Davis Cup Wetten in der Schweiz – warum nur zwei Anbieter in Frage kommen
Ladevorgang...
In der Schweiz gibt es für Sportwetten genau zwei Veranstalterinnen mit Bewilligung, und beide gehören zu den kantonalen Lotteriegesellschaften. Wer auf den Davis Cup setzen will, hat also nicht die Wahl zwischen zwanzig Buchmachern, sondern zwischen zwei Wegen: dem bewilligten, kantonal begrenzten Schweizer Angebot oder einer ausländischen Seite ohne Schweizer Bewilligung, die den Wettenden hierzulande nichts schuldet.
Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Angaben der Gespa und die Bedingungen der beiden Veranstalterinnen geprüft.
Der Vergleich zuerst: wer in der Schweiz überhaupt Tennis anbieten darf
Die Reihenfolge ist in dieser Frage keine Stilfrage. Wer die Quoten vergleicht, bevor er die Bewilligung geprüft hat, vergleicht Preise in einem Markt, in dem die eine Hälfte der Anbieter gar nicht mitspielen darf.
Der Rahmen ist schnell abgesteckt. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und stehen unter Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Nicht die ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht zwei Teile, eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt.
Das ist die ganze Liste. Eine Bewilligung lässt sich nicht dazukaufen, nicht umgehen und nicht durch eine ausländische Lizenz ersetzen. Ein ausländisches Permit entfaltet in der Schweiz keine Wirkung.
Die Vergleichstabelle: Bewilligung, Veranstalterin, Marke
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin oder gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| 20Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine Lizenz mit Geltung in der Schweiz |
| WirWetten | keine Schweizer Bewilligung | keine Lizenz mit Geltung in der Schweiz |
| Betwinner | keine Schweizer Bewilligung | keine Lizenz mit Geltung in der Schweiz |
| BetOnRed | keine Schweizer Bewilligung | keine Lizenz mit Geltung in der Schweiz |
| BC.Game | keine Schweizer Bewilligung | keine Lizenz mit Geltung in der Schweiz |
| Funbet | keine Schweizer Bewilligung | keine Lizenz mit Geltung in der Schweiz |
| Duelbits | keine Schweizer Bewilligung | keine Lizenz mit Geltung in der Schweiz |
| Sportuna | keine Schweizer Bewilligung | keine Lizenz mit Geltung in der Schweiz |
Die Spalte mit der ausländischen Lizenz ist bewusst so formuliert, wie sie sich liest: als Meldung der Seite über sich selbst, nicht als Bewilligung. Für keine der acht ausländischen Marken ist eine Lizenz festgestellt, die in der Schweiz Geltung hätte, und nach Artikel 4 BGS hätte eine solche Lizenz ohnehin keine Kraft. Was bleibt, ist eine Marke, ein Konto und ein Zahlungsweg — und keine Stelle im Land, die sich für die Auszahlung zuständig fühlt.
Wer hier eine Rangliste erwartet, die einen Testsieger krönt, bekommt sie nicht. Der Vergleich kann nur prüfen, ob eine Bewilligung da ist, wie hoch die Einsätze gedeckelt sind und wie das Geld zurückkommt. Alles andere ist Marketing oder Geschmack.
Was der Abstand zwischen den Einsätzen über ein Konto sagt
Zwischen den Gruppen liegt weniger die Quote als die Begrenzung. Bei Sporttip kostet eine Einzel- oder Kombiwette mindestens CHF 1, höchstens CHF 1’000, eine Systemwette höchstens CHF 10’000. Swisslos darf diese Werte jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Deckel ist also kein Versprechen, sondern eine Hausregel mit Vorbehalt.
Für einen Spielenden mit CHF 50 pro Monat ist das irrelevant. Für jemanden, der eine Überzeugung mit CHF 3’000 unterlegen will, ist es die ganze Frage: Bei Sporttip geht das nicht in einer Wette, bei einer ausländischen Seite geht es — und genau dort endet die Schweizer Verlustlimite, die an das Konto gebunden ist. Mehr Freiheit beim Einsatz heisst hier weniger Schutz beim Verlust.
Der Davis Cup als Wettobjekt: ein Mannschaftsformat, das Wetten anders rechnet
Der Davis Cup ist kein Turnier im üblichen Sinn. Er ist ein Länderkampf, den der Tennis-Weltverband ITF veranstaltet, erstmals 1900 als Begegnung zwischen den USA und Grossbritannien in Boston ausgetragen. Rekordsieger sind die Vereinigten Staaten mit 32 Erfolgen, vor Australien mit 28, davon vier als Australasien. Wer auf Tennis setzt und dabei an Grand Slams denkt, setzt an dieser Stelle zum ersten Mal falsch.
Die 2026-Ausgabe ist die 114., sie läuft vom 5. Februar bis 29. November. Die 1. Qualifikationsrunde wurde vom 5. bis 8. Februar gespielt, die 2. Qualifikationsrunde vom 18. bis 20. September. Für das Final 8 sind Spanien, Deutschland, Grossbritannien, Österreich, Südkorea, Tschechien, Kanada und Italien qualifiziert, wobei Italien als Titelverteidiger Gastgeber ist. Den Wettbewerb 2025 hatte Italien im Finale in Bologna gegen Spanien mit 2:0 gewonnen; 161 Nationen hatten sich gemeldet, 157 spielten.
Zum Zeitpunkt dieser Seite steht das Finalturnier noch aus. Wer jetzt auf den Ausgang setzt, handelt auf ein Feld, das feststeht, und ein Ergebnis, das nicht feststeht.
Zwei Tage, bis zu fünf Partien — und ein Punkt, an dem die Begegnung endet
Ein regulärer Länderkampf wird an zwei Tagen mit bis zu vier Einzeln und einem Doppel ausgetragen, alle Partien im Best-of-Three, also auf zwei Gewinnsätze. Sobald eine Mannschaft drei Siege hat, entfallen die restlichen Partien. Im Finalturnier werden pro Begegnung sogar nur drei Partien gespielt: zwei Einzel, bei Bedarf ein Doppel.
Daraus folgen die zwei Fallen, über die am häufigsten gestritten wird. Erstens: Eine Begegnung kann nach der dritten Partie vorbei sein, obwohl die vierte nie auf dem Platz war. Wer auf die vierte Partie gesetzt hat, hat auf etwas gesetzt, das nicht mehr stattfindet. Zweitens: Im Finalturnier gibt es abhängige Partien — wer auf ein Einzel setzt und auf den Gesamtsieg, hat zwei Märkte, die nicht unabhängig voneinander sind.
Genau dieses zweite Problem hat beim bewilligten Schweizer Angebot eine technische Antwort. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann die ganze Kombiwette für ungültig erklärt und der Einsatz zurückerstattet werden. Für den Spielenden heisst das: Eine Kombiwette aus zwei Partien desselben Länderkampfs, die ohne die Funktion zustande kommt, ist keine Wette mit Restrisiko, sondern eine ohne vereinbarte Gültigkeit.
Quoten bei Länderkämpfen: weniger Auswahl im Markt, mehr Gewicht auf wenigen Partien
Dass ein Wettkampf aus drei bis fünf Matches besteht, macht ihn nicht leichter zu bepreisen. Im Gegenteil. Bei einem Grand Slam verteilt sich die Aufmerksamkeit auf ein Hauptfeld, bei einem Länderkampf hängt alles an vier bis fünf Namen, von denen einer an einem Tag krank werden kann.
Dazu kommt eine Eigenheit des Schweizer Markts: Was überhaupt angeboten werden darf, steht auf einer geschlossenen Liste. Die Gespa führt in der Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026; Artikel 25 BGS und Artikel 29 VGS), was gesetzt werden darf. Qualifikationsrunden stehen dort nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, und Ranking-Wetten nur dann, wenn das Ranking den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe stehen dort nie. Corner- und Kartenmärkte sucht man in der Liste ebenso vergeblich wie eine Esport-Sektion.
Für den Davis Cup bedeutet das: Das Angebot ist da, aber schmaler als auf einer ausländischen Seite. Wer Nebenmärkte sucht, findet sie eher woanders — und verliert dort die Schweizer Aufsicht. Wer eine der wenigen Partien mit einem klaren Preis setzen will, braucht die Breite nicht.
Was ein Preis von 1.90 in beiden Richtungen bedeutet
Ein Markt mit zwei Ausgängen ist die einfachste Rechnung, die es im Sportwettenmarkt gibt, und die einzige, die man ohne Taschenrechner nachprüfen kann. Nehmen wir für die Veranschaulichung eine Begegnung im Davis Cup mit zwei möglichen Siegern und Quoten von 1.90 auf beiden Seiten — ausdrücklich ein Beispiel, kein abgefragter Kurs, kein Kurs dieses oder jenes Anbieters.
Die Auszahlungsquote dieses Marktes ergibt sich aus der Summe der Kehrwerte der Quoten: zweimal 1 durch 1.90, also rund 1.0526. Der Kehrwert davon liegt bei gerundet 95,0 Prozent, die Marge als Rest bei rund 5,0 Prozent des Umsatzes. Das ist der Anteil, den die Buchhaltung des Veranstalters von jedem gesetzten Franken einbehält, bevor überhaupt ein Ergebnis feststeht.
Die Bandbreite macht die Sache interessanter als der eine Wert. Bei Quoten um 1.90 auf beiden Seiten liegen Auszahlungsquote und Marge typischerweise in einer Grössenordnung von rund 95 Prozent Auszahlung beziehungsweise rund 5 Prozent Marge — unter der Annahme, dass genau zwei Ausgänge bestehen und beide gleich bepreist sind. Sobald ein Aussenseiter mit ins Spiel kommt, dessen Quote grösser ist als die des Favoriten, verschiebt sich das Verhältnis zwischen den beiden Kehrwerten, und die Auszahlungsquote dieses Marktes fällt. Bei einem Markt mit drei Ausgängen, etwa einem Sieg mit 2:0, 2:1 oder einer Niederlage, verteilt sich dieselbe Marge auf drei Kehrwerte, und der Aufschlag pro Ausgang wird kleiner, ohne dass der Markt für den Veranstalter schlechter würde.
Wer die Marge spürt, spürt sie nicht in einem einzelnen Tipp. Sie sitzt in jedem, und über ein Turnier mit acht Begegnungen summiert sie sich zu einem Betrag, den niemand auf einem Wettschein sieht. Die Zahl, die in der Werbung steht, ist die Quote. Die Zahl, die zählt, ist der Abstand zwischen den beiden Quoten eines Marktes.
Was eine Schweizer Bewilligung im Alltag tatsächlich abdeckt
Die Bewilligung ist kein Papier im Schrank. Sie hängt an fünf Bedingungen, und jede davon berührt den Alltag des Spielenden unmittelbar.
Die erste ist der Wohnsitz. Wer ein Online-Konto bei Swisslos eröffnen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet haben. Eine Spielsperre darf nicht bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren; die Angaben werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Bei Loterie Romande gilt dasselbe für die Westschweiz. Wer in Genf wohnt, kommt nicht an Sporttip, wer in Zürich wohnt, nicht an Jouez Sport. Nicht weil eine der beiden Seiten unfreundlich wäre, sondern weil jede ihr eigenes Gebiet bedient.
Das Vertragsgebiet von Swisslos umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Die zweite Bedingung ist die Identität. Ein Konto pro Person, geprüft. Das ist der Punkt, an dem sich der Schweizer Markt am stärksten von dem unterscheidet, was ein Spielender im Ausland erlebt: Hier gibt es keine Wette ohne Namen, und Auszahlungen laufen ausschliesslich auf ein Zahlungskonto, das auf den Kontoinhaber lautet. Anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht, und Kredit an Spielende wird nicht gewährt.
Die dritte Bedingung ist das Alter. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten — beim Davis Cup also kein Spieler auf seine eigene Begegnung, kein Betreuer auf seine Mannschaft.
Die vierte Bedingung betrifft die Höhe. Der Mindesteinsatz bei Sporttip liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombiwette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Diese Limiten sind Hausregeln, keine Gesetzeswerte, und Swisslos kann sie jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern.
Die fünfte ist die unspektakulärste und die wichtigste: Es gibt eine Stelle, die zuständig ist. Wer eine ausgezahlte Wette nicht erhält, hat einen Ansprechpartner. Wer wissen will, was gesetzt werden darf, kann die Liste einsehen. Diese Selbstverständlichkeit ist im Ausland nicht selbstverständlich.
Italien, Bologna, 2:0 — und was daraus für 2026 folgt
Ein Blick auf das vergangene Jahr ist kein Zierrat. Den Davis Cup 2025 gewann Italien im Finale in Bologna gegen Spanien mit 2:0. Wer daraus ableitet, Italien sei auch heuer die sichere Bank, verwechselt eine Mannschaft mit einer Quote.
Der Wert dieser Information liegt an einer anderen Stelle: am Heimvorteil. Im Finalturnier spielt der Titelverteidiger zu Hause, das heisst, italienische Partien finden in einer Halle statt, in der das Publikum nicht neutral ist. Ein solcher Faktor fliesst in die Quote ein, und wer meint, ihn besser einzuschätzen als der Markt, muss sich fragen, warum alle anderen ihn übersehen haben sollten. Die Bilanz aus dem Vorjahr ist ein Grund, die italienischen Partien dieses Jahr genauer anzusehen, kein Grund, sie zu setzen.
Live, Cash-Out, Boost: drei Funktionen mit kleiner Schrift
Die drei Funktionen, mit denen moderne Wettseiten um Aufmerksamkeit werben, verdienen je einen eigenen Absatz, weil sie die Regeln ändern, unter denen eine Wette gilt.
Bei Sporttip-Livewetten bleibt die Wette gültig, unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird — der Stream ist kein Teil des Vertrags. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoentscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Im Tennis sind die entsprechenden Situationen andere, die Mechanik aber dieselbe: Wer während einer gerade entschiedenen Partie abschickt, bekommt seinen Einsatz zurück und nichts sonst.
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Das Wort «Boost» klingt nach einem Geschenk. Es ist eine Bedingung mit Anhang: vier Voraussagen, jede mindestens 1.50, alle online. Ein Davis-Cup-Länderkampf mit drei oder vier Partien kann diese Schwelle rechnerisch erfüllen — aber nur, wenn alle Partien gespielt werden. Genau das ist bei diesem Format nicht garantiert.
Regeln, die den Gewinn auf den Rappen genau bestimmen
Zwei mechanische Details entscheiden über Beträge, die ein Spielender als selbstverständlich ansieht.
Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, wobei die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten ist. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Ein Gewinn von rechnerisch CHF 47,87 wird also zu CHF 47,85.
Die zweite Regel ist die über die reguläre Spielzeit. Bei Sporttip umfasst sie die reguläre Spieldauer — im Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Diese Formel ist für Fussball geschrieben; im Tennis entspricht ihr die Frage, ob eine Aufgabe oder ein Abbruch die Partie beendet, und die Antwort steht im jeweiligen Wettprogramm, nicht in einer allgemeinen Regel.
Die Rechtslage: was eine ausländische Seite in der Schweiz ist und was nicht
Artikel 4 BGS ist ein Satz, der viel Arbeit macht: Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Eine Curaçao-, Malta-, deutsche oder sonstige Lizenz entfaltet hierzulande keine Wirkung.

Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht und die einzige.
Die schlechte Nachricht betrifft das Geld. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden. Wer auf einer nicht bewilligten Seite CHF 200 gewinnt und das Geld nie sieht, hat keinen Schweizer Weg, es zurückzuholen. Die zuständige Stelle für eine Schweizer Bewilligung ist nicht zuständig für eine ausländische Firma.
Dazu kommt die Sperrliste. Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — dieses Domain-Hopping ist der Grund, warum eine Sperrliste nie fertig wird und warum die Abwesenheit einer Marke auf der Liste nichts über ihre Bewilligung sagt.
Dass eine Seite erreichbar ist, heisst nichts. Dass sie auf einer Sperrliste steht, heisst etwas.
Was nur die beiden Veranstalterinnen anbieten dürfen
Die Grenze verläuft nicht zwischen guten und schlechten Buchmachern, sondern zwischen zwei Rechtsordnungen.
Auf der Schweizer Seite steht ein geschlossener Katalog. Nur Sportveranstaltungen dürfen Gegenstand einer Wette sein — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind unzulässig. Was genau gesetzt werden darf, regelt die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit die Veranstalterin über eine entsprechende Bewilligung verfügt; das BGS enthält keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.
Auf der ausländischen Seite steht ein Angebot ohne diese Grenze, ohne Schweizer Aufsicht und ohne Anschluss an das Sperrregister. Wer dort spielt, spielt nach Hausregeln einer Firma, deren Sitz nicht in der Schweiz liegt und deren Entscheide keine Schweizer Instanz prüft.
Die ehrliche Lesart lautet nicht, die eine Seite sei die sichere. Die bewilligte Seite bietet vollen Schweizer Schutz — und nur zwei Veranstalterinnen, einen geschlossenen Sportkatalog, eine Wohnsitzbindung und eine Identitätsprüfung. Die andere Seite bietet mehr Auswahl und mehr Einsatzfreiheit — und keinen Schweizer Regress. Beides sind echte Nachteile, und der Leser entscheidet, welcher ihn mehr kostet.
Steuern: der Schwellenwert, den fast niemand erreicht
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen, und die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich, sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundeswert liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Schwellenwert weicht davon ab, deshalb gilt «je nach Kanton» und nicht eine einzelne kantonale Zahl.
Oberhalb des Schwellenwerts behält die Veranstalterin 35 Prozent Verrechnungssteuer ein; zurückgeholt wird sie über die Deklaration in der Steuererklärung. Ein typischer Wettender gewinnt weit unter dieser Grenze und zahlt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn.
Anders sieht es bei ausländischen Anbietern aus. Deren Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer auf einer ausländischen Seite gewinnt, hat also möglicherweise eine Steuerpflicht und keine Quellensteuer, die sie abdeckt. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze existiert nicht.
Dieser Absatz ist allgemeine Information und keine Steuerberatung. Für den eigenen Fall ist die kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung die richtige Adresse.
Werbung, Gratisspielguthaben und die 500’000 Franken
Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft. Das Verbot richtet sich an die Werbenden, nicht an die Spielenden — und es erklärt, warum eine ausländische Seite im Schweizer Markt nicht offen auftreten kann, ohne einen Fuss in ein Verfahren zu setzen.
Für Gratisspielguthaben und Gratiswetten braucht es die vorherige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und -bedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen der jeweiligen Veranstalterin. Ein Werbeverbot zu bestimmten Tageszeiten existiert in der Schweiz nicht.
Was bedeutet das für den Leser? Dass ein Gratisspielguthaben im Schweizer Markt ein bewilligtes Instrument ist und kein Zeichen besonderer Grosszügigkeit. Die 24 und die 8 sind Zahlen der Aufsicht, nicht des Marketings.
Spielerschutz: die Limiten sind selbst gesetzt, nicht staatlich verordnet
Die Schweiz hat keine gesetzliche feste Einzahlungsobergrenze. Wer eine erwartet, sucht an der falschen Stelle. Was das Gesetz verlangt, ist, dass die Veranstalterin den Spielenden zwingt, eigene Höchstwerte zu setzen: einen oder mehrere Maximalwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste.

Bei Sporttip sieht das konkret so aus. Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Nach dem Gesetzestext wirkt eine Erhöhung nach 24 Stunden; Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.
Diese 72 Stunden sind die eigentliche Schutzvorkehrung, und sie sind der Punkt, an dem viele die Geduld verlieren. Wer am Samstagabend nach einer Niederlage die Limite hochsetzen will, kommt am Dienstag an. Genau das ist die Absicht. Die Frist ist keine Schikane, sondern der Abstand zwischen einem Entschluss und einem Impuls.
Sperren, Register und der einzige Weg zurück
Neben den Limiten stehen zwei Instrumente, die hart greifen.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Wer sich für 90 Tage sperrt, ist 90 Tage draussen; niemand hebt das auf, auch nicht auf Bitten des Betroffenen. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine Sperre, die nur ein Anbieter kennt, ist keine Sperre; diese hier kennt der ganze Markt.
Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Ausgeschlossene und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne — wer gesperrt ist und trotzdem setzt, verliert den Anspruch auf das Geld, nicht nur den Zugang zur Seite.
Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Wer nicht sicher ist, ob er eine Sperre braucht, aber eine Pause will, findet dort die passende Form.
Ein Zahlenwert aus der Aufsicht gehört in diesen Abschnitt, weil er die Erwartung an die Kontrollen zurechtrückt: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Kontrolle am Schalter ist also nicht streng. Wer die Verantwortung für Alter und Limiten an die Verkaufsstelle delegiert, delegiert sie an eine Stelle, die in fast der Hälfte der geprüften Fälle nicht hingeschaut hat.
Wie Wetten abgerechnet werden, wenn eine Begegnung endet, bevor sie fertig ist
Der Davis Cup produziert diese Frage häufiger als jedes Einzelturnier, weil ein Länderkampf endet, sobald eine Mannschaft drei Siege hat.
Wer auf eine Partie gesetzt hat, die wegen des vorzeitigen Endes der Begegnung nicht mehr ausgetragen wird, hat auf ein Ereignis gesetzt, das nicht eintritt. Fällt der Wettgegenstand weg, wird in der Regel der Einsatz zurückerstattet. Wer dagegen auf den Gesamtsieg der Begegnung gesetzt hat, hat auf das Ereignis gesetzt, das stattgefunden hat — die Begegnung ist entschieden, die Wette wird abgerechnet.
Was bei Absage oder Abbruch einer einzelnen Partie gilt, steht im Wettprogramm der jeweiligen Veranstalterin. Die allgemeine Sporttip-Regel über die reguläre Spielzeit ist auf Fussball zugeschnitten; im Tennis ist der vergleichbare Fall die Aufgabe oder der Abbruch mitten in einer Partie, und die Antwort hängt an der Formulierung der konkreten Wette. Wer vor dem Abschicken des Wettscheins nicht weiss, wie seine Wette in diesem Fall gewertet wird, hat die Bedingung nicht gelesen, sondern nur die Quote.
Das ist die unspektakuläre Konsequenz aus dem Format: Bei einem Best-of-Three mit Mannschaftsentscheid sind Rückerstattungs- und Abrechnungsregeln kein Kleingedrucktes am Rand, sondern ein Bestandteil der Wette selbst.
Die zehn Anbieter im Einzelnen: für wen welcher Weg passt
Zehn Namen stehen zur Auswahl, und der ehrlichste Satz zu dieser Liste ist der: Es sind zwei Gruppen, nicht zehn Optionen. Die ersten zwei sind die einzigen mit Schweizer Bewilligung; die acht weiteren sind Marken ohne Schweizer Bewilligung, die Schweizer Spielende im Netz antreffen. Beide Gruppen werden hier nach denselben Kriterien beschrieben, und keine Marke der zweiten Gruppe wird als legal oder sicher bezeichnet.
Ein Hinweis zur Lesart dieser Abschnitte, weil er die Fairness betrifft: Die Karten der acht ausländischen Marken enthalten in dieser Sache keine Angaben über Bonusbedingungen, Zahlungswege, Limiten oder Turnierabdeckung. Wer hier also nichts über das Tennisangebot einer dieser Marken liest, liest keine negative Bewertung, sondern eine Grenze der Prüfung. Die Bewilligungsfrage dagegen ist bei allen acht dieselbe und wird bei allen acht gleich beantwortet.
1. Swisslos Sporttip: das kantonal gebundene Vollangebot
Sporttip ist das Sportwettprodukt der SWISSLOS Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Die Gesellschaft veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip.
Die Bewilligung ist die vollständige: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel nach BGS, unter Aufsicht der Gespa. Damit verbunden ist die Gebietsbindung. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Ein Online-Konto gibt es nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Gebiet, und die Registrierung setzt mindestens 18 Jahre, das Fehlen einer Spielsperre und eine einmalige Anmeldung pro Person voraus; die Ausweisdaten werden gegen Adressdatenbanken geprüft.
Bei den Einsätzen ist die Bandbreite eng: CHF 1 bis CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombiwette, bis CHF 10’000 für eine Systemwette, jederzeit änderbar. Die Werkzeuge sind breit: Kombiboost, Quoten- und Profitboosts, Cash-Out als vollständiger Ausstieg ohne Teilauszahlung, Livewetten und die Bet-Builder-Funktion für abhängige Ereignisse derselben Veranstaltung. Der Gewinn wird auf zwei Nachkommastellen gerundet und dann auf fünf Rappen abgerundet.
Das Urteil fällt hier nicht über die Marke, sondern über die Grenze: Die CHF 1’000 pro Wette machen dieses Angebot für kleine und mittlere Einsätze vollständig ausreichend und für grosse Einsätze strukturell ungeeignet. Wer in einem Länderkampf eine einzelne Partie mit CHF 50 begleiten will, findet alles, was er braucht, inklusive eines Cash-Out, der als vollständiger Ausstieg immerhin ehrlicher ist als eine Teilauszahlung mit unklarer Rechnung.
2. Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, andere Kantone
Auf der anderen Seite des Röstigrabens steht dieselbe Konstruktion unter anderem Namen. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Die Bewilligungslage entspricht der von Sporttip: Veranstalterbewilligung und Bewilligung pro Spiel nach BGS, Aufsicht durch die Gespa, ein Online-Konto nur für Personen mit Wohnsitz im eigenen Gebiet.
Wer im Wallis oder in Genf wohnt, hat hier seinen bewilligten Zugang und bei Sporttip keinen. Das ist die einzige relevante Entscheidung zwischen den beiden: Die Wahl existiert nicht, sie wird vom Wohnsitz getroffen. Ein Westschweizer, der über die Grenze nach Deutschland oder Frankreich blickt, findet dort mehr Märkte — und verliert die Schweizer Aufsicht, das Sperrregister und die Steuerfreiheit unterhalb des Freibetrags.
Dass die Zahl der Verkaufsstellen mit 2’350 so hoch liegt, ändert an der Online-Frage nichts. Sie sagt nur, dass diese Veranstalterin in der Westschweiz flächendeckend präsent ist, was für jemanden ohne Online-Konto relevant sein kann und für einen Online-Spielenden nicht.
3. 20Bet: ohne Schweizer Bewilligung
20Bet ist eine der acht Marken, deren Karte keine Schweizer Bewilligung trägt. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine Lizenz, wie auch immer sie gemeldet wird, hat hierzulande nach Artikel 4 BGS keine Kraft. Für diese Marke ist eine Lizenz mit Geltung in der Schweiz nicht festgestellt.
Praktisch heisst das: kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Regressweg, und die Möglichkeit, dass die Domain auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert wird.
Für wen diese Marke dennoch in Frage kommt, lässt sich nicht aus einer Bewilligung ableiten. Was sich sagen lässt: Wer hier spielt, spielt ohne die Werkzeuge, die den Schweizer Markt ausmachen — kein Register, das eine Sperre marktweit kennt, keine Schweizer Stelle für einen Streit um eine Auszahlung.
4. WirWetten: ohne Schweizer Bewilligung
Auch WirWetten trägt keine Schweizer Bewilligung. Es gilt derselbe Rahmen: ein gemeldetes Lizenzverhältnis ohne Geltung in der Schweiz, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Regress, Sperrliste als Möglichkeit.
Ein deutschsprachiger Markenname ist kein Bewilligungsnachweis. Die Sprache einer Seite sagt nichts über den Sitz der Firma und nichts über die Aufsicht, unter der sie steht.
Wer die Marke prüfen will, prüft nicht das Design, sondern den Sitz und die Aufsicht. Beides ändert sich nicht durch einen Namenswechsel.
5. Betwinner: ohne Schweizer Bewilligung
Betwinner steht in derselben Gruppe. Keine Schweizer Bewilligung, keine Lizenz mit Geltung in der Schweiz, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Regressweg, Sperrliste als Möglichkeit.
Bei Marken dieser Grösse ist die Versuchung gross, aus der Bekanntheit auf eine Zulassung zu schliessen. Der Schluss ist falsch. Bekanntheit entsteht durch Marketing, Bewilligung durch ein Verfahren, und das Verfahren findet nicht statt.
Wer sein Konto hier führt, führt es in einer Rechtsordnung, die nicht die Schweizer ist.
6. BetOnRed: ohne Schweizer Bewilligung
BetOnRed gehört zu den acht Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die Bewilligungslage: keine, und eine gemeldete Lizenz ohne Kraft in der Schweiz nach Artikel 4 BGS. Dazu die bekannten Folgen — kein Sperrregister-Anschluss, kein Schweizer Regress, mögliche Aufnahme in die DNS-Sperrliste.
Für die Bewertung bleibt wenig Spielraum, und das ist keine Voreingenommenheit, sondern die Folge einer Rechtslage, die in einem Satz steht.
Wer sich für eine solche Marke entscheidet, entscheidet sich für ein Konto und gegen den Schutzweg.
7. BC.Game: ohne Schweizer Bewilligung
BC.Game trägt keine Schweizer Bewilligung und keine Lizenz mit Geltung in der Schweiz. Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Regressweg, Sperrliste als Möglichkeit.
Diese Marke gehört zu den bekannteren Namen ihrer Gruppe. Bekanntheit ersetzt keine Bewilligung, und sie ersetzt auch keinen Regressweg.
Ein Konto bei einer solchen Marke ist eine Entscheidung über den Rechtsweg, nicht über die Quote.
8. Funbet: ohne Schweizer Bewilligung
Funbet steht ohne Schweizer Bewilligung in der Liste. Es gilt die Bewilligungslage dieser Gruppe: keine Geltung einer gemeldeten Lizenz in der Schweiz, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Regress, mögliche Blockierung über die Sperrliste.
Mehr lässt sich über die Zulassung dieser Marke nicht sagen, und mehr wäre erfunden.
Für einen Spielenden in der Schweiz ist die Frage damit entschieden, unabhängig davon, wie das Angebot im Einzelnen aussieht.
9. Duelbits: ohne Schweizer Bewilligung
Duelbits gehört zu den acht Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die Rechtsfolgen sind dieselben: die gemeldete Lizenz ohne Kraft in der Schweiz, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Regressweg und die Möglichkeit der DNS-Sperre.
Ein Name mit englischem Klang ist keine nähere Verbindung zur Schweiz als ein deutscher. Der Sitz entscheidet, und der Sitz steht nicht in der Schweiz.
Die Bewilligungsfrage stellt sich hier nicht anders als bei den fünf Marken davor.
10. Sportuna: ohne Schweizer Bewilligung
Sportuna schliesst die Liste der acht Marken ohne Schweizer Bewilligung. Keine Geltung einer gemeldeten Lizenz in der Schweiz nach Artikel 4 BGS, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Regressweg, Sperrliste als Möglichkeit.
Damit endet die Liste dort, wo sie begonnen hat: bei zwei Veranstalterinnen mit Bewilligung und acht Marken ohne.
Für einen Schweizer Spielenden ist das keine Rangliste mit zehn Plätzen, sondern eine Entscheidung mit zwei Wegen — und einer davon führt an der Schweizer Aufsicht vorbei.
Was Davis-Cup-Wetten bei den beiden Veranstalterinnen kosten
Wer die zehn Namen gelesen hat, weiss, wie eng die bewilligte Auswahl ist. Die Kostenfrage stellt sich damit nur noch innerhalb von zwei Produkten, und die Antwort liegt nicht in einer Gebühr.
Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze. Es gibt keine Kontoführungsgebühr, die den Preis einer Wette verändert. Der Preis steckt in der Quote, und in der Quote steckt die Marge. In dem Beispielmarkt mit zwei Ausgängen zu je 1.90 liegt die Auszahlungsquote bei rund 95 Prozent und die Marge bei rund 5 Prozent des Umsatzes dieses Marktes, unter der Annahme, dass genau zwei Ausgänge bestehen und beide gleich bepreist sind. Bei einem Favoriten mit schärferer Quote und einem Aussenseiter mit grösserer verschiebt sich dieses Verhältnis, und die Auszahlungsquote desselben Marktes sinkt. Bei drei Ausgängen verteilt sich die Marge auf drei Kehrwerte.
Über einen Wettbewerb mit vier bis fünf Partien pro Begegnung und mehreren Begegnungen bis zum Finale summiert sich daraus ein Betrag, der nirgends auf dem Wettschein steht. Wer CHF 50 pro Partie setzt und alle acht qualifizierten Nationen über mehrere Runden begleitet, hat am Ende einen zweistelligen Frankenbetrag an Marge bezahlt, ohne eine einzige zusätzliche Wette verloren zu haben.
Das ist der Grund, warum sich Quoten nur innerhalb desselben Marktes vergleichen lassen. Eine Kombination aus drei Partien mit einer Gesamtquote von 6.00 hat eine andere Rechnung als drei Einzelwetten, und die Marge zweier unterschiedlicher Märkte ist nicht dieselbe Zahl.
Der eigene Rahmen steht vor jeder Quote
Die Reihenfolge, in der diese Frage sinnvoll beantwortet wird, beginnt nicht beim Anbieter, sondern beim eigenen Budget. Wer vorher festlegt, was eine Niederlage kosten darf, braucht die Verlustlimite nicht als Pflichtfeld, sondern hat sie längst gesetzt.
Bei Sporttip gehören dazu drei Werte, für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer diese Limiten deutlich unter der technischen Oberlimite ansetzt, hat sie richtig verstanden. Eine Limite von CHF 9’999 ist die Grenze des Systems, nicht die Grenze eines Haushaltsbudgets.
Dazu passt der Zeitfaktor. Der Davis Cup zieht sich vom 5. Februar bis 29. November. Das ist kein Turnier, das an einem Wochenende vorbei ist, und wer über Monate auf einzelne Begegnungen setzt, setzt über Monate. Eine Monatslimite greift dabei anders als eine Tageslimite: Sie fängt nicht die schlechte Nacht ab, aber sie verhindert, dass aus einer schlechten Nacht ein schlechtes Quartal wird.
Und dann ist da die Zahl aus den Testkäufen. In 47,5 Prozent von 200 geprüften Fällen wurde an Verkaufsstellen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Kontrolle am Schalter ist also löchrig, und wer seine Alters- oder Limitprüfung an sie delegiert, verlässt sich auf eine Prüfung, die in fast der Hälfte der Fälle versagt. Die Selbstdeklaration im Konto ist der verlässlichere Teil des Systems — nicht, weil sie strenger wäre, sondern weil sie überhaupt stattfindet.
Wohin man sich wenden kann, wenn das Setzen den Rahmen sprengt: die Fachstellen für Spielsucht, die kantonalen Beratungsstellen und die Spielsperre im schweizweiten Register. Eine Spielsperre ist die einzige Massnahme, die kein Anbieter aufheben kann und die über alle Anbieter hinweg gilt. Bei Swisslos lässt sich der Zugang für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Sperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Wer eine Pause von bis zu sechs Monaten will, muss sie angeboten bekommen. Wer eine Sperre braucht, findet sie. Und wer sich dabei unsicher ist, muss das nicht allein entscheiden.
Häufige Fragen zu Davis-Cup-Wetten in der Schweiz
Kann man in der Schweiz auf den Davis Cup wetten, und bei welchen Veranstaltern?
Ja, aber nur bei zwei Veranstalterinnen mit Bewilligung: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide bedienen feste Gebiete, Sporttip die Deutschschweiz, den Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz im jeweiligen Gebiet voraus. Eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung ist keine dritte zulässige Option.
Wie ist der Davis Cup 2026 aufgebaut, und was bedeutet das für Wetten auf Länderbegegnungen?
Die 2026-Ausgabe ist die 114. und läuft vom 5. Februar bis 29. November. Eine Begegnung wird an zwei Tagen mit bis zu vier Einzeln und einem Doppel gespielt, alles im Best-of-Three, und endet vorzeitig, sobald eine Mannschaft drei Siege hat. Im Finalturnier stehen nur zwei Einzel und bei Bedarf ein Doppel an. Wetten auf nicht ausgetragene Partien fallen damit regelhaft weg.
Wie werden Wetten abgerechnet, wenn eine Begegnung abgesagt oder nicht zu Ende gespielt wird?
Das hängt an der Formulierung der Wette und am Wettprogramm der Veranstalterin. Eine Wette auf eine Partie, die wegen des vorzeitigen Endes der Begegnung nicht mehr ausgetragen wird, trifft ein Ereignis, das nicht eintritt, und wird üblicherweise mit Rückerstattung des Einsatzes abgerechnet. Eine Wette auf den Gesamtsieg der Begegnung bezieht sich auf das Ereignis, das stattgefunden hat, und wird normal gewertet.
Welche Marge steckt in den Quoten bei Tennis-Länderkämpfen, und wie lässt sie sich abschätzen?
Bei einem Markt mit zwei gleich bepreisten Ausgängen zu je 1.90 liegt die Auszahlungsquote bei rund 95 Prozent und die Marge bei rund 5 Prozent des Umsatzes dieses Marktes, vorausgesetzt, es gibt genau zwei Ausgänge. Kommt ein dritter Ausgang oder eine ungleiche Bepreisung hinzu, verschiebt sich der Wert. Abschätzen lässt sich die Marge, indem man die Kehrwerte aller Quoten eines Marktes addiert.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, und wann gelten Senkungen und Erhöhungen?
Bei Sporttip müssen vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Die Fristen für die Anpassung dieser Limiten sind im Abschnitt über den Spielerschutz erläutert. Nach dem Gesetzestext wirkt eine Erhöhung nach 24 Stunden; Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden an. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Was ist steuerlich bei Gewinnen aus ausländischen Wettseiten zu beachten?
Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Bei bewilligten Schweizer Grossspielen bleibt der Gewinn bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei, der Bundeswert liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; der kantonale Wert weicht ab. Für den eigenen Fall ist die kantonale Steuerverwaltung zuständig.
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Inhalt erstellt vom Team «handicapwettench»
