Neukundenbonus bei Schweizer Sportwetten – zwei bewilligte Wege, zehn Anbieter im Vergleich
Ladevorgang...
Die Suche nach einem Neukundenbonus führt in der Schweiz an eine Wand, und die Wand hat einen Namen: Gespa. Wer Gratisspiele oder Startguthaben anbieten will, braucht vorab die Zustimmung der Aufsichtsbehörde – nach Artikel 75 Absatz 2 des Geldspielgesetzes. Deshalb findet man hierzulande nicht die Neukundenpakete, die ausländische Portale bewerben, sondern zwei Veranstalter mit einem engen Spielraum und acht ausländische Seiten, die kein Schweizer Bewilligungspapier besitzen.
Stand: Oktober 29, 2026, abgeglichen mit den Bewilligungs- und Aufsichtsangaben der Gespa sowie den veröffentlichten Teilnahmebedingungen der beiden bewilligten Veranstalter.
Verlustlimiten zuerst: was vor der ersten Wette festgelegt sein muss
Wer ein Konto eröffnet und die erste Wette platzieren will, trifft zuerst auf ein Formular, nicht auf ein Bonusbanner. Verlustlimiten sind Pflicht. Artikel 87 der Verordnung über Geldspiele verlangt, dass die Veranstalterin einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat abfragt. Ohne diese Angaben läuft nichts.
Drei Fristen statt einer Zahl
Bei Swisslos und damit bei Sporttip sind konkret Limiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Das Statut gibt 24 Stunden vor; die beiden Veranstalter wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten.
Diese Staffelung nach Alter ist der Punkt, an dem die meisten Neukunden überrascht werden. Wer mit 19 ein Konto eröffnet, kann nicht einfach auf die Zehntausend hochgehen, weil ein Kollege das erzählt. Die Grenze steht bei CHF 1’000, und sie ist keine Empfehlung.
Der Aufschub bei der Erhöhung ist die eigentliche Konstruktion. Eine Senkung wirkt, während der Entschluss noch frisch ist. Eine Erhöhung muss drei Tage im Raum stehen bleiben, in denen der Entschluss verwittern kann. Wer nach einem verlorenen Samstag sein Limit hochsetzen möchte, hat bis Dienstag Zeit, es sich anders zu überlegen.
Ein Startguthaben ersetzt keine Limite
Kein Bonus hebt diese Pflicht auf, und kein Bonus lockert sie. Wer eine Aktion annimmt, hat sein Limit bereits gesetzt, weil das Formular vor der ersten Wette kommt. Die Reihenfolge ist nicht verhandelbar.
Wer den Zugang komplett dichtmachen will, kann ihn produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren – ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wandert in ein schweizweites Register und gilt dann auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und für das Fürstentum Liechtenstein. Bei einer freiwilligen Sperre ist eine Aufhebung nach Artikel 84 der Verordnung erst nach drei Monaten möglich und läuft über eine Fachstelle.
Wer sich für die dauerhafte Variante entscheidet, entscheidet gegen den Zugang, nicht nur gegen den einen Anbieter. Das ist die schärfste Konsequenz im ganzen Instrumentenkasten, und sie wirkt weiter als der Anlass, aus dem sie gezogen wurde.
Was das für die Wahl des Weges bedeutet
Wer den Abend gelegentlich für ein Kombispiel nutzt, wird die Verlustlimite als Formalität abtun und die 30-Tage-Zahl irgendwo eintragen. Wer schon einmal mehr gesetzt hat, als geplant war, sollte die Senkung vor der Erhöhung kennen. Und wer merkt, dass er die Erhöhung braucht, hat in diesen 72 Stunden das deutlichste Signal, das ein Schweizer Wettkonto liefern kann.
Rechtlich sauber ist eines: Die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat. In der Schweiz gibt es keine gesetzlich fixierte Einzahlungsobergrenze. Wer sie in einem Vergleich mit Anbietern aus anderen Ländern sucht, sucht etwas, das hier nicht existiert.
Neukundenangebote in der Schweiz: was ein Startguthaben wirklich ist
Ein Willkommensangebot in der Schweiz ist kein Geldgeschenk. Es ist ein Guthaben mit einer kurzen Haltbarkeit, einer Bedingung und einer Eigenschaft, die alles entscheidet: Es lässt sich nicht auszahlen. Das ist keine Marotte einzelner Anbieter, sondern der Kern der Sache. Gratisspielguthaben ist Promotionsgut, Gewinne daraus bleiben im Spielerkonto hängen.
Gratisspielguthaben gegen Gratiswette: zwei verschiedene Dinge
Die Begriffe werden durcheinandergeworfen, und der Unterschied kostet Geld. Gratisspielguthaben im Sinne des Gesetzes ist das, wofür die Aufsicht ihre Zustimmung geben muss. Gratiswette oder Freiwette ist Marktsprache für Angebote, bei denen ein Einsatz gestellt wird, ohne dass der Spielende ihn bezahlt.
Beim typischen Freebet zahlt der Anbieter einen Gewinn aus, aber nicht den Einsatz. Wer CHF 10 als Gratiswette auf Quote 2.00 setzt, sieht CHF 20 auf dem Wettschein und CHF 10 auf dem Konto – der Einsatz geht an den Anbieter zurück. Steht im Kleingedruckten «Einsatz wird nicht mitausgezahlt», ist das die ganze Erklärung. Steht dort «nicht auszahlbar», gilt dasselbe für das Guthaben selbst.
Der einzige Sonderfall im Feld
Die Loterie Romande fuhr mit «JouezSport – Patinoires et Stades» eine Aktion, die vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an 7 Aktionstagen lief. Wer innerhalb von 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, bekam CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Wer in einem Westschweizer Stadion war und den Code aufgegriffen hat, hatte eine Gratisspielrunde – zeitlich und mengenmässig eng begrenzt, und das Guthaben zerfällt nach dreissig Tagen. Wer den Code nicht gesehen hat, hatte keine Chance, und wer drei Wochen später davon las, ebenfalls nicht. Das ist der ganze Radius dieser Art Promotion in der Schweiz.
Boosts statt Boni
Sporttip arbeitet mit Multiplikatoren auf den Gewinn, nicht auf den Einsatz. Der Kombiboost gilt nur online, in den Spielarten Prematch, Live und Systemwette, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Der letzte Satz verdient Betonung. Wer den Cash-Out zieht, verliert die Erhöhung – auch wenn sie auf dem Wettschein stand. Der Boost ist eine Wette auf das Durchhalten, nicht auf das Ereignis.
Wann Einschränkungen zur harten Kante werden
Ein Kombiboost, der fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 verlangt, ist kein Zufallsprodukt. Eine Kombination aus fünfzehn Begegnungen mit diesen Quoten bringt rechnerisch eine Gesamtquote irgendwo jenseits der Fünfhundert, gemessen an der Einzelquote. Einen solchen Wettschein zu gewinnen ist etwas anderes, als ihn zusammenzustellen, und der Boost von 100 % ändert am Schwierigkeitsgrad der Zusammenstellung nichts.
Hier liegt ein Vergleich, der für Neukunden nützlich ist. Die untere Stufe, vier Voraussagen ab 1.50 mit 5 % Bonus auf den Nettogewinn, ist erreichbar, und die Erhöhung ist bescheiden. Die obere Stufe zahlt das Zwanzigfache an Prozenten und verlangt eine Trefferquote, die niemand garantieren kann. Wer den Boost als Aufschlag auf den Gewinn kalkuliert, sollte das Grundlegende zuerst verstehen.
Der Kombiboost gerechnet: was ein üppiger Prozentsatz auf einen Zehner ausmacht
Die Rechnung liefert dieses Kapitel, und sie braucht vier Voraussagen mit Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 auf einen Einsatz von CHF 10. Das sind Beispielquoten, keine Kurse aus einem Programm. Die Kombination multipliziert die vier Quoten zur Gesamtquote: 1.60 × 1.70 ergibt 2.72, das mit 1.80 ergibt 4’896, das mit 2.00 ergibt 9’792.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette entsteht nach den Bedingungen aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. CHF 10 auf Quote 9’792 ergibt 97.92 Franken. Nach der zweiten Rundungsregel – auf 5 Rappen abgerundet – bleiben CHF 97.90 als Auszahlung stehen. Der Einsatz von CHF 10 ist darin enthalten; der Nettogewinn beträgt CHF 87.90.
Der Kombiboost greift auf den Nettogewinn. Auf der untersten Stufe mit 5 % Bonus sind das CHF 4.40 obendrauf, auf der zweiten Stufe mit 20 % erhöhen sich die CHF 87.90 um CHF 17.55. Die höchste Stufe gewährt 100 % und damit CHF 87.90 zusätzlich. Das ist die ganze Spanne: Zwischen der vorsichtigsten und der aggressivsten Variante liegen auf dieser Beispielwette CHF 83.50 Zusatzertrag – unter der Annahme, dass die Kombination durchgeht.
Dass die vier Beine dieser Beispielwette alle gewinnen, ist nicht der Normalfall, sondern die Voraussetzung dafür, dass überhaupt ein Nettogewinn entsteht. Der Boost greift entweder voll oder gar nicht. Wer wissen will, wie gross seine reale Chance ist, multipliziert die Einzelwahrscheinlichkeiten; die Quoten sagen es ihm, nur selten in die Richtung, die auf dem Wettschein steht.
Wo die Grenzen der Rechnung liegen
Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Über der Limite wird eine Wette nicht angenommen; Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Wer mit dem Höchsteinsatz spielt, verschiebt die Rechnung proportional um den Faktor Tausend – und die Verlustspanne ebenso.
Der Einsatz bei Sporttip wird bei einer abgesagten Begegnung anders behandelt als ein Boost. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: In Einzelwetten wird sie zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Die Gesamtquote sinkt dann um dieses Bein, der Boost womöglich unter seine Mindeststufe. Ein Fussballspiel, das am Samstagabend ausfällt, kann am Sonntagmorgen aus einer Zehnerkombination eine Neunerkombination machen.
Der Cash-Out ist die dritte Einschränkung. Er steht für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten zur Verfügung, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out. Eine Teilauszahlung ist nicht möglich, ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und hängt vom Stand der Sportereignisse ab. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost ohnehin.
Unter dem Strich: Der Kombiboost ist eine Erhöhung mit Bedingungen, die man vor dem Wetten prüfen muss, nicht eine Gutschrift nach dem Wetten. Wer die unterste Stufe wählt und die Kombination gewinnen sieht, bekommt einen Aufschlag von 5 % auf seinen Nettogewinn. Wer die höchste Stufe wählt, bekommt das Zwanzigfache – und hat sich die schwierigere Kombination zusammengestellt. Der Prozentsatz wächst schneller als die Chance.
Die Auswahl der Startangebote im Vergleich: Bedingungen statt beworbener Summe
Die Reihenfolge dieses Vergleichs richtet sich nicht nach der Grösse der Zahl auf dem Banner. Sie richtet sich nach der Frage, die für einen Neukunden tatsächlich zählt: Wie viel Aufwand kostet das Angebot, wie lange hält es, und lässt es sich auszahlen?
Bei Sporttip lässt sich das Gratisspielguthaben aus einer Promotion gar nicht auszahlen. Bei der Loterie Romande ist das Gratisspielguthaben ebenfalls nicht auszahlbar. Das ist der Grund, weshalb die beworbenen Summen weniger wert sind, als sie aussehen.
Marke, Bewilligung, Bericht
| Marke | Swiss-Bewilligung | Veranstalterin |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja – Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja – Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| PowBet | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung ausserhalb der Schweiz; Angabe ohne Geltung in der Schweiz |
| myBet | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung ausserhalb der Schweiz; Angabe ohne Geltung in der Schweiz |
| 1xBet | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung ausserhalb der Schweiz; Angabe ohne Geltung in der Schweiz |
| BDMBet | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung ausserhalb der Schweiz; Angabe ohne Geltung in der Schweiz |
| Coolzino | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung ausserhalb der Schweiz; Angabe ohne Geltung in der Schweiz |
| Bahigo | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung ausserhalb der Schweiz; Angabe ohne Geltung in der Schweiz |
| N1 Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung ausserhalb der Schweiz; Angabe ohne Geltung in der Schweiz |
| Fezbet | Keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung ausserhalb der Schweiz; Angabe ohne Geltung in der Schweiz |
Was in den zwei oberen Zeilen steht, hat Kraft in der Schweiz, und das bringt Vor- und Nachteile mit sich. Der Zugang zum Konto ist auf das Gebiet eines Veranstalters begrenzt. Wer in Basel wohnt, kann nicht bei der Loterie Romande spielen; wer in Genf wohnt, nicht bei Sporttip. Wer in Tessin oder im Fürstentum Liechtenstein wohnt, gehört zum Vertragsgebiet von Swisslos.
Ein Angebot für den einen Weg, eines für den anderen
Bleibt ein Kontoinhaber innerhalb seines Gebiets, konzentriert sich die Wahl auf zwei Angebotsprofile. In Basel, Zürich, Bern und der Innerschweiz heisst das Sporttip mit dem Kombiboost, den Staffeln bei vier oder sieben oder zehn oder fünfzehn Voraussagen und den Quoten- und Profitboosts, die nur einmal pro Wettendem nutzbar sind. In Lausanne, Genf, Neuenburg, Freiburg, Sitten und Umgebung heisst das Jouez Sport, wo eine geprüfte Identität der Preis für die Teilnahme an Aktionen wie «Patinoires et Stades» ist – und die Prüfung vor der Auszahlung ist ohnehin verlangt.
Wer im einen Gebiet wohnt und den Vergleich des anderen Gebiets liest, kann nichts davon nutzen. Das ist die härteste Folge der Zwei-Veranstalter-Regel für einen Neukunden: Es gibt nicht einmal eine Wahl, sondern nur ein Schaufenster pro Region.
Die acht ohne Bewilligung im Schaufenster
Jede dieser Marken läuft auf eine von zwei Einschätzungen zu. Entweder man sieht in ihr die grosse Auswahl an Sportarten, Quoten und Aktionen, die in der Schweiz verboten ist. Oder man sieht in ihr die Seite ohne Schweizer Aufsicht, ohne Verbindung zum Spielsperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg.
Rechnerisch relevant ist ein anderer Umstand. Wer dort spielt, verliert die Limiten, die ein bewilligtes Konto liefert, und tauscht sie gegen Quoten ein, die das Angebot verspricht. Wo die Aufsicht sperrt, sperrt sie auf DNS-Ebene, und diese Sperre trifft die Domain, nicht den Anbieter.
Grundlagen: Registrierung, Konto, Wettschein – und warum ein Bonus nie ein Geschenk ist
Der Weg zum ersten Wettschein ist in der Schweiz kürzer, als die ausländischen Vergleichsportale vermuten lassen, aber er hat feste Stationen. Die erste heisst Identität. Die zweite heisst Limite. Die dritte heisst Guthaben. Und ein Bonus sitzt, wo er eigentlich nicht hingehört: in einer eigenen, engen Schublade.

Identität vor Spielguthaben
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Diese Reihenfolge ist keine Bürokratie, sondern eine Verriegelung. Solange die Identität nicht geprüft ist, gibt es kein Spielguthaben, und solange das Guthaben nicht da ist, gibt es keinen Wettschein. In der Schweiz gehört der Ausweis an den Anfang, nicht in die Auszahlungsphase. Wer schon bei einem ausländischen Anbieter gespielt hat, kennt das andersherum – und wird die Verzögerung anfangs für einen Fehler halten.
Wer Sporttip nutzen will, muss im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH oder im Kanton Tessin oder im Fürstentum Liechtenstein wohnen. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Der Wohnsitz entscheidet also nicht nur über den Anbieter, sondern darüber, ob ein Konto überhaupt möglich ist.
Für die Loterie Romande kommen 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende hinzu. Wer lieber am Schalter registriert als am Bildschirm, hat dort einen Weg, der bei Sporttip so nicht existiert.
Guthaben kaufen, aber nicht beliebig
Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart steht unter anderem PostFinance Pay bereit, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Bei beiden Anbietern ist das Guthaben der eigenen Person und dem eigenen Konto zugeordnet. Ein anonymer Weg hinein existiert in der Schweiz nicht, und ein Guthaben in Krypto schon gar nicht.
Die Rückseite der Auszahlung
Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen.
Für die Auszahlung des Guthabens selbst gilt eine eigene Regelung. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden; die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Zweimal im Jahr kostenlos, dann ein Prozentaufschlag bei jedem weiteren Mal – das ist die Abrechnung, wenn man sein Guthaben in bar sieht. Wer im Jahr zweimal grössere Beträge abzieht, merkt die 3 % selten. Wer in einem guten Monat viermal etwas abbucht, zahlt jedes Mal einen Teil seiner Wette an den Anbieter zurück.
Bei Swisslos und bei der Loterie Romande gibt es zusätzlich eine Grenze, die nicht die Summe betrifft, sondern den Adressaten: Ausgezahlt wird nur auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Das kann nur geschehen, wenn Zahlungsweg und Kontoinhaber auf dieselbe Identität lauten. Ein Konto auf den Namen eines Dritten würde ohnehin an der Identitätsprüfung scheitern.
Der ehrliche Weg zur ersten Wette
Ein Neukunde, der von einem grossen Willkommensangebot liest, findet in der Schweiz kein Gegenstück. Der Weg sieht praktisch so aus: Ausweis bereithalten, im Vertragsgebiet Wohnsitz haben, ein Konto mit einer Identität eröffnen, die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, einen Betrag von mindestens CHF 20 einzahlen, und dann das Angebot prüfen, das im eigenen Konto steht – nicht das, das irgendwo beworben wird.
Der Punkt am Ende ist der wichtigste. Die kleinen Aktionen der beiden Veranstalter sind zeitlich und mengenmässig begrenzt. Was im Konto steht, ist der einzige Stand, der zählt.
Rechtslage: Bewilligung statt Wahlfreiheit – und was eine ausländische Lizenz in der Schweiz bedeutet
Der Markt, in dem ein Neukunde sucht, ist kleiner, als die Suchmaschinen vermuten lassen. Die Erklärung steht in einem Gesetzestext und in einer Aufsichtsbehörde. Wer die mit einem Blick auf die geschlossene Liste verwechselt, versteht das ganze Angebot nicht.

Zwei Veranstalter per Gesetz
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2019. Zuständig für die Aufsicht ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gegründet auf das Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist die falsche Adresse; sie beaufsichtigt nur Casinos.
Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, nach den Artikeln 21 bis 25 des Gesetzes. Sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste gesperrter ausländischer Domains.
Der Reinertrag geht nach Artikel 125 des Gesetzes an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Wer bei einem der beiden Anbieter wettet, finanziert damit auch kantonale Kultur- und Sportförderung – eine Tatsache, die in keinem Willkommensbanner erwähnt wird und für manchen Leser ein Argument ist.
Ein Online-Konto erfordert nach Artikel 47 Absatz 3 der Verordnung einen Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis zusätzlich einen im eigenen Vertragsgebiet. Wer im Ausland lebt, aber einen Schweizer Pass hat, hat damit keinen Anspruch auf ein Konto.
Was ein ausländischer Schein in der Schweiz ist
Lizenzen aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land besitzen nach Artikel 4 des Gesetzes keine Geltung in der Schweiz. Eine dieser Lizenzen ist also kein Nachweis, dass ein Anbieter in der Schweiz tätig sein darf.
Eine ausländische Lizenz sieht aus wie ein Nachweis, und sie ist einer für das Land, das sie erteilt hat. In der Schweiz ist sie das nicht.
Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu 3 Jahre oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft, doch Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Schutz und Fair-Play-Kontrollen bestehen in diesem Fall nicht.
Ein weiteres Werkzeug hat die Gespa mit der Sperrliste, die sie seit dem 3. September 2019 führt und die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – die Aufsicht nennt dieses Domain-Hopping, und sie nennt als Beispiele Interwetten und Bet-at-Home und bet365 als auf der Liste. Wer heute über ein Lesezeichen auf eine dieser Seiten kommt, kommt morgen nicht mehr hin.
Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ausgetauscht, und diese Ersetzung ist mehr als ein technisches Detail. Sie sagt dem Nutzer, dass er nicht auf ein dauerhaftes Angebot setzt, sondern auf einen jeweils aktuellen Link.
Was in dieser Schweiz erlaubt ist – und was nicht
Erlaubt ist nur, was auf der Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten steht – in der Fassung vom 10. September 2026, gestützt auf Artikel 25 des Gesetzes und Artikel 29 der Verordnung. Qualifikationsrunden kommen nur auf die Liste, wenn sie dort ausdrücklich genannt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie dort stehen. Rangierungswetten gibt es nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet; auf Trainingsläufe darf nicht gewettet werden. Corner- und Kartenmärkte erscheinen in der Liste ebenso wenig wie ein Esport-Bereich. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen darf in der Schweiz nicht gewettet werden.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, wenn der Veranstalter über eine entsprechende Bewilligung verfügt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte gibt es nicht. Wer nach dem erwarteten Kartenregen sucht, findet ihn in der Schweiz nicht.
Dass der Markt so eng ist, hat eine Ursache, die man nicht verwechseln darf. Die Zwei-Veranstalter-Regel ist Teil des Bewilligungssystems für Grossspiele, und die Gesperrtheit der Liste ist Teil der Aufsicht.
Steuern auf Sportwettgewinne
Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Ab dem 1. Januar 2026 liegt der Bundesfreibetrag bei CHF 1’071’000; im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt «je nach Kanton». Über dem Freibetrag behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.
Für den typischen Wettenden liegt jeder Gewinn weit unter dem Freibetrag, sodass weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer anfällt. Auch von der Anbieterseite her gibt es keine Abgabe auf den Einsatz; wer eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz behauptet, hat die Rechtslage nicht gelesen.
Etwas anders sieht es bei ausländischen Anbietern aus. Ihre Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Diese Rechtsfolge unterscheidet sich je nach Kanton, und wer mit fünfstelligen Gewinnen bei einem ausländischen Anbieter rechnet, muss mit seiner kantonalen Steuerverwaltung sprechen. Wer die steuerlichen Einzelheiten klären will, sollte eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung fragen.
Die zehn Anbieter im Vergleich: eine Einschätzung nach Massstab
Die Reihenfolge folgt der Schweizer Bewilligungslage und danach, wie die Bedingungen für einen Neukunden aussehen. Kein Anbieter erhält einen Sonderweg, weil er gross bewirbt. Wer eine 100-%-Erhöhung auf einen Kombiboost als grosszügig liest, liest nur die erste Zahl des Themas.
Swisslos Sporttip: die freiwillige Selbstbeschränkung als Antwort auf die Bewilligungsregel
Das Bewilligungspapier trägt die Bezeichnung Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel, gestützt auf das Geldspielgesetz, und die Aufsicht ist die Gespa. Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; das Produkt heisst Sporttip. Ein Online-Konto gibt es nur für Personen mit Wohnsitz im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, im Kanton Tessin oder im Fürstentum Liechtenstein.
Das Angebot hat eine Obergrenze, die nicht in der Werbung steht, sondern in den Bedingungen der Klasse: Kombiboost mit Stufen von 5, 20, 40 und 100 % auf den Nettogewinn, abhängig von vier bis fünfzehn Voraussagen ab je Quote 1.50; Quotenboosts nur online für Prematch-Einzelwetten; Profitboosts mit einem angegebenen Prozentsatz.
Der Wegweiser für die passende Erhöhungsstufe liegt in der Zusammenstellung des Wettscheins. Vier Voraussagen ab 1.50 erfordern ein begrenztes Auswahlverfahren, sieben verlangen schon eine ordentliche Ausbeute an Favoritensiegen, und fünfzehn setzen eine Trefferquote voraus, die über eine ganze Saison kaum zu halten ist. Der Sprung von 40 auf 100 % sieht nach grosszügiger Aufrundung aus und ist vor allem eine Erhöhung der Hürde.
Die Bedingungen, die das Angebot begleiten, sind für sich genommen kein Fallstrick, aber sie verlangen Aufmerksamkeit. Ein Cash-Out lässt die Erhöhung verfallen. Ein abgesagtes Spiel kann die Kombination unter die nächste Stufe drücken. Und die Höchstgrenzen für Einsätze sind nicht verhandelbar: CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette, jederzeit änderbar.
Der Gedanke hinter der Konstruktion ist wiedererkennbar. Statt einer Gutschrift, die nach dreissig Tagen verfällt, ein Aufschlag auf das, was der Wettende ohnehin richtig getippt hat. Die Aufsicht gibt nicht ihre Zustimmung für eine Gutschrift, sondern für eine Erhöhung. Das ist die eigentliche Antwort auf die Vorgabe der Aufsicht, und sie ist erkennbar sparsam.
Loterie Romande Jouez Sport: das Gratisspielguthaben als Kampagnenkunst
Die Loterie Romande ist die zweite Veranstalterin, die das interkantonale Recht zulässt, mit einer Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter der Aufsicht der Gespa. Sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura – eine Veranstalterin mit 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden.
Ihre Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» zeigt exemplarisch, wie ein Neukundenangebot in der Schweiz aussieht, wenn es sich nicht auf einen Boost stützt: Ein Code, den man in den National-League-Stadien verbreitet, muss innerhalb von 7 Tagen im verifizierten Konto eingegeben werden, und es gibt CHF 10 Spielguthaben. Das Angebot ist auf 7’000 Stück begrenzt und das Guthaben 30 Tage gültig.
Das ist keine frei zugängliche Aktion, sondern eine an den Stadionbesuch gebundene. Wer regelmässig in die Westschweizer Stadien geht, hat gute Karten, den Code aufzugreifen. Wer weder Zeit noch Gelegenheit hat, dorthin zu gehen, kann die Aktion nicht nutzen, auch nicht mit einem Konto. Das ist die ehrliche Beschreibung ihrer Reichweite.
Bei den Einzahlungen gelten Obergrenzen von CHF 10’000 für Einzahlungen pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Das Gratisspielguthaben aus einer Promotion ist nicht auszahlbar.
Die Kombination aus kampagnenartigen Aktionen und einer festen Auszahlungslogik ist bezeichnend. Die Loterie Romande bündelt ihre Promotions eher mit dem Anlass, nicht mit der Dauer. Wer in der Westschweiz wohnt und ein Konto bei der Loterie Romande hat, hat Anspruch auf diese Aktionen und nicht auf die Angebote von Sporttip – die Vertragsgebiete überschneiden sich nicht.
Die Marken ohne Schweizer Bewilligung: was sie in die Schweiz nicht mitbringen
Die folgenden acht Seiten sind ohne Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten anbieten; was ein ausländischer Anbieter zur Schau stellt, hat hier keine Grundlage. Sie sind in dieser Übersicht, weil Leser ihnen begegnen, und sie werden nach denselben Grundsätzen behandelt wie die anderen.
PowBet – keine Schweizer Bewilligung. Die Angabe einer Bewilligung ausserhalb der Schweiz hat in der Schweiz keine Geltung; eine Verbindung zum Schweizer Spielsperrregister besteht nicht, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Was für einen Kontoinhaber bleibt, ist ein Angebot, das nicht über die hier geltenden Regeln verfügt.
myBet – keine Schweizer Bewilligung. Dasselbe Bild: eine ausländische Lizenz, die hier nichts gilt, kein Zugang zum Sperrregister und keine Schweizer Beschwerdemöglichkeit.
1xBet – keine Schweizer Bewilligung. Der Zugang hängt an Domains, die auf der Sperrliste landen können, und das Sperren hat auf die Angebote, die der Nutzer sieht, keine dauerhafte Wirkung: Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt.
BDMBet – keine Schweizer Bewilligung. Ein Konto dort ist an keine Schweizer Aufsicht gebunden und unterliegt nicht der Prüfung, die für die Bewilligung nötig ist.
Coolzino – keine Schweizer Bewilligung. Der Name deutet bereits an, dass der Schwerpunkt ausserhalb des Sportwettens liegt.
Bahigo – keine Schweizer Bewilligung. Für Sportwetten gelten dort die Bedingungen des Anbieters, nicht die Bedingungen, die das hiesige Gesetz an eine bewilligte Veranstalterin stellt.
N1 Bet – keine Schweizer Bewilligung. Wer dort spielt, hat weder Limiten noch Sperren, die hier anerkannt wären.
Fezbet – keine Schweizer Bewilligung. Kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Aufsicht, kein Eintrag im hiesigen Sperrsystem.
Zwei Dinge sind für diesen Teil wichtig. Das Schweizer Sperrsystem kennt keine ausländischen Anbieter, deshalb kann eine unbefristete Spielsperre dort nicht wirken. Und die Zahl der Domains, die auf der Sperrliste stehen, ist Ende 2025 auf 671 gestiegen, ohne dass die Liste endgültig wäre. Wer eine dieser acht Seiten nutzt, nutzt sie ohne den Schutz, den das Abkommen für einen Spieler vorsieht.
Die Bewertung der ganzen Gruppe
Für einen Neukunden ist die Frage nach der Bewilligung keine Formalie, sondern die erste Trennlinie. Auf der einen Seite stehen zwei Veranstalter, deren Bewilligung in der Schweiz gilt, deren Konten an ein Gebiet gebunden sind und deren Limiten, Identitätsprüfungen und Auszahlungswege nach den Gesetzen dieses Landes funktionieren. Auf der anderen Seite stehen Anbieter ohne Bewilligung, mit Quoten und Auswahlmöglichkeiten der einen Art und ohne Schweizer Schutz.
Für die zwei bewilligten Veranstalter fällt die Bewertung unterschiedlich aus, und der Leser sollte die richtige wählen. Sporttip ist das vollständigere Sportkonto mit der reicheren Sportarten- und Marktabdeckung, dafür mit einem Boost, der nur bei Kombinationen greift und drei Voraussetzungen mitbringt. Die Loterie Romande hat einen kleineren Radius, aber die lokale Bindung an die Westschweiz und die stadionnahen Aktionen.
Für die Anbieter ohne Bewilligung fällt die Bewertung nicht nach Land aus, sondern nach der Verbindung zur Schweiz. Sie ist bei jedem von ihnen dieselbe, nämlich nicht vorhanden.
Häufige Fragen zu Sportwetten-Bonus für Neukunden
Gibt es in der Schweiz einen Neukundenbonus bei Sportwetten?
Willkommensaktionen sind an die Zustimmung der Gespa gebunden, die Gratisspiele und Startguthaben vorab genehmigen muss. Swisslos (Sporttip) und die Loterie Romande (Jouez Sport) führen deshalb nur kleine, befristete Angebote wie Gratisspielguthaben oder Gewinnerhöhungen, nicht die grossen Einzahlungsboni, mit denen ausländische Seiten werben.
Was braucht es für die Online-Registrierung bei Swisslos?
Mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, also in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, in Tessin oder im Fürstentum Liechtenstein. Eine bestehende Spielsperre schliesst die Registrierung aus, und eine zweite Registrierung ist nicht möglich.
Warum fallen Willkommensangebote bei Schweizer Veranstaltern kleiner aus?
Vor Gratisspielen und Startguthaben verlangt Artikel 75 Absatz 2 des Geldspielgesetzes die Zustimmung der Aufsichtsbehörde; im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Beide Veranstalter arbeiten mit befristeten Gratisspielaktionen statt mit dauerhaften Bonusprogrammen, und Gratisspielguthaben lässt sich nicht auszahlen.
Was geschieht mit dem Einsatz einer Gratiswette im Gewinnfall?
Bei einer Gratiswette wird der Einsatz in der Regel nicht mitausgezahlt. Wer CHF 10 auf Quote 2.00 setzt, sieht CHF 20 auf dem Wettschein und CHF 10 auf dem Konto; die anderen CHF 10 gehen an den Anbieter. Bei Swisslos und bei der Loterie Romande gilt zusätzlich, dass Gratisspielguthaben aus einer Promotion nicht auszahlbar ist.
Welche Verlustlimiten sind vor der ersten Wette zu setzen?
Bei Swisslos sind es Limiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich; ein Willkommensangebot ersetzt oder lockert diese Pflicht nicht.
Bonus – handicapwettench
Inhalt erstellt vom Team «handicapwettench»
