Lucky 31 Wetten erklärt: fünf Tipps, 31 Wetten und die zwei Wege in der Schweiz

Updated Oktober 2026
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Ein Volleyball liegt am Fuss des Netzes auf Sand, im Hintergrund glitzert ein See und ein Bergzug steht im Dunst.

Auf einem einzigen Wettschein stecken bei der Lucky 31 fünfunddreissig Wetten — nein, einunddreissig, und das ist die Zahl, um die sich alles dreht. Fünf Auswahlen, kein Tipp darf danebengehen, wenn die oberste Stufe tragen soll. Wer das einmal verstanden hat, sieht in der Lucky 31 keine Zauberformel mehr, sondern eine Rechnung mit einem Ergebnisband, das nach oben offen und nach unten begrenzt ist.

Eine Lucky 31 ist eine Systemwette auf 5 Auswahlen mit insgesamt 31 einzelnen Wetten: 5 Einzelwetten, 10 Doppelwetten, 10 Dreierwetten, 5 Vierfachwetten und 1 Fünffachwette.

Datenstand: Oktober 29, 2026, abgeglichen mit den veröffentlichten Teilnahmebedingungen von Swisslos und der Loterie Romande sowie den Angaben der Gespa.

Verantwortungsvoll wetten: warum 31 Wetten schneller ins Geld gehen als eine

Ein Paket aus vielen Teilwetten bindet schnell einen grösseren Betrag. Das ist keine Warnung, die man einmal überfliegt — es ist der Kern der Sache. Wer CHF 1 pro Linie setzt, gibt CHF 31 aus, ohne dass er sich für eine einzige Prognose entschieden hätte. Der Betrag ist weg, bevor das erste Tor fällt.

Ein Ruderboot liegt an einem Steg am Ufer eines Sees, über dem Wasser steigt dünner Nebel auf.
Bei Jouez Sport beträgt der Mindesteinsatz online CHF 2 und der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten CHF 500; ein Wettschein mit Multiples darf höchstens CHF 7'500 Einsatz enthalten.

Der Einsatz ist die eigentliche Entscheidung

Bei einer Einzelwette entscheidet der Spielende über einen Betrag. Bei einer Systemwette entscheidet er über einen Betrag mal einunddreissig. Zwischen diesen beiden Grössen liegt der ganze Unterschied, um den es hier geht. Ein Spieler, der CHF 20 als Wochenbudget im Kopf hat und CHF 1 pro Linie wählt, hat dieses Budget um elf Franken überzogen — und zwar mit einem Klick, ohne Warnung und ohne dass ihn jemand gefragt hätte.

Die Limiten der beiden Schweizer Veranstalter helfen hier, aber sie helfen anders als oft angenommen. Bei Swisslos können Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren; eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Diese Verzögerung ist das eigentlich Kluge daran. Sie schiebt sich genau dann dazwischen, wenn jemand nach einem verlorenen Samstagabend glaubt, mehr riskieren zu müssen.

Das Limit gehört gesetzt, bevor der Wettschein entsteht

Verlustlimiten sind keine Bremse, die im Weg steht. Sie sind die Antwort auf ein Mechanikproblem: eine Systemwette fühlt sich beim Setzen wie ein Einsatz an und schlägt beim Abrechnen wie einunddreissig an. Wer die Limite erst dann senkt, wenn das Konto schon leer ist, senkt sie zweiundsiebzig Stunden zu spät. Bei Swisslos lässt sich zusätzlich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils dreissig Tage hinterlegen; das trennt das Einzahlen vom Wetten und macht aus einem Impuls zwei Entscheidungen.

Dazu kommt der Zugang selbst. Bei Swisslos lässt sich die Teilnahme produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Diese Sperre folgt der Person, nicht der Plattform — was für den einen ein Nachteil ist, der sich anderswo ein neues Konto erhofft, und für den anderen genau der Punkt.

Wo der Punkt erreicht ist, an dem die Wetten nicht mehr dem Vergnügen dienen

Ein Systempaket verlangt vom Spielenden mehr als andere Wettformen. Es verlangt, dass er sich vorher überlegt, was er im schlechtesten Fall zu zahlen bereit ist. Eine Lucky 31 ohne diese Überlegung ist keine Wette, sondern eine Spende mit Unterhaltungswert. Wer merkt, dass er den Einsatz nicht mehr am Spass misst, sondern am Wunsch, den letzten Verlust zurückzuholen, für den ist die Systemwette die falsche Form — nicht weil sie schlecht rechnet, sondern weil sie zu gut darin ist, den nächsten Wettschein plausibel aussehen zu lassen.

Persönliche Limiten sind keine Vorschrift des Veranstalters, sondern eine der eigenen. Das Geldspielgesetz verlangt vom Veranstalter, dass er Höchstwerte für Einsätze oder Verluste je Tag, Woche oder Monat verlangt — es schreibt aber keinen festen Betrag vor. In der Schweiz gibt es keine staatliche Einzahlungsobergrenze. Was es gibt, ist die Pflicht, sich eine zu setzen.

Quotenrechnung: was 31 Wetten aus einem Einsatz von CHF 1 machen

Die Lucky 31 ist eine Full-Cover-Wette mit fünf Auswahlen, bei der die Einzelwetten eingeschlossen sind. Diese Formulierung aus dem angelsächsischen Wettglossar ist nüchtern, und sie ist die genaue: «Full Cover» heisst, dass jede denkbare Kombination der fünf Voraussagen gesetzt wird, von der einfachsten bis zur vollständigen Kombination aller fünf.

Wer die Zahl einunddreissig im Kopf auseinandernimmt, versteht auch, warum die Wettform so heisst: 5 Einzelwetten, 10 Doppelwetten, 10 Dreierwetten, 5 Vierfachwetten und 1 Fünffachwette ergeben zusammen einunddreissig Wetten. Die Zehnerzahlen sind keine Rundungen, sie sind Kombinatorik — aus fünf Dingen lassen sich nun einmal auf zehn Arten zwei und auf zehn Arten drei auswählen. Die Namensgebung der Lucky-Familie folgt dieser Summe: Lucky 15 für vier Auswahlen und fünfzehn Wetten, Lucky 31 für fünf und einunddreissig, Lucky 63 für sechs und dreiundsechzig.

Grundlagen der Systemwette und ihre Verwandten

Eine Systemwette ist eine Wette, die aus Wetten besteht. Das klingt tautologisch und ist doch der springende Punkt. Wer bei Swisslos eine Systemwette abgibt, setzt nicht CHF 1’000 auf ein Ergebnis, sondern CHF 10’000 über alle Kombinationen — und genau deshalb liegt die Obergrenze für eine Systemwette bei Swisslos höher als für eine Einzel- oder Kombinationswette.

Eine rote Laufbahn im Morgenlicht, die Startblöcke stehen leer am Rand und auf den Linien glitzert der Tau.
Eine Lucky 31 umfasst eine Auswahl mehr als die Lucky 15 (4 Auswahlen, 15 Wetten) und eine weniger als die Lucky 63 (6 Auswahlen, 63 Wetten).

Der Vergleich mit den Geschwistern lohnt, weil er zeigt, wohin man sich mit jeder zusätzlichen Auswahl begibt.

Eine Auswahl mehr, und der Einsatz verdoppelt sich fast

Eine Lucky 31 umfasst eine Auswahl mehr als die Lucky 15 mit ihren vier Auswahlen und fünfzehn Wetten, und eine weniger als die Lucky 63 mit sechs Auswahlen und dreiundsechzig Wetten. Der Sprung von der Lucky 15 zur Lucky 31 verdoppelt die Zahl der Wetten beinahe, der von der Lucky 31 zur Lucky 63 verdoppelt sie noch einmal. Bei einem Teileinsatz von CHF 1 je Linie heisst das: CHF 15, CHF 31 oder CHF 63 — dreimal dieselbe Entscheidung, dreimal ein anderer Betrag.

Die Rechnung dahinter ist die Zweierpotenz ohne die Null. Aus n Auswahlen ergeben sich 2ⁿ − 1 Kombinationen; für fünf Auswahlen sind das zweiunddreissig minus eins. Was in der oberen Zeile wie eine Design-Entscheidung aussieht, ist schlicht die Summe aller Teilmengen.

Zwischen den Formen zu wählen ist damit vor allem eine Frage des Budgets und der Zuversicht. Wer vier gute Voraussagen hat und eine fünfte, die er nur «mitnimmt», fährt mit der kleineren Form besser — die fünfte Auswahl steckt in seinem Fall in keiner tragenden Kombination mehr, kostet aber sechzehn zusätzliche Wetten. Wer dagegen fünf Favoriten hat und deren Kombinationen untereinander abdecken will, für den ist die Lucky 31 die naheliegende Wahl. Und wem die fünf nicht reichen, muss sich die Lucky 63 nicht schönreden: sechsundsechzig Franken statt einunddreissig ist der ganze Unterschied.

Wetten unter Vorbehalt: was passiert, wenn ein Spiel ausfällt

Bei Swisslos gilt bei Sporttip-Umfang und Livewetten ein eigenes Regelwerk: Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer etwa im Fussball die neunzig Minuten plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer eine Lucky 31 auf fünf Spiele setzt und dabei ein Pokalspiel mit Verlängerung erwischt, hat nicht die Verlängerung gesetzt, sondern die neunzig Minuten — es sei denn, er hat es ausdrücklich getan.

Fällt ein Ereignis aus, wird es ernst für das ganze Paket. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die betroffene Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Für eine Systemwette ist das die milde Variante — die Kombinationen, in denen die ausgefallene Auswahl steckt, rechnen mit der neutralen Quote weiter, und nur die Kombinationen ohne sie tragen wie geplant.

Die unangenehme Variante ist die, in der der Anbieter ein Verhalten zum Problem erklärt, das der Spielende selbst nicht als solches sieht. Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer also ein Tor und eine Siegprognose zum selben Spiel in eine Lucky 31 packt, sollte es über die dafür vorgesehene Funktion tun — sonst steht am Ende ein einunddreissigfaches Paket zur Diskussion, obwohl der Fehler an einer Stelle lag.

Das Cash-Out ist kein Bestandteil der Systemwette

Bei Swisslos gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Das ist die eine Stelle, an der eine Systemwette und ihr Besitzer auseinanderlaufen: Es gibt keinen Weg, nur die Hälfte des Pakets zu retten. Entweder alles oder nichts.

Hinzu kommt, dass der Cash-Out-Betrag tiefer liegt als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, vom Stand der Sportereignisse abhängt und jederzeit geändert werden kann. Wer eine Lucky 31 abschliesst in der Erwartung, sie vorzeitig auszahlen zu lassen, hat den Ausstieg zu einem Preis gekauft, den er vorher nicht kennt. Der Cash-Out ist eine anständige Notbremse und ein schlechtes Sicherheitsnetz.

Die vorgeschriebene Zusammenhangrechnung: Einzelwette, Dreier, Fünffachkombination

Jetzt zur Rechnung, die wirklich jemanden interessiert. Die Ausgangslage: ein Beispiel mit Quoten von 1.50, 2.00 und 2.50 — keine quotierte Preise, sondern illustrative Auswahlen, wie sie in einem Sportprogramm vorkommen könnten. Der Teileinsatz beträgt CHF 1 je Linie. Das Gesamtpaket kommt damit auf CHF 31.

Beim Gewinn multiplizieren sich die Quoten der Kombination, und jede Einzelwette zahlt separat aus. Bei diesem Beispiel gewinnt der Spieler dann und nur dann gerechnet, wenn er sein Paket auf drei Auswahlen dieser Quote 1.50, 2.00 und 2.50 stützt und alle drei treffen: dann kommen aus den Einzelwetten CHF 1.50, CHF 2.00 und CHF 2.50 zusammen, aus der Kombination der drei eine Quote von 7.50 und damit CHF 7.50 als Rückzahlung — insgesamt also CHF 12.00 an Rückzahlung bei CHF 31 Einsatz. Das ist die Rechnung, die jeder selbst nachvollziehen kann: 1.50 × 2.00 = 3.00, und 3.00 × 2.50 = 7.50, multipliziert mit dem Teileinsatz von CHF 1.

Auf fünf Auswahlen hochgerechnet, mit einem Teileinsatz von CHF 1 je Linie, liegt die Rückzahlung im Bereich von wenigen Franken, wenn nur eine oder zwei Voraussagen treffen, und sie steigt über die Stufen hinweg bis zur vollen Fünffachkombination, deren Quote das Produkt aller fünf Einzelquoten ist. Was am Ende herauskommt, hängt vollständig davon ab, wie viele der fünf Auswahlen richtig waren — das ist die Bedingung, die zur Zahl gehört. Wer diese Bedingung nicht mag, sollte keine Systemwette abschliessen; es gibt keine Variante der Lucky 31, in der sie verschwindet.

Bei Swisslos wird der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote berechnet — bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Diese zweite Rundung ist keine Petitesse: Sie schneidet an jedem einzelnen der einunddreissig Beträge etwas weg, und bei einem Paket mit vielen Linien summiert sich das. Es ist ein Betrag im Rappenbereich, aber es ist einer, den die Werbung nie erwähnt.

Und es gibt eine Obergrenze, die schneller greift als die meisten glauben. Bei Jouez Sport beträgt der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette CHF 300’000 und für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000; eine Kombiwette umfasst zwei bis zehn Voraussagen, und die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Die Quote-Obergrenze von 100’000 klingt grosszügig, bis man sie mit fünf Aussenverteidigern auf Champions-League-Abende kombiniert. Irgendwo endet jede Fantasie, und hier ist die Stelle.

Einsatz und Limiten: was ein Wettschein kosten darf

Die beiden Schweizer Veranstalter regeln Einsätze unterschiedlich, und die Unterschiede sind keine Details.

Bei Swisslos beträgt bei Sporttip der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Bei der Loterie Romande liegt der Mindesteinsatz für Jouez Sport online bei CHF 2, in den Verkaufsstellen bei CHF 3 und für Multiples bei CHF 2, während der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten CHF 500 beträgt; ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten.

Zwei verschiedene Preislisten für dieselbe Handlung. Wer CHF 1 pro Linie setzen will und das französischsprachige Angebot nutzt, kommt mit dem Doppelten nicht durch — CHF 2 mal einunddreissig sind CHF 62. Der Mindesteinsatz ist also nicht nur eine Zahl, er ist eine Eintrittsschwelle für die Systemwette. Wer umgekehrt mit CHF 31 pro Linie spielen will, kann sie bei Jouez Sport gar nicht als Multiple setzen.

Wer den Wettschein mit Multiples bei Jouez Sport bis oben füllen will, muss CHF 242 pro Linie einsetzen, um die Limite von CHF 7’500 auszuschöpfen. Das ist die Obergrenze, und sie liegt deutlich unter der Schwelle, ab der die Verrechnungssteuer greift. dazu braucht es schon mehr als ein sportliches Wunder.

Vergleich der beiden bewilligten Veranstalter

Veranstalter Bewilligung Veranstalterin / Konzern
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Kontaktadresse Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen, 221 Mitarbeitende

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein wird Sporttip durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Ein Vergleich der beiden ist kein Vergleich zweier Buchmacher im üblichen Sinn — es ist ein Vergleich zweier Gebiete. Wer in Zürich wohnt, hat bei Jouez Sport kein Konto; wer in Genf wohnt, kann bei Sporttip keines eröffnen. Die Wahl, um die es hier geht, ist die Wegwahl zwischen einer Schweizer Lizenz mit Wohnsitzbedingung und einem ausländischen Anbieter ohne jede Schweizer Bewilligung.

Rechtliche Lage in der Schweiz: zwei Bewilligungen, keine Grauzone

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, und werden von der Gespa beaufsichtigt — nicht von der ESBK, die nur die Casinos überwacht. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel und gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter existiert nicht, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht lediglich die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Ein Online-Konto verlangt Wohnsitz in der Schweiz und faktisch im Gebiet des jeweiligen Unternehmens. Wer sich bei Swisslos online registriert, muss mindestens 18 Jahre alt sein und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet haben; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft — hier ist nichts mit einem erfundenen Namen.

Was überhaupt gesetzt werden darf, ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026). Qualifikationsrunden stehen darauf nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Eintritt in einen internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet, Trainingsläufe nie. Corner- und Kartenmärkte fehlen auf der Liste ebenso wie ein Esport-Abschnitt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Live-Wetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, wo der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält; das Gesetz schränkt sie nicht auf bestimmte Live-Märkte ein.

Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; unter 18-Jährige sind ausgeschlossen.

Der Schutz endet dort, wo die Bewilligung endet

Ein ausländisches Angebot fällt nicht unter dieses Regime. Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Geltung. Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle.

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren; die erste Liste erschien am 3. September 2019, und Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Gespa nennt dieses Domain-Hopping und führt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele. Das ist keine Theorie: Die Sperrliste ist eine bewegliche Grösse, und wer sie als Beweis dafür nimmt, dass ein Anbieter verschwunden ist, irrt sich.

Was bei einem ausländischen Anbieter fehlt, lässt sich in einem Satz sagen: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Was bei den beiden Schweizer Veranstaltern da ist, lässt sich ebenso kurz sagen: voller Schweizer Schutz, aber nur zwei Anbieter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzbedingung und eine Identitätsprüfung. Keiner der beiden Wege ist per se der sichere.

Die eigenen Wertungen, die nicht in dieser Liste stehen

Die Wahl zwischen den Wegen im Bereich Systemwetten und Live-Wetten stellt sich zunächst über die Konzession, dann über die konkrete Wertung: die Mehrfachwettenregeln, den Kombiboost, die Mindest- und Höchsteinsätze, den Höchstgewinn, das Cash-Out und die Auszahlungsgrundsätze.

Bei den beiden Schweizer Veranstaltern laufen die Wetten über die Verkaufsstellen und das Online-Portal und werden nur an ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht, und eine Kreditvergabe an Spielende ist nicht vorgesehen.

Bei den ausländischen Anbietern gibt es kein einziges dieser Merkmale. Ein ausländisches Geschäft ist rechtlich ohne Wirkung in der Schweiz; die organisierte Sportwette ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, und die Spielenden sind nicht strafbar, haben aber keinen Anspruch auf Schweizer Schutz und keine Möglichkeit, einen Schweizer Rechtsweg zu beschreiten.

Wer dennoch bei einem ausländischen Anbieter spielt, tut das mit einem vollen Markt und einem hohen Risiko. Wer bei Swisslos oder der Loterie Romande spielt, hat einen kleineren Markt und einen vollständigen Schutz. Diese Wahl lässt sich nicht auflösen, und sie soll es auch nicht.

Die geprüften Veranstalter

Swisslos Sporttip: die bewilligte Grossspiel-Anbieterin mit den höchsten Systemwetten-Limiten

Swisslos Sporttip ist eine der beiden Veranstalter, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen. Die Bewilligung gilt als Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51) unter der Aufsicht der Gespa. Die Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; das Sportwettenangebot läuft unter dem Namen Sporttip.

Der eine Punkt, der das Bild bestimmt: Bei Swisslos liegt der Höchsteinsatz für eine Systemwette bei CHF 10’000, während er für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1’000 beträgt. Für eine Wette, die aus einunddreissig Linien besteht, ist das die entscheidende Zahl — wer CHF 300 pro Linie setzt, ist mit CHF 9’300 gerade noch innerhalb der Grenze.

Das Konto ist an den Wohnsitz gebunden. Zutritt haben Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet, das die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein umfasst.

Was die Plattform an Funktionen mitbringt: der Kombiboost gilt nur online und für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Das ist die interessanteste Zahl für Systemwettende, weil das untere Ende der Staffel bei vier Voraussagen liegt — also genau dort, wo eine Lucky 31 ohnehin spielt.

Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer boostet und dann aussteigt, hat den Boost verschenkt.

Die Auszahlung folgt einer Regel, die man kennen sollte: Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Beim Spielerschutz führt Swisslos mit gutem Beispiel vor: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind vor der ersten Teilnahme Pflicht und liegen bei höchstens CHF 9’999 respektive CHF 1’000 für unter 21-Jährige; Erhöhungen gelten erst nach 72 Stunden. Dazu kommt die freiwillige Einzahlungslimite für jeweils dreissig Tage und die Möglichkeit, den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage zu sperren. Die Guthabenlimiten sind ebenfalls gesetzt: Spielguthaben auf dem Wallet lassen sich nur kaufen, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, und in dreissig Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich.

Wer eine Systemwette mit fünf Auswahlen plant und einen Wohnsitz im Vertragsgebiet hat, findet hier die höhere Systemwetten-Limite und die schärfer dokumentierten Schutzlinien. Die Kehrseite: ein geschlossener Markt, ein beschränktes Sportprogramm und ein Live-Angebot, das sich an der Gespa-Liste messen lassen muss. Das ist der Preis, den ein geregeltes Angebot kostet.

Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Alternative mit tieferen Einsatzgrenzen

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung ist dieselbe Art von Grossspiel-Bewilligung unter der Aufsicht der Gespa wie bei Swisslos.

Der auffälligste Unterschied liegt bei den Einsätzen: online CHF 2 Mindesteinsatz, in den Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples CHF 2, und ein Höchsteinsatz von CHF 500 für Einzel- und Kombiwetten; ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Für die Lucky 31 heisst das: Die Eintrittsschwelle liegt bei CHF 62, die Obergrenze bei CHF 242 pro Linie.

Dafür gibt es hier die klarste Gewinnobergrenze der Schweiz: Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette beträgt CHF 300’000 und für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000. Auch die Quotengrenzen sind geregelt: Eine Kombiwette umfasst zwei bis zehn Voraussagen, und die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen.

Wichtig für die Zuordnung: Der Anbieter ist Schweizer Veranstalter und damit im rechtlichen Rahmen, während Konzession nur in der Westschweiz gilt. Wer ausserhalb der sechs Kantone wohnt, kann kein Konto eröffnen, selbst wenn das Angebot in Verkaufsstellen sichtbar ist.

Was der Wechsel des Anbieters praktisch bedeutet: Bei Jouez Sport ist die Streuung des Einsatzes über einunddreissig Linien durch die Obergrenze von CHF 500 pro Einzelwette enger begrenzt. Ein Systemwettender mit demselben Plan setzt hier mit kleineren Linien, hat aber über die Verkaufsstellen eine tiefere Einstiegsschwelle von CHF 3 pro Multiple. Der Vergleich endet also nicht bei der Zahl auf dem Wettschein.

IviBet: ausländisches Angebot ohne Schweizer Bewilligung

IviBet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Nach dem Geldspielgesetz ist es strafbar, ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten zu organisieren; eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Eine Schweizer Bewilligung dieser Marke ist nicht belegt, und ohne Schweizer Bewilligung entfaltet auch eine bloss behauptete Bewilligung keine Wirkung.

Was das konkret heisst: kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Aufsicht durch die Gespa. Die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden.

Wer die Systemwetten-Suche über eine Suchmaschine beginnt, landet schnell bei solchen Marken. Was dort zu finden ist, ist ein Wettprogramm ohne Schweizer Schutz. Wer sich darauf einlässt, sollte wissen, dass rund um die Regeln, die Anbieter aus Brüssel oder Valletta gerne zitieren, im Streitfall keine Schweizer Instanz zuständig ist.

bet365: ausländisches Angebot ohne Schweizer Bewilligung

bet365 verfügt über keine Schweizer Bewilligung und unterliegt in der Schweiz nicht der Aufsicht der Gespa. Das Gesetz über die Sperrliste nennt bet365 ausdrücklich als eine der Marken, deren Domains auf der Liste der blockierten ausländischen Domains stehen.

Damit fehlt es auch hier an einem Anschluss an das Schweizer Sperrregister, an einem Schweizer Rechtsweg und an der Schweizer Spielerschutzaufsicht. Die Bewilligungslage ist nicht belegt und entfaltet in der Schweiz ohnehin keine Wirkung. Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft, Einsätze und Gewinne können aber in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Wer den Namen kennt und ihn in einer Marktübersicht sucht, sollte einem Punkt nachgehen — dass ein global bekannter Name noch lange nicht bedeutet, dass im Streitfall Schweizer Stellen zuständig sind.

Jackbit: ausländisches Angebot ohne Schweizer Bewilligung

Jackbit verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Es gibt keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und keine Schweizer Aufsicht über die Spielerschutzvorkehrungen.

Die Angaben zur ausländischen Konzession sind nicht belegt; eine solche hätte in der Schweiz ohnehin keine Wirkung, da die Domain gemäss Gespa-Liste blockiert werden kann. Wer über eine Suchmaschine auf solche Marken stösst, findet ein Wettprogramm, das rechtlich nicht in der Schweiz existiert.

Sportaza: ausländisches Angebot ohne Schweizer Bewilligung

Sportaza verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Es gibt keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und keine Schweizer Spielerschutzaufsicht.

Die Angaben zur ausländischen Konzession sind nicht belegt; eine solche Konzession hätte in der Schweiz ohnehin keine Wirkung, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden. Wer dort spielt, spielt nach Hausregeln, die kein Schweizer Gericht für ihn auslegt.

HornetBet: ausländisches Angebot ohne Schweizer Bewilligung

HornetBet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Es gibt keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und keine Schweizer Aufsicht über die Spielerschutzvorkehrungen.

Die Angaben zur ausländischen Konzession sind nicht belegt. Eine solche Konzession hätte in der Schweiz keine Wirkung; die Domain kann gemäss Gespa-Liste blockiert werden. Ein Streit über eine Auszahlung wäre an einem Ort zu führen, an den ein Schweizer Spielender kaum gelangt.

Bahigo: ausländisches Angebot ohne Schweizer Bewilligung

Bahigo verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden; damit fehlen der Anschluss an das Schweizer Sperrregister, der Schweizer Rechtsweg und die Schweizer Aufsicht über die Spielerschutzmassnahmen.

Zur ausländischen Konzession ist nichts belegt. Eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, und das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar. Wer eine Systemwette plant, findet hier ein Wettprogramm ohne jede Schweizer Rückversicherung.

FortuneJack: ausländisches Angebot ohne Schweizer Bewilligung

FortuneJack verfügt über keine Schweizer Bewilligung; der Betrieb fällt nicht unter die Aufsicht der Gespa. Damit fehlen der Anschluss an das Schweizer Sperrregister, der Schweizer Rechtsweg und die Schweizer Aufsicht über die Spielerschutzvorkehrungen.

Zur ausländischen Konzession ist nichts belegt; eine solche hätte in der Schweiz ohnehin keine Wirkung, da die Domain gemäss Gespa-Liste blockiert werden kann. Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Wer Flexibilität sucht, findet hier eine — nur nicht die, die ihm im Streitfall hilft.

Coolzino: ausländisches Angebot ohne Schweizer Bewilligung

Coolzino verfügt über keine Schweizer Bewilligung.

Zur ausländischen Konzession ist nichts belegt, und eine solche hätte in der Schweiz keine Wirkung. Die Domain kann gemäss Gespa-Liste blockiert werden. Wer die Systemwette mit kleinen Einsätzen ausprobieren will, hat bei Swisslos und der Loterie Romande zwei Wege mit klaren Regeln — was hier geboten wird, ist ein dritter ohne Schweizer Rückhalt.

Steuern: Wann ein Gewinn in der Schweiz steuerfrei bleibt

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt «je nach Kanton».

Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein; zurückgeholt wird sie über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung. Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Schwelle: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.

Anders sieht es beim ausländischen Anbieter aus. Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als volles steuerbares Einkommen. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht.

Das gehört nicht zu den Dingen, über die man Witze macht: Wer vor einer grösseren Systemwette steht, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung, statt sich auf eine Faustregel zu verlassen.

Auszahlung und Verrechnung: Was bei einem Gewinn in der Tasche bleibt

Auszahlungen sind bei den Schweizer Veranstaltern an ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers gebunden; anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht, und eine Kreditvergabe an Spielende ist nicht vorgesehen. Wer eine Lucky 31 gewinnt, bekommt das Geld auf ein Konto, das zu seinem Namen passt.

Bei Swisslos kommt die Rundungsregel hinzu: Der Gewinnbetrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Ein Gewinn von CHF 12.34 wird also zuerst auf CHF 12.34 aufgerundet und dann auf CHF 12.30 abgerundet. Bei einunddreissig Linien addiert sich dieser Effekt, und er läuft immer in dieselbe Richtung.

Zu den Freigrenzen gehört auch die Frage, wann ein Gewinn überhaupt geltend gemacht werden muss. Bei Swisslos verfallen Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, zugunsten des Zwecks von Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert zehn Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Wer das alles zusammenrechnet, versteht, warum die Wahl zwischen den Wegen nicht bei der Quote endet. Sie endet bei der Frage, ob im Streitfall jemand zuständig ist.

Die Wahl, die keiner dem Spielenden abnimmt

Am Ende bleibt eine Rechnung, die niemand für einen anderen lösen kann. Die Lucky 31 mit ihren einunddreissig Wetten ist ein Instrument, das die Kombinationen eines guten Tages abdeckt und die eines schlechten Tages multipliziert. Wer fünf Favoriten hat, für den ist die Abdeckung sinnvoll; wer fünf Voraussagen hat, von denen er zwei nur der Vollständigkeit wegen mitnimmt, für den ist sie ein teurer Regenschirm an einem sonnigen Tag.

Der eine Weg führt zu den zwei bewilligten Veranstaltern, mit einer geschlossenen Liste von Sportarten, einer Wohnsitzbindung, dokumentierten Limiten und einem Schweizer Rechtsweg. Der andere führt zu Anbietern ohne Schweizer Bewilligung, mit einem offenen Programm und ohne jede Rückversicherung im Streitfall. Wer die Regelung als Einengung sieht, wird den ersten Weg als zu eng empfinden; wer im Streitfall jemanden anrufen will, wird den zweiten nicht gehen.

Und dann ist da die Zahl, die über allem steht: ein Systemwetten-Höchsteinsatz von CHF 10’000 bei Swisslos, CHF 500 pro Einzelwette bei Jouez Sport und ein Höchstgewinn von CHF 1’000’000 für alle Gewinne eines Multiples. Diese Grenzen sind keine Schikane, sie sind die Form, in der ein geregeltes Geschäft betrieben wird. Wer sie kennt, kann planen; wer sie nicht kennt, plant ins Leere.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Lucky 31, und wie viele Auswahlen braucht sie?

Eine Lucky 31 ist eine Full-Cover-Systemwette auf fünf Auswahlen, die die Einzelwetten einschliesst. Aus den fünf Voraussagen werden alle möglichen Kombinationen gebildet und zu einem Paket zusammengefasst. Es braucht also genau fünf Voraussagen — vier ergeben eine Lucky 15, sechs eine Lucky 63.

Wie verteilen sich die 31 Wetten auf die einzelnen Stufen?

Die 31 Wetten setzen sich zusammen aus 5 Einzelwetten, 10 Doppelwetten, 10 Dreierwetten, 5 Vierfachwetten und 1 Fünffachwette. Die mittleren Stufen tragen mit je zehn Wetten am meisten zum Paket bei. Jede dieser Wetten wird separat abgerechnet.

Worin unterscheiden sich Lucky 15, Lucky 31 und Lucky 63?

Sie unterscheiden sich in der Zahl der Auswahlen und damit der Wetten: Die Lucky 15 verlangt vier Auswahlen und umfasst fünfzehn Wetten, die Lucky 31 fünf Auswahlen und einunddreissig Wetten, die Lucky 63 sechs Auswahlen und dreiundsechzig Wetten. Mit jeder Auswahl mehr verdoppelt sich der Einsatz bei gleichem Teileinsatz annähernd.

Wie lässt sich der Gesamteinsatz einer Lucky 31 berechnen?

Der Gesamteinsatz ergibt sich aus dem Teileinsatz je Linie mal einunddreissig. Wer CHF 1 pro Linie setzt, zahlt CHF 31; wer CHF 2 setzt, zahlt CHF 62. Diese Summe wird sofort belastet, unabhängig davon, wie viele der fünf Voraussagen am Ende treffen.

Welche Einsatzgrenzen gelten bei Jouez Sport?

Bei Jouez Sport beträgt der Mindesteinsatz online CHF 2, in den Verkaufsstellen CHF 3 und für Multiples CHF 2; der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten liegt bei CHF 500, und ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Für eine Lucky 31 sind das CHF 62 Mindest- und CHF 242 Höchsteinsatz.

Was bedeutet die Marge im Preis jeder Quote für ein Paket aus vielen Wetten?

Jede Quote enthält einen Abschlag, den der Veranstalter einbehält; der Quotenschlüssel eines Marktes ist der Anteil aller Einsätze, den dieser Markt zurückzahlt, die Marge ist der Rest. Bei einunddreissig Wetten wird dieser Abschlag einunddreissigmal fällig, und er verkleinert jeden einzelnen der möglichen Gewinne.

Inhalt erstellt vom Team «handicapwettench»