Sportwetten in der Schweiz: zwei Veranstalter, klare Grenzen und ein Preis, den niemand ausspricht

Updated Oktober 2026
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Ein Fussball liegt am frühen Morgen auf dem Rasen eines leeren Fussballfeldes, dahinter eine kleine Tribüne und schneebedeckte Berge.

Aktuell per Oktober 29, 2026; die Angaben zu Bewilligungen und Veranstaltern wurden gegen die Informationen der Gespa und die veröffentlichten Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande geprüft.

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

Wer in der Schweiz auf ein Sportereignis wetten will, trifft keine Wahl unter fünfzig Buchmachern. Er trifft eine Wahl zwischen zwei Wegen. Der eine führt über eine Bewilligung, ein Wohnsitzkriterium und ein Sportprogramm, das die Aufsicht Zeile für Zeile genehmigt hat. Der andere führt an der Bewilligung vorbei und verspricht genau das, was drüben fehlt: mehr Auswahl, keine Limiten, keine Frist. Beide Wege kosten etwas, und der zweite kostet mehr, als auf seiner Startseite steht.

Das ist keine Frage des Geschmacks. Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, und die Zahl der Veranstalter ist gesetzlich auf zwei begrenzt. Wer das weiss, liest jede ausländische Werbung anders. Was im Folgenden steht, ordnet ein, was erlaubt ist, was es kostet und wem welche der beiden Türen tatsächlich passt.

Warum der Spielerschutz in der Schweiz vor allem eine Frage selbst gesetzter Zahlen ist

Verlustlimiten stehen am Anfang, nicht am Rand

Bei Swisslos trifft die Verlustlimite den Neuling vor der ersten Wette, nicht danach. Wer ein Sporttip-Konto eröffnet, muss drei Werte festlegen, bevor irgendetwas gespielt werden kann: eine Limite für einen Tag, eine für sieben Tage, eine für dreissig. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Diese Grenzen sind keine Empfehlung und kein Vorschlag im Beratungsfenster, sie sind die Reichweite des eigenen Kontos.

Eine Sanduhr steht auf einem Fensterbrett neben einer Tasse Tee, draussen dämmert es über einer ruhigen Strasse.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Interessanter als die Höhe ist die Asymmetrie. Eine Senkung wirkt sofort. Eine Erhöhung wartet 72 Stunden. Das Gesetz verlangt nach Art. 87 VGS, dass eine Erhöhung erst nach 24 Stunden greift; Swisslos und Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Diese zusätzlichen zwei Tage sind geschenktes Nachdenken, und sie sind der einzige Teil des Systems, der den Impuls wirklich bremst. Wer am Samstagabend nach einem verlorenen Kombischein seine Limite hochsetzen will, kann es in derselben Nacht nicht. Am Montag sieht die Sache meist anders aus.

Dazu kommt eine freiwillige Einzahlungslimite, die jeweils für 30 Tage gilt. Sie ist das schärfere Werkzeug von beiden, weil sie den Betrag begrenzt, der überhaupt auf dem Konto landet, und nicht nur den, der beim Wetten verschwindet. Wer sein Spielbudget wirklich kappen will, setzt hier an.

Die Spielsperre und das Register, das mehr als Wetten umfasst

Der zweite Mechanismus heisst Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne dass die Sperre vor Fristablauf aufgehoben werden kann. Wer eine unbefristete Spielsperre wählt, landet in einem schweizweiten Register, und dieses Register kennt keine Produktgrenze: Es gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Ein Casino-Besuch lässt sich also nicht als Umweg buchen.

Ein aufgeschlagenes Notizbuch mit handschriftlichen Notizen und ein Kugelschreiber liegen auf einem Holztisch neben einem Fenster mit Tageslicht.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Das ist der Punkt, an dem das Schweizer Modell mehr kann als viele ausländische. Eine Sperre ist hier keine Vereinbarung mit einer Firma, die man später mit einem neuen Konto umgeht, sondern ein Eintrag, den alle bewilligten Anbieter des Landes lesen. Nach Art. 84 VGS lässt sich eine freiwillige Sperre frühestens nach drei Monaten wieder lösen, und daran ist eine Fachstelle beteiligt. Wer sich sperrt, sperrt sich wirklich. Wo es im Alltag Hilfe braucht, sind Gespa und die kantonalen Fachstellen die Anlaufpunkte, nicht die Hotline eines Anbieters.

Was das gesetzlich und was Hausregel ist

Die Grenze zwischen beiden ist wichtig, weil sie in der Praxis verwischt. Die Limiten setzt nicht der Staat, sondern der Spielende; nach Art. 87 VGS muss der Veranstalter nur verlangen, dass überhaupt Tages-, Wochen- oder Monatshöchstwerte gesetzt werden. Eine feste Einzahlungsobergrenze für alle kennt die Schweiz nicht. Wer beim Nachbarn von einem «Staatlichen Einzahlungslimit» liest, überträgt ein Modell, das hier nicht gilt.

Und die Zahlen, die im Schweizer Alltag am häufigsten genannt werden — CHF 1’000, CHF 9’999, 72 Stunden — stehen in den Bedingungen der beiden Veranstalter, nicht im Gesetzestext. Sie sind verbindlich, weil man ihnen mit der Kontoeröffnung zustimmt, aber sie sind Hausregeln und könnten sich ändern.

Zwischen Schutzversprechen und Prüfrealität liegt ausserdem ein unangenehmes Stück: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl sollte niemanden beruhigen und niemanden zur Panik treiben. Sie zeigt vor allem, dass der persönliche Verkauf keine schärfere Kontrolle ist als das Netz.

Wo der Schutz endet: eine Zahl, die nicht in jeder Situation gilt

Hier steht die Bedingung, die kein Bonusprospekt erwähnt. Der Schutz, von dem oben die Rede war, hängt an einer Schweizer Bewilligung. Nach Art. 4 BGS gilt eine Bewilligung nur in der Schweiz, und ein Anbieter ohne diese Bewilligung hängt an keinem Schweizer Register, kennt keine Schweizer Limiten und erkennt keine Schweizer Spielsperre an. Wer sich bei Swisslos sperren lässt und dann bei einem ausländischen Anbieter weiterspielt, hat sich formal korrekt verhalten und praktisch nichts erreicht.

Das ist kein Argument gegen die Sperre. Es ist ein Argument dafür, das Register nicht für ein Sicherheitsnetz zu halten, das sich selbst trägt.

Was in der Schweiz überhaupt auf dem Wettschein stehen darf

Die Sportarten und Turniere sind eine geschlossene Liste

Wetten auf Sportereignisse — und nur auf Sportereignisse. Schon damit fällt eine ganze Kategorie aus: Wer auf Wetter, Politik oder den Ausgang einer Fernsehshow setzen möchte, findet in der Schweiz keinen zugelassenen Veranstalter dafür, weil solche Ereignisse keine Sportereignisse sind. Das unterscheidet sich deutlich von Websites, die Dutzende solcher Spezialmärkte führen.

Innerhalb des Sports führt die Gespa eine Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Fassung 10.09.2026), gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Diese Liste ist keine Beschreibung dessen, was üblich ist, sondern die Grenze des Programms. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie darauf stehen. Frauenwettbewerbe zählen nur, wenn sie darauf stehen. Ranglistenwetten sind zulässig, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Ecken- und Kartenmärkte finden sich nicht auf der Liste, und einen Esports-Abschnitt gibt es dort auch nicht — E-Sport-Wetten sind damit in der Schweiz schlicht nicht Teil des zugelassenen Angebots, so populär die Szene ist.

Über allem steht eine zweite Schranke: Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS gesperrt. Wer als Wettkämpfer selbst an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten — die eigene Leistung ist keine Wette.

Für den Fussball, den Kern des Schweizer Wettmarkts, heisst das: Meisterschaft, Cups, die grossen internationalen Turniere und die wichtigsten europäischen Ligen, dazu die Wettarten, die auf der Liste stehen. Weltmeisterschaft und Europameisterschaft sind die Zeiten, in denen der Markt voll wird, und sie sind auch die Zeiten, in denen neue Spielende dazukommen. Wer sich für diese Wochen rüstet, sollte die Limitenfrage vorher geklärt haben und nicht in der Halbzeitpause irgendeines Gruppenspiels.

Live, Kombination, System: wie ein Programm gebaut wird

Sporttip bietet Wettabgabe online über die Website von Swisslos und über die Sporttip App für iOS und Android; wer in der App etwas zusammengestellt hat, kann das per QR-Code an einer Verkaufsstelle spielen. Livewetten sind zulässig, wo der Veranstalter eine Bewilligung für den jeweiligen Markt hat und sie anbietet. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte besteht nicht, aber Zulässigkeit und Angebot sind zwei verschiedene Dinge: Was nicht auf der Liste steht, wird nicht angeboten, auch wenn es technisch ginge.

Beim Livewetten gilt eine Bedingung, die man vor dem ersten Klick kennen sollte: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die erst nach dem tatsächlichen Eintreten des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer während einer Rudelbildung oder eines VAR-Checks auf den Elfmeter-Favoriten klickt, ist genau die Zielgruppe dieses Absatzes. Warten bis die Situation geklärt ist, kostet ein paar Zehntel auf der Quote und spart einen Totalverlust.

Für die Auswertung zählt die reguläre Spielzeit plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie ausdrücklich Gegenstand der Wette sind. Der klassische Fehler in der K.o.-Runde ist die Annahme, dass «Sieger» den ganzen Abend bedeutet. In der Regel ist er nach neunzig Minuten plus Nachspielzeit entschieden, danach auch dann, wenn im Fernsehen weitergespielt wird.

Zwei weitere Stützen des Programms sind der Kombiboost und die Quotenboosts. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote; der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Zahl der Voraussagen. Die Boosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage und erhöhen den möglichen Nettogewinn eines bestimmten Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro wettende Person einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung begrenzt, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das letzte Detail erwischt die Praxis am härtesten: Wer den Boost nutzt und dann während des Spiels verkauft, verliert beides — den Boost und die ursprüngliche Quote.

Dazu eine Regel, die zeigt, wie ernst es der Veranstalter mit der Kontrolle nimmt. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Wer ein solches Kombinationsspiel ohne diese Funktion abschickt, muss damit rechnen, dass die ganze Kombinationswette für ungültig erklärt und nur der Einsatz zurückerstattet wird. Der Systemschutz, der Kombinationen gegen absurde Abhängigkeiten sichert, arbeitet also nicht mit einer Warnung, sondern mit einer Ungültigkeit.

Ein Sportprogramm ist in der Schweiz immer die Summe von zwei Dingen: einer behördlichen Liste und einem unternehmerischen Angebot, das innerhalb dieser Liste enger oder weiter sein kann. Wer zwei Anbieter vergleicht, vergleicht nur den zweiten Teil. Die Grenze selbst ist bei beiden dieselbe.

Zwei bewilligte Veranstalter, acht ausländische Plattformen: das Feld im Überblick

Die Tabelle stellt die zehn Plattformen nebeneinander, die unten einzeln besprochen werden — in der Reihenfolge, in der sie hier stehen, mit zwei bewilligten Schweizer Veranstaltern an der Spitze und acht ausländischen Namen, die kein Schweizer Publikum brauchen, um für Schweizer Spielende sichtbar zu sein.

Plattform Bewilligungsstatus Veranstalter / gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Aufsicht Gespa
Duelbits ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung bekannt
bet-at-home ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung bekannt
Bettilt ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung bekannt
Sportaza ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung bekannt
Roobet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung bekannt
Pribet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung bekannt
Betscore ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung bekannt
20Bet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung bekannt

Die Spalte mit dem Bewilligungsstatus ist die einzige, in der diese zehn Zeilen wirklich auseinandergehen. Nach Art. 4 BGS gilt eine Bewilligung ausschliesslich für die Schweiz; eine ausländische Erlaubnis — ob Curaçao, Malta, Deutschland oder sonstwoher — entfaltet hier keine Wirkung. Dass ein Anbieter eine ausländische Bewilligung nennt, ist für den Schweizer Spieler daher keine Angabe über seinen Schutz, sondern eine Angabe über ein anderes Land. Eine belastbare Angabe zur Bewilligung der acht ausländischen Plattformen fehlt hier, und das ist die ehrliche Auskunft: Man weiss nicht, worauf sie sich stützen. Dass sie keine Schweizer Bewilligung haben, weiss man hingegen sicher, denn es gibt genau zwei.

Der zweite Unterschied liegt ausserhalb der Tabelle. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, und Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Gesperrte Domains tauchen innerhalb von Stunden unter neuen Namen wieder auf — die Aufsicht nennt dieses Domain-Hopping selbst und führt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele; auch bet365 nennt sie als gelistet. Eine Sperrliste ist deshalb kein Zaun, sondern eine Erinnerung, und Adressen ändern sich schneller als Listen. Wer eine Werbeanzeige für ein Wettenportal sieht und die Domain nicht findet, hat nichts darüber erfahren, ob dort eine Bewilligung existiert. Er hat nur erfahren, dass heute niemand diese Adresse blockiert.

Und die Opposition zwischen drüben und hier ist keine zwischen Gut und Böse, wobei drüben die eine, hier die zwei liegt: Wer im Feld oben einen Anbieter sucht, mit dem er sich bei einem Streit unterhalten kann, wird bei zwei Namen fündig. Wer ein Fussballprogramm mit Ecken und Karten sucht, wird hier nicht fündig, sondern bei den acht anderen.

Wie sich eine Wette aus Einsatz, Quote und Abzug zusammensetzt

Verdienen heisst hier: einen Teil jedes Einsatzes behalten

Eine Quote ist ein Preis. Sie sagt nicht, wie wahrscheinlich etwas ist, sondern was es kostet. Wer 10 Franken auf eine Quote von 2.10 setzt, bekommt im Gewinnfall 21 Franken zurück, davon 11 Franken Nettogewinn. Diese Rechnung steht in den Sporttip-Regeln ausdrücklich: Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, die das Produkt der Einzelquoten ist. Danach wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Der Rundungsschritt ist ein Detail von vielen, aber genau deshalb ist das Konto am Ende selten auf den Rappen genau, sondern immer ein wenig darunter. Bei einer Portion von tausenden Wetten ist die Abrundung auf fünf Rappen kleine Münze. Der Abzug, den der Veranstalter in die Quoten schon eingerechnet hat, ist keine kleine Münze.

Genau hier liegt der Teil, der in keinem Willkommensvideo vorkommt. Die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes ergibt mehr als eins, und der Abstand zu eins ist das, was vom Umsatz beim Veranstalter bleibt. Bei dem Paar von genau 1.90 und 1.90, das nur als Rechenbeispiel dient und kein Zitat ist, summieren sich die Kehrwerte auf 1,0526 — die Auszahlungsquote liegt bei rund 95 %, und daraus ergibt sich ein Überschuss von rund 5 % des Umsatzes. Dieses Beispiel verallgemeinert sich nicht: andere Sportarten, andere Wettarten und Kombinationen liegen tiefer, und je exotischer ein Markt, desto deutlicher wird der Abstand. Kombinationen verschlechtern die Sache zusätzlich, weil sich die Abschläge der einzelnen Voraussagen multiplizieren. 5 % klingen harmlos, sind aber der Grund, warum das Spiel langfristig nicht aufgeht.

Die Zahl, die der kommerzielle Wettmarkt daneben stellt, ist der Quotenschlüssel: der Anteil aller Einsätze eines Marktes, der wieder an die Wettenden zurückfliesst, berechnet als 1 geteilt durch die Summe von 1/Quote₁ bis 1/Quoteₙ. Die Marge ist 100 % minus diesen Wert. Zwei Seiten derselben Medaille, und wer beide Zahlen verwechselt, hält den Preis für günstiger, als er ist.

Wann eine abgesagte Wette nicht verloren ist

Ein abgesagtes Ereignis ist der häufigste Fall, in dem eine Wette einfach zurückkommt. Bei Sporttip gilt: Wird das Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Für den Spieler heisst das: Der Teil der Kombination verschwindet, der Rest bleibt bestehen. Eine Viererkombination mit einer abgesagten Partie wird zur Dreierkombination, und die Quote sinkt entsprechend. Wer bei einem Wintereinbruch auf vier Spiele setzt und nach dem dritten Absage-SMS annimmt, seine Kombination sei ganz hin, rechnet falsch.

Eine zweite Frist läuft am anderen Ende des Lebenszyklus einer Wette. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Ein halbes Jahr ist keine kurze Frist für ein Gewinn, das verloren gehen kann, und in der Praxis sammelt es sich auf dem Konto. Wer weiss, dass er sein Konto halbjährlich leer macht, verliert diese Frist nicht aus den Augen. Gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per Einschreiben Einsprache zu erheben; wer zu lange wartet, verliert auch diesen Weg. Die Fristen sind kurz, und sie stehen nur in den Teilnahmebedingungen, nicht im Werbematerial.

Auszahlung: der Teil, den die Werbung nicht zeigt

Bei Swisslos gibt es in 365 Tagen zwei kostenlose Auszahlungen auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Diese Regel belohnt Disziplin: Wer oft kleine Beträge abzieht, zahlt; wer weniger oft auszahlt, zahlt nichts.

Die Kontostruktur ist gestaffelt. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Für das Aufladen wiederum gibt es Regeln, die man kennen sollte: Der Mindestbetrag für den Kauf von Spielguthaben liegt bei CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer 9’000 Franken auf dem Konto hat, kann keine 2’000 dazukaufen. Wer seinen Einsatz lieber am Schalter tätigt, kann das tun: Guthaben lassen sich auch per Einzahlungsschein kaufen.

Und noch eine Bedingung, die selten auffällt, weil sie in der Auszahlungsroutine untergeht: Gratisspielguthaben aus Promotions ist nicht auszahlbar. Es lässt sich verspielen, nicht abheben. Wer ein solches Guthaben als Einkommen betrachtet, verwechselt zwei Dinge, die die Bedingungen sauber trennen.

Woher jeder Franken am Ende fliesst

Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. — CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. gegenüber CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Das ist ein Rückgang von gut zehn Prozent in einem einzigen Jahr.

Diese Zahl ist der eigentliche Grund, warum es in der Schweiz nur zwei Veranstalter gibt. Der Reingewinn ist das Produkt der Veranstaltung, nicht der Zweck eines privaten Anteilseigners, und der Kanton verfügt darüber. Für den Spieler ändert das nichts an der Quote und nichts an der Marge, aber es verändert die Frage, die man beim Wetten stellt: Wer zahlt hier wen, und wohin.

Wer sich bewirbt, wer wen bedient: die zwei Wege nach der Bewilligung

Wie eine Schweizer Bewilligung entsteht

Bevor überhaupt ein Anbieter in den Blick kommt, lohnt sich ein Blick auf den Mechanismus. Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019; massgebend sind insbesondere Art. 3 lit. c und e). Die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat steht seit dem 1.1.2021 in Kraft. Die ESBK ist hier die falsche Adresse: Sie beaufsichtigt die Casinos und nur die Casinos.

Eine Bewilligung ist zweiteilig. Es braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel nach Art. 21 bis 25 BGS. Und sie ist territorial: Nach Art. 4 BGS gilt sie nur in der Schweiz. Für einen Schweizer Spieler heisst das, dass eine ausländische Erlaubnis hier buchstäblich nichts bedeutet — nicht in einem Rechtsstreit, nicht bei einer Beschwerde, nicht bei einer Auszahlung.

Auf der anderen Seite steht die Begrenzung. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei festgelegt: Swisslos, Produkt Sporttip, und Loterie Romande, Produkt Jouez Sport. Eine Liste weiterer Bewilligungsträger existiert nicht, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht in diesem Bereich lediglich die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer auf der Suche nach einem «weiteren Schweizer Anbieter» stundenlang sucht, sucht nach etwas, das nicht existiert.

Was zulässig ist, bestimmt ebenfalls der Rahmen. Erlaubt sind ausschliesslich Sportwetten; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind ausgeschlossen. Und die Liste der Gespa (Fassung 10.09.2026) — die Aufsicht stützt sich dabei auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS — ist keine Empfehlung, sondern eine Schranke. Auch Livewetten sind erlaubt: sowohl vor dem Anpfiff als auch während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hält und den Markt anbietet. Für Livewetten gibt es im BGS keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Wettarten. Virtuelle Sportarten sind nicht geregelt: Über ihre Zulässigkeit steht hier nichts, und wer mit Sicherheit wissen will, was aktuell auf der Liste steht, schlägt in der Liste selbst nach.

Warum die zwei Kantonslager mehr über die Wahl sagen als die Quoten

Hier wäre jetzt der Ort für eine Liste regionaler Unterschiede zwischen den beiden Veranstaltern. Diese Liste ist leer, und das ist kein Zufall: Die Aufsicht lässt ein einziges Zugangs- und Spielsystem zu, und die Öffnungszeiten der einheitlichen Sperre gelten landesweit. Für den Spieler ändert sich beim Wechsel zwischen Kantonen nichts — die Regeln nicht, die Auszahlungsfristen nicht, die zulässigen Wettarten nicht.

Was sich ändert, ist die Adresse, bei der man sein Konto führt. Zwei Firmen, ein Rahmen. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kommt bei Swisslos unter; wer im Kanton Waadt wohnt, bei der Loterie Romande. Das ist die nüchterne Antwort auf die Frage, welcher der beiden Anbieter der bessere ist.

Die zehn Plattformen einzeln: was jede über sich sagt und wem sie nützt

Die Reihenfolge bleibt die der Tabelle: zuerst die beiden Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, danach die ausländischen Plattformen ohne. Wo im Folgenden nichts über eine Plattform steht, sagt das nichts darüber aus, ob sie etwas anbietet oder nicht. Hier steht, was belegbar ist.

Swisslos Sporttip: die Nummer eins im Vergleich, mit einer Bedingung, die man vor der Kontoeröffnung lesen sollte

Swisslos betreibt Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); der Sitz der Genossenschaft ist Basel, die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist ein Grossspiel im Sinn des BGS, bestehend aus Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung, geführt unter der Aufsicht der Gespa, und sie ist eine von genau zwei, die das interkantonale Recht vorsieht.

Die Öffnung des Produkts folgt dem Vertragsgebiet: Sporttip wird in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Ein Online-Konto gibt es nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Gebiet, und die Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre, keine bestehende Spielsperre und genau eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft — ein Vorgang, der keine fünf Minuten braucht, aber alles andere als eine Selbstdeklaration ist.

Die Zahlen des Spielerschutzes (Limiten, 72-Stunden-Regel, Sperre) hängen an diesem Konto, und die Einsatzgrenzen sind Sporttip-Bedingungen: mindestens CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, höchstens CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die letzte Wendung ist die unangenehme: Was heute als Obergrenze steht, muss morgen nicht mehr gelten.

Das Programm führt Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann geändert werden. Das ist der Mechanismus, den das Marketing verschweigt: Wer 10 Franken auf eine Quote von 2.10 gesetzt hat und beim Stand von 2:0 für sich den Cash-Out nimmt, verkauft eine Wette, die ihm in den Sporttip-Regeln schon nicht mehr als 21 Franken zugesagt war. Die Werbeaussage, die den Preis als «Gewinn» ausgibt, schrumpft auf den Betrag, den der Anbieter gerade bietet.

Aufgeladen wird das Spielkonto per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein, unter anderem per PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Ausgezahlt wird nur auf ein Konto auf den eigenen Namen; anonyme Auszahlungen und Auszahlungen an Dritte existieren im schweizerischen Bewilligungssystem nicht, und Kredite an Spieler sind nach Art. 75 Abs. 1 BGS untersagt.

Meine Einschätzung: Wer im Vertragsgebiet wohnt, hat hier das dichteste rechtliche Netz, das es in der Schweiz gibt. Der Preis dafür steht in der Liste selbst — Ecken, Karten, Esports und Sondermärkte fehlen, und wer beim nächsten Champions-League-Abend mehr als die Standardauswahl sucht, stösst an die Grenze des Programms und nicht an die Grenze seiner Vorstellungskraft. Was hier wirklich unterschätzt wird, sind die Einsatzgrenzen: CHF 1’000 pro Einzelwette sind für den durchschnittlichen Spieler keine Schranke, sondern eine Formalie. Für diejenigen, die sie nicht kaufen können, sind sie genau das.

Loterie Romande Jouez Sport: derselbe Rahmen, anderes Einzugsgebiet

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Rechtlich steht sie dort, wo Swisslos steht: eine von zwei Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht vorsieht, mit einer Bewilligung für ein Grossspiel — Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS — unter der Aufsicht der Gespa. Ihre Fassung des Sportwettangebots heisst Jouez Sport; die sichtbare Anschrift der Plattform ist der Weg zum Konto.

Für den Vergleich relevant ist die Umkehrung des Vertragsgebiets. Wer im Kanton Genf wohnt, bekommt bei Swisslos kein Online-Konto, und wer im Kanton Zürich wohnt, keines bei der Loterie Romande. Die beiden Anbieter sind also keine Konkurrenten, die man gegeneinander abwägt: Wo beide theoretisch erreichbar wären, entscheidet die Wohnadresse und nicht die Quote. Diese Lage erklärt, warum die Westschweiz ein separates Einzugsgebiet hat, obwohl die Aufsicht für das ganze Land dieselbe ist.

Das Urteil lautet also anders als beim ersten Anbieter. Hier geht es nicht darum, ob sich das Konto lohnt, sondern darum, wo es überhaupt geht. Wer im Westen wohnt und in einem der sechs Kantone gemeldet ist, hat seine Antwort. Wer im Osten wohnt, hat sie auch.

Duelbits: ohne Schweizer Bewilligung, und damit ohne Schweizer Rückweg

Duelbits hat keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten veranstalten, und eine Bewilligung gilt nach Art. 4 BGS nur für dieses Land. Eine hier gültige Bewilligung ist nicht bekannt, und eine ausländische hätte in der Schweiz keine Wirkung.

Damit hängt Duelbits an keinem Punkt des Systems, das oben beschrieben wurde. Keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, keine Schweizer Limiten, kein Schweizer Instanzenweg. Und die Domain kann jederzeit auf die Sperrliste der Gespa kommen, die die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS abarbeiten — eine Adresse, die heute funktioniert, muss das morgen nicht mehr.

Wer diese Plattform trotzdem nutzt, sollte wissen, was er dafür hergibt: den Zugriff auf eine unabhängige Beschwerdestelle, den Zugriff auf eine Auszahlungsfrist und den Zugriff auf die Linie, die eine Selbstbeschränkung verbindlich gemacht hätte. Das ist die Grundlage der Wahl — nicht die Quote.

bet-at-home: grosser Name, in der Schweiz trotzdem ohne Erlaubnis

bet-at-home gehört zu den ältesten Namen im Markt und ist dennoch kein Schweizer Anbieter. Da nur Swisslos und Loterie Romande hier Sportwetten veranstalten dürfen und eine Bewilligung nach Art. 4 BGS ausschliesslich in der Schweiz gilt, fehlt eine solche Lizenz. Eine ausländische Bewilligung hätte hier keine Kraft.

Ein Detail macht den Fall unangenehm. Die Gespa nennt bet-at-home selbst als Beispiel für Domain-Hopping: Sperrt sie eine Domain, taucht das Angebot innerhalb von Stunden unter einer anderen auf. Für den Spieler heisst das, dass die Blockade keine Tatsache ist, auf die er bauen kann. Er kann nicht davon ausgehen, dass ein Anbieter «gesperrt» und damit weg ist, und er kann nicht davon ausgehen, dass ein heute erreichbares Angebot dauerhaft verfügbar bleibt.

Wenn man den Bekanntheitsgrad gegen den Schutz stellt, bleibt vom Markenwert nichts übrig, was für einen Schweizer Wohnsitz relevant wäre.

Bettilt: ohne Bewilligung, ohne Registeranbindung, ohne Schweizer Weg

Bettilt hat keine Schweizer Bewilligung. Für Sportwetten in der Schweiz zugelassen sind nur Swisslos und Loterie Romande; nach Art. 4 BGS wirkt eine Bewilligung ausschliesslich in der Schweiz, und eine hier gültige Bewilligung ist nicht bekannt.

Was fehlt, ist konkret: keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, kein Schweizer Limitenrahmen, kein Schweizer Rechtsweg. Der Unterschied zu oben liegt nicht in der Bewilligung — die ist hier wie dort nicht vorhanden — sondern darin, dass Bettilt im Schweizer Bewusstsein weniger verankert ist. Wer durch eine Anzeige auf die Plattform kommt, findet keinen Namen, der ihm irgendetwas garantiert.

Was man hier bekommt, ist eine Adresse. Was man nicht bekommt, ist alles andere.

Sportaza: ohne Schweizer Bewilligung, mit einem Werbeversprechen, das die Linie nicht ändert

Sportaza besitzt keine Schweizer Bewilligung. Da in der Schweiz für Sportwetten lediglich Swisslos und Loterie Romande berechtigt sind, da eine Bewilligung nach Art. 4 BGS nur für das Inland gilt, ist das Angebot ohne Erlaubnis.

Die Domain kann jederzeit auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden. Auch hier: kein Anschluss an das Register, keine Schweizer Limiten, kein Schweizer Instanzenweg. Wer die Plattform nutzt, wählt bewusst den zweiten Weg und verzichtet auf die Werkzeuge des ersten — die selbst gesetzten Verlustlimiten und die gemeinsame Sperre.

Für den Schweizer Spieler ist das ein Angebot ohne Rückweg, und ein Angebot ohne Rückweg verlangt mehr Selbstkontrolle als ein Angebot mit einem. Das ist der eigentliche Punkt, nicht die Frage, ob die Seite erreichbar ist.

Roobet: ohne Schweizer Bewilligung, keine Angabe zur Grundlage

Roobet hat keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur die zwei bewilligten Veranstalter Sportwetten anbieten; nach Art. 4 BGS gilt eine Bewilligung nur für dieses Land, und eine hier gültige Bewilligung ist nicht bekannt, und eine ausländische Bewilligung hätte hier keine Wirkung.

Der regelmässige Blick auf die Spielsucht-Hilfsangebote, der bei den bewilligten Anbietern in die Kontoeröffnung eingebaut ist, fehlt hier ohnehin; entscheiden muss der Spieler selbst, wann er aufhört, und niemand hält ihn auf. Die Domain kann überdies jederzeit auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, mit den Folgen, die das für den Zugang hat.

Wer hier spielt, verzichtet auf drei Dinge gleichzeitig: die Sperre, die Durchsetzung der Limiten und den Schweizer Instanzenweg. Das ist ein Preis, der nicht auf dem Bildschirm steht.

Pribet: ohne Bewilligung, ohne Register, ohne Schweizer Frist

Pribet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Da nach Art. 4 BGS eine Bewilligung nur in der Schweiz wirkt, dürfen hier nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten anbieten; das Angebot ist somit nicht bewilligt.

Die konkreten Unterschiede sind dieselben wie bei den anderen ausländischen Namen in dieser Reihe — nicht im Ton, sondern in der Sache: keine Verbindung zum Sperrregister, keine Schweizer Auszahlungsfrist, kein Schweizer Instanzenweg, und die Möglichkeit, von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt zu werden, die die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS abarbeiten.

Dass eine Plattform klein genug ist, um in der Werbepause eines Fussballspiels aufzutauchen, sagt nichts über ihre Aufstellung. Hier heisst das: kein relevantes Schweizer Merkmal, das über eine Bewilligung hinausginge — und die gibt es nicht.

Betscore: ohne Schweizer Bewilligung, mit einem Namen, der nichts aussagt

Betscore hat keine Schweizer Bewilligung. Für Sportwetten in der Schweiz zugelassen sind allein Swisslos und Loterie Romande; nach Art. 4 BGS gilt eine Bewilligung nur für die Schweiz.

Der Name, der sich auf Ergebnisse bezieht, deutet ein Angebot an, über das hier nichts Belegbares steht. Zwei Dinge lassen sich trotzdem benennen: keine Anbindung an das schweizerische Sperrregister, keine Schweizer Schutzmechanismen, und die Domain kann jederzeit auf die Sperrliste kommen — die Liste, die 671 Einträge am Ende des Jahres 2025 zählte und sich ständig ändert.

Ein Schweizer Wohnsitz und eine ausländische Domain ergeben in der Praxis keine Beziehung, auf die man sich verlassen kann. Wer hier ein Konto führt, sollte es als Auslandsbeziehung behandeln.

20Bet: ohne Schweizer Bewilligung, letzter Name im Vergleich

20Bet hält keine Schweizer Bewilligung. Weil nur Swisslos und Loterie Romande in der Schweiz Sportwetten veranstalten dürfen und eine Bewilligung nach Art. 4 BGS nur hier gilt, operiert der Anbieter ohne Erlaubnis.

Auch dieser Name fällt unter dieselbe Mechanik wie die anderen ausländischen Plattformen: keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, keine Schweizer Limiten, keine Schweizer Auszahlungsfrist, kein Schweizer Instanzenweg, und die Möglichkeit, auf die Sperrliste der Gespa zu kommen, die per DNS von den Schweizer Telekom-Anbietern abgearbeitet wird.

Wer bis hierhin gelesen hat, kennt das Muster. Was bei 20Bet bleibt, ist die Wiederholung, die sich mit der Wiederholung bei jedem anderen ausländischen Anbieter deckt — und die Wiederholung ist selbst das Ergebnis.

Risiken, die drüben wie hier dieselben sind

Kein Anbieter garantiert einen Ausgang

Keine Plattform weiss, wie ein Fussballspiel ausgeht, und wer so tut, verkauft nichts. Aus der Margenrechnung oben folgt nüchtern: Über viele Wetten hinweg zahlt der Spielende mehr ein, als zurückfliesst, und je mehr Voraussagen er in einem Schein verbindet, desto stärker multipliziert sich dieser Effekt. Die drei Boosts bei den acht ausländischen Plattformen ändern daran nichts, weil sie den Preis verbessern, aber die Richtung nicht umkehren. Und niemand, wirklich niemand, hat ein System, das das aufhebt.

Der Zusammenbruch kommt selten plötzlich

Bei den beiden bewilligten Veranstaltern gibt es Werkzeuge, die ihn abfangen sollen, aber sie wirken nur, wenn man sie nutzt. Das sind die selbst gesetzten Verlustlimiten und die Spielsperre mit ihren Fristen. Bei den ausländischen Plattformen gibt es diese Werkzeuge nicht, und der Unterschied ist nüchtern: Die abgesicherte Variante hat einen Rückweg, die andere nicht.

Rechtlich ist die Lage zusätzlich scharf. Die Veranstaltung von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar — bis zu drei Jahre oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre nach Art. 130 BGS. Der Spieler wird nach der bundesgerichtlichen Praxis nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden, und Schutz oder Fairplay-Kontrolle gibt es nicht. Wer drüben gewonnen hat und vor der Frage steht, ob das Geld bleibt, wo es steht, befindet sich in dieser Konstellation.

Ein Ereignis, ein Regelwerk, mehrere Ausgänge

Wer live auf einen Elfmeter setzt, hat die mechanische Lücke selbst in der Hand — das wird oben erklärt, und es muss an dieser Stelle nicht wiederholt werden. Was hier dazugehört, ist der zweite Teil: Fehlt eine Aufsicht, fehlt auch die Instanz, bei der man sich über eine Wertung beschweren könnte. Bei den bewilligten Veranstaltern gibt es einen Weg, bei den anderen nicht, und eine nüchterne Rechnung über viele Wetten hinweg ist dieser Weg wert, was er kostet.

Wie die Vor- und Nachteile des Schweizer Modells tatsächlich verteilt sind

Was für das System spricht: zwei Bewilligungen statt Dutzende Anbieter. Eine Aufsicht, die ein Spielprogramm Zeile für Zeile genehmigt. Ein Sperrregister, das über Casinos und Landesgrenzen hinweg gilt. Eine Fristenlogik, die das Nachdenken erzwingt. Und eine Rundung, die den letzten Rappen abzieht, weil es dafür eine Regel gibt.

Was dagegen spricht: ein Programm aus einer Liste. Zwei Anbieter für das ganze Land. Menüpunkte, die es in einem Wettbüro in Manchester oder in einem Portal aus Curaçao gibt und hier nicht, darunter Ecken- und Kartenmärkte, Ranglisten-Sondermärkte und der Bereich E-Sport, der in der Gespa-Liste keinen Platz hat. Für einen Fussballabend reicht das Angebot mehr als aus. Für einen Spieler, der die Nische sucht, ist es ein Grund, sich woanders umzusehen — und genau dort beginnt der Teil dieser Seite, der unangenehm ist.

Der Nachteil der bewilligten Variante ist also nicht der Preis. Der Nachteil ist die Breite der Sportarten und Wettarten. Wer mit dem Standardangebot zufrieden ist, verliert durch die Wahl zwischen zwei Wegen nichts. Wer mehr Märkte will, muss die fehlende Bewilligung in Kauf nehmen, und mit ihr den Verlust des Registers, der Limiten und des Instanzenwegs.

Das ist keine Wahl zwischen einem guten und einem schlechten Angebot. Es ist eine Wahl zwischen einem engen, abgesicherten Rahmen und einem breiten ohne Sicherung. Wer sich das einmal klar macht, trifft sie bewusster.

Häufig gestellte Fragen

Welche Anbieter dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten?

Nur zwei, und die Zahl ist nicht gewachsen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide halten eine Bewilligung für ein Grossspiel unter der Aufsicht der Gespa, je bestehend aus Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher gibt es nicht, weil es keine gibt.

Was bedeutet es, dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt?

Nach Art. 4 BGS wirkt jede Bewilligung ausschliesslich in diesem Land. Eine ausländische Erlaubnis entfaltet hier keine Kraft: kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Limiten, kein Schweizer Instanzenweg. Umgekehrt hilft die Schweizer Bewilligung nirgends sonst — wer im Ausland auf ein Problem stösst, findet dort kein Schweizer Recht.

Wie funktionieren die Verlustlimiten, die vor der ersten Wette gesetzt werden müssen?

Bei Swisslos müssen vor der ersten Sporttip-Teilnahme Werte für 1, 7 und 30 Tage hinterlegt sein; die Oberlimite beträgt CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite möglich, die jeweils für 30 Tage gilt.

Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote?

Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Bei einem Einsatz von 10 Franken und einer Quote von 2.10 kommen 21 Franken zurück, davon 11 Franken Nettogewinn.

Was geschieht mit einer Wette, wenn das Wettereignis abgesagt wird?

Wird das Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00, der Rest der Kombination bleibt bestehen.

Wie lässt sich eine Spielsperre einrichten und wie lange gilt sie?

Bei Swisslos kann der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage gesperrt werden, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich frühestens nach drei Monaten lösen.

Was am Ende der Wahl übrig bleibt

Ein Leser, der bis hierher gekommen ist, hat alles, was er braucht: zwei bewilligte Veranstalter, ein Programm auf Liste, ein Schutzsystem in eigener Hand, eine Quote mit Abschlag, eine Frist von 26 Wochen für einen nicht abgeholten Gewinn und acht ausländische Namen ohne Schweizer Bewilligung, die man auf dem Weg nach draussen sieht.

Wer im Vertragsgebiet wohnt und im Standardprogramm bleibt, hat die einfachste Wahl: das Konto bei Swisslos oder bei der Loterie Romande, die Limiten vorher gesetzt, die Boosts genutzt und nicht abgebrochen. Wer im Westen wohnt, umgekehrt. Wer im Osten wohnt, wird ohne die Quoten des anderen leben, ohne dass die Rechnung nennenswert anders ausfällt.

Und wer wegen der drei fehlenden Märkte drüben spielt, sollte wissen, was er damit aufgibt: die Instanz, die den Streit schlichtet, die Frist, die ihm eine Auszahlung zusichert, und das Register, das ihm im Fall der Fälle den Zugang versperrt — auch ihm selbst. Das ist der Preis, und er steht nicht in der Anzeige.

Inhalt erstellt vom Team «handicapwettench»