Impressum – handicapwettench

handicapwettench erläutert Handicap-Wetten für Leserinnen und Leser in der Schweiz; das Impressum sagt, wer die Seite führt und unter welchen Bedingungen die Inhalte entstehen.

Angaben zur Betreiberin

Unter handicapwettench.com finden sich Firma, Rechtsform, Sitz, Handelsregisternummer und eine E-Mail-Adresse für direkte Anfragen. Grundlage ist Art. 3 Abs. 1 lit. s des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), der klare, vollständige Angaben zur Identität und eine Kontaktadresse samt elektronischer Post verlangt.

Inhalt und Zweck

Die Website ist ein redaktionelles Informationsangebot über Sportwetten. Weder nimmt sie Wetten an noch führt sie Spielerkonten oder Geld; Verträge zwischen Lesenden und Wettanbietern werden nicht vermittelt. Prognosen mit Gewinnversprechen enthält sie nicht.

Rahmen des Schweizer Rechts

Das Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) gilt seit dem 1. Januar 2019. Online-Sportwetten sind Grossspiele und unterstehen der Interkantonalen Geldspielaufsicht (Gespa) in Bern. Bewilligt sind zwei Veranstalterinnen, nämlich Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine ausländische Lizenz gilt in der Schweiz nicht; Angebote ohne Schweizer Bewilligung führt die Gespa auf ihrer Sperrliste und lässt sie per DNS sperren (Art. 86 BGS). Werbung für nicht bewilligte Geldspiele ist verboten (Art. 74 BGS). Mitmachen dürfen nur Personen ab 18 Jahren.

Haftung für Inhalte

Die Inhalte entstehen mit Sorgfalt und werden regelmässig geprüft. Da sich Quoten, Wettprogramme und Teilnahmebedingungen ständig ändern, sind die aktuellen Angaben der jeweiligen Veranstalterin verbindlich. handicapwettench haftet nicht für Entscheidungen, die auf diesen Inhalten beruhen.

Haftung für Links

Externe Seiten wurden beim Verlinken geprüft; auf spätere Änderungen hat die Redaktion keinen Einfluss. Verantwortlich ist die jeweilige Betreiberin. Sobald ein rechtswidriger Inhalt auffällt, entfällt der Link.

Urheberrecht

Das Schweizer Urheberrechtsgesetz (URG) schützt Texte, Tabellen und Grafiken. Eine Verwendung, die über das gesetzliche Zitatrecht hinausgeht, braucht die vorherige schriftliche Zustimmung der Redaktion.

Hilfe bei Spielsucht

Sportwetten können abhängig machen. Anzeichen exzessiven Geldspiels bei sich oder bei Angehörigen lassen sich vertraulich und kostenlos mit den kantonalen Suchtberatungsstellen und den Fachstellen für Spielsucht besprechen. Bei den bewilligten Veranstalterinnen können Limiten gesetzt und eine Spielsperre beantragt werden.

Stand: Oktober 29, 2026.

Inhalt erstellt vom Team «handicapwettench»