. Eine Sperrstunde für Werbung gibt es nicht.

Bleibt die Frage, ob ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung die schlechtere Wahl sein muss. Die ehrliche Antwort ist: Es gibt keine Standardantwort. Ohne Schweizer Bewilligung gibt es keinen Schutz, keine Anbindung ans Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg, und ausländische Gewinne sind nach kantonalem Recht steuerbar. Mit Bewilligung gibt es den vollen Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzbindung und eine Identitätsprüfung. Wer in der Schweiz wohnt und ein Konto will, bekommt bei einem ausländischen Anbieter mehr Auswahl und mehr Risiko in einem Paket. Wer eine Aktion im bewilligten System nimmt, bekommt weniger Versprechen und einen Ansprechpartner.

Die Anbieter im Einzelnen

Die folgenden Einschätzungen folgen dem Rahmen: zuerst die beiden bewilligten Veranstalter, danach die ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, jeder mit dem Hinweis, dass keine Bewilligung besteht. Die Reihenfolge folgt dieser Aufteilung, nicht einer Rangliste.

Swisslos Sporttip: die grösste Auswahl an Zuschlägen im bewilligten System

Swisslos betreibt Sporttip gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Der Sitz der SWISSLOS Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft ist Basel. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Für Neukunden ist Sporttip das Produkt mit den meisten Zuschlägen. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 und staffelt den Bonus auf den Nettogewinn von 5 Prozent bei vier bis 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen, mit limitiertem Einsatz und limitierter Erhöhung. Dazu kommen Quotenboosts und Profitboosts für Prematch-Einzelwetten, beide einmal pro Wettenden nutzbar, mit Verfall bei Cash-Out.

Für Kombinationsspieler ist das ein durchdachtes Produkt. Der Zuschlag belohnt genau die Wette, auf die viele ohnehin setzen, und die Mindestquote verhindert, dass sichere Favoriten die Stufen füllen. Wer dagegen glaubt, mit fünfzehn Voraussagen automatisch das Maximum abzuholen, verwechselt den Prozentsatz mit der Erfolgswahrscheinlichkeit.

Sporttip hat weitere Eigenschaften, die zur Wahl passen oder nicht. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und hängt vom Stand der Sportereignisse ab.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Und eine Frist, die man kennen sollte: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos.

Für Wen-wetten-neu-ist: Sporttip ist die naheliegende Wahl, wenn man in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt und vor allem Kombinationswetten spielt. Wer Einzelwetten bevorzugt, findet hier nur die Quoten- und Profitboosts, die pro Person einmal gelten. Wer maximale Auswahl an Fussballmärkten sucht, stösst an die Grenzen der bewilligten Liste.

Loterie Romande Jouez Sport: der Westschweizer Weg mit seltenen Aktionen

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Neukundenaktionen sind bei der Loterie Romande seltene, zeitlich begrenzte Ereignisse. «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Das ist ein anderes Verhältnis zum Kunden als bei Swisslos. Die Loterie Romande verteilt ihre Aktion über die Stadien der National League und über die 2’350 Verkaufsstellen, nicht über ein dauerhaftes Online-Produkt. Wer nicht ins Stadion geht und keine Verkaufsstelle in der Nähe hat, bekommt von der Aktion womöglich nichts mit. Die 7’000 Stück sind auch keine Zahl, die für alle reicht.

Bei den Limiten arbeitet die Loterie Romande mit Einzahlungsgrenzen. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage erlaubt, und ein Wallet-Guthaben darf höchstens CHF 10’000 betragen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Für Wen-wetten-neu-ist: Jouez Sport passt zu Wettenden in der Westschweiz, die ohnehin regelmässig an Spielorten präsent sind und ein Produkt mit klarer regionaler Verankerung suchen. Wer eine planbare Neukundenaktion will, wartet hier auf den nächsten Aktionstag. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann das Konto gar nicht eröffnen.

Bahigo: ohne Schweizer Bewilligung, kein Anschluss ans Sperrregister

Bahigo hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Eine Bewilligung, die nicht feststeht, hat in der Schweiz keine Wirkung. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Damit ist die Einordnung klar. Wer bei Bahigo ein Konto eröffnet, verlässt den Bereich, den das Geldspielgesetz abdeckt. Die Verlustlimiten und die Spielsperre, die bei Swisslos gelten, haben hier keine Grundlage. Gewinne sind nach kantonalem Recht steuerbar, und die kantonale Praxis kann sie als voll steuerbares Einkommen behandeln.

Der Punkt, der diese Einordnung trägt: Bei einem bewilligten Veranstalter ist der Streitfall ein Verfahren im Land. Bei Bahigo ist er eine Frage der Durchsetzung in einem anderen Rechtsraum. Die Domain kann jederzeit blockiert werden, was nach Schweizer Zählung ein üblicher Vorgang ist und den Zugang nicht dauerhaft beendet.

Für Wen-ein-Auslandskonto-in-Frage-kommt: Wer bewusst ausserhalb des Schweizer Systems spielt und die fehlende Anbindung an Sperrregister und Rechtsweg in Kauf nimmt, findet bei Bahigo ein Angebot, dessen Bedingungen nach ausländischem Recht geschrieben sind und nach dessen Massstab zu prüfen sind.

Betovo: ohne Schweizer Bewilligung, eigene Bedingungen als Massstab

Betovo hat keine Schweizer Bewilligung. Damit gilt auch hier: keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden. Eine nicht feststehende ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung.

Wer dieses Konto prüft, sollte die Bedingungen als das lesen, was sie sind: Vertragstext eines Anbieters, der nicht der Schweizer Aufsicht untersteht. Die vier Fragen an ein Neukundenangebot — Mindestquote, Laufzeit, Umsatzbedingung, Auszahlbarkeit — sind hier ausschliesslich nach den Bedingungen dieses Anbieters zu beantworten.

Der praktische Unterschied zum bewilligten System liegt in der Auszahlung. Im Schweizer System läuft sie auf ein Konto im eigenen Namen, und die Fristen stehen in den Bedingungen. Bei Betovo hängt sie an den dortigen Prozessen, und es gibt keine Schweizer Stelle, an die man sich wenden könnte.

Für Wen-ein-Auslandskonto-in-Frage-kommt: Wer die fehlende Schweizer Aufsicht bewusst akzeptiert, sollte die Auszahlungsbestimmungen vor der ersten Einzahlung vollständig lesen. Der Massstab, der hier zählt, ist der Text des Anbieters.

Wettigo: ohne Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Rechtsweg

Wettigo hat keine Schweizer Bewilligung. Die Aufsicht der Gespa reicht nicht dorthin, das Sperrregister gilt hier nicht, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann blockiert werden.

Das ist die vollständige Einordnung, die sich aus dem Rahmen ergibt. Alles Weitere über Konditionen, Märkte oder Zahlungswege stünde in den Bedingungen des Anbieters und nicht in einem Schweizer Regelwerk.

Bemerkenswert ist die Mechanik der Sperrliste. Die Gespa veröffentlicht Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren, und sie nennt selbst, dass blockierte Domains innert Stunden ersetzt werden. Wer sich auf einen solchen Anbieter einlässt, sollte wissen, dass die Erreichbarkeit nicht garantiert ist.

Für Wen-ein-Auslandskonto-in-Frage-kommt: Wer ausserhalb des Schweizer Systems spielt, sollte die Zugänglichkeit nicht als selbstverständlich ansehen und den Anbieter nicht als dauerhaften Vertragspartner behandeln.

Sportuna: ohne Schweizer Bewilligung, volle Eigenverantwortung

Sportuna hat keine Schweizer Bewilligung. Damit fehlen die drei Anker, die ein bewilligter Veranstalter mitbringt: Aufsicht, Sperrregister, Rechtsweg. Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden, und eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung.

Bei den Limiten gibt es eine grundsätzliche Überlegung. Im bewilligten System muss der Veranstalter von jedem Spielenden Höchstwerte für Einsätze oder Verluste einholen. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist eine solche Pflicht nicht Teil des Schweizer Rahmens. Wer sein Budget begrenzen will, tut das hier über die eigenen Vorkehrungen oder über die Werkzeuge, die der Anbieter selbst anbietet.

Für Wen-ein-Auslandskonto-in-Frage-kommt: Die Eigenverantwortung ist hier grösser als bei einem bewilligten Veranstalter. Wer dennoch spielt, sollte die Limite selbst setzen und sich nicht darauf verlassen, dass ein System sie setzt.

Betscore: ohne Schweizer Bewilligung, Bedingungen vor der Einzahlung prüfen

Betscore hat keine Schweizer Bewilligung. Aufsicht, Sperrregister und Schweizer Rechtsweg fehlen, und die Domain kann blockiert werden. Eine Bewilligung, die nicht feststeht, hat in der Schweiz keine Wirkung.

Was für die Entscheidung bleibt, sind die Bedingungen des Anbieters selbst. Dort stehen die Angaben zu Aktionsguthaben, Auszahlung und Fristen, und dort steht, nach welchem Recht der Vertrag geschlossen wird. Diese Angabe ist bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung besonders wichtig, weil sie bestimmt, wo ein Streit ausgetragen würde.

Für Wen-ein-Auslandskonto-in-Frage-kommt: Wer prüft, ob der Anbieter zu einem passt, sollte mit der Frage beginnen, welches Recht auf den Vertrag anwendbar ist. Erst danach lohnt der Blick auf die Konditionen.

MrXbet: ohne Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an den Schutz

MrXbet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Gespa-Aufsicht gilt nicht, der Anschluss an das Sperrregister fehlt, und der Schweizer Rechtsweg steht nicht offen. Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Für einen Wettenden, der eine bestehende Spielsperre hat, ist dieser Punkt der entscheidende. Eine schweizweite Spielsperre gilt bei den bewilligten Anbietern sowie bei Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Bei MrXbet greift sie nicht, weil die Anbindung fehlt. Wer sich sperren liess, um Abstand zu gewinnen, findet hier keinen Schutz.

Für Wen-eine-Spielsperre-betrifft: Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist die Sperre nicht wirksam. Wer sie bewusst umgeht, umgeht genau die Massnahme, die er selbst gewählt hat.

Playzilla: ohne Schweizer Bewilligung, Steuerfolgen nach Kanton

Playzilla hat keine Schweizer Bewilligung. Aufsicht, Sperrregister und Rechtsweg fehlen, die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden, und eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung.

Der steuerliche Punkt ist hier der, der oft übersehen wird. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Je nach Kanton kann ein Gewinn also steuerbar sein, der bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter unter dem Freibetrag steuerfrei geblieben wäre.

Für Wen-die-Steuerfrage-wichtig-ist: Vor der ersten Einzahlung lohnt sich die Klärung bei der kantonalen Steuerverwaltung. Die Antwort kann sich von Kanton zu Kanton unterscheiden.

Rainbet: ohne Schweizer Bewilligung, Werbung dafür ist strafbar

Rainbet hat keine Schweizer Bewilligung. Damit fehlen Aufsicht, Sperrregister und Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Ein rechtlicher Punkt betrifft nicht den Anbieter, sondern die Werbung für ihn. Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Wer eine solche Seite liest, tut gut daran, den Unterschied zwischen einer Beschreibung und einer Empfehlung zu kennen. Eine Beschreibung nennt die Rechtslage. Eine Empfehlung wäre strafbar.

Für Wen-ein-Auslandskonto-in-Frage-kommt: Die entscheidende Frage ist nicht, wie das Angebot aussieht, sondern wer im Streitfall zuständig ist. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist das nicht die Schweiz.

Häufige Fragen zum Neukundenbonus bei Schweizer Sportwetten

Gibt es in der Schweiz einen Neukundenbonus für Sportwetten?

Ja, aber in bescheidener Form. Gratisspielguthaben braucht vorab die Zustimmung der Gespa, und nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten anbieten. Was existiert, sind Zuschläge auf Gewinne wie der Kombiboost oder zeitlich begrenzte Aktionen mit begrenzter Stückzahl.

Welche Aktionen bieten Swisslos und die Loterie Romande tatsächlich an?

Swisslos staffelt beim Kombiboost den Bonus auf den Nettogewinn von 5 Prozent bei vier bis 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen, dazu kommen Quoten- und Profitboosts für Prematch-Einzelwetten. Die Loterie Romande fuhr «JouezSport – Patinoires et Stades» mit CHF 10 Spielguthaben an 7 Aktionstagen, insgesamt 7’000 Stück.

Weshalb locken ausländische Seiten mit hohen Bonusbeträgen, und was fehlt dort an Schutz?

Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung. Solche Anbieter sind nicht an das Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden. Der Schutz des Schweizer Systems fehlt dort vollständig.

Wie funktioniert der Kombiboost bei Sporttip?

Er gilt nur online für Prematch, Live und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und bei Cash-Out verfällt ein Boost.

Was ist die Marge eines Buchmachers, und weshalb ändert ein Bonus daran wenig?

Die Marge ist der Anteil, den das Haus von jedem Einsatz behält; die Auszahlungsquote ist ihr Gegenstück und ergibt mit ihr zusammen 100 Prozent. Ein Bonus gleicht diesen Abzug nur für wenige Wetten aus und nur unter Bedingungen wie Mindestquote und begrenzter Erhöhung. Danach gilt wieder die normale Quote.

Ab welchem Alter und mit welchem Wohnsitz kann ein Konto eröffnet werden?

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen. Bei Swisslos braucht es Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, bei der Loterie Romande einen Wohnsitz in einem der sechs Westschweizer Kantone. Jede Person darf sich nur einmal registrieren.

Inhalt erstellt vom Team «handicapwettench»