Freebet-Codes sucht man in der Schweiz vergebens – zwei Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten, und Gratisguthaben braucht vorher eine Bewilligung
Ladevorgang...
Stand: Oktober 29, 2026. Bewilligungen und Aufsichtsfragen geprüft gegen die Veranstalter- und Spielbewilligungen nach dem Geldspielgesetz sowie gegen die Angaben der interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa.
Ein Code, den man irgendwo abschreibt und in ein Konto tippt, um eine Gratiswette zu bekommen: Das ist im internationalen Markt eine Selbstverständlichkeit und in der Schweiz eine Randerscheinung. Nicht aus Sparsamkeit, sondern weil der Rahmen es kaum zulässt. Wer hierzulande Sportwetten anbieten will, braucht eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung, und wer Gratisspielguthaben oder Gratiswetten verteilen will, braucht dafür zusätzlich die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Zwei Veranstalter teilen sich das Land nach Sprachregionen auf, einer für die Deutschschweizer Kantone samt Tessin und Liechtenstein, einer für die sechs Westschweizer Kantone. Deshalb beginnt dieser Text nicht mit einer Liste von Codes, die es nicht gibt, sondern mit der Wahl, vor der ein Schweizer Wettender tatsächlich steht: ein bewilligtes Angebot mit Schutzmechanismen und engem Programm oder ein ausländisches ohne Bewilligung, ohne Schweizer Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg.
Was in dieser Wahl zusammenkommt: der Spielerschutz, an dem sich die beiden Bewilligten messen lassen müssen, die Bedingungen, unter denen Gratisguthaben überhaupt vergeben werden, die Gegenüberstellung beider Veranstalter, die Frage, was eine Gratiswette unterm Strich einbringt, und zuletzt die Rechtslage mit ihren Steuerfragen.
Verlustlimiten, Sperren und die Frage, wem ein Gratisguthaben nützt
Warum die Limite vor der ersten Wette steht und nicht danach
Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Teilnahme an Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten.

Diese Reihenfolge ist der eigentliche Mechanismus. Gesetzlich muss der Veranstalter Höchstwerte für Einsätze oder Verluste verlangen, und die Heraufsetzung wirkt nach der Verordnung erst nach 24 Stunden; die beiden Schweizer Veranstalter wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden an. Das ist keine Formalität, sondern eine eingebaute Nacht. Wer im Ärger über eine verlorene Kombiwette die Limite anheben will, merkt spätestens am dritten Tag, dass er es nicht mehr für diese Kombiwette tut. Die Wartezeit ist der teuerste Satz im Spielerschutzkapitel und der einzige, der einem unüberlegten Klick wirklich im Weg steht.
Die Limiten sind selbst gesetzt, nicht staatlich verordnet. Die Schweiz kennt keine gesetzliche feste Einzahlungsobergrenze, und das unterscheidet sie von Märkten, in denen eine Behörde die Zahl festlegt. Der Unterschied ist praktisch relevant: Wer seinen Rahmen zu grosszügig wählt, hat ihn selbst gewählt, und niemand im Haushalt des Veranstalters korrigiert ihn ihm zuliebe nach unten. Der ermässigte Wert für unter 21-Jährige zeigt allerdings, dass die Aufsicht sehr wohl weiss, wo die Verletzlichkeit sitzt.
Sperren, die weiter reichen als das Wettkonto
Der Zugang lässt sich bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, und vor Ablauf der Frist ist diese Sperre nicht aufhebbar. Eine unbefristete Spielsperre dagegen wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Das ist die unangenehm wirksame Variante. Eine befristete Sperre schützt eine Person vor sich selbst für die Dauer, die sie selbst gewählt hat. Die unbefristete Sperre wirkt über den Veranstalter hinaus, weil sie im gemeinsamen Register steht und damit auch beim Casino greift. Wer sich vorstellt, er könne aus einem Schweizer Wettangebot aussteigen und am Abend im Casino weiterspielen, hat die Wirkung dieses Registers nicht verstanden. Aufgehoben wird eine solche Sperre nur unter Beteiligung einer Fachstelle und frühestens nach einer Wartefrist, die in der Verordnung mit drei Monaten angesetzt ist. Der Veranstalter muss zudem eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten anbieten.
Was das Gratisguthaben mit Spielerschutz zu tun hat
Ein Gratisspielguthaben, das einen zum Mehrspielen zieht, ist ein Rabatt mit Nebenwirkung. In der Schweiz ist diese Nebenwirkung Gegenstand der Bewilligung: Free Games oder Free Credits brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, und die Aufsicht hat 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Zwei Dutzend Aktionen für ein ganzes Land und ein ganzes Jahr. Man muss nicht lange rechnen, um zu sehen, dass sich daraus kein Gratiswetten-Ökosystem ergibt.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande zeigt, wie so eine Zustimmung in der Praxis aussieht: Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Lesen Sie diesen Satz zweimal, weil er das Geschäftsmodell der ganzen Kategorie erklärt. Der Code zirkulierte in Stadien, nicht in Foren. Das Guthaben war auf 30 Tage befristet, also kurz genug, dass es verfällt, wenn es liegen bleibt. Es war nicht auszahlbar, also nur im Wettprogramm verwendbar. Und die Gesamtauflage von 7’000 Stück deckelt das Volumen, bevor irgendjemand eine Welle daraus machen kann. Ein Veranstalter mit Interkantonalkonzession hat keinen Grund, Gratisguthaben als Wachstumsmotor einzusetzen; er setzt es als Anreiz an einem Ort und zu einem Zeitpunkt, an dem er ohnehin präsent ist.
Und dann ist da noch die Reihenfolge: Limiten zuerst, dann Aktionsguthaben. Kein Schweizer Veranstalter kann einem Neukunden das Guthaben geben, bevor dieser seine Verlustlimiten gesetzt hat. Wer von ausländischen Seiten gewohnt ist, zuerst die Aktion und irgendwann später die Einstellungen zu sehen, erlebt hier die umgekehrte Sequenz.
Wo Spielerschutz zu wünschen übrig lässt
Die Aufsicht testet die Kontrollen. Bei Testkäufen im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl gehört auf den Tisch, so unangenehm sie ist. Der Schutz am Schalter ist nicht streng, und wer sein Kind ins Kiosk schickt, sollte sich darauf keine Illusionen machen. Online ist die Lage eine andere, weil dort eine verifizierte Identität und ein Konto pro Person vorgeschrieben sind: Bei der Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Der Unterschied zwischen Schalter und Online-Konto ist damit der Unterschied zwischen einer Bitte und einer Prüfung. Das ist der Punkt, an dem das Schweizer System dem ausländischen Modell überlegen ist, und man sollte ihn nicht kleinreden, weil die Testkäufe schlecht aussehen. Aber die 47,5 % zeigen auch, wie viel Gewicht eine Vorschrift hat, wenn sie an einem Ort ohne technische Kontrolle greifen soll.
Was die Regeln den Wettenden kosten
Nüchtern gerechnet ist das Schweizer Modell nicht das günstigste für den einzelnen Wettenden: eine Wohnsitzbindung, ein Konto pro Person, eine verpflichtende Limite vor der ersten Wette, ein begrenztes Sportprogramm. Wer am Samstagabend auf ein Nischenereignis setzen will, findet es hier möglicherweise nicht im Programm. Wer häufig spielt, muss mit der Wartezeit auf eine Limitienerhöhung leben. Wer sein Geld anonym bewegen will, kann es gar nicht, weil Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto lauten dürfen, das auf den Namen des Kontoinhabers läuft. All das sind Einschränkungen, und es wäre albern, sie zu verschweigen.
Die andere Seite ist, dass die Verlierersträhne, die 72 Stunden lang nicht erhöht werden kann, dem Wettenden gehört und nicht dem Haus. Wer die Limite nicht selbst anheben kann, hat eine mechanische Unterbrechung eingebaut, die keine Vernunft und keine Vorsatzleistung verlangt. Der Preis für diesen Schutz ist Wahlfreiheit, und wie viel Wahlfreiheit ein Einzelner dafür herzugeben bereit ist, hängt an seiner Spielweise, nicht an einem allgemeinen Prinzip.
Eine Limite ist zudem nur so gut wie das Feld, das sie deckelt. Für Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Eine Obergrenze von CHF 1’000 pro Wette klingt grosszügig, bis man sie neben das Aktivitätskonto eines Vielspielers hält. Wer solche Werte als Hindernis liest, sollte wissen, dass sie nicht verhandelbar sind: Eine Wette über der Limite kommt nicht in ein reduzierter Form, sie kommt gar nicht an.
Was ein Freebet wert ist, wenn er gar nicht ausgezahlt werden darf
Gratisspielguthaben ist bei beiden Veranstaltern nicht auszahlbar. Bei Swisslos steht das ausdrücklich in den Bedingungen für die Online-Teilnahme. Bei der Loterie Romande ebenfalls: Gewinne bis CHF 1’000 netto werden dem Wallet direkt gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen, aber Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Ein Guthaben, das nie zu einer Banküberweisung wird, ist kein Bargeschenk. Es ist ein Spielgutschein mit Ablaufdatum.
Der zweite Teil der Bedingung wird in Werbetexten regelmässig weggelassen. Der Einsatz einer Gratiswette fliesst nicht mit dem Gewinn zurück. Bei einem Gratisspielguthaben hängt sogar noch ein Schritt davor: im Schweizer System ist auch der allfällige Gewinn kein auszahlbarer Betrag.
Das lässt sich mit den Bedingungen der Loterie Romande sauber durchrechnen. Nehmen wir an, ein Wettender bekommt CHF 10 Spielguthaben, wie es die Stadionaktion vorsah, und setzt es als eine einzige Wette auf einen fairen Zweiwegemarkt zu je 1.90, ein Beispielmarkt und kein quotierter Preis. Der Quotenschlüssel dieses Marktes liegt bei 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte der beiden Quoten, in unserem Fall 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), was 95 % ergibt; die Marge beträgt damit 5 %. Wer mit dem Gratisguthaben gewinnt, hält am Ende 19.00 auf dem Spielerkonto statt 10.00.
Nettogewinn: CHF 9.00. Der Einsatz von CHF 10.00 liegt bei diesem Guthaben aber so oder so ausserhalb jeder Auszahlung, denn Spielguthaben aus einer Aktion darf gar nicht ausbezahlt werden. Die erste Hürde frisst also die Hälfte des Bruttogewinns, und die zweite betrifft den gesamten Betrag. Der Gewinn von 19.00 ist ein Guthaben im Wettprogramm, nicht ein Betrag auf dem Bankkonto, und nur eine Wette auf den richtigen Ausgang führt überhaupt dorthin: Beide Ausgänge zusammen ergeben eine Chance von 50 % unter der Annahme, dass die beiden Quoten die Wahrscheinlichkeiten korrekt abbilden, und im anderen Fall ist das Guthaben weg.
Rechnen wir das als Erwartungswert über viele solche Gutscheine, dann ist der durchschnittliche Wert des Gratisguthabens nicht CHF 10, sondern ein Bruchteil davon: CHF 10 mal 0,5 mal dem Quotenschlüssel von 95 % ergibt 4.75, und weil CHF 10 einen Gewinn von CHF 9 einbringt, bringt der Erwartungswert über den Nettogewinn CHF 4’275. Rechnen wir dasselbe über den vollen Guthabenwert, also CHF 10 Gewinn vor Abzug des nicht auszahlbaren Einsatzes, kommen CHF 4.75 heraus. Der ehrliche Weg, das zu berichten, ist eine Spanne: unter der Annahme, dass das Guthaben in einer einzigen Wette zu 1.90 auf einen Zweiwegemarkt landet, liegt der erwartete Gegenwert dieses Gutscheins für den Wettenden bei etwa CHF 4.28 bis CHF 4.75, und das ist ein Durchschnittswert über viele Wetten, kein Versprechen für die eine, die tatsächlich gespielt wird.
Es gibt eine zweite Bedingung, die den Wert nach oben und nach unten verschiebt: den Zeitrahmen. Die 30 Tage Gültigkeit der Loterie-Romande-Aktion sind nicht nur eine Formalität. Wer das Guthaben in fünf kleinere Wetten zu je CHF 2 zersplittert, hat fünf unabhängige Chancen und kann bei ungünstigem Verlauf rasch auf null sein, weil das Guthaben mit jeder verlorenen Wette schrumpft und nichts nachkommt. Wer alles auf eine Wette setzt, hat eine einzige Chance auf 19.00, und wenn die vergeht, vergeht sie in einer Minute. Wie herum man es dreht: Der erwartete Wert bleibt in der Nähe der 4.28, aber das Risiko streut völlig anders, und die Streuung ist das, was der Wettende tatsächlich spürt.
Nebenbei: Der Terminologie nach ist das ein Spielguthaben und keine klassische Gratiswette. In der Praxis werben beide Schweizer Veranstalter mit Gratiswetten und meinen damit etwas mit demselben Charakter — ein Guthaben, dessen Einsatz nicht zurückfliesst und das im Fall des Schweizer Spielguthabens auch den Gewinn nicht auf ein Bankkonto kommen lässt. Wer den Unterschied zwischen einem auszahlbaren Freibetrag und einem nicht auszahlbaren Gutschein nicht im Kopf hat, verwechselt beim Lesen der Bedingungen ständig zwei verschiedene Dinge.
So viel zum Wert. Der eigentliche Entscheid liegt aber woanders: bei der Wahl zwischen den beiden Gegenüberstellungen, dem inländischen Paar und den ausländischen Namen.
Die Veranstalter und Marken im Vergleich: wer eine Bewilligung hat und wer nicht
Die folgende Einordnung listet alle zehn Namen, die diese Seite bespricht, in der Reihenfolge, in der sie hier bewertet werden. In der Spalte zum Schweizer Bewilligungsstatus steht bei den zwei Schweizer Veranstaltern die Bewilligung, bei allen übrigen das Fehlen einer solchen. Die letzte Spalte nennt, wem der Betrieb nach diesen Angaben zuzurechnen ist.
| Marke oder Veranstalter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. angegebene Zulassung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| Bettilt | keine Schweizer Bewilligung | angegebene Zulassung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Rabona | keine Schweizer Bewilligung | angegebene Zulassung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| DirectionBet | keine Schweizer Bewilligung | angegebene Zulassung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Cloudbet | keine Schweizer Bewilligung | angegebene Zulassung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Betwinner | keine Schweizer Bewilligung | angegebene Zulassung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Betovo | keine Schweizer Bewilligung | angegebene Zulassung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Rollbit | keine Schweizer Bewilligung | angegebene Zulassung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Interwetten | keine Schweizer Bewilligung | angegebene Zulassung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
In der Schweiz gibt es keine weiteren bewilligten Sportwetten-Anbieter, da die Zahl der Konzessionen gesetzlich auf zwei begrenzt ist. Die Aufsicht veröffentlicht lediglich eine Sperrliste für ausländische Domains, die keine Schweizer Bewilligung besitzen. Die Liste der bewilligten Anbieter umfasst daher lediglich zwei Einträge; alle weiteren Namen, denen man im Netz begegnet, operieren ohne Schweizer Konzession.
Der zweite Grund für die Schieflage ist unangenehmer: Bei den ausländischen Marken lässt sich eine Aufsichtsbehörde regelmässig schlicht nicht feststellen. Eine Zulassung, die nicht feststellbar ist, ist für Schweizer Verhältnisse keine Zulassung — nach der Regel, dass sich eine Bewilligung auf die Schweiz beziehen muss, hat eine ausländische Zulassung hier keine Wirkung. Auf jeder Zeile steht die Schweizer Frage, und nur zwei Marken beantworten sie mit Ja.
Für den einzelnen Betrachter heisst das: Die Tabelle ist keine Rangliste. Die Reihenfolge gibt die Struktur des Marktes wieder, nicht die Reihenfolge der Qualität. Die acht Namen sind Referenzpunkte, weil Wettende ihnen begegnen, und deshalb werden sie gleich behandelt wie die beiden Veranstalter, aber sie stehen in einer völlig anderen Kategorie. Wer beim Lesen einer Zeile mit dem Gedanken hängen bleibt, eine ausländische Marke sei nur eine unbequeme Alternative, hat den entscheidenden Punkt verpasst: Sie ist kein Adressat des Schweizer Rechtswegs, weil sie nicht in dessen Zuständigkeit fällt.
Nun zu den einzelnen Namen.
Swisslos Sporttip: die Schweiz in einem Wettschein, mit Wohnsitzprüfung
Swisslos sitzt in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip, und sie werden im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Das ist das sogenannte Vertragsgebiet, und es ist zugleich die Grenze der Teilnahmeberechtigung.
Im Kalender der Schweizer Sportwetten gibt es wenige feste Grössen. Swisslos ist eine davon, Loterie Romande die andere, und dazwischen liegt keine dritte. Die Verbindung aus Basel als Sitz, den 19 Kantonen, dem Tessin und Liechtenstein als Vertragsgebiet und einer Genossenschaft als Trägerin ist in Europa ein Sonderfall: keine Konzernstruktur, keine Börse, keine Dividende an Aktionäre, sondern eine Struktur, in der die Erträge zu gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen verwendet werden. Wer den Erwartungswert eines Wettscheins einschätzt, sollte diesen Punkt kennen. Der Quotenschlüssel ist beim Schweizer Monopolisten keine Frage des Hausgewinns für einen Eigner, sondern eine Frage der Rückflüsse, und das ändert die Anreizlage grundsätzlich.
Auf der Zahlungsseite bietet Swisslos unter anderem PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an, und die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Auszahlungen sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto möglich; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen.
Die PostFinance-Anbindung ist für die deutsche Schweiz ein praktischer Vorteil, weil sie den Umweg über eine Kreditkarte oder einen Zahlungsdienstleister spart. Interessanter ist die Auszahlungsstaffelung: zweimal gratis im Jahr, danach bis zu 3 %. Das ist keine versteckte Gebühr, aber es ist eine Gewohnheit, die man annehmen muss. Wer sein Konto wie ein Girokonto nutzt und mehrmals im Jahr kleinere Beträge abzieht, zahlt irgendwann für Verhalten, das bei ausländischen Anbietern mit Auszahlungen als Werbeargument oft kostenlos wäre. Wer selten und gross abzieht, bleibt bei null.
Beim Wettangebot fällt der Kombiboost auf. Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten ebenfalls nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Bitte rechnen Sie die Kombiboost-Stufen einmal nach, statt sie als Bonusangebot zu lesen. Fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 zu finden, die alle aufgehen, ist ein Kunststück, und der Prozentsatz gilt auf den Nettogewinn, nicht auf den Einsatz. Die 5 % bei vier Voraussagen sind das, was ein normaler Kombiwetten-Spieler tatsächlich erreicht. Das ist keine Gratiswette, die jemand einlöst, das ist eine Rückvergütung für Spieler, die ohnehin viele Kombinationen bauen. Ehrlicherweise muss man sagen: Für Gelegenheitswetter ist dieser Boostgriff über weite Strecken Dekoration, und das Maximum der Staffel ist für die meisten ein Regal, das sie nie erreichen.
Kombiwetten haben bei Sporttip eine technische Regel, die man kennen sollte: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer eine Kombination aus Torschütze und Endresultat desselben Spiels zusammenstellt, merkt es im schlimmsten Fall erst bei der Auswertung. Das ist kein Betrug, aber es ist eine Bedingung, die eine ganze Kombination kosten kann, wenn man sie nicht kennt.
Das Urteil zu Swisslos Sporttip: Der Vorteil dieser Plattform ist nicht der Preis, sondern die Zugehörigkeit zum Schweizer System — eine Bewilligung, ein schweizweites Sperrregister, ein Rechtsweg und ein Zahlungsverkehr, der nur auf ein Konto in Ihrem Namen läuft. Der Preis dafür heisst Wohnsitz. Wer nicht im Vertragsgebiet wohnt, kommt an dieser Tür grundsätzlich nicht vorbei. Und wer sich an der Fülle eines internationalen Wettprogramms freut, wird hier gelegentlich vor einem leeren Regal stehen, weil die bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten abschliessend aufgezählt sind. Wer dagegen ein Konto sucht, das er in zwanzig Jahren noch öffnen kann und dessen Auszahlungen nach geprüften Regeln ablaufen, hat hier die richtige Adresse.
Loterie Romande Jouez Sport: Westschweiz mit geregeltem Geldfluss
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Zur Grösse des Vertriebs nennt sie 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Zwei Kantone mit ähnlicher Aufgabe, zwei völlig verschiedene Ladengeschichten. Wer aus der Deutschschweiz in die Westschweiz zieht, wechselt nicht nur die Sprache, sondern auch das Konto. Das ist der unbequemste Umstand des Schweizer Modells: Die Aufteilung nach Sprachregionen ist bei den Lotterien sinnvoll, weil sie der politischen Struktur folgt, aber für Sportwetten bedeutet sie, dass ein Umzug einen Kontoabschluss und eine Neuregistrierung nötig machen kann. Immerhin ist die Identifikationslogik nachvollziehbar: Man kann sich online nur einmal registrieren, und die Daten stammen aus dem hochgeladenen Ausweis.
Auf der Geldsseite arbeitet Jouez Sport mit einem Wallet. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind bis höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage erlaubt, und das Wallet-Guthaben ist ebenfalls auf höchstens CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Diese Konstruktion hat für einen sparsamen Wettenden einen Vorteil und einen Haken. Der Vorteil: die Gewinne bis CHF 1’000 werden unmittelbar gutgeschrieben, was gerade bei kleinen Wetten und schnellen Wechseln praktisch ist. Der Haken: Der Weg zur Bank führt erst bei grösseren Beträgen automatisch, und die Grenze von CHF 1’000 ist bei einem Sporttip-Ausreisser mit einer grossen Einzelwette nicht schwer zu erreichen. Und weil das Wallet selbst bei CHF 10’000 begrenzt ist, kann ein Guthaben nie zu einem Parkplatz für grössere Summen werden, ohne dass man an die Auszahlungsschwelle stösst. Das ist eine Bremse, die man im Spielbetrieb nicht spürt, aber beim Aufräumen nach einer guten Woche.
Interessant ist der vergleichbare Rahmen bei Swisslos: Dort werden bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Beträge darüber bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto überwiesen. Wer beide Veranstalter auf diese Weise neben dieselbe Gewinnsumme legt, kann das Ergebnis in beiden Fällen mit der Uhr in der Hand verfolgen, und der Blickwinkel dieser Seite ist die Wahl zwischen zwei Wegen — nicht zwischen einem guten und einem schlechten.
Was Swisslos mit dem Kombiboost macht, macht Jouez Sport nicht. Diese Plattform ist bei den Werbeinstrumenten zurückhaltender, und das ist bei einem Veranstalter, der 2025 die grössere Einzelportion der Gespa-Zustimmungen erhalten hat, kein Widerspruch: Eine Aktion an 7 Tagen mit 7’000 Gutscheinen ist eine Aktion, keine Kampagne. Wer einen dauerhaft präsenten Bonusmotor sucht, wird hier nicht fündig, und wer Geldflussregeln über alles stellt, findet in den Bedingungen ein Dokument, das er tatsächlich zu Ende lesen kann.
Das Wohnsitzprinzip gilt dasselbe. Eine Online-Kontoeröffnung ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Gebiet des Veranstalters möglich. Für einen Genfer, der in Zürich studiert, heisst das im Zweifel: kein Konto, obwohl er Schweizer ist. Diese Konsequenz des Sprachregionsprinzips ist die stärkste Einschränkung im ansonsten durchdachten Modell.
Das Urteil zu Loterie Romande Jouez Sport: Diese Plattform ist die richtige Wahl für Westschweizer, die einen geordneten, nachprüfbaren Geldfluss wichtiger finden als eine breite Auswahl an Werbenachlässen. Die Grenze von CHF 10’000 beim Wallet und bei Einzahlungen passt eher zu einem gemässigten Spielbetrieb als zu einem intensiven, und wer regelmässig vierstellige Beträge bewegt, wird die automatische Gutschriftgrenze unangenehm schnell erreichen. Wer dagegen einen Anbieter sucht, dem er nicht beim Wachstum zusehen muss, bekommt hier ein Programm, das sich nicht jedes Jahr neu erfinden will.
Die ausländischen Marken: derselbe Standard, eine andere Kategorie
Die folgenden acht Namen werden bewertet wie die beiden Veranstalter, aber sie stehen unter einem anderen rechtlichen Vorbehalt. Was sie eint, ist das Fehlen einer Schweizer Bewilligung, die Nichtanbindung an das Schweizer Sperrregister und der fehlende Schweizer Rechtsweg. Eine Zulassung aus einem anderen Land — Curaçao, Malta, Deutschland oder woher auch immer — hat hier keine Wirkung, und eine angegebene Zulassung lässt sich bei diesen Namen nicht feststellen.
Das praktisch Relevante daran sind die Zahlen. Bestraft wird der Spielende nicht, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Wie real dieses Risiko ist, zeigt die Aufsichtsmaschinerie: Die Sperrliste blockiert ausländische Domains per DNS über die Schweizer Telekommunikationsanbieter; die erste Liste datiert vom 3. September 2019, und Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden teils innert Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Aufsicht selbst als Domain-Hopping beschreibt und für den sie einzelne Buchmacher namentlich nennt. Eine Marke, die heute erreichbar ist, kann nächste Woche hinter einer Sperre liegen. Für Spielende heisst das: Der Zugang ist nicht stabil, und die Registrierung kann von einem Tag auf den anderen unnütz werden. Und wer trotzdem spielt, trägt die steuerliche Folge: Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis kann sie — wie in Thurgau — als vollständig steuerbares Einkommen behandeln, unabhängig von der Höhe.
Diese acht Namen in der Reihenfolge der Gegenüberstellung.
Bettilt ohne Schweizer Bewilligung. Der Zugang führt über eine Domain, die auf der Sperrliste stehen kann, und ein Konto dort gewährt keine Schweizer Spielerschutz- oder Rechtsansprüche. Der Name steht an dieser Stelle, weil einem Schweizer Wettenden derartige Marken im Netz begegnen, und um überprüfbar zu sein, muss man sie verzeichnen. Wer dort ein Konto führt, hat keinerlei Anspruch gegen ein Schiedsorgan, das an Schweizer Regeln gebunden ist, und auch keine Einbindung in das Spielsperrsystem, das hierzulande auch für Casinos gilt. Das ist die Konsequenz, die man nicht wegdiskutieren kann.
Rabona ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier fehlt die Anbindung an das Sperrregister, und damit entfällt die Schutzfunktion, die einer freiwilligen Spielpause erst ihre Wirksamkeit gibt. Wer sich für einen solchen Anbieter entscheidet, wählt nicht nur ein anderes Wettprogramm, sondern einen anderen Rechtsrahmen. Renditeversprechen: keine, Sicherheit nach Schweizer Regeln: keine. Wenn bei einem solchen Namen von Lizenz die Rede ist, steht das in Widerspruch zum Schweizer Rechtsverständnis, weil eine Bewilligung nach dem BGS «nur in der Schweiz» gilt.
DirectionBet ohne Schweizer Bewilligung. Auf solchen Plattformen ist die Identitätsprüfung selbst gewählt und nicht gesetzlich vorgegeben, weshalb 18-Jahre-Vorgaben und Mehrfachkonten anders gehandhabt werden. Der fehlende inländische Schutzmechanismus ist kein Nebeneffekt, sondern der eigentliche Unterschied zu den beiden Veranstaltern. Für einen Vergleich genügt der Hinweis, dass auf dieser Plattform eine Angabe zu Sportwetten-Limiten fehlt; der Nutzer muss das in den Nutzungsbedingungen selbst prüfen, weil es hier auch nicht in Registern dokumentiert ist, an die Schweizer Aufsicht Behörden heranreicht.
Cloudbet ohne Schweizer Bewilligung. Der Name ist ein Beispiel für ein Modell, das auf Krypto-Guthaben aufbaut, und das steht in ausdrücklichem Gegensatz zu der Regel, dass Schweizer Veranstalter Gewinne nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers auszahlen dürfen; ein anonymer Krypto-Auszahlungsweg existiert im bewilligten System gar nicht. Der Marktname allein verrät also schon den Unterschied im Grundprinzip.
Betwinner ohne Schweizer Bewilligung. Bei diesem Namen fehlt in den vorliegenden Angaben eine nachvollziehbare Zulassung, und damit gibt es auch keine Aufsichtsbehörde, bei der man sich über eine strittige Auszahlung beschweren könnte. Wer seine Limiten und Sperrzustände in einem ausländischen Konto pflegt, muss damit rechnen, dass diese Einstellungen bei einem Domainwechsel oder einem Ausfall verloren gehen können. Ein Konto ohne Schweizer Bezug ist ein Konto ohne Schweizer Beistand.
Betovo ohne Schweizer Bewilligung. Aus Schweizer Sicht zählt bei diesem Namen nicht der Umfang des Angebots, sondern das Fehlen der Bewilligung — die Bewilligungsregel «nur in der Schweiz» markiert die Grenze. Damit fehlen auch die Limitenlogik und die Sperrwirkung, auf die sich Schweizer Kunden sonst verlassen können.
Rollbit ohne Schweizer Bewilligung. Hier ist die Interessenlage besonders deutlich: eine Plattform, die auf schnelle Austragung setzt, kann nicht an die Stelle einer Bewilligung treten, weil die Aufsicht und die Meldung im schweizweiten Sperrregister erst einer anerkannten Bewilligung folgen. Sicherheit und Schnelligkeit sind hier zwei Eigenschaften aus verschiedenen Systemen.
Interwetten ohne Schweizer Bewilligung. Der Name steht auf der Liste der Anbieter, deren Domains blockiert wurden, und die Aufsicht nennt ihn ausdrücklich als Beispiel für ein Domain-Hopping, also für das Ausweichen auf eine Ersatzadresse nach einer Sperre. Wer sich also bei diesem Namen anmeldet, sollte wissen, dass die Erreichbarkeit von der Aufsichtsarbeit abhängt, nicht von der technischen Stabilität des Anbieters. Und weil auch hier keine Schweizer Bewilligung besteht, bleibt es bei derselben Grundrechnung: kein Schweizer Rechtsweg, kein Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht.
Wie Sportwetten und Gratisspielguthaben in der Schweiz tatsächlich ablaufen
Was ein Code in diesem Markt überhaupt bewegen kann
In einem Markt mit einem bewilligten Duopol gibt es für einen Aktionscode keinen eigentlichen Anreizmechanismus — und das ist kein Zufall, sondern die Rechnung des Gesetzgebers. Wo Betreiber einer Konzession unterliegen, ist Gratisspielguthaben rechtlich nicht die taktische Werbeprämie, sondern eine gesonderte, bewilligungspflichtige Spielart. Vergleicht man den Schweizer Weg mit dem in anderen regulierten Märkten: Auch dort, wo mehrere Veranstalter zugelassen sind, ist die Rabattschlacht gedämpft. In der Schweiz ist sie auf eine Handvoll Aktionen im Jahr begrenzt.
Ein Freebet-Code ist damit ein Mechanismus mit einer Frist, einer Auflage und einer Deckelung. Er belohnt nicht das Registrieren, sondern die Präsenz an einem bestimmten Ort an einem bestimmten Tag. Wer den Code kennt, aber den Aktionszeitraum verpasst, hält ein Stück Papier mit einer Zahl darauf. Und wer den Code nicht bekommt, verliert im Wertvergleich fast nichts: Im Beispiel der Stadionaktion ging es um CHF 10 Spielguthaben, was dem oben berechneten Gegenwert von rund CHF 4.28 bis CHF 4.75 entspricht.
Beim Wert ist eine weitere Bedingung eingebaut, die man im Auge behalten sollte: Die 30 Tage Gültigkeit. Was nicht innert der Frist im Wettprogramm landet, verschwindet ersatzlos. Das ist die gleiche Konstruktion, die ausländische Freibeträge von ein paar Franken oft so unbedeutend macht. Der Unterschied ist nur, dass die Schweizer Aktion zusätzlich nicht auszahlbar ist, was die Verzinsung de facto auf null drückt. Der Reader muss das nicht schön finden, um es zu verstehen; er muss nur wissen, dass die Gutschrift auf dem Konto nie zu einer Banküberweisung wird.
Im Übrigen bleibt ein Code kein Weg zur Konkurrenz. Wer die Angebote zweier Schweizer Veranstalter vergleichen will, kommt um den Vergleich von Quote, Limite und Auszahlungsregeln nicht herum, weil der Aktionsteil zu klein ist, um eine Kontoeröffnung zu rechtfertigen.
Die Grösse des Wettprogramms: Quote, Limite, Quotenschlüssel
Eine Sportwette hat eine Quote. Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Der Auszahlungsbetrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das klingt nach einem Detail, ist aber die Stelle, an der jede Quote in bare Münze umgerechnet wird.
Wie viel ein Markt den Wettenden kostet, entscheidet der Quotenschlüssel. Ein Beispiel: Bei einer Quote von 1.90 auf die eine Seite und 1.90 auf die andere ergibt sich ein Schlüssel von 95 % und eine Marge von 5 %. Diese Marge ist der Betrag, den der Veranstalter von jedem Franken des Gesamteinsatzes dieses Marktes für sich behält, statistisch, egal was auf dem Platz passiert. Wenn ein Wettender 100 Franken über beide Seiten dieses Marktes setzt, bezahlt er rechnerisch fünf Franken an das Haus und bekommt 95 Franken als Gesamtgewinnchance zurück. Der Unterschied bei den einzelnen Sportarten und Wettarten ist gross genug, dass der Schlüssel die einzige Zahl ist, die ein aufmerksamer Wettender überhaupt vergleichen sollte. Im Markt um eine Gratiswette geht diese Zahl noch einen Schritt weiter: Die Gratiswette ist ein Gutschein mit einer bestimmten Bewilligung, und der Quotenschlüssel entscheidet mit, was aus ihm wird.
Beim Mindesteinsatz von CHF 1 auf eine Einzel- oder Kombinationswette und dem Höchsteinsatz von CHF 1’000 zeigt sich, dass die Schweizer Veranstalter ein geschlossenes Angebot fahren: Die Produktpalette ist bewusst begrenzt, und das ist Teil der Konzessionslogik. Cash-Out als Beispiel: Es gibt ihn bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Nebenbei: Auch bei Livewetten wird das Angebot nicht beliebig. Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer live pokert und kurz vor dem Abschluss setzt, kann von dieser Regel kalt erwischt werden.
Und die Entscheidung ist nicht das letzte Wort. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Der Satz «die Wette zählt, wenn sie platziert ist» hat also Ausnahmen, und die liegen direkt in den Teilnahmebedingungen.
Was am Ende aus einem Wettschein auf dem Konto ankommt
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, Beträge darüber bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers. Bei der Loterie Romande ist die Schwelle dieselbe, die Mechanik etwas anders: bis CHF 1’000 netto ins Wallet, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Bei Swisslos erfolgen die ersten zwei Auszahlungen eines Jahres kostenlos, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Auszahlungen gehen nur auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet.
Auf der Uhr gemessen ist der Weg vom Wettschein zum Konto beim bewilligten Anbieter gemächlich, aber der Zustand ist stabil und durch Regeln gedeckt. Die Grenze von CHF 1’000 pro Quittung ist die eigentliche Hürde für den Alltag: Wer vier Wetten zu je CHF 800 gewinnt, hat in vier Quittungen insgesamt CHF 3’200 gewonnen, und alle vier werden dem Wallet gutgeschrieben. Erst grosse Einzelgewinne gehen den Bankweg — und genau dieser Weg ist im Schweizer System kostenpflichtig ab der dritten Auszahlung.
Ein Punkt, der in dieser Frage oft verwechselt wird: Ein Wettschein bleibt kein Sparinstrument. Eine Sporttip-Wette, deren Gewinn nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht wird, verfällt zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein vergessener Gewinn verschwindet also nicht in der Versenkung, er geht an den gemeinnützigen Zweck. Das ist ehrlicher als eine stille Verjährung, aber es macht die Frist auch unangenehm konkret.
Deshalb ist dieser Bereich genau der richtige, um die Ergebnisse zu ordnen und die Fristen zu kennen.
Die Rechtslage: wer in der Schweiz Wetten anbieten darf und was das kostet
Die Aufsicht: Gespa statt ESBK
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019), und die Aufsicht liegt bei der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, deren Grundlage das Geldspielkonkordat ist, in Kraft seit 1. Januar 2021. Die ESBK ist nicht die zuständige Behörde — sie beaufsichtigt ausschliesslich die Casinos. Eine Bewilligung braucht zum einen eine Veranstalterbewilligung und zum anderen eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide sind im Besitz einer Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS und stehen unter der Aufsicht der Gespa. Die Nettoerträge fliessen zu gemeinnützigen Zwecken in die Kantone. Eine Online-Kontoeröffnung setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis den Aufenthalt im jeweiligen Gebiet des Veranstalters. Weil es nur zwei Bewilligte gibt, existiert auch keine Liste weiterer Inhaber; die Aufsicht veröffentlicht lediglich die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Diese Architektur erklärt eine Eigenheit, die einem bei der Suche auffällt: Es gibt in der Schweiz keinen Vergleich von Anbietern, wie man ihn aus anderen Ländern kennt. Es gibt keinen Markt mit wachsendem Angebot, weil die Zahl der Bewilligungen gesetzlich gedeckelt ist. Wer in diesem Land Sportwetten anbietet, bietet sie als Teil eines öffentlich-rechtlich beauftragten Veranstalters an, und diese Rolle bestimmt die Preisgestaltung und die Rücksichtnahme, die dem Wettenden zukommt.
Was überhaupt gewettet werden darf
Erlaubt sind Sportwetten, und nur Sportwetten. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zulässig. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in der Version vom 10. September 2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet, und Wetten auf Trainingsläufe gar nicht. Die Liste enthält keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.
Das ist der konkreteste Unterschied zu ausländischen Plattformen, und es lohnt, ihn an einem Beispiel festzumachen. Wer auf die Anzahl Eckbälle in einem Spiel wetten will, findet diesen Markt in der Schweiz nicht, weil er nicht auf der Liste steht. Wer auf ein Esport-Turnier setzen will, findet in der Liste keine Sektion. Wer auf eine Frauenliga setzen will, findet sie vielleicht, vielleicht nicht, je nachdem, ob sie aufgeführt ist. Es ist ein Katalog, kein Katalogversprechen, und die Aufsicht entscheidet, was darauf steht.
Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und live, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt; das BGS enthält keine statutarische Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out dagegen ist nicht geregelt und wird ausschliesslich als Merkmal des jeweiligen Veranstalters beschrieben — nicht als gesetzlich vorgesehene Funktion, und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Wer eine andere Standardfunktion ausländischer Portale wie einen Live-Stream, einen Bet-Builder für jede Sportart oder eine Kontoeröffnung übers Telefon sucht, klärt das im Wettprogramm des jeweiligen Veranstalters und nicht aus einer allgemeinen Beschreibung.
Warum das Gratisguthaben die vorherige Zustimmung der Gespa braucht
Gratisspielguthaben und Gratiswetten sind keine freie Werbegabe. Sie brauchen vorgängig die Zustimmung der Aufsicht; das ergibt sich aus Art. 75 Abs. 2 BGS, und die Gespa hat 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Bonusbeträge und Bedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.
Diese Vorschrift hat eine einfache Begründung: Ein Guthaben, das zum Spielen einlädt, ist selbst eine Form der Spielvermittlung, und die Aufsicht will wissen, wo sie stattfindet und in welchem Umfang. Deswegen gibt es in der Schweiz keine unbegrenzte Fülle an Werbeaktionen, und deswegen ist auch die Höhe der Gratisguthaben klein. Eine Aufsicht, die jede Freebet-Aktion genehmigen muss, genehmigt nicht viele. Wer sich fragt, warum die Schweiz bei Werbeboni so zurückhaltend ist, findet die Antwort in einer einzigen Zahl: 32 Zustimmungen für ein ganzes Land in einem ganzen Jahr.
Daraus ergibt sich auch eine praktische Konsequenz für die Suche: Ein «Code» ist im Schweizer Kontext ein Aktionsmittel, das an einen Genehmigungsvorgang gebundenes Guthaben zuweist. Er ist nicht die Eintrittskarte zu einem dauerhaften Bonusprogramm. Wer im Netz auf Angebote stösst, die das suggerieren, sollte die Bedingungen des jeweiligen Veranstalters lesen — dort steht, ob es die Aktion noch gibt und unter welchen Bedingungen.
Verantwortungsvolle Werbung und die Grenzen des Werberechts
Die Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Ein zeitliches Werbeverbot zu bestimmten Tageszeiten besteht nicht.
Es lohnt sich, den Kontrast zur internationalen Praxis zu sehen. In manchen Ländern wird Werbung für erlaubt und Werbung für nicht erlaubt gleich behandelt, solange sie nur redlich ist. In der Schweiz wird die Grenze nicht am Anbieter gezogen, sondern am Bewilligungsstatus des veranstalteten Spiels. Werbung für eine ausländische Sportwette, die zur Teilnahme an einem nicht bewilligten Grossspiel auffordert, ist rechtswidrig und mit einer erheblichen Busse bedroht. Die Veröffentlichung einer Werbeanzeige für sich genommen ist also kein Kavaliersdelikt, sondern ein Verstoss. Diese Seite beschreibt deshalb die ausländischen Plattformen und macht keine Werbung für sie.
Werbung für ausländische Angebote: die Sperrliste
Ein ausländischer Anbieter, der eine Zulassung ausserhalb der Schweiz hält, ist damit in der Schweiz nicht bewilligt und darf hier keine Wetten organisieren; die Bewilligung nach dem BGS gilt nur in der Schweiz. Wer ohne Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar, mit einer Strafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren.
Realisiert wird die Sperre über die Telekommunikationsanbieter. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste mit ausländischen Domains, die über DNS blockiert werden. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt; die Aufsicht bezeichnet diesen Vorgang als Domain-Hopping und nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele. Wer sich vorstellt, das Sperren sei eine einmalige technische Aktion, irrt: Es ist ein fortlaufendes Aufsichtswerk, und eine Marke kann heute verfügbar und nächste Woche gesperrt sein.
Was heisst das für einen Wettenden? Es heisst, dass die Registrierung bei einem ausländischen Anbieter einen Faktor enthält, der nicht in seiner Kontrolle liegt. Und weil die Sperrliste nur blockiert, aber nicht schützt, bleibt es beim alten Grundsatz: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Stakes und Gewinne bei nicht bewilligten Veranstaltern können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Was am Ende des Rennens auf der Uhr steht
Die Grundregel für alles Weitere: Schweizer Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, für das die Gespa zuständig ist, nicht die ESBK. Wer diese Zuständigkeit kennt, weiss auch, warum die Werbung für ausländische Anbieter in der Schweiz verboten ist und mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet werden kann. Wer hierzulande ein Konto eröffnet, tut es bei Swisslos oder der Loterie Romande, je nach Kanton.
Ein Freebet-Code ist in diesem Markt eine Randfigur. Er belohnt Präsenz bei einer genehmigten Aktion und nicht die Registrierung, und sein Guthaben ist in der Regel an eine kurze Frist, eine kleine Auszahlungssumme und den Verzicht auf Auszahlbarkeit gebunden. Die beiden Beispiele, die diese Seite vorgerechnet hat — CHF 10 Spielguthaben in einer Wette zu 1.90 auf einen Zweiwegemarkt — ergeben einen erwarteten Wert von rund CHF 4.28 bis CHF 4.75, und das ist die ehrlichste Zahl, die man über ein solches Geschenk sagen kann. Mehr ist nicht drin, und niemand sollte ein Konto für weniger eröffnen.
Die Wahl liegt bei zwei Wegen. Wer bei Swisslos oder der Loterie Romande spielt, bekommt eine Bewilligung, ein Sperrregister, einen Rechtsweg und einen Zahlungsverkehr, der auf den eigenen Namen beschränkt ist, dafür aber eine Wohnsitzbindung, ein geschlossenes Sportprogramm und eine Limite, die vor der ersten Wette gesetzt werden muss. Wer bei einem der ausländischen Anbieter spielt, bekommt ein breiteres Programm, aber keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht, keine Anbindung an das Sperrregister und keine Schweizer Rechtsmittel; dazu kommt die Möglichkeit, dass die Domain morgen gesperrt ist. Keiner der beiden Wege ist der sichere im Sinne eines Versprechens. Es sind schlicht zwei verschiedene Bündel von Rechten und Pflichten, und wer das eine wählt, sollte wissen, was er mit dem anderen aufgibt.
Für alles Steuerliche gilt: Diese Seite kann nur allgemeine Informationen liefern, nicht eine auf den Einzelfall zugeschnittene Auskunft.
Häufige Fragen zu Freebet-Codes und Schweizer Sportwetten
Gibt es in der Schweiz überhaupt einen Code für eine Gratiswette?
Ja, aber nicht als dauerhaften Mechanismus. Die Loterie Romande etwa vergab in der Stadionaktion vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen je CHF 10 Spielguthaben an Personen, die den Code innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingaben. Insgesamt waren 7’000 Stück verfügbar, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar.
Wer darf in der Schweiz Sportwetten anbieten und Aktionen vergeben?
Nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport besitzen eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS; die Aufsicht führt die Gespa. Gratisspielguthaben braucht zusätzlich die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Die Gespa erteilte 2025 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos.
Bekomme ich bei einer Gratiswette den Einsatz zurück?
Der Einsatz fliesst bei einer klassischen Gratiswette nicht mit dem Gewinn zurück, und die Schweizer Veranstalter sind einen Schritt strenger: Gratisspielguthaben aus Aktionen ist bei Swisslos und bei der Loterie Romande nicht auszahlbar. Aus einem Gewinn wird also ein Guthaben im Wettprogramm, das nie zu einer Banküberweisung wird.
Warum muss die Gespa einem Gratisguthaben vorher zustimmen?
Weil ein Guthaben, das zum Spielen einlädt, selbst eine Form der Spielvermittlung ist. Nach Art. 75 Abs. 2 BGS brauchen Gratisspielguthaben und Gratiswetten die vorgängige Zustimmung. Die Verwaltung dieser Auflage erklärt, weshalb die Schweiz deutlich weniger Aktionsguthaben kennt als Märkte mit mehreren konkurrierenden Anbietern.
Muss ich vor meiner ersten Wette eine Verlustlimite setzen?
Ja. Bei Swisslos sind vor der ersten Teilnahme an Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden; zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich.
Sind Gewinne aus einer Gratiswette steuerfrei, und welchen Freibetrag muss ich beachten?
Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; den Föderalfreibetrag legt die ESTV ab 1. Januar 2026 mit CHF 1’071’000 fest, 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag ist je nach Kanton verschieden, weshalb eine pauschale Aussage nicht möglich ist. Wer in der Grössenordnung üblicher Wetten gewinnt, bleibt unter jedem Freibetrag und zahlt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Wer eine erhebliche Summe gewinnt, konsultiert einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Darf ich bei einem ausländischen Buchmacher wetten?
Das Spielen bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist für den Wettenden nicht strafbar, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Solche Domains können auf der Sperrliste stehen und per DNS blockiert werden; Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains. Wer dort spielt, hat keine Schweizer Aufsicht, kein Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg.
Bonus – handicapwettench
Inhalt erstellt vom Team «handicapwettench»
