Tenniswetten in der Schweiz: Ein Plafond, zwei Veranstalter und die Rechnung hinter der Quote
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Die Zahl, die über Tenniswetten in der Schweiz alles erklärt, steht nirgends im Wettprogramm. Es ist die Zwei.
Zwei Veranstalter dürfen hier überhaupt Sportwetten anbieten, und beide gehören den Kantonen: die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihr Sportwettenangebot unter dem Namen Sporttip führt, und die Loterie Romande mit ihrem Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Wer in Zürich wohnt, hat kein Konto bei der Loterie Romande. Wer in Genf wohnt, keines bei Sporttip. Wer auf einer der vielen ausländischen Wettseiten ein Tennismatch durchspielt, hat keines von beiden – sondern eine Wette bei einem Veranstalter, der in der Schweiz keine Bewilligung besitzt und dessen Domain die Gespa auf ihre Sperrliste setzen kann.
Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Veranstaltern wurden gegen die Gespa-Liste der erlaubten Wettarten und gegen die veröffentlichten Spielregeln und Teilnahmebedingungen der beiden Schweizer Veranstalter geprüft.
Tennis ist dabei ein Sonderfall im Schweizer Wettmarkt, und zwar ein angenehmer. Ein Tennismatch läuft zwischen einer und vier Stunden, entscheidet sich in Sätzen und Spielen, und jede Quote lässt sich mit einem Taschenrechner prüfen, wenn man weiss, wohin man schauen muss. Der Preis dafür ist die Auswahl. Es gibt sie nicht in zehnfacher Ausführung, es gibt sie zweimal, und beide Häuser gehören derselben Eigentümerseite. Wer das nicht weiss, sucht auf dem falschen Markt.
Die zehn Adressen im Vergleich: zwei Bewilligungen, achtmal Sperrliste
Zehn Namen stehen in dieser Rangliste. Zwei davon sind Schweizer Veranstalter im Sinne des Geldspielgesetzes, acht sind ausländische Marken, die hier auftreten, ohne eine Bewilligung zu besitzen. Das ist kein Ranking à la «Platz 1 bis 10, alle irgendwie gleich», und die Reihenfolge ist genau deshalb die, die sie ist.

| Marke | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| Funbet | keine Schweizer Bewilligung | keine Behörde als Beleg – eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Geltung |
| Betify | keine Schweizer Bewilligung | keine Behörde als Beleg – eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Geltung |
| 22Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine Behörde als Beleg – eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Geltung |
| Betscore | keine Schweizer Bewilligung | keine Behörde als Beleg – eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Geltung |
| X3Bet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldet wird eine Bewilligung in Tobique in Kanada |
| Rabona | keine Schweizer Bewilligung | keine Behörde als Beleg – eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Geltung |
| Playzilla | keine Schweizer Bewilligung | keine Behörde als Beleg – eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Geltung |
| AmunRa | keine Schweizer Bewilligung | keine Behörde als Beleg – eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Geltung |
Die Spalte mit den Veranstalterinnen ist für die acht ausländischen Marken dünn – das ist der Befund, nicht die Lücke. Keine von ihnen kann eine Schweizer Bewilligung vorweisen, weil es sie nicht gibt: Der interkantonale Rahmen deckelt die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten bei zwei. Es existiert keine Liste weiterer bewilligter Anbieter, und die Gespa publiziert lediglich die Sperrliste gesperrter ausländischer Domains. Ein Ranking, das zehn «Anbieter» nebeneinanderstellt, verschweigt entweder die Zweiheit oder den Statusunterschied. Beides wäre ein Fehler mit Folgen für den Wettenden, weil an diesem Status die Spielerschutzrechte hängen, um die es im Abschnitt «Spielerschutz» geht.
Die acht ausländischen Marken sind hier aufgeführt, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen. Beschrieben und bewertet werden sie nach denselben Kriterien wie die beiden Schweizer Veranstalter. Beworben werden sie nicht – Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 des Geldspielgesetzes strafbar und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet. Das ist der Grund, warum in dieser Rangliste niemand zu einem Konto aufgefordert wird, weder bei Swisslos noch sonst wo.
Wer die Rangliste vor allem nach Preisen durchsucht, wird enttäuscht. Es gibt kaum Bonusmaterial. Vergütete Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa; 2025 hat sie der Loterie Romande 24 und Swisslos 8 solcher Zustimmungen erteilt. Was als Bonus erscheint, steht in den Bedingungen der Veranstalter und nirgends sonst. Die Rangliste entscheidet sich deshalb an anderer Stelle: an der Zahl der Tennis-Wettarten, die auf der Gespa-Liste stehen, an den Limiten, an der Rechnung hinter der Quote und daran, wie verlässlich eine Auszahlung ankommt.
Grundlagen: was Tennis als Wettsport ausmacht und wie das Schweizer Angebot aussieht
Ein Tennisplatz ist 23,77 m lang und im Einzel 8,23 m, im Doppel 10,97 m breit. Das Netz hängt in der Mitte 0,914 m und an den Seiten 1,07 m hoch – dieser Höhenunterschied ist der Grund, warum ein Ball über die Mitte anders fällt als am Rand. Gespielt wird auf rotem Ziegelmehl, auf Hartplätzen, auf Teppichboden, auf Kunststoffgranulat, auf Rasen und Kunstrasen. Diese sechs Beläge sind keine Randnotiz, sie sind der erste Faktor jeder Tennisanalyse: Ein Aufschläger, der auf Rasen elf Asse schlägt, schlägt auf Sand vielleicht vier.

Die Zählweise ist einfach genug, dass man sie einmal braucht und danach nie wieder: 15, 30, 40, und wer den vierten Punkt mit mindestens zwei Ballwechseln Vorsprung holt, gewinnt das Spiel. Bei 40:40 heisst es Einstand. Ein Satz steht, wenn ein Spieler sechs Spiele mit mindestens zwei Spielen Vorsprung erreicht, also 6:4 oder 7:5; bei 6:6 entscheidet in der Regel ein Tie-Break den Satz, gespielt bis 7 Punkte. Geht es in den Entscheidungssatz, ersetzt bei vielen Turnieren ein Match-Tie-Break den dritten Satz, gespielt bis 10 Punkte mit zwei Punkten Vorsprung. Ein Match gewinnt meist, wer zwei Gewinnsätze holt; bei den Herren wird an Grand-Slam-Turnieren auf drei Gewinnsätze gespielt.
Diese Regeln sind für Wettende keine Tennisbildung, sondern Vertragsinhalt. Ob ein Satz 6:4 oder 7:6 endet, ob ein Match-Tie-Break den dritten Satz ersetzt – davon hängen Satz-, Match- und Handicap-Wetten ab, und der Unterschied ist manchmal ein volles Handicap. Wer eine Satzwette platziert, ohne zu wissen, dass im Entscheidungssatz bis 10 gespielt wird, wettet auf eine Struktur, die er nicht kennt. Das kostet Geld, wenn die Wette auf ein 7-Punkte-Format abgestellt war.
Das Schweizer Angebot für Tennis folgt aus dieser Struktur, wird aber zuerst von einer anderen Struktur begrenzt: Nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport dürfen Sportwetten veranstalten, und massgebend ist die Gespa-Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Tennis steht darauf. Einzelwetten, Kombiwetten und Systemwetten gibt es bei Sporttip; der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 je Einzel- oder Kombiwette und bei CHF 10’000 je Systemwette. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote – bei Kombiwetten mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten – und wird vom System zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf 5 Rappen genau abgerundet. Wer nachrechnet, kommt deshalb manchmal drei Rappen unter sein eigenes Resultat.
Ein Bonus von mehreren hundert Franken, wie ihn ausländische Seiten bewerben, existiert in der Schweiz praktisch nicht. Die Gespa erteilt Vergütungen für Gratisspielguthaben nur auf vorgängige Zustimmung, und die Zahlen aus 2025 zeigen, wie sparsam das gehandhabt wird: 24 Zustimmungen für die Loterie Romande, 8 für Swisslos. Wer mit einem Neukundenbonus rechnet, um sein Tenniswetten-Kapital aufzubessern, plant mit etwas, das hier nicht stattfindet. Was den Einsatz stattdessen streckt, sind Quotenboosts und Kombiboosts zu den Bedingungen der Veranstalter – dazu im Abschnitt über Wettarten mehr.
Wer überhaupt noch nie ein Konto bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter geführt hat, trifft auf eine Registrierung, die nicht in zwei Minuten erledigt ist: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, und nur eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist der Preis der Bewilligung, und er ist niedriger als der Preis eines Kontos bei einer Marke, deren Domain über Nacht gesperrt werden kann.
Regulierung: wer hier Tenniswetten veranstalten darf und was auf der Gespa-Liste steht
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e). Beaufsichtigt werden sie von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, deren Konkordat seit 1. Januar 2021 in Kraft ist. Nicht von der ESBK – die ist für Casinos zuständig. Wer Sportwetten anbietet, braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21 bis 25 BGS), und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten bei zwei gedeckelt. Die eine ist Swisslos, deren Sitzgemeinde Basel ist und die auf der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) aufsetzt; ihr Wettprodukt heisst Sporttip, und sie wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt – zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die andere ist die Loterie Romande mit Jouez Sport für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Für ein Online-Konto braucht es einen Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis einen Wohnsitz im jeweiligen Gebiet der Veranstalterin. Das ist die hartnäckigste Einschränkung des ganzen Marktes: Sie lässt sich nicht durch Vergleichsportale, nicht durch die Wahl eines anderen Zahlungsmittels und nicht durch einen Umzug auf dem Papier umgehen. Ein Konto bei Sporttip setzt Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet voraus; ein Konto bei Jouez Sport setzt Aufenthalt in einem der sechs Westschweizer Kantone voraus. Touristinnen aus Deutschland oder Frankreich finden hier kein Konto, und Schweizer Wettende finden kein zweites Konto auf der anderen Sprachgrenze.
Was überhaupt bewettet werden darf, ist keine Marktentscheidung, sondern eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in der Version vom 10. September 2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- und Kartenmärkte fehlen auf der Liste ebenso wie eine Esport-Sektion – Turnierwetten auf Counter-Strike oder League of Legends finden in der Schweiz also nicht statt. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS gesperrt. Und nur Sportliches ist bewilligungsfähig: Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows fallen von vornherein weg.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern die Veranstalterin eine entsprechende Entscheidung in der Hand hat. Das BGS beschränkt Livewetten nicht auf bestimmte Märkte. Cash-out dagegen ist gesetzlich nicht geregelt – es ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters, und man sollte es genau so lesen. Virtuelle Sportarten lassen sich rechtlich nicht einordnen; dazu ist nichts zu schreiben, und wer auf einer Seite virtuelle Tennis-Ligen findet, findet sie nicht bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter.
Die Aufsichtsseite hat auch eine Zahl, die man kennen sollte, bevor man Spielerschutz am Verkaufsschalter für selbstverständlich hält. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Knapp die Hälfte. Wer die Schweizer Regulierung als lückenlos darstellt, hat diese Zahl nicht gelesen.
Spielerschutz: Verlustlimiten vor der ersten Wette, Sperren und was ein Konto kostet
Die Limiten in der Schweiz setzt niemand von oben. Der Veranstalter muss von den Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS), aber die Werte kommen von der Person selbst. Ein staatlicher fixer Einzahlungsdeckel existiert nicht. Bei Sporttip müssen vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die Mechanik dahinter ist die eigentliche Information. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Der Statut verlangt 24 Stunden (Art. 87 VGS), Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Das ist der wirksamste Spielerschutzmechanismus des ganzen Systems und gleichzeitig der unbeliebteste: Er schützt genau in dem Moment, in dem man ihn am wenigsten will. Wer nach einer verlorenen Nacht seine Limite hochsetzen möchte, wartet drei Tage. Wer sie senkt, merkt es sofort.
Dazu kommt die Spielsperre (Art. 80 bis 82 BGS). Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben (Art. 84 VGS), und dabei ist eine Fachstelle beteiligt (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Zwei Dinge daran sind für Wettende wichtiger, als sie aussehen. Erstens: Die Sperre gilt breit. Wer sich bei Swisslos unbefristet sperrt, wird auch in einem Casino nicht mehr eingelassen – dieselbe Liste. Zweitens: Wer bei einem ausländischen Anbieter wettet, steht in keinem Schweizer Sperrregister. Die Selbstsperre, die zu Hause wirkt, wirkt dort nicht. Genau das ist der Unterschied, den die Rangliste oben in der Spalte zur Bewilligung festhält; er ist bei einer Spielsperre keine Formalie, sondern die Funktion selbst.
Ein Konto bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter bringt ausserdem einen zweiten Schutz, der selten erwähnt wird: Auszahlungen von Gewinnen und Guthaben gehen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen der kontoführenden Person (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Kredite an Spielende sind verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Das ist unbequem, wenn man schnell an Geld will, und es ist der Grund, warum eine Sperrliste etwas anderes ist als ein Verbotschild.
Steuern in der Schweiz: Wann aus einem Tennisgewinn ein Steuerfall wird
Der Steuerfreibetrag ist die Schwelle, unterhalb derer ein Gewinn aus einem in der Schweiz erlaubten Grossspiel – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – steuerfrei bleibt. Auf Bundesebene liegt er ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); der kantonale Freibetrag weicht davon ab, also gilt «je nach Kanton». Oberhalb der Schwelle behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration in der Steuererklärung zurückholt.
Für die allermeisten Tenniswetten ist der Freibetrag eine Zahl, die man nie berührt. Ein gewonnener Einzelwette-Einsatz von CHF 50 zu Quote 1.90 bringt CHF 45 Nettogewinn – das ist keine Steuerfrage. Es gibt in der Schweiz keine Wettsteuer auf Einsätze, und wer eine findet, sollte die AGB noch einmal lesen. Der Punkt, an dem die Steuer wirklich weh tut, liegt woanders: Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als volles steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer also bei einer ausländischen Marke spielt, tauscht eine Schweizer Schwelle gegen eine kantonale Regel, die keine kennt. Das ist eine Information für den Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung, nicht für die Wettseite.
Einordnung: Quoten und ihre Marge, gerechnet an einer Beispielquote
Im Tennis stehen sich zwei Ausgänge gegenüber, mehr gibt es nicht. Die Marge steckt nicht in der Quote selbst, sondern im Verhältnis zweier Quoten zueinander. Bei gleichem Einsatz: CHF 100 mal Quote 1.90 bei einem Treffer ergeben CHF 190 zurück, davon CHF 90 Nettogewinn. Bei einer Kombination aus zwei Einzelquoten von 1.90 entsteht die Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten – 1.90 mal 1.90, also 3.61. Wären beide Ausgänge eines Zweiwegemarktes zu 1.90 bepreist, zahlt der Markt 97,4 % aller Einsätze als Gewinne zurück; die Marge beträgt 2,6 %. Diese 1.90 stehen als Beispiel, nicht als abgeschriebene Preisnotierung der beiden Schweizer Veranstalter.
Mit dem Kombiboost von Sporttip lässt sich zeigen, was eine Zusatzbedingung aus einer Quote macht. Der Boost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quoten von je mindestens 1.50. Auf den Nettogewinn gibt es dann 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer eine Kombination mit drei Voraussagen baut, bekommt nichts davon. Die vierte Voraussage – egal ob sie gut aussieht – entscheidet über den Boost, nicht über den Gewinn.
Livewetten und Cash-out: Wenn sich die Quote mit jedem Spielzug bewegt
Bei Livewetten ändert sich die Quote mit jedem Ballwechsel, und der Veranstalter legt fest, bis wann eine Wette angenommen wird. Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird – es braucht also keinen Stream, um live zu wetten. Zwei Regeln in den Sporttip-Bedingungen sollte man kennen, bevor man während eines Matches etwas Antizipiertes spielt: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, werden mit Quote 1.00 gewertet; und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Auf Tennis übertragen heisst das: Wer den Matchball in Sekundenbruchteilen antizipiert, riskiert, dass die Wette gar nicht mehr zählt.
Die Regel zur regulären Spielzeit ist ebenfalls Bedingung, nicht Fussnote: Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Im Tennis ist die entsprechende Frage, auf was eine Satzwette sich bezieht – eben auf den Satz, nicht auf das Match, und ob ein Entscheidungssatz ein Match-Tie-Break ist, ändert die Struktur. Wer das vor dem Platzieren nicht auseinanderhält, hat die Wette auf etwas anderes abgeschlossen, als er gemeint hat.
Cash-out ist keine Gesetzmässigkeit, sondern ein Angebot. Bei Sporttip gibt es Cash-out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-out nicht für alle Wetten anbieten. Der Preis des Ausstiegs ist also doppelt: die Differenz zum vollständigen Gewinn, und der Verzicht auf jede Rückabwicklung.
Wer live wettet, sollte den Unterschied zwischen einer Wette auf den Matchsieger und einer Wette auf einen einzelnen Satz im Kopf behalten. Während ein Match kippt, kippt nicht jeder Markt mit ihm in dieselbe Richtung. Eine Handicap-Wette auf Spiele kann steigen, während die Matchquote fällt – der Verlauf, den man sich vorgestellt hat, kann in einem Markt aufgegangen sein und im anderen noch offen stehen. Genau deshalb liest sich der Cash-out-Betrag während eines laufenden Matches manchmal unerwartet tief: Er bewertet den aktuellen Stand, nicht die ursprüngliche Prognose.
Prognosen und Strategie: Wie eine Tennisprognose entsteht und warum sie unsicher bleibt
Eine Tennisprognose ist ein Modell, kein Wissen. Die Bausteine sind Form, Belag, direkte Duelle und Statistiken. Die Form sagt, was in den letzten Wochen passiert ist. Der Belag sagt, was auf diesem Platz aus dieser Form wird – ein Sandplatzspezialist und ein Aufschläger mit flachem Ball treffen sich auf demselben Court zu sehr unterschiedlichen Bedingungen. Direkte Duelle sagen, ob es ein Muster gibt, und Statistiken wie Aufschlagpunkte, Breakbälle und Fehler bei eigenem Aufschlag sagen, ob das Muster belastbar ist.
Der Rest ist Zufall, und dieser Rest ist gross. Ein Tennis-Match wird in Sätzen entschieden, in denen einzelne Punkte bei Einstand die Richtung ändern. Ein einziger vergebener Breakball im ersten Satz kann über zwei Stunden Spielverlauf entscheiden. Diese Nichtlinearität ist der Grund, warum Tennisquoten im Laufe eines Matches so stark ausschlagen – und gleichzeitig der Grund, warum niemand eine Prognose mit Sicherheit verkaufen kann. Wer eine findet, hat eine Vermutung mit einem Preis verkauft.
Die einzige Grösse, die man selbst in der Hand hat, ist die Auswahl des Marktes. Ein Matchwinner-Markt hat zwei Ausgänge, ein Satzmarkt ebenfalls, ein Handicap-Markt kann die Favoritenquote strecken oder stauchen. Je nachdem, wie der eigene Blick auf ein Match aussieht – «gewinnt knapp» unterscheidet sich von «gewinnt klar» –, bringt einen der eine Markt näher an die eigene Einschätzung als der andere. Das ist keine Gewinnstrategie. Es ist die Bedingung dafür, dass eine Wette überhaupt ausdrückt, was man denkt.
Und es bleibt ein Einsatz, kein Einkommen. In der Schweiz kommt hinzu, dass die Einsätze begrenzt sind: CHF 1 mindestens, CHF 1’000 höchstens je Einzel- oder Kombiwette bei Sporttip. Ein Systemwette darf bis CHF 10’000 einsetzen, aber Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit einer Progression arbeitet, die auf steigenden Einsätzen aufbaut, stösst irgendwann unsichtbar gegen diese Wand.
Wettarten und Quoten: Matchsieger, Satz, Handicap, Kombination – und die Marge
Im Tennis sind Matchwinner, Satzwetten, Handicap- und Kombinationswetten üblich, und jede Form hat eine andere Empfindlichkeit gegenüber dem Spielverlauf. Die Satzwette kennt den Satz als Einheit und kümmert sich nicht darum, wer das Match gewinnt. Die Handicap-Wette bezieht sich auf Spiele beziehungsweise Sätze und verschiebt damit das Ergebnis. Die Kombination multipliziert die Einzelquoten zur Gesamtquote; bei Sporttip ist das Produkt der Einzelquoten die Gesamtquote, und der Gewinnbetrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Zwei Regeln aus den Sporttip-Bedingungen gehören in diesen Abschnitt, weil sie Kombinationen direkt betreffen. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden ausschliesslich über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer Matchwinner und Satzsieger desselben Spiels kombiniert, baut also eine abhängige Kombination und braucht dafür die Funktion – sonst riskiert er, dass die Wette im Nachhinein verschwindet. Und: Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quoten von je mindestens 1.50, mindestens vier also, mit einem Bonus auf den Nettogewinn von 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, bei limitiertem Einsatz und limitierter Gewinnerhöhung. Eine fünfte Voraussage mit Quote 1.40 zählt für die Anzahl der Voraussagen nicht.
Bei den Quotenboosts gilt eine Einschränkung, die man erst merkt, wenn es zu spät ist: Sie gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, sie sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert – und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer seinen Gewinn vorzeitig sichert, verliert die Erhöhung, die er mit dem Boost gerade erst geholt hat. Das macht Cash-out bei einer geboosteten Einzelwette zu einer schlechteren Idee, als der Ausstiegspreis suggeriert.
Wer nachrechnen will, ob ein Markt fair bepreist ist, braucht nur die Quoten aller Ausgänge dieses einen Marktes. Bei einem Zweiwegemarkt mit 1.90 und 1.90 zahlt er 97,4 % zurück, die Marge beträgt 2,6 %; wären beide Seiten zu 1.80 bepreist, ginge die Auszahlungsquote eines solchen Marktes auf 90 % zurück und die Marge entsprechend auf 10 %. Zwischen diesen beiden Szenarien liegt die Spanne, in der sich ein Tennismarkt bei einem Schweizer Veranstalter bewegen kann. Wie hoch die Marge im konkreten Fall ist, steht nicht im Wettprogramm – und wer sie sauber vergleichen will, muss bei demselben Match denselben Markt bei beiden Veranstaltern aufrufen, weil Tennisquoten sich laufend bewegen.
Turniere und Spielplan: Von den Australian Open bis zum Challenger
Die vier Grand-Slam-Turniere sind die Australian Open, die French Open, Wimbledon und die US Open. Sie werden vom Weltverband ITF veranstaltet und gehören nicht zur ATP Tour – was für Wettende insofern zählt, als das Wettprogramm um sie herum anders aufgebaut ist als um ein Turnier der Tour. Darüber hinaus läuft das Tennisjahr über die Wettbewerbe der ATP- und der WTA-Tour und über Challenger-Turniere. Auf welcher Ebene eine Wette möglich ist, ergibt sich nicht aus der Popularität des Turniers, sondern aus der Gespa-Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Ein gut besetztes Turnier, das dort nicht steht, wird nicht angeboten; ein Qualifikationsturnier wird angeboten, wenn es ausdrücklich gelistet ist.
Was im Tennisprogramm eines Schweizer Veranstalters typischerweise fehlt, ist ebenso aussagekräftig wie das, was vorhanden ist. Corner- und Kartenmärkte gibt es nicht – sie gehören zum Fussball. Eine Esport-Sektion gibt es nicht. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind gesetzlich ausgeschlossen, nicht nur unüblich. Das alles verkleinert die Auswahl, und es verkleinert sie auf der Seite der Wetten, die ohnehin niemand braucht.
Die praktische Frage für den Spielplan ist eine andere: Wie kurzfristig ist ein Markt verfügbar, und wie tief ist er besetzt? Ein Grand-Slam-Turnier über zwei Wochen bietet mehr Vorlauf als ein Challenger, der am Montag angesetzt und am Samstag entschieden ist. Wer auf ein frühes Turnier setzt, findet sein Match möglicherweise erst wenige Stunden vor dem ersten Aufschlag im Programm. Wer dagegen auf ein grosses Turnier setzt, kann die Auslosung abwarten und dann entscheiden – was die vernünftigere Reihenfolge ist, weil die Auslosung zur Form gehört.
Die Rangliste im Detail: die zwei Schweizer Veranstalter und acht ausländische Marken
Die folgenden zehn Einträge folgen derselben Ordnung wie die Übersicht. Bewertet wird nach denselben Kriterien: Bewilligungsstatus, Platz in der Zweiheit oder ausserhalb davon, Tennisangebot soweit aus den Bedingungen ersichtlich, Limiten, Quotenmechanik und Auszahlung. Bei den beiden Schweizer Veranstaltern ist der Status belegt. Bei den acht ausländischen Marken beschränkt sich die Bewertung auf das, was über sie gesagt werden kann – die fehlende Schweizer Bewilligung, die fehlende Anbindung an das Sperrregister und die fehlende Schweizer Rechtswegmöglichkeit.
Swisslos Sporttip: der Platzhirsch, dessen Konto an den Wohnort gebunden ist
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Sporttip ist der Sportwetten-Teil, und das Netz dahinter ist gross: das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Die Bewilligungslage ist die stärkste, die es in der Schweiz gibt: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (SR 935.51), unter Aufsicht der Gespa. Die Kehrseite ist dieselbe Bewilligung. Ein Online-Konto setzt mindestens 18 Jahre voraus, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und eine Registrierung pro Person; die Ausweisdaten werden ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer in Genf oder Neuenburg wohnt, bleibt aussen vor.
Beim Tennisangebot setzt Sporttip auf die Wettarten der Gespa-Liste, dazu Einzel-, Kombi- und Systemwetten und Livewetten. Der Mindesteinsatz beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette – Limiten, die Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern kann und die es bei einer zu hohen Wette dazu bringen, dass diese gar nicht angenommen wird. Teilnehmende an einem Wettereignis dürfen auf dieses Ereignis nicht wetten; unter 18-Jährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die Rechnung hinter dem Angebot: Ein einziger 100-Franken-Einsatz auf eine Einzelwette bringt bei Quote 1.90 CHF 190 zurück. Der Kombiboost hebt den Nettogewinn um 5 % ab vier Voraussagen mit Quoten von je mindestens 1.50 – wer drei gut aussehende Voraussagen kombiniert, bekommt davon nichts. Quotenboosts gelten nur online, nur Prematch, nur für Einzelwetten, sind pro Person einmal nutzbar und verfallen bei Cash-out. Und die Auszahlung des Cash-out liegt unter dem möglichen nicht vorzeitigen Gewinn.
Spielerschutz ist hier nicht optional, sondern Teil der Teilnahme. Vor der ersten Wette müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden – Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000 –, dazu ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren; eine unbefristete Sperre landet im schweizerischen Register und gilt auch in Casinos und Liechtenstein.
Wo Sporttip verliert, verliert es unspektakulär: in der Marktbreite über das Tennisprogramm hinaus und in der Flexibilität für alle, die ausserhalb des Vertragsgebiets wohnen. Wo es gewinnt, gewinnt es genauso unspektakulär: Eine Wette, die bei Swisslos angenommen wird, wird von einem Veranstalter mit Schweizer Bewilligung gehalten, dessen Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen geht, und für den ein Sperrregister existiert, das auch dann noch greift, wenn der Kopf nicht mehr mitmacht. Diese beiden Sätze lassen sich über keine der acht Marken darunter schreiben.
Loterie Romande Jouez Sport: Westschweizer Sporttip, mit derselben Bewilligung und einem anderen Kundennetz
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung ist dieselbe wie bei Swisslos – Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (SR 935.51), unter Aufsicht der Gespa. Nur das Vertragsgebiet ist ein anderes, und es ist keine Untermenge des anderen: Wer in Freiburg wohnt, kann bei Jouez Sport ein Konto führen, aber nicht bei Sporttip.
Damit ist die Zweiheit der Schweiz eigentlich eine Zweiheit mit zwei Eingangstüren. Rund zwei Drittel des Landes gehen über Sporttip, die Westschweiz über Jouez Sport, und ein Wechsel zwischen beiden ist nicht möglich, ohne den Wohnsitz zu wechseln. Für Wettende in der Romandie ist die Wahl deshalb keine Wahl: Es gibt genau einen bewilligten Veranstalter für Tenniswetten, und das ist die Loterie Romande.
Praktisch bedeutet das, dass für die Kundschaft in der Westschweiz alles, was oben über Verlustlimiten, Sperren, Bewilligung und Auszahlung gesagt wurde, in denselben Bedingungen gilt, die der Veranstalter in seinen eigenen regelt. Wer als Westschweizer Wettende über bessere Konditionen bei einer ausländischen Marke nachdenkt, sollte die Differenz in der Sorgfaltspflicht mitrechnen: kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und keine Schweizer Bewilligung, auf die man sich berufen könnte.
Der Punkt, an dem Jouez Sport besser abschneidet als Sporttip, ist kein Wettmarkt, sondern das Netz aus Verkaufsstellen und Personal in der Westschweiz. Wer seine Wetten lieber an einem Schalter aufgibt und sich bei Fragen an eine Person wendet, findet dort ein dichteres Netz als bei einer reinen Online-Plattform. Der Forex-Teil des Geschäfts ist das nicht – es ist Kundendienst in der eigenen Sprache, und in einem Land mit vier Sprachregionen ist das kein kleines Argument.
Funbet: nur als Referenz, aber mit der klarsten Warnung des ganzen Feldes
Funbet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten anbieten; eine ausländische Bewilligung – bei Funbet ist keine belegte Behörde bekannt – hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Geltung. Das heisst in der Praxis: keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann über die Sperrliste von den Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden.
Was ein Konto bei einer solchen Marke für einen Wettenden wirklich bedeutet, ist derselbe Satz aus drei Blickwinkeln. Der erste: Wer unter einer Spielsperre steht, wird hier nicht davon erfasst. Der zweite: Wer sich ungerecht behandelt fühlt, hat in der Schweiz keine Stelle, an die er sich wenden kann. Der dritte: Die Domain kann morgen weg sein. Die Liste der gesperrten Domains umfasste Ende 2025 insgesamt 671 Einträge; blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt.
Ein Ranking, das Funbet in einer Reihe mit Swisslos stellt, ohne diesen Status zu nennen, macht aus einer Registrierungsfrage eine Rechtsfrage. Die Marke bleibt in dieser Liste, weil Schweizer Spielende ihr begegnen – nicht, weil sie hier etwas zu suchen hätte.
Betify: reine Referenz, mit demselben Status und derselben Folgefrage
Bei Betify ist die Lage nicht anders: kein Schweizer Permit, keine belegte Bewilligungsbehörde, keine Geltung einer allfälligen ausländischen Bewilligung in der Schweiz (Art. 4 BGS). Damit fehlen die drei Dinge, die den Unterschied zu einem bewilligten Veranstalter ausmachen: die Anbindung an das Sperrregister, der Rechtsweg und die Rechtssicherheit über die Erreichbarkeit der Plattform.
Wer trotzdem dort spielt, spielt auf eigene Rechnung mit einer zusätzlichen Unbekannten im Hintergrund. Und wer dort Tenniswetten platziert, sollte zumindest die steuerliche Seite nicht vergessen: Auf Gewinne von ausländischen Anbietern wird keine Verrechnungssteuer einbehalten, dafür kann die kantonale Praxis sie als volles Einkommen betrachten, ohne Freibetrag. Die Schwelle, die bei einem Schweizer Veranstalter gilt, existiert hier nicht.
Für diese Seite bleibt Betify eine Vergleichsgrösse – ein Name, an dem man ablesen kann, was «ohne Schweizer Bewilligung» konkret heisst. Mehr lässt sich über sie in dieser Rangliste nicht sagen.
22Bet: dritte Referenz, drittes Mal dieselbe Lücke
Auch 22Bet führt keine Schweizer Bewilligung. Es gilt die Regel des Art. 4 BGS – eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung –, es besteht keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, und es existiert kein Schweizer Rechtsweg. Eine Behörde, die eine Bewilligung erteilt hätte, ist in den Angaben zu dieser Marke nicht belegt.
Der praktische Unterschied zu den beiden Häusern oben ist keiner. Derselbe Status, dieselben drei Folgen, dasselbe Sperrlistenrisiko. Wer vergleicht, vergleicht hier zwischen austauschbaren Graustufen und nicht zwischen zwei Angeboten – und sollte das wissen, bevor er zwischen zwei ausländischen Marken abwägt, als gäbe es zwischen ihnen eine Qualitätsfrage.
Für Schweizer Tenniswetten ist 22Bet damit eine Randnotiz mit einem Preisschild, das man nur vollständig lesen kann, wenn man die Bewilligungsspalte der Übersicht danebenlegt.
Betscore: Referenz ohne Schweizer Bewilligung
Bei Betscore wiederholt sich das Muster: keine Schweizer Bewilligung, keine belegte ausländische Behörde, keine Wirkung einer solchen Bewilligung in der Schweiz, kein Eintrag im Schweizer Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg. Dazu das Sperrlistenrisiko: Die Gespa kann Domainnamen auf ihre Liste setzen und über die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren lassen.
Die Liste selbst ist älter als die meisten dieser Marken. Die erste Sperrliste stammt vom 3. September 2019, und die Gespa nennt als Beispiele für gesperrte und ersetzte Domains Interwetten und Bet-at-Home sowie bet365 als auf der Liste stehend. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden durch neue ersetzt – was zeigt, wie stabil solche Marken trotz Blockade arbeiten und wie wenig der Block über die Existenz der Marke aussagt.
Wer sein Tenniswetten-Konto bei einer Marke führt, deren Domain auf dieser Liste stehen kann, führt es in einem Zustand, der jederzeit enden kann. Das ist in der Übersicht die Spalte, die man beim Vergleich zweier ausländischer Marken zuerst zur Kenntnis nehmen sollte.
X3Bet: die eine Marke mit einer gemeldeten ausländischen Bewilligung
X3Bet ist der einzige Eintrag im Feld mit einem konkreten Hinweis auf eine Bewilligung: Gemeldet wird von Drittquellen eine Bewilligung in Tobique in Kanada. In der Schweiz hat dieser Hinweis keine Kraft, weil Bewilligungen nach Art. 4 BGS nur in der Schweiz gelten – eine Schweizer Bewilligung besitzt die Marke nicht. Die Folgen bleiben dieselben wie bei den anderen sieben: keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlistenrisiko.
Interessant an diesem Eintrag ist nicht die Bewilligung, sondern die Form, in der sie auftaucht. Sie ist gemeldet, nicht ausgewiesen, und die meldende Quelle ist nicht die Behörde selbst. Wer solche Angaben liest, sollte die Regel kennen, die über allen acht ausländischen Einträgen steht: Welche ausländische Behörde eine Bewilligung erteilt hat, ändert an der Rechtsstellung in der Schweiz nichts. Art. 4 BGS kennt keine Ausnahme für gut beleumundete Aufsichtsregime.
Damit ist X3Bet in dieser Rangliste nicht besser und nicht schlechter gestellt als die übrigen ausländischen Marken. Das ist der eigentliche Befund des Eintrags und der Grund, warum er trotz der Bewilligungsmeldung nicht nach oben rutscht.
Rabona: Referenz mit derselben Bewilligungslücke
Rabona besitzt keine Schweizer Bewilligung. Es gilt Art. 4 BGS, es fehlt die Anbindung an das Schweizer Sperrregister, es fehlt der Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann über die Sperrliste blockiert werden. Eine ausländische Bewilligungsbehörde ist in den Angaben zu dieser Marke nicht belegt.
Mehr ist über die Marke im Rahmen dieses Vergleichs nicht zu sagen, und mehr braucht es für die Entscheidung auch nicht. Die Frage, die ein Schweizer Wettender bei Rabona beantworten muss, ist nicht, wie gut das Tennisprogramm aussieht, sondern was er tut, wenn das Konto nicht mehr erreichbar ist und keine Schweizer Stelle zuständig ist. Diese Frage stellt sich bei Swisslos und der Loterie Romande nicht.
Playzilla: Referenz in derselben Gruppe
Bei Playzilla sieht das Bild gleich aus: keine Schweizer Bewilligung, keine belegte Bewilligungsbehörde im Ausland, keine Geltung einer solchen in der Schweiz, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit einer DNS-Blockade über die Gespa-Sperrliste.
Der Blockadehinweis ist bei dieser Gruppe keine theoretische Möglichkeit, sondern ein laufender Vorgang. Die Gespa pflegt die Sperrliste seit 2019 und nennt bet365 als Beispiel einer Marke auf der Liste. Ein Anbieter, der heute erreichbar ist, muss es morgen nicht sein. Das ist im Vergleich kein Detail am Rand, sondern die Erreichbarkeitsfrage, und sie wiegt bei einem Wettkonto schwerer als ein paar Zehntel in der Quote.
AmunRa: letzter Eintrag der Referenzgruppe
AmunRa führt keine Schweizer Bewilligung. Es fehlt die Anbindung an das Schweizer Sperrregister, es fehlt ein Schweizer Rechtsweg, eine allfällige ausländische Bewilligung hätte nach Art. 4 BGS keine Geltung, und die Domain kann über die Sperrliste blockiert werden. Eine Bewilligungsbehörde ist zu dieser Marke nicht belegt.
Damit schliesst sich das Feld: acht ausländische Marken, achtmal derselbe Status, null Schweizer Bewilligungen. Wer nach Tennisquoten sucht, findet bei ihnen möglicherweise ein breiteres Programm als bei den beiden Schweizer Veranstaltern. Wer nach Rechten sucht, findet dort nichts. Dieser Tausch ist die zentrale Entscheidung dieses Marktes, und er lässt sich nicht durch einen Bonus auflösen.
Häufige Fragen zu Tenniswetten in der Schweiz
Auf welche Tennisturniere darf in der Schweiz online gewettet werden?
Nur auf Wettbewerbe, die auf der Gespa-Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten stehen. Die grossen Turniere des Tennisjahres sind darauf, Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe aber nur, wenn sie ausdrücklich gelistet sind. Ranglistenwetten sind nur erlaubt, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Esports findet sich nicht.
Wie funktionieren Livewetten im Tennis, und was bedeutet Cash-out?
Livewetten werden während des Matches zu Quoten platziert, die sich mit dem Spielverlauf ändern; wer nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs setzt, erhält Quote 1.00. Cash-out ist keine gesetzliche Einrichtung, sondern ein Angebot des Veranstalters: Bei Swisslos ist es vollständig, ohne Teilauszahlung, nicht aufhebbar und nicht garantiert, und der Betrag liegt unter dem möglichen nicht vorzeitigen Gewinn.
Was bedeutet ein Match-Tie-Break anstelle des dritten Satzes für Wetten auf Satz und Match?
Ein Match-Tie-Break ersetzt den dritten Satz und wird bis 10 Punkte mit zwei Punkten Vorsprung gespielt, alternativ bis 7. Für Satzwetten zählt der Entscheidungssatz damit als Satz mit eigenem Format; für Matchwetten bleibt es bei zwei Gewinnsätzen. Wer auf ein 7-Punkte-Format wettet, während 10 gespielt wird, hat eine andere Wette abgeschlossen als gedacht.
Wie hängen Quote, Marge und implizierte Wahrscheinlichkeit bei Tennisquoten zusammen?
Die Marge steckt im Verhältnis der Quoten aller Ausgänge eines Marktes. Bei zwei Ausgängen zu je 1.90 werden 97,4 % der Einsätze zurückgezahlt, die Marge beträgt 2,6 %; bei je 1.80 sinkt die Auszahlungsquote auf 90 %. Die implizierte Wahrscheinlichkeit je Ausgang ergibt sich aus dem Kehrwert seiner Quote, und die Summe dieser Kehrwerte liegt wegen der Marge über 100 %.
Welche Verlustlimiten gelten vor der ersten Wette, und wie lange dauert es, bis eine Erhöhung wirkt?
Die Werte setzt die wettende Person selbst, verlangt werden sie vom Veranstalter. Bei Swisslos müssen vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000; zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.
Wie lässt sich eine Tennisprognose mit Form, Belag und Statistik begründen, und warum bleibt sie unsicher?
Form, Belag, direkte Duelle und Statistiken wie Aufschlagpunkte und Breakbälle ergeben zusammen eine Einschätzung, die sich begründen lässt. Unsicher bleibt sie, weil ein Match in einzelnen Punkten entschieden wird und ein vergebener Breakball bei Einstand die Richtung über zwei Stunden ändern kann. Wetten bleiben ein Einsatz, kein Einkommen, und keine Prognose ist je sicher.
Tennis – handicapwettench
Inhalt erstellt vom Team «handicapwettench»
