Freiwetten Neukunde 2026 – kleine Guthaben, klare Grenzen, zwei Veranstalter
Ladevorgang...
Stand: Oktober 29, 2026. Bei den Bewilligungen stützt sich diese Übersicht auf das Geldspielgesetz und die Bewilligungsangaben der Gespa als zuständige Aufsichtsbehörde; alles Weitere auf die Teilnahmebedingungen der Veranstalter selbst.
Wer in der Schweiz nach einer Freiwette für Neukunden sucht, stösst auf eine Zahl, die es sonst nirgends gibt: zwei. Zwei Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten, und beide gehören der öffentlichen Hand nahestehenden Genossenschaften beziehungsweise Lotteriegesellschaften. Kein ausländischer Anbieter hat hier eine Bewilligung, und wo keine Bewilligung ist, ist auch keine Freiwette mit Schweizer Spielerschutz. Wer heute ein Neukundenkonto eröffnet, wählt also nicht zwischen zwanzig Willkommenspaketen, sondern zwischen zwei sehr ähnlichen Wegen und einer ganzen Reihe ausländischer Umwege.
Genau darin liegt die Entscheidung. Es geht nicht um die Frage, wo das Startguthaben am grössten ist, sondern darum, welcher Weg zu welchem Spieler passt: zu einem, der eine Filiale in der Nähe will, oder zu einem, der abends vom Sofa aus setzt. Der eine Weg führt über das Swisslos-Vertragsgebiet, der andere über die sechs Westschweizer Kantone, und wer im falschen Kanton wohnt, kommt beim falschen Veranstalter gar nicht erst durch die Registrierung.
Erst die eigenen Grenzen, dann die erste Wette
Die erste Handlung eines Neukunden ist in der Schweiz keine Einzahlung und keine Wahl der Sportart. Sie ist das Setzen von Verlustlimiten. Wer vor der ersten Teilnahme an Sporttip steht, muss Werte für 1, 7 und 30 Tage festlegen; als Oberlimite gelten CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten.

Das ist die Eigenheit des Schweizer Modells: Die Limite kommt nicht vom Staat, sondern vom Spielenden selbst. Das Gesetz verlangt vom Veranstalter nur, dass er überhaupt Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste abfragt. Die konkrete Zahl tippt der Kunde.
Und dann kommt die Regel, die den eigentlichen Testfall darstellt, weil sie die einzige ist, die sich gegen den Spielenden selbst richtet. Eine Senkung der Limite gilt sofort. Eine Erhöhung wirkt erst nach 72 Stunden. Ein entschlossener Spieler, der nach einer schlechten Woche mehr riskieren will, kommt also nicht daran vorbei, drei Tage zu warten.
Diese Asymmetrie ist kein Zufall und keine Schikane, sondern das wirksamste Element im ganzen Regelwerk, weil sie genau den Moment abfängt, in dem jemand seine Meinung ändern möchte. Wer mit kleiner Limite startet, bindet sich damit für die Dauer des Erhöhungswegs an sich selbst. Wer grosszügig beginnt, hat den bequemsten Weg gewählt und den Schutz bereits verschenkt.
Dazu kommt der Sperrmechanismus. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, und vor Ablauf dieser Frist ist keine Aufhebung möglich. Eine unbefristete Spielsperre wird dagegen in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine solche Sperre betrifft also nicht nur das Wetten, sondern jedes geregelte Glücksspiel im Land.
Genau hier liegt der Unterschied zu den ausländischen Seiten, die auf Schweizer Bildschirmen auftauchen. Wer vor einem Angebot ohne Schweizer Bewilligung sitzt, spielt an einem Anbieter, der an dieses Register nicht angeschlossen ist. Eine Spielsperre, die hier eingetragen ist, hält dort niemanden auf. Das ist kein juristisches Detail, sondern der praktische Kern der Frage, welchen Weg ein Spieler mit einem problematischen Verhältnis zum Wetten nehmen sollte.
Neukundenangebote: Zustimmung, Umfang und was davon übrig bleibt
Bevor überhaupt über Beträge gesprochen werden kann, steht eine Bedingung im Raum, die die Grössenordnung des ganzen Marktes erklärt. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Eine Aktion mit Spielguthaben ist damit nicht einfach eine Marketingentscheidung eines Veranstalters, sondern eine bewilligungspflichtige Angelegenheit.

Das erklärt, warum Neukundenangebote in der Schweiz klein und selten sind. Ein Guthaben von CHF 10 ist hier kein Zeichen von Knauserigkeit, sondern ein Vorgang mit Behördengang im Hintergrund.
Wie eine solche Aktion konkret aussah, zeigt die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026: An 7 Aktionstagen erhielt, wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt waren 7’000 Stück vorhanden, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Das Angebot war also räumlich an Stadien gebunden, zeitlich auf 7 Aktionstage gestreckt und mengenmässig gedeckelt. Ein willkommenspaket für die breite Masse war es nicht. Es war eine Aktion für Leute, die ohnehin im Stadion stehen.
Die Unübertragbarkeit auf das Bankkonto ist der Teil solcher Aktionen, der in der Ankündigung regelmässig leiser klingt als der Betrag. Spielguthaben bleibt Spielguthaben. Es wandert ins Spielerkonto, nicht auf das Konto bei der Bank, und wer es «abräumen» will, muss es vorher durch Wetten in auszahlbares Geld verwandeln.
Wie viel aus einem solchen Guthaben tatsächlich herauskommt, lässt sich ausrechnen, und die Rechnung ist ernüchternd. Bei einem Guthaben von CHF 10, das nicht auszahlbar ist, einer Beispielquote von 1.90 und einem Zwei-Weg-Markt, der bei Quoten von 1.90/1.90 eine Auszahlungsquote von 95 % hat, liegt der durchschnittliche Wert des Guthabens bei rund CHF 4.50. Die Einzelheiten: Der eigene Einsatz kommt bei einem Gratisguthaben nicht zurück, das die Bank nicht auszahlt, also zählt bei einem Treffer nur der Gewinnanteil; über die beiden möglichen Ausgänge streuen, ergibt der Wert die Hälfte bis knapp unter die Hälfte des Nennbetrags, je nachdem, wie der Ausgang ausgeht.
Ein solches Guthaben ist damit ein Rabatt von wenigen Franken, kein Startkapital. Wer den Wert dieser Aktion mit dem Volumen ausländischer Willkommenspakete vergleicht, vergleicht Zahlen, die nicht dieselbe Einheit haben.
Bei Swisslos ist zusätzlich klar geregelt, was mit Gratisspielguthaben aus Promotionen geschieht: Es ist nicht auszahlbar. Auszahlbar sind Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen.
Damit steht die Grenze der ganzen Kategorie. Es gibt in der Schweiz keine Freiwette ohne Einzahlung, die sich in Bargeld verwandeln lässt. Es gibt ein Guthaben, das im Spielerkonto lebt, dort verbraucht wird und nach seiner Frist verschwindet.
Die zehn Wege im Vergleich
Zehn Anbieter tauchen in Schweizer Suchanfragen nach Freiwetten auf, und sie zerfallen in zwei Gruppen, die man nicht vermischen darf. Zwei von ihnen sind die konzessionierten Veranstalter. Acht sind ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung.
Der Vergleich richtet sich nach denselben Kriterien wie in den Abschnitten zu den einzelnen Veranstaltern. Die Bewilligungsspalte ist dabei nicht eine Eigenschaft unter vielen, sondern die, welche die anderen bestimmt.
| Brand | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalter beziehungsweise berichtete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; Sportwetten unter dem Namen Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Angebot Jouez Sport |
| FortuneJack | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht festgestellt, damit ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Pribet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht festgestellt, damit ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Rabona | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht festgestellt, damit ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| WirWetten | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht festgestellt, damit ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetOnRed | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht festgestellt, damit ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Fezbet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht festgestellt, damit ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 22Bet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht festgestellt, damit ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| X3Bet | keine Schweizer Bewilligung | von Drittquellen berichtete Bewilligung: Tobique (Kanada), ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Bewilligungsspalte teilt die Liste in zwei Hälften, die nichts gemeinsam haben. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung: Art. 4 BGS bindet jede Bewilligung an das eigene Gebiet. Die acht Marken sind damit nicht «ähnlich geregelt», sondern gar nicht geregelt.
Der zweite Blick gilt dem zweiten Feld. Bei den zwei Veranstaltern steht dort der Rechtsträger, ein Name, den man nachschlagen kann, ein Sitz, eine Aufsicht. Bei acht Marken steht in der Eintragung nichts, was in der Schweiz als Rechtsträger greifbar wäre. Wer eine Beschwerde hat, hat keine Adresse.
Wer die Liste bis hierhin gelesen hat, kennt das Ergebnis bereits, bevor die Einzelbesprechungen beginnen: Die Vergleichskriterien, die für einen Neukunden wirklich zählen, sind Limiten, Zahlungswege und Auszahlungsregeln, und diese Kriterien sind nur bei zwei Anbietern überhaupt mit Schweizer Recht hinterlegt.
Was ein Neukundenkonto voraussetzt
Die Registrierung ist in der Schweiz der aufwendigste Teil eines Wettkontos, und sie ist es mit Absicht. Bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Das Vertragsgebiet ist kein Papierbegriff, sondern eine Kantonsliste. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Diese zusammen bilden das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport dagegen für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Wohnsitz entscheidet also über den Anbieter, und zwar vollständig. Wer in Genf wohnt, wird bei Sporttip nicht zugelassen; wer in Zürich wohnt, nicht bei Jouez Sport. Die beiden Veranstalter überschneiden sich in keinem Kanton.
Der Aufwand hat auch eine angenehme Seite. Weil Identität und Wohnsitz geprüft sind, bevor irgendetwas läuft, gibt es in der Schweiz kein Problem mit Auszahlung an ein fremdes Konto. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Die Frist ist damit kurz genug, dass man sie nicht überwachen muss.
Auf der Einzahlungsseite gibt es ebenfalls eine feste Struktur. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart für das Aufladen des Swisslos-Spielkontos steht unter anderem PostFinance Pay bereit; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Die Loterie Romande setzt andere Marken. Sie erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000; Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen, Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Die beiden Einzahlungsgrenzen liegen bei derselben Grössenordnung, und beide sind für einen normalen Freizeitspieler kein Thema. Wer pro Monat vierstellig spielt, merkt von der Limite nichts. Das ist die gute Nachricht über Schweizer Verhältnisse: Der Staat misstraut dem Anbieter, nicht dem Spieler.
Die eigentlichen Spielgrenzen sind enger. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000; Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Mindesteinsatz von einem Franken ist für den Neukunden die relevante Zahl, weil er erlaubt, die eigenen Limiten sehr klein zu halten.
Unter dem Strich steht ein Konto, das man einmal mit Ausweis eröffnet und danach mit sehr kleinen Beträgen bespielen kann. Das ist auch die einzige Form, in der ein Neukunde die Verlustlimite sinnvoll einsetzt: klein starten, beobachten, wie sich das Verhalten anfühlt, und erst dann über eine Erhöhung nachdenken, wenn überhaupt.
Quotenblitze und Gewinnaufschläge
Vor der ersten Einzelwette lohnt sich ein Blick darauf, wie Swisslos mit Quoten umgeht. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten; er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Die zweite Rundung arbeitet gegen den Spielenden, aber in einem Ausmass, das nur bei sehr kleinen Einsätzen auffällt. Wer mit CHF 1 spielt, verliert an der Rappenrundung anteilig mehr als jemand mit CHF 100. Ein weiterer Grund, Einsätze nicht an der Mindestgrenze zu staffeln, sondern sie so zu wählen, dass die Limite ohnehin keine Rolle spielt.
Interessanter als die Rundung sind die Zusatzversprechen. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, in Prematch, Live und bei Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 sind der Preis für einen Aufschlag von 5 % auf den Nettogewinn. Das ist ein kleiner Anreiz für eine deutlich schwerere Wette: Aus vier Voraussagen mit Quote 1.50 wird eine Kombination mit Gesamtquote 5.06, und die trifft deutlich seltener als jede einzelne Voraussage. Der Aufschlag ist echt, die verlangte Trefferquote aber auch.
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Der letzte Halbsatz ist der, den man in der Ankündigung nicht liest. Wer einen Boost nutzt und die Wette vorzeitig auflöst, verliert den Aufschlag vollständig. Das ist keine versteckte Falle, aber ein Grund, eine geboostete Wette anders zu behandeln als eine normale.
Der Blick auf alles, was live passiert
Livewetten sind in der Schweiz erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte gibt es nicht.
Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Diese Regel ist für den Live-Spieler die wichtigste im ganzen Regelwerk, und sie ist eine Frage des Timings, nicht des Glücks. Wer eine Wette abschickt, während das Tor schon gefallen ist, bekommt den Einsatz zurück und nicht den Gewinn. Bei Swisslos ist das keine Kulanzentscheidung im Einzelfall, sondern eine Regel mit Quote 1.00. Die Verzögerung zwischen Klick und Annahme ist damit keine Formalität; sie entscheidet über die Wette.
Für Kombinationen gibt es eine weitere Einschränkung. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Das ist die technische Seite eines alten Problems: Zwei Märkte desselben Spiels hängen zusammen, und wer sie kombiniert, erhält nicht die Quote, die das Produkt der Einzelquoten suggeriert. Wer Kombinationen baut, sollte die Bet-Builder-Funktion deshalb nicht als Komfort betrachten, sondern als den einzigen Weg, auf dem die Kombination überhaupt gültig wird.
Ein weiterer Punkt betrifft die Uhr. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten im Fussball, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Im Pokalwettbewerb entscheidet diese Regel über die Wette, nicht das Endergebnis. Wer auf den Sieger tippt und das Spiel geht in die Verlängerung, hat auf die reguläre Spielzeit gewettet, solange nichts anderes im Wettprogramm steht.
Fällt ein Ereignis aus und wird es nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Das ist die sauberste Behandlung, die man sich wünschen kann, weil sie den Kombinationsschein am Leben lässt.
Und dann ist da noch die Frist, die man kennen sollte, bevor man einen Wettschein in die Schublade legt. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Ein halbes Jahr klingt lang und ist es auch. Aber ein Gewinn, der verfällt, ist kein Gewinn mehr, und die Begünstigte des Verfalls ist dieselbe Organisation, die das Konto führt. Das ist kein Skandal, aber ein Grund, Gewinne zeitnah abzurufen.
Cash-Out: eine Option, kein Recht
Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Drei Einschränkungen stehen hier nebeneinander, und die dritte ist die wichtigste. Wer die Wette teilweise auflösen will, kann das nicht. Wer es sich anders überlegt, kann das nicht. Und wer auf einen Markt gesetzt hat, für den kein Cash-Out angeboten wird, hat nichts falsch gemacht und bekommt trotzdem nichts.
Der Betrag selbst ist nicht der mögliche Gewinn. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Das ist die Stelle, an der Marketing und Mechanik auseinanderlaufen. Ein Cash-Out-Wert ist kein Zwischenstand eines Gewinns, sondern ein neues Angebot, das der Veranstalter nach seinem eigenen Ermessen berechnet, und dessen Marge in der Differenz zwischen dem angebotenen Betrag und dem verbleibenden Gewinn sitzt.
Cash-Out löst ein echtes Problem. Wer eine Kombination mit vier Beinen hat und drei davon sind durch, will nicht zittern. Aber die Versicherung ist bezahlt, und zwar vom Spielenden. Wer die Wette ohnehin nicht mehr anfassen wollte, hat eine Prämie für eine Unsicherheit bezahlt, die er nicht mehr hatte.
Und aus regulatorischer Sicht ist Cash-Out gar nichts. Das Gesetz regelt es nicht. Es ist eine Eigenschaft des jeweiligen Anbieters, mit jeweils eigenen Bedingungen, und kein Institut des Schweizer Wettmarkts. Wer sich auf Cash-Out verlassen möchte, muss die Bedingungen des Anbieters lesen, nicht die Rechtslage.
Loterie Romande und Jouez Sport: der Westschweizer Weg
Rechtlich ist die Loterie Romande die Schwester von Swisslos, praktisch sind es zwei verschiedene Läden. Die Bewilligung ist dieselbe Art: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS, SR 935.51, unter der Aufsicht der Gespa. Der Rechtsträger ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande, das Produkt heisst Jouez Sport, und das Angebot gilt für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Für einen Neukunden aus dem Wallis oder aus Genf ist das die einzige Tür zum geregelten Sportwetten im Land. Wer dort wohnt und ein Konto bei Sporttip sucht, wird nicht bedient, und die Registrierung prüft den Wohnsitz, nicht die Sprache.
Das Angebot ist an eine Region gebunden, und das ist keine Beschränkung, sondern die operative Realität: 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende stehen hinter einem Produkt, das regional verankert ist. Die Aktion vom Winter 2025/26 passt genau in dieses Bild. Wer im National-League-Stadion stand, konnte den Code im verifizierten Konto eingeben; wer nicht dort war, war nicht Teil der Zielgruppe.
Bei den Einzahlungen hat die Loterie Romande ihre eigenen Zahlen: höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage auf das Spielerkonto, ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000, Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt aufs Wallet, Gewinne darüber auf das Konto bei der angegebenen IBAN. Ein Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar.
Die Auszahlungsschwelle von CHF 1’000 ist in der Praxis der angenehmere Teil: Kleine Gewinne landen sofort im Wallet, und die Überweisungspflicht beginnt erst darüber.
Das Fazit für diese Marke dreht sich nicht um die Höhe des Startguthabens, sondern um die Reichweite. Die Guthaben aus Aktionen der Loterie Romande werden an Aktionstagen vor Ort vergeben, an denen die Menge gedeckelt ist. Wer den Briefkasten und das Stadion in Reichweite hat, bekommt etwas; wer das nicht hat, findet in diesem System schlicht keine Tür.
Swisslos Sporttip: der Weg für die Deutschschweiz und das Tessin
Swisslos ist die grössere der beiden Veranstalterinnen, institutionell gefestigt, und das zeigt sich auch an der Form, in der sie über sich selbst Auskunft gibt. Der Rechtsträger, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Nachvollziehbare Zahlen, ein Sitz, eine Vereinbarung mit Datum: Das ist die eine Seite.
Auf der anderen Seite steht die Kantonsliste. Sporttip wird in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Diese zusammen bilden das Swisslos-Vertragsgebiet. Wer darin wohnt, hat Zugang; wer nicht darin wohnt, hat keinen.
Der praktische Vorteil für Neukunden liegt weniger im Willkommensangebot als in den Abläufen. PostFinance Pay als Zahlungsart für das Aufladen des Spielkontos, mit Bestätigung direkt in der PostFinance App, ist für viele Schweizer Haushalte der kürzeste Weg überhaupt. Der Mindestbetrag für den Kauf von Spielguthaben liegt bei CHF 20, das Wallet darf CHF 9’999 nicht übersteigen, und in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich.
Was Sporttip dagegen nicht ist: eine Seite mit grosszügigem Startguthaben. Die Aktionen mit Gratisguthaben hängen an der Zustimmung der Gespa und fallen entsprechend aus. Wer auf einen vierstelligen Startbonus hofft, wird hier nicht fündig, und das ist keine Panne, sondern der Aufbau des Systems.
Die Höchsteinsätze sind in einer Hinsicht überraschend grosszügig: CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette liegen über dem, was viele ausländische Seiten einem Neukunden zugestehen. Der Vorbehalt dazu ist die Änderbarkeit: Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Der Schluss liegt bei den 48 Stunden. Aktionen und Freiwetten sind hier kein Programm, sondern eine Ausnahme. Wer sich für Sporttip entscheidet, entscheidet sich für einen Anbieter, dessen Verlässlichkeit in den Abläufen liegt und nicht in der Ansprache.
Die acht Marken ohne Schweizer Bewilligung
Die folgenden acht Namen erscheinen in Schweizer Suchanfragen nach Freiwetten, und sie erscheinen alle in derselben Kategorie. Keine von ihnen besitzt eine Schweizer Bewilligung.
Was aus der Schweiz über diese Marken gilt, lässt sich in wenigen Punkten zusammenfassen. Eine berichtete ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung, weil Art. 4 BGS jede Bewilligung auf das eigene Gebiet begrenzt. Keine der Marken ist an das Schweizer Sperrregister angeschlossen. Und ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren.
Dass eine Schweizer Adresse eine ausländische Seite nicht erreicht, ist keine abstrakte Möglichkeit. Die Liste besteht seit dem 3. September 2019 und umfasste Ende 2025 insgesamt 671 Domains; geblockte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Gespa selbst benennt und bei dem sie unter anderem Interwetten, Bet-at-Home und bet365 nennt.
Wer heute eine dieser acht Seiten aufruft, weiss also beim ersten Versuch nicht, ob sie morgen noch erreichbar ist. Das ist keine Warnung vor einem bösen Anbieter, sondern ein Hinweis auf die Stabilität einer Verbindung, die von einer Liste abhängt, die er nicht beeinflusst.
Die zweite Folge betrifft den Weg zur Beschwerde. Wer mit einem Schweizer Veranstalter streitet, hat einen Rechtsträger mit Sitz in der Schweiz, eine Aufsicht und einen Rechtsweg. Bei einer Marke ohne Bewilligung fällt die erste dieser drei Stationen weg, weil in der Eintragung nichts steht, was in der Schweiz greifbar wäre, und die zweite und dritte fallen mit ihr.
Und die dritte betrifft das Geld. Bei einem Schweizer Veranstalter sind Wetten und Gewinne auf das Konto des Kontoinhabers beschränkt; anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht, und Kredite an Spieler sind untersagt. Bei einer ausländischen Marke ist der Erhalt einer Domain kein Ersatz für eine Schweizer Bewilligung. Ich würde keinem Neukunden raten, seinen ersten Wettschein auf so eine Seite zu legen, und der Grund ist nicht die Moral, sondern die Adresse, an die ein Streit gerichtet werden müsste.
Ein Neukunde trägt damit auch das Auszahlungsrisiko selbst: Es gibt keine Schweizer Stelle, die für ihn verhandelt.
Wo die legalen Wege enden und was daneben existiert
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes, SR 935.51, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Zuständige Aufsicht ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Nicht zuständig ist die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung besteht aus einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel und «gilt nur in der Schweiz».
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Deshalb ist Swisslos mit dem Produkt Sporttip der eine und die Loterie Romande mit Jouez Sport der andere, und deshalb gibt es keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher: Es gibt keine. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains. Die Nettoerlöse gehen an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.
Der zweite Teil der Rechtslage ist der, der einem Neukunden beim ersten Blick auf das Wettprogramm auffällt. Es darf nur auf Sportereignisse gewettet werden; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der autorisierten Sportarten, Wettkämpfe und Wetttypen in der Version vom 10.09.2026. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind nie möglich. Die Liste enthält keine Eckball- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Bereich.
Diese Liste erklärt, warum das Wettprogramm eines Schweizer Anbieters kürzer wirkt als das einer ausländischen Seite. Wer dort zehn Eckball-Märkte sieht, sieht Märkte, die in der Schweiz gar nicht angeboten werden dürfen.
Events, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Generell gilt: Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Pro Person ist ein Konto mit verifizierter Identität vorgesehen.
Ein Punkt, der die Verkaufsstellen betrifft: Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch; an Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Ich schreibe diese Zahl hin, weil sie in die Diskussion gehört: Die Kontrolle am Schalter ist nicht streng, und ein System, das auf dem Papier lückenlos aussieht, ist an der Theke nicht lückenlos. Der Aufsichtsbehörde selbst ist das bekannt.
Bei den Steuern ist die Lage für einen normalen Neukunden schlicht günstig. Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich. Der Freibetrag auf Bundesebene beträgt ab dem 1.1.2026 CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, «je nach Kanton». Oberhalb des Freibetrags behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt wird.
Ein typischer Wettender liegt weit darunter. Für ihn heisst das: kein Steuerbetrag auf Bundesebene und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht.
Bei ausländischen Anbietern ist die steuerliche Frage nicht dieselbe. Gewinne bei ausländischen Veranstaltern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Wer auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung gewinnt, darf also nicht davon ausgehen, dass der Schweizer Freibetrag für ihn gilt. Für den eigenen Fall hilft nur der Gang zur Steuerberatung oder zur kantonalen Steuerverwaltung.
Was das Werben angeht, gilt: Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft. Deshalb steht in diesem Text auch keine Aufforderung, irgendwo zu spielen, und kein Code.
Und was das Ausland selbst betrifft: Eine ausländische Bewilligung, sei es aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land, hat in der Schweiz keine Wirkung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat; der Strafrahmen reicht bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und einen Schutz- oder Fairplay-Anspruch gibt es nicht.
Zwei Sätze, die sich beide nicht aufheben: Der ausländische Weg bedeutet keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Der bewilligte Weg bedeutet vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Anbieter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzvoraussetzung und eine Identitätsprüfung. Keiner von beiden ist von Haus aus «die sichere Wahl».
Häufige Fragen zum Neukundenkonto in der Schweiz
Bekomme ich in der Schweiz als Neukunde eine Freiwette, und bei wem?
Ja, aber selten und klein. Freie Spielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa; 2025 erteilte sie deren 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Angebote kommen also ausschliesslich von diesen beiden Veranstaltern, und die Zahl der bewilligten Aktionen zeigt, wie begrenzt das Volumen ist.
Wie lief die letzte Aktion der Loterie Romande ab?
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben; insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Ab welchem Alter und mit welchem Wohnsitz kann ich ein Konto eröffnen?
Mindestens 18 Jahre, und der Wohnsitz muss im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters liegen: bei Swisslos die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, bei der Loterie Romande die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Zusätzlich darf keine Spielsperre bestehen, und pro Person ist nur eine Registrierung möglich.
Ist eine Freiwette für Neukunden an eine Einzahlung gebunden?
Nicht zwingend, aber fast immer an eine Bedingung anderer Art. Die Guthaben der letzten Aktion der Loterie Romande gab es gegen einen Code, der in Stadien verbreitet wurde, nicht gegen eine Einzahlung. Wer den Code hatte, brauchte kein Geld, um ihn einzugeben.
Was bedeutet die vorgängige Zustimmung der Gespa für Neukundenboni?
Sie bedeutet, dass ein Veranstalter ein Gratisspielguthaben nicht nach eigenem Ermessen ausschütten darf, sondern eine Bewilligung dafür braucht. Die Menge der Aktionen ist damit behördlich begrenzt. Wer in der Schweiz ein Gratisguthaben erhält, erhält es aus einer genehmigten Aktion mit festgelegten Bedingungen.
Was unterscheidet ausländische Neukundenangebote bei Schutz und Rechtsweg?
Dort fehlen die drei Dinge, die ein Schweizer Konto trägt: die Anbindung an das Spielsperrregister, ein greifbarer Rechtsträger mit Sitz in der Schweiz und ein Schweizer Rechtsweg. Die Domains ausländischer Anbieter können zudem auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden und sind damit je nach Telekommunikationsanbieter nicht mehr erreichbar.
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Inhalt erstellt vom Team «handicapwettench»
