Motorsport-Wetten in der Schweiz: Wer darf, wer darf nicht, und was eine Quote wirklich hergibt
Ladevorgang...
Ein Blick auf die Schweizer Wettlandschaft führt schneller zu einem Ergebnis als jeder Bonusvergleich: Es gibt
genau zwei Veranstalter, die Sportwetten anbieten dürfen, und daneben eine Handvoll ausländischer Marken, die
hierzulande keine Bewilligung haben. Wer auf ein Rennen setzen will, wählt also nicht zwischen zwanzig
Willkommensangeboten, sondern zwischen zwei Rechtsräumen mit sehr unterschiedlichen Regeln.
Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Aufsicht wurden gegen die Informationen der Gespa
(Interkantonale Geldspielaufsicht) und die veröffentlichten Spielregeln und Teilnahmebedingungen der beiden
konzessionierten Veranstalter geprüft.
Vergleich der zugelassenen Anbieter und der ausländischen Marken
Die Reihenfolge, in der Wettanbieter üblicherweise präsentiert werden, folgt fast immer der Höhe eines
Willkommensbonus. Diese Reihenfolge ist hier unbrauchbar. Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten will, braucht
eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel — und eine Bewilligung «gilt nur in der Schweiz».
Ausländische Marken können diese Voraussetzung gar nicht erfüllen, weil sie hier keine Bewilligung beantragt
haben oder keine erhalten konnten. Was bleibt, ist ein Vergleich nach anderen Kriterien: nach Limiten, nach
Wettprogramm und nach den Regeln für den Fall, dass ein Rennen ausfällt.

| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin bzw. gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| Unibet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung, Art. 4 BGS |
| bet365 | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung, Art. 4 BGS |
| Playzilla | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung, Art. 4 BGS |
| BetLabel | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung, Art. 4 BGS |
| DirectionBet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung, Art. 4 BGS |
| 22Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung, Art. 4 BGS |
| Roobet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung, Art. 4 BGS |
| GG.BET | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung, Art. 4 BGS |
Zwei Zeilen dieser Tabelle sind Bewilligungen, acht sind es nicht. Der Unterschied ist keine Formalie, sondern
entscheidet darüber, ob ein Spielkonto an das schweizweite Sperrregister angeschlossen ist, ob eine
Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen zwingend ist und ob es überhaupt eine Schweizer Stelle gibt, an die
sich ein Wettender bei einem Streit wenden kann. Bei den acht Marken ohne Bewilligung fehlt all das. Ihr
Angebot ist trotzdem erreichbar, und deshalb stehen sie in dieser Übersicht: Wer sie kennt, soll wissen, was
er dort nicht bekommt.
Was die Schweizer Seite betrifft, sind die beiden Veranstalter keine Konkurrenten im eigentlichen Sinn. Sie
teilen sich das Land auf. Swisslos, eine interkantonale Landeslotterie mit Sitz in Basel, veranstaltet
Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von
Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die
Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin
und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer
Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14,
1001 Lausanne, und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz mit 221 Mitarbeitenden.
Für einen Wettenden heisst das: Die Wahl beginnt nicht beim Produkt, sondern beim Wohnort. Wer in Zürich lebt,
kommt an ein Online-Spielkonto bei der Loterie Romande nicht heran, und wer in Genf wohnt, nicht an eines bei
Swisslos. Ein Online-Konto setzt einen Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis einen Wohnsitz im
Gebiet der jeweiligen Veranstalterin — das ist die erste und härteste Auswahlgrenze.
Grundlagen: Rennserien, Punktesysteme und Wettarten im Motorsport
Motorsport ist im Schweizer Wettprogramm kein Anhängsel, aber auch kein Schwergewicht. Die Zahlen der Swisslos
für das Geschäftsjahr 2025 zeigen die Grössenordnung: CHF 562 Mio. Reingewinn wurden verteilt, CHF 506 Mio.
davon an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic,
Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. — nach CHF 122 Mio. im Jahr
zuvor. Der Rückgang allein in einem Jahr sagt mehr über den Wettmarkt als jede Werbebotschaft.
Was der Motorsport-Fan an Wettarten findet, folgt einem Muster, das sich quer durch alle Rennserien
wiederholt. Die klassische Wette auf den Sieger eines Rennens ist die einfachste Form. Daneben stehen Wetten
auf die Platzierung, auf den Sieger eines Qualifyings, auf den schnellsten Fahrer oder auf den Ausgang eines
Zweikampfs zwischen zwei Fahrern. Bei Serien mit mehreren Läufen entstehen daraus Saisonwetten, die sich über
Monate hinziehen.
Ein Detail der Schweizer Sporttip-Regeln betrifft genau diese Saison- und Langzeitwetten und ist leicht zu
übersehen: Bei der Bewertung umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit;
Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der
Wette sind. Für den Motorsport übersetzt heisst das: Ohne ausdrücklichen Hinweis zählt die im Wettprogramm
definierte Wertung, nicht jede nachträgliche Änderung des Resultats.
Ein weiteres Regelwerk, das viele nicht auf dem Zettel haben, betrifft die Kombination zusammenhängender
Ereignisse: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die
«Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an,
kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer zwei
Voraussagen aus demselben Rennen in eine Kombiwette packt, spielt deshalb nicht schlauer, sondern nur anders.
Was die Marge mit einer Quote macht
Quoten sind keine Prophezeiung, sondern Preise. In einem Markt mit zwei möglichen Ausgängen — sagen wir, ein
Fahrer gewinnt das Rennen oder er gewinnt es nicht — stehen für dieses Beispiel Quoten von 1.90 und 1.90. Die
Auszahlungsquote dieses Marktes errechnet sich als 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte der Quoten, also
1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90). Das ergibt rund 0,95, die Auszahlungsquote liegt damit bei etwa 95 %, und die Marge
macht die restlichen rund 5 % aus. Das ist ein Rechenbeispiel, keine zitierte Preisstellung eines Anbieters:
Ein Zweiwegemarkt mit gleichen Quoten ist der Sonderfall, nicht die Regel.
Wichtig ist der Satz, der sich daran anschliesst. Diese Marge von rund 5 % gilt für einen Zweiwegemarkt mit
zwei gleich hohen Quoten von 1.90. Je mehr Ausgänge ein Markt hat, desto mehr Summanden stehen in der Klammer,
desto höher fällt die Marge aus. Ein Markt mit zwanzig Fahrern trägt eine ganz andere Marge als ein Duell
zwischen zwei Fahrern. Und quotengleiche Ausgänge sind im Motorsport der Ausnahmefall: Sobald ein Favorit
dabei ist, verschieben sich die Quoten und mit ihnen die Marge. Eine Zahl wie «5 % Marge» ohne ihren Markt
ist deshalb wertlos.
Genau hier zahlt sich der Vergleich der beiden Rechtsräume aus. Die Marge steckt in jedem Preis, auch bei
Swisslos. Der Unterschied liegt nicht darin, dass eine Seite günstiger rechnet, sondern darin, was neben der
Quote noch bezahlt wird: Verlustlimiten, ein begrenztes Wettprogramm und eine kurze Liste zugelassener
Rennserien auf der einen Seite, ein breites Programm mit voller Auswahl und ohne jeden Schweizer Schutz auf
der anderen.
Wer selbst nachrechnen will, braucht zwei Zahlen aus seinem eigenen Wettschein: die angebotenen Quoten aller
Ausgänge eines Marktes und die Anzahl der Ausgänge. Die Formel bleibt dieselbe; nur der Nenner wächst mit.
Deshalb lohnt es, bei zwei Anbietern nicht die Einzelquote eines Favoriten zu vergleichen, sondern die
Auszahlungsquote des ganzen Marktes — der einzige Vergleich, der die Preise beider Seiten tatsächlich
abbildet.
Rechtliche Lage: Wer Sportwetten anbieten darf und was dabei überhaupt erlaubt ist
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019;
Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa in Bern beaufsichtigt, nicht von der ESBK — die ist für Casinos
zuständig. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel, und sie gilt
nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei
begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Es gibt keine Liste
weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der
blockierten ausländischen Domains.
Erlaubt sind ausschliesslich Sportwetten. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind es nicht. Das
erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste — die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und
Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur auf der Liste,
wenn sie dort aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe ebenso, Rangierungswetten nur dann, wenn die Rangierung über
die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet, und Wetten auf Trainings
sind ausgeschlossen. Corner- oder Kartenmärkte führt die Liste nicht, eine Esport-Abteilung ebenso wenig.
Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Für den Motorsport heisst das: Ob ein Rennen überhaupt bespielbar ist, entscheidet nicht das Interesse der
Wettenden, sondern der Eintrag in dieser Liste. Wer im Wettprogramm eines Anbieters eine Serie sucht, die
dort fehlt, findet keinen Fehler, sondern die Wirkung der Liste.
Ein paar Punkte zu Livewetten und zum Cash-Out gehören zur Einordnung dazu. Livewetten sind erlaubt, sowohl
vor dem Start als auch während des Rennens, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält; das
BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht geregelt und bleibt
eine Funktion jedes einzelnen Anbieters. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und
Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne
Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden
Markt besteht nicht. Der angebotene Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt
vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden.
Zwei Randthemen, bei denen es schnell ungenau wird. Virtuelle Sportarten sind rechtlich nicht geregelt —
dazu lässt sich nichts Belastbares sagen. Esports wiederum erscheinen schlicht nicht in der Gespa-Liste.
Zum Geld gehören zwei Regeln, die den Unterschied zwischen den beiden Rechtsräumen am deutlichsten machen.
Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2
VGS) — anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht, und eine
Kreditgewährung an Spielende ist untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert,
ist seine eigene Sache und steht in seinen Bedingungen. Ein Instrument, mit dem Banken oder Kartensysteme
Zahlungen an unerlaubte Wettseiten blockieren, gibt es in der Schweiz nicht.
Ausländische Anbieter betreffen diese Regeln nicht, und darin liegt der eigentliche Preis. Eine ausländische
Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Wirkung
(Art. 4 BGS). Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar; vorgesehen sind
bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre
(Art. 130 BGS). Der Wettende selbst wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren
gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht weder Schutz noch eine Fair-Play-Kontrolle.
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS
blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste am 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains
werden innert Stunden ersetzt — die Gespa nennt dafür Interwetten und Bet-at-Home, und sie führt bet365 auf
der Liste.
Der ehrliche Schluss aus diesem Abschnitt ist keiner, der eine Seite zur sicheren erklärt. Ein bewilligter
Anbieter bedeutet vollen Schweizer Schutz und dafür nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von
Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzvoraussetzung und eine Identitätsprüfung. Ein Anbieter ohne Bewilligung
bedeutet freie Auswahl und dafür kein Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und eine steuerliche
Behandlung, die nach kantonalem Recht anders ausfallen kann.
Spielerschutz: Limiten, Sperren und die Frage, wer sich überhaupt registrieren darf
Der Spielerschutz in der Schweiz ist nicht als Höflichkeitsformel angelegt, sondern als Bedingung vor der
ersten Wette. Wer sich bei Sporttip erstmals beteiligen will, muss Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage
setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung der
Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für
jeweils 30 Tage möglich.

Dieses Modell verdient einen zweiten Blick, weil es sich von dem unterscheidet, was in vielen Ländern üblich
ist. Die Limiten setzt nicht der Staat, sondern der Spielende; der Veranstalter muss nach Art. 87 VGS einen
oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Eine
Absenkung wirkt nach der Vorschrift sofort, eine Erhöhung erst nach 24 Stunden — Swisslos und die Loterie
Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Eine feste staatliche Einzahlungsobergrenze kennt
die Schweiz nicht. Wer die Wahl zwischen einem sofort wirksamen Bremsweg nach unten und einer Wartefrist nach
oben einmal verstanden hat, versteht auch, wohin das System zeigt.
Die zweite Säule ist die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage
selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten
Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum
Liechtenstein. Nach Art. 80–82 BGS umfasst das System sowohl die Sperre überschuldeter oder suchtkranker
Personen als auch die Selbstsperre, und alle Sperren laufen in einem gemeinsamen Register zusammen. Eine
freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), wobei eine Fachstelle beteiligt
ist (Art. 81 BGS); eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).
Die Altersgrenze schliesslich ist eine harte Kante. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen;
Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Im Online-Bereich sind Minderjährige nicht
zugelassen (Art. 72 BGS). Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht
wetten — für einen Motorsport-Fahrer oder ein Teammitglied ist die eigene Serie damit tabu.
Bei der Registrierung kommen die Altersgrenze und die Wohnsitzregel zusammen. Für ein Online-Spielkonto bei
Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet;
es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus
dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Für Loterie Romande gilt das
Gegenstück im Westschweizer Gebiet.
Wer ausgeschlossen oder minderjährig ist, hat übrigens keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45
BGS). Das ist die Stelle, an der Spielerschutz und Geld zusammenfallen: Der Einsatz ist dann nicht nur
verloren, sondern wird auch nicht erstattet.
Ein Punkt, der nüchtern bleiben muss, gehört daneben. Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt und stellt
fest, dass an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft
wurde. Das ist keine Randnotiz zur Statistik, sondern der Grund, weshalb die Schutzmechanismen im
Online-Bereich an technische Kontrollen gebunden sind und nicht an die Sorgfalt an einem Schalter.
Swisslos Sporttip: die einzige Option für die Deutschschweiz
Swisslos ist die Veranstalterin, die für den grössten Teil der Deutschschweiz das Sportwetten-Angebot
überhaupt erst zugänglich macht. Das Produkt heisst Sporttip, dahinter steht die SWISSLOS Interkantonale
Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Sportwetten gestützt auf die Interkantonale
Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 veranstaltet. Die Bewilligung
ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa.
Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG
und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Für die Westschweiz ist Swisslos nicht
zuständig — dort veranstaltet die Loterie Romande. Ein Wettender in Bern kommt an Sporttip, ein Wettender in
Neuenburg nicht.
Bei den Limiten wird das Angebot konkret. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt
CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette
CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der
Limite wird nicht angenommen. Wer mit einer Systemwette arbeitet, hat also deutlich mehr Spielraum als mit
einer Kombiwette — und wer auf ein einzelnes Rennen setzt, stösst bei CHF 1’000 an.
Gewinne werden in dieser Struktur zweistufig ausgezahlt. Bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt
Swisslos den Betrag automatisch dem Wallet gut; darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3
Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Der Gewinnbetrag selbst
ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten; das
Resultat wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. An dieser
zweiten Rundung verliert niemand ein Vermögen, aber sie erklärt, warum auf dem Wettschein selten die Zahl
steht, die man selbst ausgerechnet hat.
Ein paar weitere Bedingungen gehören zu einem vollständigen Bild. Guthaben lässt sich per Online-Zahlung oder
Einzahlungsschein kaufen, ab einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich,
und der Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay ist als
Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos verfügbar, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App
bestätigt wird. Auszahlungen auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank-
oder Postkonto sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission
von 3 % anfallen, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen
ist nicht auszahlbar.
Zum Wettprogramm gehört mehr als die Einzelwette. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und
Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf
den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen
Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quotenboosts gelten nur online für
Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten
Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz
und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Ein Detail an diesen Boosts ist der eigentliche Knackpunkt. Der Kombiboost verlangt vier Voraussagen mit je
mindestens 1.50 — das ist eine Hürde, die das Angebot erst dann wertvoll macht, wenn die Kombination ohnehin
gross genug ist. Wer zwei Rennen kombinieren wollte, bekommt nichts, und wer den Boost mit einem Cash-Out
beendet, verliert ihn vollständig. Das ist kein Betrug, aber es ist auch kein Geschenk.
Wichtig für den Alltag ist die Behandlung von Absagen, gerade im Motorsport. Wird ein Wettereignis abgesagt
und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist
die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote
1.00. Bei Regen, roter Flagge oder einem verschobenen Wertungslauf greift also nicht der Verlust, sondern die
Rückabwicklung.
Zwei Termine sollte man kennen. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen
Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine
Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Das ist
grosszügig bemessen — 26 Wochen —, aber es ist eine Frist, und Fristen laufen ab.
Bleibt die Frage nach Livewetten und Übertragung. Bei Sporttip gilt die Livewette unabhängig davon, ob das
Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert
werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte,
Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Im Motorsport entspricht das
einem Überholmanöver in der letzten Runde oder einem Boxenstopp in der Schlussphase: Wer in diesem Moment
noch auf den Ausgang setzt, darf sich nicht auf die Quote verlassen.
Und die Zugangswege: Sporttip-Wetten lassen sich online über Swisslos oder über die Sporttip App für iOS und
Android abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code auch an einer Sporttip Verkaufsstelle
gespielt werden — ein Weg, der für alle interessant ist, die den Wettschein nicht am Bildschirm, sondern am
Schalter abschliessen wollen.
Verdikt: Sporttip ist für Deutschschweizer und Tessiner nicht die günstigste unter vielen Optionen,
sondern die einzige mit Schweizer Bewilligung — und diese Bewilligung ist teuer erkauft. Der Mindesteinsatz
von CHF 1 steht einem Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette gegenüber, ein
Verkaufsschalter verkauft trotzdem in fast der Hälfte der geprüften Fälle an Minderjährige, und der
Kombiboost verfällt bei einem Cash-Out. Wer Wetten als Unterhaltung mit klaren Leitplanken betreibt, findet
hier das vollständigste Regelwerk des Landes; wer eine Wette über CHF 1’000 platzieren oder ein Rennen
wetten, das nicht auf der Gespa-Liste steht, wird hier nicht fündig.
Loterie Romande Jouez Sport: die Option für die Westschweiz
Die Loterie Romande ist das Gegenstück für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis,
Neuenburg, Genf und Jura. Sie veranstaltet Jouez Sport und trägt dieselbe Art von Bewilligung: eine
Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51) unter Aufsicht
der Gespa. Veranstalterin ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande.
Die Dimensionen des Unternehmens sind an der Zahl der Verkaufsstellen ablesbar: 2’350 Verkaufsstellen in der
Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Als Kontaktadresse nennt die Loterie Romande Avenue de Provence 14, 1001
Lausanne. Für einen Wettenden ausserhalb dieser sechs Kantone ist Jouez Sport nicht erreichbar — die
Wohnsitzvoraussetzung gilt hier genauso wie bei Swisslos.
Wer in der Westschweiz lebt, hat damit faktisch die Wahl zwischen Jouez Sport und einem Anbieter ohne
Schweizer Bewilligung. Die beiden sind keine Alternativen derselben Art. Jouez Sport ist an das schweizweite
Sperrregister angeschlossen, verlangt eine Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen und unterliegt der
Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. Ein Anbieter ohne Bewilligung bietet all
das nicht. Was Jouez Sport umgekehrt nicht bietet, ist der grösste Teil der Welt: Nur Ereignisse, die auf der
geschlossenen Liste stehen, sind überhaupt bespielbar.
Verdikt: Für die Westschweiz ist Jouez Sport die Alternative mit Schweizer Bewilligung, und der Vergleich
mit einem ausländischen Anbieter entscheidet sich nicht an der Quote, sondern an dem, was im Streitfall
zählt — einem Register, an das man angeschlossen ist, und einer Aufsicht, bei der man sich beschweren kann.
Wessen Wohnsitz in Freiburg oder Genf liegt und wer Wetten mit Schweizer Rechtsweg will, landet hier; wer in
Zürich wohnt, kommt an dieses Konto gar nicht heran, und die Diskussion ist damit beendet.
Unibet: globales Programm ohne Schweizer Bewilligung
Unibet gehört zu den Marken, die Schweizer Wettende am häufigsten nennen. In der Schweiz hat Unibet keine
Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten; eine gemeldete
ausländische Bewilligung ist in der Schweiz nicht etabliert und hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung. Die
praktischen Folgen sind greifbar: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg bei
Streitigkeiten, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.
Wer Unibet trotzdem prüft, sollte den Vergleich an den Stellen ansetzen, an denen er wirklich entschieden
wird. Bei einem Schweizer Veranstalter ist der Weg vom Streit zum Verfahren klar geregelt. Bei einem Anbieter
ohne Bewilligung hängt die Durchsetzung eines Anspruchs von einem Rechtsweg ab, der nicht in der Schweiz
beginnt.
Verdikt: Unibet ist ein Angebot für Wettende, die ein breites Programm einer Schweizer Aufsicht
vorziehen — und der Preis dafür ist, dass die Sperrliste eine Marke jederzeit aus dem Netz nehmen kann, ohne
dass der Wettende darauf Einfluss hätte.
bet365: bekanntes Haus auf der Sperrliste
bet365 ist in der Schweiz ohne Bewilligung tätig. Die Gespa führt bet365 ausdrücklich als eine der Marken auf
der Sperrliste, und die Liste der blockierten Domains ist bereits seit dem 3. September 2019 in Kraft; Ende
2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden durch neue ersetzt — die Aufsicht
nennt dafür den Begriff des Domain-Hoppings. Wie bei allen Marken ohne Bewilligung gilt: Die Tätigkeit ist in
der Schweiz nicht gestattet, und wer hier anbietet, macht sich nach Art. 130 BGS strafbar. Der Wettende wird
nicht bestraft, trägt aber das Risiko, dass Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter
eingezogen werden können.
Verdikt: Dass eine der bekanntesten Wettmarken der Welt auf der schweizerischen Sperrliste steht, ist der
deutlichste Beleg für den Umfang des Schweizer Sonderwegs — die Bekanntheit einer Marke sagt hier über ihre
Zulässigkeit nichts, und der Domain-Wechsel macht die Suche nach ihr nur lästig, nicht legal.
Playzilla: Casino-Marke mit Wettanspruch
Playzilla gehört zur Gruppe der Marken, die in der Schweiz ohne Bewilligung auftreten. Eine in der Schweiz
wirksame Bewilligung liegt nicht vor; eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung.
Verbindung zum schweizerischen Sperrregister: keine. Schweizer Rechtsweg: keiner.
Verdikt: Marken, die vom Casino her kommen und Sportwetten mitführen, ändern an dieser Einordnung nichts —
ohne Schweizer Bewilligung fehlt die Aufsicht, und das Merkmal, das die Marke auszeichnet, ist nicht die
Wettkompetenz, sondern die Bandbreite des übrigen Angebots.
BetLabel: Marke ohne Schweizer Zulassung
BetLabel hat keine Schweizer Bewilligung. Es gilt, was für alle Marken ohne Bewilligung gilt: Die Tätigkeit
ist in der Schweiz nicht erlaubt, das Sperrregister kennt die Marke nicht, und ein Schweizer Rechtsweg steht
nicht offen. Die Domain kann auf die Sperrliste genommen werden.
Verdikt: Bei einer Marke, über deren Schweizer Zulassung nichts weiter zu sagen ist als ihr Fehlen, bleibt
der Vergleich mit dem eigenen Anspruch: Wer heute eine Wette platziert, weiss bei jedem Schweizer
Veranstalter vorher, welche Stelle im Streitfall zuständig ist — hier weiss er es nicht.
DirectionBet: Nischenmarke ohne Bewilligung
DirectionBet tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Damit fehlen Anschluss an das schweizweite
Sperrregister, ein Schweizer Rechtsweg und jede Aufsicht durch die Gespa; die Domain kann blockiert werden.
Verdikt: Für eine Marke, die im Gespräch über Schweizer Sportwetten praktisch nicht vorkommt, ist der
entscheidende Punkt nicht ihr Programm, sondern dass jede Erstattung im Konfliktfall ausserhalb des
Schweizer Rechtssystems durchgesetzt werden müsste.
22Bet: breites Sortiment, kein Schweizer Schutz
22Bet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung ist in der Schweiz nicht
etabliert und hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung; die Marke ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, und
ihre Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.
Verdikt: Ein umfangreiches Sortiment ersetzt keine Aufsicht — und bei einem Anbieter, der an kein
Sperrregister angeschlossen ist, gilt die eigene Limite nicht automatisch überall, wo der Wettende spielt.
Roobet: Marke ohne Schweizer Bewilligung
Roobet hat keine Schweizer Bewilligung und fällt damit unter dieselbe Einordnung wie die übrigen Marken ohne
Zulassung: keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme in die
Sperrliste.
Verdikt: Bei einer Marke, deren Schweizer Zulassung schlicht nicht existiert, ist die nützlichste
Information für einen Wettenden, dass sich ein Schweizer Verfahren gegen sie auf die Sperrliste beschränkt —
und dass er bei einem Streit über eine Auszahlung keine Schweizer Stelle anrufen kann.
GG.BET: internationale Marke ausserhalb der Schweizer Bewilligung
Auch GG.BET bietet in der Schweiz ohne Bewilligung an. Es gilt die vollständige Einordnung: keine
Bewilligung, keine Wirkung einer ausländischen Bewilligung nach Art. 4 BGS, kein Anschluss an das
Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche DNS-Blockade über die Sperrliste.
Verdikt: Bleibt am Ende die Steuerfrage, wird der Unterschied praktisch: Gewinne bei Schweizer
Veranstaltern sind bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei, während Gewinne ausländischer Anbieter je
nach Kanton anders behandelt werden — und der Wohnsitz entscheidet, nicht die Marke.
Was ein Bonusversprechen im Motorsport nicht einlöst
Motorsport ist ein dankbares Feld für Werbeversprechen, weil ein Rennen viele kleine Ereignisse erzeugt: Das
Qualifying, die Startaufstellung, der erste Boxenstopp, die schnellste Runde. Anbieter ohne Schweizer
Bewilligung bauen daraus gern Kombinationen, die sich beeindruckend lesen lassen. Ein Freiwett-Versprechen
sieht anders aus, sobald es auf seine Bedingungen trifft: Bei einem Freiwett, dessen Einsatz nicht
zurückgezahlt wird, ist der Wert nicht die genannte Summe, sondern Freiwettbetrag mal Quote minus 1, geteilt
durch die Quote und multipliziert mit der Auszahlungsquote des Marktes. Bei einem Freiwett über CHF 50 auf
eine Wette mit Quote 2.00 in einem Markt mit der oben berechneten Auszahlungsquote von rund 95 % bleibt so
ein Wert von 50 × (2,00 − 1) ÷ 2,00 × 0,95, also rund CHF 23.75. Das ist kein Gewinn, sondern ein
durchschnittlicher Wert über viele Wetten hinweg — und die Hälfte dessen, was auf der Werbefläche stand.
Die Werbeaussage «Quotenboosts inklusive» ist der angebotenen Sache nach korrekt und der Sache nach trotzdem
irreführend, sobald man die Bedingungen danebenlegt. Bei Sporttip gilt der Kombiboost nur online, für
Prematch-, Live- und Systemwetten, und nur mit mindestens vier Voraussagen von je mindestens 1.50; der
Quotenboost gilt nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Bei einem Cash-Out verfällt der
Boost. «Boost» heisst hier also: eine Erhöhung für eine Kombination, die ohnehin gross sein muss, und
innerhalb eines Fensters, das der Wettende nicht selbst bestimmt.
Der dritte Begriff, der einer Übersetzung bedarf, ist «Cash-Out» als Sicherheitsnetz. Der angebotene Betrag
liegt unter dem möglichen nicht vorzeitigen Wettgewinn, er hängt vom Stand des Rennens ab, er kann jederzeit
geändert werden, und für jeden Markt garantiert ist er nicht. Ein Sicherheitsnetz, dessen Maschenweite der
Verkäufer festlegt, ist keines.
An dieser Stelle lohnt die nüchterne Rechnung, die ein solches Angebot verdient. Bei einem Freiwett über
CHF 50 auf Quote 2.00 in einem Markt mit rund 95 % Auszahlungsquote ergibt sich der Betrag von rund
CHF 23.75 als durchschnittlicher Wert über viele Wetten — ein statistischer Schätzwert, keine Zusage, und
keine Aussage darüber, ob die einzelne Wette aufgeht. Wer diesen Wert über viele Freiwetten hinweg betrachtet,
landet ungefähr dort. Wer eine einzelne Wette betrachtet, gewinnt sie oder nicht.
Steuern: Wann ein Motorsport-Gewinn steuerfrei bleibt und wann nicht
Gewinne aus einem in der Schweiz erlaubten Grossspiel — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis
zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn von der Einkommenssteuer befreit und erst darüber steuerbar. Der
Bundesbetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400. Der kantonale
Freibetrag weicht davon ab und ist je nach Kanton unterschiedlich — deshalb gibt es hier keine einzelne
Kantonszahl, und jede wäre falsch.
Über dem Schwellenwert behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung
zurückgeholt werden kann. Für einen typischen Wettenden liegt ein Einzelgewinn weit unter diesem Betrag: Es
fällt keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn an. Eine Wettsteuer auf den Einsatz
gibt es in der Schweiz nicht.
Anders sieht es bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung aus. Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen
nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis kann sie anders behandeln: Thurgau etwa
behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als volles Einkommen. Das ist keine
Fussnote, sondern der Punkt, an dem die Wahl des Anbieters nachträglich Geld kostet. Wer in einem Kanton mit
dieser Praxis wohnt, sollte die Frage mit einer Steuerberaterin oder der kantonalen Steuerverwaltung klären,
bevor er sich über einen ausländischen Gewinn freut.
Häufige Fragen zu Online-Motorsport-Wetten in der Schweiz
Ist es in der Schweiz erlaubt, auf Motorsport zu wetten, und bei wem?
Ja, erlaubt und ausschliesslich bei Swisslos (Sporttip) und der Loterie Romande (Jouez Sport). Beide halten
eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz im jeweiligen Gebiet
voraus: Swisslos für die Deutschschweizer Kantone, Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande für FR, GE, JU,
NE, VD und VS. Alle anderen Marken haben keine Schweizer Bewilligung.
Welche Rennserien und Wettarten stehen in der Gespa-Liste der zugelassenen Sportwetten?
Das entscheidet die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. Qualifikationsrunden,
Frauenwettbewerbe und Rangierungswetten stehen nur darauf, wenn sie aufgeführt sind; Wetten auf Trainings
sind ausgeschlossen, ebenso Corner- und Kartenmärkte. Esports kommt in der Liste nicht vor. Welche
Motorsport-Serie im Programm steht, zeigt das Wettprogramm des Veranstalters.
Wie ergibt sich der Gewinnbetrag einer Wette aus Einsatz und Quote, und wie wird bei Kombinationen gerechnet?
Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten.
Ein Einsatz von CHF 20 auf Quote 2.10 ergibt einen Rückzahlungsbetrag von CHF 42. Bei Sporttip wird das
Resultat zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet, weshalb der
Wettschein selten exakt der eigenen Rechnung entspricht.
Was geschieht mit einer Wette, wenn ein Rennen abgesagt oder verschoben wird?
Bei Sporttip ist die Wette ungültig, wenn das Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem
ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt wird. Einzelwetten werden dann zurückbezahlt.
In Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00, die übrigen Voraussagen bleiben gültig und
werden weiterhin gewertet.
Wie wirken Verlustlimiten und die Spielsperre, und wer darf sich überhaupt registrieren?
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite
von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 72
Stunden. Registrieren darf sich, wer mindestens 18 Jahre alt ist, im Vertragsgebiet wohnt und keine Spielsperre
hat.
Sportarten – handicapwettench
Inhalt erstellt vom Team «handicapwettench»
