Nur zwei Schweizer Wettseiten dürfen Wetten annehmen — der Rest ist eine Wahl mit Nebenwirkungen
Ladevorgang...
Stand: Oktober 29, 2026. Alle Angaben zu Bewilligungen wurden gegen die Veröffentlichungen der interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa und die Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalter geprüft.
Sporttip und Jouez Sport dürfen als Einzige in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Der Rest der Seiten, denen ein Spieler im Netz begegnet, arbeitet ohne Bewilligung an ihm vorbei. Wer diese Zeile als Werbeblock gelesen hat, hat sie falsch gelesen. Sie ist die ganze Ausgangslage: hier ein Angebot, das auf Schweizer Recht, Schweizer Aufsicht und ein begrenztes Wettprogramm gebaut ist, dort ein Angebot ohne all das — ohne Sperrregister, ohne Schlichtungsweg, mit dem ganzen Markt an Sportarten und Quoten.
Zwischen diesen beiden Welten entscheidet sich, welche Wettseite zu welchem Spieler passt. Nicht welche die beste Quote auf ein einzelnes Spiel hat.
Warum Schweizer Wetten mit einer Selbstbeschränkung beginnen
Die Schweiz erlaubt Wetten. Sie erlaubt sie nur nicht jedem, an jedem Ort, zu jeder Summe.

Wer zum ersten Mal bei Sporttip teilnimmt, setzt vor dem ersten Wettschein Limiten für 1, 7 und 30 Tage. Ohne Limiten kein Konto. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Senken lässt sich eine Limite jederzeit und sofort, erhöhen erst nach 72 Stunden. Dazu kommt optional eine Einzahlungslimite über jeweils 30 Tage.
Diese Reihenfolge ist der eigentliche Unterschied zwischen einer Schweizer Wettseite und dem, was der Spieler von ausländischen Seiten kennt. Bei einer ausländischen Seite ist die Einzahlung der Anfang. Hier ist sie die zweite Handlung.
Was Limiten kosten, ist schwer messbar und darum bei Vergleichen unbeliebt: Sie kosten nichts, solange man sie richtig setzt, und sie kosten viel, wenn man sie zuerst hoch ansetzt, weil man «ja nicht mehr ausgeben will». Wer weiss, dass er im Monat fünfzig Franken verliert und nicht fünfhundert, sollte nicht auf fünfhundert einstellen und sich selbst für eisern halten. Die Zahl steht dann im Konto und wartet.
Was eine Sperre unterscheidet — und was sie mit dem Casino zu tun hat
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Diese Sperre ist hart und endgültig für die Frist.

Die unbefristete Spielsperre geht weiter. Sie wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie im Fürstentum Liechtenstein. Ein Spieler, der sich bei Swisslos sperrt, sperrt sich damit nicht bei Swisslos, sondern im Schweizer Glücksspiel. Das ist die derbe, wirksame Variante, und sie ist der Grund, warum sie nicht die erste Wahl sein muss.
Sperrung und Limit sind keine Geschwister. Das Limit ist ein Geländer, die Sperre ist eine geschlossene Tür. Wer merkt, dass er über das Geländer klettert, wählt nicht das höhere Geländer.
Die Grenze, die nicht der Spieler zieht
Der Schweizer Gesetzgeber kennt keine feste Einzahlungsobergrenze, die für alle gilt. Er verlangt vom Veranstalter, dass er vom Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste verlangt. Die Limite ist also Pflicht, ihre Höhe ist Sache des Spielers.
Das hat eine unbequeme Konsequenz. Ein Spieler, der sich auf sein eigenes Urteilsvermögen verlässt, wird bei einer Schweizer Wettseite genau dazu gezwungen. Bei einer Seite ohne Bewilligung wird er nicht gezwungen, und er ist auch nicht im Sperrregister, und niemand prüft dort, ob er überhaupt volljährig ist. Wer glaubt, das sei Freiheit, hat den Teil übersehen, in dem Schweizer Verkaufsstellen im Jahr 2025 in 200 Testkäufen in 47.5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft haben. Auch hier ist die Kontrolle nicht wasserdicht. Nur ist sie hier überhaupt vorgesehen.
Bonus, Freiwette, Booster: warum hier so wenig lockt
Die Werbung verkauft Gratisspielguthaben als Geschenk. Das ist der Reibungspunkt dieses Marktes: Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 gab es 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Acht.
Daraus folgt der Befund, den kein Vergleichstest der grossen Bonusportale gerne ausspricht: Die auffälligen Willkommenspakete findet man bei Anbietern, die in der Schweiz keine Bewilligung haben und sich an Schweizer Regeln nicht halten müssen. Bei den zwei erlaubten Veranstaltern sind Aktionen klein, selten und meistens ganz etwas anderes als eine Einzahlungsparty.
Der Kombiboost und seine Bedingungen
Der Sporttip-Kombiboost ist das beste Beispiel für den Tonfall, den Schweizer Bonusbedingungen haben. Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quoten von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Hundert Prozent auf den Nettogewinn klingt grosszügiger, als es ist. Fünfzehn Voraussagen mit Quoten von je 1.50 ergeben eine Gesamtquote, gegen die jedes zusätzliche Prozentchen des Extras verschwindet — und die Aussage «Quoten von je mindestens 1.50» ist ein Mindestpreis, der jede Voraussage mit kleiner Quote aus dem Boost schliesst. Wer die Bedingung nicht liest, baut eine Kombi mit vier Spielen bei Quote 1.40 und wundert sich.
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf genau eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert — und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist eine der Stellen, an denen zwei Funktionen gegeneinander arbeiten: Wer den Gewinn vorzeitig mitnimmt, verliert die Erhöhung, die er dafür gebraucht hätte.
Was ein Gratisspielguthaben nicht ist
Ausgezahlt wird Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht. Es ist Spielguthaben und bleibt Spielguthaben. Wer bei einer Schweizer Seite eine Promotion annimmt, bekommt einen Betrag, der im Konto lebt, sich mit dem Einsatz multipliziert und am Ende als echtes Guthaben auf ein Konto gehen kann — wenn die Bedingungen erfüllt sind.
Und der Einsatz kommt bei einer Gratiswette in aller Regel nicht zurück. Das ist der Unterschied zwischen «wir geben dir zehn Franken geschenkt» und «wir zahlen dir den Gewinn dieser zehn Franken aus». Beim Auszahlungsmoment ist die Grosszügigkeit der Werbung schon lange verflogen.
Wie viel die Buchmacher aus einem Markt ziehen
Punkt gegen Punkt gegen Punkt. Zwei mögliche Ausgänge, keine weiteren. Beide zu je 1.90 — ein Rechenbeispiel, keine abgelesene Quote. Die Auszahlungsquote des Marktes liegt bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), das sind rund 95 %, der Buchmacher behält also ungefähr 5 % jedes eingesetzten Franken. Die Bandbreite solcher Werte liegt üblicherweise zwischen etwa 3 und 10 % und hängt davon ab, wo der Markt zu finden ist: Ein grosses Fussballspiel mit tiefem Einsatzlimit lässt weniger Spielraum für einen hohen Anteil, ein Nischenmarkt mit dünner Abdeckung nimmt ihn sich. Ungefähr 5 % wäre für ein Schweizer Sportwettenangebot kein Skandal und keine Offenbarung. Es ist die Normalzone.
Das Schöne an diesem Beispiel ist, dass es beide Seiten derselben Sache zeigt. Dieselben 95 % sind eine Auszahlungsquote, wenn man den Spieler anschaut, und eine Marge von 5 %, wenn man den Buchmacher anschaut. Kein Betrug, kein Versehen, keine Marketingzahl. Ein Mechanismus, der in jede Quote eingebaut ist, die auf einer Wettseite steht.
Die interessantere Zahl steht daneben: Ein Spieler, der eine Einzelwette zum Koeffizienten 1.90 spielt, setzt bei einem Treffer 1.90 pro Franken um, bei einem Fehler null. Der Buchmacher sieht über hundert Wetten dagegen ungefähr den Durchschnitt. Das ist der ganze Grund, warum eine Quote nicht «ehrlich» oder «unehrlich» ist, sondern eng oder breit.
Wetten im Bündel: Einzelwette, Kombiwette, Systemwette
| Wettart | Mindesteinsatz | Höchsteinsatz |
|---|---|---|
| Einzelwette | CHF 1 | CHF 1’000 |
| Kombinationswette | CHF 1 | CHF 1’000 |
| Systemwette | CHF 1 | CHF 10’000 |
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Aufgerundet wird zuerst auf zwei Nachkommastellen, danach auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese 5 Rappen sind kein Detail — bei kombinierten Wetten mit mehreren Zehntelrappen im Produkt spricht die Regel zuerst für den Spieler und dann gegen ihn.
Was hier auffällt, wenn man die Tabelle neben die ausländischen Angebote legt: Bei Sporttip beginnt die Einzelwette bei CHF 1, aber die Zahl, mit der ein vorsichtiger Spieler arbeiten würde, ist der Höchsteinsatz. Eine Einzel- oder Kombinationswette über CHF 1’000 wird nicht angenommen, eine Systemwette über CHF 10’000 nicht. Swisslos kann diese Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern. Die Limite gilt — steigt aber nicht mit.
Die Systemwette mit ihrem fünfstelligen Rahmen ist die eigentliche Überraschung dieses Bildes. Sie ist die Wettart für Spieler, die viele Kombinationen aus wenigen Auswahlen abdecken wollen, und sie ist der einzige Ort im Schweizer Angebot, an dem ein vierstelliger Betrag auf einmal auf den Tisch kommt.
Wenn ein Spiel nicht stattfindet
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt — oder im Rahmen eines Turniers —, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt. In Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.
Das 48-Stunden-Fenster ist die Frist, die bei einer abgesagten Partie tatsächlich zählt. Der zweite Teil ist der, den Spieler erst merken, wenn es passiert ist: In der Kombi verschwindet der Gegner nicht, er wird zu einem Faktor eins. Aus einer Viererkombi wird eine Dreierkombi mit einer Null. Wer das nicht weiss, glaubt an einen Rechenfehler.
Verlängerung, Nachspielzeit, Cash-Out
Die reguläre Spielzeit bei Sporttip umfasst reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei einem Pokalspiel mit Verlängerung entscheidet also nicht selten der Hinweis im Programm, nicht das Spielergebnis, über den Wettschein.
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Die drei Sätze dieser Beschreibung sagen zusammen: Der Ausstieg ist selbst eine Wette — auf den Marktpreis, den der Veranstalter gerade für die Restchance stellt. Wer im Livebereich auf einen Ausgleich wartet, wird nicht selten den schlechteren Preis für seine Ungeduld bezahlen.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das Auszahlen mit 1.00 in der entscheidenden Sekunde ist die härteste Regel des Regelwerks. Wer eine Wette platziert, während eine Rote Karte geprüft wird, sollte wissen, dass genau diese Wette zu einem Nullsummentausch werden kann.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Die Kombi aus «Bayern gewinnt» und «über 1.5 Tore» im selben Spiel ist keine gewöhnliche Kombination. Sie ist entweder ein Builder oder überhaupt keine Wette.
Wo das Geld bleibt, wenn man es vergisst
Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wird die Auszahlung verweigert, ist eine Einsprache innerhalb von 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Sechs Monate und zehn Tage. Die erste Frist ist lang genug, dass sie niemanden überrascht, der sein Konto regelmässig ansieht. Die zweite ist kurz genug, dass sie einen überrascht, der sich auf eine Reklamation per E-Mail verlässt. Bei einem Streit mit einem Schweizer Veranstalter ist der eingeschriebene Brief nicht der bürokratische Umweg, sondern der Weg.
Zwei Schweizer Veranstalter, ein Land, zwei Gebiete
Das Geldspielgesetz ist eine Sache der Kantone, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Mehr gibt es nicht, und eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keinen gibt.
Beide Häuser haben Sitz und Programm, aber sie bedienen verschiedene Landesteile. Wer ein Konto eröffnen will, muss sich im Gebiet des jeweiligen Veranstalters aufhalten — nicht in der Schweiz, sondern in seinem Gebiet.
| Veranstalter | Bewilligung | Gebiet / Trägerschaft |
|---|---|---|
| Swisslos (Sporttip) | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Tessin und Fürstentum Liechtenstein; Trägerin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel |
| Loterie Romande (Jouez Sport) | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, 221 Mitarbeitende |
Die Aufteilung ist keine Laune, sondern eine Folge der interkantonalen Vereinbarung, auf der das Angebot steht. Swisslos veranstaltet gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Adresse der Genossenschaft: Basel.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist die praktische Bedeutung des Wohnsitzkriteriums: Nicht der Wohnort im Pass entscheidet, sondern die Adresse, die gegen eine Datenbank hält.
Sportarten, Märkte und die Grenze des Programms
Erlaubt sind Wetten auf Sportwetten im engeren Sinn: Sportveranstaltungen. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht dabei. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste — die Liste der Gespa mit den bewilligten Sportarten, Wettkämpfen und Wettarten in der Version vom 10.09.2026. Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, und niemals Wetten auf Trainingsläufe. Wer Ecken oder Karten sucht, findet sie in dieser Liste nicht, und eine Esport-Sektion gibt es dort ebenfalls nicht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Das ist die wichtigste Einschränkung des ganzen Schweizer Angebots, und sie wird in Vergleichen regelmässig verschwiegen. Ein Spieler, der Karten- und Eckballmärkte spielt, wird sie bei den zwei Schweizer Veranstaltern nicht in der Breite finden, die er von einem ausländischen Buchmacher kennt. Wer dagegen das grosse Fussballspiel zum Hauptresultat spielt, verliert nichts.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, wenn der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Gesetz nicht.
Eine Sperrliste, die arbeitet
Die Aufsicht führt eine gemeinsame Liste gesperrter ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Aufsicht nennt dafür den Begriff Domain-Hopping und nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele; Bet365 steht ausdrücklich auf der Liste.
Fünf Jahre Sperrliste und am Ende 671 Domains. Diese Zahl sagt weniger über die Wirksamkeit des Instruments als über den Aufwand auf der anderen Seite. Wer gute Absichten hat und sich auf die Liste verlässt, verlässt sich auf etwas, das beständig nachgezogen wird — und einen Account bei einem Anbieter, der morgen nicht mehr erreichbar ist.
Was in der Schweiz erlaubt ist und was nicht
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat ist seit 1.1.2021 in Kraft. Die ESBK ist nicht die zuständige Behörde — sie beaufsichtigt nur Casinos. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel und gilt nur in der Schweiz. Nach dem Verständnis des Gesetzes ist eine ausländische Bewilligung — ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — in der Schweiz ohne Kraft.
Für den Spieler ist die relevante Folge einfach: Eine Sportwette ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten ist strafbar, mit bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spieler selbst wird nicht bestraft. Seine Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und einen Anspruch auf Schutz oder Fairplay-Kontrolle hat er nicht. Dass jemand nicht bestraft wird, heisst nicht, dass er geschützt ist. Zwei verschiedene Dinge, und die Werbung für ausländische Seiten verwendet regelmässig das erste, um das zweite zu verdecken.
Keine ausländische Seite ist die sichere Wahl, und keine Schweizer Seite ist es automatisch. Die bewilligte Variante bedeutet volle Schweizer Kontrolle, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, Wohnsitzpflicht und Identitätsprüfung. Die ausländische Variante bedeutet ein breites Programm und null Schweizer Weg bei einem Streit.
Identität, Auszahlung, keine Ausnahmen
Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht, und Kredite an Spieler sind verboten. Eine Sperre oder ein zu niedriges Alter bedeuten ausserdem keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn.
Wer eine Auszahlung ohne Namensprüfung für einen Vorteil hält, hat die Sache rückwärts gelesen. Die Namensbindung ist der Grund, warum ein Streit überhaupt ein Streit mit jemandem ist, den man fassen kann.
Bei Swisslos kann Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart bietet Swisslos PostFinance Pay an, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Ausgezahlt wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Das sind die Konditionen eines Veranstalters, der nicht um Kundengelder konkurriert. Zwei kostenlose Auszahlungen pro Jahr sind für einen Spieler, der monatlich Gewinne abzieht, eine Gebührenfalle — und für einen, der sein Guthaben stehen lässt, überhaupt kein Thema. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto.
Steuern: die Zahl, die fast niemand erreicht
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der eidgenössische Schwellenwert liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Schwellenwert ist je nach Kanton anders. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.
Eine Million Franken. Ein typischer Spieler gewinnt deutlich darunter, zahlt also keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf seinen Gewinn. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Anders sieht es bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern aus: Diese unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis etwa von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe.
Das ist die praktische Stelle, an der die Wahl der Wettseite eine Steuerfrage wird. Wer sein Konto bei einem ausländischen Anbieter führt, kann auf einen Gewinn von wenigen tausend Franken Steuern schulden, die er bei einem Schweizer Veranstalter nicht schulden würde. Für verbindliche Auskünfte ist die kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung zuständig.
Werbung, die strafbar ist
Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein. Werbung für ein Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft.
Für die Wahl der Wettseite heisst das: Der Vergleich beschreibt und beurteilt, was ein Anbieter anbietet, und lädt zu nichts ein. Eine Schweizer Seite, die für ein ausländisches Angebot wirbt, bewegt sich in einem Bereich, der mit einer halben Million Franken enden kann.
Die zehn Adressen im Vergleich
Zehn Namen stehen hier nebeneinander, und die Einordnung ist der erste und wichtigste Vergleich. Wer eine Seite ohne Schweizer Bewilligung als gleichwertige Alternative darstellt, hat die Bewilligung selbst schon wegdiskutiert.
Der Massstab für diese Übersicht ist deshalb bewusst einfach: erstens, die Unterscheidung zwischen einer Seite mit Schweizer Bewilligung und einer ohne, zweitens, wer das Angebot verantwortet. Der erste Punkt entscheidet über Sperrregister, Rechtsschutz und Steuerfolge. Der zweite Punkt entscheidet darüber, ob ein Spieler sein Geld auf ein Konto bei einem Träger mit Sitz, Buchhaltung und Aufsichtspflicht gibt — oder bei einer Marke, deren Träger nirgends im Schweizer Recht greifbar ist.
Zur Bewilligung: Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten veranstalten. Alle anderen Seiten sind ohne Schweizer Bewilligung. Eine angeblich ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft, und ihre Domains können auf der Sperrliste der Aufsicht landen.
Diese Seiten werden hier beschrieben und bewertet, damit ein Spieler versteht, was er vor sich hat. Nicht, damit er sie wählt.
Warum die Rangliste keine Quotenliste ist
Eine Rangliste nach Quoten wäre einfach herzustellen und für Schweizer Leser fast wertlos. Nach dem, was die zwei bewilligten Veranstalter veröffentlichen, gibt es keinen Quotenvergleich, den man über zehn Anbieter legen könnte: Für die ausländischen Seiten sind Quoten und Märkte keine überprüfbaren Tatsachen, die in einem Vergleich Bestand hätten.
Was sich messbar vergleichen lässt, ist die rechtliche Stellung. Deshalb steht bei jedem der zehn Namen die Bewilligungsfrage vor allen Produktdetails, und deshalb steht bei den acht ausländischen Marken dieselbe Feststellung. Sie wiederholt sich, weil sie bei acht von zehn Anbietern die wichtigste Information ist. Wer genau die zwei Organisatoren sind, die eine Schweizer Bewilligung halten, und für welches Gebiet, steht in der Gebietsübersicht.
Der zweite Unterschied liegt im Umfang des Angebots. Sporttip kennt Einzel-, Kombi-, System-, Langzeit- und Livewetten, Cash-Out für drei Wettarten, Quoten- und Profitboosts und einen Kombiboost. Das ist ein vollständiges Programm, aber eines mit einem klar umrissenen Rand: keine Ecken, keine Karten, keine Esport-Sektion, keine Wetten auf Wetter oder Politik. Ausländische Seiten kennen diesen Rand nicht — sie kennen ihn nicht müssen. Genau hier liegt die Wahl: ein weites, aber ungeregeltes Feld gegen ein engeres mit Schweizer Aufsicht dahinter.
Ein Hinweis, der vor der Einordnung kommt
Bevor ein Spieler ein Konto irgendwo eröffnet, lohnt sich ein Blick auf zwei Fragen, die keine Bewertung beantworten kann. Erstens: Steht der Name auf der Sperrliste der Aufsicht, oder ist er dort schon einmal gestanden? Zweitens: Wird im Streitfall jemand mit Sitz in der Schweiz verantwortlich, den man fassen kann? Wer beide Fragen mit Nein beantwortet, hat sein eigenes Ergebnis der Einordnung — unabhängig davon, was die Seite über sich selbst behauptet.
Die acht ausländischen Marken und ihre Bewilligung
Bei den folgenden acht Namen gilt dieselbe zentrale Feststellung: keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz veranstalten. Eine Bewilligung im Ausland hat in der Schweiz keine Kraft. Diese Marken sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können auf die Sperrliste der Aufsicht gesetzt werden. Wer dort spielt, spielt unter Hausregeln, die niemand in der Schweiz durchsetzt.
Wer sich die Liste ansieht, wird ausserdem bemerken: Es sind acht Namen, keine zehn, und keiner davon ist eine Schweizer Adresse. Genau so verhält sich der Markt. Auf der einen Seite zwei Träger mit Sitz, Buchhaltung und Aufsichtspflicht, auf der anderen eine offene Gruppe von Marken, die im Schweizer Recht nicht greifbar sind.
Die Auswahl unterscheidet sich darin, wo die Marken ihren Betrieb formal verorten — beim einen ist eine Herkunftsbewilligung aus Tobique in Kanada genannt, bei den übrigen findet sich in diesem Punkt keine Angabe mit Kraft für die Schweiz. Das ist kein Versäumnis des Vergleichs, sondern seine Aussage: Eine im Ausland erteilte Bewilligung bindet hier niemanden. Wie eine Marke mit Schweizer Kundengeld umgeht, prüft keine Schweizer Stelle nach.
Für einen Spieler mit Schweizer Wohnsitz bleibt trotzdem eine praktische Frage: Wenn das Konto gesperrt wird, die Auszahlung liegen bleibt, ein Streit entsteht, oder das Sperrregister den Spieler führt und die ausländische Seite ihn nicht kennt — wer hilft dann? Bei den beiden Organisatoren gibt es eine Antwort. Bei den acht folgenden Namen gibt es sie nicht.
BetOnRed — von der Schweizer Aufsicht geführt, ohne Schweizer Weg
BetOnRed arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung mit Kraft für die Schweiz ist nicht etabliert. Das Haus liefert damit ein Programm aus, das nach seinen eigenen Regeln läuft, und es trägt keine Verantwortung gegenüber einer Schweizer Aufsichtsbehörde. Bleibt eine Auszahlung liegen, fehlt der erste Schritt, den ein eingetragener Veranstalter verlangt: das feste Konto. Dass eine Domäne dieser Marke auf die Sperrliste der Aufsicht kommen kann, ist eine Frage des Zeitpunkts, nicht des Verfahrens. Wessen Anspruch mit einer E-Mail an einen anonymen Support endet, der hat den Unterschied zwischen einem Bewilligungsverfahren und einer Webseite verstanden.
Rabona — ein Name, der im Streitfall niemanden bindet
Rabona tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine Bewilligung mit Kraft für die Schweiz ist nicht etabliert. Der Punkt ist hier besonders klar, weil der Markenname nichts über den Träger sagt: Wer im Streitfall verantwortlich wäre, ist aus der Marke heraus nicht zu erkennen. Wer einen Schweizer Veranstalter braucht, findet ihn unter zwei ganz bestimmten Namen, und beide sind in der Schweiz organisationsrechtlich greifbar. Ein Spieler, der dennoch bei einer solchen Seite spielt, sollte sich das nicht schönreden: Er spielt ohne Schweizer Aufsicht.
HornetBet — eine Domäne, die morgen weg sein kann
HornetBet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung mit Kraft für die Schweiz ist nicht etabliert. Das Haus ist an das Schweizer Sperrregister nicht angeschlossen. Genau hier zeigt sich, was Blockade bedeutet: Eine gesperrte Domain wird innerhalb von Stunden ersetzt, und dann steht ein Spieler vor einem Anmeldefenster, das nicht mehr öffnet. Bei einem bewilligten Veranstalter gibt es keine Domain, die verschwinden kann — dafür gibt es eine Verkaufsstelle, eine Reklamationsadresse und eine Frist von zehn Tagen für die Einsprache. Zwei Formen von Standhaftigkeit, und die eine ist eine technische Frage.
X3Bet — eine Bewilligung im Ausland, die hier niemanden interessiert
X3Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Als Bewilligung wird eine Herkunft aus Tobique in Kanada genannt. Diese hat in der Schweiz keine Kraft. An diesem Beispiel lässt sich der Kern der Sache gut zeigen: Eine im Ausland erteilte Bewilligung ist eine Aussage über den Sitz der Marke und über nichts, was im Schweizer Recht Wirkung hätte. Der Schweizer Weg zum Rechtsschutz führt über einen Träger, der unter Schweizer Aufsicht steht. Ein Hinweis auf eine ausländische Erlaubnis ist deshalb keine Antwort auf die Frage, wer im Streit den Hut aufhat.
BetAlright — wer nicht im Register steht, wird nicht geschützt
BetAlright arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Damit ist das Haus auch nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen. Das klingt technisch, ist aber die praktische Frage eines Spielers mit einem Problem: Wer im Register steht, wird von bewilligten Veranstaltern abgewiesen, und wer nicht im Register steht, wird von einer ausländischen Seite ohnehin nicht erkannt. Ein Schutzmechanismus, den die Gegenseite nicht kennt, existiert für den Spieler nicht. Bei den zwei bewilligten Veranstaltern existiert er.
22Bet — der Preis der Öffnung
22Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Was diese Marke einem Schweizer Spieler bietet, ist die Öffnung: keine Wohnsitzprüfung im Sinne des Vertragsgebiets, keine Schweizer Limitenlogik, keine geschlossene Liste von Sportarten und Wettarten. Genau diese Öffnung ist der Gegenstand der Wahl. Ein Spieler, der Kartenmärkte und Esport sucht, findet sie dort, wo die Gespa-Liste nicht gilt. Er tauscht dafür den Schweizer Weg und die Schweizer Steuerfolge ein, und er sollte wissen, dass er damit einen Rechtsweg aufgibt, nicht bloss eine Formalität.
Rainbet — wo die Schweizer Behörde den Hebel hat
Rainbet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Dass eine solche Marke auf die Sperrliste kommen kann, ist der einzige Hebel, den die Schweizer Aufsicht gegenüber einer ausländischen Adresse überhaupt hat — kein Verbot für den Spieler, keine Sanktion für ihn, eine DNS-Blockade an der Grenze des Netzes. Aus Sicht eines Spielers heisst das: Er kann ein Konto halten, dessen Erreichbarkeit er nicht kontrolliert. Ein Schweizer Veranstalter kann von keiner Schweizer Stelle blockiert werden. Das ist kein Vorteil der Marke, es ist der Unterschied ihrer Stellung.
Interwetten — auf der Sperrliste ausdrücklich genannt
Interwetten hat keine Schweizer Bewilligung. Die Aufsicht nennt dieses Haus ausdrücklich im Zusammenhang mit Domain-Hopping und der Sperrliste. Der Name steht damit nicht nur für «kein Schweizer Weg», sondern für ein Beispiel, an dem die Behörde ihr eigenes Vorgehen erklärt. Für einen Spieler ist das die klarste verfügbare Antwort: Diese Adresse ist für Schweizer Netze blockierbar, und die Aufsicht arbeitet mit diesem Werkzeug. Wer bei einem Haus ohne Bewilligung spielt, spielt gegen ein Verfahren, das gerade in Bewegung ist.
Häufige Fragen
Welche Wettseiten sind in der Schweiz legal, und wer beaufsichtigt sie?
Legal Sportwetten veranstalten nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide brauchen eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung und stehen unter Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Seiten aus dem Ausland haben keine Schweizer Bewilligung, auch wenn sie eine Erlaubnis ihres Herkunftslandes vorweisen.
Woran zeigt sich, dass eine Wettseite eine Schweizer Bewilligung besitzt?
An der Bewilligung selbst, nicht an der Gestaltung der Seite. Die zwei Veranstalter nennen Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, die Aufsicht ist die Gespa. Eine ausländische Seite kann eine Erlaubnis ihres eigenen Landes anführen; diese hat in der Schweiz keine Kraft. Im Zweifel hilft der Blick auf die Sperrliste der Aufsicht.
Was unterscheidet Sporttip von Jouez Sport, und für welche Kantone gilt welches Angebot?
Die Träger und die Gebiete. Swisslos mit Sitz in Basel bedient die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Tessin und Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Konto setzt Aufenthalt im jeweiligen Gebiet voraus.
Welche Risiken bestehen bei Wettseiten mit Bonus ohne Einzahlung?
In der Schweiz braucht Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa, weshalb Aktionen bei den zwei Veranstaltern klein und selten bleiben. Auffällige Null-Einzahlungsangebote stammen meist von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Dort fehlen Sperrregister, Schweizer Rechtsschutz und Namensbindung der Auszahlung, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist ohnehin nicht auszahlbar.
Dürfen Wettseiten aus dem Ausland in der Schweiz angeboten oder beworben werden?
Veranstalten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, mit bis zu drei Jahren, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Glücksspiel ist verboten und mit bis zu CHF 500’000 Busse bedroht. Bestraft wird der Anbieter, nicht der Spieler; Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Vergleich – handicapwettench
Inhalt erstellt vom Team «handicapwettench»
