Motorsport-Wetten in der Schweiz: Wer darf, wer darf nicht, und was eine Quote wirklich hergibt

Updated Oktober 2026
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Ein Werkzeugwagen mit Schraubenschlüsseln steht in einer leeren Werkstatthalle, durch ein hohes Fenster fällt weiches Tageslicht auf den Betonboden.

Ein Blick auf die Schweizer Wettlandschaft führt schneller zu einem Ergebnis als jeder Bonusvergleich: Es gibt

genau zwei Veranstalter, die Sportwetten anbieten dürfen, und daneben eine Handvoll ausländischer Marken, die

hierzulande keine Bewilligung haben. Wer auf ein Rennen setzen will, wählt also nicht zwischen zwanzig

Willkommensangeboten, sondern zwischen zwei Rechtsräumen mit sehr unterschiedlichen Regeln.

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Aufsicht wurden gegen die Informationen der Gespa

(Interkantonale Geldspielaufsicht) und die veröffentlichten Spielregeln und Teilnahmebedingungen der beiden

konzessionierten Veranstalter geprüft.

Vergleich der zugelassenen Anbieter und der ausländischen Marken

Die Reihenfolge, in der Wettanbieter üblicherweise präsentiert werden, folgt fast immer der Höhe eines

Willkommensbonus. Diese Reihenfolge ist hier unbrauchbar. Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten will, braucht

eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel — und eine Bewilligung «gilt nur in der Schweiz».

Ausländische Marken können diese Voraussetzung gar nicht erfüllen, weil sie hier keine Bewilligung beantragt

haben oder keine erhalten konnten. Was bleibt, ist ein Vergleich nach anderen Kriterien: nach Limiten, nach

Wettprogramm und nach den Regeln für den Fall, dass ein Rennen ausfällt.

Eine Rennstrecke aus der Ferne zwischen Weinbergen und einer Bergkette, Dunst liegt am frühen Morgen über dem Asphalt.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin bzw. gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
Unibet keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung, Art. 4 BGS
bet365 keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung, Art. 4 BGS
Playzilla keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung, Art. 4 BGS
BetLabel keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung, Art. 4 BGS
DirectionBet keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung, Art. 4 BGS
22Bet keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung, Art. 4 BGS
Roobet keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung, Art. 4 BGS
GG.BET keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung, Art. 4 BGS

Zwei Zeilen dieser Tabelle sind Bewilligungen, acht sind es nicht. Der Unterschied ist keine Formalie, sondern

entscheidet darüber, ob ein Spielkonto an das schweizweite Sperrregister angeschlossen ist, ob eine

Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen zwingend ist und ob es überhaupt eine Schweizer Stelle gibt, an die

sich ein Wettender bei einem Streit wenden kann. Bei den acht Marken ohne Bewilligung fehlt all das. Ihr

Angebot ist trotzdem erreichbar, und deshalb stehen sie in dieser Übersicht: Wer sie kennt, soll wissen, was

er dort nicht bekommt.

Was die Schweizer Seite betrifft, sind die beiden Veranstalter keine Konkurrenten im eigentlichen Sinn. Sie

teilen sich das Land auf. Swisslos, eine interkantonale Landeslotterie mit Sitz in Basel, veranstaltet

Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von

Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die

Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin

und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer

Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14,

1001 Lausanne, und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz mit 221 Mitarbeitenden.

Für einen Wettenden heisst das: Die Wahl beginnt nicht beim Produkt, sondern beim Wohnort. Wer in Zürich lebt,

kommt an ein Online-Spielkonto bei der Loterie Romande nicht heran, und wer in Genf wohnt, nicht an eines bei

Swisslos. Ein Online-Konto setzt einen Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis einen Wohnsitz im

Gebiet der jeweiligen Veranstalterin — das ist die erste und härteste Auswahlgrenze.

Grundlagen: Rennserien, Punktesysteme und Wettarten im Motorsport

Motorsport ist im Schweizer Wettprogramm kein Anhängsel, aber auch kein Schwergewicht. Die Zahlen der Swisslos

für das Geschäftsjahr 2025 zeigen die Grössenordnung: CHF 562 Mio. Reingewinn wurden verteilt, CHF 506 Mio.

davon an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic,

Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. — nach CHF 122 Mio. im Jahr

zuvor. Der Rückgang allein in einem Jahr sagt mehr über den Wettmarkt als jede Werbebotschaft.

Was der Motorsport-Fan an Wettarten findet, folgt einem Muster, das sich quer durch alle Rennserien

wiederholt. Die klassische Wette auf den Sieger eines Rennens ist die einfachste Form. Daneben stehen Wetten

auf die Platzierung, auf den Sieger eines Qualifyings, auf den schnellsten Fahrer oder auf den Ausgang eines

Zweikampfs zwischen zwei Fahrern. Bei Serien mit mehreren Läufen entstehen daraus Saisonwetten, die sich über

Monate hinziehen.

Ein Detail der Schweizer Sporttip-Regeln betrifft genau diese Saison- und Langzeitwetten und ist leicht zu

übersehen: Bei der Bewertung umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit;

Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der

Wette sind. Für den Motorsport übersetzt heisst das: Ohne ausdrücklichen Hinweis zählt die im Wettprogramm

definierte Wertung, nicht jede nachträgliche Änderung des Resultats.

Ein weiteres Regelwerk, das viele nicht auf dem Zettel haben, betrifft die Kombination zusammenhängender

Ereignisse: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die

«Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an,

kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer zwei

Voraussagen aus demselben Rennen in eine Kombiwette packt, spielt deshalb nicht schlauer, sondern nur anders.

Was die Marge mit einer Quote macht

Quoten sind keine Prophezeiung, sondern Preise. In einem Markt mit zwei möglichen Ausgängen — sagen wir, ein

Fahrer gewinnt das Rennen oder er gewinnt es nicht — stehen für dieses Beispiel Quoten von 1.90 und 1.90. Die

Auszahlungsquote dieses Marktes errechnet sich als 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte der Quoten, also

1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90). Das ergibt rund 0,95, die Auszahlungsquote liegt damit bei etwa 95 %, und die Marge

macht die restlichen rund 5 % aus. Das ist ein Rechenbeispiel, keine zitierte Preisstellung eines Anbieters:

Ein Zweiwegemarkt mit gleichen Quoten ist der Sonderfall, nicht die Regel.

Wichtig ist der Satz, der sich daran anschliesst. Diese Marge von rund 5 % gilt für einen Zweiwegemarkt mit

zwei gleich hohen Quoten von 1.90. Je mehr Ausgänge ein Markt hat, desto mehr Summanden stehen in der Klammer,

desto höher fällt die Marge aus. Ein Markt mit zwanzig Fahrern trägt eine ganz andere Marge als ein Duell

zwischen zwei Fahrern. Und quotengleiche Ausgänge sind im Motorsport der Ausnahmefall: Sobald ein Favorit

dabei ist, verschieben sich die Quoten und mit ihnen die Marge. Eine Zahl wie «5 % Marge» ohne ihren Markt

ist deshalb wertlos.

Genau hier zahlt sich der Vergleich der beiden Rechtsräume aus. Die Marge steckt in jedem Preis, auch bei

Swisslos. Der Unterschied liegt nicht darin, dass eine Seite günstiger rechnet, sondern darin, was neben der

Quote noch bezahlt wird: Verlustlimiten, ein begrenztes Wettprogramm und eine kurze Liste zugelassener

Rennserien auf der einen Seite, ein breites Programm mit voller Auswahl und ohne jeden Schweizer Schutz auf

der anderen.

Wer selbst nachrechnen will, braucht zwei Zahlen aus seinem eigenen Wettschein: die angebotenen Quoten aller

Ausgänge eines Marktes und die Anzahl der Ausgänge. Die Formel bleibt dieselbe; nur der Nenner wächst mit.

Deshalb lohnt es, bei zwei Anbietern nicht die Einzelquote eines Favoriten zu vergleichen, sondern die

Auszahlungsquote des ganzen Marktes — der einzige Vergleich, der die Preise beider Seiten tatsächlich

abbildet.

Rechtliche Lage: Wer Sportwetten anbieten darf und was dabei überhaupt erlaubt ist

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019;

Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa in Bern beaufsichtigt, nicht von der ESBK — die ist für Casinos

zuständig. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel, und sie gilt

nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei

begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Es gibt keine Liste

weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der

blockierten ausländischen Domains.

Erlaubt sind ausschliesslich Sportwetten. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind es nicht. Das

erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste — die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und

Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur auf der Liste,

wenn sie dort aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe ebenso, Rangierungswetten nur dann, wenn die Rangierung über

die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet, und Wetten auf Trainings

sind ausgeschlossen. Corner- oder Kartenmärkte führt die Liste nicht, eine Esport-Abteilung ebenso wenig.

Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.

Für den Motorsport heisst das: Ob ein Rennen überhaupt bespielbar ist, entscheidet nicht das Interesse der

Wettenden, sondern der Eintrag in dieser Liste. Wer im Wettprogramm eines Anbieters eine Serie sucht, die

dort fehlt, findet keinen Fehler, sondern die Wirkung der Liste.

Ein paar Punkte zu Livewetten und zum Cash-Out gehören zur Einordnung dazu. Livewetten sind erlaubt, sowohl

vor dem Start als auch während des Rennens, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält; das

BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht geregelt und bleibt

eine Funktion jedes einzelnen Anbieters. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und

Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne

Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden

Markt besteht nicht. Der angebotene Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt

vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden.

Zwei Randthemen, bei denen es schnell ungenau wird. Virtuelle Sportarten sind rechtlich nicht geregelt —

dazu lässt sich nichts Belastbares sagen. Esports wiederum erscheinen schlicht nicht in der Gespa-Liste.

Zum Geld gehören zwei Regeln, die den Unterschied zwischen den beiden Rechtsräumen am deutlichsten machen.

Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2

VGS) — anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht, und eine

Kreditgewährung an Spielende ist untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert,

ist seine eigene Sache und steht in seinen Bedingungen. Ein Instrument, mit dem Banken oder Kartensysteme

Zahlungen an unerlaubte Wettseiten blockieren, gibt es in der Schweiz nicht.

Ausländische Anbieter betreffen diese Regeln nicht, und darin liegt der eigentliche Preis. Eine ausländische

Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Wirkung

(Art. 4 BGS). Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar; vorgesehen sind

bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre

(Art. 130 BGS). Der Wettende selbst wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren

gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht weder Schutz noch eine Fair-Play-Kontrolle.

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS

blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste am 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains

werden innert Stunden ersetzt — die Gespa nennt dafür Interwetten und Bet-at-Home, und sie führt bet365 auf

der Liste.

Der ehrliche Schluss aus diesem Abschnitt ist keiner, der eine Seite zur sicheren erklärt. Ein bewilligter

Anbieter bedeutet vollen Schweizer Schutz und dafür nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von

Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzvoraussetzung und eine Identitätsprüfung. Ein Anbieter ohne Bewilligung

bedeutet freie Auswahl und dafür kein Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und eine steuerliche

Behandlung, die nach kantonalem Recht anders ausfallen kann.

Spielerschutz: Limiten, Sperren und die Frage, wer sich überhaupt registrieren darf

Der Spielerschutz in der Schweiz ist nicht als Höflichkeitsformel angelegt, sondern als Bedingung vor der

ersten Wette. Wer sich bei Sporttip erstmals beteiligen will, muss Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage

setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung der

Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für

jeweils 30 Tage möglich.

Eine Stoppuhr aus Metall liegt auf einem Holztisch neben einem Glas Wasser, das Licht fällt von der Seite durch ein Fenster.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000).

Dieses Modell verdient einen zweiten Blick, weil es sich von dem unterscheidet, was in vielen Ländern üblich

ist. Die Limiten setzt nicht der Staat, sondern der Spielende; der Veranstalter muss nach Art. 87 VGS einen

oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Eine

Absenkung wirkt nach der Vorschrift sofort, eine Erhöhung erst nach 24 Stunden — Swisslos und die Loterie

Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Eine feste staatliche Einzahlungsobergrenze kennt

die Schweiz nicht. Wer die Wahl zwischen einem sofort wirksamen Bremsweg nach unten und einer Wartefrist nach

oben einmal verstanden hat, versteht auch, wohin das System zeigt.

Die zweite Säule ist die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage

selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten

Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum

Liechtenstein. Nach Art. 80–82 BGS umfasst das System sowohl die Sperre überschuldeter oder suchtkranker

Personen als auch die Selbstsperre, und alle Sperren laufen in einem gemeinsamen Register zusammen. Eine

freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), wobei eine Fachstelle beteiligt

ist (Art. 81 BGS); eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).

Die Altersgrenze schliesslich ist eine harte Kante. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen;

Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Im Online-Bereich sind Minderjährige nicht

zugelassen (Art. 72 BGS). Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht

wetten — für einen Motorsport-Fahrer oder ein Teammitglied ist die eigene Serie damit tabu.

Bei der Registrierung kommen die Altersgrenze und die Wohnsitzregel zusammen. Für ein Online-Spielkonto bei

Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet;

es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus

dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Für Loterie Romande gilt das

Gegenstück im Westschweizer Gebiet.

Wer ausgeschlossen oder minderjährig ist, hat übrigens keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45

BGS). Das ist die Stelle, an der Spielerschutz und Geld zusammenfallen: Der Einsatz ist dann nicht nur

verloren, sondern wird auch nicht erstattet.

Ein Punkt, der nüchtern bleiben muss, gehört daneben. Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt und stellt

fest, dass an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft

wurde. Das ist keine Randnotiz zur Statistik, sondern der Grund, weshalb die Schutzmechanismen im

Online-Bereich an technische Kontrollen gebunden sind und nicht an die Sorgfalt an einem Schalter.

Swisslos Sporttip: die einzige Option für die Deutschschweiz

Swisslos ist die Veranstalterin, die für den grössten Teil der Deutschschweiz das Sportwetten-Angebot

überhaupt erst zugänglich macht. Das Produkt heisst Sporttip, dahinter steht die SWISSLOS Interkantonale

Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Sportwetten gestützt auf die Interkantonale

Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 veranstaltet. Die Bewilligung

ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa.

Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG

und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Für die Westschweiz ist Swisslos nicht

zuständig — dort veranstaltet die Loterie Romande. Ein Wettender in Bern kommt an Sporttip, ein Wettender in

Neuenburg nicht.

Bei den Limiten wird das Angebot konkret. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt

CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette

CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der

Limite wird nicht angenommen. Wer mit einer Systemwette arbeitet, hat also deutlich mehr Spielraum als mit

einer Kombiwette — und wer auf ein einzelnes Rennen setzt, stösst bei CHF 1’000 an.

Gewinne werden in dieser Struktur zweistufig ausgezahlt. Bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt

Swisslos den Betrag automatisch dem Wallet gut; darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3

Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Der Gewinnbetrag selbst

ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten; das

Resultat wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. An dieser

zweiten Rundung verliert niemand ein Vermögen, aber sie erklärt, warum auf dem Wettschein selten die Zahl

steht, die man selbst ausgerechnet hat.

Ein paar weitere Bedingungen gehören zu einem vollständigen Bild. Guthaben lässt sich per Online-Zahlung oder

Einzahlungsschein kaufen, ab einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich,

und der Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay ist als

Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos verfügbar, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App

bestätigt wird. Auszahlungen auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank-

oder Postkonto sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission

von 3 % anfallen, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen

ist nicht auszahlbar.

Zum Wettprogramm gehört mehr als die Einzelwette. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und

Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf

den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen

Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quotenboosts gelten nur online für

Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten

Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz

und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Ein Detail an diesen Boosts ist der eigentliche Knackpunkt. Der Kombiboost verlangt vier Voraussagen mit je

mindestens 1.50 — das ist eine Hürde, die das Angebot erst dann wertvoll macht, wenn die Kombination ohnehin

gross genug ist. Wer zwei Rennen kombinieren wollte, bekommt nichts, und wer den Boost mit einem Cash-Out

beendet, verliert ihn vollständig. Das ist kein Betrug, aber es ist auch kein Geschenk.

Wichtig für den Alltag ist die Behandlung von Absagen, gerade im Motorsport. Wird ein Wettereignis abgesagt

und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist

die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote

1.00. Bei Regen, roter Flagge oder einem verschobenen Wertungslauf greift also nicht der Verlust, sondern die

Rückabwicklung.

Zwei Termine sollte man kennen. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen

Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine

Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Das ist

grosszügig bemessen — 26 Wochen —, aber es ist eine Frist, und Fristen laufen ab.

Bleibt die Frage nach Livewetten und Übertragung. Bei Sporttip gilt die Livewette unabhängig davon, ob das

Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert

werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte,

Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Im Motorsport entspricht das

einem Überholmanöver in der letzten Runde oder einem Boxenstopp in der Schlussphase: Wer in diesem Moment

noch auf den Ausgang setzt, darf sich nicht auf die Quote verlassen.

Und die Zugangswege: Sporttip-Wetten lassen sich online über Swisslos oder über die Sporttip App für iOS und

Android abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code auch an einer Sporttip Verkaufsstelle

gespielt werden — ein Weg, der für alle interessant ist, die den Wettschein nicht am Bildschirm, sondern am

Schalter abschliessen wollen.

Verdikt: Sporttip ist für Deutschschweizer und Tessiner nicht die günstigste unter vielen Optionen,

sondern die einzige mit Schweizer Bewilligung — und diese Bewilligung ist teuer erkauft. Der Mindesteinsatz

von CHF 1 steht einem Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette gegenüber, ein

Verkaufsschalter verkauft trotzdem in fast der Hälfte der geprüften Fälle an Minderjährige, und der

Kombiboost verfällt bei einem Cash-Out. Wer Wetten als Unterhaltung mit klaren Leitplanken betreibt, findet

hier das vollständigste Regelwerk des Landes; wer eine Wette über CHF 1’000 platzieren oder ein Rennen

wetten, das nicht auf der Gespa-Liste steht, wird hier nicht fündig.

Loterie Romande Jouez Sport: die Option für die Westschweiz

Die Loterie Romande ist das Gegenstück für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis,

Neuenburg, Genf und Jura. Sie veranstaltet Jouez Sport und trägt dieselbe Art von Bewilligung: eine

Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51) unter Aufsicht

der Gespa. Veranstalterin ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande.

Die Dimensionen des Unternehmens sind an der Zahl der Verkaufsstellen ablesbar: 2’350 Verkaufsstellen in der

Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Als Kontaktadresse nennt die Loterie Romande Avenue de Provence 14, 1001

Lausanne. Für einen Wettenden ausserhalb dieser sechs Kantone ist Jouez Sport nicht erreichbar — die

Wohnsitzvoraussetzung gilt hier genauso wie bei Swisslos.

Wer in der Westschweiz lebt, hat damit faktisch die Wahl zwischen Jouez Sport und einem Anbieter ohne

Schweizer Bewilligung. Die beiden sind keine Alternativen derselben Art. Jouez Sport ist an das schweizweite

Sperrregister angeschlossen, verlangt eine Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen und unterliegt der

Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. Ein Anbieter ohne Bewilligung bietet all

das nicht. Was Jouez Sport umgekehrt nicht bietet, ist der grösste Teil der Welt: Nur Ereignisse, die auf der

geschlossenen Liste stehen, sind überhaupt bespielbar.

Verdikt: Für die Westschweiz ist Jouez Sport die Alternative mit Schweizer Bewilligung, und der Vergleich

mit einem ausländischen Anbieter entscheidet sich nicht an der Quote, sondern an dem, was im Streitfall

zählt — einem Register, an das man angeschlossen ist, und einer Aufsicht, bei der man sich beschweren kann.

Wessen Wohnsitz in Freiburg oder Genf liegt und wer Wetten mit Schweizer Rechtsweg will, landet hier; wer in

Zürich wohnt, kommt an dieses Konto gar nicht heran, und die Diskussion ist damit beendet.

Unibet: globales Programm ohne Schweizer Bewilligung

Unibet gehört zu den Marken, die Schweizer Wettende am häufigsten nennen. In der Schweiz hat Unibet keine

Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten; eine gemeldete

ausländische Bewilligung ist in der Schweiz nicht etabliert und hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung. Die

praktischen Folgen sind greifbar: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg bei

Streitigkeiten, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.

Wer Unibet trotzdem prüft, sollte den Vergleich an den Stellen ansetzen, an denen er wirklich entschieden

wird. Bei einem Schweizer Veranstalter ist der Weg vom Streit zum Verfahren klar geregelt. Bei einem Anbieter

ohne Bewilligung hängt die Durchsetzung eines Anspruchs von einem Rechtsweg ab, der nicht in der Schweiz

beginnt.

Verdikt: Unibet ist ein Angebot für Wettende, die ein breites Programm einer Schweizer Aufsicht

vorziehen — und der Preis dafür ist, dass die Sperrliste eine Marke jederzeit aus dem Netz nehmen kann, ohne

dass der Wettende darauf Einfluss hätte.

bet365: bekanntes Haus auf der Sperrliste

bet365 ist in der Schweiz ohne Bewilligung tätig. Die Gespa führt bet365 ausdrücklich als eine der Marken auf

der Sperrliste, und die Liste der blockierten Domains ist bereits seit dem 3. September 2019 in Kraft; Ende

2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden durch neue ersetzt — die Aufsicht

nennt dafür den Begriff des Domain-Hoppings. Wie bei allen Marken ohne Bewilligung gilt: Die Tätigkeit ist in

der Schweiz nicht gestattet, und wer hier anbietet, macht sich nach Art. 130 BGS strafbar. Der Wettende wird

nicht bestraft, trägt aber das Risiko, dass Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter

eingezogen werden können.

Verdikt: Dass eine der bekanntesten Wettmarken der Welt auf der schweizerischen Sperrliste steht, ist der

deutlichste Beleg für den Umfang des Schweizer Sonderwegs — die Bekanntheit einer Marke sagt hier über ihre

Zulässigkeit nichts, und der Domain-Wechsel macht die Suche nach ihr nur lästig, nicht legal.

Playzilla: Casino-Marke mit Wettanspruch

Playzilla gehört zur Gruppe der Marken, die in der Schweiz ohne Bewilligung auftreten. Eine in der Schweiz

wirksame Bewilligung liegt nicht vor; eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung.

Verbindung zum schweizerischen Sperrregister: keine. Schweizer Rechtsweg: keiner.

Verdikt: Marken, die vom Casino her kommen und Sportwetten mitführen, ändern an dieser Einordnung nichts —

ohne Schweizer Bewilligung fehlt die Aufsicht, und das Merkmal, das die Marke auszeichnet, ist nicht die

Wettkompetenz, sondern die Bandbreite des übrigen Angebots.

BetLabel: Marke ohne Schweizer Zulassung

BetLabel hat keine Schweizer Bewilligung. Es gilt, was für alle Marken ohne Bewilligung gilt: Die Tätigkeit

ist in der Schweiz nicht erlaubt, das Sperrregister kennt die Marke nicht, und ein Schweizer Rechtsweg steht

nicht offen. Die Domain kann auf die Sperrliste genommen werden.

Verdikt: Bei einer Marke, über deren Schweizer Zulassung nichts weiter zu sagen ist als ihr Fehlen, bleibt

der Vergleich mit dem eigenen Anspruch: Wer heute eine Wette platziert, weiss bei jedem Schweizer

Veranstalter vorher, welche Stelle im Streitfall zuständig ist — hier weiss er es nicht.

DirectionBet: Nischenmarke ohne Bewilligung

DirectionBet tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Damit fehlen Anschluss an das schweizweite

Sperrregister, ein Schweizer Rechtsweg und jede Aufsicht durch die Gespa; die Domain kann blockiert werden.

Verdikt: Für eine Marke, die im Gespräch über Schweizer Sportwetten praktisch nicht vorkommt, ist der

entscheidende Punkt nicht ihr Programm, sondern dass jede Erstattung im Konfliktfall ausserhalb des

Schweizer Rechtssystems durchgesetzt werden müsste.

22Bet: breites Sortiment, kein Schweizer Schutz

22Bet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung ist in der Schweiz nicht

etabliert und hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung; die Marke ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, und

ihre Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.

Verdikt: Ein umfangreiches Sortiment ersetzt keine Aufsicht — und bei einem Anbieter, der an kein

Sperrregister angeschlossen ist, gilt die eigene Limite nicht automatisch überall, wo der Wettende spielt.

Roobet: Marke ohne Schweizer Bewilligung

Roobet hat keine Schweizer Bewilligung und fällt damit unter dieselbe Einordnung wie die übrigen Marken ohne

Zulassung: keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme in die

Sperrliste.

Verdikt: Bei einer Marke, deren Schweizer Zulassung schlicht nicht existiert, ist die nützlichste

Information für einen Wettenden, dass sich ein Schweizer Verfahren gegen sie auf die Sperrliste beschränkt —

und dass er bei einem Streit über eine Auszahlung keine Schweizer Stelle anrufen kann.

GG.BET: internationale Marke ausserhalb der Schweizer Bewilligung

Auch GG.BET bietet in der Schweiz ohne Bewilligung an. Es gilt die vollständige Einordnung: keine

Bewilligung, keine Wirkung einer ausländischen Bewilligung nach Art. 4 BGS, kein Anschluss an das

Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche DNS-Blockade über die Sperrliste.

Verdikt: Bleibt am Ende die Steuerfrage, wird der Unterschied praktisch: Gewinne bei Schweizer

Veranstaltern sind bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei, während Gewinne ausländischer Anbieter je

nach Kanton anders behandelt werden — und der Wohnsitz entscheidet, nicht die Marke.

Was ein Bonusversprechen im Motorsport nicht einlöst

Motorsport ist ein dankbares Feld für Werbeversprechen, weil ein Rennen viele kleine Ereignisse erzeugt: Das

Qualifying, die Startaufstellung, der erste Boxenstopp, die schnellste Runde. Anbieter ohne Schweizer

Bewilligung bauen daraus gern Kombinationen, die sich beeindruckend lesen lassen. Ein Freiwett-Versprechen

sieht anders aus, sobald es auf seine Bedingungen trifft: Bei einem Freiwett, dessen Einsatz nicht

zurückgezahlt wird, ist der Wert nicht die genannte Summe, sondern Freiwettbetrag mal Quote minus 1, geteilt

durch die Quote und multipliziert mit der Auszahlungsquote des Marktes. Bei einem Freiwett über CHF 50 auf

eine Wette mit Quote 2.00 in einem Markt mit der oben berechneten Auszahlungsquote von rund 95 % bleibt so

ein Wert von 50 × (2,00 − 1) ÷ 2,00 × 0,95, also rund CHF 23.75. Das ist kein Gewinn, sondern ein

durchschnittlicher Wert über viele Wetten hinweg — und die Hälfte dessen, was auf der Werbefläche stand.

Die Werbeaussage «Quotenboosts inklusive» ist der angebotenen Sache nach korrekt und der Sache nach trotzdem

irreführend, sobald man die Bedingungen danebenlegt. Bei Sporttip gilt der Kombiboost nur online, für

Prematch-, Live- und Systemwetten, und nur mit mindestens vier Voraussagen von je mindestens 1.50; der

Quotenboost gilt nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Bei einem Cash-Out verfällt der

Boost. «Boost» heisst hier also: eine Erhöhung für eine Kombination, die ohnehin gross sein muss, und

innerhalb eines Fensters, das der Wettende nicht selbst bestimmt.

Der dritte Begriff, der einer Übersetzung bedarf, ist «Cash-Out» als Sicherheitsnetz. Der angebotene Betrag

liegt unter dem möglichen nicht vorzeitigen Wettgewinn, er hängt vom Stand des Rennens ab, er kann jederzeit

geändert werden, und für jeden Markt garantiert ist er nicht. Ein Sicherheitsnetz, dessen Maschenweite der

Verkäufer festlegt, ist keines.

An dieser Stelle lohnt die nüchterne Rechnung, die ein solches Angebot verdient. Bei einem Freiwett über

CHF 50 auf Quote 2.00 in einem Markt mit rund 95 % Auszahlungsquote ergibt sich der Betrag von rund

CHF 23.75 als durchschnittlicher Wert über viele Wetten — ein statistischer Schätzwert, keine Zusage, und

keine Aussage darüber, ob die einzelne Wette aufgeht. Wer diesen Wert über viele Freiwetten hinweg betrachtet,

landet ungefähr dort. Wer eine einzelne Wette betrachtet, gewinnt sie oder nicht.

Steuern: Wann ein Motorsport-Gewinn steuerfrei bleibt und wann nicht

Gewinne aus einem in der Schweiz erlaubten Grossspiel — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis

zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn von der Einkommenssteuer befreit und erst darüber steuerbar. Der

Bundesbetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400. Der kantonale

Freibetrag weicht davon ab und ist je nach Kanton unterschiedlich — deshalb gibt es hier keine einzelne

Kantonszahl, und jede wäre falsch.

Über dem Schwellenwert behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung

zurückgeholt werden kann. Für einen typischen Wettenden liegt ein Einzelgewinn weit unter diesem Betrag: Es

fällt keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn an. Eine Wettsteuer auf den Einsatz

gibt es in der Schweiz nicht.

Anders sieht es bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung aus. Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen

nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis kann sie anders behandeln: Thurgau etwa

behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als volles Einkommen. Das ist keine

Fussnote, sondern der Punkt, an dem die Wahl des Anbieters nachträglich Geld kostet. Wer in einem Kanton mit

dieser Praxis wohnt, sollte die Frage mit einer Steuerberaterin oder der kantonalen Steuerverwaltung klären,

bevor er sich über einen ausländischen Gewinn freut.

Häufige Fragen zu Online-Motorsport-Wetten in der Schweiz

Ist es in der Schweiz erlaubt, auf Motorsport zu wetten, und bei wem?

Ja, erlaubt und ausschliesslich bei Swisslos (Sporttip) und der Loterie Romande (Jouez Sport). Beide halten

eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz im jeweiligen Gebiet

voraus: Swisslos für die Deutschschweizer Kantone, Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande für FR, GE, JU,

NE, VD und VS. Alle anderen Marken haben keine Schweizer Bewilligung.

Welche Rennserien und Wettarten stehen in der Gespa-Liste der zugelassenen Sportwetten?

Das entscheidet die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. Qualifikationsrunden,

Frauenwettbewerbe und Rangierungswetten stehen nur darauf, wenn sie aufgeführt sind; Wetten auf Trainings

sind ausgeschlossen, ebenso Corner- und Kartenmärkte. Esports kommt in der Liste nicht vor. Welche

Motorsport-Serie im Programm steht, zeigt das Wettprogramm des Veranstalters.

Wie ergibt sich der Gewinnbetrag einer Wette aus Einsatz und Quote, und wie wird bei Kombinationen gerechnet?

Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten.

Ein Einsatz von CHF 20 auf Quote 2.10 ergibt einen Rückzahlungsbetrag von CHF 42. Bei Sporttip wird das

Resultat zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet, weshalb der

Wettschein selten exakt der eigenen Rechnung entspricht.

Was geschieht mit einer Wette, wenn ein Rennen abgesagt oder verschoben wird?

Bei Sporttip ist die Wette ungültig, wenn das Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem

ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt wird. Einzelwetten werden dann zurückbezahlt.

In Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00, die übrigen Voraussagen bleiben gültig und

werden weiterhin gewertet.

Wie wirken Verlustlimiten und die Spielsperre, und wer darf sich überhaupt registrieren?

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite

von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 72

Stunden. Registrieren darf sich, wer mindestens 18 Jahre alt ist, im Vertragsgebiet wohnt und keine Spielsperre

hat.

Inhalt erstellt vom Team «handicapwettench»