Sportwetten auf Android in der Schweiz – zwei bewilligte Wege, ein offener Graubereich

Updated Oktober 2026
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Ein Smartphone mit dunklem Display liegt auf einem Holztisch neben einem Ladekabel und einer Kaffeetasse.

Aktueller Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Aufsichtsdaten der Gespa und die Spielregeln von Swisslos und Loterie Romande geprüft.

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000.

Wer in der Schweiz Sportwetten auf dem Android-Gerät sucht, trifft auf eine kurze Liste und eine lange Liste. Die kurze Liste führt zwei Namen. Die lange Liste führt zehn und mehr, und keiner davon hat hier eine Bewilligung.

Das ist keine Einschätzung, sondern eine Folge davon, wie die Kantone das Geschäft geordnet haben. Ein Grossspiel darf nur veranstalten, wer eine Bewilligung besitzt, und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Für Sportwetten haben die Kantone die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip im deutschsprachigen Gebiet samt Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande mit Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen. Wer im Vertragsgebiet der einen wohnt, kann dort ein Konto eröffnen und nicht bei der anderen.

Damit ist die Ausgangslage für jeden Android-Nutzer klar umrissen, und die eigentliche Frage lautet nicht mehr «welche App», sondern «welcher Weg». Innerhalb des erlaubten Angebots sind das die App, die mobile Webseite und die Verkaufsstelle – drei Zugänge, die dieselben Wetten, dieselben Limiten und dasselbe Konto bedienen, aber unterschiedlich viel können. Ausserhalb steht ein Angebot, das funktioniert wie jede andere ausländische Webseite und hier weder Aufsicht noch Sperrregister noch Rechtsschutz kennt.

Ich habe mir beide Seiten angesehen, und ich werde sie nicht gegeneinander ausgleichen. Wer bequeme Einzahlungen, ein breites Sportprogramm und Live-Märkte bis zum Anpfiff sucht, findet auf den ausländischen Seiten mehr davon. Wer im Streitfall jemanden anrufen können will, der zuständig ist, hat genau zwei Adressen.

Verlustlimiten, Pausen und Spielsperre: was die App verlangt, bevor es losgeht

Der erste Bildschirm ist nicht das Wettprogramm. Er ist die Limite. Wer bei Sporttip zum ersten Mal teilnimmt, muss Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, bevor der erste Wettschein möglich ist. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000.

Ein Fussballschuh hängt an den Schnürsenkeln an einem Zaunpfosten neben einem Trainingsplatz im Abendlicht.
Bei Sporttip-Livewetten zählen Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, mit Quote 1.00.

Das ist die Regel, die auf dem Mobilgerät mehr kostet als am Schreibtisch. Eine Limite, die man in Ruhe am Computer setzt, setzt man im Zug zwischen zwei Haltestellen auf Verdacht – und dann klebt sie dort. Eine Senkung der Limite gilt sofort. Eine Erhöhung wirkt erst nach 72 Stunden. Wer sich also am Sonntagabend über eine zu tiefe Monatslimite ärgert, kann am Montagmorgen nicht einfach nach oben drehen.

Neben der Verlustlimite kennt Sporttip eine freiwillige Einzahlungslimite, die jeweils für 30 Tage gilt. Beide Instrumente sind nicht dasselbe, und die Unterscheidung ist praktisch relevant: Die Verlustlimite steuert, was über die Zeit verloren gehen darf, die Einzahlungslimite, was das Konto aufnehmen kann. Wer viel ein- und auszahlt, ohne netto zu verlieren, merkt die Verlustlimite kaum und läuft in die Einzahlungslimite.

Diese Limiten sind Spielerlimits, nicht Staatslimits. Die Schweiz kennt keine gesetzlich festgeschriebene Einzahlungsobergrenze. Der Gesetzgeber verlangt vom Veranstalter, dass er Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangt – festlegen muss sie der Spielende selbst. Der Unterschied ist erheblich: Wer die Limite nicht setzt, bekommt sie auch nicht vorgeschrieben.

Dieselbe Logik gilt jenseits der Kontolimiten. Wer eine Pause braucht, kann den Zugang bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren lassen. Innerhalb dieser Frist lässt sich die Sperre nicht aufheben – der Schutz funktioniert, weil er in dem Moment greift, in dem der Wille dazu noch da ist. Eine unbefristete Spielsperre hat ein anderes Gewicht. Sie wird in einem schweizweiten Register eingetragen und wirkt auch in Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich hier sperrt, ist sich des Spielens nicht nur bei einer Marke enthalten, sondern im ganzen regulierten Schweizer Angebot.

Auf dem Telefon sind das zwei Antippvorgänge, und genau deshalb gehört die Betrachtung hierher. Am Verkaufsschalter schliesst man die Spielsperre mit einer Person ab; in der App schliesst man sie mit einem Formular ab. Der Effekt ist derselbe, die Hemmschwelle nicht.

Die Kontrolle über diese Regeln ist im Übrigen keine Formalität, die auf dem Papier gut aussieht. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurden an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen Sportwetten an Minderjährige verkauft. Wer sich am Schalter gut aufgehoben fühlt, hat dafür keinen Beleg. Die App kann das nicht falsch machen.

Wie sich die Instrumente auf dem Touchscreen tatsächlich bedienen lassen

Die Limitenverwaltung liegt im Spielerkonto, nicht im Wettschein. Wer sie sucht, während der Wettschein offen ist, sucht an der falschen Stelle. Ich würde sie einmal vor der ersten Wette einrichten und dann liegen lassen, statt sie im entscheidenden Moment zu suchen.

Ein Schlüsselbund mit mehreren Schlüsseln liegt auf einem Holztresen in einem hellen Raum.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Was die App gut kann, ist die Kontrolle vor dem Absenden. Der Wettschein zeigt Einsatz, Quote und möglichen Gewinn, und wer will, rechnet im Kopf mit – bei Swisslos lohnt sich das, weil auf dem Weg bis zur Gutschrift zweimal gerundet wird. Zuerst wird der Gewinnbetrag auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einem Einsatz von CHF 1 und einer Quote von 2.10 ergibt das rechnerisch 2.10, also CHF 2.10; die Rundung frisst hier nichts Sichtbares. Wer aber mit vielen Kombinationen und krummen Quoten arbeitet, verliert an jedem Übergang eine Kleinigkeit, und diese Kleinigkeit trägt niemand auf der Seite. Rundungen sind kein Skandal. Sie sind nur ein Grund, den angezeigten Betrag zu lesen und nicht den erhofften.

Ein Wort zu dem, was in der Schweiz erlaubt ist und was nicht, weil es die Limitenfrage nach hinten verschiebt. Erlaubt sind Wetten auf Sportereignisse, in einem Katalog, den die Aufsicht führt: welche Sportarten, welche Wettbewerbe, welche Wettarten. Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe sind nur dann möglich, wenn sie auf dieser Liste stehen; auf Ranglistenwetten gibt es Einschränkungen, auf Trainingsläufe gar keine Wetten. Ecken- und Kartenmärkte und ein Esport-Bereich tauchen dort nicht auf. Wer aus einer internationalen App ein Sortiment kennt, das Würfe, Karten und E-Sport umfasst, findet das hier nicht, und das ist keine Lücke, sondern der Rahmen.

Touchscreen statt Tresen: was die Sporttip-App beim Wetten leistet

Wer im Gebiet von Swisslos wohnt, hat drei Zugänge zu denselben Wetten, und der Vergleich unter ihnen ist der praktische Teil der Entscheidung.

Das ist die App. Nach dem ersten Anmelden bleibt die Sitzung erhalten, der Wettschein ist in wenigen Berührungen gefüllt, und die Reihenfolge der Wahrscheinlichkeiten – Quoten, Live-Wetten, das eigene Konto – hat auf einem Telefon weniger Konkurrenz als auf einem Bildschirm mit zwanzig offenen Tabs. Was die App zusätzlich kann, ist der Übergang zur Verkaufsstelle. Eine in der App zusammengestellte Wette lässt sich per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle spielen. Für alle, die kein Guthaben auf dem Konto parkieren wollen, ist das der Umweg mit dem besten Verhältnis von Liste und Diskretion: Die Auswahl entsteht am Telefon, bezahlt wird am Tresen.

Das ist die mobile Webseite. Sie verlangt keine Installation, funktioniert auf jedem Android-Gerät und auf jedem fremden Telefon, und sie nimmt an Aktualisierungen teil, ohne dass jemand etwas herunterladen muss. Wer sein Telefon häufig wechselt oder Speicher knapp hält, fährt damit ruhiger.

Das ist die Verkaufsstelle. Sie liefert Barzahlung, eine Quittung auf Papier und eine Person gegenüber, wenn eine Wette fragwürdig erscheint. Sie schliesst zu den Öffnungszeiten. Wer in der 88. Minute einsteigen will, ist dort falsch.

Der technische Teil der App-Installation ist kurz, aber er hält eine Falle bereit. Der Bezug läuft über den offiziellen App-Store, was bedeutet, dass das Konto an das Google-Konto und an die Zahlungsverbindung des Geräts gekoppelt werden kann. Wer sein Wettkonto über ein Gerät teilt, teilt mehr als das Gerät. Ich würde prüfen, wer Zugriff auf das Telefon und auf den Store hat, bevor ich dort ein Konto mit Limiten und Zahlungsdaten anlege. Die grössere Gefahr ist aber eine andere: Wer im Play Store nach Sportwetten sucht, findet von den hier bewilligten Anbietern nur einen Teil des Angebots und daneben eine Reihe von Anwendungen mit Namen, die man nicht kennt. Die Suche im Store ist keine Auskunft über die Bewilligung. Sie ist eine Auskunft über die Suchmaschinenoptimierung eines Anbieters.

Zwei Bewilligungen, zehn Namen: wer in der Schweiz überhaupt Veranstalter sein darf

Die folgende Übersicht ordnet die Namen danach, womit sie in der Schweiz antreten dürfen – mit einer Bewilligung des interkantonalen Rechts oder ohne.

Brand Bewilligungsstatus in der Schweiz Veranstalter bzw. berichtete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem BGS, Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
Betscore keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht erstellt; ausländische Bewilligungen entfalten in der Schweiz keine Wirkung
Funbet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht erstellt; ausländische Bewilligungen entfalten in der Schweiz keine Wirkung
WirWetten keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht erstellt; ausländische Bewilligungen entfalten in der Schweiz keine Wirkung
Unibet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht erstellt; ausländische Bewilligungen entfalten in der Schweiz keine Wirkung
Cloudbet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht erstellt; ausländische Bewilligungen entfalten in der Schweiz keine Wirkung
ZotaBet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht erstellt; ausländische Bewilligungen entfalten in der Schweiz keine Wirkung
BetFury keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht erstellt; ausländische Bewilligungen entfalten in der Schweiz keine Wirkung
GG.BET keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nicht erstellt; ausländische Bewilligungen entfalten in der Schweiz keine Wirkung

Was die Tabelle zeigt, ist eine Zweiteilung, die nichts mit Qualität zu tun hat. Die erste Zeile der zweiten Spalte ist bei acht Anbietern dieselbe, und das liegt nicht daran, dass sich jemand Mühe gegeben hätte, sie gleich zu schreiben. Es liegt daran, dass das Schweizer Recht nur zwei Veranstalter für Sportwetten zulässt. Eine Bewilligung aus einem anderen Land – Curaçao, Malta, Deutschland, woher auch immer – hat in der Schweiz keine Geltung. Der Unterschied zwischen den beiden Gruppen ist deshalb kein gradueller, sondern ein rechtlicher.

Die Konsequenzen dieser Zweiteilung sind unterschiedlich gross, je nachdem, worauf man im Streitfall angewiesen ist. Ein bewilligter Veranstalter untersteht der Aufsicht, wendet die Limiten- und Sperrregeln des BGS an, zahlt nur auf ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers aus, und seine Gewinne sind – unterhalb des Steuerfreibetrags – steuerfrei. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung fehlen alle drei Punkte gleichzeitig: keine Aufsicht, kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, kein schweizerischer Rechtsschutz. Was bleibt, ist die Hausordnung des Anbieters und ein Gerichtsstand weit weg.

Ein Punkt, an dem die verbreitete Vorstellung schief liegt: Es gibt in der Schweiz kein Instrument, mit dem Banken oder Kartenherausgeber Zahlungen an unzulässige Wettseiten blockieren würden. Was es gibt, ist die Sperrliste der Aufsicht, auf der ausländische Domains stehen, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren. Auf der ersten Liste vom 3. September 2019 standen initially Domains, am Ende des Jahres 2025 waren es 671. Geblockte Domains werden innert Stunden ersetzt. Wenn eine Adresse nicht mehr lädt, heisst das also nicht, dass das Angebot aus dem Netz ist. Es heisst, dass unter derselben Marke inzwischen eine andere Adresse läuft.

Das ist übrigens der ehrlichste Satz, den man zur Wahl zwischen den beiden Wegen sagen kann: keiner von beiden ist der sichere. Der bewilligte Weg bringt vollen Schweizer Schutz und dafür ein schmales, geschlossenes Angebot mit zwei Veranstaltern, einer Wohnsitzvoraussetzung und einer Identitätsprüfung. Der ausländische Weg bringt Bequemlichkeit und dafür nichts, was in der Schweiz einklagbar wäre.

Was die beiden bewilligten Apps unterscheiden: Wohnsitz, Wechselgeld und Wettprogramm

Swisslos und die Loterie Romande teilen sich die Schweiz, nicht den Markt. Wer wissen will, welche der beiden Apps überhaupt für ihn in Frage kommt, muss zuerst seine Adresse kennen – und das ist kein Detail am Rand, sondern der erste Filter.

Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Wer dort wohnt oder sich gewöhnlich aufhält, kann ein Konto eröffnen. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ihr Sitz ist an der Avenue de Provence 14 in Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Zwei Veranstalter, zwei Gebiete, und dazwischen keine Wahl. Die Wohnsitzgrenze verläuft nicht entlang der Sprachgrenze allein – das Tessin gehört zum Swisslos-Gebiet, Freiburg zur Loterie Romande –, aber in der Praxis deckt sich die Aufteilung weitgehend mit dem, was man sprachlich ohnehin vermuten würde. Wer in Genf wohnt und die Sporttip-App installiert, kommt bis zum Registrierungsformular.

Die Registrierung selbst ist bei beiden derselbe Vorgang und dauert länger als die Installation. Nötig sind mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer also mit einem Studentenzimmer in Basel und einem Wochenendhaus im Wallis liebäugelt, sollte sich vorher entscheiden, wo er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Wo die beiden Apps sich im Alltag unterscheiden, ist der Wettschein. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Untergrenze von einem Franken ist der Punkt, an dem die App für Spielende mit kleinem Budget tatsächlich spielbar wird. Bei einer Quote von 1.30 bringt ein Franken 30 Rappen möglichen Nettogewinn; über die Verdopplung des Einsatzes muss sich niemand Gedanken machen. Die Obergrenze von CHF 1’000 auf einer Einzelwette ist dagegen tiefer, als manche erwarten, die von ausländischen Portalen kommen. Wer einen vierstelligen Betrag auf ein Fussballspiel setzen will, kann das hier nicht in einem Schritt tun.

Bei den Zahlungswegen ist die Lage bei Swisslos breiter, als der Name «App» vermuten lässt. PostFinance Pay steht als Zahlungsart für das Aufladen des Spielkontos bereit, und die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt – technisch der sauberste Weg, weil das Wettkonto nie Kartendaten sieht. Daneben lässt sich Guthaben auch per Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Diese Grenzen sind keine Schikane, sondern der Grund, warum auf dem Schweizer Markt kein anonymes Aufladen existiert.

Auf der Auszahlungsseite gibt es einen Punkt, den man kennen sollte, bevor man sich über einen Gewinn freut: Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wer sein Guthaben also in vielen kleinen Beträgen abzieht, zahlt dafür. Nicht der Gewinn entscheidet über die Kosten der Auszahlung, sondern die Zahl der Auszahlungen.

Bei der Gutschrift zieht Swisslos eine Grenze bei CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung. Bis dahin schreibt es automatisch dem Wallet gut. Darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto überwiesen. Wer über der Schwelle gewinnt, wartet also nicht lange, muss aber ein Konto auf den eigenen Namen nachweisen können – das ist keine zusätzliche Hürde, sondern die Fortsetzung der Regel, dass es in der Schweiz keine anonymen Auszahlungen gibt.

Ein Instrument, das es bei Sporttip gibt, aber nur unter Bedingungen: Cash-Out. Er ist für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der angebotene Betrag liegt tiefer als der mögliche Gewinn ohne vorzeitigen Ausstieg, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann jederzeit geändert werden. Das ist keine Schweizer Regulierung – Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt –, sondern eine Funktion des Veranstalters. Wer sie nutzt, tauscht einen grösseren möglichen Gewinn gegen Sicherheit, und dieser Tausch hat einen Preis, der im Moment des Antippens sichtbar ist.

[[IMG:sportwetten-android-rechtsla|Schlüsselbund auf einem Holztresen – Sinnbild für das Konto, das auf den eigenen Namen laufen muss|Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.]]

Soviel zur Mechanik. Was am Ende zwischen den beiden bewilligten Apps entscheidet, ist bei den meisten die Postleitzahl und danach die Frage, ob man das Wettprogramm lieber am Telefon zusammenstellt und am Tresen bezahlt. Alles andere – Limiten, Einzahlungswege, Steuerbefreiung unterhalb des Freibetrags – ist bei beiden gleich, weil es dieselbe Bewilligung und dasselbe Gesetz ist.

Was die Statistik über den bewilligten Weg sagt, und was nicht

Ein Argument für den bewilligten Weg, das gern mit moralischem Gewicht vorgetragen wird, ist der Gemeinnützigkeitsgedanke. Er ist belegbar, aber er ist nicht das Argument, das ich vorbringen würde. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonale Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten selbst stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr.

Der Rückgang von CHF 122 auf 109 Mio. ist die interessanteste Zahl in diesem Absatz, und man kann sie so oder so lesen. Als Beleg dafür, dass das regulierte Sportwettengeschäft schrumpft, taugt sie nicht, denn dafür wäre ein zweiter Beobachtungspunkt nötig. Als Hinweis darauf, dass ein Teil des Schweizer Sportwettengeschäfts nicht bei den bewilligten Veranstaltern stattfindet, taugt sie schon eher – und das ist genau der Punkt, an dem sich die beiden Wege berühren. Jeder Franken, der bei einem Anbieter ohne Bewilligung liegt, kommt in keiner kantonalen Kasse an.

Ich sage das ohne moralischen Nachdruck, weil es auch die Gegenrechnung gibt. Wer im Ausland wettet, tut nichts, wofür er bestraft würde: Die Aufsicht verfolgt den Spielenden nicht. Möglich ist aber, dass Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Das Risiko liegt beim Geld, nicht bei der Person. Wer das weiss und trotzdem dort spielt, trifft eine Entscheidung, die ich nicht empfehlen muss, um sie zu beschreiben.

Ein Konto, das zu einer Person gehört: warum das den Zugang überhaupt öffnet

Die Regeln, die auf den ersten Blick am lästigsten wirken, sind die, die den Zugang überhaupt definieren. In der Schweiz gilt ein Konto pro Person mit verifizierter Identität. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt, und Kredite an Spielende gibt es nicht.

Das heisst konkret: kein Spielen auf den Namen des Partners, kein Pooling unter Freunden, keine Auszahlung auf ein Konto, das auf jemand anderen lautet. Wenn ein Leser überlegt, ob er sich mit dem Ausweis eines Mitbewohners registriert, ist die Antwort nein – nicht weil es unhöflich wäre, sondern weil die Kontenprüfung genau diesen Fall abfängt und weil ein gesperrtes Konto mit Guthaben darauf der teuerste Weg ist, recht zu haben.

Die Altersgrenze liegt bei 18 Jahren. Für die Online-Teilnahme heisst das: Minderjährige werden nicht zugelassen, und das ist keine Sache der Einstellung des Veranstalters, sondern eine gesetzliche Vorgabe. Dass an den Verkaufsstellen dennoch in 47,5 % von 200 Testkäufen des Jahres 2025 an Minderjährige verkauft wurde, zeigt nur, wo die Kontrolle funktioniert und wo nicht. Die App fragt nach der Ausweisnummer. Der Mensch am Tresen fragt manchmal nicht.

Eine Einschränkung, die selten erwähnt wird und die man kennen sollte: Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das betrifft eine kleine Gruppe, aber es betrifft sie hart. Wer in einem unterklassigen Team spielt und auf die eigene Liga setzt, verstösst gegen die Teilnahmebedingungen, auch wenn er glaubt, nur ein Spiel zu sehen.

Die Wohnsitzregel als Filter, der die Auswahl wirklich entscheidet

Es gibt in diesem Markt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine gibt. Die Aufsicht veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer also nach einer dritten Schweizer Option sucht, sucht etwas, das nicht existiert.

Daraus folgt für den Alltag etwas Nüchternes. Wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt und Sportwetten auf dem Android-Gerät möchte, hat genau zwei Wege: die App von Swisslos oder den mobilen Browser bei Swisslos, und in beiden Fällen nur innerhalb eines Sportprogramms, das die Aufsicht vorgibt. Alles andere heisst, das eigene Geld in ein Angebot zu legen, für das in der Schweiz niemand einsteht. Zwischen diesen beiden Aussagen gibt es keine dritte.

Für Spielende mit kleinem Budget ist die Bewilligungsfrage deshalb weniger eine ideologische als eine praktische. Wer mit CHF 20 im Monat spielt, hat bei einem ausländischen Anbieter mehr Auswahl an Sportarten und mehr Bonusangebote – und bei einem Gewinn von einigen hundert Franken niemanden, an den er sich wenden kann. Wer mit CHF 1 pro Wette spielt, verliert bei Sporttip nichts an Vielfalt, weil der Mindesteinsatz genau einen Franken beträgt. Die Grenze verläuft also nicht zwischen arm und reich, sondern zwischen denen, die im Streitfall auf ein Schiedsverfahren hoffen, und denen, die es brauchen.

Rechtliche Einordnung: Bewilligung, Aufsicht und der ausländische Graubereich

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel, geregelt im Geldspielgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Zuständige Aufsicht ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, die ihre Tätigkeit ab dem 1. Januar 2021 auf dem Geldspielkonkordat ausübt. Nicht zuständig ist die ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Für ein Grossspiel braucht es eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel, und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz.

Diese drei Sätze erklären fast alles, was im Abschnitt «Zwei Bewilligungen, zehn Namen» steht. Wenn die Bewilligung nur in der Schweiz gilt, dann existiert für eine ausländische Bewilligung hier kein Rechtsraum, in dem sie funktionieren könnte. Daraus folgt die Zweiteilung: zwei Veranstalter mit Bewilligung, alles andere ohne.

Wer im Ausland Sportwetten veranstaltet, ohne im Besitz einer Schweizer Bewilligung zu sein, macht sich strafbar. Der Strafrahmen reicht bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft – das ist die ausdrückliche Position der zuständigen Behörden –, aber das eigene Geld ist deshalb nicht automatisch sicher. In einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Wer also glaubt, die Nichtbestrafung des Spielers sei eine Erlaubnis, verwechselt zwei Dinge.

Bei der Werbung ist die Grenze klar und für diese Seite relevant. Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Ich beschreibe die ausländischen Anbieter deshalb, statt für sie zu werben, und ich bewerte die beiden bewilligten nach denselben Kriterien. Wer hier eine Empfehlung erwartet, die über die Ordnung des Marktes hinausgeht, wird sie nicht finden – die Trennung ist eine gesetzliche, keine redaktionelle Vorliebe.

Gratisangebote sind ebenfalls reguliert, aber nur am Rand. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Im Jahr 2025 gab es 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Was das für den Leser bedeutet: Ein grosses Willkommenspaket, wie man es von internationalen Portalen kennt, ist im Schweizer Markt nicht die Norm, und ein Anbieter ohne Bewilligung unterliegt dieser Einschränkung überhaupt nicht. Die Freiheit beim Bonus ist der Preis der fehlenden Aufsicht.

Steuern: wann ein Gewinn aus Schweizer Sportwetten etwas kostet

Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zu einem Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab und ist je nach Kanton verschieden. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.

Für die typische Wettende auf dem Android-Gerät heisst das: nichts. Wer mit ein paar Franken Einsatz gewinnt, bleibt weit unter jedem Freibetrag, zahlt keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht – wer sie in einer Marktübersicht findet, hat eine ausländische Regelung vor sich.

Anders sieht es beim Weg über einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung aus. Auf solche Gewinne wird keine Verrechnungssteuer erhoben, weil kein inländischer Veranstalter einbehält. Die Steuerpraxis der Kantone ist aber nicht einheitlich: Die kantonale Praxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Wer im Ausland spielt und dabei gewinnt, sollte das mit der eigenen kantonalen Steuerverwaltung klären, bevor er sich über die Steuerfreiheit freut, die auf Schweizer Seiten gilt. Steuerfragen gehören ohnehin zu einem Steuerberater oder zur kantonalen Steuerverwaltung.

Ein Regelwerk, das man beim Vergleich nicht vergessen sollte, betrifft die Live-Wetten und wird oft missverstanden: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit der Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Auf dem Telefon entsteht genau hier das Risiko: Wer in der 88. Minute noch schnell etwas abschickt, während schon gepfiffen wurde, bekommt eine Wette zu 1.00 und keine Diskussion. Der Schutz liegt darin, nicht in letzter Sekunde zu tippen.

Warum manche Wetten am Telefon ungültig werden

Es gibt eine ganze Reihe von Konstellationen, in denen eine abgegebene Wette nicht zählt. Sie sind nicht der Kern dieses Themas, aber wer die App als Hauptzugang nutzt, sollte sie kennen, weil sie ohne Zutun des Veranstalters eintreten.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Die Frist ist der Punkt, an dem sich Prognosen verhängen: Ein verschobenes Spiel kann innerhalb von zwei Tagen wieder angesetzt werden und die Wette lebt, oder es kommt später und die Wette fällt.

Bei Kombinationen gibt es eine zweite Falle, die nichts mit Absagen zu tun hat. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann es die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Für den Spielenden bedeutet das: Eine Kombination, die nicht über den Bet-Builder zustande kommt, ist keine gültige Kombination, auch wenn sie auf dem Bildschirm angezeigt wird.

Bei Systemwetten wird es unübersichtlicher, weil der Fehler in einer Teilstrecke die ganze Wette betrifft. Wer viele Kombinationen in einem System bündelt, hat mehr Berührungspunkte mit diesen Regeln als jemand, der eine einzelne Wette platziert. Das ist ein Argument für ein einfacheres Spiel auf dem Telefon, und es ist ein Argument, das die App nicht von sich aus anzeigt.

Und dann ist da noch die Frist, die am wenigsten bekannt sein dürfte. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Wer eine Wette gewinnt und die Auszahlung liegen lässt, hat also ein halbes Jahr Zeit. Wird die Auszahlung verweigert, ist eine Einsprache innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Beide Fristen sind kurz genug, dass man sie nicht dem Gedächtnis überlassen sollte.

Die zehn Anbieter im Vergleich: was jeder Weg für sich beansprucht

Swisslos Sporttip: das Kontokonto mit Inlandszahlung, Tresen und QR-Code

Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip betreibt. Wer im Vertragsgebiet wohnt, erhält mit der Sporttip-App auf Android eine Wettschnittstelle, die ihresgleichen in diesem Markt nicht hat, weil sie gegen keine Konkurrenz mit Schweizer Bewilligung antritt. Das ist kein Verdienst und kein Mangel. Es ist die Struktur.

Die Stärke dieser App liegt nicht in der Oberfläche, sondern in dem, was an ihr hängt. Limitensystem, Sperrsystem, Registrierungsprüfung, Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen – all das ist aus einem Guss und gesetzlich unterlegt. Wer auf dem Telefon eine Limitensetzung vornimmt, hat sie nach 72 Stunden auch dann noch, wenn er es sich anders überlegt. Wer in eine Verlustlimite läuft, hat sie sich selbst gesetzt, nicht ein Anbieter, der die Einsätze nach Gusto deckelt.

Die Schwäche ist die Kehrseite derselben Struktur. Das Wettprogramm ist der Katalog, den die Aufsicht führt. Wer Ecken, Karten oder E-Sport gewohnt ist, findet sie hier nicht. Wer mehr als CHF 1’000 auf eine Einzelwette setzen will, kann es nicht. Wer im Ausland spielt, hat bei einer Auszahlung über CHF 1’000 drei Arbeitstage zu erwarten – das ist schnell, aber es setzt ein Konto und einen Namen voraus.

Dazu kommt etwas, das den Alltag mehr prägt als jede Regel: Das Verhältnis von App zu Verkaufsstelle. Die Wette entsteht am Telefon und kann am Tresen per QR-Code gespielt werden. Das macht den Bargeldzugang zu einem Anhängsel der App, nicht zu einem konkurrierenden Kanal. Für alle, die keine Zeit am Schalter verbringen möchten, ist das die komfortabelste Lösung; für alle, die am Tresen persönlich beraten werden wollen, ist es ein Rückschritt.

Wer ein Sportwettenkonto nur dann führt, wenn es keinen Namen und keine Grenzen braucht, findet hier keinen Ansprechpartner. Wer umgekehrt vor der Frage steht, wo er CHF 1 pro Woche spielt, ohne sich über die Auszahlbarkeit zu sorgen, ist bei dieser App an der richtigen Stelle – nicht weil sie besonders gut beworben würde, sondern weil sie die einzige im eigenen Bundesland wohnende Adresse ist. Was die App verdient, ist ein anerkennendes Wort für ihre Zurückhaltung: Sie tut so wenig mit dem Geld des Spielenden, wie es das Regelwerk erlaubt.

Loterie Romande Jouez Sport: dieselbe Bewilligung, ein anderes Gebiet und ein Netz von Verkaufsstellen

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungsgrundlage ist dieselbe wie bei Swisslos: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem BGS, beaufsichtigt von der Gespa.

Daraus folgt, dass sich die beiden bewilligten Apps technisch weniger unterscheiden sollten, als die Marken vermuten lassen. Die Identitätsprüfung, die Altersgrenze, die Ein-Konto-Regel, die Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen und die Sperrregisterpflicht gelten für beide, weil sie aus demselben Gesetz stammen. Wer in der Westschweiz wohnt und in der Deutschschweiz studiert, sollte sich dessen bewusst sein: Das Konto bleibt an den Wohnsitz gebunden, und ein Wohnsitzwechsel ist ein Kontoereignis.

Was die Loterie Romande kennzeichnet, ist die Nähe zum Verkauf. 2’350 Verkaufsstellen in sechs Kantonen sind für die Westschweiz ein dichtes Netz, und wer dort wohnt, hat die Verkaufsstelle oft näher als die nächste Tankstelle mit Fussballübertragung. Für Spielende, die ihre Wetten gern an einem Ort abschliessen, an dem sie auch Menschen treffen, ist das der eigentliche Vorteil gegenüber jedem reinen Online-Angebot.

Der Nachteil ist derselbe wie bei jedem ortsgebundenen Netz: Öffnungszeiten und Fahrtwege. Eine App löst das nicht auf. Sie ergänzt es.

Für wen diese Marke die richtige ist, entscheidet nicht das Wettprogramm, sondern die Wohnadresse. Wer in der Westschweiz lebt und Swisslos sucht, wird nicht bedient, und wer in Zürich lebt und Jouez Sport installiert, kommt bis zum Registrierungsformular. Man kann die beiden Apps deshalb nicht als Alternativen zueinander bewerten; man kann nur feststellen, welche für den eigenen Wohnort zuständig ist. Der Rest ist identische Regulierung.

Betscore: ohne Schweizer Bewilligung, mit ungeprüfter ausländischer Bewilligung

Betscore gehört zur zweiten Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, und eine ausländische Bewilligung, deren Status nicht belegt ist und die in der Schweiz nach Art. 4 BGS keinerlei Wirkung entfaltet. Das heisst konkret: keine Aufsicht, kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, kein schweizerischer Rechtsschutz. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.

Was auf dem Telefon bleibt, ist ein Angebot, dessen Bedingungen der Anbieter selbst schreibt und dessen Durchsetzung vom Gerichtsstand abhängt. Für Spielende, die vor allem ein breites Sportprogramm suchen und die Auszahlung selten brauchen, mag das genügen. Für Spielende, die bei einem fünfstelligen Gewinn jemanden anrufen möchten, der zuständig ist, genügt es nicht. Die Bewilligungsfrage ist hier die ganze Bewertung – mehr gibt es über diesen Anbieter nicht zu sagen, und weniger wäre eine Empfehlung.

Funbet: ohne Schweizer Bewilligung, mit den Regeln des eigenen Hauses

Funbet steht auf derselben Seite der Tabelle: keine Schweizer Bewilligung, eine berichtete ausländische Bewilligung ohne Status und ohne Geltung hier, kein Sperrregisteranschluss, kein Schweizer Rechtsschutz, blockierbare Domain.

Für den Android-Nutzer bedeutet das einen praktischen Unterschied, der in der Werbung nie auftaucht: Es gibt in der Schweiz kein Instrument, mit dem Banken oder Kartenherausgeber Zahlungen an solche Seiten blockieren. Das Aufladen funktioniert also in der Regel weiter, unabhängig davon, ob die Domain auf der Sperrliste steht. Was nicht funktioniert, ist die Rückabwicklung, wenn etwas schiefgeht. Ein Zahlungsweg, der offen bleibt, ist kein Beleg für ein sauberes Geschäft.

Wer dennoch bei einem Anbieter dieser Gruppe spielen will, sollte das mit einem Betrag tun, dessen Totalverlust verkraftbar ist. Das ist kein Ratschlag, sondern die einzige Variable, die der Spielende hier selbst kontrolliert. Alles andere – AGB, Bonusbedingungen, Auszahlungsfristen – ist einseitig setzbar.

WirWetten: ohne Schweizer Bewilligung, mit lokal klingendem Namen

WirWetten ist der Fall, bei dem das Marketing am lautesten spricht: keine Schweizer Bewilligung, ausländische Bewilligung ohne belegten Status und ohne Geltung in der Schweiz, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz.

Ein deutschsprachiger Name ist keine Bewilligung, und die Vertrautheit der Marke sagt nichts über die Rechtslage. Wer ein Konto bei einem solchen Anbieter führt, hat in Streitfällen keine Schweizer Instanz zur Hand. Bei einem Gewinn von einigen hundert Franken wird das selten zum Problem. Bei höheren Beträgen wird genau daraus die ganze Frage.

Der Android-Zugang selbst ist bei diesem Anbieter wie bei jedem Browser-Angebot: kein Store-Eintrag, keine Installationsprüfung, dafür volle Verfügbarkeit ohne Wartezeit. Wer sein Telefon strikt nach Herkunft der Anwendungen ordnet, wird hier nichts installieren. Wer im Browser spielt, umgeht die Frage ohnehin.

Unibet: ohne Schweizer Bewilligung, mit langer Markengeschichte

Unibet fällt in dieselbe Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, keine in der Schweiz wirkende ausländische Bewilligung, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrlistenrisiko.

Die Markengeschichte ersetzt keine Bewilligung. Wer in der Schweiz bei einem solchen Anbieter gewinnt, muss die Auszahlung nach dessen Hausregeln durchsetzen; der Weg über eine Schweizer Behörde steht nicht offen. Was die Sperrliste betrifft, so ist sie kein stabiles Merkmal: Geblockte Domains werden innert Stunden ersetzt. Wenn eine Adresse nicht mehr lädt, heisst das nicht, dass das Angebot verschwunden ist, sondern dass unter derselben Marke eine andere Adresse läuft.

Das ist genau der Grund, warum ein Blocklisten-Treffer kein Kriterium für irgendetwas ist. Er sagt etwas über den technischen Zugang, nicht über die Seriosität. Eine Bewertung, die sich darauf stützt, bewertet nichts.

Cloudbet: ohne Schweizer Bewilligung, mit eigenem Regelwerk

Cloudbet gehört ebenfalls zu den Anbietern ohne Schweizer Bewilligung, mit einer ausländischen Bewilligung ohne belegten Status, ohne Geltung in der Schweiz, ohne Anschluss an das Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsschutz.

Was bei dieser Gruppe grundsätzlich gilt, gilt hier ohne Abweichung: Die Bedingungen, die für den Spielenden zählen – Auszahlungsfristen, Limits, Bonusbedingungen – stehen in den AGB des Anbieters und nirgends sonst. Der Unterschied zur regulierten Seite ist nicht, dass dort die Bedingungen besser wären: Sporttip-Limiten von CHF 1 bis CHF 1’000 auf einer Einzelwette sind restriktiv. Der Unterschied ist, dass sie hier in einem Gesetz stehen und dort in einem Vertrag, den nur eine Seite ändern kann.

Wer die Bewilligungsfrage für ein Detail hält, wird hier eines Besseren belehrt. Sie ist die einzige Frage, die darüber entscheidet, ob ein Streit überhaupt eine Adresse hat.

ZotaBet: ohne Schweizer Bewilligung, auf der Sperrliste blockierbar

ZotaBet trägt die Einstufung wie die übrigen acht Anbieter ohne Bewilligung: keine Schweizer Bewilligung, ausländische Bewilligung ohne belegten Status, keine Geltung in der Schweiz, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz.

Für Spielende auf einem Android-Gerät ist eine solche Domain trotzdem oft erreichbar, weil die DNS-Sperre die Domain trifft und nicht das Angebot. Der technische Zugang ist also nicht die Schwelle, sondern die Auszahlung. Wer dort gewinnt und auszahlen will, hängt an den Fristen des Anbieters, und ein Schweizer Anspruch, den ein Gericht in der Schweiz durchsetzt, besteht nicht.

Das ist unspektakulär, und es ist genau deshalb die relevanteste Information über diese Gruppe. Sie funktioniert, bis sie nicht mehr funktioniert. Was dann passiert, regelt niemand, den man in der Schweiz zur Verantwortung ziehen könnte.

BetFury: ohne Schweizer Bewilligung, mit einem anderen Geschäftsmodell

BetFury ist in der Übersicht als Anbieter ohne Schweizer Bewilligung geführt, mit ausländischer Bewilligung ohne belegten Status, ohne Geltung in der Schweiz, ohne Sperrregisteranschluss und ohne Schweizer Rechtsschutz.

Der Android-spezifische Punkt ist bei diesem Anbieter derselbe wie bei den anderen der Gruppe und trotzdem erwähnenswert: Ohne Store-Eintrag gibt es keine Installationsprüfung, keinen normalen Updateweg und keine Kontrolle darüber, welche Berechtigungen eine Anwendung auf dem Telefon erhält. Wer Anwendungen aus unbekannten Quellen installiert, öffnet sein Gerät für mehr als ein Wettangebot.

Der Wettmarkt Schweiz ist auf zwei Veranstalter begrenzt, und es gibt keine Liste weiterer bewilligter Anbieter, weil es keine gibt. Für einen Spielenden mit einem Telefon und einer Bankkarte bedeutet das: Die Entscheidung ist eine Entscheidung über die Spielumgebung, nicht über die Marke.

GG.BET: ohne Schweizer Bewilligung, als eines der bekanntesten Beispiele der Gruppe

GG.BET schliesst die Übersicht mit derselben Einstufung: keine Schweizer Bewilligung, keine in der Schweiz wirkende ausländische Bewilligung, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, blockierbare Domain.

Bekanntheit ist hier das einzige Unterscheidungsmerkmal, und sie ist in dieser Frage kein Wert. Ein Name, den viele kennen, ändert nichts daran, dass bei einem Konflikt kein Schweizer Gerichtsstand zur Verfügung steht und dass die Gewinne nach kantonaler Praxis steuerbar sein können – Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen.

Wer im Ausland spielt, spielt ausserhalb des Systems, das die Schweiz für Sportwetten gebaut hat. Man kann das tun, und niemand wird dafür bestraft. Man sollte nur nicht glauben, dass die Marke, die auf dem Wettschein steht, dabei irgendetwas trägt.

Wie sich die beiden Gruppen in der Praxis unterscheiden – und wo sie sich ähneln

Die beiden bewilligten Apps stellen den Spielenden vor eine Wahl, die keine ist: Man bekommt die, die zum Wohnort passt. Wer im Vertragsgebiet von Swisslos wohnt, kann bei Swisslos ein Konto eröffnen, wer in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnt, bei der Loterie Romande. Alles an dieser Entscheidung ist vorgegeben, bis auf die Frage, ob man die App, die mobile Webseite oder die Verkaufsstelle nimmt. Und diese Frage ist tatsächlich die einzige, bei der ein Spielender Einfluss hat: Die App ist der praktischere Wettschein, die Webseite der unabhängigere Zugang, die Verkaufsstelle der einzige mit Bargeld und Papierquittung.

Die acht Anbieter ohne Bewilligung treffen eine Wahl, die es so nur ausserhalb gibt. Sie versprechen mehr an Sportarten, mehr an Märkten, mehr an Bonus, und sie liefern das in der Regel auch. Was sie nicht liefern können, ist eine in der Schweiz durchsetzbare Zusage. Und das ist der einzige Grund, warum ich hier nicht zu einem Vergleich «Äpfel gegen Äpfel» komme: Die beiden Normalisierer sind rechtlich nicht vergleichbar, und eine Übersicht, die beides in einer Rangfolge legt, suggeriert eine Vergleichbarkeit, die nicht existiert.

Wer sich für den ausländischen Weg entscheidet, entscheidet sich dafür, die AGB zur wichtigsten Lektüre zu machen. Wer sich für den bewilligten Weg entscheidet, entscheidet sich dafür, sich die Limiten vorher zu überlegen. Beide Entscheidungen haben einen Preis, und keiner davon ist moralisch.

Wo der Weg über die App endet und der Weg durch das Gesetz beginnt

Die Frage, welche Sportwetten-App auf einem Android-Gerät in der Schweiz sinnvoll ist, führt zu einer Antwort, die kleiner ist als erwartet. Es gibt zwei bewilligte Anwendungen, und welche davon in Frage kommt, entscheidet die Wohnadresse. Wer in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Tessin oder im Fürstentum Liechtenstein wohnt, ist bei Swisslos Sporttip. Wer in Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt oder Wallis wohnt, ist bei der Loterie Romande. Jeder andere Weg führt in ein Angebot mit einer Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung hat.

Diese Antwort ist unbequem, weil sie den Markt verkleinert. Sie ist gleichzeitig die einzige, die ehrlich bleibt. Wer nach einer dritten Schweizer Option sucht, sucht etwas, das die Kantone nicht zulassen; die Aufsicht veröffentlicht nur die Sperrliste, keine Liste weiterer bewilligter Anbieter. Was in der Tabelle als Zweiteilung erscheint, ist also die ganze Landschaft.

Für Spielende, die auf dem Telefon wetten wollen, folgen daraus zwei praktische Sätze. Erstens: Die Limiten werden vor der ersten Wette gesetzt, nicht danach – bei Sporttip sind es Verlustlimiten über 1, 7 und 30 Tage mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren, und eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden. Zweitens: Die Auswahl des Zugangswegs – App, mobiler Browser oder Verkaufsstelle – ist die einzige Wahl mit echter Auswirkung auf den Alltag, und sie dreht sich um Bargeld, Papier und Öffnungszeiten.

Was die ausländischen Anbieter anbieten, ist mehr Auswahl an Sportarten und Märkten, mehr Bonus und ein weiteres Sortiment, das über den Katalog der Aufsicht hinausgeht. Was sie nicht anbieten, ist ein Schweizer Gerichtsstand, ein Anschluss an das Sperrregister oder eine Auszahlungsregel, die von einer Schweizer Behörde durchgesetzt wird. Wer beides gegeneinander abwägt, wägt zwei Güter ab, die sich nicht ineinander umrechnen lassen: Bequemlichkeit gegen Rückgriff.

Ich habe in dieser Übersicht keinen Anbieter beworben, und ich werde mit keiner Schlussformel so tun, als wäre die Wahl einfach. Sie ist es nicht, und die Zahlen auf der Seite sind der Grund. Der Mindesteinsatz von einem Franken macht die bewilligte App auch für kleine Budgets brauchbar. Die Obergrenze von CHF 1’000 auf einer Einzelwette macht sie für grosse Einsätze unbrauchbar. Die zwei kostenlosen Auszahlungen pro Jahr und die mögliche Kommission von 3 % ab der dritten machen sie für Spielende mit häufigen Teilauszahlungen teurer, als es auf den ersten Blick aussieht. Das ist die Rechnung, die ein Spielender aufmachen muss, wenn er zwischen zwei Wegen steht, und sie fällt je nach Spielstil unterschiedlich aus.

Sportwetten auf dem Android-Gerät sind in der Schweiz angekommen, und sie funktionieren auf dem Telefon so gut wie auf einem grossen Bildschirm. Was auf dem Telefon nicht passiert, ist die Prüfung, ob der Anbieter auf der richtigen Liste steht. Sie passiert am selben Ort, an dem auch die Limiten gesetzt werden – im Kopf des Spielenden, vor der ersten Wette. Alles, was danach kommt, ist Ausführung.

Häufige Fragen zu Sportwetten-Apps für Android in der Schweiz

Welche Sportwetten-Anwendungen für Android sind in der Schweiz zulässig?

Eine Schweizer Bewilligung für Sportwetten haben nur zwei Veranstalter. Swisslos betreibt die Sporttip-App für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Eine Bewilligung wirkt nur in der Schweiz und nur in ihrem Vertragsgebiet. Anwendungen ausländischer Anbieter haben hier keine Geltung, auch wenn sie auf dem Telefon funktionieren.

Müssen auf dem Mobilgerät dieselben Verlustlimiten gesetzt werden wie am Computer?

Ja, und sie gelten für den Zugangsweg, nicht für das Gerät. Bei Sporttip lassen sich Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage nur über das Konto setzen, und sie gelten dann für Wetten über die App, über die mobile Webseite und am Verkaufsschalter gleichermassen. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Schweiz kennt keine staatlich festgelegte Einzahlungsobergrenze.

Welche Risiken bestehen bei Wett-Anwendungen ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung?

Drei Punkte fehlen gleichzeitig: die Aufsicht, der Anschluss an das schweizerische Sperrregister und ein Schweizer Rechtsschutz. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa kommen und per DNS blockiert werden. Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und ausländische Gewinne können nach kantonaler Praxis steuerbar sein.

Wie wird der Gewinn einer mobil platzierten Wette aus Einsatz und Quote berechnet?

Der Gewinnbetrag ist der Einsatz mal die Quote, bei Kombinationen mal die Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Aus einem Einsatz von CHF 1 bei einer Quote von 2.10 werden so CHF 2.10 zurück. Der mögliche Nettogewinn ist der Einsatz mal die Quote minus eins.

Ab welchem Alter und mit welchem Wohnsitz ist die Registrierung möglich?

Mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters sind Voraussetzung. Für die Online-Teilnahme bei Swisslos gilt das Gebiet der deutschsprachigen Kantone, das Tessin und Liechtenstein, bei der Loterie Romande die Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Es darf keine Spielsperre bestehen, und pro Person ist nur eine Registrierung zulässig.

Was passiert mit einer Livewette, die nach dem tatsächlichen Wettausgang platziert wird?

Sie zählt mit der Quote 1.00, also praktisch als Rückzahlung ohne Gewinn. Bei Sporttip gilt das unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird, und Swisslos kann in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters – Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer in den letzten Sekunden abschickt, trägt dieses Risiko selbst.

Inhalt erstellt vom Team «handicapwettench»