Einzahlungsbonus in der Schweiz: zwei bewilligte Wege und viele Abzweigungen

Updated Oktober 2026
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Eine leere Ersatzbank unter einem Plexiglasdach am Spielfeldrand, Regentropfen auf der Scheibe, dahinter ein Rasenplatz

Wer in der Schweiz nach einem Einzahlungsbonus sucht, stösst auf eine Eigenheit, die es sonst nirgends gibt: Die beiden Häuser, die hier überhaupt Sportwetten anbieten dürfen, brauchen für Gratiskredite die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Deshalb sind die Aktionen klein, und deshalb landet der Suchende fast zwangsläufig auf ausländischen Seiten mit Prozentzahlen, die gross genug sind, um auf einem Plakat zu funktionieren. Der Weg dorthin ist aber kein Bonusweg, sondern eine Entscheidung über Schutz, Steuern und Rückgriff.

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Datenstand: Oktober 29, 2026, Bewilligungsangaben gegen die Gespa geprüft.

Verantwortungsvoll wetten: warum ein Bonus nie der Grund für eine höhere Einzahlung ist

Was die Limiten wirklich begrenzen

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden — wobei das Gesetz 24 Stunden vorsieht und die beiden Veranstalter in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden anwenden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen.

Diese 72 Stunden sind die interessanteste Zahl im ganzen Spielerschutz, weil sie die einzige Bremse ist, die gegen den Betroffenen selbst wirkt. Wer an einem Dienstagabend beschliesst, die Limite zu verdoppeln, wettet diesen Dienstagabend mit der alten Limite. Jede Bonusaktion, die in derselben Woche ausläuft, verliert gegen diese Regel. Das ist kein Zufall, sondern der wichtigste Satz, den ein Werbetext über eine Aktion nie erwähnt.

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder lösen, und daran ist ein Fachorgan beteiligt.

Der Rahmen ist also nicht der Vorhang, der vor dem Bonus hängt. Er ist der Grund, warum hierzulande ein 100-Prozent-Angebot auf der Landingpage eines bewilligten Anbieters schlicht nicht steht. Wer das als Nachteil liest, liest es richtig: Ein System, das die Einzahlung nicht mit Prozenten belohnt, nimmt dem Anbieter den Hebel, genau dort anzusetzen.

Sperren, Register und was sie fremden Anbietern fehlt

Ein Spieler, der sich bei Swisslos sperrt, nimmt eine Sperre auf, die über Swisslos hinausgeht. Casinos in der ganzen Schweiz sehen sie, Liechtenstein eingeschlossen. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, bleibt in dieser Verbindung aussen vor: kein Eintrag, keine Wirkung, kein Instrument, das einen Rückfall bremst, wenn das eigene Haus bereits zu ist.

Dieselbe Trennung verläuft bei der Zahlquote. Der Spielerschutz greift bei den bewilligten Veranstaltern vollständig, und bei den ausländischen Seiten greift er überhaupt nicht. Das ist keine Wertung, sondern eine Bestandsaufnahme; die Wertung kommt erst mit dem Preis, den die zweite Variante kostet, und der steht in den Abschnitten zur Rechtslage und zum Vergleich der Anbieter.

Grundlagen des Einzahlungsbonus: die Mechanik, bevor man sie bewertet

Was ein Bonus ist und was er nicht ist

Ein Einzahlungsbonus ist eine Gutschrift, die an eine Einzahlung gekoppelt ist. Das ist die ganze Definition, und daran hängt die erste Ungenauigkeit im Kopf des Lesers: Er denkt an Geld, die Bedingungen sprechen von Spielguthaben. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei beiden bewilligten Veranstaltern nicht auszahlbar — es lässt sich verspielen, nicht abheben. Bei Swisslos wird ausdrücklich festgehalten, dass Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar ist, und die Loterie Romande formuliert es für ihr Spielguthaben aus der Stadion-Aktion genauso.

Eine Waage mit zwei leeren Schalen steht auf einem Schreibtisch, Seitenlicht wirft lange Schatten
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10'000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10'000.

Dazwischen liegt die eigentliche Mechanik, die kein Marketingtext nennt: Umsatzbedingungen. Eine Gutschrift von CHF 50, die zehnmal umgesetzt werden muss, verlangt Wetten über CHF 500, bevor etwas abhebbar wird. Der Bonus ist damit kein Geschenk, sondern ein Vorschuss auf künftiges Spielvolumen, und er wird mit dem Preis bezahlt, der ohnehin in jeder Quote steckt: dem Quotenschlüssel. Wer begreift, dass der Bonus nicht neben der Quote existiert, sondern aus ihr bezahlt wird, hört auf, den Prozentsatz als Ertrag zu lesen. Er ist ein Anreiz.

Ein weiterer Punkt, der in der Praxis über den Wert entscheidet: Bei einer Gratiswette wird der Einsatz in der Regel nicht mit ausbezahlt. Fällt eine Gratiswette von CHF 10 bei Quote 2.00, liegt der Nettogewinn bei CHF 10, weil die CHF 10 Einsatz verloren gehen. Bei einer Wette aus echtem Guthaben wären es bei Quote 2.00 ebenfalls CHF 10 — aber der Einsatz kommt zusätzlich zurück, das Konto steht bei CHF 20. Diese Differenz ist der Grund, warum «risikofrei» in den Marketingtexten ein dehnbares Wort bleibt. Die Seite erscheint grosszügiger, der Betrag ist derselbe, die Hälfte fehlt.

Umsatz, Frist, Quote: drei Bedingungen, die den Wert entscheiden

Drei Schrauben bestimmen, was von einer Aktion übrig bleibt: der Umsatz, die Frist und der Mindestquotensatz. Alle Aktionen, die eine Frist mit einem Tag und einem Monat tragen, sind an ein Kalenderdatum gebunden; die Aktion der Loterie Romande «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innerhalb von 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben; insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Diese Aktion ist das beste Lehrbeispiel dafür, worüber eine Bonusbeschreibung hinwegtäuscht. Sie hat einen harten Input — einen Code aus einem Stadion, also eine physische Voraussetzung —, ein Kontingent von 7’000 Stück, eine Frist von 7 Tagen und eine Gültigkeit von 30 Tagen. Vier Zahlen, die zusammen mehr über den Wert sagen als der Betrag von CHF 10.

Bei Sporttip gilt beim Kombiboost ein Mindestquotensatz von 1.50 je Voraussage. Solche Mindestquoten sind der Filter, an dem sich die meisten Annahmen über einen Bonus auflösen: Wer ohnehin nur Favoriten spielt, fällt unter 1.50 und bekommt nichts. Der Satz zwingt den Spielenden ins offenere Angebot, was wiederum für den Anbieter die Marge hält.

Warum ein Bonus die Quote nicht verbessert

Ein Bonus verändert keine Gewinnspanne. Der Quotenschlüssel einer Quote ist der Anteil aller Einsätze, der in einer bestimmten Wette zurückfliesst, berechnet aus der Summe der Kehrwerte aller Quoten dieser Wette: 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ). Die Marge ist 100 Prozent minus dieses Schlüssel. Ein Bonus vergrössert vorübergehend den Einsatz des Spielenden, sein Gewinnpotenzial und seine Wette — aber keine einzige Marge im Wettprogramm. Die Anbieter, die mit den grössten Prozentsätzen werben, sind nicht die mit den grosszügigsten Quoten. Meist sind es die mit den weniger guten, und das ist kein Verdacht, sondern die einfachste Art, einen Bonus zu finanzieren.

Die Wege im Vergleich: Sporttip, Jouez Sport und Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

panorami

Brand Bewilligungsstatus Veranstalterin oder gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51), aufsicht: Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51), aufsicht: Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne
Bruce Bet ohne Schweizer Bewilligung als gemeldete Lizenz nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz
Wettigo ohne Schweizer Bewilligung als gemeldete Lizenz nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz
Sportaza ohne Schweizer Bewilligung als gemeldete Lizenz nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz
Gamdom ohne Schweizer Bewilligung als gemeldete Lizenz nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz
PowBet ohne Schweizer Bewilligung als gemeldete Lizenz nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz
BetAlright ohne Schweizer Bewilligung als gemeldete Lizenz nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz
Cloudbet ohne Schweizer Bewilligung als gemeldete Lizenz nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz
Rollbit ohne Schweizer Bewilligung als gemeldete Lizenz nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz

Was diese Tabelle in ihrer Kürze verrät: Die zweite Spalte hat nur zwei Zustände. Es gibt eine Bewilligung oder keine, und die Gespa führt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher — weil es keine gibt. Die dritte Spalte zeigt, woran das hängt: Hinter den Schweizer Produkten steht eine Genossenschaft, hinter den ausländischen eine gemeldete Lizenz ohne Kraft in der Schweiz. Eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland bindet hier niemanden, und das ist nicht die Einschätzung einer Redaktion, sondern Artikel 4 des Geldspielgesetzes.

Zur Reihenfolge: Die zwei Schweizer Veranstalter stehen vorne, weil sie hier den Rahmen bilden. Die acht ausländischen Marken stehen dahinter, weil ein Schweizer Spielender ihnen begegnet und wissen soll, womit er es zu tun hat. Sie werden nach denselben Kriterien beurteilt wie die Schweizer Häuser — nur fällt dieses Urteil anders aus, weil das Umfeld ein anderes ist.

Der Bonus, den es hier gibt: die Verlustlimiten, die Auszahlung und was am Schluss bleibt {#grundlag}

Rechnen statt nachdenken: was ein Kombiboost bringt

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online — Prematch, Live und Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quoten von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Zahl der Voraussagen: 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Nehmen wir eine Reihenfolge von Voraussagen zu 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 mit einem Einsatz von CHF 10 — eine Rechnung, kein quotierter Preis. Die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten, also 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00, das ergibt 9’792. Ein Gewinn zahlt 10 × 9’792 aus, also CHF 97.92, und der Nettogewinn beträgt 10 × (9’792 − 1), also CHF 87.92. Darauf kommen 5 Prozent, weil genau vier Voraussagen vorliegen: CHF 4.39 Erhöhung, das Ganze steigt auf rund CHF 102.31. Wächst die Zahl der Voraussagen bei gleicher durchschnittlicher Quote, steigt der Prozentsatz, und die Gesamtquote wächst exponentiell mit — die Kombination aus beidem ergibt bei sieben Voraussagen einen Band von ungefähr 20 Prozent auf einen deutlich höheren Nettogewinn, bei zehn und fünfzehn entsprechend mehr. Ein einzelner Betrag lässt sich daraus nicht ableiten, weil beide Grössen gleichzeitig steigen. Der Satz, den man sich merken kann: Bei vier Voraussagen rund fünf Prozent, und je länger die Reihe, desto stärker trägt die Erhöhung — vorausgesetzt, jede einzelne Voraussage steht bei mindestens 1.50.

Die vier Voraussagen sind die teuerste Bedingung des ganzen Angebots, und sie steht in keinem Werbebanner. Bei 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 liegt die kombinierte Wahrscheinlichkeit rechnerisch deutlich tiefer als die einer Einzelwette, und genau das ist der Grund, warum der Prozentsatz so leicht wächst: Der Anbieter bezahlt die Erhöhung auf ein Ereignis, das seltener eintritt. Der Kombiboost belohnt nicht das Können, sondern die Länge.

Quotenboost, Profitboost, Cash-Out: die kleinen Hebel und ihre Bedingungen

Bei Sporttip gibt es daneben zwei weitere Formen. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem ausgeführten Cash-Out verfällt der Boost.

«Einmal nutzbar» ist die Formulierung, an der sich das ganze Versprechen misst. Ein Boost auf eine Einzelwette mit einmaliger Nutzung bringt dem Spielenden einen Bruchteil dessen, was der Kombiboost pro Kopf ausschüttet, und er bringt ihn genau dann, wenn der Anbieter ihn platziert. Die Marketingwirkung liegt nicht im Betrag, sondern in der Verfügbarkeit: etwas, das sich anklicken lässt.

Der Cash-Out bei Sporttip ist ebenfalls kein Sicherheitsnetz. Er existiert für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Wer den Cash-Out als Absicherung gegen eine Gratiswette einplant, plant mit einer Funktion, die ihm der Anbieter nicht zusagt.

Ein weiterer Fallstrick gehört zu den Livewetten: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Einsatz kommt dann zurück, die Wette ist weg. Für den Kombiboost heisst das: In einer Reihe aus vier Voraussagen kann eine davon den Wert 1.00 annehmen, und dann fehlt eine Voraussage, während die Voraussetzung von mindestens vier bereits erfüllt schien.

Einzahlung, Auszahlung und die Frist, die niemand liest

Swisslos-Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart nennt Swisslos unter anderem PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.

Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Bei Swisslos zahlt das Haus Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen.

Die dritte Auszahlung ist der Punkt, an dem ein Konto teuer wird, und sie steht in den Bedingungen, nicht in der Werbung. Wer sein Guthaben in kleinen Schritten abzieht statt zweimal im Jahr in einem Zug, zahlt für seine Bequemlichkeit. Ein Beispiel: Zwei Auszahlungen sind gratis, ab der dritten können 3 Prozent anfallen — bei CHF 200 sind das CHF 6, und die Zahl wächst mit dem Betrag. Die Regel belohnt also den geduldigen Spielenden und bestraft den, der sein Konto sauber halten will. Das ist keine Bosheit, sondern eine Auszahlungsabwicklung, die etwas kostet.

Weiterhin gilt: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Die 26 Wochen sind grosszügig; die 10 Tage sind es nicht, und sie treffen genau den Moment, in dem jemand aufgebracht genug ist, einen Fehler zu übersehen.

Limiten, mit denen man rechnen muss

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Für grosse Kombinationen ist das relevant. Wer fünfzehn Voraussagen für den vollen Kombiboost bündelt, muss jeden Einsatz einzeln und die Gesamtlimite im Blick behalten; ein Systemwetten-Spieler kann bis CHF 10’000 setzen, ein Kombiwetten-Spieler nur bis CHF 1’000. Die Limiten sind damit keine Nebenbemerkung, sondern die Obergrenze des Erhöhungsvolumens: Der Kombiboost mit 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen lässt sich auf eine Wette von CHF 1’000 anwenden, und darüber verlangt das Haus eine geringere Zahl von Voraussagen oder einen geteilten Einsatz. Nebenbei: Der Gewinnbetrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet — die zweite Rundung geht immer gegen den Spielenden, in kleinen Beträgen.

Ein Hinweis auf die reguläre Spielzeit gehört hierher: Sie umfasst die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten beim Fussball, plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Bei abgesagten Ereignissen gilt: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig; Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Der Wettmarkt im Überblick: bewilligt, begrenzt, registriert

Zwei Veranstalter, ein geschlossener Katalog

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und stehen unter der Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Nicht die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport.

Sporttip läuft im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Für die Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren.

Was in diesem Markt fehlt, ist so wichtig wie das, was er enthält: Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Ein Spieler, der nach dem dritten oder vierten Schweizer Anbieter sucht, sucht etwas, das der Rechtsrahmen nicht vorsieht — und das ist der Wendepunkt, an dem die Wahl zwischen den beiden Welten tatsächlich anfängt.

Was gesetzt werden darf und was nicht

Die bewilligte Offerte ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Version vom 10. September 2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, und Rangierungswetten nur, wenn die Rangierung den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nicht gewettet werden. Die Liste führt keine Corner- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Für den Bonusleser ist das die zweite stille Einschränkung. Wer seine Umsatzbedingungen über Ecken, Karten oder einen Esport-Titel erfüllen will, findet diese Märkte im bewilligten Programm nicht. Livewetten sind erlaubt — vor dem Spiel und live, dort, wo der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Der Cash-Out ist nicht geregelt; er ist ausschliesslich eine Funktion des jeweiligen Anbieters, und wie Sporttip sie handhabt, steht im Abschnitt zu den kleinen Hebeln und ihren Bedingungen.

Limiten, Sperren, Auszahlungen: was das Gesetz vorgibt

Der Schutz ist in der Schweiz nicht vom Veranstalter erfunden. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS); eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz erst nach 24 Stunden — Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Ein festgeschriebener Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht. Die Spielsperre (Art. 80–82 BGS) erfasst überschuldete und suchtgefährdete Personen sowie die Selbstsperre und wird in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen geführt. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten lösen (Art. 84 VGS), unter Beteiligung eines Fachorgans (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).

Dazu drei Regeln, die den Alltag härter treffen, als sie klingen. Auszahlungen gehen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS) — anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht. Ein Kredit an Spielende ist ausgeschlossen (Art. 75 Abs. 1 BGS). Und: Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch, bei denen an Verkaufsstellen in 47.5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Diesen Wert sollte niemand als Beweis für einen strengen Schutz an der Verkaufsstelle lesen.

Minderjährige werden online nicht zugelassen (Art. 72 BGS), und Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Gesperrte oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Der Nettoertrag geht gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu (Art. 125 BGS) — das ist der Grund, warum dieser Markt überhaupt so eng gehalten wird.

Gratiskredite brauchen eine Zustimmung

Der Punkt, an dem dieses Thema juristisch wird: Gratisspiele oder Gratiskredite brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos). Bonusbeträge und Bedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.

Diese Zahl erklärt die ganze Landschaft. Ein Markt, in dem ein Gratiskredit eine behördliche Vorabgenehmigung braucht und die Aufsicht im Jahr 32 solcher Zustimmungen erteilt, produziert keine 100-Prozent-Aktion auf jeder Landingpage. Die Aktionen der beiden bewilligten Veranstalter sind deshalb selten und klein, und das ist nicht Zurückhaltung, sondern Verfahren. Wer einen Einzahlungsbonus mit hoher Prozentzahl sucht, sucht einen Anbieter, der bei der Gespa nicht um Erlaubnis fragen muss — und genau dort beginnt die Abzweigung.

2026: Rechtslage, Sperrliste und die Frage, die man selbst beantworten muss

Bewilligung, Wirkung und die Grenze schweizerischer Aufsicht

Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder jedes andere Land — hat keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle.

Ein Bahngleis in den Bergen mit Schneeresten und einem leeren Perron im Morgengrauen
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20); in 30 Tagen sind höchstens CHF 10'000 möglich.

Ein Punkt, der oft falsch kolportiert wird, und deshalb hier ausdrücklich: Die Schweiz kennt kein Instrument, mit dem Banken oder Kartenschemes Zahlungen an unerlaubte Wettseiten sperren. Wer das Gegenteil behauptet, beschreibt ein System, das es nicht gibt. Andere Regeln greifen sehr wohl: Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains und Schweizer Telekomanbieter blockieren sie per DNS (Art. 86–93 BGS; die erste Liste erschien am 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains darauf). Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — Domain-Hopping. Die Gespa nennt dabei Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 als auf der Liste stehend.

Was Auszahlungen und Steuern in der Schweiz bedeuten

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag je Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert; der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Die kantonale Schwelle weicht davon ab, deshalb ist hier «je nach Kanton» die einzig korrekte Formulierung und keine einzelne kantonale Zahl. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, rückforderbar über die Steuererklärung. Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Grenze: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht.

Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als vollständig steuerbares Einkommen. Das ist der teuerste unsichtbare Posten der ganzen Entscheidung, und er wird an keiner Landingpage erwähnt. Für die eigene Situation bleibt es bei einem Hinweis: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.

Werbung, die niemand machen darf

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein Spiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Ein Werbeverbot zu bestimmten Tageszeiten gibt es nicht.

Für diese Seite heisst das: Sie beschreibt und beurteilt, sie wirbt nicht. Keine Aufforderung zur Anmeldung, keine weiterführende Handlungsanweisung, kein Anreiz, die beschriebenen Aktionen zu nutzen. Die Vorstellung, die dahinter steht, ist einfach: Wer die Bedingungen kennt, trifft eine bessere Wahl als jemand, der nur den Prozentsatz gelesen hat. Ob diese Wahl auf einen bewilligten oder einen ausländischen Anbieter fällt, entscheidet jeder für sich — aber mit dem Wissen, was auf beiden Seiten steht: hier volle Schweizer Aufsicht, aber nur zwei Veranstalter, ein geschlossener Sportart- und Marktkatalog, Wohnsitzerfordernis und Identitätsprüfung; dort mehr Programme und grössere Prozentzahlen, aber keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rückgriff und ausländische Gewinne, die kantonal steuerbar sind. Keine der beiden Seiten ist per se die sichere.

Ein Wort noch zum Umgang mit den 24 und 8 Zustimmungen und den 32 Aktionen, die 2025 bewilligt wurden: Sie sagen nichts über die Qualität einer einzelnen Aktion. Sie sagen etwas über die Grösse des gesamten Marketinginstruments in diesem Land — und darüber, dass ein Bonus hier eher ein Verfahren ist als ein Versprechen.

Unsere Top 10: die zehn Anbieter im Einzelnen

Swisslos Sporttip — die grösste Auswahl im bewilligten System

Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020), und die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51, unter der Aufsicht der Gespa. Ein Online-Konto erhalten nur Personen mit Wohnsitz im Swisslos-Vertragsgebiet: die deutschsprachigen Kantone, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Beim Produkt ist Sporttip die breiteste Aufstellung im bewilligten Feld. Der Kombiboost gilt online, in Prematch, Live und Systemwetten, und die Staffelung 5 Prozent ab vier Voraussagen über 20 Prozent ab sieben und 40 Prozent ab zehn bis 100 Prozent ab fünfzehn ist auf dem Markt ohne Parallele — bei mindestens vier Voraussagen mit Quoten von je mindestens 1.50. Dazu kommen Quoten- und Profitboosts, die je Wettendem einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert sind. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, ausschliesslich online und nur als vollständiger Ausstieg. Die Limiten liegen bei CHF 1 Mindesteinsatz und CHF 1’000 Höchsteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 10’000 für Systemwetten.

Und dann die Gegenprobe. Wer über die Limite hinaus kombinieren will, stösst gegen eine Decke, und wer eine Gratiswette mit dem Cash-Out absichern wollte, plant mit der falschen Funktion: Ein ausgeführter Cash-Out lässt den Boost verfallen, der Betrag liegt unter dem möglichen Wettgewinn, und garantiert ist er für keinen Markt. Wer ohnehin keine Reihen über vier Voraussagen baut, findet hier nichts, was ein einfaches Einzelwettenprogramm verbessert. Der Kombiboost ist eine Aktion für lange Reihen — und gemessen an der Kombiwahrscheinlichkeit ist er der Ausgleich dafür, dass lange Reihen selten aufgehen. Wer genau das sucht, findet in der Schweiz nichts Vergleichbares. Wer es nicht sucht, lässt ihn liegen, ohne etwas zu verlieren.

Loterie Romande Jouez Sport — die Aktion mit dem Stadioncode

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung ist dieselbe Form wie bei Swisslos: Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa. Das Online-Konto steht Personen mit Wohnsitz in den sechs Kantonen offen.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Dazu kommen die Einzahlungsregeln des Hauses: höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage auf das Spielerkonto, ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000, Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt aufs Wallet und darüber auf das Konto der angegebenen IBAN.

Diese Aktion ist keine Einzahlungsprämie, und ihr Wert steckt nicht in den CHF 10. Sie belohnt jemanden, der ein Stadion besucht und ein Konto hat, also einen bestimmten Publikumstyp, und sie belohnt ihn innerhalb einer Woche. Wer nicht ins Stadion geht, nimmt nichts mit — es gibt keinen zweiten Weg zur Gutschrift. Genau darin liegt ihre Ehrlichkeit: Sie verschleiert ihre Zielgruppe nicht. Der Westschweizer Markt bearbeitet damit seine Nähe zum National-League-Publikum, während das Kontingent von 7’000 Stück das Ganze in einer Grössenordnung hält, die zu einem gemeinnützigen Veranstalter passt.

Bruce Bet — bewilligungsfrei, also ohne Schweizer Rückgriff

Bruce Bet besitzt keine Schweizer Bewilligung (Art. 4 BGS). Das Angebot ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen und bietet keinen Schweizer Rechtsweg; seine Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.

Wer hier spielt, spielt in einem Umfeld, in dem die Verlustlimite des eigenen Hauses nicht von einem staatlichen Rahmen gestützt wird und eine Selbstsperre keine Wirkung über das Haus hinaus entfaltet. Gewinne sind im Kanton Thurgau nach der dortigen Praxis unabhängig vom Betrag steuerbar. Sofern ein Spielender bewusst ausserhalb des Schweizer Systems spielen will, ist das eine Entscheidung, die niemand für ihn trifft — die Steuerpflicht und der fehlende Rückgriff bleiben trotzdem an ihm hängen.

Wettigo — bewilligungsfrei, also ohne Schweizer Rückgriff

Wettigo hat keine Schweizer Bewilligung (Art. 4 BGS). Da das Haus nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen ist und keinen Schweizer Rechtsweg bietet, können die Domains auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.

Bei einem Anbieter dieser Gruppe ist die wichtigste Frage nicht, welche Aktion er gerade führt, sondern was passiert, wenn es Streit gibt. Es gibt keine Schweizer Stelle, die vermittelt, und kein Register, das eine Spielsperre weiterreicht. Das ist kein Nachteil in einer bestimmten Situation, sondern eine Eigenschaft des Angebots, die in jeder Situation gilt.

Sportaza — bewilligungsfrei, also ohne Schweizer Rückgriff

Sportaza besitzt keine Schweizer Bewilligung (Art. 4 BGS). Ein Schweizer Rechtsweg oder ein Anschluss an das Sperrregister bestehen nicht; die Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.

Wer sein Spiel über solche Seiten laufen lässt, sollte die eigene Limite dort setzen, wo sie zuletzt kontrolliert wird: im eigenen Kopf und im eigenen Kontoauszug. Ein externes Sicherheitsnetz existiert in diesem Fall nicht, und die Gewinne sind nach der Praxis mindestens eines Kantons steuerbar.

Gamdom — bewilligungsfrei, also ohne Schweizer Rückgriff

Gamdom hat keine Schweizer Bewilligung (Art. 4 BGS). Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen und bietet keinen Schweizer Rechtsweg.

Marken dieser Gruppe erscheinen in einer Umgebung, die mehr und schnellere Angebote zeigt, als der Schweizer Rahmen zulässt. Das ist die eine Hälfte des Bildes. Die andere Hälfte ist, dass keine Instanz hier prüft, ob die ausgelobten Bedingungen eingehalten werden, und dass der Schweizer Spielerschutz auf dem Weg dorthin keinen Anker hat.

PowBet — bewilligungsfrei, also ohne Schweizer Rückgriff

PowBet hat keine Schweizer Bewilligung (Art. 4 BGS). Der Anbieter bietet keinen Schweizer Rechtsweg und ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen.

Der praktische Kern: Die Schweiz hat kein Instrument, mit dem Banken oder Kartenschemes Zahlungen an solche Seiten sperren. Zahlungen gehen deshalb je nach Zahlungsweg durch, und wer sie stoppen will, muss das in seinem eigenen Haushalt tun — das ist die Folge einer Regel, die es nicht gibt.

BetAlright — bewilligungsfrei, also ohne Schweizer Rückgriff

BetAlright besitzt keine Schweizer Bewilligung (Art. 4 BGS). Das Angebot ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen und bietet keinen Schweizer Rechtsweg; die Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.

Für einen Spielenden, der schon einmal eine Spielsperre gebraucht hat, ist dieser Punkt der entscheidende. Die Sperre in der Schweiz gilt für Casinos und Liechtenstein, sie gilt nicht für eine Plattform ohne Bewilligung. Die Grenze verläuft also nicht zwischen gut und schlecht, sondern zwischen einem Ort, an dem die eigene Sperre nachwirkt, und einem, an dem sie es nicht tut.

Cloudbet — bewilligungsfrei, also ohne Schweizer Rückgriff

Cloudbet besitzt keine Schweizer Bewilligung (Art. 4 BGS). Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, bietet keinen Schweizer Rechtsweg und kann auf der Gespa-Sperrliste geführt werden.

Bei einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung entfallen die Vorgaben, die hier selbstverständlich sind: eine Auszahlung nur auf ein Konto auf den eigenen Namen, ein Verbot von Krediten an Spielende. Stattdessen entscheiden die Hausregeln, und deren Durchsetzung ist eine Frage des Sitzes, nicht des Spielers.

Rollbit — bewilligungsfrei, also ohne Schweizer Rückgriff

Rollbit besitzt keine Schweizer Bewilligung (Art. 4 BGS). Ein Schweizer Rechtsweg oder ein Anschluss an das Sperrregister existieren nicht; die Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.

Die Sperrliste selbst zeigt, wie die Aufsicht mit dieser Gruppe umgeht: Sie blockiert Domains, und blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Das ist der Wettlauf, den die Liste dokumentiert, und er beschreibt die Lage genauer als jedes Werbeversprechen — wer eine Plattform sucht, die in der Schweiz erreichbar bleibt, findet sie in diesem Umfeld immer.

Häufige Fragen zum Einzahlungsbonus bei Schweizer Sportwetten

Gibt es bei Swisslos Sporttip oder bei Jouez Sport einen Einzahlungsbonus auf Sportwetten?

Kein klassischer Einzahlungsbonus mit Prozentzahl auf die Einzahlung. Gratiskredite brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa, die 2025 insgesamt 32 Aktionen bewilligte. Beide Veranstalter führen stattdessen kleine, befristete Aktionen: bei Sporttip Kombi-, Quoten- und Profitboosts, bei der Loterie Romande zuletzt CHF 10 Spielguthaben über einen Stadioncode.

Warum sind Bonusaktionen in der Schweiz so stark eingeschränkt?

Weil ein Gratisspiel oder Gratiskredit nach Art. 75 Abs, 2 BGS die vorherige Zustimmung der Aufsicht verlangt. Dazu kommen ein geschlossener Katalog erlaubter Sportarten und Wettarten, Limiten, die der Spielende selbst setzt, und ein Werbeverbot für Spiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind. Das Ergebnis sind wenige, kleine Aktionen.

Was ändert ein Kombiboost konkret, und ab wann greift er?

Der Sporttip-Kombiboost gilt ab vier Voraussagen mit Quoten von je mindestens 1.50 und erhöht den Nettogewinn um 5 Prozent; bei sieben sind es 20 Prozent, bei zehn 40, bei fünfzehn 100. Bei einem Einsatz von CHF 10 auf Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 steigt die Auszahlung von CHF 97.92 auf rund CHF 102.31.

Wie viel darf man im bewilligten Schweizer Angebot in 30 Tagen einzahlen?

Bei der Loterie Romande höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage auf das Spielerkonto, bei einem Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Bei Swisslos sind ebenfalls höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen möglich, und ein Guthabenkauf ist nur möglich, solange das Wallet CHF 9’999 nicht übersteigt. Einen gesetzlichen Einzahlungsdeckel kennt die Schweiz nicht.

Warum werben ausländische Seiten mit hohen Bonusprozenten?

Weil sie bei der Gespa nicht um Erlaubnis fragen müssen. Sie haben keine Schweizer Bewilligung, sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen und bieten keinen Schweizer Rückgriff; eine ausländische Lizenz hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz. Die hohen Prozentzahlen ersetzen diesen Rahmen, nicht nur den Bonus.

Wie verändern Umsatzbedingungen den Wert einer Gutschrift?

Sie entscheiden, ob die Gutschrift je auszahlbar wird. Eine Freiwette bringt bei Quote 2.00 den Nettogewinn, nicht Einsatz plus Gewinn — bei CHF 10 sind das CHF 10 statt CHF 20. Dazu kommen Fristen, Mindestquoten und Kontingente, die den tatsächlichen Ertrag weiter schmälern.

Inhalt erstellt vom Team «handicapwettench»