Online Schach wetten in der Schweiz – zwei bewilligte Wege und viele Sackgassen

Updated Oktober 2026
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Ein hölzernes Schachbrett mit wenigen Figuren steht auf einem Tisch in einem hellen Raum, durch das Fenster fällt weiches Seitenlicht.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Veranstalterbewilligungen nach dem Geldspielgesetz (SR 935.51) und die Aufsichtsinformationen der Gespa geprüft.

Die Schachweltmeisterschaft 2024 wurde vom 25. November bis 12. Dezember 2024 in Singapur ausgetragen.

Wer zum ersten Mal eine Schachpartie im Wettprogramm sucht, erlebt denselben Moment: das Feld ist da, das Turnier ist da, aber der Markt daneben heisst «Remis» und der Kurs dafür steht bei 3.00, während der Favorit bei 1.70 hängt. Das ist keine Panne. Es ist der Kern des Produkts. Schach ist die einzige Sportart, in der die wahrscheinlichste einzelne Ausgangslage nicht ein Sieg ist, sondern ein Ergebnis, das jeder Fussballfan als Nullnummer abtut. Wer das nicht versteht, hält jede Quote für ein Versprechen. Wer es versteht, sieht in derselben Zahl eine Rechnung.

Und dann ist da die Schweizer Besonderheit, die vor jeder Quote steht: Wetten auf Schach gibt es nur, wenn Veranstalter und Ereignis in der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten stehen. Davon gibt es hierzulande genau zwei Anbieter mit Bewilligung, und sie teilen das Land unter sich auf. Alles, was darüber hinaus im Netz auftaucht, trägt keine Schweizer Bewilligung. Wer sich in einem Vergleich umschaut, sucht also nicht den höchsten Bonus, sondern den Weg, der zu seiner Adresse und seinem Wohnkanton passt.

Verantwortung vor der Quote: was die erste Wette kostet, bevor sie platziert ist

Vor jedem Wettprogramm, jeder Quote und jedem Turnier steht bei den bewilligten Anbietern eine Einstellung, die man nicht überspringen kann. Wer sich bei Swisslos für die Online-Teilnahme registriert, muss Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, bevor der erste Wettschein möglich ist. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung dieser Werte greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Das ist keine Empfehlung, sondern eine Sperre im System: eine Wette über der gesetzten Limite wird nicht angenommen.

Ein Springer aus Holz steht allein auf einem Brett neben einer Schachuhr aus Metall, im Hintergrund unscharfe Bücherregale.
Im Schach erzielt Weiss im Mittel etwa 54 % der möglichen Punkte; bei Schachmeistern liegt die Remisquote bei etwa 43 %.

Der Mechanismus dahinter ist der eigentliche Punkt. Er verhindert nicht, dass jemand verliert. Er verhindert, dass jemand in einem schlechten Moment den Rahmen verschiebt. Genau das ist der Unterschied zwischen einer Limite, die man sich selbst setzt, und einer Zahl, die auf einem Papier steht.

Wer mit Schachwetten anfängt, sollte die 30-Tage-Limite übrigens nicht am Geldbeutel messen, sondern am Kalender. Der Schachkalender ist kein Fussballwochenende. Ein Weltmeisterschaftskampf läuft über Wochen, eine Partie über Stunden, und wer die Limite nach einem einzigen Abend mit drei Livewetten ausschöpft, sitzt die restlichen 29 Tage vor einem gesperrten Wettschein. Eine Limite, die man im ersten Anlauf zu hoch setzt, lässt sich sofort senken – in die andere Richtung dauert es drei Tage.

Limiten, Spielsperre und das Register, das über den Anbieter hinausreicht

Neben den Zahlen steht ein zweites Werkzeug, das man in Ruhe verstehen sollte, bevor es gebraucht wird. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne dass die Sperre vor Fristablauf aufgehoben werden kann. Bemerkenswert ist die zweite Variante: Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer eine solche Sperre eintragen lässt, ist nicht nur bei einem Anbieter raus, sondern bei allen, die an dieses Register angeschlossen sind.

Das ist die konkrete Auskunft auf die Frage, was die Spielsperre wirklich bewirkt. Sie wirkt weiter als das eigene Konto. Eine freiwillige Sperre lässt sich nach den Regeln nicht nach Belieben wieder lösen; dasselbe Register erfasst auch Personen, die wegen Überschuldung oder Spielsucht ausgeschlossen wurden. Exkludierte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wer die Sperre als Pause versteht, die man bei Bedarf zurücknimmt, versteht sie falsch.

Ein Nebenbefund, der zur Zurückhaltung mahnt: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Kontrollapparat ist an der Theke nicht lückenlos. Das ist kein Argument gegen die Limiten und das Register – es ist das Argument, sich nicht auf fremde Kontrolle zu verlassen, wo die eigene Einstellung im Konto die verlässlichere Bremse ist.

Wenn die Partie vier Stunden dauert und die Quote sich weiterdreht

Livewetten sind in der Schweiz erlaubt, vor dem Anpfiff und während des Ereignisses, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Bewilligung verfügt. Für Schach heisst das: Ein Spielstand ändert sich nicht alle fünf Minuten, aber das Brett kippt trotzdem. Ein Bauernopfer, ein Turm am falschen Rand, ein drohendes Dauerschach – und aus einer ausgeglichenen Stellung wird eine, in der beide Seiten gewinnen könnten. Die Quote wandert mit, und die Verlustlimite bleibt stehen, wo sie stand.

Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer live auf ein Schachbrett setzt und den entscheidenden Zug im Ticker sieht, während er noch auf den Bestätigungsknopf drückt, verliert den Einsatz nicht – aber das Ereignis ist auch vorbei. Diese Regel ist trocken, sie ist fair, und sie nimmt der Livewette auf Schach genau die Bewegung, die andere Sportarten schnell machen.

Der Cash-Out, den viele als Sicherheitsnetz suchen, hat bei Sporttip einen eigenen Charakter: Er ist für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten möglich, vor Spielbeginn und live, aber nur online, und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Der angebotene Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden; ein Anspruch auf ein Cash-Out-Angebot für jeden Markt besteht nicht. Wer das als «Ausstieg zum fairen Preis» liest, liest zu freundlich.

Der Schachkalender als Wettprogramm: Kandidatenturnier und WM-Kampf

Chess wird nicht in einem Ligarhythmus gespielt, und genau das entscheidet darüber, welche Ereignisse überhaupt als Wette in Frage kommen. Es gibt zwei Formate, die das Geschehen tragen.

Das Kandidatenturnier ist eine Qualifikation: Wer dort gewinnt, fordert den Titelträger. Die Schachweltmeisterschaft selbst wird als Zweikampf zwischen dem Titelträger und einem Herausforderer ausgetragen, der sich in der Regel über dieses Kandidatenturnier qualifiziert. Zweimal in der Geschichte wurde der Titel abweichend als Turnier ausgespielt, 1948 und 2007 – wer sich mit dem Sport beschäftigt, stolpert über diese Ausnahmen, und für die Wettseite sind sie nicht mehr als eine Randnotiz.

Die Schachweltmeisterschaft 2024, ausgetragen vom 25. November bis 12. Dezember 2024 in Singapur, zeigt, was ein solcher Zweikampf an Material liefert: 14 klassische Partien, Best of 14, mindestens 7½ Punkte für den Sieg. Dommaraju Gukesh gewann mit 7½:6½ gegen Ding Liren – drei Siege, zwei Niederlagen, neun Remis. Kein Tiebreak war nötig. Neun von vierzehn Partien endeten unentschieden. Wer das liest und anschliessend eine Wette auf einen Sieger platziert, als sei Schach wie Fussball, hat die zentrale Zahl des Sports überlesen.

Bei Gleichstand nach 14 Partien hätte ein gestaffeltes Verfahren entschieden: erst Schnellschachpartien, dann ein Schnellschach-Minimatch, dann Blitzpartien, zuletzt Blitz mit plötzlichem Tod. Das ist die Stelle, an der Wettregeln plötzlich wichtig werden. Wer auf den Sieger einer klassischen Partie setzt, meint vielleicht den Sieger des Kampfes. Wer den Kampf meint, braucht einen Markt, der den Kampf abbildet.

Warum der Punkt ein halber Punkt ist

Ein Remis gibt beiden Seiten einen halben Punkt. Klingt nach Verwaltung, ist aber die ganze Ökonomie des Spiels. Weiss erzielt im Mittel etwa 54 % der möglichen Punkte – der Anzugsvorteil ist real, aber er ist kein Siegvorteil, sondern der Vorsprung eines halben Schritts. Bei Schachmeistern liegt die Remisquote bei etwa 43 %. Über ein Feld von Grossmeistern hinweg endet also fast jede zweite Partie ohne Sieger.

Was macht ein Remis aus? Sehr Unterschiedliches. Patt – der Spieler am Zug hat keinen legalen Zug und steht nicht im Schach – ist die kuriose Variante. Häufiger ist die Einigung. Dazu treten Regeln, die eine Partie technisch beenden: dreifache Stellungswiederholung, aber nur auf Antrag, und die 50-Züge-Regel, ebenfalls nur auf Antrag. Ohne Antrag laufen diese Mechanismen nicht von selbst.

Automatisch remis ist eine Partie dagegen bei fünffacher Stellungswiederholung und nach 75 Zügen ohne Bauernzug und ohne Schlagfall. Und schliesslich bei toter Stellung, in der kein Spieler mehr mattsetzen kann. Die Unterscheidung zwischen «auf Antrag» und «automatisch» ist für Wetten nicht akademisch. Sie entscheidet, wie ein Ergebnis zustande kommt, und sie erklärt, warum Schachquoten sich nicht wie Fussballquoten verhalten.

Wer den Sport ernst nimmt, merkt schnell: Diese Regeln sind kein Randwissen, sondern der Grund, warum eine Dreiwegwette auf Schach anders gerechnet werden muss.

Zehn Anbieter im Vergleich: Bewilligung, Programm und was die Zahlen hergeben

Bevor die einzelnen Anbieter folgen, gehört eine Ordnung auf den Tisch, die man in Schweizer Vergleichen selten so klar findet. Die erste Gruppe hat eine Veranstalterbewilligung nach dem Geldspielgesetz. Die zweite hat sie nicht. Das ist nicht eine Bewertung, sondern der Ausgangspunkt jeder anderen Aussage auf dieser Seite.

Anbieter Gruppe Schweizer Bewilligung Veranstalter oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip inländisch ja – Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport inländisch ja – Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
Donbet ausländisch nein, ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz
Sportuna ausländisch nein, ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz
AmunRa ausländisch nein, ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz
myBet ausländisch nein, ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz
Betscore ausländisch nein, ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz
Gamdom ausländisch nein, ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz
MyStake ausländisch nein, ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz
Jackbit ausländisch nein, ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz

Die Spalte mit den gemeldeten Bewilligungen der acht ausländischen Marken trägt in keiner Zeile einen Namen, und das ist kein Versehen im Entwurf, sondern das Ergebnis: Eine ausländische Bewilligung – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendwo sonst – hat in der Schweiz keine Kraft. Sie ist ein Dokument, das ein Land ausgestellt hat, für das ein Schweizer Wettender nichts einklagen kann. Wer in einem Ranking nach dieser Spalte sucht, sucht nach einem Wert, der hier keiner ist.

Was die acht ausländischen Marken in der Schweiz strukturell nicht mitbringen: keine Anbindung an das schweizweite Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit, dass ihre Domain auf die Gespa-Sperrliste kommt und über DNS durch die Schweizer Telekommunikationsanbieter blockiert wird. Die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele für Anbieter, die blockierte Domains innert Stunden ersetzen; bet365 nennt sie als auf der Liste stehend.

Die Marge steckt in jeder Quote, auch in einer 1.90

Ein illustratives Beispiel, ausdrücklich keine zitierte Marktquotierung: Nehmen wir einen Markt mit zwei Ausgängen, beide bei Quote 1.90 – ein Aufeinandertreffen, bei dem ein Remis im Wettprogramm nicht als eigener Ausgang angeboten wird, weil der Veranstalter genau das ausschliesst, was im Schach auf Grossmeisterebene in 43 % der Fälle passiert.

Rechnet man den Auszahlungsschlüssel dieses Marktes, ergibt sich 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.95, also 95 %. Die Marge ist der Rest: rund 5 %. Bei zwei exakt symmetrischen Quoten von 1.90 zahlte der Markt also 95 Rappen je Franken Einsatz zurück, wenn man über viele Wetten hinweg rechnet – und in der Spanne zwischen 4,7 % und 5,3 %, je nach Rundung der angezeigten Quote, bliebe die Aussage dieselbe.

Jetzt der zweite Teil, und er ist der wichtigere. Ein symmetrischer Zweiwegemarkt ist im Schach die Ausnahme. Ein Kampf über 14 Partien mit neun Remis ist kein symmetrischer Markt, und ein Dreiwegemarkt mit Sieg, Remis und Niederlage verteilt dieselbe Marge auf drei Ausgänge statt auf zwei. Die gesetzlich erlaubte Quote pro Ausgang sagt nichts darüber, wie viel der Veranstalter über den ganzen Markt behält. Die Marge sitzt also nicht in der Zahl, die man sieht, sondern in der Summe der Zahlen, die daneben stehen. Wer nur die 1.90 liest, liest die Hälfte.

Schachwetten in der Schweiz: welche Bausteine das Spiel überhaupt wetttauglich machen

Der erste Schritt in die Materie führt selten über die Quote, sondern über das Brett. Ein Schachbrett hat 8 × 8 = 64 Felder, und zu Beginn stehen 32 Figuren darauf, je 16 pro Seite: König, Dame, zwei Türme, zwei Springer, zwei Läufer und acht Bauern. Diese 16 Figuren und die halbe Stunde Eröffnungstheorie davor sind der Grund, weshalb Schach als Wettsportart so speziell ist wie kaum eine zweite.

Der Weltschachbund FIDE wurde 1924 in Paris gegründet und vergibt seit 1948 den Titel des Schachweltmeisters. Der erste Titelträger war Wilhelm Steinitz, der 1886 den Zweikampf gegen Johannes Hermann Zukertort mit 12,5:7,5 gewann. Das ist die Erbfolge, in der jeder Wettmarkt auf eine Weltmeisterschaft steht – und es erklärt, warum ein Titelkampf ein Termin ist und kein Saisonverlauf.

Daraus folgt die praktische Einordnung, die diesen Abschnitt trägt: Ein Schachturnier ist ein Ereignis mit Anfang und Ende, nicht ein Programmpunkt an jedem Wochenende. Wer auf Schach wetten will, plant nach Turnierkalender, nicht nach Bundesliga-Rhythmus. Wer eine Dauerwette sucht, findet sie in diesem Sport selten.

Zwei Anbieter, zwei Landesteile, ein Wohnsitzkriterium

Die Landkarte erzwingt die erste Entscheidung, bevor der Leser überhaupt eine Quote sieht. Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durch; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende; als Kontaktadresse nennt sie die Avenue de Provence 14 in Lausanne.

Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus, und in der Praxis Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Für die Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Für einen Leser in Zürich ist die Frage damit entschieden. Für einen Leser in Genf ebenso. Wer in Genf sitzt und sich ein Swisslos-Konto wünscht, wünscht sich etwas, das die Struktur nicht hergibt – und wer in Zürich nach den Westschweizer Konditionen schielt, ebenfalls nicht. Das ist der eigentliche Grund, warum ein Vergleich mit zehn Zeilen so wenig Auswahl bedeutet: Zwei dieser Zeilen führen zu einem Konto, acht zu einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Rechnen wir diese zwei nicht schön.

Die Alternative für alle, die ausserhalb der beiden Vertragsgebiete wohnen, ist unangenehm schlicht: Es gibt keine dritte bewilligte Adresse. Sportwetten sind ein Grossspiel, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Wer im Ausland sucht, sucht ausserhalb des Schutzrahmens – nicht weil das moralisch verwerflich wäre, sondern weil dort keine Schweizer Limite, kein Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg greift.

Zwei Bewilligungen, eine Liste: die Rechtslage in der Schweiz

Die Schweiz hat sich bei Sportwetten für ein geschlossenes System entschieden, und das ist der Rahmen, in dem jeder Satz dieser Seite steht. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat in Kraft seit 1.1.2021. Nicht zuständig ist die ESBK – die beaufsichtigt nur Casinos. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Ein Parkbank-Tisch mit eingelassenem Spielfeld unter alten Kastanien, auf den Wegen liegt Laub und die Sonne steht tief.
Im Schach erzielt Weiss im Mittel etwa 54 % der möglichen Punkte.

Daraus folgt die harte Konsequenz: Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendeinem anderen Land hat hier keine Kraft. Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat – bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der wettende Spieler wird nicht bestraft. Das ist ein wichtiger Unterschied. Er ändert aber nichts daran, dass Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden können und dass keine Schutz- und Fairplay-Kontrolle besteht.

Was überhaupt gewettet werden darf, ist keine offene Frage. Zulässig sind nur Sportereignisse – Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind nie möglich. Die Liste enthält keine Eckball- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Genau hier liegt für Schachwetten der Angelpunkt. Ob ein Kandidatenturnier oder ein Weltmeisterschaftskampf in dieser Liste steht, ist nicht aus der Sportart abzuleiten, sondern aus dem Dokument. Und das ist die einzige Prüfung, die ein Wettender selbst vornehmen kann, ohne auf die Aussage eines Anbieters vertrauen zu müssen.

Ob Schach draufsteht, prüft man in der Liste selbst

Der Weg zur Antwort führt über die veröffentlichte Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. Dort stehen Sportarten, konkrete Wettkämpfe und die jeweils erlaubten Wettarten. Wer wissen will, ob auf eine bestimmte Partie gewettet werden darf, sucht die Sportart Schach, sucht das Ereignis oder die Wettkampfserie und prüft dann, ob die Wettart – Sieg, Remis, Rangliste – dort aufgeführt ist.

Was diese Prüfung leistet und was nicht: Sie klärt, ob ein Ereignis überhaupt zulässig ist. Sie klärt nicht, ob ein bestimmter Anbieter es ins Programm aufnimmt. Das ist eine zweite Frage, und sie gehört dem Anbieter. Die Konsequenz für den Leser ist unangenehm, aber ehrlich: Selbst mit bewilligtem Veranstalter und bewilligtem Ereignis kann ein Markt fehlen. Wer auf eine konkrete Partie setzen will, prüft zwei Dinge – und beide vor dem Einsatz, nicht danach.

Zwei Sonderfälle, die in Gesprächen regelmässig für Verwirrung sorgen: Livewetten sind in der Schweiz zulässig, vor dem Ereignis und während des Ereignisses, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Bewilligung verfügt; das BGS enthält keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Und Esport: Er erscheint in der Gespa-Liste nicht. Wer also einen Markt auf eine Esport-Variante des Schachspiels sucht, sucht etwas, das in der Liste keinen Abschnitt hat.

Wer zahlt, wenn kein Schweizer Schutz greift

Bei den bewilligten Anbietern gibt es ein Detail, das an Bedeutung gewinnt, je länger man darüber nachdenkt. Auszahlungen von Gewinnen und Guthaben erfolgen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht. Kredite an Spielende sind untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS).

Das ist keine Nebenbedingung, sondern die Rückseite der Identitätsprüfung. Wer sein Konto mit Ausweis eröffnet hat, bekommt sein Geld auch nur dorthin zurück, wo es auf seinen Namen lautet. Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist dessen eigene Sache und steht in seinen Bedingungen. Ein Werkzeug, mit dem Schweizer Banken oder Kartensysteme Zahlungen an unbewilligte Wettseiten blockieren, existiert nicht.

Der andere Teil der Frage, wer was vom Gewinn sieht, ist erfreulich kurz für die meisten. Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich. Auf Bundesebene liegt der Schwellenwert seit 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Oberhalb davon behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Der kantonale Schwellenwert weicht ab – je nach Kanton. Für die ganz überwiegende Zahl der Wettenden liegt ein Gewinn so weit unter diesen Marken, dass weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer anfällt. Und eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht. Wer eine Grenze reisst oder eine Auslandsseite nutzt, fragt ohnehin besser einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung; die kantonale Praxis kann Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als Einkommen behandeln.

Der Graben zwischen einem Schweizer Konto und einer Seite ohne Bewilligung

Die einen sagen, eine ausländische Seite biete mehr Märkte und weniger Formalitäten. Die anderen sagen, nur der bewilligte Anbieter sei sicher. Beide Sätze sind zu kurz.

Auf der Seite der Bewilligung steht: ein vollständiger Schutzrahmen, das schweizweite Sperrregister, Verlustlimiten, die das System durchsetzt, Zahlung nur auf das eigene Konto, kein Schweizer Rechtsweg für Fremdanbieter und Steuerfreiheit unterhalb des Freibetrags. Dazu kommen Einschränkungen, die man nicht wegdiskutieren kann: zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste zulässiger Sportarten und Wettarten, ein Wohnsitzkriterium und eine Identitätsprüfung. Wer das als unnötige Bürokratie empfindet, soll es so nennen – es ist der Preis des Rahmens.

Auf der anderen Seite: Einreichung ohne Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Einzug von Einsätzen und Gewinnen im Verfahren gegen den Anbieter möglich, und das Risiko der DNS-Blockade. Die erste Sperrliste stammt vom 3. September 2019; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt. Wer eine solche Seite trotzdem nutzt, sollte wissen, was er dort nicht hat: keine Limite, die ihn bremst, kein Register, das ihn auffängt, und keinen Weg, der nach Schweizer Recht zu etwas führt.

Gratisspielguthaben, Werbung und die eine Regel, die man kennen sollte

Ein Bereich, in dem Schweizer Anbieter deutlich zurückhaltender sind als der Markt, den man auf Vergleichsseiten sieht: Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Beträge und Bedingungen ergeben sich nur aus den Bedingungen des jeweiligen Anbieters.

Werblich relevant sind zwei Normen. Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein (Art. 74 BGS). Und Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und mit einer Busse bis CHF 500’000 bedroht (Art. 131 BGS). Eine Werbebeschränkung nach Tageszeit gibt es nicht.

Das ist kein trockenes Recht. Es erklärt, warum auf dieser Seite kein Anbieter jenseits der beiden Bewilligungen als empfehlenswert bezeichnet wird und warum eine Beschreibung keine Aufforderung ist. Eine ausländische Marke, die auf einer Schweizer Seite als die bessere Wahl dargestellt wird, ist in der Sache eine Werbung für ein nicht bewilligtes Angebot. Das ist der Punkt, an dem Vergleich und Verkaufsargument auseinandergehen. Für die bewilligten Anbieter gilt die erste Norm: keine aufdringliche, irreführende oder an Minderjährige gerichtete Werbung. Der Hinweis auf Sporttip-Boosts ist also kein Marketingversprechen, sondern eine Bedingung: Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist keine Grosszügigkeit, sondern eine Verengung: genau ein Schein, genau einmal, und nur, solange man nicht aussteigt.

Die zehn Anbieter: wer auf welchem Weg zu welchem Konto führt

Jetzt die Einzelurteile. Die Reihenfolge folgt der Struktur des Landes, nicht der Attraktivität: zuerst die zwei Veranstalter mit Bewilligung, dann die acht Marken ohne Schweizer Bewilligung, über die ein Schweizer Wettender im Netz stolpert.

Swisslos Sporttip: das Kontingent für die Deutschschweiz

Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020), und die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa – eine der beiden Bewilligungen, die das interkantonale Recht zulässt.

Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Das Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in diesem Gebiet zu haben. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Die verfügbaren Grenzen liegen damit auf der Hand. CHF 1’000 pro Einzelwette ist für den typischen Freizeitwettenden keine Grenze, für jemanden mit einer klaren Meinung zu einem WM-Kampf schon. Und die Systemwette mit CHF 10’000 Höchsteinsatz ist ein Format für eine andere Kundschaft. Wer gross denkt, sollte wissen, dass der Rahmen pro Wettschein kleiner ist als das Bild, das manche Vergleichsseiten zeichnen. Von den Sportwetten flossen 2025 CHF 109 Mio. in den Reingewinn von Swisslos – nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Von diesen Wetten profitieren die kantonalen Fonds und die Stiftung Sportförderung Schweiz. Das ist der eigentliche Charakter dieses Anbieters: Die Marge, die hier bleibt, geht zu einem erheblichen Teil in den Sport.

Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; unter 18-Jährige sind ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf nicht darauf wetten. Bei der regulären Spielzeit gilt bei Sporttip die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Für Schachwettende ist das keine Kleinigkeit. Ein WM-Kampf ist kein Fussballspiel mit Nachspielzeit. Wer nicht weiss, ob eine Wette auf die Partie oder den Kampf läuft, hat eine andere Wette abgeschlossen als die, die er meinte. Diese Frage vor dem Schein zu klären, ist die einzige Stelle im Ablauf, an der man sie noch umsonst klären kann.

Und das Urteil für diesen Anbieter: Die Frage ist nicht, ob Sporttip der beste Anbieter ist, sondern ob man überhaupt in seinem Gebiet wohnt. Wer dort wohnt, hat hier die vollständige Kette – Sperrregister, Limiten, Auszahlung auf das eigene Konto, Steuerfreiheit unterhalb des Freibetrags, Ertrag für den Schweizer Sport. Wer ausserhalb wohnt, hat keine Wahl zu treffen, weil es kein Konto gibt.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Produkt für sechs Kantone

Die Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ihre Bewilligung ist ebenfalls eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa. Als Kontaktadresse nennt sie die Avenue de Provence 14 in Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Ein Online-Konto ist für Personen mit Wohnsitz in ihrem Gebiet zu haben. Wer in Genf oder Lausanne sitzt, hat damit Zugang zu einem bewilligten Schweizer Sportwettenangebot, dessen Ertrag nach dem interkantonalen Recht gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zugeführt wird. Art. 125 BGS regelt diese Zweckbindung. Der strukturelle Unterschied zu Swisslos ist nicht das Produkt, sondern der Perimeter: sechs Kantone hier, eine deutlich grössere Zahl dort.

Wer die Westschweizer Verkaufsstellendichte liest, liest die richtige Sache. Sie ist kein Marketingwert, sondern eine Aussage über Zugang – jemand, der lieber in einer Filiale etwas klärt als im Chat, findet hier das Angebot, das Swisslos in dieser Form in den Westschweizer Kantonen nicht hat. Für Schachwetten ist das relevant, weil das Gespräch an der Theke der letzte Ort ist, an dem man die Frage nach Markt und Regel unverbindlich stellen kann.

Das Urteil für diesen Anbieter ist eine Frage der Erreichbarkeit, nicht der Konditionen: Wer im Westschweizer Vertragsgebiet wohnt, hat hier den vollständigen Schweizer Rahmen – Sperrregister, Verlustlimiten, Identitätsprüfung, gemeinnützige Verwendung des Ertrags. Wer nicht dort wohnt, kommt an dieses Konto nicht heran.

Donbet: kein Schweizer Weg, kein Schweizer Register

Donbet ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung. Nach dem interkantonalen Recht dürfen nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten in der Schweiz anbieten. Die gemeldete Bewilligung entfaltet hier keine Kraft (Art. 4 BGS). Es besteht keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und über DNS blockiert werden.

Für einen Wettenden heisst das: keine Verlustlimite, die von einem Schweizer Veranstalter durchgesetzt wird, keine Spielsperre, die über alle angeschlossenen Angebote hinweg wirkt, und im Streitfall niemanden in der Schweiz, an den man sich wenden kann. Wer bereit ist, ohne diesen Rahmen zu spielen, findet hier nichts, was den Verzicht aufwiegt – nur eine Seite, die es nicht nötig hat, die Regeln einzuhalten, die hier gelten.

Die Sache entscheidet sich nicht daran, ob ein solcher Anbieter eine Lizenz nennt, sondern daran, was sie wert ist.

Sportuna: dieselbe Ausgangslage, derselbe Verzicht

Sportuna gehört in dieselbe Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, eine ausländische Lizenz, der gemäss Art. 4 BGS die Wirkung in der Schweiz fehlt, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste und DNS-Blockade möglich. Der Unterschied zu Donbet liegt nicht im rechtlichen Status, sondern in Details, die man an den eigenen Bedingungen prüfen muss.

Der relevante Punkt für einen Vergleich: Eine ausländische Bewilligung ist ein Dokument eines anderen Landes. Sie sagt nichts über Schweizer Schutzmechanismen aus, weil sie sie nicht mitbringt. Wer auf einer solchen Seite ein Konto eröffnet, verliert die Limite, die ihn im bewilligten System gebremst hätte – und merkt das erst, wenn es darauf ankommt.

Für jemanden, der Schachwetten als gelegentliches Interesse an einem Turnier betreibt, ist der Ertrag dieses Risikos null. Es gibt bei diesen Anbietern keinen Mechanismus, der die Regelunterschiede ausgleicht.

AmunRa: Schweizer Spielende ohne Schweizer Rückhalt

AmunRa führt dieselbe Einordnung: ohne Schweizer Bewilligung, eine Auslandskonzession ohne Schweizer Rechtsgrundlage gemäss Art. 4 BGS, nicht am Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain auf der Sperrliste möglich.

Was das für die Spielpraxis bedeutet, ist weniger abstrakt als es klingt. Die Verlustlimiten und die Spielsperre, die im bewilligten System vor der ersten Wette stehen, gehören zum Schweizer Rahmen. Ohne diesen Rahmen gibt es sie nicht. Wer hier spielt, spielt nach Hausregeln eines Unternehmens, das in der Schweiz nicht rechenschaftspflichtig ist.

Das ist kein Vorwurf an eine Person, die es ausprobiert. Es ist die Beschreibung dessen, was ein Konto auf einer solchen Seite tatsächlich ist. Wer die Limiten für sich nutzt, sollte dort sein, wo sie im System stehen.

myBet: die Frage, wer im Streitfall für ein Konto einsteht

myBet ist ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung, besitzt eine Konzession, die in der Schweiz nach Art. 4 BGS nicht als Bewilligung gilt, ohne Anbindung an das Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg, Sperrliste und DNS-Blockade möglich. Auch hier kann kein Markt auf Schach aufgeführt sein, und über die Märkte selbst sagt der Status nichts.

Entscheidend ist die Frage, die sich nicht nach dem ersten Gewinn stellt, sondern später. Gegen wen soll man Ansprüche geltend machen? Im bewilligten System gilt eine Bewilligung nur in der Schweiz (Art. 4 BGS), und der Veranstalter hat seinen Sitz in der Schweiz, wo man ihn erreicht. Bei einer ausländischen Marke ist der Weg lang und der Ausgang offen.

Für einen Vergleich heisst das: Der Punkt, an dem ein Anbieter dieser Gruppe die Nase vorn hätte, wäre ein Vorteil, den man einklagen könnte. Existiert er nicht, existiert der Vorteil nicht.

Betscore: kein Register heisst keine Bremse

Betscore steht in derselben Zeile: keine Schweizer Bewilligung, gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS), nicht am Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain auf der Sperrliste möglich.

Hier lohnt der Blick auf ein Element, das im bewilligten System gern unterschätzt wird: Ein schweizweites Sperrregister verhindert, dass jemand mit einem exkludierten Konto einfach woanders weitermacht. Ohne dieses Register entfällt die Schranke, und zwar nicht für einen Anbieter, sondern für alle. Wer sein eigenes Verhalten schützen will, sollte nicht mit dem Werkzeug beginnen, das Sicherheitsnetz heisst und in Wahrheit Geschwindigkeit ist.

Damit ist auch die Bewertung gesetzt: Der Verzicht kennt keine Höhe. Er ist derselbe wie bei jeder anderen Marke dieser Gruppe.

Gamdom: kein Schweizer Rechtsweg, kein Schweizer Rahmen

Gamdom hat keine Schweizer Bewilligung; die gemeldete Bewilligung entfaltet hier keine Kraft (Art. 4 BGS); keine Anbindung ans Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste und DNS-Blockade möglich. Organisieren von Sportwetten ohne Bewilligung ist strafbar (Art. 130 BGS) – den wettenden Spieler trifft keine Strafe, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Diese letzte Unterscheidung ist der Grund, warum die Gruppe nicht pauschal als «verboten» abgehandelt wird. Der Spieler ist nicht der Adressat der Norm. Er ist derjenige, dessen Guthaben im Zweifel verschwindet.

Für Sportwetten auf Schach liegt die Bewertung damit fest: Es gibt hier keinen Vorteil, der die ausgefallene Schweizer Kontrolle aufwiegt.

MyStake: wenn die Domain innert Stunden wieder da ist

MyStake: ohne Schweizer Bewilligung, gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS), nicht am Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Erscheint die Domain auf der Gespa-Sperrliste, blockieren Schweizer Telekommunikationsanbieter sie über DNS; blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt.

Genau das ist der Grund, warum eine Blockade kein Kriterium ist, auf das man bauen sollte. Die Sperrliste hatte Ende 2025 671 Domains, 2019 hatte sie mit einem Anfang begonnen. Sie ist eine Folge des Schweizer Systems, nicht sein Ersatz.

Wer das Angebot eines solchen Anbieters prüft, prüft also nicht die Sperrliste, sondern seine eigene Bereitschaft, ohne die Schweizer Mechanismen auszukommen. Die Antwort ist eine persönliche – die Faktenlage ist klar.

Jackbit: der Verzicht auf den Rahmen, den die Limiten ausmachen

Jackbit ist die letzte Marke der Gruppe und trägt dieselbe Einordnung: keine Schweizer Bewilligung, gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste und DNS-Blockade möglich.

Damit schliesst sich die Zeile auf eine Weise, die man leicht übersieht. Die Verlustlimiten, die das Konto des Wettenden schützen, haben mit der Bewilligung zu tun: der Veranstalter muss nach Art. 87 VGS Höchstwerte für Einsätze oder Verluste vorsehen, und Swisslos setzt für die erste Teilnahme 1-, 7- und 30-Tage-Limiten mit Oberlimite CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige. Ohne Schweizer Rahmen ist von diesen Mechanismen nichts mitgeliefert.

Wer also in dieser Gruppe den besseren Bonus sieht, sollte gegenrechnen, was wegfällt: eine Limite, die greift – und das ist in der Regel der einzige Wert auf dem Wettschein, der mit dem Geld zu tun hat, das man nicht verloren hat.

Was ein Remis, eine Quote und eine Limite zusammen bedeuten

Der Blick zurück auf die zehn Zeilen ergibt eine ungewohnte Bilanz. Zwei Anbieter haben eine Schweizer Bewilligung für Schachwetten, wenn das Ereignis in der Gespa-Liste steht. Beide bedienen ein eigenes Gebiet, in dem man wohnen muss. Beide unterliegen demselben Rahmen: Limiten, Sperrregister, Identitätsprüfung, Zahlung nur auf das eigene Konto. Acht Marken ohne Schweizer Bewilligung füllen den Rest der Liste, und sie unterscheiden sich untereinander nicht darin, was sie in der Schweiz gelten.

Man kann das als Einengung lesen. Man kann es auch als das verbindlichste Auswahlkriterium lesen, das ein Schweizer Wettmarkt kennt: Wo man wohnt, entscheidet, welchen Anbieter man hat – nicht die Suche.

Und für Schach im Besonderen kommt die zweite Schranke hinzu, die nichts mit dem Anbieter zu tun hat. Bei Schachmeistern enden etwa 43 % der Partien remis; im WM-Kampf 2024 waren es neun von vierzehn. Jede Quote ist ein Preis für drei Möglichkeiten, von denen eine – das Remis – regelmässig die unbeachtete und oft die am schlechtesten bezahlte ist. Beim illustrativen Markt mit zwei Ausgängen zu 1.90 je Seite beträgt die Marge rund 5 %; bei einem Markt mit drei Ausgängen, wie Schach ihn mit Sieg, Remis und Niederlage braucht, verteilt sich dieselbe Grösse auf eine weitere Zahl, und die errechnete Auszahlung wird entsprechend geringer. Wer die Marge versteht, hört auf, nach der höchsten Quote zu suchen, und beginnt, nach dem Markt zu suchen, der zu seinem tatsächlichen Bild der Partie passt.

Die dritte Schranke ist die eigene. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, eine 30-Tage-Einzahlungslimite, die Spielsperre mit dem Register, das über den Anbieter hinausreicht – das sind Werkzeuge, die man einmal einrichtet und dann nicht anfasst. Der Kalender des Schachs macht sie notwendig: Ein Turnier dauert Wochen, eine Partie Stunden, und keine dieser Grössen passt zu einem Kontingent, das man in einem Abend ausschöpft. Wer sich eine 30-Tage-Limite setzt, sollte zuerst überlegen, wie viele Partien er im nächsten Monat wirklich ansehen will.

Konkret heisst das für drei Arten von Lesern etwas anderes. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt und ein Turnier verfolgen will, findet bei Swisslos Sporttip den einzigen Weg zu einem bewilligten Konto – und sollte vorher prüfen, ob das Ereignis in der Gespa-Liste steht und ob der Veranstalter den Markt überhaupt anbietet. Wer in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnt, geht denselben Weg mit Jouez Sport. Wer ausserhalb beider Gebiete wohnt, hat in der Schweiz keine dritte Adresse, und die acht ausländischen Marken liefern nicht, was fehlt: kein Register, keine Limite, kein Schweizer Rechtsweg, kein Schweizer Anspruch.

Wer schliesslich die Begriffe nachschlagen will, findet die Schweizer Sprachregelung schnell: Veranstalterin oder Veranstalter in rechtlichen Aussagen, «Wettanbieter» im lockeren Gespräch, Bewilligung statt Lizenz, Grossspiele, Geldspielgesetz, Gespa, Sperrliste, Spielsperre, Limiten, Spielerkonto, Sporttip, Jouez Sport, Verkaufsstellen, Quote, Einzelwette, Kombiwette, Systemwette, Livewette, Cash-Out, Wettschein, Steuerfreibetrag, Verrechnungssteuer. Wer diese Wörter kennt, liest jede Bedingung eines Anbieters schneller – und merkt eher, wenn ein Angebot an einer Stelle schweigt.

Häufige Fragen zu Schachwetten in der Schweiz

Darf man in der Schweiz auf Schach wetten, und bei wem?

Ja, aber nur im Rahmen der Bewilligungen. Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz und werden von der Gespa beaufsichtigt. Anbieten dürfen sie in der Schweiz nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Zusätzlich muss das Ereignis in der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten stehen.

Wie prüfe ich, ob ein Schachturnier in der Gespa-Liste steht?

Auf der veröffentlichten Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten sucht man die Sportart Schach, dann das konkrete Ereignis oder die Wettkampfserie, dann die erlaubte Wettart. Steht das Turnier dort, ist das Ereignis zulässig. Ob ein Anbieter es ins Programm nimmt, ist eine zweite, eigene Frage.

Warum ist die Remisquote für Schachquoten so wichtig?

Weil das Remis im Schach ein regulärer Ausgang ist und nicht die Ausnahme. Bei Schachmeistern enden rund 43 % der Partien unentschieden. Eine Quote muss deshalb drei Möglichkeiten abbilden statt zwei, und wer nur auf einen Sieger schaut, übersieht den Ausgang, mit dem er am häufigsten rechnen muss.

Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette, und was ist die Marge?

Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote; bei einer Kombiwette werden die Quoten der Teile zu einem Preis multipliziert. Die Marge ist der Anteil, den der Veranstalter behält, berechnet aus dem Auszahlungsschlüssel aller Ausgänge eines Marktes. Bei zwei Ausgängen zu je 1.90 liegt sie bei rund 5 %.

Welche Verlustlimiten gelten vor der ersten Wette, und was bewirkt die Spielsperre?

Bei Swisslos müssen vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000; Senken wirkt sofort, Erhöhen erst nach 72 Stunden. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos.

Was fehlt Wettenden bei Auslandsseiten ohne Schweizer Bewilligung?

Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft. Es gibt keine Anbindung an das schweizweite Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und keine von einem Schweizer Veranstalter durchgesetzte Verlustlimite. Stattdessen drohen Sperrliste und DNS-Blockade sowie der Einzug von Einsätzen und Gewinnen im Verfahren gegen den Anbieter.

Inhalt erstellt vom Team «handicapwettench»