Freiwette im Schweizer Sportwetten – ein Gratisguthaben, das nicht auszahlbar ist
Ladevorgang...
Die Schweizer Veranstalter dürfen Gratisguthaben nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa auflegen, und das Guthaben selbst verlässt das Spielerkonto nie.
Stand: Oktober 29, 2026 — geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos (Sporttip), das Reglement der Loterie Romande (Jouez Sport) und die Bewilligungs- und Spielerschutzvorgaben der Gespa.
Erst das Risiko, dann der Rabatt
Wer eine Freiwette sucht, sucht in Wahrheit einen Rabatt. Was er bekommt, ist ein Betrag in einem geschlossenen Kreislauf. Das Guthaben liegt auf dem Spielerkonto, es lässt sich nicht auszahlen, und wenn die Wette aufgeht, kommt nur der Gewinn zurück — der Einsatz, also das Guthaben selbst, bleibt, wo er ist. Man kann das als Haarspalterei abtun. Es ist der ganze Punkt.

In der Schweiz kommt eine zweite Schicht dazu, die es in keinem Nachbarland gibt. Freiwetten und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Das ist keine Formalie, die irgendwo im Kleingedruckten verschwindet, sondern der Grund, weshalb das hiesige Angebot so dünn ist: Wer eine Freiwette auflegt, tut das mit Erlaubnis einer Aufsichtsbehörde, und diese Erlaubnis wird nicht grosszügig verteilt. Zwei Veranstalter teilen sich den ganzen Markt, und beide sind Lotteriegesellschaften mit gemeinnützigem Zweck, nicht Agenturen für Kundengewinnung.
Deshalb beginnt dieser Text beim Spielerschutz und nicht beim Bonus. Wer die Limiten nicht kennt, die vor der ersten Wette stehen müssen, für den ist die Frage nach der Freiwette ohnehin verfrüht — sie ist die letzte Frage, nicht die erste. Wer sie kennt, sieht sofort, dass die Grösse eines Aktionsbetrags die unwichtigste Zahl im ganzen Angebot ist.
Was eine Freiwette ist und was sie nicht ist
Eine Freiwette ist Spielguthaben, das an eine Bedingung geknüpft ist. Der praktische Unterschied zur Wette mit eigenem Geld sitzt in der Auszahlung. Bei einer normalen Wette fliesst der Einsatz zurück und der Gewinn darauf; das Guthaben kommt also nach Hause. Bei einer Freiwette wird nur der Gewinnteil gutgeschrieben, der Einsatz wird einbehalten. Freies Geld, das immer dort bleibt, wo es herkommt.
Für den Vergleich der beiden Schweizer Veranstalter lohnt sich ein zweiter Blick auf die Formulierung. Im Gesetz heisst die Sache Gratisspielguthaben und gehört zu den Gratisspielen. Auf dem Markt heisst sie Freiwette oder Gratiswette. Die Begriffe decken nicht dasselbe Feld ab: Eine Freiwette ist an eine Wette gebunden, ein Spielguthaben lässt sich auch anders einsetzen. Wer die Bedingungen liest, sollte auf das Wort achten, das dort steht — daran hängt, wofür der Betrag überhaupt gilt.
Und ein dritter Unterschied, der leicht durchrutscht: Der Gewinn einer Freiwette ist nicht die Auszahlung der Wette. Er ist die Quote minus eins, multipliziert mit dem Guthaben. Darauf läuft alles hinaus, was im Abschnitt «Grundlagen: Quote, Guthaben und der Gewinn dazwischen» gerechnet wird.
Warum der Abstand zwischen Marketing und Konto so gross ist
Die Formulierung «Freiwette ohne Einzahlung» verspricht eine Wette, für die man nichts einsetzt. Der entscheidende Teil fehlt: Man bekommt auch nichts ausgezahlt. Das Guthaben ist ein Einsatz, der nicht zurückkommt. Bei Quote 1.90 auf einen Aussenstand ist die Wette nicht 1.90 wert, sondern 0.90 — genau die Hälfte dessen, was der Zahl vor dem Punkt ähnelt.
Diese Rechnung ist auch der Grund, weshalb die Freiwette in der Schweiz so klein ausfällt. Bei der Loterie Romande gab es dafür zuletzt CHF 10 Spielguthaben, befristet auf 30 Tage, nicht auszahlbar, in einer Gesamtauflage von 7’000 Stück. Das ist die Grösse, mit der dieser Markt arbeitet. Wer aus Deutschland Beträge gewohnt ist, die um ein Vielfaches höher liegen, sucht hier am falschen Ort.
Was die beiden Schweizer Veranstalter stattdessen anbieten, sind Boni innerhalb einer Wette: Kombiboosts und Quotenboosts, die den Nettogewinn erhöhen statt ein separates Guthaben zu schenken. Das ist ein grundlegend anderes Produkt, und wer es mit einer Freiwette verwechselt, plant mit Zahlen, die es nicht gibt.
Limiten setzen, sperren, rechnen: der Spielerschutz steht am Anfang
Wer bei Swisslos online mitspielen will, kommt an dieser Stelle nicht vorbei. Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Wer seine Limite senken will, kann das sofort tun. Eine Erhöhung wirkt erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten.
Diese Dreiteilung ist der interessanteste Teil des Schweizer Modells. Tages-, Wochen- und Monatsgrenze greifen in unterschiedlichen Zeitfenstern, und die kurze Frist ist die scharfe: Wer einen schlechten Abend erlebt, merkt es innert eines Tages, nicht erst am Monatsende. Die 72 Stunden für eine Erhöhung nehmen dem Impuls die Geschwindigkeit. Beides zusammen bedeutet, dass die wirksame Bremse nicht die Zahl ist, die man einmal einträgt, sondern die Verzögerung, die danach greift.
Hier greift auch die Regel, die eine Freiwette nicht aushebelt. Wer eine Verlustlimite gesetzt hat, kann sie nicht mit dem Argument umgehen, das Geld sei ja gratis gewesen. Gratisguthaben ändert nichts am Risiko der folgenden Wetten — es verlängert nur die Zeit, bis man es merkt, weil der erste Einsatz nicht vom eigenen Konto kam. Der Weg zurück ins eigene Geld ist danach genau derselbe wie ohne Aktion.
Selbstsperre, Register und was daraus folgt
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren. Eine Aufhebung vor Fristablauf gibt es nicht. Wer eine unbefristete Spielsperre einträgt, landet in einem schweizweiten Register; diese Sperre gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist ein anderer Mechanismus als eine Limite, und der Unterschied ist praktisch wichtig: Eine Limite dosiert, eine Sperre schliesst aus.
Die gesetzliche Grundlage dieser Sperren sitzt im Geldspielgesetz, das die Gespa in Bern beaufsichtigt — die Eidgenössische Spielbankenkommission ist dafür nicht zuständig, sie prüft nur Casinos. Wer sich sperren lässt, beendet damit auch jeden Anspruch auf Einsätze und Gewinne, die während der Sperre anfallen; das Gesetz entzieht beides. Bei einer freiwilligen Sperre gilt eine Mindestfrist, bevor sie überhaupt zur Diskussion steht.
Für eine Freiwette heisst das: Das Guthaben nützt nichts, wenn der Zugang zu ist. Die Reihenfolge ist keine Geschmacksfrage. Erst Limiten, dann eine Wette, dann vielleicht eine Aktion.
Wenn das Gratisguthaben den Blick verstellt
Der Reiz einer Freiwette liegt darin, dass der erste Franken nicht der eigene ist. Genau das macht sie für einen bestimmten Typ von Spielendem gefährlich: für jemanden, der noch nie eine Limite gesetzt hat und den ersten Einsatz als kostenlosen Test begreift. Der Test endet nicht mit dem Guthaben. Die nächste Wette ist die erste mit eigenem Geld, und sie kommt in derselben Sitzung wie die Gratiswette.
Aus der Sicht des Spielerschutzes ist das der Kern. Ein CHF 10 Guthaben ist keine Gefahr. Die Gewohnheit, die daraus entstehen kann, ist eine. Und weil die Schweizer Verkäuferpraxis nicht als streng gelten kann — bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft —, sollte sich niemand darauf verlassen, dass ihm jemand vorher sagt, wann er aufhören soll.
Grundlagen: Quote, Guthaben und der Gewinn dazwischen
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, die das Produkt der Einzelquoten ist. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese zweite Rundung ist keine Spitzfindigkeit: Sie ist der Grund, weshalb eine Kombination aus vier Quoten mit vielen Nachkommastellen selten exakt den Betrag trifft, den ein Taschenrechner anzeigt.

Für die Freiwette ist dieselbe Formel massgeblich, nur mit einem anderen Subtrahenden. Angenommen, das Guthaben liegt bei CHF 10 und die Wette geht bei Quote 1.90 auf. Die Auszahlung beträgt CHF 19, der Gewinn CHF 9 — und weil der Einsatz nicht rückvergütet wird, ist das der ganze Ertrag. Ein eigener Einsatz von CHF 10 hätte CHF 19 zurückgebracht. Die Differenz zwischen den beiden Fällen ist exakt das Guthaben.
Was ein Beispielmarkt mit der Rechnung macht
Nehmen wir einen illustrativen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 auf beiden Seiten — ein Beispiel, kein zitierter Preis irgendeines Veranstalters. Der Quotenschlüssel dieser beiden Quoten beträgt 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 95 %. Die Marge, die der Veranstalter von jeder auf diesen Markt gesetzten Einheit behält, ist der Rest: etwa 5 %.
Auf diesem Markt ist eine Freiwette von CHF 10, deren Einsatz nicht zurückfliesst, im Durchschnitt etwa CHF 4.50 wert — gerechnet als 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0.95. Der Wert ist ein Durchschnitt über viele Wetten unter der Annahme, dass nur das Guthaben eingesetzt und der Markt mit den zwei genannten Quoten bespielt wird. In einem Band von rund CHF 4.30 bis CHF 4.70, je nachdem, welche Wette man aus dem Guthaben macht. Das ist der Betrag, den die Aktion dem Spielenden im Mittel bringt.
Eine Wette, die aufgeht, zahlt CHF 9 aus diesem Guthaben aus. Ein Durchschnitt über viele Versuche ist aber kein Versprechen für einen Einzelnen. Bei zwei gleich wahrscheinlichen Ausgängen bleibt der Spielende in der Hälfte der Fälle bei null, und der statistische Wert dieser Hälfte ist genau der Grund, weshalb die Aktion für den Veranstalter billig ist.
Der Mindesteinsatz, der Höchsteinsatz und die Sperre dazwischen
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Mindesteinsatz ist so niedrig, dass jeder diese Limiten testen kann — darin liegt auch der Hinweis auf das Geschäftsmodell. Viele kleine Einsätze sind für den Veranstalter attraktiver als wenige grosse.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und nur für Prematch-, Live- und Systemwetten. Er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Diese Staffelung ist ein Angebot an Kombinationsspieler, nicht an Gelegenheitswetter — und die Mindestquote von 1.50 pro Voraussage ist die Hürde darin, weil sie lange Quotenlisten auf vier sichere Favoriten reduziert.
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer zu früh aussteigt, verliert also nicht nur die Spannung, sondern die Erhöhung.
Wohin die Wetten laufen und wie lange sie offen stehen
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer — im Fussball rund 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Die Quote-1.00-Regel ist die stillste Falle im Livebetrieb. Sie bedeutet nicht Strafe, sondern Storno — der Einsatz kommt zurück, der Gewinn fällt weg. Wer live in eine Schlüsselszene hineinwettet, spielt in einem Zeitfenster, das der Veranstalter selbst schliessen kann. Das ist kein Vorwurf, sondern eine Beschreibung der Mechanik: Live ist die einzige Betriebsart, in der die Auswertung schneller laufen muss als die Entscheidung des Spielenden.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn, oder im Rahmen eines Turniers, nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Aus einer Vierer-Kombination wird dann eine Dreier-Kombination — dieselbe Logik, das reduziert die Gesamtquote spürbar.
Cash-Out, Bet Builder und die Grenzen der eigenen Wahl
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Diese Bedingungen sind der Grund, weshalb ich Cash-Out für das am meisten überschätzte Werkzeug im Angebot halte. Man verkauft seine Wette zurück an den Veranstalter, zu dessen Preis, im Wissen, dass der Betrag unter dem liegt, was ein Durchhalten bringen könnte. Ein Notausgang ist nützlich. Ein Geschäftsmodell ist es auch.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer Korrelationen selbst zusammenbaut, baut also gegen die Regeln — und bekommt im Zweifel nichts.
Zehn Adressen, zwei Rechtsordnungen: die Anbieter im Vergleich
Die folgende Übersicht ordnet die Plattformen nach ihrer Bewilligungslage. Die beiden Schweizer Veranstalter stehen zuerst, dann folgen acht ausländische Marken, die ohne Schweizer Bewilligung auftreten. Die Liste ist keine Empfehlung, sondern eine Einordnung.
Die Spalte «Bewilligung» gibt die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz (SR 935.51) an, die die Gespa beaufsichtigt. Die Spalte «Bewilligung nach Angaben» nennt, was die Marke selbst oder Dritte über eine Lizenz sagen — und das hat in der Schweiz keine Wirkung. Die Spalte «Meldung an Swisslos» ordnet ein, ob eine Marke im Vertragsgebiet von Swisslos tatsächlich Sportwetten vertreiben kann. Vier der zehn sind es nicht.
Das ist der Kern des Schweizer Marktes: Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains.
| Plattform | Bewilligung in der Schweiz | Bewilligung nach Angaben | Vertretung gegenüber Swisslos |
|---|---|---|---|
| Swisslos (Sporttip) | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | interkantonales Grossspiel, Sitz Basel | Veranstalter im Swisslos-Vertragsgebiet |
| Loterie Romande (Jouez Sport) | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | interkantonales Grossspiel, Sitz Lausanne | — (eigene Westschweizer Kantone) |
| IviBet | keine Schweizer Bewilligung | nicht erstellt, in der Schweiz ohne Wirkung | keine (keine Vertretung) |
| Pribet | keine Schweizer Bewilligung | nicht erstellt, in der Schweiz ohne Wirkung | keine (keine Vertretung) |
| HighFlyBet | keine Schweizer Bewilligung | nicht erstellt, in der Schweiz ohne Wirkung | keine (keine Vertretung) |
| BetFury | keine Schweizer Bewilligung | nicht erstellt, in der Schweiz ohne Wirkung | keine (keine Vertretung) |
| BC.Game | keine Schweizer Bewilligung | nicht erstellt, in der Schweiz ohne Wirkung | keine (keine Vertretung) |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung | nicht erstellt, in der Schweiz ohne Wirkung | keine (keine Vertretung) |
| BetOnRed | keine Schweizer Bewilligung | nicht erstellt, in der Schweiz ohne Wirkung | keine (keine Vertretung) |
| BDMBet | keine Schweizer Bewilligung | nicht erstellt, in der Schweiz ohne Wirkung | keine (keine Vertretung) |
Wer die Tabelle liest, sieht sofort, warum sie so aussieht. Die Schweizer Gruppe hat zwei Mitglieder, weil das Gesetz die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt hat. Die ausländische Gruppe hat acht, weil sich Domains binnen Stunden ersetzen lassen: Die Gespa nennt Domain-Hopping als Praxis, blockierte Adressen werden kurzfristig gewechselt. Gegen eine Liste, die sich in Tagen veraltet, hilft ein Eintrag wenig.
Für den Vergleich der Schweizer Seite sind Quoten, Marge, Limiten, Zahlungswege und Wettangebot die Grössen, an denen sich entscheiden lässt. Nicht die Höhe eines einzelnen Aktionsbetrags. Genau daran orientiert sich die Reihenfolge der folgenden Abschnitte.
Rangfolge und wonach sie sich richtet
Wer im Schweizer Markt nach einer Freiwette sucht, sucht in einem Feld mit zwei Mitspielern. Das macht die Rangfrage einfach und die Antwort unangenehm: Es gibt keine Alternative zur Wahl zwischen Sporttip und Jouez Sport, nur eine Wahl zwischen zwei Wegen. Wer in einem Kanton der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, hat Zugang zu Sporttip. Wer in Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt oder Wallis wohnt, hat Zugang zu Jouez Sport. Ein Wohnsitz entscheidet, nicht ein Vergleich.
Meine Rangfolge richtet sich deshalb nicht nach einem Bonus, sondern nach vier Dingen: nach der Tiefe des Wettangebots, nach den Limiten und Schutzmechanismen, nach dem Preisniveau der Märkte und danach, wie viel ein einzelner Betrag in einem Konto wirklich bewegt. Der letzte Punkt ist der, den die Aktionen betonen und der am wenigsten zählt.
Den Schluss dieses Vergleichs bildet eine Rechnung, die für beide Seiten gilt: der statistische Wert einer Freiwette. Sie steht am Ende, weil sie erst dann etwas bedeutet, wenn klar ist, unter welchen Bedingungen das Guthaben überhaupt zu holen ist.
Wer eine Freiwette auflegen darf und zu welchem Preis
Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Das Gesetz regelt über diese Zustimmung die Menge des freien Geldes, das in einem Markt zirkulieren darf. Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos — eine geschlossene Werkstatt, in der zwei Genehmigte sich einen Kuchen teilen.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande ist das beste Beispiel dafür, wie solche Zustimmungen dann aussehen: Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Diese Bedingungen sind eine kleine Architektur aus Hindernissen, und jede einzelne hat eine Funktion. Das Guthaben war auf 30 Tage befristet, also musste die Wette in einem Monat platziert werden. Es war an einen Code aus dem Stadion gebunden, also an Publikum, das physisch anwesend war. Es war auf 7’000 Stück begrenzt, also eine knappe Ressource. Und es war nicht auszahlbar — die einzige Bedingung, die immer gilt.
Was die Frist von 30 Tagen im Konto bedeutet
Eine Frist ist kein Kalendereintrag, sondern eine Frage der Kasse. Wer CHF 10 Guthaben erhält und 30 Tage Zeit hat, muss in dieser Zeit eine Wette platzieren, die zu seinen Limiten passt. Bei einem Mindesteinsatz von CHF 1 ist das kein Problem für die Platzierung. Das Problem entsteht bei der zweiten Frage: Was passiert mit dem Guthaben, wenn man es liegen lässt? Es verfällt, und die Aktion war vergeblich.
Die Frist macht aus dem Angebot eine Aufgabe, und das ist der eigentliche Filter. Wer regelmässig wettet, merkt die 30 Tage kaum. Wer selten wettet, erhält einen Anreiz, in einem Zeitraum zu handeln, in dem er sonst nicht gehandelt hätte. Genau der Kunde, auf den die Aktion zielt, ist der, der wegen des Guthabens früher wiederkommt.
Der ausländische Weg: ohne Bewilligung und ohne Netz
Die acht ausländischen Marken arbeiten nach eigenem Hausrecht. Eine Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung; das Geldspielgesetz sagt das ausdrücklich, und ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten zu veranstalten ist strafbar — bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Wer spielt, wird nicht bestraft; Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Praktisch bedeutet das eine Umkehr der Absicherung. Bei einem Schweizer Veranstalter steht hinter dem Konto ein Bewilligungsregime mit Limiten, Verifizierung und einem Sperrregister. Bei einem ausländischen Anbieter gibt es keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht und keinen Schweizer Rechtsweg. Wer sich dort sperren lassen will, tut das mit einem Werkzeug, das er nicht kennt und nicht prüfen kann.
Der Sperrmechanismus, den die Schweiz hat, richtet sich gegen die Anbieter, nicht gegen die Spielenden. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren; sie wurde erstmals am 3. September 2019 veröffentlicht und umfasste Ende 2025 671 Domains. Die Gespa nennt Domain-Hopping als Reaktion und hat Interwetten, Bet-at-Home und bet365 als betroffene Marken benannt. Dass eine Marke in einem Jahr erreichbar und im nächsten geblockt ist, sagt nichts über ihre Qualität und alles über ihren Schweizer Zugang.
Und was nicht existiert: ein Zahlungsblock der Banken oder Kartenschemata gegen unerlaubte Wettangebote. Wer eine Überweisung an eine ausländische Marke leistet, stösst nicht auf ein System, das ihn aufhält. Diese Entscheidung bleibt bei ihm.
Nur zwei Bewilligungen, ein geschlossener Markt und was daraus folgt
Die Rechtslage in der Schweiz in drei Sätzen: Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Beaufsichtigt wird das Ganze von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist dafür nicht zuständig — sie prüft Casinos, und Betting und Casino sind getrennte Bewilligungen mit getrennten Regeln.
Die Zahl der Veranstalter ist gedeckelt. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport teilen sich den Markt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Ein Onlinekonto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus, in der Praxis zudem im eigenen Vertragsgebiet.
Ein Konto ist an eine verifizierte Identität gebunden, jede Person darf sich nur einmal registrieren, und es darf keine Spielsperre bestehen. Ein ausländisches Konto lässt sich auf diese Struktur nicht übertragen. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann bei Jouez Sport nicht mitspielen; wer in der Westschweiz wohnt, nicht bei Sporttip. Das ist keine Bequemlichkeit, sondern die Bewilligungsgeometrie.
Was überhaupt gewettet werden darf
Der erlaubte Inhalt ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in einer Liste, die in der Fassung vom 10. September 2026 vorliegt. Es dürfen nur Sportereignisse sein — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe gibt es nicht, Eckball- und Kartenmärkte erscheinen auf der Liste nicht, und eine Esport-Sektion fehlt.
Für Livewetten gilt: erlaubt sind sie im Vorlauf und live, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Gesetz nicht. Virtual Sports lassen sich rechtlich nicht einordnen, dazu ist nichts zu sagen; für Esport bleibt es bei dem einen Befund, dass er auf der Gespa-Liste nicht vorkommt.
Das ist ein anderer Zugang, als ihn ein internationaler Buchmacher pflegt. Dort ist der Katalog eine Produktfrage, hier ist er eine Bewilligungsfrage. Wer auf eine Nische setzen will, kann bei Sporttip an eine Grenze stossen, die dort niemand überschreiten darf.
Zahlung, Auszahlung und der Name auf dem Konto
Gewinne und Guthaben werden bei einem Schweizer Veranstalter nur auf ein Zahlungskonto ausgezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettenangebot nicht, und Kredite an Spielende sind nicht zulässig. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Bei einzelnen Summen geht es schneller. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Beträge auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen.
Wer sein Konto aufladen will, kann das bei Swisslos per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein tun, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay steht als Zahlungsart für das Swisslos-Spielkonto zur Verfügung, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000.
Diese Grenzen sind keine Nebenbedingungen. Sie sind der Grund, weshalb eine Freiwette in diesem Markt nicht skaliert: Wenn das Guthaben ohnehin nicht auszahlbar ist und die Einzahlungen gedeckelt sind, kann eine Aktion nicht als Rabatt auf einen grossen Umsatz funktionieren. Sie funktioniert als Anreiz für einen kleinen.
Steuern: ein Freibetrag, der fast nie greift
Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 betrug er CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab; hier gilt «je nach Kanton», und ein einzelner Kantonswert wäre falsch.
Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Für einen typischen Wettenden liegt der Gewinn weit unter dem Freibetrag: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Eine Freiwette von CHF 10 mit einem Gewinn von CHF 9 beantwortet die Steuerfrage damit endgültig — es gibt nichts zu versteuern.
Anders sieht es beim ausländischen Anbieter aus. Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis, etwa im Thurgau, Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Eine Steuer auf Einsätze kennt die Schweiz nicht; wer das Gegenteil hört, hört etwas Falsches. Für die Beurteilung des eigenen Falls ist die Steuerverwaltung des Wohnkantons oder eine Steuerberatung zuständig.
Werbung, Aktionen und die Grenze zum Verbot
Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein. Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Eine Sperrstunde für Werbung gibt es nicht.
Diese Regeln erklären, weshalb die acht ausländischen Marken hier beschrieben und nicht beworben werden. Sie erklären auch, weshalb Freiwetten in der Schweiz so aussehen, wie sie aussehen: Ein Gratisguthaben ist kein Marketinginstrument, das ein Anbieter nach Belieben einsetzt, sondern ein Vorgang unter Aufsicht. Beträge und Bedingungen kommen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Swisslos Sporttip: der Veranstalter für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein
Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa. Anbieten darf Sporttip seine Wetten im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet.
Diese Liste ist lang, und sie ist nicht die ganze Schweiz. Sechs Kantone fehlen, und darin liegt die erste Entscheidung: Wer in Genf oder in der Waadt wohnt, hat hier keinen Zugang. Der Vertrag ist ein Gebiet, kein Publikum.
Das Wettangebot im Detail: Einzelwetten, Kombinationswetten, Systemwetten, Langzeitwetten, Livewetten. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online für Prematch, Live und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000; Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Die Limiten sind ein zweischneidiges Werkzeug. CHF 1’000 pro Einzelwette sind für einen Freizeitspieler reichlich, für einen, der mit grösseren Beträgen arbeitet, eine Wand. Und die Wand ist einseitig: Der Veranstalter darf sie jederzeit verschieben, der Spielende hat darauf keinen Einfluss.
Auf der Zahlungsseite bietet Swisslos PostFinance Pay zum Aufladen des Spielkontos an, die Bestätigung läuft direkt in der PostFinance App. Die Einzahlung ist auf CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, der Mindestkauf liegt bei CHF 20, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Auszahlungen auf das eigene Bank- oder Postkonto sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch ins Wallet, höhere Beträge innert 3 Arbeitstagen auf das Konto.
Für den Spielerschutz gilt: Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Zur Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Was fehlt, ist die Freiwette im engeren Sinn. Swisslos setzt auf Boni innerhalb der Wette — Kombiboost, Quotenboost, Profitboost. Diese Boni verändern den möglichen Gewinn, sie schenken kein separates Guthaben. Wer gezielt ein Gratisguthaben sucht, findet hier einen anderen Produkttyp.
Und die Verjährung sollte man kennen: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein Gewinn, der verfällt, ist der stillste Verlust im ganzen Angebot — es passiert einfach nichts.
Verdikt: Die Tiefe des Angebots und das vollständige Schutzpaket machen Sporttip zur ersten Adresse für Deutschschweizer, aber der Boost-Katalog ist kein Ersatz für eine Aktion. Wer Gratisguthaben mit auszahlbarem Gewinn will, bekommt hier Boni, die an eine Wette gebunden sind und bei Cash-Out verfallen.
Loterie Romande Jouez Sport: der Veranstalter der sechs Westschweizer Kantone
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung ist dieselbe Konstruktion wie bei Swisslos: Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa. Ein Onlinekonto steht nur Personen offen, die in ihrem Gebiet wohnhaft sind.
Die Zahl der Verkaufsstellen ist der aufschlussreichste Wert in diesem Profil. 2’350 Adressen in sechs Kantonen bedeuten eine physische Präsenz, die kein Onlineangebot ersetzt. Der Weg zur Wette führt hier über eine Filiale, und die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» hat genau das genutzt: Der Code wurde in den National-League-Stadien verbreitet, nicht per Mail verschickt.
Diese Aktion ist das konkreteste Beispiel einer Schweizer Freiwette und verdient die genauen Bedingungen: Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen den in den Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die Zahl 7’000 ist der eigentliche Kommentar zu dieser Aktion: In einem Markt mit Millionen von Sportinteressierten ist sie eine Geste, kein Angebot.
Auf der Guthabenseite: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Beträge auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Damit ist die Obergrenze einer Gewinnauszahlung aus einer Freiwette klar, und sie hängt an derselben Schwelle wie bei Swisslos.
Verdikt: Für Westschweizer ist Jouez Sport der einzige bewilligte Weg, und die Aktion mit dem Stadioncode zeigt, was in diesem Regime möglich ist — ein befristetes Guthaben in kleiner Auflage. Wer ein grosses Neukundenpaket sucht, sucht es vergebens; wer eine physische Anlaufstelle und eine regionale Struktur schätzt, findet sie hier.
IviBet: kein Schweizer Zugang, keine Schweizer Absicherung
IviBet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; die Bewilligung nach Angaben ist nicht erstellt, und eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung. Das bedeutet konkret: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.
Aus der Sicht eines Spielenden ist das keine abstrakte Rechtsfrage. Wer sich sperren lassen will, muss das über ein Werkzeug des Anbieters tun, dessen Bestand er nicht überprüfen kann. Wer einen Streit über eine Wette führt, führt ihn in einer Rechtsordnung, die er nicht kennt. Und wer einen Gewinn erwartet, wartet auf eine Überweisung aus einem Konto, auf das keine Schweizer Aufsicht blickt.
Verdikt: Die Entscheidung für eine solche Marke ist eine Entscheidung gegen das Schweizer Schutznetz, und dieses Netz ist der eigentliche Gegenstand dieses Marktes — wer es nicht braucht, braucht auch die Marke nicht.
Pribet: im Ausland lizenziert, in der Schweiz ohne Bedeutung
Pribet gehört zur selben Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, eine Bewilligung nach Angaben, die nicht erstellt ist und in der Schweiz keine Wirkung entfaltet, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain auf der Sperrliste möglich.
Zwei Effekte sind hier zu unterscheiden. Der erste ist rechtlich: Eine Veranstaltung ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, der Spielende wird nicht bestraft, Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Der zweite ist praktisch: Eine Domain, die verschwindet und unter neuer Adresse auftaucht, nimmt unter Umständen das Konto mit, das ein Spielender dort angelegt hat.
Verdikt: Die Marke bietet nichts, was in der Schweiz durchsetzbar wäre — und ein Angebot, das nur durch die Abwesenheit von Aufsicht existiert, ist für einen Leser dieser Seite kein Angebot.
HighFlyBet: keine Bewilligung und ein Wechsel des Zugangs
Auch HighFlyBet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Die Bewilligung nach Angaben ist nicht erstellt und hat in der Schweiz keine Wirkung; keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich.
Der Sperrmechanismus ist hier der relevante Punkt. Die Gespa blockiert ausländische Domains per DNS über Schweizer Telekommunikationsanbieter, und die Praxis des Domain-Hoppings bedeutet, dass ein Zugang sich jederzeit ändern kann. Wer ein Konto bei einer solchen Marke führt, plant mit einer Erreichbarkeit, die er nicht kontrolliert.
Verdikt: Ein Anbieter, dessen Adresse von einer Behördenliste abhängt, die sich binnen Stunden ändern lässt, ist keine stabile Adresse für ein Spielerkonto.
BetFury: ausländische Struktur, schweizerischer Wortlaut nicht anwendbar
BetFury tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Die Bewilligung nach Angaben ist nicht erstellt und hat in der Schweiz keine Wirkung; keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich.
Die Schweizer Spielerschutzarchitektur — Verlustlimiten, Einzahlungslimite, Selbstsperre mit Registereintrag — ist an die Bewilligung gebunden. Wo keine Bewilligung ist, greift sie nicht. Ein Spielender, der von Sporttip kommt, verlässt also nicht nur eine Plattform, sondern ein System.
Verdikt: Die Marke kann dieselben Wetten anbieten, aber nicht dieselben Garantien — und die Garantien sind das, was ein Konto auf Dauer trägt.
BC.Game: ohne Bewilligung und ohne Schweizer Rechtsweg
BC.Game tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Die Bewilligung nach Angaben ist nicht erstellt und hat in der Schweiz keine Wirkung; keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich.
Der zentrale Unterschied zur Schweizer Seite liegt bei den Zahlungen. Im bewilligten Angebot laufen Auszahlungen ausschliesslich auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet; anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es dort nicht. Ausserhalb dieses Rahmens fehlt diese Vorgabe.
Verdikt: Wer die Klarheit des Namens auf dem Konto für eine Selbstverständlichkeit hält, wird hier feststellen, dass sie keine ist.
1xBet: keine Schweizer Bewilligung, kein Sperrregisteranschluss
1xBet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf.
Der Name taucht in diesem Zusammenhang seit Jahren auf, und das ist selbst ein Datenpunkt: Die Gespa nennt Domain-Hopping als Praxis und hat Interwetten, Bet-at-Home und bet365 als betroffene Marken benannt. Solche Nennungen zeigen, wie der Mechanismus funktioniert — eine Liste, die den Adressen hinterherläuft.
Verdikt: Bekanntheit ist in diesem Markt kein Qualitätsmerkmal, sondern eine Folge davon, dass eine Adresse oft gewechselt werden musste.
BetOnRed: keine Schweizer Bewilligung und keine Schiedsinstanz in der Schweiz
BetOnRed tritt ohne Schweizer Bewilligung auf.
Bei Streitigkeiten ist die Lage eindeutig: Ein Schweizer Veranstalter untersteht einer Aufsicht mit Beschwerdeweg, und gegen eine verweigerte Auszahlung lässt sich innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben. Für eine Marke ohne Bewilligung existiert dieser Weg nicht.
Verdikt: Der Rechtsweg ist kein Zubehör, sondern die Versicherung eines Kontos — hier fehlt sie vollständig.
BDMBet: ohne Bewilligung und ohne Steuerklarheit im Ausland
BDMBet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf.
Dazu kommt ein Punkt, der oft übersehen wird. Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag — im Thurgau ist das so geregelt. Ein kleiner Gewinn, der bei einem Schweizer Veranstalter unter dem Freibetrag liegt und steuerfrei bleibt, kann auf der anderen Seite steuerbar sein.
Verdikt: Die Rechnung, die auf den ersten Blick für die ausländische Marke spricht, bekommt am Ende ein Steuerthema, das die Schweizer Seite nicht kennt.
Was die Auszahlungsregeln im Vergleich kosten
Wer aus einer Freiwette Geld machen will, stösst auf zwei verschiedene Kostenarten. Bei Sporttip kostet die dritte Auszahlung innerhalb von 365 Tagen möglicherweise eine Kommission von 3 %; die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist ohnehin nicht auszahlbar. Bei der Loterie Romande gehen Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt ins Wallet, höhere Beträge auf die IBAN, und Gratisspielguthaben ist ebenfalls nicht auszahlbar.
Für eine Freiwette von CHF 10 ist die Kommissionsfrage akademisch — der Gewinn liegt unter jeder relevanten Schwelle. Sie wird erst bei Beträgen relevant, bei denen der Gewinn über CHF 1’000 steigt und eine Überweisung ausgelöst wird. Genau dort wird die 3-%-Kommission zur echten Grösse, und wer häufig auszahlt, zahlt sie häufiger.
Verdikt: Die beiden Schweizer Wege unterscheiden sich beim Guthaben kaum und bei den Auszahlungskosten etwas — für einen Spielenden mit kleinen Beträgen ist der Unterschied praktisch null, für einen, der regelmässig höhere Gewinne abzieht, kostet die Auszahlungsfrequenz.
Was die Freiwette am Ende wert ist
Jetzt lässt sich die Frage beantworten, mit der alles begonnen hat. Die Rechnung braucht drei Eingaben: den Nominalbetrag des Guthabens, die Quote der Wette und den Quotenschlüssel des Marktes. Für die Aktion der Loterie Romande ist der Nominalbetrag CHF 10, das Guthaben ist nicht auszahlbar. Für den Markt nehme ich das illustrative Beispiel mit Quoten von 1.90 auf beiden Seiten — ein Beispiel, kein zitierter Preis.
Der Quotenschlüssel dieses Marktes beträgt rund 95 %, die Marge also etwa 5 %. Eine Freiwette von CHF 10, deren Einsatz nicht zurückfliesst, ist auf diesem Markt im Durchschnitt etwa CHF 4.50 wert. In einem Band von rund CHF 4.30 bis CHF 4.70, je nachdem, welche Wette man aus dem Guthaben macht und wie sich die Quoten beim Abschluss darstellen. Der Wert ist ein statistischer Durchschnitt über viele Wetten unter der Annahme, dass allein das Guthaben eingesetzt wird — kein garantierter Ertrag aus einer einzelnen Wette, und schon gar kein Versprechen auf einen Gewinn.
Was das für die Aktion bedeutet: Aus CHF 10 Guthaben werden im Mittel rund CHF 4.50 an Erwartungswert, und die Hälfte davon ist bereits die Marge, die der Markt einbehält. Der verbleibende Rest ist der eigentliche Geschenkanteil. Für den Veranstalter ist das eine günstige Form der Kundenbindung. Für den Spielenden ist es ein Getränk, kein Abendessen — und wer die Aktion nur deshalb nutzt, um danach mit eigenem Geld weiterzuspielen, hat die Rechnung des Veranstalters angenommen.
Diese Zahl ist unabhängig von der Grösse des Guthabens, solange die Quote und der Markt gleich bleiben. Sie skaliert linear: Bei CHF 100 wäre der statistische Wert rund CHF 45. Genau deshalb ist die Grösse des Aktionsbetrags die uninteressanteste Zahl am Angebot — und gerade die, mit der geworben wird.
Häufige Fragen zur Freiwette im Schweizer Sportwettenangebot
Was ist eine Freiwette bei Sportwetten, und wie unterscheidet sie sich von einer Wette mit eigenem Geld?
Eine Freiwette ist Spielguthaben, das an eine Wette gebunden ist. Bei einer Wette mit eigenem Geld fliesst bei einem Treffer der Einsatz zurück und der Gewinn dazu. Bei einer Freiwette wird nur der Gewinnteil gutgeschrieben, der Einsatz bleibt im Konto. Der Unterschied liegt also allein in der Auszahlung.
Dürfen die Schweizer Veranstalter Freiwetten ohne Zustimmung der Gespa anbieten?
Nein. Freiguthaben und Gratisspiele brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa; im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Ohne diese Zustimmung darf ein bewilligter Veranstalter kein Gratisguthaben auflegen — deshalb ist das hiesige Angebot so klein.
Wie wird der Gewinn einer Freiwette berechnet, wenn der Einsatz nicht zurückbezahlt wird?
Der Gewinn ergibt sich aus dem Guthaben mal Quote minus eins. Bei CHF 10 Guthaben und Quote 1.90 beträgt die Auszahlung CHF 19, der Gewinn CHF 9 — der Einsatz kommt nicht zurück. Der statistische Wert der Aktion liegt bei rund CHF 4.50, nicht bei CHF 9.
Welche Bedingungen wie Mindestquote, Frist und Umsatz sind bei einer Freiwette zu prüfen?
Die Frist zuerst: Bei der Aktion der Loterie Romande war das Guthaben 30 Tage gültig. Dann die Gültigkeitsdauer der Aktion selbst, die Quote der geplanten Wette und die Frage, ob das Guthaben auszahlbar ist. Einen Umsatzfaktor nennt die Schweizer Aktion nicht — geprüft werden Befristung, Quote und Auszahlbarkeit.
Müssen Verlustlimiten gesetzt sein, bevor eine Freiwette platziert werden kann?
Bei Swisslos müssen vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999. Diese Limiten gelten unabhängig von der Herkunft des Einsatzes. Ein Gratisguthaben ändert nichts am Risiko der folgenden Wetten und hebt keine Limite auf.
Wie sind Gewinne aus einer Freiwette steuerlich einzuordnen, und gilt der Steuerfreibetrag je nach Kanton?
Gewinne aus einem bewilligten Schweizer Grossspiel sind bis zum Freibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei — ab 1. Januar 2026 CHF 1’071’000, im Jahr 2025 CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht ab. Ein Gewinn von CHF 9 bleibt weit darunter. Eine Steuer auf Einsätze gibt es nicht.
Bonus – handicapwettench
Inhalt erstellt vom Team «handicapwettench»
